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Dokumentenidentifikation DE202006004543U1 30.08.2007
Titel Schleiflamellen für Schleifeinrichtungen u.dgl.
Anmelder BTD Barteldrees GmbH & Co., 33334 Gütersloh, DE
DE-Aktenzeichen 202006004543
Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) 30.08.2007
Registration date 26.07.2007
Application date from patent application 20.03.2006
IPC-Hauptklasse B24D 11/00(2006.01)A, F, I, 20060320, B, H, DE
IPC-Nebenklasse B24D 13/00(2006.01)A, L, I, 20060320, B, H, DE   

Beschreibung[de]

Schleiflamellen im Zusammenwirken mit Schleifeinrichtungen werden zur Oberflächenbearbeitung speziell zum Schleifen von ebenen und profilierten Werkstücken aus Holz, Kunststoff, Metall o. dgl. benutzt.

Die Erfindung betrifft Schleiflamellen o. dgl., die im Wesentlichen aus einer Einfassungsleiste gefertigt werden, an der Schleifleinen oder dergleichen befestigt sind. Zusätzlich kann die Einfassungsleiste mit Bürstenfasern oder ein anderes Besatzmaterial besetzt sein. Diese Bürstenfasern stützen die Schleiflamelle ab, um einen Schleifvorgang der Lamelle an dem zu schleifenden Teil zu verbessern. Die Einfassungsleiste ist geometrisch so geformt, dass sie in Aufnahmen von Schleifeinrichtungen, beispielsweise Rundkörper eingebracht werden können. Bei Rundkörpern sind sie beispielsweise radial auf dem Umfang in Aufnahmen, welche am Körper angebracht sind, befestigt. Diese auch als Schleiflamellen bezeichneten Teile können auch in aufrechter Form in Tellerbürsten, sowie in verschiedenster Ausführung auf Schleifbänder oder linear arbeitenden Schleifeinrichtungen (sog. Rutschern) verwendet werden.

Die bekannten auswechselbaren Schleiflamellen, Einfassungsleisten mit Schleifleinen, vorzugsweise in Zusammenwirken mit Bürstenstreifen werden in Aufnahmen von Schleifeinrichtungen angebracht. Die führen eine lineare oder vorzugsweise rotatorische Bewegung um eine Achse aus. Diese Anordnung weist einen Nachteil auf, denn die bekannte Wechsellamelle ist konstruktiv so ausgeführt, dass eine im Bezug zum Schleifleinen tangential angreifende Kraft, welche beim Schleifen auftritt, in Abhängigkeit vom aufgebrachten Schleifdruck die Wechsellamelle an den Bürstenkörper andrückt. Die theoretische Knickstelle liegt hierbei an der Profilrandschiene der Einfassungsleiste an der der Borstenbesatz austritt und das Schleifmittel ansetzt. Üblicherweise sind Schleifmittel und Borstenansatz durch Klebe-, Heft-, Klemm- oder sonstige Anordnung so miteinander verbunden, dass sie eine nicht lösbare Verbindung ergeben. Also liegt die Knickkante, wie vorab beschrieben, im unteren Wurzelbereich. Diese Knickstelle bildet keine optimale Führung und Unterstützung für die Schleiflamelle. Diese bekannten Schleiflamellen werden speziellen Schleifaufgaben nicht gerecht, weil die von den Bürstenstreifen erforderliche Stützfunktion in Abhängigkeit vom Schleifdruck im unteren Bereich abknickt in Abhängigkeit des Stützelementes (Borstenbesatz). Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Wechsellamelle ist, dass nach dem Abnutzen der Schleiflamelle eine völlige Wertlosigkeit der gesamten Wechsellamelle vorliegt. Ein völlig intakter Borstenbesatz sowie die Einfassungsleiste können nach Abnutzung der Schleiflamelle nicht mehr verwendet werden, weil die Schleiflamelle mit dem Borstenbesatz und der Einfassungsleiste fest verbunden ist.

