| Dokumentenidentifikation |
DE102006008804A1 30.08.2007 |
| Titel |
Dunsthaubenturm, Deckenrahmen zum Anschluss eines Dunsthaubenturmes, sowie Dunstabzugshaubeneinrichtung |
| Anmelder |
O + F A-Line GmbH, 58706 Menden, DE |
| Erfinder |
Sok, Albertus C., Groningen, NL; Luig, Rainer, 58706 Menden, DE |
| Vertreter |
FRITZ Patent- und Rechtsanwälte, 59757 Arnsberg |
| DE-Anmeldedatum |
25.02.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006008804 |
| Offenlegungstag |
30.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
30.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
F24C 15/20(2006.01)A, F, I, 20060225, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
E04B 5/48(2006.01)A, L, I, 20060225, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Dunsthaubenturm (1), umfassend ein Gehäuse (2), mit einem innerhalb des Gehäuses (2) angeordneten Gebläses (3), wobei das Gebläse (3) einen Gebläseausgang (4) aufweist, wobei der Dunsthaubenturm mit einer Aufnahmeeinrichtung für das Gebläse (3) ausgestattet ist, die dazu eingerichtet ist, das Gebläse (3) in einer ersten Position und mindestens einer zweiten Position aufzunehmen, wobei sich die Positionen hinsichtlich der Ausrichtung des Gebläseausgangs (4) in bezug auf das Gehäuse (2) unterscheiden.
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Dunsthaubenturm gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1, einen Dunsthaubenturm gemäß dem Oberbegriff
des Anspruch 14, einen Dunsthaubenturm gemäß dem Oberbegriff des Anspruch
16, einen Deckenrahmen gemäß dem Oberbegriff des Anspruch 18, sowie eine
Dunstabzugshaubeneinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 23.
Ein Dunsthaubenturm ist im Wesentlichen ein Bestandteil einer Dunstabzugshaubeneinrichtung,
bestehend aus der Dunstabzugshaube und dem Dunsthaubenturm. Es ist vorgesehen, dass
der Dunsthaubenturm ein Gehäuse umfasst und die wesentlichen funktionalen Elemente,
wie beispielsweise Montagemittel, Dunstabzugsschacht und ein Gebläse mit einem
Gebläseeingang und einem Gebläseausgang aufweist. Die Dunstabzugshaube
ist endseitig des Dunsthaubenturmes angebracht und dient im Wesentlichen zur großflächigen
Überdeckung des Kochbereiches und dementsprechend zur Aufnahme von Dünsten
und Dämpfen. Die Dünste und Dämpfe werden über das Gebläse
angesaugt und in ein entsprechendes hausseitiges Abluftrohr bzw. den Küchenraum
durch eine geeignete Umlufteinrichtung abgeführt.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Schwierigkeit, dass je nach
Abluft- oder Umluftanforderungen unterschiedliche Gebläseausgangspositionen
benötigt werden. Während hausseitige Abluftrohre vornehmlich in der Wand
angeordnet sind und eine horizontale Ausrichtung des Gebläseausgangs erfordern,
ist bei Umluft eine senkrechte Ausrichtung des Gebläseausgangs von Vorteil.
Denkbar ist selbstverständlich auch ein deckenseitig angeordnetes hausseitiges
Abluftrohr, welches ebenfalls eine senkrechte Ausrichtung des Gebläseausgangs
erfordert.
Dies bedeutet für die Praxis, dass mehrere Arten von Dunsthaubentürmen
erforderlich sind oder aber mit Adaptern gearbeitet werden muss, wobei erste Alternative
hohe Bereitstellungskosten und zweite Alternative undekorative Lösungen nach
sich zieht.
