| Dokumentenidentifikation |
DE102006009005A1 30.08.2007 |
| Titel |
Verfahren zum Austauschen von Wägezellen |
| Anmelder |
Schenck Process GmbH, 64293 Darmstadt, DE |
| Erfinder |
Rauchschwalbe, Ulrich, Dr., 64846 Groß-Zimmern, DE |
| Vertreter |
Radünz, I., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 40237 Düsseldorf |
| DE-Anmeldedatum |
23.02.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006009005 |
| Offenlegungstag |
30.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
30.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
G01G 23/01(2006.01)A, F, I, 20060223, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Es wird ein Verfahren zum Austauschen von Wägezellen (1) in einer geeichten Wägeanordnung mit mehreren Wägezellen angegeben. Dabei sind die Wägezellen (1) mit einer Steuereinheit (6) über mindestens ein Bussystem verbunden. Die Wägezellen übertragen die zu messenden Gewichtswerte in der Form von Spannungen, die in der Steuereinheit (6) entsprechende Zählerwerte hervorrufen. Jede Wägezelle (1) weist einen Satz interner relevanter Parameter pro Wägezelle für einen Parameterspeicher (4) auf. Als Wägezellen (1) werden analoge Wägezellen eingesetzt. Bei einem Austausch der Wägezellen (1) werden eingeschriebene Daten interner Parameter der neuen Wägezellen (1) in der Wägeanordnung in dem jeweils internen Parameterspeicher (4) der Wägezellen auslesbar zur Verfügung gestellt. Nach dem Austausch der Wägezellen (1) werden von der Steuereinheit (6) aus dem internen Parameterspeicher (4) der jeweiligen Wägezellen die Daten der internen Parameter und Seriennummern ausgelesen und in der Steuereinheit (6) dauerhaft gespeichert. Über die Steuereinheit (6) wird anhand der Daten der internen Parameter der eingetauschten Wägezellen (1) für diese Wägezellen ein neuer Parametersatz ermittelt und gegebenenfalls korrigiert und in der Steuereinheit (6) für alle Wägezellen (1) abgelegt.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Austauschen von Wägezellen
in einer geeichten Wägeanordnung mit mehreren Wägezellen und eine Vorrichtung
zur Durchführung eines solchen Verfahrens.
Aus der DE 102 27 127 C1
ist eine Verfahren zum Austauschen von Wägezellen in einer geeichten Wägeanordnung
mit mehreren digitalen Wägezellen bekannt, wobei die Wägezellen mit einer
Steuereinheit über ein Bussystem verbunden sind. Dabei stellen die digitalen
Wägezellen Gewichtswerte in Form von Zählerwerten zur Verfügung.
Weiterhin weist jede Wägezelle einen Satz eichrelevanter Wägezellenparameter
pro Wägezelle der Wägeanordung auf, die in einem Parameterspeicher abgelegt
sind. Bei einem Austausch verbleibt mindestens eine der bisherigen Wägezellen
in der Wägeanordnung. Nach dem erfolgten Austausch wird über die zentrale
Steuereinheit anhand der Daten der ausgetauschten Wägezelle, die die Steuereinheit
von der in der Anordnung verbliebenen Wägezelle erhält, für die eingewechselte
Wägezelle ein neuer Parametersatz ermittelt und in den Parameterspeichern aller
Wägezellen abgelegt.
Nach der DE 102 27 121 C1
wird in den digitalen Wägezellen bereits intern die Analog-Digital-Wandlung
vorgenommen und das Ergebnis der Wandlung seriell zur Verfügung gestellt. Aus
mehreren Gründen erscheinen solche Wägezellen nachteilig zu sein, weil
alle bekannten digitalen Wägezellen ein herstellerspezifisches Protokoll besitzen
und diese daher untereinander nicht kompatibel sind. Weiterhin ist es nicht empfehlenswert,
in jede Wägezelle eine aktive Elektronik einzubauen. Eine solche Lösung
verursacht auf der einen Seite unnötige Herstellungskosten und vergrößert
auf der anderen Seite die Gefahr eines Ausfalls einer solchen aktiven Elektronik.
