| Dokumentenidentifikation |
DE102006009124A1 30.08.2007 |
| Titel |
Sämaschine zum reihenweisen Einbringen von Saatgut in den Boden |
| Anmelder |
Rauch Landmaschinenfabrik GmbH, 76547 Sinzheim, DE; KUHN S.A., Saverne, FR |
| Erfinder |
Klein, Frédéric, Hagenau, FR; Schickinger, Manfred, 76547 Sinzheim, DE |
| Vertreter |
LICHTI Patentanwälte, 76227 Karlsruhe |
| DE-Anmeldedatum |
24.02.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006009124 |
| Offenlegungstag |
30.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
30.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A01C 5/06(2006.01)A, F, I, 20060224, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Eine Sämaschine zum reihenweisen Einbringen von Saatgut in den Boden weist eine sich quer zur Fahrtrichtung einer Zugmaschine, z. B. eines Traktors, erstreckende Scharschiene, daran entsprechend dem Reihenabstand angebrachte Scharträger und an deren Enden angeordnete Scheibenschare auf, von denen jedes aus einer drehbar gelagerten, zur Fahrtrichtung winklig angestellten, gewölbten oder konischen Scharscheibe zur Bildung einer Säfurche und einem feststehenden Säschar besteht, das an seinem furchenfernen Ende mit einem Särohr zusammenwirkt und mit einer Saatgutführung bis etwa zum furchenbildenden Scheitel der Scharscheibe reicht. Um eine gleichbleibende Ablagetiefe und einen gleichmäßigen Ablageabstand der Saatkörner zu gewährleisten, sieht die Erfindung vor, dass das Säschar derart angeordnet und ausgebildet ist, dass seine bodennahen Teile zumindest bis in Höhe der Eindringtiefe der Scharscheibe in den Boden über eine auf eine zur Fahrtrichtung senkrechte Ebene projezierte Fläche der angestellten Scharscheibe nicht hinausragen.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Sämaschine zum reihenweisen Einbringen
von Saatgut in den Boden mit einer sich quer zur Fahrtrichtung einer Zugmaschine,
z.B. eines Traktors, erstreckenden Scharschiene, daran entsprechend dem Reihenabstand
angebrachten Scharträgern und an deren Enden angeordneten Scheibenscharen,
von denen jedes aus einer drehbar gelagerten, zur Fahrtrichtung winklig angestellten,
gewölbten oder konischen Scharscheibe zur Bildung einer Säfurche und einem
feststehenden Säschar besteht, das an seinem furchenfernen Ende mit einem Särohr
zusammenwirkt und mit einer Saatgutführung bis etwa zum furchenbildenden Scheitel
der Scharscheibe reicht
Sämaschinen gibt es im Wesentlichen in zwei Ausführungen,
nämlich als Kastensämaschine und als pneumatische Sämaschine. In
beiden Fällen wird das Saatgut auf Särohre einzeln dosiert und gelangt
im ersten Fall durch Schwerkraft in die Saatgutführung des Säschars, im
zweiten Fall durch die pneumatische Förderluft. Im ersten Fall weist die Saatgutführung
an ihrem oberen Ende einen trichterförmigen Einlauf für das in dessen
Bereich endende Särohr auf, während im zweiten Fall die Saatgutführung
des Säschars einen erweiterten Durchmesser aufweist, in den das pneumatische
Särohr eingesteckt ist. Unabhängig vom vorgenannten Aufbau der Sämaschine
wird das Saatgut mittels Schleppscharen oder mittels Scheibenscharen in die von
diesen vorbereiteten Säfurchen abgelegt. Schleppschare werden überwiegend
in Verbindung mit einer vorangehenden, herkömmlichen Bodenbearbeitung eingesetzt,
während Scheibenschare sowohl bei einer solchen Bodenbearbeitung, als auch
für eine sogenannte Mulchsaat geeignet sind, bei der die von der Vorernte verbleibenden
Pflanzenreste noch auf dem Boden liegen und der Boden zur Vorbereitung des Saatbettes
allenfalls leicht aufgelockert wird.
Die Erfindung befasst sich ausschließlich mit Scheibenscharen,
die aus einer in den Boden eindringenden, dabei die Pflanzenreste teilweise zerschneidenden
und seitlich verdrängenden und die Säfurche bildenden Scharscheibe und
einem das Saatgut vom Särohr übernehmenden und in die Säfurche leitenden
Säschar bestehen. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Keimung sind eine
ausreichende Wasserversorgung, eine optimale Sauerstoffversorgung und eine der Pflanzenart
angepasste Keimtemperatur. Alle drei Keimfaktoren werden von der Ablagetiefe beeinflusst.
Eine zunehmende Ablagetiefe erhöht die Keimwasserversorgung, vermindert aber
das Sauerstoffangebot im Boden. Außerdem erreicht die von der Sonne ausgelöste
Bodenerwärmung bei einer größeren Ablagetiefe das Saatgut später.
