| Dokumentenidentifikation |
DE102006045552B3 30.08.2007 |
| Titel |
Schleiflamelle und diese aufweisende Schleifscheibe |
| Anmelder |
Lukas-Erzett Vereinigte Schleif- und Fräswerkzeugfabriken GmbH & Co KG, 51766 Engelskirchen, DE |
| Erfinder |
Klug, Georg, 51789 Lindlar, DE |
| Vertreter |
Neumann Müller Oberwalleney & Partner Patentanwälte, 53721 Siegburg |
| DE-Anmeldedatum |
25.09.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006045552 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
30.08.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
30.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
B24D 9/08(2006.01)A, F, I, 20060925, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
B24D 13/00(2006.01)A, L, I, 20060925, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Schleiflamelle 1, insbesondere für rotierend antreibbare Schleifscheiben 15, umfassend eine Außenkante 2 und eine Innenkante 3, die in einem ersten Schnittpunkt S1 ineinander übergehen, wobei die Innenkante 3 zumindest über einen Teil ihrer Erstreckung einen konkaven Abschnitt 7 aufweist, der deckungsgleich mit einem konvexen Abschnitt 16 der Außenkante 2 ausgebildet ist, wobei sich der konvexe Abschnitt 16 der Außenkante 2 ausgehend vom ersten Schnittpunkt S1 über einen Teil der Außenkante 2 erstreckt und wobei der konkave Abschnitt 7 der Innenkante und der konvexe Abschnitt 16 der Außenkante 2 punktsymmetrisch zueinander angeordnet sind.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Schleiflamelle, insbesondere für
rotierend antreibbare Schleifscheiben sowie eine Schleifscheibe mit solchen Schleiflamellen.
Schleifscheiben, welche eine Mehrzahl von Schleiflamellen aufweisen,
werden auf einer Antriebsmaschine aufgesetzt, um z.B. Werkstücke oberflächenschleifend
bearbeiten zu können. Derartige Schleifscheiben und Schleiflamellen sind nach
dem Stand der Technik in verschiedensten Ausführungsformen bekannt.
EP 1 142 673 B1 offenbart Schleiflamellen,
die zwei zueinander parallele Kanten und zwischen diesen eine konvex und eine konkav
geformte dritte und vierte Kante aufweisen. Die Schleiflamellen werden dachziegelartig
überlappend auf einem ringförmigen Trägerabschnitt eines Trägers
aufgebracht.
Die konvex und konkav geformten Kanten sind dabei als Kreisbögen
ausgestaltet und weisen denselben Radius auf, wobei die Mittelpunkte der Kreisbögen
auf einer Linie versetzt zueinander angeordnet sind. Somit lassen sich die Schleiflamellen
kontinuierlich von einem Endlosband abschneiden, wobei keiner oder nur ein geringer
Verschnitt entsteht.
DE 200 18 756 U1 zeigt Elemente
für ein Schleif- oder Polierwerkzeug, die ähnlich aufgebaut sind und von
einem Endlosband kontinuierlich abgeschnitten werden können. Hierbei werden
die einzelnen Elemente jedoch nicht dachziegelartig überlappend auf einen Träger
angeordnet, sondern zu einer Ronde zusammen gesetzt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Schleiflamelle sowie
eine Schleifscheibe vorzuschlagen, bei deren Herstellung ein minimaler Verschnitt
anfällt.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Schleiflamelle,
insbesondere für rotierend antreibbare Schleifscheiben, gelöst, welche
eine Außenkante und eine Innenkante, die in einem ersten Schnittpunkt ineinander
übergehen, umfasst, wobei die Innenkante zumindest über einen Teil ihrer
Erstreckung einen konkaven Abschnitt aufweist, der deckungsgleich mit einem konvexen
Abschnitt der Außenkante ausgebildet ist, wobei sich der konvexe Abschnitt
der Außenkante ausgehend vom ersten Schnittpunkt über einen Teil der Außenkante
erstreckt und wobei der konkave Abschnitt der Innenkante und der konvexe Abschnitt
der Außenkante punktsymmetrisch zueinander angeordnet sind.