Darüber hinaus sind Anordnungen von mehreren digitalen Wägezellen
umständlich in der Datenabfrage zu handhaben, wodurch die Aktualisierungsrate
der gewonnenen Messwerte begrenzt wird.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, das bekannte
Verfahren zum Austausch von Wägezellen dahingehend zu verbessern, dass der
Austausch erleichtert und kostengünstiger gestaltet wird und die Genauigkeit
einer Wägezelle erhöht wird und eine Vorrichtung zur Durchführung
eines solchen Verfahrens anzugeben.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst. Eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch
1 wird mit den Merkmalen des Anspruchs 19 gelöst. Weitere bevorzugte Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Es hat sich als besonderes vorteilhaft herausgesellt, dass als Wägezellen
konventionelle analoge Wägezellen verwendet werden, in die ein abfragbarer
Parameterspeicher eingebaut ist, der vorzugsweise als read-only-memory oder Festwertspeicher
ausgelegt ist. Dadurch kann auf eine aufwendige mechanische oder elektrische Kompensation
verzichtet werden, um Ungenauigkeiten einer Wägezelle zu minimieren, wie beispielsweise
die Parameter Temperatureinfluss, Nichtlinearität, Hysterese oder Kriechen.
Die Daten der erwähnten Parameter werden lediglich gemessen und in einem internen
Parameterspeicher der Wägezelle abgelegt.
Die Steuereinheit ist über eine oder mehrere Busleitungen mit
der Wägezelle verbunden. Auf dem Weg kann die Steuereinheit sowohl analoge
elektrische Messsignale erfassen, als auch die in der Wägezelle gespeicherten
Daten der angegebenen Parameter unter anderem auslesen.
Aus den ausgelesenen Daten der Parameter ermittelt die Steuereinheit
neue Daten, mit deren Hilfe die Steuereinheit Ungenauigkeiten der Messsignale korrigiert
und somit ein verbessertes Messergebnis zur Verfügung stellt. Auf diese Weise
werden nicht nur die Messergebnisse der Wägezellen verbessert, sondern auch
erhebliche Kosten für den sonst fälligen Abgleich bei den digitalen Wägezellen
eingespart.
Mit dem vorteilhaften Verfahren ist es auch möglich, eine oder
mehrere oder alle Wägezellen einer Wägeanordnung zu tauschen. Ausdrücklich
muss keine einzelne Wägezelle in der Wägeanordnung verbleiben. Die Steuereinheit
liest die Daten der Parameter aus dem Parameterspeicher der neuen Wägezellen
aus und berechnet daraus neue Korrekturdaten. Auf diese Weise kann ohne eine neue
Justage und ohne irgendeinen Verlust an Genauigkeit und gegebenenfalls auch ohne
eine neue Eichung der Wägevorgang fortgesetzt werden.
Weitere Vorteile der Erfindung sind anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Die einzige Figur zeigt ein Blockschaltbild mit einer erfindungsgemäßen
analogen Wägezelle, die über verschiedene Leitungen mit einer Steuereinheit
verbunden ist.
Eine Wägezelle 1 ist als Blackbox dargestellt, in der
ein analoger Aufnehmer 2 integriert ist, der in der Wägezelle eingebaut
ist. Weiterhin ist in der Wägezelle 1 ein Temperatursensor
3 und ein Parameterspeicher 4 eingebaut.
Die Wägezelle 1 ist für die analogen Messsignale
über eine Leitung 5 mit einer Steuereinheit 6 verbunden.
Auf diese Weise sollen die analogen Messsignale vorzugsweise von jeder Wägezelle
1 getrennt zur Steuereinheit 6 geführt werden, weil ein analoges
Zusammenschalten die Möglichkeiten der Korrektur eines Messsignals verringert.
Weiterhin ist gegebenenfalls eine Leitung 7 von der Wägezelle
1 zur Steuereinheit 6 geführt, über die ein Temperatursignal
vom Temperatursensor 3 zur Steuereinheit geschaltet ist. Darüber hinaus
ist die Wägezelle 1 über eine Leitung 8 mit der Steuereinheit
6 verbunden, über welche Parametersignale aus dem Parameterspeicher
4 von der Steuereinheit ausgelesen werden. Dabei können die Parametersignale
einzeln, und zwar getrennt von den Messsignalen, ausgelesen werden. Als Variante
ist ebenfalls das Auslesen der Parametersignale über einen Bus vorteilhaft,
aber wiederum getrennt von den Messsignalen. Als weitere Variante für die Übertragung
der Parametersignale aus dem internen Parameterspeicher 4 zur Steuereinheit
6 ist auch empfehlenswert, die Parametersignale mit den Messsignalen auf
gemeinsamen Leitungen auszulesen.