Dieser Erfindung liegt daher einmal die Aufgabe zugrunde eine verbesserte Befestigung, d. h. Führung der Schleiflamelle im Wurzelbereich des Bürstenstreifens zu gewährleisten. Zweitens hat diese Erfindung das Ziel auch nicht verbrauchte Einfassungsleisten vorzugsweise mit Borstenbesatz nach Abnutzung der Schleiflamellen weiter zu nutzen. Die erste Aufgabe dieser Erfindung wird dadurch gelöst, dass an der Einfassungsleiste eine flexible Trägerlippe angebracht ist. Die Funktion dieser Trägerlippe kann auch durch zwei beidseitig auf den Borstenbesatz befestigte gegenüberliegende Heftelemente erfüllt werden. Durch den Einsatz der Trägerlippe oder der Heftelemente liegt die theoretische Knickstelle nicht mehr an der Profilrandschiene und das Schleifleinen hat eine natürliche Führung. Außerdem kann das Schleifleinen an der Trägerlippe oder den Heftelementen separat ausgewechselt werden. Wir verweisen hier auf verschiedene Möglichkeiten von Haft-, Steck- oder Schiebeelementen als Profilführung in den Beschreibungen. Die Einfassungsleiste mit Trägerlippe kann auch separat nur als Träger für Schleifleinen oder anderen Schleifelementen oder 2. separat nur als Stützelement, wobei die Trägerlippe mit zusätzlichen Elementen zur Verstärkung der Stützwirkung ausgerüstet sein kann, verwendet werden. Hierbei werden die vorab beschriebenen Elemente wechselseitig in die Aufnahmen einer Schleifeinrichtung angebracht. Die Ausführungsbeispiele der Erfindung sind anhand der nachstehenden 1 bis 14 näher erläutert.

Dazu zeigen:

1: Zeigt eine Seitenansicht der eine Einfassungsleiste (1), mit der angearbeiteten Trägerlippe (2) gegenüber der Trägerlippe ist in der Einfassungsleiste ein Borstenbesatz (3) befestigt.

1.1: Zeigt die Seitenansicht der einer Einfassungsleiste (1), an der eine angearbeitet eine Trägerlippe (2) ist. An der Trägerlippe (2) ist die eine Hälfte eines Klettbandes (9).

2: Zeigt die Seitenansicht einer Schleiflamelle (6), die durch eine Trägerleiste (7) verstärkt wird.

2.1: Zeigt die Seitenansicht einer Schleiflamelle (6), die durch eine Trägerleiste (7) verstärkt ist an welcher die eine Hälfte eines Klettbandes (9) ist.

3: Zeigt die Seitenansicht einer Schleiflamelle (6) mit einer U-förmigen Steckleiste (10).

4: Zeigt die Seitenansicht einer Einfassungsleiste (1) mit Trägerlippe (2) mit Borstenbesatz (3). Auf der Trägerlippe ist die U-förmige Steckleiste (10) befestigt.

5: Zeigt die Seitenansicht einer Einfassungsleiste (1) mit Trägerlippe (2), auf der an der Trägerlippe (2) eine Profilleiste (12) angebracht ist.

5.1: Zeigt die Seitenansicht einer Einfassungsleiste (1), mit einer Trägerlippe mit Profilleiste (20) und der Schleiflamelle (6) mit der Profilführung 21).

5.2: Zeigt eine perspektivische Darstellung einer Anbringung von Schleiflamellen (6) zum Auswechseln durch ein Klinkensystem (24).

6: Zeigt die Seitenansicht einer Schleiflamelle (6), wo vorzugsweise an der Trägerleiste (7) eine Profilführung (14) in geeigneter Form befestigt ist.

7: Zeigt die Seitenansicht einer Einfassungsleiste (16) ohne Trägerlippe mit Heftleiste (17).

8: Zeigt die Seitenansicht einer Einfassungsleiste ohne Trägerlippe (16) mit Heftleiste (17), daran ist die Hälfte eines Klettbandes (9) befestigt.

9: Zeigt die Seitenansicht einer Einfassungsleiste ohne Trägerlippe (16) mit Heftleiste (17, in welcher Hohlnieten (19) angebracht sind.

10: Zeigt die Seitenansicht einer Einfassungsleiste (1) mit Trägerlippe (2) und Schleifleinen (6).

11: Zeigt die Seitenansicht einer Ringleiste. Diese Ringleiste (22) verbindet die im unteren Bereich mit Öffnungen versehenen Schleiflamellen (6).

12: Zeigt die Seitenansicht von Schleiflamellen (6) die vorzugsweise in mehreren Lagen hintereinander angeordnet sind, welche durch Kopfbolzen (23) zusammengehalten werden.

13: Zeigt eine Schleifleineneinfassung in Form einer geschlitzten Rohrleiste (26).

14: Zeigt die Draufsicht einer Schleiflamelle (6) in der Ausführungsform vorgeschlitzt (27).

Die 1 zeigt eine Einfassungsleiste (1) mit einer Trägerlippe (2) und Borstenbesatz (3). Die Einfassungsleiste (1) hat im unteren Bereich zweckmäßigerweise Abschrägungen (4), die in verschiedener Ausführung sein können, um sich vorhandenen Aufnahmeprofilen anzupassen. In der Trägerlippe (2) sind Öffnungen (5), zur Aufnahme der Spreizdübel (8). Durch die fluchtenden Öffnungen in Trägerlippe (2) an der Einfassungsleiste (1) und der Trägerleiste (7) an der Schleiflamellen – wie in 2 dargestellt – werden zur Verbindung beider Teile Spreizdübel (8) verwendet.