Eine präzise Saatgutverteilung sichert ferner eine gute Standraumverteilung
der Pflanzen für optimales Wachstum. Zu geringe Abstände der Saatgutkörner
können zu Wassermangel und Konkurrenzverhalten unter den Pflanzen führen,
zu große Abstände reduzieren den Ertrag und begünstigen den Einschuss
von Unkraut. Unabhängig vom Aufbau des Einbringorgans (Schleppschar oder Scheibenschar)
werden diese Voraussetzungen nur durch eine konstante Ablagetiefe und einen gleichmäßigen
Ablageabstand des Saatgutes erfüllt.
Bei Scheibenscharen wird zwischen Doppelscheibenscharen und Einscheibenscharen
unterschieden. Im ersten Fall sind die beiden Scheiben unter einem gleichen, jedoch
entgegengesetzten Winkel gegenüber der Fahrtrichtung angestellt. Die Scheiben
können einen unterschiedlichen Durchmesser aufweisen. Bei Einscheibenscharen
erfolgt die Furchenbildung im Wesentlichen nur durch die Scharscheibe, wobei die
Furchenräumung durch das Säschar unterstützt werden kann. Einscheibenschare
sind aufgrund ihrer einfacheren Konstruktion leichter und wesentlich preisgünstiger.
Beides hat aufgrund der hohen Anzahl von 24 Scharen und mehr pro Sämaschine
eine hohe Bedeutung. Die Erfindung betrifft deshalb ausschließlich Einscheibenschare.
Solche Einscheibenschare sind beispielsweise bekannt aus dem DE-Prospekt
"OPTILINE MP" der Firma Sulky-Burel, Chäteaubourg/Frankreich (Druckvermerk
07/2003-D/OMP-00) und dem FR-Prospekt "LS 2.30 Unidisc" derselben Firma (Druckvermerk
08/2004-F/UN-00). Die bekannte Scharscheibe ist in Fahrtrichtung winklig angestellt,
um das Eindringen in den Boden zu erleichtern. Ferner ist die Scharscheibe gegenüber
der die Säfurche einschließenden Vertikalebene gegenüber dem Aufstandpunkt
der Scharscheibe nach außen geneigt. Das die Drehachse für die Scharscheibe
tragende Säschar befindet sich überwiegend seitlich der Scharscheibenkontur
und weist insbesondere einen die Kontur nennenswert überragenden Furchenbildner
für die eine Seite der Säfurche auf, hinter dem die Saatgutführung
des Säschars in die Säfurche endet. Bei dieser Ausbildung gelangt das
vom vorlaufenden Abstreifer verdrängte Erdreich unmittelbar dahinter in die
Säfurche, so dass das Saatgut nicht sicher den Furchengrund erreicht, da die
zusammenfließende Erde unmittelbar hinter dem Schar den Zugang zum Furchengrund
versperrt bzw. das Saatgut in diesen Erdstrom abgelegt wird. Außerdem bleiben
einzelne Saatgutkörner an der Innenseite der gewölbten Scharscheibe haften
und werden von dessen Innenfläche mitgeführt und werden deshalb von dieser
mit nach oben genommen. Bei pneumatischen Sämaschinen wird das von der Förderluft
ausgetragene Saatgut leicht wieder aus der Furche geblasen. Schließlich ergibt
sich durch die starke Erdbewegung ein erhöhter Verschleiß der Scharscheibe
und des Säschars und ein erhöhter Zugwiderstand des Säschars.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Einscheibenschar
die vorgenannten Nachteile zu beseitigen und bei einem Minimum an Bauteilen eine
preiswerte Herstellung zu ermöglichen.
Diese Aufgabe wird bei einer Sämaschine mit den Merkmalen des
Oberbegriffs des Anspruchs 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst; dass
das Säschar derart angeordnet und ausgebildet ist, dass seine bodennahen Teile
zumindest bis in Höhe der Eindringtiefe der Scharscheibe in den Boden über
eine auf eine zur Fahrtrichtung senkrechte Ebene projezierte Fläche der angestellten
Scharscheibe nicht hinausragen.
Durch diese Ausbildung ist sichergestellt, dass das Säschar im
Betrieb mit seinem Bodenberührung erhaltenden Bereich stets im "Windschatten"
der Scharscheibe liegt, bei der Furchenbildung also nicht aktiv mitwirkt, sondern
allenfalls eine für die seiner Außenseite zugekehrte Furchenwand stützende
Funktion erfüllt. Es kann folglich auch kein Erdreich hinter dem Säschar
in die Säfurche einfließen und die Saatgutablage stören. Pflanzenreste
werden ausschließlich von der Scharscheibe geteilt oder verdrängt und
können gleichfalls nicht in die Säfurche unter Störung der Saatgutablage
gelangen. Dadurch ist eine durch die Scharscheibe vorgegebene gleichbleibende Ablagetiefe
bei regelmäßigem Saatkornabstand und gleicher späterer Bodenüberdeckung
gewährleistet. Der Zugwiderstand des Scheibenschars wird auf den minimal notwendigen
Wert für die Furchenbildung durch die Scharscheibe reduziert, da das Säschar
im hier maßgeblichen Bereich nicht über die gewölbte bzw. konische
Form der angestellten Scharscheibe hinausragt. Zugleich ergibt sich dadurch eine
Verringerung des Verschleißes.