Durch die punktsymmetrische Ausbildung und Anordnung des konvexen
Abschnitts und des konkaven Abschnitts können zwei Schleiflamellen derart aus
einem Bandmaterial herausgeschnitten werden, dass die beiden Schleiflamellen um
180 Grad zueinander verdreht ineinander greifen, wobei der konkave Abschnitt der
Innenkante entlang dem konvexen Abschnitt der Außenkante verläuft. Somit
lassen sich die Schleiflamellen derart ineinander verschachtelt aus einem Bandmaterial
herausschneiden, dass nur ein geringer Verschnitt entsteht.
Die Schleiflamelle weist ferner eine Verbindungskante auf, so dass
die Außenkante, die Innenkante und die Verbindungskante die Schleiflamelle
umgrenzen. Hierbei geht die Innenkante in einem zweiten Schnittpunkt in die Verbindungskante
und die Verbindungskante in einem dritten Schnittpunkt in die Außenkante über.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Außenkante einen kreisbogenförmigen
Abschnitt mit einem ersten Mittelpunkt aufweist, dass der kreisbogenförmige
Abschnitt in einen Übergangsabschnitt größerer Krümmung übergeht
und dass die Außenkante mit dem Übergangsabschnitt im ersten Schnittpunkt
in die Innenkante übergeht.
Hierbei kann vorgesehen sein, dass sich der konvexe Abschnitt der
Außenkante ausgehend vom ersten Schnittpunkt über den Übergangsbereich
und einen Teil des kreisbogenförmigen Abschnitts der Außenkante erstreckt.
Vorzugsweise ist entsprechend vorzusehen, dass der konkave Abschnitt
der Innenkante einen kreisbogenförmigen Abschnitt mit einem zweiten Mittelpunkt
aufweist, der in einen Übergangsabschnitt größerer Krümmung
übergeht. Hierbei ist der Radius des kreisbogenförmigen Abschnitts der
Innenkante identisch zum Radius des kreisbogenförmigen Abschnitts der Außenkante.
Durch die Übergangsabschnitte größerer Krümmung
wird gewährleistet, dass die Schleiflamelle eine variable radiale Breite bezogen
auf den ersten Mittelpunkt aufweist. Hierdurch ergibt sich, wenn die einzelnen Schleiflamellen
derart dachziegelartig aufeinander gelegt werden, dass die kreisbogenförmigen
Abschnitte der Außenkanten gemeinsam eine Außenkontur der Schleifscheiben
bilden, ein gestufter innerer Bereich an den Innenkanten, so dass jede einzelne
Schleiflamelle über einen großen Winkelbereich der Innenkante um den ersten
Mittelpunkt z.B. mit einem Träger einer Schleifscheibe verklebt werden kann.
Hierbei können der Übergangsabschnitt der Außenkante
und der Übergangsabschnitt der Innenkante spiralförmig gestaltet sein.
Um einen stetigen Übergang zwischen den kreisbogenförmigen
Abschnitten und den spiralförmigen Abschnitten zu gewährleisten, ist vorgesehen,
dass der Pol des spiralförmigen Übergangsabschnitts der Außenkante
identisch mit dem zweiten Mittelpunkt ist und der Pol des spiralförmigen Übergangsabschnitts
der Innenkante identisch mit dem ersten Mittelpunkt ist.
Um eine einfache Geometrie der Schleiflamelle zu gewährleisten,
kann vorgesehen sein, dass die Innenkante ausgehend vom ersten Schnittpunkt einen
Zwischenabschnitt aufweist, der in den konkaven Abschnitt der Innenkante übergeht.
Vorzugsweise werden die Schleiflamellen aus einem fortlaufenden Band
mit einer definierten Breite mittels Laserschneiden ausgeschnitten.
Ferner wird die Aufgabe durch eine Schleifscheibe mit einem tellerförmigen
Träger, der rotierend um eine Achse antreibbar ist, und mit einer Mehrzahl
von vorangenannten Schleiflamellen versehen ist, die sich teilweise überlappend
auf dem Träger befestigt sind, gelöst.
