| Dokumentenidentifikation |
DE102006008462A1 30.08.2007 |
| Titel |
Warenzustellbox |
| Anmelder |
Erwin Renz Metallwarenfabrik GmbH & Co. KG, 71737 Kirchberg, DE |
| Erfinder |
Lederer, Günther, 71576 Burgstetten, DE |
| Vertreter |
Dreiss, Fuhlendorf, Steimle & Becker, 70188 Stuttgart |
| DE-Anmeldedatum |
17.02.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006008462 |
| Offenlegungstag |
30.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
30.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A47G 29/14(2006.01)A, F, I, 20061020, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
A47G 29/124(2006.01)A, L, I, 20061020, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft eine Warenzustellbox, umfassend mindestens einen Behälter zur Aufnahme von Warensendungen, der mindestens eine verschließbare Tür (10) mit einem Schloss (20) aufweist und wobei die Tür (10) eine Öffnungseinrichtung (14) besitzt und das Schloss (20) eine Falle (24) umfasst, die in einer geschlossenen Position der Tür (10) in eine Aufnahme des Behälters eingreift, wobei die Falle (24) eine erste durch die Öffnungseinrichtung betätigbare Stellung sowie eine zweite blockierte Sperrstellung umfasst und die Falle (24) durch einen Schlüssel von der Sperrstellung in die betätigbare Stellung überführbar ist, wobei in der ersten betätigbaren Stellung die Öffnungseinrichtung (14) der Tür (10) einmalig betätigbar ist und nach Betätigung der Öffnungseinrichtung (14) der Tür (10) die Falle (24) in die zweite blockierte Sperrstellung überführt und gegen erneutes Öffnen gesperrt ist, wobei die Falle (24) von der zweiten blockierten in die erste betätigbare Stellung mittels des Schlüssels rückstellbar ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Warenzustellbox umfassend mindestens einen
Behälter zur Aufnahme von Warensendungen, der mindestens eine verschließbare
Tür mit einem Schloss aufweist und wobei die Tür Öffnungseinrichtung
besitzt, wobei das Schloss eine Falle umfasst, die in einer geschlossenen Position
der Tür in eine Aufnahme des Behälters eingreift, wobei die Falle eine
erste durch die Öffnungseinrichtung betätigbare Stellung sowie eine zweite
blockierte Sperrstellung umfasst und die Falle durch einen Schlüssel von der
Sperrstellung in die betätigbare Stellung überführbar ist.
Der Versandhandel hat in den letzten Jahren im Zuge der Ausweitung
des sogenannten "e-commerce", bei dem der Warenhandel über das Internet erfolgt
und die Bestellungen durch den Käufer, die dieser online über das Internet
vornimmt, durch Zustelldienste ausgeliefert werden, deutlich zugenommen. Ein wesentliches
Problem des Versandhandels beruht darauf, dass Waren- oder Paketsendungen üblicherweise
während der normalen Arbeitszeiten zugestellt werden, der Empfänger jedoch
zum Zeitpunkt der Zustellung nicht an seinem Wohnsitz anwesend ist. In diesem Fall
muss dann entweder eine wiederholte Zustellung erfolgen oder der Empfänger
muss die Ware an einer zentralen Ausgabestelle persönlich abholen. Derartige
zentrale Ausgabestellen sind in der Regel jedoch nur während der regulären
Geschäftszeiten geöffnet, so dass für einen Arbeitnehmer nur ein
geringer Zeitraum zur Verfügung steht, in dem derartige Versandsendungen abgeholt
werden können. Eilige Sendungen können dann trotz ihrer Dringlichkeit
erst Tage später in Empfang genommen werden. Alternativ wird die Ware in Abwesenheit
des Empfängers vom Zusteller in der Nachbarschaft abgegeben oder, insbesondere
sofern eine entsprechende Vollmacht vom Empfänger erteilt wurde, vor der Haustür
abgelegt. Insbesondere bei wertvoller Ware, aber auch bei Ware, die nicht den Witterungseinflüssen
ausgesetzt werden soll oder kann, bietet sich letztere Lösung nicht an.