In einer bevorzugten Ausführung ist vorgesehen, dass das Säschar
zumindest mit seinen unterhalb einer die Drehachse der Scharscheibe einschließenden
Horizontalebene liegenden Teilen über die oben genannte projezierte Fläche
der angestellten Scharscheibe nicht hinausragt. Damit ist sichergestellt, dass insbesondere
auch bei der Mulchsaat sich aufstellende Pflanzenreste nicht in den Bereich der
Saatgutlage in die Säfurche gelangen.
In einer vorteilhaften Ausführung ist vorgesehen, dass der Anstellwinkel
der Scharscheibe so gewählt ist, dass ihre nach innen weisende Kante an der
der Fahrtrichtung abgekehrten Seite der Scharscheibe innerhalb der projezierten
Fläche der angestellten Scharscheibe liegt. Dadurch wird der Gefahr vorgebeugt,
dass bei der Bildung der Säfurche von der Scharscheibe Bodenmaterial nach oben
mitgenommen wird. Diese Ausbildung ist insbesondere bei konischen Scharscheiben
bedeutsam.
Vorzugsweise beträgt der Anstellwinkel der Scharscheibe maximal
etwa 10°. Ferner steht die Scharscheibe vorzugsweise vertikal, da hierdurch
die Schnittkräfte der Scharscheibe optimal genutzt werden.
Zweckmäßigerweise endet das Säschar mit etwa 5mm Abstand
vom Umfang der Scharscheibe, um den naturgegebenen, vom Umfang ausgehenden Verschleiß
der Scharscheibe Rechnung zu tragen, gleichwohl eine einwandfreie Ablage des Saatgutes
auch bei zunehmendem Verschleiß der Scharscheibe zu gewährleisten.
In einer vorteilhaften Ausführung ist vorgesehen, dass die Saatgutführung
in dem in Fahrtrichtung vorderen Bereich spitz zuläuft und nur nach unten und
entgegen der Fahrtrichtung offen ist. Hierdurch wird das Saatgut einwandfrei in
die Säfurche geleitet.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass das Säschar einen die Austrittsöffnung der Saatgutführung
an der der Scharscheibe gegenüberliegenden Seite gegen das Erdreich schützenden
Leitflügel aufweist. Der Leitflügel hat im Wesentlichen zwei Funktionen.
Er gleitet entlang der der Scharscheibe abgekehrten Seite der Säfurche, formt
diese und verhindert das Eindringen von Erdreich in die Säfurche auf einem
nennenswerten Weg. Zum anderen wirkt die Innenseite des Leitflügels als Führungsfläche
für das Saatgut, das am spitz zulaufenden Ende des Säschars, wo auch der
Leitflügel ansetzt, in der Säfurche abgelegt wird.
Es ist deshalb vorgesehen, dass der Leitflügel auch einen Großteil
der Saatgutführung an der der Scharscheibe gegenüberliegenden Seite abdeckt.
In einer weiterhin vorteilhaften Ausgestaltung dieser bevorzugten
Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Leitflügel sich von dem spitz
zulaufenden Ende der Saatgutführung nahe dem Aufstandpunkt der Scharscheibe
mit kontinuierlich zunehmendem Abstand von der Scharscheibe über einen Bogenwinkel
von wenigstens 45° und bis zu maximal 95° erstreckt. Damit ist einerseits
gewährleistet, dass der Leitflügel unabhängig von der eingestellten
Tiefe der Säfurche seine beabsichtigte Funktion erfüllt. Zum anderen verhindert
er insbesondere das Eindringen von Pflanzenresten in die Furche und auf das abgelegte
Saatgut, so dass eventuell nachlaufende Anrückrollen oder Striegel ihre Funktion
einwandfrei erfüllen können.
In weiterhin vorteilhafter Ausführung weist die achsferne, bogenförmige
Außenkante des Leitflügels von nahe dem Aufstandpunkt der Scharscheibe
ausgehend entgegen der Fahrtrichtung einem im Wesentlichen gleichbleibenden Radius
mit Bezug auf die Drehachse der Scharscheibe auf. Der Leitflügel
bildet somit eine Art feststehende Teilscheibe in Entsprechung zu der rotierenden
Scharscheibe.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Saatgutführung von ihrem
spitz zulaufenden Ende nahe dem Aufstandpunkt der Scharscheibe eine auf einem degressiven
Radius bezüglich der Drehachse der Scharscheibe liegende Außenkontur aufweist.