Hier setzt die vorliegende Erfindung an und macht es sich zur Aufgabe,
einen Dunsthaubenturm bereitzustellen, der an unterschiedlich ausgerichtete Abluftrohre
bzw. Anforderungen hinsichtlich Abluft und Umluft angepasst werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Dunsthaubenturm
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch, dass der
Dunsthaubenturm mit einer Aufnahmeeinrichtung für das Gebläse ausgestattet
ist, die dazu eingerichtet ist, das Gebläse in einer ersten Position und mindestens
einer zweiten Position aufzunehmen, kann der Dunsthaubenturm individuell an die
Montagegegebenheiten angepasst werden, insbesondere bedarf es keines separaten Adapters.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den kennzeichnenden
Merkmalen der jeweils rückbezogenen Unteransprüche.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen
hinsichtlich seiner Länge an die Montagegegebenheiten anpassbaren Dunsthaubenturm
vorzuschlagen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 14 gelöst. Dadurch, dass der Dunsthaubenturm ein erstes
Gehäuse und ein zweites Gehäuse aufweist, wobei das erste Gehäuse
teleskopierbar innerhalb des zweiten Gehäuses aufgenommen und vorteilhafterweise
festlegbar ist. Denkbar ist selbstverständlich auch eine verschiebbare Aufnahme
des zweiten Gehäuses innerhalb des ersten Gehäuses. Durch die verschiebbare
Anordnung des ersten Gehäuses gegenüber dem zweiten Gehäuse wird
eine variable Anpassung der Gesamtlänge des Dunsthaubenturms ermöglicht.
Dementsprechend kann der Abstand einer endseitig des ersten Gehäuses angebrachten
Dunstabzugshaube zu dem Kochfeld auf einfache Art und Weise eingestellt werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den kennzeichnenden
Merkmalen der jeweils rückbezogenen Unteransprüche.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, einen
Dunsthaubenturm vorzuschlagen, der auf einfache Art und Weise zwischen einem für
Umluft optimierten Zustand in einen für Abluft optimierten Zustand umgebaut
werden kann. In einem für Umluft optimierten Zustandes bedarf es vorteilhafterweise
einer Filtereinrichtung, wohingegen es in einem für Abluft optimierten Zustandes
keiner Filtereinrichtung bedarf, da die Abluft durch das Abluftrohr ausgeblasen
wird und nicht zwangsläufig einer Filterung bedarf.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Dunsthaubenturm
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 16 gelöst. Dadurch, dass der
Dunsthaubenturm mit einem Schacht ausgestattet ist, der wahlweise zum Einschieben
einer Filterkassette oder eines Dummy, vorteilhafterweise in Form einer Blende,
die den Schacht nach außen unsichtbar verdeckt, geeignet ist, kann der Dunsthaubenturm
auf einfache Art und Weise zwischen Abluft und Umluft umgerüstet werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich
aus den kennzeichnenden Merkmalen der jeweils rückbezogenen Unteransprüche.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, einen
Deckenrahmen zur vorteilhaften Montage eines Dunsthaubenturms vorzuschlagen. In
diesem Zusammenhang stellt sich oft die Problematik der Ausrichtung des Dunsthaubenturms.
Es ist beispielsweise erwünscht, dass der Dunsthaubenturm in einer bestimmten
Position oberhalb des Kochfeldes angebracht ist. Die Ausrichtung ist jedoch mit
Schwierigkeiten verbunden, da der Dunsthaubenturm unhandlich ist und eine Ausrichtung
und gleichzeitige Deckenbefestigung sehr schwierig ist.
Um den Montageproblemen eines Dunsthaubenturms zu begegnen, insbesondere
um eine einfache Ausrichtung des Dunsthaubenturms in Richtung des Kochfeldes zu
ermöglichen, wird ein Deckenrahmen zur Befestigung des Dunsthaubenturms gemäß
den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 18 vorgeschlagen, der mit einem Befestigungspunkt
für ein Lot ausgestattet ist. Dadurch kann eine vorteilhafte Ausrichtung gegenüber
dem Kochfeld vorgenommen werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den kennzeichnenden
Merkmalen der jeweils rückbezogenen Unteransprüche.