Es werden daher sowohl von den Empfängern als auch von den Zustellunternehmern
Zustellverfahren gewünscht, bei denen die Warensendungen möglichst beim
ersten Zustellversuch ausgeliefert werden können, um weitere Zustellversuche
und damit unnötige Kosten zu vermeiden. Auf der anderen Seite soll aber eine
größtmögliche Sicherheit der zugestellten Sendung gegeben sein. Darüber
hinaus wird insbesondere von den Empfängern eine Zustellung dahingehend gewünscht,
dass diese zu jeder beliebigen Tageszeit unabhängig von der persönlichen
Anwesenheit des Empfängers erfolgen kann. Trotzdem soll die Ware am Wohnsitz
des Empfängers sicher gegen Diebstahl geschützt sein.
Einen entsprechenden Zustellbehälter schlägt die
DE 297 12 361 U1 vor. Es handelt
sich hierbei um eine großvolumige verschließbare Box, die wie ein herkömmlicher
Briefkasten für die Zustellung von Waren am Wohnsitz eines Adressaten verwendet
wird. Die vorbekannte Box verfügt über ein elektronisches Codeschloss,
so dass ein Zusteller, der sich mittels eines entsprechenden Zahlencodes autorisiert,
die Box zur Deponierung der bestellten Ware öffnen kann. Danach ist die Ware
in dem Zustellbehälter sicher gegen Diebstahl geschützt, bis sie vom Empfänger
entnommen wird. Bei der vorbekannten Zustellbox ist des Weiteren vorgesehen, dass
die angelieferte Ware mit einem elektronischen Chip versehen wird, durch den die
Ware mittels einer in der Zustellbox integrierten Empfangselektronik identifiziert
wird. Auf diese Weise wird die Anlieferung und die Entnahme bestimmter Warensendungen
durch die Box automatisch registriert. Dies ermöglicht es, einen Empfangsbeleg
für die von der Box elektronisch identifizierte Ware auszustellen. Hierbei
ist jedoch nachteilig, dass ein relativ großer, schwer überschaubarer
Personenkreis von Zustellern für den Zugriff autorisiert werden muss. Ein erheblicher
Sicherheitsmangel besteht darin, dass es Dritten, die unberechtigterweise im Besitz
des Zahlencodes zum Zugriff auf die Zustellbox sind, nach erfolgter Zustellung möglich
ist, in der Box deponierte Waren zu entnehmen.
Eine weitere Warenzustellbox ist beispielsweise aus der
DE 200 22 357 U1 bekannt, die einen
Zustellbehälter mit elektronischem Codeschloss offenbart, der für die
Zustellung von Warensendungen mittels eines Zustellcodes, durch den sich ein Zusteller
für den Zugriff autorisiert, zu öffnen ist, wobei das Codeschloss eine
Programmsteuerung aufweist, durch welche das Codeschloss nach einer Öffnung
des Behälters mittels vorher verwandten Zustellcodes gesperrt wird, so dass
danach ein Zugriff mittels des Zustellcodes nicht mehr möglich ist, wobei eine
Entsperrung des Codeschlosses erfolgt, wenn der Behälter mittels eines Empfängerschlüssels
geöffnet wird. Nachteilig hierbei ist die verhältnismäßig aufwendige
elektronische Programmsteuerung sowie die Tatsache, dass am Ort des Zustellbehälters
ein Stromanschluss für die Speisung der elektrischen Steuerung und der Schlösser
vorhanden sein muss.