Hierbei werden die einzelnen Schleiflamellen derart angeordnet, dass
die ersten Mittelpunkte aufeinander liegen und die Schleiflamellen zum ersten Mittelpunkt
winkelversetzt zueinander angeordnet sind.
Somit wird die Außenkontur der Schleifscheibe durch die kreisbogenförmigen
Abschnitte der Außenkanten der Schleiflamellen gebildet.
Vorzugsweise ist der Träger der Schleiflamelle tellerförmig
ausgebildet, wobei auf diesem ein Ring von einander teilweise überlappenden
Schleiflamellen angeordnet ist. Die Schleiflamellen können dabei auf dem Trägerelement
durch ein Harz verklebt werden. Der tellerförmige Träger kann dabei aus
einem Metall, einem harzgebundenen, Glasfasergewebe, einem Fasermaterial, einem
Kunststoffmaterial oder einem anderen festen bzw. harten, zähen möglichst
nicht splitternden Material bestehen. Auch Materialkombinationen sind möglich,
z.B. zum partiellen Verstärken des Trägers im Bereich um eine zentrale
Öffnung, welche zum Eingreifen eines Einspannzapfens einer Antriebsmaschine
dient, auf der die Schleifscheibe befestigt wird. Es ist auch möglich, eine
Schleifscheibe ohne separaten Träger herzustellen. Hierbei werden die einzelnen
Schleiflamellen wie bereits beschrieben teilweise überlappend um die ersten
aufeinanderliegenden Mittelpunkte angeordnet und mittels eines Harzes miteinander
verklebt, wobei die Harzschicht selber zusammen mit den Schleiflamellen eine ausreichende
Steifigkeit der Schleifscheibe entstehen lässt.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel wird anhand der Zeichnungen
näher erläutert.
Hierin zeigt
1 eine Draufsicht auf eine Rückseite einer erfindungsgemäßen
Schleiflamelle;
2 eine Draufsicht auf eine Vorderseite einer erfindungsgemäßen
Schleifscheibe;
3 eine Draufsicht auf eine Rückseite einer Schleifscheibe
gemäß 2 und
4 ein Schnittmuster für eine erfindungsgemäße
Schleiflamelle.
1 zeigt eine Schleiflamelle 1, die von einer
Außenkante 2, einer Innenkante 3 und einer Verbindungskante
4 umgrenzt ist. Hierbei geht die Außenkante 2 in einem ersten
Schnittpunkt S1 in die Innenkante 3, die Innenkante
3 in einem zweiten Schnittpunkt S2 in die Verbindungskante
4 und die Verbindungskante 4 in einem dritten Schnittpunkt S3
in die Außenkante 2 über.
Die Außenkante 2 weist über einen Teil ihrer Erstreckung
einen konvexen Abschnitt 16 auf, der im ersten Schnittpunkt S1
beginnt und in einem ersten Punkt P1 der Außenkante 2 endet.
Die Innenkante 3 weist über einen Teil ihrer Erstreckung einen konkaven
Abschnitt 7 auf, der in einem zweiten Punkt P2 der Innenkante
3 beginnt und im zweiten Schnittpunkt S2 endet. Der konkave
Abschnitt 7 der Innenkante 3 weist ausgehend vom zweiten Punkt
P2 denselben Verlauf auf, wie der konvexe Abschnitt 16 ausgehend
vorn ersten Schnittpunkt S1. Hierzu sind der konvexe Abschnitt
16 und der konkave Abschnitt 7 um einen Symmetriepunkt SP
punktsymmetrisch zueinander angeordnet.
Durch die punktsymmetrische Ausbildung und Anordnung des konvexen
Abschnitts 16 und des konkaven Abschnitts 7 können zwei Schleiflamellen
1 derart aus einem Bandmaterial herausgeschnitten werden, dass die beiden
Schleiflamellen 1 um 180° zueinander verdreht ineinander greifen,
wobei der konvexe Abschnitt 16 der Außenkante 2 entlang dem
konkaven Abschnitt 7 der Innenkante 3 verläuft. Somit lassen
sich die Schleiflamellen 1 derart ineinander verschachtelt aus einem Bandmaterial
herausschneiden, dass nur ein geringer Verschnitt entsteht.