Das Verfahren ermöglicht nicht nur, dass eine oder mehrere Wägezellen
1 ausgetauscht werden können, sondern dass alle Wägezellen einer
Wägeanordnung gleichzeitig getauscht werden können. Dabei liest die Steuereinheit
6 in einem speziellen Konfigurationsmodus aus jeder Wägezelle
1 die Daten der eingeschriebenen Parameter und die Seriennummer aus. Die
Seriennummer enthält Informationen über den Typ der Wägezelle, beispielsweise
über die Bauform, die Nennlast und die Qualität. Die Daten der Parameter
werden in einem Datenspeicher der Steuereinheit 6 dauerhaft gespeichert.
Im Falle der bevorzugten einzelnen Messung der Wägezellen
1 wird im Rahmen der Justage zu jeder Wägezelle 1 ein Nullsignal
oder eine Totlast und eine Empfindlichkeitskorrektur oder ein Eckenabgleich in der
Steuereinheit gespeichert. Nach dem Anschließen einer neuen Wägezelle
1, dieses könnten im vorliegenden Falle auch sämtliche Wägezellen
der Waage sein, liest die Steuereinheit 6 die internen Parameter der neuen
Wägezellen ein. Anhand der Seriennummern und weiterer Parameter wie Nennlast,
Qualität, Bauform oder Wägezellen-Typ kann festgestellt werden, ob die
neuen Wägezellen 1 als Ersatz für die alten Wägezellen geeignet
sind.
Der Nullpunkt bei unbelasteter Waage liefert einen Hinweis auf den
korrekten mechanischen Einbau. Der Austausch von Wägezellen 1 sollte
vorzugsweise in einem internen Speicher der Steuereinheit 6 in Form eines
Logbuches registriert werden.
Bei der Fertigung der Wägezellen 1 werden die internen
Daten der Parameter nur noch gemessen und nicht mehr korrigiert. Die Daten werden
lediglich in den internen Parameterspeicher 4 der Wägezelle
1 geschrieben. Damit entfallen jegliche Abgleichschritte. Im Betrieb liest
die Steuereinheit 6 die Daten der Parameter aus dem internen Parameterspeicher
4 aus und korrigiert die Rohwerte anhand dieser Daten. Auf die angegebene
Weise können auch Fehler korrigiert werden, die in der Fertigung nicht mehr
beeinflussbar sind, beispielsweise ein Linearitätsfehler oder eine Hysterese.
Zur Korrektur von Temperatureinflüssen ist es vorteilhaft, einen
Temperatursensor 3 in eine Wägezelle 1 einer Wägeanordnung
einzubauen und im Betrieb auszulesen. Eine solche Maßnahme ist im Ergebnis
immer noch wirtschaftlicher und kostengünstiger als die eingesparten Kosten,
die bei einer aufwendigen Fertigung und einem Abgleich aufzubringen sind. Alternativ
kann der Temperatursensor 3 auch außerhalb der Wägezellen
1, aber in deren Nähe angebaut werden.
Aufgrund der mitgeführten Daten der Parameter im internen Parameterspeicher
4 werden die Wägezellen 1 in ihrem Messverhalten sehr viel
vergleichbarer, als dies durch Abgleichmaßnahmen erreichbar ist. Das bringt
den wesentlichen Vorteil mit sich, dass die Wägezellen 1 getauscht
werden können, ohne dabei die Genauigkeit einer Waage oder Wägeanordung
zu beeinflussen. Damit ist auch ein Austausch der Wägezellen 1 in
einer geeichten Waage denkbar, wobei ein solcher Schritt auf jeden Fall noch der
Zustimmung durch die entsprechende Zulassungsbehörde bedarf.