Im Raum zwischen der Innenseite des Leitflügels und der Innenseite der Scharscheibe
muss bei einer pneumatischen Sämaschine die Förderluft abgeführt
werden. Damit dies für die Saatgutablage störungsfrei gelingt, erweitert
sich der zur Verfügung stehende freie Querschnitt von dem spitz zulaufenden
Ende der Saatgutführung nach hinten und oben aufgrund des degressiven Radius'
der Saatgutführung.
Mit Vorteil weist die Saatgutführung einen oberen, mit dem Särohr
zusammenwirkenden rohrförmigen Abschnitt auf, der über einen im Wesentlichen
kontinuierlich gekrümmten Bogen zum spitz zulaufenden Ende verläuft.
In besonders vorteilhafter Ausführung ist vorgesehen, dass die
Saatgutführung von ihrem nahe dem Aufstandpunkt der Scharscheibe befindlichen
spitz zulaufenden Ende ausgehend schräg angeschnitten ist, so dass sich eine
Auslauföffnung bildet, die einen von dem spitz zulaufenden Ende entlang der
Außenkontur kontinuierlich erweiternde und schließlich durch einen elliptischen
Bogen geschlossenen Umriss aufweist. Damit weist die Auslauföffnung einen ausreichend
großen Querschnitt auf, um das Saatgut einwandfrei auszubringen.
Ferner ist mit Vorteil vorgesehen, dass die Saatgutführung im
Bereich ihres der Fahrtrichtung zugekehrten vorderen unteren Endes eine zum spitz
zulaufenden Ende führende, ebene Leitfläche für das Saatgut aufweist.
Die ebene Leitfläche sorgt insbesondere bei einer pneumatischen Förderung
des Saatgutes dafür, dass die Saatgutkörner an dieser Leitfläche
nach unten in die Säfurche geleitet werden, so dass eine einwandfreie Ablage
bei Einhaltung des gewünschten Kornabstandes gewährleistet ist.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus,
dass im Bereich der dem Leitflügel gegenüberliegenden, der Scharscheibe
zugekehrten Kante des Umrisses der Auslauföffnung ein flächiges Leitorgan
für das Saatgut vorgesehen ist, das sich entgegen der Fahrtrichtung erstreckt.
Durch dieses Leitorgan wird verhindert, dass das Saatgut mit der Innenseite der
Scharscheibe in Kontakt kommt und von dieser mitgenommen wird. Das Leitorgan führt
das Saatgut zumindest bis zu einer Eindringtiefe der Scharscheibe von ca. 10mm.
Seine furchennahe Außenkante liegt vorzugsweise auf demselben Radius wie der
der Scharscheibe.
Das Säschar ist vorzugsweise aus Kunststoff, und zwar aus zwei
Halbschalen mit einer etwa senkrecht zur Drehachse angeordneten Teilungsebene gefertigt.
Beide Halbschalen werden anschließend zusammengefügt. An der der Scharscheibe
zugekehrten Halbschale ist das Leitorgan angeformt, während an der anderen
Halbschale der Leitflügel angeformt ist. Das gesamte Säschar besteht also
aus zwei miteinander verbindbaren Bauteilen, die kostengünstig herstellbar
sind.
Wie an sich bekannt, ist das Säschar an einem die Drehachse der
Scharscheibe aufweisenden und mit dem Scharträger verbundenen Scharhalter befestigt.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführung ist vorgesehen, dass
in Fahrtrichtung vor der Saatgutführung ein der Innenkontur der Scharscheibe
angepasster Abstreifer zur Reinigung der Innenfläche der Scharscheibe angeordnet
ist, dessen vordere Abstreiferkante einen geringen Abstand von der Innenfläche
der Scharscheibe aufweist. Der Abstreifer sorgt mit seiner in Fahrtrichtung vorderen,
der Innenkontur der konischen oder gewölbten Scharscheibe folgenden Kontur
für eine ständige Reinigung der Innenfläche der Scharscheibe, so
dass auch keine Verschmutzungen in den Bereich des Saatgutaustrags am Säschar
gelangen können.
Der Abstreifer setzt zweckmäßigerweise in Fahrtrichtung
vor der Drehachse der Scharscheibe an und endet nahe dem Umfang der Scharscheibe
in einer Spitze, um die Bedingung zu erfüllen, sich stets im "Windschatten"
der Scharscheibe zu befinden.
In weiterhin vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass der
Abstreifer entgegen dem Anstellwinkel der Scharscheibe einen Anstellwinkel von ca.
30° bis 45° zur Fahrtrichtung aufweist. Hiermit ist sichergestellt, dass
die von der vorderen Abstreiferkante an der Innenseite der Scharscheibe gelösten
Verschmutzungen schnell nach außen und insbesondere nach außerhalb der
Säfurche abgeleitet werden.
Um den Abfluss der von der Scharscheibe gelösten Verschmutzungen
nicht zu behindern, ist der Abstreifer mit flachen Schrauben auswechselbar befestigt.
