Die vorliegende Erfindung geht von einer gemäß Oberbegriff
des Hauptanspruches konzipierten Beleuchtungsanordnung aus.
Derartige Beleuchtungsanordnungen sind in der Regel dafür vorgesehen,
die Innenräume von Fahrzeugen zu beleuchten. Zu diesem Zweck ist eine Vielzahl
von unterschiedlichen Beleuchtungseinrichtungen bekannt geworden.
Durch die DE 198 43 330 C2
ist eine dem Oberbegriff des Hauptanspruches entsprechende Beleuchtungsanordnung
bekannt geworden. Die, insbesondere für die Kabinenbeleuchtung in einem Flugzeug
vorgesehene Beleuchtungseinrichtung, weist mehrere Beleuchtungskörper auf,
die jeweils mit einer einzigen Leuchtdiode bestückt sind, welche punktförmig
ihr Licht aus dem Dachhimmel in die Kabine abgeben. Eine solche punktförmige
Beleuchtung der Kabine ist einerseits störend, wegen der Vielzahl der Lichtaustrittspunkte
und ist andererseits nicht geeignet, um eine oftmals gewünschte homogene Beleuchtung
der Kabine zu erzeugen.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine
Beleuchtungsanordnung zu schaffen, die den Gesamteindruck des Dachhimmels eines
Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und die zudem eine besonders homogene Beleuchtung
bei hohem Wirkungsgrad ermöglicht. Vorteilhaft dabei ist, dass die Beleuchtungseinrichtung
auf einfache Art und Weise, sowohl zur Erzeugung einer Nutzbeleuchtung, als auch
einer Ambientebeleuchtung und zudem für eine Signalisierung ausgenutzt werden
kann, wenn diese an eine entsprechend ausgeführte elektronische Steuereinrichtung
angeschlossen ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Hauptanspruch
angegebenen Merkmale gelöst.
Bei einer solchen Ausbildung ist besonders vorteilhaft, dass die Außenseite
der Lichtaustrittsfläche je nach Bedarf nur einen Teil oder aber den Ganzen
bzw. fast den Ganzen Dachhimmel des Fahrzeuges darstellen kann. Zudem ist vorteilhaft,
wenn die Leiteplatten mit Leuchtdioden bestückt sind, die unterschiedliche
Lichtfarben abstrahlen, so dass über eine elektronische Steuereinrichtung unterschiedliche
Lichtszenen, wie z. B. ein Wolkenhimmel, ein Sternenhimmel, verschiedene Farbverläufe,
farbig abgesetzte Zonen usw. dargestellt werden können. Sind die Leuchtdioden
zudem matrixartig auf der Leiterplatte angeordnet, können zudem über die
elektronische Steuereinrichtung farbige Piktogramme, farbige Schriftzeichen usw.
z. B. als Signalisierungshinweise erzeugt werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Gegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben. Anhand zweier Ausführungsbeispiele
sei die Erfindung im Prinzip näher erläutert, dabei zeigt:
1: prinziphaft einen Vollschnitt durch den Dachbereich
eines Flugzeuges;
2: prinziphaft einen Vollschnitt durch den Dachbereich
eines Automobils;
3: prinziphaft die Draufsicht mehrerer mit Leuchtdioden
bestückter, an eine elektronische Steuereinrichtung angeschlossener Leiterplatten.
Wie aus den Figuren hervorgeht, besteht eine solche Beleuchtungsanordnung
hauptsächlich aus einem Beleuchtungskörper 1, welcher an einer
Innenwandung 2 mehrere, mit Leuchtdioden 3 bestückte Leiterplatten
4 aufweist. Die den Leiterplatten 4 gegenüberliegende Wand
des Beleuchtungskörpers 1 ist als Lichtaustrittsfläche
5 ausgebildet. Die Außenseite 6 der Lichtaustrittsfläche
5 stellt dabei zumindest einen Teil der sichtbaren Oberfläche des
Dachhimmels D eines Fahrzeugs dar. Solche Beleuchtungsanordnungen können auf
einfache Art und Weise in Fahrzeuge aller Art, wie z. B. Automobile, Flugzeuge,
Bahnwagons, Schiffe usw. eingebaut werden.