Damit der Austausch von Wägezellen betriebstechnisch gewährleistet
ist, müssen spezielle Anforderungen an die Einbausituation der Wägezelle
1 und auch an die Wägezelle selbst erfüllt sein. Dazu gehört,
dass die Einbausituation sicherstellen muss, dass die Lasteinleitung in die Wägezelle
1 nicht durch das Ausbauen und Einbauen der Wägezelle verändert
wird. Bekanntlich nützt die beste Wägezelle nichts, wenn diese mit einem
inkorrekten Gewicht beaufschlagt wird. Hierbei sind insbesondere solche Wägezellen
vorteilhaft, die ihre Einbaulage jederzeit beibehalten, also solche, die fest montiert
oder fest aufgestellt sind. Sogenannte selbstzentrierende Wägezellen, die Querkräfte
durch Schrägstellung ausgleichen, sind für den genannten Zweck weniger
geeignet.
Darüber hinaus muss die Konstruktion der Wägeanordnung für
eine reproduzierbare Lasteinleitung sorgen, d. h. insbesondere Aufstellflächen
müssen horizontal und eben sein und Lastträger müssen ausreichend
steif sein. Die Wägezelle muss weiterhin unempfindlich gegen Querkräfte
und, soweit der Einbau das zulässt, unempfindlich gegen ein Verdrehen sein.
Oder anders ausgedrückt, die optimale Lasteinleitung reproduziert den Zustand,
der während der Prüfung der Wägezelle angetroffen wurde.
Weitere wesentliche Anforderungen bestehen darin, dass die Steuereinheit
6 in der Lage ist, die individuellen Daten der Parameter aus dem internen
Parameterspeicher 4 jeder Wägezelle 1 auszulesen. Für
eine solche Maßnahme muss entweder ein einzelner Zugriff auf jeden Parameterspeicher
möglich sein oder die Parameterspeicher müssen über gemeinsame Leitungen
adressierbar ausgelesen werden können.
Die Parameterspeicher 4 können separat von der eigentlichen
Technik der Aufnehmer 2 der Wägezelle 1 ausgeführt und
über eine Schnittstelle erreichbar sein. Als Ausführungsform einer solchen
Schnittstelle bieten sich die sogenannten One-Wire-Chips als vorteilhaft an.
In einer alternativen Ausführungsform kann der Parameterspeicher
4 auch ganz oder teilweise Leitungen der analogen Messsignale mitbenutzen.
Das Auslesen der Daten der Parameter aus dem Parameterspeicher 4 geschieht
dann durch die bekannte intelligente Modulation der analogen Messsignale.
Eine Korrektur der Temperatureinflüsse oder des Temperaturverhaltens
eines Nullsignals Tko oder des Temperaturverhaltens eines Kennwerts Tkc
kann vorteilhaft in einer Summenschaltung der Wägezellen 1 erfolgen.
Das hat den entscheidenden Vorteil, dass nur ein Temperatursensor 3 in
einer Wägezelle 1 pro Wägezellenanordung vorgesehen und ausgelesen
werden muss. Eine funktionierende Korrektur von Linearitätsfehlern, Kriechen
und Hysterese verlangt zwingend die individuelle Messung und Korrektur jeder einzelnen
Wägezelle. Dazu muss die Steuereinheit 6 die Wägezellen
1 entweder sequenziell messen, oder die Steuereinheit muss für jede
Wägezelle einen eigenen Messkanal aufweisen.
