Die Erfindung betrifft einen Mauerstein gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1. Sie betrifft weiterhin eine thermisch isolierende Mauer.
Ein gattungsgemäßer Mauerstein ist beispielsweise aus der
DE 100 58 463 A1 bekannt. Dieser
Mauerstein weist zwischen in Mauerlängsrichtung verlaufenden Tragbereichen
jeweils eine sich im wesentlichen über die Länge des Mauersteins erstreckende
Hohlkammer auf, in welche Mineralwollkissen eingelegt sind.
Ein anderer Mauerstein mit im Bereich der Mauersteinaußenseite
gelegenem Tragbereich und einem mittleren Isolierbereich, der Lochkammern mit großem
Querschnitt aufweist, in welche Isolierschaumelemente eingesetzt sind, ist aus dem
DE 84 03 347.9 U1 bekannt.
Aus der DE 25 48 809 A1
ist ein Verfahren zur Wärmeisolierung eines Luftschichtmauerwerks bekannt,
bei welchem in einen zwischen einem Mauerwerk und einer vor das Mauerwerk gesetzten
Verblendschale vorhandenen Lufthohlraum nachträglich granulatförmiges
Isoliermaterial durch eine Öffnung in der Verblendschale eingeblasen wird.
Mauersteine, die bereits bei der Herstellung mit einem Isoliermaterial
versehen sind, sind aufwendig in der Herstellung. Eine aus derartigen Mauersteinen
aufgebaute Mauer kann zwar im Bereich der jeweiligen Mauersteine die gewünschte
Isolierwirkung erzielen, im Bereich der die Mauersteine verbindenden Mörtelschicht
ist die Wärmeisolierung hingegen unterbrochen.
Andere bekannte Mauersteine, bei denen das Isoliermaterial auf der
Baustelle während des Aufmauerns jeweils nachträglich in die Mauersteine
eingeführt wird, besitzen den Nachteil, daß der Vorgang des Setzens und
Verbindens der Mauersteine stets durch das erforderliche Einführen von Isoliermaterial
in die Mauersteine einer soeben gemauerten Mauersteinreihe unterbrochen wird. Derartige
Unterbrechungen haben zur Folge, daß die Fertigungszeit zum Erstellen einer
Mauer deutlich ansteigt und daß unterschiedliche Gewerke (Maurer und Isolierfachleute)
in den Fertigungsprozeß eingebunden werden müssen, was zusätzlich
die Fertigungskosten erhöht.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen gattungsgemäßen
Mauerstein anzugeben, der das Herstellen einer wärmeisolierenden Mauer ermöglicht,
ohne daß die Fertigungszeit für die Erstellung einer Mauer unvertretbar
ansteigt.
Weiterhin ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine entsprechende
Mauer anzugeben.
Die den Mauerstein betreffende Aufgabe wird durch die im Patentanspruch
1 angegebenen Merkmale gelöst.
Das Vorsehen von zumindest einem Isolierbereich mit der zumindest
einen sich zwischen der oberen Lagerseite und der unteren Lagerseite erstreckenden
Lochkammer sowie dem sich zwischen den Stoßseiten erstreckenden zumindest einen
Kanal, in welchen die Lochkammer des Isolierbereichs mündet, sorgt nach dem
Aufbau einer aus diesen Mauersteinen bestehenden Mauer für einen im Inneren
der Mauer gebildeten Hohlraum, der aus den Lochkammern der Isolierbereiche sowie
den zugehörigen Kanälen gebildet ist. Da die Lochkammern und die Kanäle
miteinander verbunden sind, ist dieser Hohlraum nach dem Erstellen einer Mauer schnell
und einfach mit Isoliermaterial vollständig befüllbar. Das Isoliermaterial
kann dabei vorzugsweise granulatförmig sein.
Vorzugsweise sind im Isolierbereich des Mauersteins mehrere Lochkammern
gebildet, die in eine Richtung von der oberen zu der unteren Lagerseite verlaufen
und jeweils in den Kanal münden. Diese Lochkammern des Isolierbereichs bilden
eine zweite Gruppe von Lochkammern.
