Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Annahme und
Lagerung von Paketen, welche einen ersten Raum zur jeweils einzelnen Annahme von
Paketen sowie einen zweiten Raum zur Lagerung bzw. Aufbewahrung bereits angenommener
Pakete aufweist.
Vorrichtungen der vorliegenden Art erfreuen sich in letzter Zeit zunehmender
Beliebtheit, da sie dem Benutzer die Möglichkeit eröffnen, Pakete auch
außerhalb der Öffnungszeiten herkömmlicher Paketannahmestellen aufzugeben.
Derartige Vorrichtungen sind üblicherweise in Form von Containern ausgeführt,
an denen Benutzer zu jeder Zeit entsprechende Pakete abgeben können. Diese
werden vorübergehend dort gelagert, bis sie von einem Bediensteten des Pakettransportservice
entnommen und dann entsprechend weitergeleitet werden.
An derartige Vorrichtungen werden selbstverständlich Anforderungen
gestellt, welche eine einfache und zuverlässige Benutzung des Systems betreffen.
Es soll sichergestellt werden, dass Pakete sicher angenommen und aufbewahrt werden,
ohne das für unbefugte Dritte die Möglichkeit der Wiederentnahme abgeworfener
Pakete besteht. Ferner bestehen an derartige Vorrichtungen weitere Anforderungen
hinsichtlich des Datenschutzes, der Verhinderung von Diebstahl und Vandalismus sowie
der Reduzierung der Verletzungsgefahr. Schließlich soll auch nach ergonomischen
Gesichtspunkten ein einfaches Abgeben von Paketen ermöglicht werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt dementsprechend die Aufgabe zugrunde,
eine neuartige Vorrichtung dieser Art anzugeben, welche die oben genannten Anforderungen
erfüllt. Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zur Annahme und Lagerung von
Paketen gelöst, welche die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1 bzw.
die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 10 aufweist. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Ein erster Gedanke der vorliegenden Erfindung beruht auf der Idee,
den ersten Raum zur Annahme der Pakete von dem zweiten Raum zur Lagerung der Pakete
derart zu trennen, dass eine Wiederentnahme bereits abgegebener Pakete für
unbefugte Personen verhindert ist. Hierzu wird eine Vorrichtung zur Annahme und
Lagerung von Paketen vorgeschlagen, welche aufweist:
- • eine Schleusenkammer, welche zur jeweils einzelnen Annahme von Paketen
vorgesehen und für einen Benutzer über eine mittels einer Schließvorrichtung
verschließbare Öffnung zugänglich ist,
- • einen Aufbewahrungsraum zur Lagerung angenommener Pakete sowie
- • Mittel zur Beförderung eines in der Schleusenkammer befindlichen
Pakets in den Aufbewahrungsraum,
wobei die Schleusenkammer von dem Aufbewahrungsraum über eine weitere Schließvorrichtung
getrennt ist und die weitere Schließvorrichtung erst dann geöffnet wird,
wenn durch den Benutzer die erste Schließvorrichtung ausreichend geschlossen
wurde.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist also vorgesehen, dass
die Übergabe des Pakets von der Schleusenkammer in den Aufbewahrungsraum erst
dann erfolgt, wenn durch den Benutzer der Zugang zu der Schleusenkammer geschlossen
wurde. Dies wiederum bedeutet, dass zu keinem Zeitpunkt ein durchgehender Zugang
von außen zu dem Aufbewahrungsraum vorliegt, so dass auch eine Entnahme von
bereits in den Aufbewahrungsraum übergebener Pakete nicht mehr möglich
ist.
Die Mittel zur Beförderung eines in der Schleusenkammer befindlichen
Paket in den Aufnahmeraum sind vorzugsweise durch den Boden der Schleusenkammer
gebildet, welcher beim Schließen der ersten Schließvorrichtung in Richtung
des Aufbewahrungsraums kippt bzw. verschwenkt. Das Paket wird in diesem Fall also
in einfacher Weise von der Schleusenkammer in den Aufbewahrungsraum abgeworfen.
Die zweite Schließvorrichtung, welche erfindungsgemäß
erst nach Verschließen der Schleusenkammer geöffnet wird, ist vorzugsweise
durch eine schwenkbare Tür bzw. Klappe gebildet. Diese kann insbesondere mit
dem zuvor angesprochenen Kippboden verriegelt sein, wobei die Verriegelung beim
Schließen der ersten Schließvorrichtung gelöst wird. Hierbei kann
gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorgesehen sein, dass
der Kippboden über einen Mechanismus, beispielsweise über zwei Zugstangen,
derart mit der Klappe gekoppelt ist, dass diese beim Kippen des Bodens automatisch
geöffnet wird.