Ferner besteht der Abstreifer mit Vorteil aus einem verschleißfesten Werkstoff,
um den Abstreifer, der einem ähnlichen Verschleiß wie die Scharscheibe
unterliegt, unabhängig vom Säschar auswechseln und durch einen neuen Abstreifer
ersetzten zu können.
Der Abstreifer kann aus Stahl oder Kunststoff bestehen. Vorzugsweise
ist er aus Kunststoff gebildet und mittels an seiner Innenseite
einstückig angeformter Rastnocken in Bohrungen des Scharhalters auswechselbar
eingerastet.
Bei pneumatischen Sämaschinen ist die Saatgutführung nahe
der Austrittsöffnung so ausgeführt, dass das Saatgut in der Säfurche
abgelegt und die Förderluft in der Säfurche nach hinten abgelenkt wird,
wobei für eine einwandfreie Abführung der Förderluft der zunehmend
größer werdende Querschnitt zwischen dem Leitflügel und der Scharscheibe
einerseits und der in Radialrichtung zurückfliehenden Außenkante der Saatgutführung
andererseits unterstützt wird.
Zweckmäßigerweise ist bei pneumatischen Sämaschinen
die Saatgutführung nahe der Austrittsöffnung so ausgeführt, dass
das Saatgut in der Säfurche abgelegt und die Förderluft in der Säfurche
nach hinten abgelenkt wird.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, dass
der innenseitige Lagerflansch der Scharscheibe von einer ihn übergreifenden
Schutzkappe aus Kunststoff abgedeckt ist. Hiermit wird im Bereich der Lagerung verhindert,
dass vom Abstreifer hochgenommene Pflanzenreste sich um den Lagerflansch wickeln,
was durch die bisher übliche Schraubenbefestigung des Lagerflanschs unterstützt
wurde.
Herkömmliche Sämaschinen mit Scheibenscharen weisen eine
beim Rücksetzen der Maschine wirksame Rücklaufsperre auf, die schwenkbar
gelagert ist und beim Rücksetzen in die Säfurche und vor die Auslauföffnung
schwenkt, um deren Verstopfung zu vermeiden. Bei der erfindungsgemäßen
Ausbildung ist eine solche kufenförmige Rücklaufsperre zwischen dem Leitflügel
und der Scharscheibe schwenkbar angeordnet. Die Rücklaufsperre kann an einer
Achse schwenkbar gelagert sein, die an der Außenkontur der Saatgutführung
angeordnet ist. Sie kann aber auch bei entsprechenden Platzverhältnissen an
einem Lager am Scharhalter angelenkt sein.
Nachstehend ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung wiedergegebenen
bevorzugten Ausführungsbeispiels beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
1 eine Explosionsdarstellung der im Zusammenhang mit
der Erfindung maßgeblichen Bauteile;
2 eine Ansicht des Scheibenschars mit Blickrichtung
auf die Innenseite der Scharscheibe;
3 eine Ansicht auf das Scheibenschar von oben;
4 ein Schnitt IV/IV gemäß 2;
5 eine Ansicht auf das Scheibenschar in Fahrtrichtung
von hinten;
6 eine der 5 entsprechende
Ansicht unter einem zur Fahrtrichtung stärker geneigten Blickwinkel und
7 eine der 1 entsprechende
Darstellung der Einzelteile des Scheibenschars.
In 1 ist ein Scharträger
1 einer Sämaschine gezeigt, der mit einem Profil 2 an einer
nicht gezeigten Scharschiene befestigt ist. Am freien Ende des Scharträgers
1 ist ein Scharhalter 3 befestigt, der ein Scheibenschar trägt.
Das Scheibenschar besteht aus einer Scharscheibe 4 mit einem Lagerflansch
5, über den die Scharscheibe 4 am Scharhalter 3
drehbar gelagert ist, und einem insgesamt mit 6 bezeichneten, feststehenden
Säschar. Das Säschar 6 ist mittels Bohrungen 7 an Zapfen
8 des Scharhalters 3 befestigt. In Fahrtrichtung vor dem Säschar
6 ist ein Abstreifer 9 angeordnet, während in Fahrtrichtung
hinter dem Säschar 6 eine Rücklaufsperre 10 an einem
am Säschar 6 befestigten Lagerbock schwenkbar gelagert ist. Nachfolgend
sind weitere Einzelheiten des Scheibenschars beschrieben.
In 2 ist erkennbar, dass das Säschar
6 eine Saatgutführung 12 mit einem rohrförmigen Abschnitt
13 aufweist, der an das in 1 nicht gezeigte
Särohr der Sämaschine angeschlossen ist, über die das Saatgut mittels
Schwerkraft oder pneumatisch zugeführt wird. Die Saatgutführung
12 weist einen Leitflügel 14 an der der Scharscheibe
4 gegenüberliegenden Seite auf, der nahe dem Aufstandpunkt der Scharscheibe
4 ansetzt und sich beim gezeigten Ausführungsbeispiel über einen
Bogenwinkel von ca. 90° erstreckt. Seine Außenkante 15 liegt
auf einem Radius, der etwa dem der Scharscheibe 4 entspricht (2).
Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Beschreibung der 5.
Wie weiterhin aus 2 ersichtlich, sitzt in Fahrrichtung
vor dem Leitflügel 14 der Abstreifer 9, der mittels zweier
Bohrungen entweder direkt am Säschar 6 oder auch an einem entsprechenden
Flansch des Scharhalters auswechselbar befestigt ist. Der Abstreifer 9
weist in Fahrtrichtung 17 (Laufrichtung der Scharscheibe) eine Abstreiferkante
19 auf, die mit minimalem Abstand der gewölbten oder konischen Innenform
der Scharscheibe 4 folgt und in einer Spitze 18 am Aufstandpunkt
der Scharscheibe 4 endet. Die Saatgutführung 13 –
in 2 nicht erkennbar – endet mit ihrem spitz
zulaufenden unteren Ende im Bereich der Spitze 18.
Das Scheibenschar ist, wie aus 3 erkennbar
gegenüber der Fahrtrichtung 17, die der Laufrichtung der Scharscheibe
4 entspricht, unter einem Winkel angestellt, der beispielsweise
bis zu 10° reicht. Aus dem Horizontalschnitt des Scheibenschars gemäß
4 ist ersichtlich, dass alle unterhalb der Schnittebene
IV-IV (2) liegenden Bauteile des Säschars
6 innerhalb der Kontur der angestellten Scharscheibe 4 liegen.
Die von dem Säschar 6 auf eine Ebene senkrecht zur Fahrrichtung
17 projezierte Fläche liegt innerhalb der winklig angestellten Scharscheibe
4. Dies ist in 4 mit der gestrichelt wiedergegebenen
Linie angedeutet. Die Scharscheibe 4 dreht um eine zu ihrem Anstellwinkel
senkrecht angeordnete Achse, die durch einen am Scharhalter 3 lösbar
befestigten Zapfen 19 gebildet ist.
Das Säschar 6 weist, wie aus 5
und 6 ersichtlich ist, neben der Saatgutführung
12 mit dem rohrförmigen Abschnitt 13 und dem Leitflügel
14 an der gegenüberliegenden, scheibennahen Seite ein Leitorgan
20 auf. Die Saatgutführung 12 ist innerhalb der Umrisskante
des Leitflügels 14 nach unten geführt und im Bereich des unteren
Endes schräg angeschnitten, so dass eine Auslauföffnung 21 gebildet
wird, die sich zunächst erweitert und dann zwischen Leitflügel
14 und Leitorgan 20 nach unten ausläuft. An der der angeschnittenen
Schrägfläche gegenüberliegenden Seite weist die Saatgutführung
12 eine in die Spitze des Säschars 6 führende ebene
Leitfläche 22 für das Saatgut auf. Das Leitorgan 20
weist eine Außenkante 23 auf, die auf einem Radius bezüglich
der Drehachse liegt, der etwa dem der Scharscheibe entspricht. Der Leitflügel
14 und das Leitorgan 20 führen die durch die Auslauföffnung
21 austretenden Saatgutkörner in die von der Scharscheibe gebildete
Säfurche, so dass sie in der. gewünschten Tiefe und mit dem gewünschten
regelmäßigen Abstand abgelegt werden. Der Leitflügel 14
und das Leitorgan 20 weisen von der Spitze 18 ausgehend einen
nach oben zunehmenden Abstand auf.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist das gesamte Säschar
6 aus Kunststoff, und zwar aus zwei Halbschalen gefertigt, die entlang
einer Trennfuge 24 (5) in herkömmlicher
Weise zusammengefügt sind. Im Bereich des rohrförmigen Abschnittes
13 der Saatgutführung 12 besteht das Säschar aus Halbschalen
25, 26 mit halbkreisförmigem Querschnitt. Diese gehen in
den unteren Teil der Saatgutführung 12 über, wobei der Leitflügel
14 an der Schale 25 und das Leitorgan 20 an der Schale
26 angeformt sind.
An der Außenkontur der Saatgutführung im Bereich des Leitflügels
14 sind zwei Zapfen 27, 28 mit Abstand angeformt, auf
die der in 1 wiedergegebene Lagerbock 11 für
die Schwenklagerung der Rücklauf sperre 10 befestigt ist (siehe auch
7).
Wie aus 7 weiterhin ersichtlich, ist
der Lagerflansch 5 der Scharscheibe 4 von einer Schutzkappe
29 abgedeckt, um das Aufwickeln von Pflanzenresten auf dem Lagerzapfen
und dem Lagerflansch zu verhindern.