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| Anspruch[de] |
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Verfahren zum Austauschen von Wägezellen (1) in einer
geeichten Wägeanordnung mit mehreren Wägezellen, wobei die Wägezellen
(1) mit einer Steuereinheit (6) über mindestens ein Bussystem
verbunden sind und die Wägezellen die zu messenden Gewichtswerte in der Form
von Spannungen übertragen, die in der Steuereinheit (6) entsprechende
Zählerwerte hervorrufen, und jede Wägezelle (1) einen Satz interner
relevanter Parameter pro Wägezelle für einen Parameterspeicher (4)
aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass als Wägezellen (1) analoge
Wägezellen eingesetzt werden, dass bei einem Austausch der Wägezellen
(1) eingeschriebene Daten interner Parameter der neuen Wägezellen
(1) in der Wägeanordnung in dem jeweils internen Parameterspeicher
(4) der Wägezellen auslesbar zur Verfügung gestellt werden, dass
nach dem Austausch der Wägezellen (1) von der Steuereinheit (6)
aus dem internen Parameterspeicher (4) der jeweiligen Wägezellen die
Daten der internen Parameter und Seriennummern ausgelesen und in der Steuereinheit
(6) dauerhaft gespeichert werden und dass über die Steuereinheit (6)
anhand der Daten der internen Parameter der eingetauschten Wägezellen (1)
für diese Wägezellen ein neuer Parametersatz ermittelt und gegebenenfalls
korrigiert und in der Steuereinheit (6) für alle Wägezellen (1)
abgelegt wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als interne
Parameter Daten für Linearitätskorrektur der Wägezellen (1)
ausgelesen werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als interne
Parameter Daten für Kriechen der Wägezellen (1) ausgelesen werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als interne
Parameter Daten für Hysterese der Wägezellen (1) ausgelesen werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als interne
Parameter Daten für das Temperaturverhalten eines Nullsignals (Tko)
der Wägezellen (1) ausgelesen werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als interne
Parameter Daten für das Temperaturverhalten eines Kennwerts (Tkc)
der Wägezellen (1) ausgelesen werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Seriennummer
eingeschriebene Parameter über den Typ der Wägezellen (1) ausgelesen
werden.
Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass als eingeschriebene
Parameter über den Typ der Wägezellen (1) Daten einer Bauform
ausgelesen werden.
Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass als eingeschriebene
Parameter über den Typ der Wägezellen Daten einer Nennlast ausgelesen
werden.
Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass als eingeschriebene
Parameter über den Typ der Wägezellen (1) Daten eines Qualitätsstandards
ausgelesen werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei der einzelnen
Messung der Wägezellen (1) bei der Justage zu jeder Wägezelle
Totlast und Empfindlichkeitskorrektur oder Eckenabgleich gespeichert
werden.
Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Justage
und unbelasteter Wägeanordnung anhand eines Nullsignals der korrekte mechanische
Einbau überprüft und angezeigt wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Meßsignal
jeder Wägezelle (1) getrennt von anderen Signalen zur Steuereinheit
(6) geführt wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Temperatursignal
analog oder digital zusammen mit Parametersignalen zur Steuereinheit (6)
geführt wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Parametersignale
einzeln und getrennt vom Meßsignal zur Steuereinheit (6) geführt
werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Parametersignale
als Bus und getrennt vom Meßsignal zur Steuereinheit (6) geführt
werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Parametersignale
gemeinsam mit dem Meßsignal auf gemeinsamen Leitungen zur Steuereinheit (6)
geführt werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Austausch
der Wägezellen (1) in einem internen Speicher der Steuereinheit (6)
als Logbuch registriert wird.
Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens zum Austauschen von
Wägezellen (1) in einer geeichten Wägeanordnung mit mehreren
Wägezellen, wobei die Wägezellen mit einer Steuereinheit (6)
über mindestens ein Bussystem verbunden sind und die Wägezellen die zu
messenden Gewichtswerte in der Form von Spannungen übertragen, die in der Steuereinheit
(6) entsprechende Zählerwerte hervorrufen, und jede Wägezelle
(1) einen Satz interner relevanter Parameter pro Wägezelle der Wägeanordnung
für einen Parameterspeicher (4) aufweist, nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass als Wägezellen (1) herkömmliche analoge
Wägezellen eingebaut sind, dass in die Wägezellen (1) jeweils
der Parameterspeicher (4) eingebaut ist, dass der Parameterspeicher (4)
als abfragbarer Speicher mit eingeschriebenen Daten der internen Parameter der Wägezelle
ausgelegt ist und dass jede Wägezelle (1) für die Übertragung
mindestens eines Meßsignals, Parametersignals oder Temperatursignals mit der
Steuereinheit (6) verbunden ist.
Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Parameterspeicher
(4) als Festwertspeicher oder read-only-memory ausgelegt ist.
Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Parameterspeicher
(4) als Festwertspeicher separat von einer Aufnehmervorrichtung (2)
der Wägezelle (1) ausgeführt und über eine Schnittstelle
mit der Steuereinheit (6) verbunden ist.
Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens
in einer Wägezelle (1) der Wägeanordnung ein Temperatursensor
(3) eingebaut ist.
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