Die erste Schließvorrichtung wiederum ist vorzugsweise durch
eine Schiebetür gebildet, wobei mittels Federkraft die Schiebetür sowohl
in die Schließstellung als auch in eine offene Stellung gedrückt werden
kann.
Gemäß einem zweiten erfindungsgemäßen Gedanken
ist ferner vorgesehen, dass der ersten Schließvorrichtung eine Verriegelungseinrichtung
zugeordnet ist, welche für den Fall, dass der Aufbewahrungsraum gefüllt
und/oder die zweite Schließvorrichtung geöffnet ist, die erste Schließvorrichtung
in der geschlossenen Position verriegelt.
Dementsprechend wird gemäß diesem zweiten Aspekt der vorliegenden
Erfindung eine Vorrichtung zur Annahme und Lagerung von Paketen vorgeschlagen, welche
aufweist:
- • eine Schleusenkammer, welche zur jeweils einzelnen Annahme von Paketen
vorgesehen und für einen Benutzer über eine mittels eine Schließvorrichtung
verschließbare Öffnung zugänglich ist,
- • einen Aufbewahrungsraum zur Lagerung angenommener Pakete, sowie
- • Mittel zur Beförderung eines in der Schleusenkammer befindlichen
Pakets in den Aufbewahrungsraum,
wobei die Schleusenkammer von dem Aufbewahrungsraum über eine weitere Schließvorrichtung
getrennt ist und der ersten Schließvorrichtung eine Verriegelungseinrichtung
zugeordnet ist, welche für den Fall, dass der Aufbewahrungsraum gefüllt
und/oder die zweite Schließvorrichtung geöffnet ist, die erste Schließvorrichtung
in der geschlossenen Position verriegelt.
Durch diese erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung ist
sichergestellt, dass dann, wenn keine eindeutige Abtrennung zwischen Schleusenkammer
und Aufbewahrungsraum vorliegt oder der Aufbewahrungsraum bereits vollständig
gefüllt ist, kein weiteres Öffnen der Schleusenkammer für Benutzer
ermöglicht wird. Zum einen wird ein Fehlbetrieb der erfindungsgemäßen
Vorrichtung, der darauf zurückzuführen ist, dass kein Raum zur Annahme
weiterer Pakete vorliegt, verhindert. Zum anderen wird wiederum sichergestellt,
dass im Falle eines fehlerhaften Schließens der zwischen Schleusenkammer und
Aufbewahrungsraum befindlichen zweiten Schließvorrichtung keine Möglichkeit
für Dritte besteht, über ein Öffnen der ersten Schließvorrichtung
Zugang zu dem Aufbewahrungsraum zu erhalten. Wiederum wird hierbei also sichergestellt,
dass bereits abgegebene und in den Aufbewahrungsraum überführte Pakete
sicher und zuverlässig gelagert werden.
Nachfolgend soll die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher
erläutert werden. Es zeigen:
1 eine Schnittdarstellung eines ersten Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Annahme und Lagerung von Paketen,
wobei die Schleusenkammer geöffnet ist;
2–4 die weiteren
Schritte zur Übergabe des Pakets von der Schleusenkammer in den Aufbewahrungsraum;
5 eine vergrößerte Darstellung der Verriegelungseinrichtung
zum Verhindern eines Fehlbetriebs der Vorrichtung und
6 und 7 Darstellungen
eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Die in 1 dargestellte und allgemein mit
dem Bezugszeichen 1 versehene Vorrichtung zur Annahme und Lagerung von
Paketen ist üblicherweise in Form eines Containers ausgeführt, dessen
Gehäuse 2 im wesentlichen die Form eines Quaders aufweist. Im Inneren
ist die Vorrichtung 1 grundsätzlich in zwei Bereiche bzw. Räume
unterteilt. Den größten Platz nimmt hierbei ein Aufbewahrungsraum
3 in Anspruch, der zur Lagerung bereits abgegebener Pakete vorgesehen ist.
Die Größe dieses Aufbewahrungsraums 3 ist derart bemessen, dass
er zur vorübergehenden Lagerung einer Vielzahl von Paketen geeignet ist, welche
in regelmäßigen Abständen von einem Bediensteten des Paketlieferungsservices
entnommen werden. Den zweiten Raum nimmt eine sog. Schleusenkammer 5 ein,
in welche die aufzubewahrenden Pakete jeweils einzeln eingelegt werden können.
Diese Schleusenkammer 5 ist zur Vorderseite des Gehäuses
2 hin offen und mittels einer vertikal verschiebbaren Schiebetür
6 verschließbar, wobei die Tür 6 allerdings auch horizontal
verschiebbar bzw. anderweitig ausgestaltet sein könnte.
Zur Abgabe eines Pakets 30 wird dieses also durch einen Benutzer
der Vorrichtung 1 in die Schleusenkammer 5 gelegt und nach Verschließen
der Schiebetür 6 in den Aufbewahrungsraum 3 befördert.