Die 1.1 zeigt eine Einfassungsleiste (1) mit einer Trägerlippe (2) und Borstenbesatz (3). Die Einfassungsleiste (1) hat im unteren Bereich zweckmäßigerweise eine Abschrägung (4), die in verschiedenen Ausführungen sein kann, um sich dem vorhandenen Aufnahmeprofil anzupassen. An der Trägerlippe (2) ist ein Teil aus zweiteiligem Klettband (9) befestigt. Der zweite Teil des Klettbandes (9) ist auf der Trägerleiste (7) der Schleiflamelle (6) wie in 2.1 dargestellt.

Die 2 zeigt eine Schleiflamelle (6) in Verbindung mit der Trägerleiste (7). In der Trägerleiste (7) sind Öffnungen (5), die das gleiche Lochmuster wie in der Trägerlippe (2) aufweisen. Durch Verwendung eines Befestigungselementes zweckmäßigerweise eines Spreizdübels (8) kann die Schleiflamelle (6) auf die Trägerlippe (2) mit Hilfe der Spreizdübels (8) neu auswechselbar befestigt werden. Durch die Verwendung einer einheitlich langen Schleiflamelle – wie in 1 dargestellt – können durch Anbringung an der Trägerlippe (2) beliebig lange Trägerlippen mit Schleiflamellen (6) bestückt werden.

Die 2.1 zeigt eine Schleiflamelle (6) an dieser Lamelle ist im unteren Bereich auf der Trägerleiste (7) ein Teil aus 2-teiligem Klettband (9) durch Kleben, Nähen, Heften oder dergl. angebracht ist. ist. Der zweite Teil des Klettbandes (9) ist auf der Trägerlippe (2) wie in 1.1 dargestellt befestigt. So kann die Schleiflamelle (6) für viele Anwendungsbereiche lösbar durch eine Klettverbindung verwendet werden.

Durch Verwendung eines Befestigungselementes zweckmäßigerweise eines Spreizdübels (8) kann Trägerleiste (7) in ihrem Sitz zusätzlich auf der Trägerlippe (2) gesichert werden.

Die 3 zeigt eine Schleiflamelle (6) in Verbindung mit einer Steckleiste U-förmig (10). Diese Steckleiste U-förmig (10) wird auf die Trägerlippe (2) – wie in 1/3 dargestellt – gesteckt. In der Steckleiste Ü-förmig (10) sind Öffnungen (11), die das gleiche Lochmuster wie in der Trägerlippe (2) aufweisen. Durch Verwendung eines Befestigungselementes zweckmäßigerweise eines Spreizdübels (8) kann die Steckleiste U-förmig (10) in ihrem Sitz zusätzlich auf der Trägerlippe (2) gesichert werden.

Die 4 zeigt eine Einfassungsleiste (1) mit einer Trägerlippe (2) und Borstenbesatz (3). Auf der Trägerlippe (2) ist die U-förmige Steckleiste (10) mit ihrer Öffnung nach oben befestigt, zweckmäßigerweise geklebt. Die U-förmige Steckleiste (10) kann nun die Schleiflamelle (6), die durch eine Trägerleiste (7) zweckmäßigerweise versteift ist, aufnehmen. In dieser Trägerleiste (7) sowie in der Steckleiste U-förmig (10) befinden sich Öffnungen (5/11) mit dem gleichen Lochmuster. Durch diese Öffnungen können Befestigungselemente vorzugsweise Spreizdübel (8) zur lösbaren Befestigung gesteckt werden.

5 zeigt eine Einfassungsleiste (1) mit Trägerlippe (2) auf der Trägerlippe (2) ist die Profilleiste (12) vorzugsweise durch Kleben, Schrauben, Heften oder dergl. angebracht. Die Funktionsweise ist in Zusammenhang mit 6 ersichtlich. 6 zeigt die Profilführung (14), an der die Schleiflamelle (6) vorzugsweise durch Kleben, Heften oder dergl. befestigt ist. Profilleiste (12) und Profilführung (14) sind so ausgelegt, dass sie formschlüssig ineinander geschoben werden können, Dadurch wird eine Verbindung der Schleiflamelle (6) zu der Trägerlippe (2) und den Stützborstenbesatz (3) gebildet. Man kann zur Arretierung an verschiedenen Stellen Öffnungen (13/15) in der Profilleiste (12) und in der Profilführung (14) vorsehen, durch die Befestigungselemente vorzugsweise Spreizdübel (8) zur Arretierung angebracht werden.