Vorzugsweise mündet der Kanal in einem Mauerstein in zumindest
eine der beiden Stoßseiten und öffnet sich dort nach außen. Hierdurch
kann eine Verbindung zu dem Kanal eines benachbarten Mauersteins geschaffen werden,
sodaß die vertikalen Lochkammern einer Säule aus übereinander angeordneten
Mauersteinen über die Kanäle mit den Lochkammern einer benachbarten Säule
aus übereinander angeordneten Mauersteinen verbunden sind. Besonders bevorzugt
ist es, wenn der Kanal in beide Stoßseiten mündet und so eine Verbindung
zu einem Mauerstein einer weiteren Säule von Mauersteinen schafft.
Vorzugsweise erstreckt sich der Kanal zwischen einem ersten, der ersten
freien Außenseite benachbart gelegenen Tragbereich und einem zweiten, der zweiten
freien Außenseite benachbart gelegenen Tragbereich. Dadurch können die
Außenseiten des Mauersteins als Tragbereiche ausgestaltet werden, während
das Innere des Mauersteins der Isolierung dient.
Der Kanal kann im Bereich der oberen Lagerseite oder im Bereich der
unteren Lagerseite gebildet sein. In einer bevorzugten Ausführungsform kann
aber auch ein oberer Kanal im Bereich der oberen Lagerseite und ein unterer Kanal
im Bereich der unteren Lagerseite vorgesehen sein.
Wenn der jeweilige Kanal durch zumindest einen mittleren Tragbereich,
der sich parallel zum ersten Tragbereich und zum zweiten Tragbereich erstreckt,
in parallele Kanalarme unterteilt ist, wird die Tragfähigkeit des Mauersteins
durch den zusätzlichen mittleren Tragbereich erhöht. Der jeweilige Kanal
oder Kanalarm kann die Gestalt einer im Querschnitt rechteckigen Längsnut oder
einer im Querschnitt kreissegmentförmigen Längsnut aufweisen.
Auch die Lochkammern des Tragbereichs beziehungsweise der Tragbereiche
können mit einem Isoliermaterial befüllt sein, welches vorzugsweise bereits
bei der Herstellung des Mauersteins in diese Lochkammern eingefüllt wird. Hierdurch
erhält der Mauerstein eine verbesserte Wärmeisolationseigenschaft. Besonders
bevorzugt ist es, wenn als Isoliermaterial für die Einfüllung in die Lochkammern
des Tragbereichs beziehungsweise der Tragbereiche Nanopartikel, insbesondere Paraffin-Nanopartikel,
verwendet werden. Grundsätzlich ist es auch möglich, Nanopartikel oder
Paraffin-Nanopartikel für die nachträgliche Befüllung der Lochkammern
des Isolierbereichs vorzusehen.
Vorzugsweise ist in der Wandung von zumindest einer der Außenseiten
des Mauersteins eine Durchgangsöffnung vorgesehen, die die Wandung und den
Tragbereich im Bereich der Wandung durchdringt und die in den Kanal mündet,
der im Mauerstein vorgesehen ist. Eine derartige Durchgangsöffnung ermöglicht
es, nach dem Aufbau einer aus derartigen Mauersteinen bestehenden Mauer, flüssiges,
pulverisiertes, faseriges oder granulatförmiges Isolationsmaterial von außen
durch die Durchgangsöffnung in die Isolationsbereiche der Mauersteine einzubringen.
Des weiteren kann durch eine derartige Durchgangsöffnung auch Luft austreten,
wenn das Isolationsmaterial durch eine andere Durchgangsöffnung in den Mauerstein
mittels Druckluft eingebracht wird.
Auch kann in der Wandung von zumindest einer der Außenseiten
eine Durchgangsöffnung vorgesehen sein, die die Wandung und den Tragbereich
durchdringt und die in zumindest eine der Lochkammern des Isolierbereichs mündet.