Die Außenkante 2 weist einen kreisbogenförmigen
Abschnitt 5 mit einem Mittelpunkt M1 auf, der sich über
den Winkelbereich &agr; von einem ersten Strahl R1 zu einem zweiten
Strahl R2 erstreckt. An den kreisbogenförmigen Abschnitt
5 schließt sich ein Übergangsabschnitt 6 an, dessen
Krümmung größer ist als die des kreisbogenförmigen Abschnitts
5 der Außenkante 2, so dass dessen radialer
Abstand zum ersten Mittelpunkt M1 kontinuierlich abnimmt. Der Übergangsabschnitt
6 endet in dem ersten Schnittpunkt S1, in dem die Außenkante
2 in die Innenkante 3 übergeht.
Die Innenkante 3 weist einen kreisbogenförmigen Abschnitt
8 auf, der vom zweiten Schnittpunkt S2 ausgeht und einen zweiten
Mittelpunkt M2 aufweist. Der zweite Mittelpunkt M2 ist versetzt
zum ersten Mittelpunkt M1 angeordnet. Der kreisbogenförmige Abschnitt
8 der Innenkante 3 erstreckt sich von einem ersten Strahl r1
über einen Winkelbereich &bgr; zu einem zweiten Strahl r2, Der
Radius des kreisbogenförmigen Abschnitts 8 der Innenkante
3 ist identisch zum Radius des kreisbogenförmigen Abschnitts
5 der Außenkante 2.
An den kreisbogenförmigen Abschnitt 8 der Innenkante
3 schließt sich ein Übergangsabschnitt 9 an, dessen
Krümmung größer ist als die des kreisbogenförmigen Abschnitts
8 der Innenkante 3, so dass dessen radialer Abstand zum zweiten
Mittelpunkt M2 kontinuierlich abnimmt. Dieser Übergangsabschnitt
9 ist entsprechend dem Übergangsabschnitt 6 der Außenkante
2 gebildet. Der Übergangsabschnitt 6 der Außenkante
2 ist spiralförmig ausgebildet, wobei der Pol durch den zweiten Mittelpunkt
M2 gebildet ist. Der spiralförmige Übergangsabschnitt
6 erstreckt sich über einen Winkel &ggr; ausgehend von einem Strahl
R' bis zum Strahl R''. Der Übergangsabschnitt 9 der Innenkante
3 ist ebenfalls spiralförmig ausgebildet, wobei der Pol durch den
ersten Mittelpunkt M1 dargestellt ist. Der spiralförmige Übergangsabschnitt
9 erstreckt sich über den Winkel &dgr; ausgehend vom Strahl r' zum
Strahl r''. Die Strahlen R1, R2, r', r'' und r''' gehen vom
ersten Mittelpunkt M1 aus und die Strahlen r1, r2,
R' und R'' gehen vom zweiten Mittelpunkt M2 aus, wobei die Strahlen r',
R' gleich lang sind und der Strahl r'' genauso lang ist wie der Strahl R''. Somit
entspricht ein Teil der Kontur des kreisbogenförmigen Abschnitts
8 und des spiralförmigen Übergangsabschnitts 9 der Innenkante
3 einem Teil der Kontur des kreisbogenförmigen Abschnitts
5 und des spiralförmigen Übergangsabschnitts 6 der Außenkante
2. Hierdurch wird es ermöglicht, dass zwei Lamellen 1 ineinander
verschachtelt werden können. Hierbei liegen die spiralförmigen Übergangsabschnitte
6 und 9 sowie ein Teil des kreisbogenförmigen Abschnitts
5 der Außenkante 2 und der kreisbogenförmige Abschnitt
8 der Innenkante 3 aneinander. Die Strahlen R2, R',
r2 und r' liegen auf einer gemeinsamen Geraden, die die beiden Mittelpunkte
M1 und M2 enthält.