5.1 zeigt eine Einfassungsleiste mit einer Trägerlippe mit Profilleiste (2) und Borstenbesatz (3). Die Trägerlippe mit Profilleiste (20) hat eine Doppelfunktion als Trägerlippe und Profilleiste. Die Funktion als Profilleiste (20) kann durch vielfältige geometrische Formen gelöst sein. Die geometrische Form ist so ausgelegt, dass die Profilführung (21) mit der geeigneten geometrischen Form auf die Profilleiste (20) geschoben wird. Hierdurch wird eine Verbindung mit der Profilführung (21) hergestellt. Die Profilführung (21) ist das Trägerelement der Schleiflamelle (6). Man kann zur Arretierung an verschiedenen Stellen Öffnungen (15/13) in der Profilleiste (21) und in der Profilführung (20) vorsehen, durch die Befestigungselemente vorzugsweise Spreizdübel (8) zur Arretierung angebracht werden.

5.2 zeigt eine Einfassungsleiste (1) mit Trägerlippe (2). Die Trägerlippe ist mit Öffnungen (25) vorzugsweise in rechteckiger Form versehen. Diese Öffnungen dienen als Aufnahme von vorstehenden Fingern eines U-förmigen Halteelementes (24). Diese Finger haben die gleiche geometrischen Abmessungen wie die Öffnungen in der Trägerlippe (2), so dass die Finger in diese Öffnungen gesteckt werden können und so eine lösbare Verbindung ergeben. An dem anderem Schenkel des U-förmigen Halteelementes (24) sind Wechsellamellen (6) vorzugsweise in Paketanordnung verklebt, vernäht, verheftet, fest verbunden, so das sich eine Wechsellamelle ergibt.

6 zeigt die Schleiflamelle (6) welche auf der Profilführung (14) vorzugsweise durch Kleben, Schrauben, Heften oder dergl. angebracht ist. Die Profilführung (14) wird auf die Profilleiste (12) aufgeschoben. In der Profilführung (14) sind Öffnungen (15), die Befestigungselemente vorzugsweise Spreizdübel (8) zur Arretierung aufnehmen.

7 zeigt die Einfassungsleiste (16) ohne Trägerlippe, auf dem Borstenbesatz (3) sind auf beiden Seiten im unteren Bereich die Heftleiste (17) beidseitig vorzugsweise geklebt angebracht. In der Heftleiste (17) sind beidseitig Öffnungen (18), durch die Befestigungselemente vorzugsweise Spreizdübel (8) zur Arretierung aufnehmen.

8 zeigt die Einfassungsleiste (1) ohne Trägerlippe (17), Auf dem Borstenbesatz (3) sind auf beiden Seiten im unteren Bereich die Heftleiste (17) beidseitig vorzugsweise geklebt angebracht. Auf der Heftleiste (17) ist die eine Hälfte eines Klettbandes (9) geheftet, genäht vorzugsweise geklebt, so dass eine Schleiflamelle wie in 2.1 gezeigt, mit der anderen Hälfte des Klettbandes (9) wechselbar angebracht werden kann.

9 zeigt die Einfassungsleiste (1) ohne Trägerlippe (16), auf der vorzugsweise im unteren Bereich die Heftleiste (17) beidseitig parallel mit Hohlnieten (18) auf dem Borstenbesatz (3) befestigt ist. Die Öffnungen in den Hohlnieten (18) dienen Befestigungselementen, vorzugsweise Spreizdübel (9), mit welchen die Schleiflamelle (6) (2) befestigt ist.

Die 10 zeigt eine Einfassungsleiste (1) mit einer Trägerlippe (2). An der Trägerlippe (2) sind beidseitig vorzugsweise in mehreren Lagen Schleiflamellen (6) geklebt, geheftet, oder vorzugsweise durch Verwendung eines Befestigungselementes zweckmäßigerweise mit einem Spreizdübel (8) befestigt.

11 zeigt eine Ringleiste (22). Durch die Ringleiste (22) sind Schleiflamellen (6) vorzugsweise mit Trägerleiste (7) verstärkt verbunden. Vorzugsweise in mehreren Lagen, sind die Schleiflamellen (6) durch die Ringleiste (22) verbunden. Die Ringleiste (22) ist geometrisch so gestaltet, dass sie in die Aufnahmeöffnungen von Schleifeinrichtrungen eingeführt werden kann.

12 zeigt Schleiflamellen (6) die vorzugsweise in mehreren Lagen hintereinander angeordnet sind. Am unteren Rad der Schleiflamellen (6) sind Öffnungen angebracht. Diese Öffnungen haben die geeignete geometrische Form, um Kopfbolzen (23) aufzunehmen. Diese verbinden die Lamellen (6) und der Kopf der Bolzen ist geometrisch so gestaltet, dass sie in die Aufnahmeöffnungen von Schleifeinrichtungen eingeführt werden können.