- 1
- Scharträger
- 2
- Profil
- 3
- Scharhalter
- 4
- Scharscheibe
- 5
- Lagerflansch
- 6
- Säschar
- 7
- Bohrungen
- 8
- Zapfen
- 9
- Abstreifer
- 10
- Rücklaufsperre
- 11
- Lagerbock
- 12
- Saatgutführung
- 13
- Rohrabschnitt
- 14
- Leitflügel
- 15
- Außenkante
- 16
- Abstreiferkante
- 17
- Fahrtrichtung
- 18
- Abstreiferspitze
- 19
- Zapfen
- 20
- Leitorgan
- 21
- Auslauföffnung
- 22
- Leitfläche
- 23
- Außenkante
- 24
- Trennfuge
- 25
- Halbschale
- 26
- Halbschale
- 27
- Zapfen
- 28
- Zapfen
- 29
- Schutzkappe
|
| Anspruch[de] |
|
Sämaschine zum reihenweisen Einbringen von Saatgut in den Boden
mit einer sich quer zur Fahrtrichtung einer Zugmaschine, z.B. eines Traktors, erstreckenden
Scharschiene, daran entsprechend dem Reihenabstand angebrachten Scharträgern
(3) und an deren Enden angeordneten Scheibenscharen, von denen jedes aus
einer drehbar gelagerten, zur Fahrtrichtung winklig angestellten, gewölbten
oder konischen Scharscheibe (4) zur Bildung einer Säfurche und einem
feststehenden Säschar (6) besteht, das an seinem furchenfernen Ende
mit einem Särohr zusammenwirkt und mit einer Saatgutführung (12)
bis etwa zum furchenbildenden Scheitel der Scharscheibe (4) reicht,
dadurch gekennzeichnet, dass das Säschar (6) derart angeordnet
und ausgebildet ist, dass seine bodennahen Teile zumindest bis in Höhe der
Eindringtiefe der Scharscheibe (4) in den Boden über eine auf eine
zur Fahrtrichtung senkrechte Ebene projezierte Fläche der angestellten Scharscheibe
nicht hinausragen.
Sämaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Säschar (6) zumindest mit seinen unterhalb einer die Drehachse
(19) der Scharscheibe (4) einschließenden Horizontalebene
liegenden Teilen über die projezierte Fläche der angestellten Scharscheibe
nicht hinausragt.
Sämaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
der Anstellwinkel der Scharscheibe (4) so gewählt ist, dass ihre nach
innen weisende Kante an der der Fahrtrichtung (17) abgekehrten Seite der
Scharscheibe innerhalb der projezierten Fläche der angestellten Scharscheibe
liegt.
Sämaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Anstellwinkel
der Scharscheibe (4) maximal etwa 10° beträgt.
Sämaschine nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass
die Scharscheibe (4) vertikal steht.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass das Säschar (6) mit etwa 5mm Abstand vom Umfang der Scharscheibe
(4) endet.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Saatgutführung (12) in dem in Fahrtrichtung (17)
vorderen Bereich spitz zuläuft und nur nach unten und entgegen der Fahrtrichtung
offen ist.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass das Säschar (6) an einem die Drehachse (19) der Scharscheibe
(4) aufweisenden und mit dem Scharträger (1) verbundenen
Scharhalter (3) befestigt ist.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass das Säschar (6) einen die Austrittsöffnung (21)
der Saatgutführung (12) an der der Scharscheibe (4) gegenüberliegenden
Seite gegen das Erdreich schützenden Leitflügel (14) aufweist.
Sämaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Leitflügel
(14) auch einen Großteil der Saatgutführung (12) an
der der Scharscheibe (4) gegenüberliegenden Seite abdeckt.
Sämaschine nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass
der Leitflügel (14) sich von dem spitz zulaufenden Ende der Saatgutführung
(12) nahe dem Aufstandpunkt der Scharscheibe (4) mit kontinuierlich
zunehmendem Abstand von der Scharscheibe über einen Bogenwinkel von wenigstens
45° erstreckt.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
dass sich der Leitflügel (14) über einen Bogenwinkel bis zu 95°
erstreckt.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass die achsferne, bogenförmige Außenkante (15) des Leitflügels
(14) von nahe dem Aufstandpunkt der Scharscheibe (4) ausgehend
entgegen der Fahrtrichtung (17) einen im Wesentlichen gleichbleibenden
Radius mit Bezug auf die Drehachse (19) der Scharscheibe aufweist.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass die Saatgutführung (12) von ihrem spitz zulaufenden Ende nahe
dem Aufstandpunkt der Scharscheibe (4) ausgehend eine auf einem degressiven
Radius bezüglich der Drehachse (19) der Scharscheibe liegende Außenkontur
aufweist.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass die Saatgutführung (12) einen oberen, mit dem Särohr zusammenwirkenden
rohrförmigen Abschnitt (13) aufweist, der über einen im Wesentlichen
kontinuierlich gekrümmten Bogen zum spitz zulaufenden Ende verläuft.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
dass die Saatgutführung (12) von ihrem nahe dem Aufstandpunkt der
Scharscheibe (4) befindlichen spitz zulaufenden Ende ausgehend schräg
angeschnitten ist, so dass sich eine Auslauföffnung (21) bildet, die
einen von dem spitz zulaufenden Ende entlang der Außenkontur der Saatgutführung
kontinuierlich erweiternde und schließlich durch einen elliptischen Bogen geschlossenen
Umriss aufweist.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die Saatgutführung (12) im Bereich ihres der Fahrtrichtung (17)
zugekehrten vorderen unteren Endes innenseitig eine zum spitz zulaufenden Ende führende,
ebene Leitfläche (22) für das Saatgut aufweist.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
dass im Bereich der dem Leitflügel (14) gegenüberliegenden, der
Scharscheibe (4) zugekehrten Kante des Umrisses der Auslauföffnung
(21) ein flächiges Leitorgan (20) für das Saatgut vorgesehen
ist, das sich entgegen der Fahrtrichtung (17) erstreckt.