Auf diese Weise kann entweder Isolationsmaterial durch die Durchgangsöffnung
unmittelbar in die Lochkammer eingebracht werden oder, falls das Isolationsmaterial
durch eine andere Durchgangsöffnung in den Mauerstein eingebracht wird, kann
die sich in der Lochkammer stauende Luft durch diese Durchgangsöffnung austreten
und so ein Nachströmen von Isolationsmaterial in die Lochkammer und damit eine
vollständige Befüllung der Lochkammer gewährleisten.
Vorteilhaft ist es, wenn eine als Ausblasöffnung dienende Durchgangsöffnung
mit einem Sieb oder einem Filter versehen ist. Dieses Sieb sorgt dafür, dass
durch diese als Ausblasöffnung dienende Durchgangsöffnung ausschließlich
Luft austritt und das Isolationsmaterial im Inneren des Mauersteins verbleibt.
Die die Mauer betreffende Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird
durch die im Patentanspruch 17 angegebenen Merkmale gelöst. Eine derartige
aus den erfindungsgemäßen Mauersteinen aufgebaute Mauer enthält im
Inneren – wie bereits ausgeführt worden ist – ein Netzwerk von
Hohlräumen bestehend aus Lochkammern der jeweiligen Isolierbereiche und den
die einzelnen Lochkammern verbindenden Kanälen. Dieser Hohlraum wird nachträglich,
also nach dem Aufbau der Mauer mit vorzugsweise granulatförmigem oder faserförmigem
Isoliermaterial befüllt. Dadurch, daß sich die Lochkammern über die
gesamte Höhe der Mauer durchgehend erstrecken und nicht durch Mörtel-
oder Klebstoffschichten unterbrochen sind, entsteht ein über die Höhe
der Mauer durchgehender Isolierbereich, ohne zwischen den einzelnen Mauersteinen
enthaltene Wärmeleitbrücken.
Vorzugsweise sind die jeweils versetzt übereinander angeordneten
Mauersteine im Bereich der oberen Lagerseite und der unteren Lagerseite nur im Bereich
ihrer Tragbereiche mittels einer Mörtel- oder Klebstoffschicht miteinander
verbunden. Hierdurch ist gewährleistet, daß die Mauer in sich stabil ist
und trotzdem eine Verbindung der Lochkammern übereinandergelegener Mauersteine
gegeben ist.
Vorzugsweise ist die Mauer im oberen Bereich mit zumindest einer Einblasöffnung
versehen, die in den Kanal mündet. Durch diese Einblasöffnung kann Isoliermaterial
in das Innere der Mauer unter Überdruck, beispielsweise mittels Druckluft,
eingeblasen werden.
Vorteilhaft ist es auch, wenn die Mauer mit zumindest einer Ausblasöffnung
versehen ist. Durch diese Ausblasöffnung kann die überschüssige Luft
aus der Mauer wieder austreten.
Ist die Ausblasöffnung im unteren Bereich der Mauer vorgesehen,
so wird eine effiziente vertikale Durchströmung der Mauer und damit eine optimale
Verteilung des Isolationsmaterials im Inneren der Mauer erreicht.
Zwar ist es grundsätzlich auch möglich, die Einblasöffnung
im unteren Bereich der Mauer und die Ausblasöffnung im oberen Bereich der Mauer
vorzusehen, doch wird hierdurch eine vertikale Strömung von unten nach oben
im Inneren der Mauer erreicht, so dass das Isolationsmaterial im Inneren der Mauer
ständig aufgewirbelt wird und sich durch Schwerkrafteinfluss nur bedingt setzen
kann, solange das Innere der Mauer durchströmt wird. Diese Nachteile sind
bei einer Durchströmung der Mauer von oben nach unten deutlich herabgesetzt.
Die Ausblasöffnung kann in den auf gleichem Niveau liegenden
Kanal münden, sie kann aber auch die Wandung der ihr benachbarten vertikalen
Isolationskammern durchdringen und unmittelbar in jeweilige Lochkammern münden.