Die Übergangsabschnitte 6, 9 können auch
anders als spiralförmig realisiert werden. Es kann sich hierbei z.B. um kreisbogenförmige
Abschnitte handeln, deren Mittelpunkt zum Mittelpunkt der angrenzenden kreisbogenförmigen
Abschnitte 5, 8 versetzt sind. Grundsätzlich sind auch gerade
Kanten denkbar.
Die Innenkante 3 weist ferner an den spiralförmigen
Übergangsabschnitt 9 stetig anschließend einen Zwischenabschnitt
10 auf, der sich über den Winkelbereich &egr; erstreckt. Der Zwischenabschnitt
10 ist spiralförmig ausgebildet und setzt die Spiralform des Übergangsabschnitts
9 fort. Der Pol wird daher vom Mittelpunkt M1 dargestellt. Der
Zwischenabschnitt 10 kann jedoch auch anders, z. B. kreisbogenförmig,
gestaltet sein.
2 zeigt eine Draufsicht einer Schleifscheibe
15 mit sechs erfindungsgemäßen Schleiflamellen 1 gemäß
1. Die Schleiflamellen 1 sind derart zueinander
angeordnet, dass ihre ersten Mittelpunkte M1 aufeinander liegen und sie
gleichmäßig winkelversetzt zueinander angeordnet sind. Hierbei bilden
die kreisbogenförmigen Abschnitte 5 der Außenkante
2 gemeinsam eine Außenkontur 11 der Schleifscheibe.
Die Schleiflamellen 1 sind auf einem Träger
12 aufgeklebt, der eine zentrale Bohrung 13 zum Befestigen der
Schleifscheiben 15 an einem Werkzeug aufweist.
3 zeigt eine Rückansicht der Schleifscheibe gemäß
2 ohne Träger. Hierbei ist erkennbar, dass sich
aufgrund der spiralförmigen Übergangsabschnitte an einem Innenumfang
14 der Schleifscheibe 15 ein stufenförmiger Bereich ergibt.
Eine der Schleiflamellen 1 ist schwarz hervorgehoben, wobei die schwarze
Fläche diejenige Fläche wiedergibt, welche auf einem Träger der Schleifscheibe
15 verklebt werden kann. Hierbei ist ersichtlich, dass die Schleiflamelle
1 über ihre gesamte Länge der Innenkante 3 mit einem
Träger verklebt werden kann, so dass sich ein besonders guter Halt der Schleiflamelle
1 auf dem Träger ergibt.
4 zeigt ein Schnittmuster zur Herstellung erfindungsgemäßer
Schleiflamellen. Es ist ersichtlich wie die Schleiflamellen 1 ineinander
verschachtelbar sind und die im Verlauf übereinstimmenden Teile der Kanten
aneinander liegen. Wenn dieses Schnittmuster auf ein fortlaufendes Band übertragen
wird, kann somit der Verschnitt äußerst gering gehalten werden, obwohl
die Formgebung der Schleiflamelle 1 komplex gestaltet ist.
- 1
- Schleiflamelle
- 2
- Außenkante
- 3
- Innenkante
- 4
- Verbindungskante
- 5
- kreisbogenförmiger Abschnitt der Außenkante
- 6
- Übergangsabschnitt der Außenkante
- 7
- konkaver Abschnitt
- 8
- kreisbogenförmiger Abschnitt der Innenkante
- 9
- Übergangsabschnitt der Innenkante
- 10
- Übergangsbereich
- 11
- Außenkontur
- 12
- Träger
- 13
- Bohrung
- 14
- Innenumfang
- 15
- Schleifscheibe
- 16
- konvexer Abschnitt
- &agr;
- Winkel
- &bgr;
- Winkel
- &ggr;
- Winkel
- &dgr;
- Winkel
- &egr;
- Winkel
- R1
- Strahl
- R2
- Strahl
- R'
- Strahl
- R''
- Strahl
- r1
- Strahl
- r2
- Strahl
- r'
- Strahl
- r''
- Strahl
- r'''
- Strahl
- M1
- erster Mittelpunkt (Pol des Übergangsabschnitts der Innenkante)
- M2
- zweiter Mittelpunkt (Pol des Übergangsabschnitts der Außenkante)
- P1
- erster Punkt
- P2
- zweiter Punkt
- SP
- Symmetriepunkt
- S1
- Schnittpunkt
- S2
- Schnittpunkt
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| Anspruch[de] |
Schleiflamelle (1), insbesondere für rotierend antreibbare
Schleifscheiben (15), umfassend
eine Außenkante (2) und eine Innenkante (3), die in einem
ersten Schnittpunkt (S1) ineinander übergehen,
wobei die Innenkante (3) zumindest über einen Teil ihrer Erstreckung
einen konkaven Abschnitt (7) aufweist, der deckungsgleich mit einem konvexen
Abschnitt (16) der Außenkante (2) ausgebildet ist,
wobei sich der konvexe Abschnitt (16) der Außenkante (2)
ausgehend vom ersten Schnittpunkt (S1) über einen Teil der Außenkante
(2) erstreckt und wobei der konkave Abschnitt (7) der Innenkante
und der konvexe Abschnitt (16) der Außenkante (2) punktsymmetrisch
zueinander angeordnet sind.