Eine Dunstabzugshaubeneinrichtung weist vorteilhafterweise die Merkmale
des erfindungsgemäßen Dunsthaubenturms und/oder des erfindungsgemäßen
Deckenrahmens auf, so dass sich insgesamt eine überaus variabel anpassbare
Dunstabzugshaubeneinrichtung ergibt.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich
anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter
Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
1a bis 1c einen Dunsthaubenturm
mit einem Gebläse in einer ersten Einbausituation mit einem Gebläseausgang
nach oben;
1d bis 1f einen Dunsthaubenturm
mit einem Gebläse in einer ersten Einbausituation mit einem Gebläseausgang
nach hinten;
2a bis 2e einen Dunsthaubenturm
in einer teleskopierbaren Ausführung;
3a bis 3f einen Dunsthaubenturm
in einer Wandanbausituation;
3g bis 3j einen Dunsthaubenturm
in einer Inseleinbausituation;
4a bis 4d ein Dunsthaubenturm
mit einer herausnehmbaren Filterkassette;
5 Ein Deckenrahmen für einen erfindungsgemäßen
Dunsthaubenturm.
Zunächst wird auf 1 Bezug genommen.
Ein erfindungsgemäßer Dunsthaubenturm 1 umfasst
im Wesentlichen ein zylinderförmiges Gehäuse 2 und ein Gebläse
3.
Das Gehäuse 2 bildet in seinem Inneren einen Ansaugschacht
6 aus. Endseitig des Gehäuses ist eine Dunstabzugshaube
7 angebracht, wobei der Ansaugschacht 6 mit der Dunstabzughaube
7 in Verbindung steht, so dass Dunst und Dampf von der Dunstabzugshaube
7 eingefangen und in den Ansaugschacht 6 eingeleitet werden kann.
Zur Erzeugung eines Ansaugstromes ist ein Gebläse 3
im Inneren des Dunsthaubenturmes 1 vorgesehen, welches einen Gebläseeingang
5 und einen Gebläseausgang 4 aufweist. Der Gebläseeingang
5 steht mit dem Ansaugschacht 6 in Verbindung. Der Gebläseausgang
4 ist mit einem (nicht dargestellten) hausseitigen Abluftrohr verbunden.
Vorzugsweise handelt es sich bei dem Gebläse 3 um ein Gebläse
mit einer Lüftungswalze, wobei der Gebläseeingang 5 und der Gebläseausgang
4 in einem Winkel von etwa 90° zueinander ausgerichtet sind.
In den 1a bis 1c
ist erkennbar, dass das Gebläse 3 in einer Position innerhalb des
Gehäuses 2 aufgenommen ist, welches eine Ausrichtung des Gebläseausgangs
4 in vertikaler Richtung ermöglicht. Eine derartige Ausrichtung des
Gebläseausgangs 4 ist insbesondere für eine Deckenmontage des
Dunsthaubenturms geeignet, wobei der Abluftstrom entweder in ein in der Decke angebrachtes
Abluftrohr, oder aber in ein noch näher zu beschreibendes zweites Gehäuse
mit Abluftgittern geblasen werden kann.
In den 1d bis 1f
ist nunmehr erkennbar, dass sich das Gebläse 3 in einer anderen Position
befindet, die insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass der Gebläseausgang
4 in horizontale Richtung zeigt. Diese Ausrichtung des Gebläses
3 ist insbesondere für eine Wandmontage des Dunsthaubenturms geeignet,
wobei ein Abluftrohr vorzugsweise in der Wand und nicht in der Decke vorgesehen
ist.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Gebläse
3 in einer L-förmigen Aufnahme 8 angebracht ist, wobei das
Gehäuse 2 eine entsprechende Aussparung zur Aufnahme der Aufnahme
8 aufweist, wobei die Aufnahme 8 sowohl in einer ersten Position
als auch in einer um die Querachse um 180° gedrehten Position
aufnehmen kann. Als Resultat der unterschiedlichen Aufnahmepositionen sind mit ein
und demselben Dunsthaubenturm 1 unterschiedliche Ausgangsrichtungen insbesondere
des Gebläseausgangs 4 darstellbar, so dass sich eine überaus
universelle Anwendbarkeit des vorgeschlagenen erfindungsgemäßen Dunsthaubenturmes
1 ergibt.