Die letztere Variante sorgt für eine deutlich bessere Befüllung der einzelnen
Lochkammern im Inneren der Mauer, da sich in den Lochkammern keine Druckpolster
bilden können, die ein effizientes Einfließen des Isolationsmaterials
in die Lochkammer erschweren würden.
Ist die Ausblasöffnung mit einem Sieb oder einem Filter versehen,
so wird verhindert, dass mit der ausgeblasenen Luft Teile des Isolationsmaterials
wieder aus der Mauer austreten.
Vorteilhaft ist auch, wenn an die Ausblasöffnung ein Sauggebläse
anschließbar ist. Durch dieses Sauggebläse kann die Entlüftung des
Inneren der Mauer unterstützt werden und das Einströmen des Isolationsmaterials
in die Mauer kann wesentlich wirkungsvoller erfolgen. Außerdem kann dann, wenn
ganz gezielt einige der Ausblasöffnungen in der Mauer mit einem Sauggebläse
verbunden werden, eine gerichtete Fluidströmung im Inneren der Mauer erzeugt
werden, mit der sich der Strom des Isolationsmaterials im Inneren der Mauer steuern
lässt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Beispiels unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigt:
1 einen Horizontalschnitt durch einen erfindungsgemäßen
Mauerstein entlang der Linie I-I in 2;
2 eine Stirnansicht des erfindungsgemäßen
Mauersteins in Richtung des Pfeils II in 1;
3 eine Stirnansicht einer zweiten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mauersteins in Richtung des Pfeils II in
1;
4 eine Stirnansicht einer dritten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mauersteins in Richtung des Pfeils II in
1;
5 eine Stirnansicht einer vierten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mauersteins in Richtung des Pfeils II in
1;
6 eine Stirnansicht einer fünften Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mauersteins in Richtung des Pfeils II in
1;
7 eine Stirnansicht einer sechste Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Mauersteins in Richtung des Pfeils II in
1;
8 einen Horizontalschnitt analog 1
durch eine siebte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mauersteins;
9 einen Horizontalschnitt analog 1
durch eine achte Ausführungsform eines Mauersteins der vorliegenden Erfindung
und
10 eine teilweise geschnittene perspektivische Darstellung
einer Mauer aus erfindungsgemäßen Mauersteinen.
In 1 ist ein Horizontalschnitt durch
einen Mauerstein einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt.
Der Mauerstein 1 weist eine obere Lagerseite 10,
eine untere Lagerseite 11, eine erste Stoßseite 12, eine
von der ersten Stoßseite 12 abgewandte zweite Stoßseite
13, eine erste freie Außenseite 14 und eine von der ersten
freien Außenseite 14 abgewandte zweite freie Außenseite
15 auf.
Im Inneren ist der Mauerstein 1 mit einer Mehrzahl von Lochkammern
20, 30 versehen, die sich zwischen der oberen Lagerseite
10 und der unteren Lagerseite 11 durchgehend erstrecken. Im Gebrauchszustand
des erfindungsgemäßen Mauersteins (10) verlaufen
die Lochkammern 20, 30 somit in Vertikalrichtung Z.
Der in 1 dargestellte Mauerstein
1 weist zwei Arten von Lochkammern auf, nämlich erste Lochkammern
20 mit einem ersten Lochquerschnitt, der die Gestalt eines Rechtecks aufweist,
dessen Länge ein Vielfaches der Breite beträgt, wobei ein bevorzugtes
Längen-Breiten-Verhältnis von 10:1 gewählt wird. Die Lochkammern
20 erstrecken sich in Längsrichtung X des Mauersteins 1 parallel
zu den freien Außenseiten 14, 15, also von der ersten Stoßseite
12 in Richtung auf die zweite Stoßseite 13.
Eine erste Gruppe 21 von ersten Lochkammern 20 ist
unmittelbar angrenzend an die erste freie Außenseite 14 vorgesehen
und bildet dort einen ersten Tragbereich 16 des Mauersteins 1.