Hierbei sind besondere Maßnahmen vorgesehen, durch die sichergestellt ist,
dass für einen Benutzer der Vorrichtung 1 ein Zugang zu dem Aufbewahrungsraum
3 verwährt ist. Das heißt, die unbefugte Entnahme von bereits
abgegebenen Paketen wird verhindert. Die hierzu vorgesehenen Maßnahmen sollen
nachfolgend erläutert werden.
1 zeigt zunächst die erfindungsgemäße
Aufbewahrungsvorrichtung 1 zu einem Zeitpunkt, zu dem die Schiebetür
6, nachfolgend auch als Schleusentür bezeichnet, mit Hilfe des Griffs
7 nach unten geschoben und dementsprechend die Tür 6 geöffnet
wurde. Das Paket 30 kann in diesem Fall in die leere Schleusenkammer
5 eingelegt werden, wobei mit Hilfe eines Gasdruckdämpfers
10 die Schiebetür 6 nach unten gedrückt wird, so dass
ein ungewolltes Schließen der Tür 6 während des Einlegens
des Pakets 30 vermieden wird.
Die Grundfläche der Schleusenkammer 5 wird durch einen
Boden 8 gebildet, der um einen Drehpunkt 9 kippbar gelagert ist.
Wird nun nach dem Einlegen des Pakets 30 in die Schleusenkammer
5 die Schiebetür 6 mit Hilfe des Griffs 7 in die
in 2 dargestellte Position geschoben bzw. angehoben,
so führt dies aufgrund einer Verbindung des vorderen Endes des Kippbogens
8 mit einer Rückholfeder 15 dazu, dass der Boden
8 gekippt und das Paket 30 in Richtung der Rückseite
der Schleusenkammer 5 bewegt wird. Die Gasdruckfeder 10 unterstützt
hierbei das Anheben der Schiebetür 6, so dass die Handhabung für
einen Benutzer der Vorrichtung 1 erleichtert wird.
Die Rückseite der Schleusenkammer 5 ist durch eine zweite
Schließvorrichtung in Form einer sog. Schleusenklappe 12 gebildet.
Diese Schleusenklappe 12 ist hierbei einerseits mit ihrem oberen Ende an
einem Drehpunkt 13 schwenkbar gelagert, an ihrer Unterseite weist sie eine
Verriegelung 14 auf, welche mit einem Verriegelungsbolzen 8a am
Kippboden 8 zusammenwirkt. Bei einem Kippen des Bodens 8 wird
diese Verriegelung zwischen Kippboden 8 und Schleusenklappe 12
gelöst.
Eine Besonderheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
1 besteht nunmehr darin, dass das Abkippen des Kippbodens 8 aufgrund
der Wirkung der Feder 15 verzögert erfolgt. Insbesondere ist diese
Verzögerung derart, dass die Verriegelung zwischen Kippboden 8 und
Schleusenklappe 12 erst dann gelöst wird, wenn die vordere Schleusentür
6 ausreichend nach oben geschoben wurde, also die Vorderseite der Schleusenkammer
5 bereits derart verschlossen wurde, dass kein durchgehender Zugang von
der Außenseite bis in den Aufbewahrungsraum 3 vorliegt. Hierdurch
wird der Zugriff durch unbefugte Personen auf die in dem Aufbewahrungsraum
3 gelagerten Pakete verhindert.
Beim Kippvorgang des Bodens 8 wird bei diesem ersten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Vorrichtung durch das Gewicht des Pakets
30 die Schleusenklappe 12 nach hinten aufgedrückt, so dass
das Paket 30 in den Aufbewahrungsraum 3 fallen kann, wie dies
die weiteren 3 und 4 zeigen.
Mittels einer bogenförmigen Fangvorrichtung 20 sowie einer Falldämpfmatte
21 wird ein hartes Aufschlagen des Pakets 30 verhindert, so dass
auch Pakete mit einem sensibleren Inhalt sicher und ohne Beschädigung aufgenommen
werden können. Nachdem das Paket 30 abgeworfen wurde, schwenkt die
Schleusenklappe 12 wieder in ihre Ausgangsposition zurück, wie
4 zeigt.
Wird nunmehr erneut die vordere Tür 6 der Vorrichtung
1 geöffnet, also wieder nach unten geschoben, so wird der Kippboden
8 über die Rückholfeder 15 wieder in die Verriegelungsstellung
mit der Schleusenklappe 12 gebracht. Dies erfolgt bereits nach einem Verfahrweg
von etwa 8 bis 10 cm der Vordertür 6, so dass beim Öffnen der
Schleusenkammer 5 die hintere Schleusenklappe 12 wieder automatisch
verriegelt wird. Wird beim Öffnen die vordere Tür 6 über
den Totpunkt des Gasdruckdämpfers 10 gedrückt, so unterstützt
der Dämpfer 10 wiederum ein automatisches Öffnen der Schleusentür
bis zum unteren Anschlag, es wird also wieder der in 1
gezeigte Zustand der erfindungsgemäßen Vorrichtung erreicht.