Des Weiteren ist aus der DE
201 05 699 U1 ein verschließbarer, codierbarer Briefkasten zur Aufnahme
von Pakten und paketähnlichen Objekten bekannt. Dabei ist vorgesehen, dass
eine individuelle Codierung jedes einzelnen Paketablagefaches vorgenommen werden
kann, um die Anzahl der notwendigen Fächer für ein Mehrparteienhaus zu
minimieren. Dabei wird ein Paket in das Paketfach eingelegt und danach ein entsprechender
Verriegelungs- beziehungsweise Signalknopf gedrückt, wodurch das Paketfach
so lange verriegelt bleibt, bis ein zugriffsberechtigter Empfänger
einen Entladevorgang einleitet. Dabei wird durch den Zusteller eine Codierung vorgenommen,
so dass nur der berechtigte Empfänger eine Entnahme vornehmen kann.
Des Weiteren ist aus der DE
298 07 184 U1 eine elektronische Servicebox bekannt, in die Waren, die
durch die Post beziehungsweise Zustelldienste zugestellt werden können, vorübergehend
eingelegt werden können, bis sie durch den Empfänger entnommen werden.
Dabei kann beispielsweise die Auftragserteilung an den Lieferanten und die Übermittlung
der Zugangsberechtigung zur Servicebox auf elektronischem Wege erfolgen und auf
einzelne Aufträge sowie datums- und zeitabhängig begrenzt werden. Auftragsdienste,
die die Lieferungen zu tätigen haben, bekommen dabei mit dem Auftrag zusammen
einen Code übermittelt, der als Zugangsberechtigung in den elektronischen Schlüssel
des Lieferanten geladen wird. Mit einem entsprechend aufgeladenen elektronischen
Schlüssel erhält der Lieferant die auftragsgebundene Ermächtigung,
die zugehörige elektronische Servicebox zu öffnen. Mit der Öffnung
der Servicebox erlischt die auftragsgebundene Berechtigung.
Dabei kann vorgesehen sein, dass eine weitere Tür vorgesehen
ist, die als Innentür gestaltet sein kann, wobei die Servicebox in eine Hauswand
eingebaut ist, so dass über die Innenseite des Hauses das Fach zur Entnahme
der Warensendungen geöffnet werden kann. Nachteilig ist hierbei, dass wiederum
eine elektrische Stromversorgung vorhanden sein muss und keine nachträgliche
Montage vorgenommen werden kann. Eine freie und beliebige Aufstellung einer derartigen
Paketbox insbesondere im Bereich schon bestehender Briefkastenanlagen ist damit
nicht möglich.
Aus der DE 0 821 518 B1
ist eine Übergabevorrichtung und Distributionsvorrichtung bekannt zur Übergabe
einer Sendung an einen vorbestimmten Empfänger einer Gruppe von mindestens
zwei Empfängern mit einer Deponiereinrichtung zum vorübergehenden Aufnehmen
der Sendung, die eine Verriegelungseinrichtung gegen unbefugten Zugriff besitzt,
einer Steuereinrichtung, die die Verriegelung derart steuert, dass sie zumindest
während der Anwesenheit der Sendung in der Deponiereinrichtung nur dem vorbestimmten
Empfänger eine Öffnung zur Entnahme der Sendung ermöglicht. Darüber
hinaus soll eine Quittiervorrichtung zum Erstellen einer Quittung für das Deponieren
der Sendung vorgesehen sein, sowie eine Identifiziereinrichtung zum Identifizieren
der eingelegten Sendung, wobei die Steuereinrichtung die Verriegelungseinrichtung
auf der Basis der Identifizierung der deponierten Sendung steuert.
Schließlich offenbart die DE
203 08 168 U1 eine Warenzustellbox, bei der ein erstes Schloss über
das Einstellen eines Codes geöffnet werden kann und nach erneutem Schließen
verriegelt wird und der Behälter dann mittels eines zweiten Schlosses unabhängig
vom ersten Schloss mittels eines Schlüssels geöffnet werden kann und hierdurch
der Code wieder freigegeben werden kann.