Schleiflamelle nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schleiflamelle ferner eine Verbindungskante (4) aufweist und
dass die Außenkante (2), die Innenkante (3) und die Verbindungskante
(4) die Schleiflamelle umgrenzen.
Schleiflamelle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenkante
(3) in einem zweiten Schnittpunkt (S2) in die Verbindungskante
(4) übergeht.
Schleiflamelle nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verbindungskante (4) in einem dritten Schnittpunkt (S3)
in die Außenkante (2) übergeht.
Schleiflamelle nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Außenkante (2) einen kreisbogenförmigen Abschnitt (5)
mit einem ersten Mittelpunkt (M1) aufweist,
dass der kreisbogenförmige Abschnitt (5) in einen Übergangsabschnitt
(6) größerer Krümmung übergeht und
dass die Außenkante (2) mit dem Übergangsabschnitt (6)
im ersten Schnittpunkt (S1) in die konkave Innenkante (3) übergeht.
Schleiflamelle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich der
konvexe Abschnitt (16) der Außenkante (2) ausgehend vom ersten
Schnittpunkt (S1) über den Übergangsbereich und einen Teil
des kreisbogenförmigen Abschnitts (5) der Außenkante (2)
erstreckt.
Schleiflamelle nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
dass der konkave Abschnitt (7) der Innenkante (3) einen kreisbogenförmigen
Abschnitt (8) mit einem zweiten Mittelpunkt (M2) aufweist, der
in einen Übergangsabschnitt (9) größerer Krümmung übergeht.
Schleiflamelle nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergangsabschnitt
(6) der Außenkante (2) und der Übergangsabschnitt (9)
der Innenkante (3) spiralförmig gestaltet sind.
Schleiflamelle nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Pol
des spiralförmigen Übergangsabschnitts (6) der Außenkante
(2) identisch mit dem zweiten Mittelpunkt (M2) ist und dass
der Pol des spiralförmigen Übergangsabschnitts (9) der Innenkante
(3) identisch mit dem ersten Mittelpunkt (M1) ist.
Schleiflamelle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Innenkante (3) ausgehend vom ersten Schnittpunkt
(S1) einen Zwischenabschnitt (10) aufweist, der in den konkaven
Abschnitt (7) der Innenkante (3) übergeht.
Schleiflamelle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schleiflamelle (1) aus einem fortlaufenden Band
mit einer definierten Breite mittels Laserschneiden ausgeschnitten ist.
Schleifscheibe (15) mit einem tellerförmigen Träger
(12), der rotierend um eine Achse antreibbar ist, und mit einer Mehrzahl
von Schleiflamellen (1) gemäß einem der vorangehenden Ansprüche,
die sich teilweise überlappend, auf dem Träger (12) befestigt
sind.
Schleifscheibe nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenkontur
(11) der Schleifscheibe (15) durch kreisbogenförmige Abschnitte
(5) der Außenkanten (2) der Schleiflamellen (1)
gebildet ist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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