Eine weitere besondere Maßnahme der erfindungsgemäßen
Vorrichtung besteht in einer Verriegelungseinrichtung. Um zu vermeiden, dass bei
einem gefüllten Paketspeicher weitere Pakete eingeworfen werden bzw. nicht
komplett von der Schleusenkammer 5 in dem Aufbewahrungsraum 3
überführte Pakete wieder entnommen werden, wird über die Schleusenklappe
12 eine spezielle Verriegelungsvorrichtung an der Schleusentür
6 bei den oben genannten Fällen automatisch verriegelt.
Die Besonderheit liegt hierbei darin, dass die Schleusenklappe
12, deren primäre Funktion es ist, die Wiederentnahme von Paketen
aus dem Aufbewahrungsraum 3 zu verhindern, auch die Füllstandsanzeige
der Vorrichtung 1 bzw. das Verriegeln der Tür 6 beeinflusst.
Kann nämlich die Schleusenklappe 12 aus irgendwelchen Gründen
nicht mehr in die Verriegelungsposition zurückgelangen, wird über ein
in 5 schematisch angedeutetes Gestänge
16 ein an der Schleusentür 6 befindlicher Verriegelungsmechanismus
17 ausgelöst, so dass bei einem Versuch, die Tür 6 zu
öffnen, die Verriegelung 17 in definierte Verriegelungsbohrungen eingreift
und damit verhindert, dass die Tür 6 weiter geöffnet wird. Dieser
Verriegelungsmechanismus 17 kann über ein entsprechendes Schloss an
der Vorderseite der Vorrichtung 1 von berechtigten Personen gelöst
werden. Im Störfall sowie zur Kontrolle des Mechanismus können also berechtigte
Personen trotz allem die Tür 6 öffnen. Allerdings ist verhindert,
dass bei einer Überfüllung des Aufbewahrungsraums 3 bzw. bei
einem nicht-erfolgten Abwerfen eines Pakets 30 aus der Schleusenkammer
5 in den Aufbewahrungsraum 3 die vordere Tür 6 wieder
geöffnet werden kann.
Die 6 und 7
zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Annahme und Lagerung von Paketen, welches im Hinblick auf den Vorgang der Öffnung
der Schleusenklappe 12 weiter verbessert wurde. Während bei dem ersten
Ausführungsbeispiel gemäß der 1 bis
5 es erforderlich war, dass die Klappe 12
durch das Gewicht des Pakets 30 aufgedrückt wird, ist bei diesem zweiten
Ausführungsbeispiel ein gesonderter Mechanismus vorgesehen, der die Klappe
12 unabhängig von dem Gewicht des Pakets 30 öffnet.
Insbesondere ist in diesem Fall die Schleusenklappe 12 über zwei Zugstangen
18 mit dem Kippboden 8 verbunden, wobei die Zugstangen
18 einerseits an dem Bolzen 8a sowie andererseits am oberen Ende
der Klappe 12 angreifen. Die Zugstangen weisen hierbei an ihrem oberen
Ende ein Langloch 19 auf, in das jeweils ein an der Klappe 12
vorgesehener Stift 12a ragt. Wie den Darstellungen in 6
und 7 entnommen werden kann, hat diese Verbindung zwischen
Kippboden 8 und Klappe 12 zur Folge, dass bei
einem Kippen des Bodens 8 automatisch die Klappe 12 vollständig
geöffnet wird, ohne dass hierzu das Paket 30 Druck auf die Klappe
12 ausüben muss. Auch bei leichteren Paketen, deren Gewicht möglicherweise
zu gering ist, um die Klappe aufzudrücken, wird in diesem Fall sichergestellt,
dass derartige Pakete zuverlässig von der Schleusenkammer 5 in den
Aufbewahrungsraum 3 überführt werden können. Hinsichtlich
der weiteren Eigenschaften entspricht dieses zweite Ausführungsbeispiel demjenigen
der 1 bis 5.
Insgesamt ist dementsprechend durch die oben beschriebenen Maßnahmen
sichergestellt, dass Pakete jederzeit zuverlässig in der Vorrichtung gelagert
werden können, ohne dass die Gefahr besteht, dass diese von unbefugten dritten
Personen wieder entnommen werden. Die Handhabung durch Benutzer der Vorrichtung
ist äußerst einfach gehalten. Dies gilt auch für den Mechanismus
zur Übergabe von Paketen aus der Schleusenkammer in den Aufbewahrungsraum,
so dass Fehlbetriebszustände weitestgehend ausgeschlossen werden können.