Eine ähnliche Ausgestaltung zeigt auch die DE
103 00 932 B3, bei der zwei Schlösser vorgesehen sind, so dass zum
einen über Eingabe eines Codes z.B. ein Briefkasten vom Briefträger geöffnet
werden kann und zum anderen der Besitzer den Briefkasten mit einem Schlüssel
öffnen kann. Dabei soll das Schloss klein bauen.
Nachteilig bei den vorgenannten Gestaltungen ist, dass das Vorsehen
einer solchen Einrichtung verhältnismäßig aufwendig ist und sich
bei einer Reihe von Lösungen aufgrund der vorzusehenden Elektronik nicht an
beliebigen Stellen installieren lässt.
Ausgehend hiervor stellt sich die Erfindung die Aufgabe, eine Warenzustellbox
bereitzustellen, bei der auf der einen Seite das Problem gelöst wird, dass
der Zugriff Unbefugter auf die in den Zustellbehälter eingelegte Ware verhindert
werden kann und auf der anderen Seite eine kostengünstige und einfache Lösung
bereitgestellt wird.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch eine gattungsgemäße
Warenzustellbox, bei der in der ersten betätigbaren Stellung die Öffnungseinrichtung
der Tür einmalig betätigbar ist und nach Betätigung der Öffnungseinrichtung
der Tür die Falle in die zweite blockierte Sperrstellung überführt
und gegen erneutes Öffnen gesperrt ist, wobei die Falle von der zweiten blockierten
in die erste betätigbare Stellung mittels des Schlüssels rückstellbar
ist.
Eine solche Warenzustellbox bietet den Vorteil, dass bei Erwarten
einer Warensendung die Box durch den Inhaber der Box zur Entgegennahme der Warensendung
durch einen beliebigen Zusteller vorbereitet werden kann, wobei der Warenzustellbox
von außen auf den ersten Blick ohne Betätigung der Öffnungseinrichtung
nicht angesehen werden kann, ob sich diese in einer Sperrstellung oder in einer
betätigbaren Stellung befindet. Auf diese Weise wird der Anreiz, dass unbefugte
Dinge in die Warenzustellbox einlegen, verringert. Sofern keine Warensendung erwartet
wird, kann die Warenzustellbox verschlossen bleiben, so dass Unbefugte keinen Zugang
zum Behälterinneren erlangen können. Darüber hinaus bietet eine derartige
Gestaltung gegenüber dem vielfach im Stand der Technik bekannten Gestaltung
den Vorteil, es nicht erforderlich ist, dem Zusteller einen Code oder ähnliches
mitzuteilen, um ihm eine Zustellung zu ermöglichen. Vielmehr kann eine Zustellung
durch beliebige Personen vorgenommen werden, wobei nach Verschließen der Tür
durch Betätigung der Öffnungseinrichtung die Falle automatisch
in eine zweite blockierte Sperrstellung überführt wird und gegen erneutes
Öffnen gesperrt ist. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass ein unerlaubtes
Entnehmen der Warensendung nach Einlegen der Warensendung und Verschließen
der Türe aus der Warenzustellbox sicher verhindert werden kann, sofern die
Warenzustellbox nicht beschädigt wird.
Die vorliegende Erfindung ist dabei besonders bauraumsparend und technisch
einfach aufgebaut, da es nicht erforderlich ist, zwei Schlösser zur Betätigung
vorzusehen, wie es der Stand der Technik zumeist offenbart.
Darüber hinaus kann es vorteilhaft vorgesehen sein, dass die
Öffnungseinrichtung mit der Falle gekoppelt ist. Auf diese Weise kann durch
Betätigung der Öffnungseinrichtung, die beispielsweise über einen
Drehgriff gebildet sein kann und eine gesperrte und eine betätigbare Stellung
umfassen kann, die mit der jeweiligen Stelle der Falle korrespondiert, ein Verschließen
erfolgen. So kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Öffnungseinrichtung
der Tür ein Drehgriff ist und der Drehgriff nach einmaliger Betätigung
gegen Verdrehen blockiert ist und hierüber die Falle blockiert wird.