Wie insbesondere aus 1 hervorgeht, ist
die Beleuchtungsanordnung in die Kabine eines Flugzeuges eingebaut. Der Beleuchtungskörper
1 erstreckt sich über die gesamte Breite des oberen Teiles der Kabine
und weist sich über die Breite erstreckend sechs jeweils mit sechzehn Leuchtdioden
3 bestückte Leiterplatten 4 auf. In der Länge sind ebenfalls
sechs jeweils mit sechzehn Leuchtdioden 3 bestückte Leiterplatten
4 bei diesen Beleuchtungskörper 1 vorgesehen. Somit weist
ein solcher, als Modul einsetzbarer Beleuchtungskörper 1 sechsunddreißig
Leiterplatten 4 auf. Solche als Module ausgebildete Beleuchtungskörper
1 können sowohl als Einzelstücke, aber genau so gut auch als
eine Anordnung mehrerer miteinander verschalteter Beleuchtungskörper
1 Verwendung finden. Je nach Bedarf kann also in eine Kabine eines Flugzeuges
ein einziger als Modul ausgebildeter Beleuchtungskörper 1 z. B. an
expornierter Stelle eingebaut werden oder aber die gesamte Länge der Kabine
des Flugzeuges mit einer entsprechenden Anzahl von als Modulen ausgebildeter Beleuchtungskörper
1 ausgestattet werden. Die Außenseite 6 der als Diffusor
ausgebildeten Lichtaustrittsfläche 5 stellt somit entweder einen Teil
oder aber den gesamten bzw. fast den gesamten Dachhimmel D der Kabine des Flugzeuges
dar.
Wie insbesondere aus 2 hervorgeht, ist
die Beleuchtungsanordnung in den Fahrgastraum eines Automobils
eingebaut. Der Beleuchtungskörper 1 erstreckt sich über die gesamte
Breite und über die gesamte Länge des Daches des Fahrgastraumes. Zur Beleuchtung
weist der Beleuchtungskörper 1 fünf Leiterplatten 4
auf, die den vier Eckbereichen und der Mitte des Daches zugeordnet sind. Ein einziger
als Modul ausgebildeter Beleuchtungskörper 1 bildet mit der Außenseite
6 seiner als Diffusor ausgebildeten Lichtaustrittsfläche
5 somit den gesamten bzw. fast gesamten Dachhimmel D des Fahrgastraumes.
Um besondere Effekte erzielen zu können, sind die als Module
ausgebildeten Beleuchtungskörper 1 in unterschiedlicher Gestaltung
vorgesehen. Vorzugsweise sind sie röhrenförmig, kastenartig oder kuppelartig
ausgeführt und können sowohl in Kombination mit anderen Beleuchtungskörpern
1, als auch als Einzelstücke in Fahrzeuge aller Art verbaut werden.
So kann z. B. ein kuppelartig ausgeführter Beleuchtungskörper
1 im Eingangsbereich, in einer Empfangshalle usw. eines Flugzeuges oder
Schiffes angebracht sein, um die Besonderheit der Räumlichkeit zu unterstreichen.
Hierbei ist es ohne weiteres möglich, den kuppelartig ausgebildeten Beleuchtungskörper
1 als Einzelstück oder aber in Kombination mit andersartig ausgebildeten
Beleuchtungskörpern 1 einzubauen.
Wie insbesondere aus 3 hervorgeht, weist
jede Leiterplatte 4 sechzehn Leuchtdioden 3 auf, die matrixartig
auf der Leiterplatte 4 angeordnet sind. Alle Leuchtdioden 3 sind
dabei als sogenannte Dreifarbenleuchtdioden ausgeführt, so dass über jede
Leiterplatte 4 nicht nur ein großes Farbspektrum erzeugt werden kann,
sondern wahlweise auch Lichtszenen, Piktogramme und Schriftzeichen über die
mit den Leiterplatten 4 in Verbindung stehende Steuereinrichtung S erzeugt
werden können. Über die Steuereinrichtung S ist es außerdem möglich,
eine sogenannte Nutzbeleuchtung oder eine Ambientebeleuchtung einzuschalten, wobei
im einfachsten Fall lediglich die Helligkeit auf einen bestimmten Helligkeitswert
gedimmt wird, ansonsten aber auch wie bereits beschrieben Lichtszenen, wie z. B
ein Wolkenhimmel, ein Sternenhimmel oder Farbverläufe erzeugt werden können.
Es ist bei entsprechender Einstellung der Beleuchtung z. B. durch
statische und/oder dynamische Lichtszenen somit möglich, durch die entstehenden
Lichtverhältnisse den Gemüts- und Stimmungszustand z. B. dahingehend zu
beeinflussen, dass die Flugpassagiere schläfriger oder wacher gestimmt werden.
In der Kabine eines Flugzeuges ist es z. B. zudem sinnvoll, wenn die
Flugpassagiere durch anhand vom am Dachhimmel D dargestellten unterschiedlichen
Farbzonen schnell und einfach an ihren Sitzplatz geleitet werden oder aber im Notfall
mittels der Darstellung von Pfeilen und/oder Achtungssignalen (Piktogrammen) die
Notausstiege schnell und deutlich aufgezeigt werden. Zudem können dem Fluggast
über eine solche Beleuchtungsanordnung auch Informationen z. B. über die
Flugdauer, über die Fluggeschwindigkeit, über die Wetterverhältnisse
usw. durch Klarschriftdarstellungen weitergegeben werden.
In einem Automobil ist es hingegen eher sinnvoll über eine solche
Beleuchtungsanordnung z. B. während der Fahrt eine relativ stark abgedimmte
Ambientebeleuchtung und während des Ein- und Aussteigens eine helle Nutzbeleuchtung
zu erzeugen.