13 zeigt eine Ringleiste (26), welche im oberen Bereich eine Öffnung aufweise. In diese Öffnungen werden Schleiflamellen (6) vorzugsweise in Paketanordnung eingeführt und durch Verkleben, Vergießen oder Verklemmen fest mit der Ringleiste verbunden.

14 zeigt eine Schleiflamelle (27) welche nicht durchgehend geschlitzt ist. Die Schlitzung ist durchbrochen, sodass die Schleiflamelle flächig genutzt wird. Bei dieser Ausführungsform gibt es bei der Schleiflamelle keinen oberen oder unteren Bereich, weil von beiden Seiten Befestigungen vorgenommen werden können.


Anspruch[de]
Schleiflamellen für Schleifeinrichtungen o. dgl., die vorzugsweise formschlüssig mit Halteprofilen von Schleifrundbürsten, Schleiftellerbürsten oder auch andere Schleifeinrichtungen eingeschoben werden, bestehend aus einer Einfassungsleiste (1), in die vorzugsweise Borsten oder andere geeignete Materialien zur Abstützung der Schleifleinen o. dgl. eingelassen sind, dadurch gekennzeichnet, dass eine einstückig an der Einfassungsleiste (1) unmittelbar angebrachte Trägerlippe (2) vorzugsweise bestehend aus flexiblem Kunststoffmaterial, an die Schleifmittel o. dgl. (6) vorzugsweise auswechselbar befestigt sind und zur Sicherung der Befestigung durch parallel angebrachte Öffnungen, Weitungen o. dgl. (5) in der Trägerlippe (2) und den Schleifleinen o. dgl. (6) angebracht sind, durch die zweckmäßigerweise Spreizdübel o. dgl. (8) zur vorzugsweise lösbaren Verbindung von Schleifleinen o. dgl. (6) mit der Trägerlippe (2) als Verbindung oder zur Sicherung einer Verbindung verwendet werden. Schleiflamellen für Schleifeinrichtungen o. dgl. nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einfassungsleiste (1) mit der Trägerlippe (2) einstückig direkt verbunden ist und vorzugsweise aus Kunststoff besteht. Schleiflamellen für Schleifeinrichtungen o. dgl. nach Anspruch 1–2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerlippe (2) in ihrem Wurzelbereich zur Einfassungsleiste (1) hin sich stark verjüngt und wegen der notwendigen Flexibilität aus einem hochelastischen Material, vorzugsweise Kunststoff, besteht, dagegen muss die Einfassungsleiste (1) vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial bestehen, indem eine feste Verankerung des Borstenbesatzes (3) o. dgl. gewährleistet ist. Schleiflamellen für Schleifeinrichtungen nach Anspruch 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass die flexible Trägerlippe (2) durch ein zusätzliches Versteifungselement aus Pappe, Kunststoff o. dgl. durch Verkleben, Heften oder durch eine andere Verbindung verstärkt ist, dies Versteifungselement kann auf der Vorderseite, auf der Hinterseite oder auf beiden Seiten der Lippe angebracht werden. Schleiflamelle für Schleifeinrichtungen nach Anspruch 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass in der Einfassungsleiste (1) ein Besatz (3) vorzugsweise aus Borsten o. ähnlichen flexiblen Materialien angebracht ist, die während des Schleifvorganges der Schleiflamelle als Stütze dienen, die Schleifleinen (6) werden fest an der Trägerlippe (2) vorzugsweise durch Kleben und/oder Heften, Nähen o. dgl. verbunden, die Befestigung kann auf beiden Seiten der Trägerlippe, vorzugsweise in Paketen erfolgen. Schleiflamellen für Schleifeinrichtungen o. dgl. nach Anspruch 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass zum Abstützen des Schleifleinens (6) neben Borsten auch andere Materialien verwendet werden wie z.B. Kunststoff geschlitzt, Vlies, Gummi usw.. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass an der Einfassungsleiste (1) vorzugsweise Abschrägungen (4) oder auch eine andere Formgebung hat, die an unterschiedlichen Schleifeinrichtungen, vorzugsweise an rotierenden Schleifkörpern verwendet wird und darum eine Formgebung hat, die den Aufnahmeschlitzen des Schleifkörpers angepasst ist. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass an der Trägerlippe (2) Schleifmittel wie z.B. Schleifleinen (6), Schleifleinen geschlitzt, Vlies, Leder o. dergl. angebracht sind, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen Schleifmittel vorzugsweise Schleifleinen geschlitzt nicht unmittelbar an der Trägerlippe (2) sondern an einer gesonderten Trägerleiste (7) befestigt sind, die aus Pappe, Kunststoff o. dergl. einlagig oder mehrlagig besteht und nicht nur von einer Seite oder auch von beiden Seiten einlagig oder mehrlagig verbunden ist. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–8, dadurch gekennzeichnet, dass in der Trägerlippe (2) und auch in der Trägerleiste (7) Öffnungen (5), Weitungen o. dergl. sind, die sich zweckmäßigerweise fluchtend gegenüber stehen, um vorzugsweise lösbar miteinander verbunden zu werden, mit dafür geeigneten Mitteln wie Klammern, Schrauben, Spreizdübel o. dergl. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–9, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerlippe (2) und die Trägerleiste (7) vorzugsweise voneinander lösbar im Hinblick auf das Austauschen des Schleifleinens durch Spreizdübel (8) verbunden sind, durch Einfügung des aus zwei Teilen bestehenden Spreizdübels wird durch Andrücken des einen das Gegenstück auseinandergepresst, um sich in den Öffnungen von Trägerlippe (2) und Trägerleiste (7) aufzuweiten. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–10, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schleiflamelle (6) im unteren Bereich sowie an der Trägerlippe (2) Öffnungen (5) o. dergl. angebracht sind, durch diese Öffnungen wird vorzugsweise Draht, Kunststoffbänder mit oder ohne profilierte Öffnungen gezogen, vorzugsweise in der Form einer Naht, diese Verbindung kann zusätzlich vorzugsweise an den Enden durch eine Verklebung zusätzlich befestigt werden. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–11, dadurch gekennzeichnet, dass an der Trägerlippe (2) ein Teil eines zweiteiligen Klettbandes (9) durch Kleben, Heften, Nähen o. dergl. angebracht ist, die andere Hälfte des Klettbandes (9) ist an der Schleiflamelle (6) vorzugsweise an der im unteren Bereich der Schleiflamelle angebrachten Trägerleiste (7) durch Kleben, Heften, Näher, o. dergl. befestigt, durch Andrücken ergibt sich so eine lösbare Verbindung der beiden einzelnen Klettbandhälften, diese Verbindung kann zusätzlich für besondere Ansprüche durch lösbare Befestigungselemente vorzugsweise Spreizdübel o. dergl. (8), die in parallelen Öffnungen in der Trägerlippe sowie in der Trägerleiste (7) zusätzlich hindurch geschoben werden, gesichert werden. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steckleiste (10) u-förmig ausgebildet auf der eine Schleiflamelle (6) am unteren Rand auf dem vorderen oder hinteren Schenkel oder beidseitig vorzugsweise geklebt oder geheftet ist. Diese u-förmig ausgebildete Steckleiste (10) wird auf die Oberkante der Trägerlippe (2) aufgesteckt, diese Verbindung kann zusätzlich für besondere Ansprüche durch Öffnungen (8) in beiden Teile parallel angebracht durch Spreizdübel (8) gesichert werden. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–13, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Trägerlippe (2) eine Steckleiste u-förmig (10), vorzugsweise durch Kleben, Nieten, Schweißen befestigt ist, durch die u-förmige Öffnung der Steckleiste (10) wird die Schleiflamelle (6), die sich vorzugsweise auf der Trägerleiste (7) befindet als Wechsellamelle eingeschoben, diese Verbindung kann zusätzlich für besondere Ansprüche gesichert werden. durch in beiden Teilen parallel angebrachten Öffnungen werden lösbare Befestigungselemente vorzugsweise Spreizdübel (8) zur Sicherung eingebracht. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–14, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Trägerlippe (2) und auf der Schleiflamelle (6) vorzugsweise auf der mit ihr verbundenen Trägerleiste (7) eine aus zwei sich ergänzenden Teilen bestehende Profilführung (12/14) befestigt ist, das Umfassungselement dieser Profilführung oder sein Gegenstück sind für sich auf der Trägerlippe (2) oder auf der Schleiflamelle (7) vorzugsweise auf der damit verbundenen Trägerleiste (7) wechselseitig beliebig angebracht, die Profilführung hat eine geometrisch zweckmäßige Form, durch die Verwendung dieser Profilführung kann die Lamelle als Wechsellamelle an der Trägerlippe (2) befestigt werden, für besondere Ansprüche kann diese Verbindung durch in Öffnungen (13/15) parallel angebracht in beiden Teilen durch lösbare Befestigungselemente vorzugsweise Spreizdübel (8) zusätzlich gesichert werden. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–15, dadurch gekennzeichnet, dass Trägerlippe (2) geometrisch so ausgeformt ist, vorzugsweise geometrische Form (20), dass die Trägerlippe ein Teil einer zweiteiligen Profilführung ist, das Umfassungselement dieser Profilführung ist die Profilleiste (21), auf dieser Profilleiste (21) ist vorzugsweise die Schleiflamelle (6) durch Kleben, Heften, Nähen o. dergl. angebracht, diese sich ergänzende Profilführung mit einer zweckmäßigerweise geometrischen Form ermöglicht das einfache Auswechseln einer verbrauchten Wechsellamelle, für besondere Ansprüche können in parallel angebrachten Öffnungen (13/15) in den beiden Profilführungen Befestigungselemente vorzugsweise Spreizdübel (8) angebracht werden. Schleifleinen nach Anspruch 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerlippe (2) mit Öffnungen so genannten Ausklingungen vorzugsweise in rechteckiger Form versehen ist, das Schleifleinen (6) ist einfach oder in mehrfacher Packungsdichte auf dem einen Schenkel eines U-förmigen Halteelementes (24) vorzugsweise fest verbunden, der andere Schenkel des U-förmigen Halteelementes (24) ist mit Ausklingungen versehen, so dass die bleibenden hervorstehenden Ausklingungen die gleiche geometrische Form wie die rechteckigen Öffnungen in der Trägerlippe (2) haben, so dass diese kammartig in die Trägerlippe eingeschoben werden können und so eine auswechselbare Verbindung ergeben, das U-förmige Halteelement (24) ergibt so eine Wechsellamelle. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–17, dadurch gekennzeichnet, dass an der Borste o. dergl. (3) beidseitig Einfassungsleisten (17) zweckmäßigerweise durch Verkleben verbunden sind, die an der Wurzel der Borsten (3) im unteren Bereich der Einfassungsleiste (1) eine elastomere Schicht entsteht, die zweckmäßigerweise als Trägerfläche für Schleifleinen oder anderen Besatz dient. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–18, dadurch gekennzeichnet, dass auf den beidseitig auf den Borstenbesatz (3) angebrachten Heftleisten (17) vorzugsweise nur auf einer die Hälfte eines Klettbandes (9) geheftet, genäht, vorzugsweise geklebt ist, die andere Hälfte des Klettbandes (9) ist an der Schleiflamelle (6) vorzugsweise an der im unteren Bereich der Schleiflamelle angebrachten Trägerleiste (7) durch Kleben, Heften, Nähen o. dergl. befestigt, durch andrücken ergibt sich so eine lösbare Verbindung der beiden einzelnen Klettbandhälften, diese Verbindung kann zusätzlich für besondere Ansprüche durch lösbare Befestigungselemente vorzugsweise Spreizdübel (8) durch fluchtende Öffnungen in den Heftleisten (17) sowie in der Trägeleiste (7) hindurch geschoben werden. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–19, dadurch gekennzeichnet, dass auf den Heftleisten (17) beidseitig oder vorzugsweise einseitig Schleifleinen (6) einfach oder auch in mehrfacher Packungsdichte vorzugsweise im unteren Bereich mit der Trägerleiste (7) zweckmäßigerweise durch Verkleben, Nähen, Heften direkt auf einer oder auf beiden Heftleisten (17) verbunden ist, diese Verbindung kann zusätzlich für besondere Ansprüche, durch lösbare Befestigungselemente vorzugsweise Spreizdübel (8) die in fluchtende Öffnungen in der Trägerleiste (7) der Schleiflamelle (6) und den Heftleisten (17) befestigt sind, verstärkt werden. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–20, dadurch gekennzeichnet, dass die Heftleisten beidseitig auf den Borstensatz (3) mit Öffnungen versehen sind, in welche Hohlnieten (18) eingebracht sind, diese Hohlnieten (18) dienen als Aufnahme für Befestigungselemente vorzugsweise Spreizdübel (8) mit welchen die Schleiflamelle (6) befestigt wird. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–21, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem beidseitig auf der Borste (3) angebrachten Heftleisten (17) vorzugsweise auf eine dieser Heftleisten eine aus zwei sich ergänzenden Teilen bestehenden Profilführung (12/14) befestigt ist, das Umfassungselement der Profilführung oder sein Gegenstück sind für sich auf der Heftleiste (17) oder auf der Schleiflamelle (7) vorzugsweise auf der damit verbundenen Trägerleiste (7) wechselseitig beliebig angebracht, die Profilführung hat eine geometrisch zweckmäßige Form, durch diese Verwendung zur Profilführung kann die Lamelle als Wechsellamelle an der Heftleiste (17) befestigt werden. für besondere Ansprüche kann diese Verbindung durch in Öffnungen parallel angebracht in beiden Teilen der