Dabei kann es besonders bevorzugt sein, dass der Schlüssel mechanisch
oder elektrisch ist. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass es sich um eine Abwandlung
eines herkömmlichen Schließzylinderschlosses bei der Erfindung handelt.
Alternativ können jedoch auch andere Schlüssel eingesetzt werden, nämlich
ein Nummerncode, ein Fingerprint oder eine sonstige Chipgestaltung, über die
ein beliebiges Öffnen der Tür erfolgen kann, indem durch Verwendung des
jeweiligen Schlüssels die Falle von einer offenen in eine geschlossene Stellung
bringbar ist.
Besonders bevorzugt ist es dabei, wenn das Schloss durch den Drehgriff
umschlossen ist, so dass ein verhältnismäßig geringer Bauraum benötigt
wird. Prinzipiell können die Öffnungseinrichtung sowie das Schloss jedoch
an beliebigen Stellen in der Tür angeordnet sein.
Sofern es sich bei der Öffnungseinrichtung um einen Drehgriff
handelt, der das Schloss umschließt, ist es nicht erforderlich, dass das Schloss
mit dem Drehgriff mitbewegt wird.
Die Erfindung soll im Folgenden anhand einer Ausgestaltung näher
beschrieben werden. Dabei zeigen:
1 eine Außenansicht einer Tür einer erfindungsgemäßen
Warenzustellbox,
2 eine Innenansicht der Tür gemäß
1,
3 eine erste Innenansicht eines Schlosses und
4 eine weitere Innenansicht des Schlosses gemäß
3.
1 zeigt eine Tür 10 einer Warenzustellbox
(nicht dargestellt) wobei die Tür zum einen ein Türblatt 12 umfasst,
auf dem ein Drehgriff als Öffnungseinrichtung 14 angebracht ist. Mittig
in der Öffnungseinrichtung 14 ist ein durch einen herkömmlichen
Schlüssel (nicht dargestellt) schließbares Schlossöffnung
16 vorgesehen. Die Öffnungseinrichtung 14 ist um ihre Mittelachse
drehbar auf dem Türblatt 12 angeordnet. Das Türblatt
12 kann über Scharniere, die in 2 gezeigt
und mit 18 bezeichnet sind, an einer Warenzustellbox festgelegt sein.
2 zeigt nun eine Ansicht der Tür 10 von
einer Innenseite einer nicht dargestellten Warenzustellbox mit einem Schloss
20. Das Schloss 20 umfasst dabei ein Schlossgehäuse
22, in dem die einzelnen Schließelemente des Schlosses aufgenommen
sind. Das Schloss 20 umfasst eine Falle 24, die in eine entsprechende
Aufnahme oder hinter eine entsprechende Kante einer Warenzustellbox greift und so
für eine Verriegelung sorgt. Die Falle 24 ist dabei federnd gelagert
und kann entsprechend der Pfeilrichtung 26 vor und zurück bewegt werden,
um einen Schließvorgang der Türe zu realisieren.
3 zeigt nun das Schloss in einer ersten geöffneten
Darstellung, wobei die obere Gehäuseabdeckung 22 entfernt worden ist,
ebenso wie eine Platte 28, die über ein Zusammenwirken der Ausnehmung
30 mit einem durch den Schlüssel betätigbaren Schließelement
32 die Falle 24 gegen die Feder 34 bewegt und so für
ein Öffnen und Schließen der Falle 24 sorgt. Dabei drückt
das Schließelement 32 mit seiner gerundeten Kontur 3b gegen
die entsprechende Ausnehmung 30 der Platte 28, wobei über
diese Steuerkurve eine Rückbewegung der Falle 24 in Pfeilrichtung
36 gegen die Federkraft der Feder 34 erfolgt.