In den 2a bis 2d
ist nunmehr ein erfindungsgemäßer Dunsthaubenturm 1 erkennbar,
der in einem zweiten Gehäuse 12 verschiebbar untergebracht ist. Das
zweite Gehäuse 12 zeichnet sich dadurch aus, dass es ein leichtes
Übermaß gegenüber dem ersten Gehäuse 2 aufweist, so
dass erstes Gehäuse 2 und zweites Gehäuse 12 teleskopierbar
ineinander verfahren werden können. Darüber hinaus ist das erste Gehäuse
2 mit einen Raster aus Arretierungsbohrungen 14 ausgestattet,
so dass eine Fixierung des ersten Gehäuses 2 gegenüber dem zweiten
Gehäuse 12 an einer vorbestimmten Rastposition möglich ist. Der
Abstand der Arretierungsbohrungen 14 beträgt vorzugsweise 25 mm.
Es ist weiterhin erkennbar, dass der Gebläseausgang
4 in senkrechter Richtung in das zweite Gehäuse 12 hineinragt.
Dementsprechend wird ein Abluftstrom in das zweite Gehäuse 12 eingeblasen.
Zur Verteilung des Abluftstroms, möglichst in einem Bereich mit einem ausreichenden
Abstand zur Dunstabzugshaube 7, sind kopfseitig des zweiten Gehäuses
12 Abluftgitter 13 vorgesehen, die eine Verteilung des Abluftstromes
ermöglichen. Zur Reinigung des Abluftstromes ist eine Filterkassette
10 vorgesehen, die in einen Filterkassettenschacht 11 einschiebbar
ist. Alternativ kann vorgesehen sein, dass die Filterkassette durch einen Dummy,
beispielsweise in Form einer Blende ersetzt wird, wenn der Abluftstrom nicht gereinigt
werden muss, beispielsweise wenn der Abluftstrom ungereinigt in ein hausseitiges
Abluftrohr eingeblasen wird.
In den 3a bis 3f
ist ein erfindungsgemäßer Dunsthaubenturm 1 in einer Ausführungsform
zur Wandmontage dargestellt. Hierzu ist der Dunsthaubenturm mit einer Wandbefestigung
20 ausgestattet. Auch ist erkennbar, dass die Dunstabzugshaube etwas nach
vorne versetzt an dem Dunsthaubenturm angebracht ist. Ferner ist zu erkennen, dass
der Gebläseausgang 4 in Wandrichtung aus dem Dunsthaubenturm
1 herausragt.
In den 3g bis 3j
ist der Dunsthaubenturm in einer Deckenmontagesituation, d.h. vorzugsweise zur Anbringung
einer freischwebenden Dunsthabzugshaube, eingerichtet. Die Dunstabzugshaube ist
im wesentlichen zentriert unterhalb des Dunsthaubenturms 1 angebracht.
Zur Deckenbefestigung ist ein noch näher zu beschreibende erfindungsgemäßer
Deckenrahmen vorgesehen, der mit einem gehäuseseitigen Deckenrahmenbefestigungsanschluss
verbunden werden kann. Auch hier zeigt sich wieder die universelle Einsetzbarkeit
des vorgeschlagenen erfindungsgemäßen Dunsthaubenturms.
In den 4a bis 4d
ist insbesondere die Gestaltung der Filterkassette 10 und des Filterkassettenschachtes
11 erkennbar. Die Filterkassette 10 ist vorzugsweise im Ansaugschacht
6 angebracht. Der Abluftstrom wird zunächst von der Dunstabzugshaube
7 aufgenommen und in den Ansaugschacht 6 eingeleitet. Durch die
innerhalb des Ansaugschachtes 6 angebrachte Filterkassette 10
wird der Abluftstrom zunächst gefiltert, bevor er durch den Gebläseeingang
5 in das Gebläse 3 gelangt und letztendlich durch den Gebläseausgang
4 ausgeblasen wird.
In der 5 ist nunmehr ein erfindungsgemäßer
Deckenrahmen 30 zur Deckenmontage eines erfindungsgemäßen Dunsthaubenturms
1 abgebildet.