Profilführung (14) durch lösbare Verbindungselemente vorzugsweise Spreizdübel (8) zusätzlich gesichert werden. Schleiflamelle nach Anspruch 1–22, dadurch gekennzeichnet, dass beim Anbringen von Ersatzschleifleinen auf Profilführungen oder vorzugsweise Steckleisten die Schleifleinen (6) o. dergl. nicht unmittelbar sondern auf eine Heftleiste (7) angebracht werden, damit die Möglichkeit besteht diese Teilsegmente mit den Schleifleinen auf vorzugsweise den Profilführungen aus segmentweise vorzugsweise Abschnitte von 300 mm zu ersetzen. Schleiflamelle nach Ansprüchen 1–23, dadurch gekennzeichnet, dass Schleiflamellen für Schleifeinrichtungen vorzugsweise formschlüssig in entsprechende Aufnahmen eingeschoben werden, die Schleiflamelle (6) mit der Einfassungsleiste (1) so wie der Besatz (3) mit seiner Einfassungsleiste (1) werden separat in die Aufnahmen der Schleifeinrichtung vorzugsweise wechselseitig eingeschoben, dadurch gekennzeichnet dass die Schleiflamellen (6) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche ausgebildet sind oder das die Schleifeinrichtung entsprechende Aufnahmen zur lösbaren vorzugsweise formschlüssigen Verbindung der Schleiflamellen (6) in der Schleifeinrichtung insbesondere unabhängig von den Borsten (3) aufweist. Schleiflamelle nach Anspruch 1–24, dadurch gekennzeichnet, dass Schleiflamellen (6) vorzugsweise mehrlagig vorzugsweise mit der Trägerleiste (7) verstärkt, von einer Ringleiste (21) zusammen gefasst sind, diese Ringleiste (21) verbindet die Schleiflamellen (6), die Ringleiste (21) ist geometrisch so gestaltet, dass sie in die Aufnahmeöffnungen von Schleifeinrichtungen formschlüssig eingeführt werden kann. Schleiflamelle nach Anspruch 1–25, dadurch gekennzeichnet, dass an der Trägerlippe (2) Schleiflamellen (6) vorzugsweise in mehreren Paketanordnungen beidseitig durch verkleben, heften oder nähen fest verbunden sind. Schleiflamelle nach Anspruch 1–26, dadurch gekennzeichnet, dass Schleiflamellen (6) vorzugsweise in mehreren Lagen am unteren Rand mit Öffnungen versehen sind, in diesen Öffnungen sind Kopfbolzen (21) angebracht, diese Kopfbolzen dienen als Verbindung der Schleiflamelle (6) sowie als Führungen in den entsprechenden Aufnahmen der Schleifeinrichtungen. Schleiflamelle nach Anspruch 1 und 27, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Trägerlippe (2) ein- oder beidseitig Schleifleinen (6) einfach oder auch in mehrfachen Schichten – vorzugsweise im unteren Bereich mit der Trägerleiste (7) verstärkt – mit Öffnung (8) versehen wird, durch welche lösbare Verbindungselemente, vorzugsweise Spreizdübel (7), die in den fluchtenden Öffnungen eingebracht werden, eine lösbare Verbindung bilden. Schleiflamelle nach Anspruch 1–28, dadurch gekennzeichnet, in einem Hohlprofil (26) vorzugsweise ein geschlitztes Rohr, dessen Außenkontur den Aufnahmen von Schleifeinrichtungen entspricht, Schleifleinen (6) einfach oder auch in mehrfachen Lagen mit einer Klebeverbindung vorzugsweise elastomer im Innenhohlraum des geschlitzten Rohres fest eingelassen sind. Schleiflamelle nach Anspruch 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, das Schleifleinen (27) vorzugsweise auf einer Trägerlippe (2) in einfachen oder auch mehreren Lagen lösbar befestigt ist, das Schleifleinen ist vorgeschlitzt, so dass es nach dem Verbrauch des oberen Bereiches gewendet werden kann und der untere Bereich für das Schleifen genutzt wird, dadurch ist mit einem Schleifleinen die doppelte Standzeit möglich. Schleiflamelle nach Anspruch 1–30, dadurch gekennzeichnet, dass das für die Schleiflamelle erforderliche Stützelement besteht aus der Einfassungsleiste (1) vorzugsweise mit Trägerlippe (2) mit einer besonders modifizierten Stützborste aus einer speziellen mit einem besonderen Aufrichteverhalten ausgestatteten Kunstborste besteht, als besonderes Merkmal der Kunstborste ist die unrunde Form dieser Borste zu vermerken. Schleiflamelle nach 1–31, dadurch gekennzeichnet, dass die Einfassungsleiste (1) mit angearbeiteter Trägerlippe (2) und einer Beborstung (3) vorzugsweise jener aus Anspruch (30) zur Verstärkung der Stützwirkung an der Trägerlippe (2) ein zusätzliches Stützelement aus Vlies, Textilien, flexiblen Gittern oder andere biegefesten geeigneten Materialien angebracht ist.






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