Bei Rückstellung des Elementes 32 wird dann auf Grund
der Federkraft die Falle 24 wieder in ihre Ausgangs- und Schließstellung
verbracht. In der Schließstellung rastet die Falle hinter die Ausnehmung im
Warenzustellbehälter ein.
Darüber hinaus umfasst das Schloss drei Schließhebel, wobei
diese mit dem Schließmechanismus anhand 4 erläutert
werden sollen. In 4 ist neben dem oberen Gehäuse
22 und der Platte 28 nun auch die Falle 24 entfernt worden,
um den Schließmechanismus besser zu zeigen. Der Schließmechanismus
umfasst hierbei das Element 32, das durch eine Bewegung des Schlüssels
im Schloss 1b betätigt werden kann. Neben der Ansteuerung der Falle
24 erfolgt über das Schließelement 32 mittels eines
Stiftes 40, der sich auf Grund der Drehbewegung um die Achse
42 in Pfeilrichtung 44 bewegt, ein Einwirken auf einen ersten
oberen Schließhebel 46 der entgegen der Kraft einer Feder
48 über eine entsprechend am Schließhebel 46 vorgesehene
Schräge bewegt wird, wobei der obere Schließhebel 46 an seinem
dem Stift 40 abgewandten Ende einen Winkel (nicht dargestellt) aufweist,
der bei Bewegung des oberen Schließhebels auf einen unteren Schließhebel
50 einwirkt und diesen ebenfalls parallel mit dem oberen Schließhebel
46 gegen eine weitere Feder 52 verschwenkt.
Sofern die Schwenkbewegung durch vollständiges Schließen
des Schlosses 16 mit dem Schlüssel (nicht dargestellt) erfolgt, rastet
am Ende der Auslenkung der beiden Schließhebel 46 und 50
der obere Schließhebel 46 hinter einen Vorsprung 54 eines
mittleren Schließhebels 56 ein und wird dort gegen eine Rückbewegung
in die Ausgangsstellung fixiert. Der mittlere Schließhebel 56 ist
dabei mittels eines Langlochs gemeinsam mit dem oberen 46 und dem unteren
Schließhebel 50 um einen Zapfen 58 und des Weiteren um einen
Zapfen 60 drehbar gelagert. Auch der mittlere Schließhebel
56 ist durch eine Feder 62 belastet.
Durch den Schließvorgang mit einem Schlüssel und die Verschwenkung
des Stiftes 40 in Pfeilrichtung 44 erfolgt ein Öffnen des
Schlosses unter Zurückziehung der Falle 24 und ein Einrasten des oberen
Schließhebels 46 hinter dem Vorsprung 54 des mittleren Schließhebels
5b.
Da hierbei der untere Schließhebel 50 über den
nicht dargestellten Winkel des oberen Schließhebels 46 mitbewegt wurde,
ist nun der Drehgriff 14, dessen Rückseite einen Stift 64
aufweist gegen eine Verdrehbewegung frei, da anders als in der gezeigten Darstellung
nunmehr der untere Schließhebel 50 den Stift 54 nicht mehr
gegen eine Drehbewegung in Pfeilrichtung 44 blockiert. Das Schloss kann
nun einmalig in dieser entsperrten Stellung durch Verdrehen des Drehgriffs
14 geöffnet werden.
Bei Verdrehen des Drehgriffs 15 wird dann der Stift
54 in Pfeilrichtung 44 bewegt, wobei der Stift 40 unverdreht
verbleibt.