Ein Deckenrahmen 30 weist insgesamt eine plattenförmige
und quadratische Gestalt auf. Der Deckenrahmen 30 verfügt über
einen zentralen Befestigungspunkt 31 für ein Lot, der vorzugsweise
im geometrischen Mittelpunkt des Deckenrahmens 30 angeordnet ist. Darüber
hinaus sind strahlenförmig von dem Befestigungspunkt 31 ausgehende
Einkerbungen 33 als Montagehilfen zum senkrechten und waagerechten Ausrichten
vorgesehen, die vorzugsweise untereinander einen rechten Winkel aufweisen, vorgesehen.
Darüber hinaus ist der Deckenrahmen 30 an seinen vier Ecken mit Bajonettverbindungselementen
32, beispielsweise Stiften, ausgestattet, die in geeignete Deckenrahmenbefestigungsanschlüsse
des Dunsthaubenturms 1 eingreifen können. Eine Arretierung erfolgt
nach dem Prinzip eines Bajonettverschlusses, d.h. der Dunsthaubenturm kann durch
Drehung um etwa 45° mit dem Deckenrahmen 20 verbunden werden. Der
Deckenrahmen ist weiterhin mit Befestigungslanglöchern 34 zur Deckenbefestigung,
sowie mit Befestigungspunkten 35 für Klipse Luftleitblech ausgestattet.
Die zuvor genannten erfindungsgemäßen Merkmale des Dunsthaubenturms
und des Deckenrahmens lassen sich zusammen mit einer Dunstabzugshaube in einer vorteilhaften
Dunstabzugshaubeneinrichtung kombinieren, die sich durch eine vielseitige Anpassbarkeit,
insbesondere durch die zahlreichen Anpassungsmöglichkeiten des Dunsthaubenturms,
aber auch die vorteilhaften Montagemöglichkeiten des Deckenrahmens ergeben.
Die zuvor genannten Ausführungsbeispiele sind selbstverständlich
nur beispielhafter Natur. Die Ausführungsform mit vertikaler Ausrichtung des
Gebläseausgangs ist zwar vorteilhafterweise für eine Inselhaube mit Umluft
vorgesehen, denkbar ist aber selbstverständlich auch ein Anschluss an ein deckenseitiges
zugeführtes, zunächst horizontal und anschließend vertikal geführtes
Abluftrohr, je nachdem wie die Platzverhältnisse eine Abluftrohrführung
zulassen. Insgesamt ergeben sich durch die variable und insbesondere mit wenigen
Handgriffen vor Ort anpassbare Ausrichtung des Gebläseausgangs, erhebliche
Vorteile hinsichtlich der universellen Einsetzbarkeit des erfindungsgemäßen
Dunsthaubenturms bzw. der Dunstabzugshaubeneinrichtung.
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| Anspruch[de] |
Dunsthaubenturm (1), umfassend
– ein Gehäuse (2), mit
– einem innerhalb des Gehäuses (2) angeordneten Gebläse
(3), wobei
– das Gebläse (3) einen Gebläseausgang (4) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Dunsthaubenturm mit einer Aufnahmeeinrichtung für das Gebläse (3)
ausgestattet ist, die dazu eingerichtet ist, das Gebläse (3) in einer
ersten Position und mindestens einer zweiten Position aufzunehmen, wobei sich die
Positionen hinsichtlich der Ausrichtung des Gebläseausgangs (4) in
bezug auf das Gehäuse (2) unterscheiden.
Dunsthaubenturm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung
eine gehäuseseitige Aussparung und eine L-förmige Aufnahme (8)
für das Gebläse (3) aufweist.
Dunsthaubenturm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) eine Dunsthaubenanschlusseinrichtung
(9) für eine Dunstabzugshaube (7) aufweist.
Dunsthaubenturm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) einen Ansaugschacht (6)
ausbildet, wobei das Gebläse (3) einen Gebläseeingang (5)
aufweist, wobei der Dunsthaubenturm (1) dazu eingerichtet ist, dass ein
Abluftstrom von einer Dunstabzugshaube (7) angesaugt und über den
Ansaugschacht (6) in den Gebläseeingang (5) des Gebläses
(3) geleitet werden kann.
Dunsthaubenturm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Filtereinrichtung innerhalb des Ansaugschachtes angeordnet
ist.
Dunsthaubenturm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Filtereinrichtung eine Filterkassette (10) und
einen Filterkassettenschacht (11) aufweist.