Sämaschine nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitorgan
(17) das Saatgut zumindest bis zu einer Eindringtiefe der Scharscheibe
von ca. 10mm führt.
Sämaschine nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass
die furchennahe Außenkante des Leitorgans (20) auf etwa demselben
Radius wie der der Scharscheibe (4) liegt.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
dass das Säschar (6) aus Kunststoff gefertigt ist.
Sämaschine nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Säschar
(6) aus zwei Halbschalen (25, 26) mit einer etwa senkrecht
zur Drehachse (19) der Scharscheibe (4) verlaufenden Teilungsebene
(24) gefertigt ist und beide Halbschalen (25, 26) zusammengefügt
sind.
Sämaschine nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass
an der der Scharscheibe (4) abgekehrten Halbschale (25) der Leitflügel
(14) angeformt ist.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet,
dass an der der Scharscheibe (4) zugekehrten Halbschale (26) das
Leitorgan (20) angeformt ist.
Sämaschine. nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
dass das Säschar (6) an einem die Drehachse (19) der Scharscheibe
(4) aufweisenden und mit dem Scharträger (1) verbundenen
Scharhalter (3) befestigt ist.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
dass in Fahrtrichtung (17) vor der Saatgutführung (12) ein
der Innenkontur der Scharscheibe (4) angepasster Abstreifer (9)
zur Reinigung der Innenfläche der Scharscheibe angeordnet ist, dessen vordere
Abstreiferkontur (16) einen geringen Abstand von der Innenfläche der
Scharscheibe aufweist.
Sämaschine nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstreifer
(9) in Fahrtrichtung (17) vor der Drehachse (19) der
Scharscheibe (4) ansetzt.
Sämaschine nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass
der Abstreifer (9) nahe dem Umfang der Scharscheibe (4) in einer
Spitze (18) endet.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet,
dass der Abstreifer (9) entgegen dem Anstellwinkel der Scharscheibe (4)
einen Anstellwinkel von ca. 30° bis 45° zur Fahrtrichtung aufweist.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet,
dass der Abstreifer (9) direkt und auswechselbar am Scharhalter (3)
befestigt ist. 31: Sämaschine nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, dass der Abstreifer (9) direkt und auswechselbar an der
Saatgutführung (12) befestigt ist.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 26 bis 31, dadurch gekennzeichnet,
dass der Abstreifer (9) mit flachen Schrauben auswechselbar befestigt ist.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 26 bis 32, dadurch gekennzeichnet,
dass der Abstreifer (9) aus einem verschleißfesten Werkstoff besteht.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 26 bis 33, dadurch gekennzeichnet,
dass der Abstreifer (9) aus Stahl oder Kunststoff besteht.
Sämaschine nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstreifer
(9) aus Kunststoff an seiner Innenseite einstückig angeformte Rastnocken
aufweist, die in Bohrungen des Scharhalters (3) einrastbar sind.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet,
dass bei pneumatischen Sämaschinen die Saatgutführung (12) nahe
der Austrittsöffnung (21) so ausgeführt ist, dass das Saatgut
in der Säfurche abgelegt und die Förderluft in der Säfurche nach
hinten abgelenkt wird.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet,
dass der innenseitige Lagerflansch (5) der Scharscheibe (4) von
einer ihn übergangslos übergreifenden Schutzkappe (29) aus Kunststoff
abgedeckt ist.
Sämaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen dem Leitflügel (14) und der Scharscheibe (4)
eine kufenförmige Rücklaufsperre (10) schwenkbar angeordnet ist,
die beim Rücksetzen der Sämaschine selbsttätig in die Säfurche
vor die Auslauföffnung (21) schwenkt.
Sämaschine nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Rücklaufsperre
(10) an dem Scharhalter (3) schwenkbar gelagert ist.
Sämaschine nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Rücklaufsperre
(10) an der Saatgutführung (12) schwenkbar gelagert ist.
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