Wird nun das Schloss durch Betätigen der Öffnungseinrichtung
14 geöffnet, so verdreht sich der Stift 64 in Pfeilrichtung
44 und gelangt dabei gegen den unteren 50 sowie den mittleren
Schließhebel 46 im Bereich deren Abschrägung in Anlage, wodurch
der untere gemeinsam mit dem mittleren Schließhebel 50,
56 ausgelenkt wird, wobei durch die Langlochführung des mittleren
Schließhebels um die Drehachse 58 sowie um die Achse 60 ein
Ausrasten des oberen Schließhebels 46 aus der Halterung hinter dem
Winkel 54 erfolgt und eine Rückstellung des oberen Schließhebels
46 durch die Federkraft der Feder 48 in Richtung auf den Stift
40 zu. Hierdurch wird ebenfalls der untere Schließhebel
50 freigegeben, der nun nicht mehr durch den nicht dargestellten Winkel
des oberen Schließhebels 46 mit Kraft beaufschlagt ist. Sofern nun
eine Rückstellung der Öffnungseinrichtung 14 durch Rückdrehen
des Drehgriffes erfolgt, rastet ebenfalls der untere Schließhebel durch die
Beaufschlagung mit der Feder 52 wieder in seiner in der Darstellung geschlossene
Stellung ein und blockiert den Stift 64 gegen eine weitere Verdrehung.
Bei Öffnung der Warenzustellbox über die Öffnungseinrichtung
14 bei nicht blockierter Falle erfolgt eine Bewegung der Falle nun nicht
über die Platte 28, sondern über eine weitere Platte
68, die am Gehäuseboden angeordnet ist und eine entsprechende Führung
aufweist und ebenfalls mittels des Stiftes 64 bewegt wird.
Auf die vorstehend beschriebene Weise kann ein einfaches Schloss für
eine Warenzustellbox bereitgestellt werden, das mittels einer Öffnungseinrichtung
betätigbar ist, nachdem die Falle von einer blockierten in eine unblockierte
Stellung verbracht worden ist und so die Öffnungseinrichtung ebenfalls nicht
länger blockiert ist und wobei nach einmaligen Betätigen der Öffnungseinrichtung
wiederum eine blockierte Stellung vorliegt, die über Betätigung mit einem
Schlüssel dann aufgehoben werden kann.
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| Anspruch[de] |
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Warenzustellbox umfassend mindestens einen Behälter zur Aufnahme
von Warensendungen, der mindestens eine verschließbare Tür (10)
mit einem Schloss (20) aufweist und wobei die Tür (10) eine
Öffnungseinrichtung (14) besitzt, und das Schloss (20) eine
Falle (24) umfasst, die in einer geschlossenen Position der Tür (10)
in eine Aufnahme des Behälters eingreift, wobei die Falle (24) eine
erste durch die Öffnungseinrichtung betätigbare Stellung sowie eine zweite
blockierte Sperrstellung umfasst und die Falle (24) durch einen Schlüssel
von der Sperrstellung in die betätigbare Stellung überführbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten betätigbaren Stellung die
Öffnungseinrichtung (14) der Tür (10) einmalig betätigbar
ist und nach Betätigung der Öffnungseinrichtung (14) der Tür
(10) die Falle (24) in die zweite blockierte Sperrstellung überführt
und gegen erneutes Öffnen gesperrt ist, wobei die Falle (24) von der
zweiten blockierten in die erste betätigbare Stellung mittels des Schlüssels
rückstellbar ist.
Warenzustellbox nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Öffnungseinrichtung (14) mit der Falle (24) gekoppelt
ist.
Warenzustellbox nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
die Öffnungseinrichtung (14) eine gesperrte Stellung und eine betätigbare
Stellung umfasst, die mit den jeweiligen Stellungen der Falle (24) korrespondieren.
Warenzustellbox nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Öffnungseinrichtung (14) der Tür (10) ein Drehgriff
ist und der Drehgriff nach der einmaligen Betätigung gegen Verdrehen blockiert
ist.
Warenzustellbox nach einem der vorangehenden Ansprüch, dadurch
gekennzeichnet, dass der Schlüssel mechanisch oder elektrisch ist,
Warenzustellbox nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Schlüssel eine Schlüssel, ein Nummerncode, ein
Fingerprint oder ein Chip ist.
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