Dunsthaubenturm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Filterkassettenschacht (11) zur Aufnahme eines
Dummys, insbesondere einer Blende geeignet ist.
Dunsthaubenturm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Dunsthaubenturm (1) ein zweites Gehäuse (12)
aufweist, wobei das erste Gehäuse (2) verschiebbar in dem zweiten
Gehäuse (12) aufgenommen ist.
Dunsthaubenturm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das erste Gehäuse (2) in Längsrichtung mit
einem Raster von Arretierungsbohrungen (14) ausgestattet ist.
Dunsthaubenturm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das zweite Gehäuse (12) mindestens ein Lüftungsgitter
(13) aufweist.
Dunsthaubenturm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das erste Gehäuse (2) mit einer Wandbefestigung
(20) ausgestattet ist.
Dunsthaubenturm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das zweite Gehäuse (12) mit Deckenrahmenbefestigungsanschlüssen
ausgestattet ist.
Dunsthaubenturm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass es sich bei den Deckenrahmenbefestigungsanschlüsse um
Anschlüsse in Form eines Bajonettverschlusses handelt.
Dunsthaubenturm (1), umfassend
– ein erstes Gehäuse (2) zur Aufnahme eines Gebläses (3),
wobei
– das erste Gehäuse (2) eine Anschlusseinrichtung für
eine Dunstabzugshaube (7) aufweist, wobei
– ein zweites Gehäuse (12) vorgesehen ist, welches mit Deckenrahmenbefestigungsanschlüssen
ausgestattet ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
das erste Gehäuse (2) verschiebbar innerhalb des zweiten Gehäuses
(12) aufgenommen ist.
Dunsthaubenturm nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das erste
Gehäuse (2) wahlweise an einer vorbestimmten Position gegenüber
dem zweiten Gehäuse (12) festlegbar ist.
Dunsthaubenturm (1) umfassend
– ein Gehäuse (2) mit
– einem Gebläse (3) und
– einer Anschlusseinrichtung für eine Dunstabzugshaube (7),
– wobei ein Schacht (11) zur Aufnahme einer Filtereinrichtung (10)
zwischen der Anschlusseinrichtung und dem Gebläse (3) vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Schacht (11) wahlweise zur Aufnahme einer Filtereinrichtung (10)
oder eines Dummys geeignet ist.
Dunsthaubenturm nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Dummy
aus einer Blende bestehen kann, welche den Schacht (11) nach außen
unsichtbar verdeckt.
Deckenrahmen (30) zum Anschluss eines Dunsthaubenturms, umfassend
– Befestigungslöcher (34) zur Deckenmontage mittels Schrauben,
sowie
– Verbindungselemente zum Anschluss eines Dunsthaubenturms (1),
dadurch gekennzeichnet, dass
der Deckenrahmen (30) mit einem Befestigungspunkt (31) für
ein Lot ausgestattet ist.
Deckenrahmen nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungspunkt
(31) im geometrischen Mittelpunkt des Deckenrahmens (30) angeordnet
ist.
Deckenrahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass strahlenförmig von dem Befestigungspunkt (31) ausgehende Einkerbungen
(33) als Montagehilfen zum senkrechten und waagerechten Ausrichten vorgesehen
sind.
Deckenrahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Einkerbungen (33) untereinander einen rechten Winkel aufweisen.
Deckenrahmen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verbindungselemente zur Bajonettmontage eingerichtet sind, insbesondere
zur Verbindung mit den Deckenrahmenbefestigungsanschlüssen des Dunsthaubenturm
(1) mittels Drehung des Dunsthaubenturms um etwa 45°.
Dunstabzugshaubeneinrichtung, umfassend
– einen Dunsthaubenturm (1), sowie
– eine Dunstabzugshaube (7),
dadurch gekennzeichnet, dass
die Dunsthaubeneinrichtung einen Dunsthaubenturm gemäß einem der vorhergehenden
Ansprüche umfasst.
Dunstabzugshaubeneinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Dunstabzugshaubeneinrichtung mit einem Deckenrahmen
(30) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche ausgestattet
ist.
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