Eine zweite Gruppe 22 von ersten Lochkammern 20 ist unmittelbar
angrenzend an die zweite freie Außenseite 15 des Mauersteins
1 vorgesehen und entsprechend der ersten Gruppe 21 von ersten
Lochkammern 20 ausgestaltet. Die zweite Gruppe 22 von ersten Lochkammern
20 bildet im Bereich der zweiten freien Außenseite 15 einen
zweiten Tragbereich 17 des Mauersteins 1.
Die ersten Lochkammern 20 bilden in der ersten Gruppe
21 von Lochkammern 20 in Längsrichtung X des Mauersteins
1 mehrere nebeneinander gelegene Reihen 24,
24' von Lochkammern 20, die durch seitliche Stege 23
voneinander getrennt sind. Innerhalb einer Reihe 24, 24' in Längsrichtung
X des Mauersteins 1 hintereinander gelegene erste Lochkammern
20 sind voneinander jeweils durch Querstege 25 getrennt. Die Lochkammern
20 in zwei nebeneinander gelegenen Reihen von Lochkammern 24,
24' sind in Längsrichtung X des Mauersteins 1 zueinander
jeweils um die Hälfte des Abstands zwischen zwei Querstegen 25 zueinander
versetzt.
In Querrichtung Y des Mauersteins 1 erstreckt sich zwischen
dem ersten Tragbereich 16 und dem zweiten Tragbereich 17 ein Isolierbereich
18. Der Isolierbereich 18 ist mit zweiten Lochkammern
30 versehen, die sich durchgehend zwischen der oberen Lagerseite
10 und der unteren Lagerseite 11 erstrecken und deren Lochquerschnitt
wesentlich größer ist als der Lochquerschnitt der ersten Lochkammern
20. Auch die zweiten Lochkammern 30 besitzen einen im wesentlichen
rechteckigen Querschnitt, dessen Ecken aus fertigungstechnischen Gründen und
aus Stabilitätsgründen abgerundet sind. Eine derartige Abrundung der Ecken
kann selbstverständlich auch bei den ersten Lochkammern 20 vorgesehen
sein. Auch die zweiten Lochkammern 30 sind deutlich länger als breit,
wobei ein bevorzugtes Längen-Breiten-Verhältnis 4:1 beträgt. Die
zweiten Lochkammern 30 verlaufen in ihrer Längsrichtung ebenfalls
parallel zu den freien Außenseiten 14, 15. Die zwischen den
beiden Tragbereichen 16, 17 gelegenen Lochkammern 30
stellen somit eine dritte Gruppe 31 von Lochkammern dar, welche den Isolierbereich
18 bilden.
In Längsrichtung X des Mauersteins 1 hintereinander
gelegene Lochkammern 30 sind jeweils durch einen Quersteg 32,
32' voneinander getrennt. Parallel zueinander verlaufende Lochkammern
30 sind jeweils voneinander durch einen seitlichen Längssteg
33 getrennt. Der Längssteg 33 ist im Inneren seinerseits
mit im Querschnitt länglichen Lochkammern 34 versehen, deren bevorzugtes
Längen-Breiten-Verhältnis etwa 16:1 beträgt und dessen Querschnitt
deutlich geringer als jener der zweiten Lochkammern 30 ist. Zwischen zwei
in Längsrichtung hintereinander gelegenen dieser kleinen Lochkammern
34 sind zwei Querstege 35, 36 ausgebildet, die ihrerseits
voneinander durch eine im Querschnitt kreisförmige Lochkammer 37 getrennt
sind. Sowohl die kreisförmigen Lochkammern 37 als auch die Lochkammern
34 verlaufen wie die ersten Lochkammern 20 und die zweiten Lochkammern
30 durchgehend zwischen der oberen Lagerseite 10 und der unteren
Lagerseite 11.
Die zweiten Lochkammern 30 der dritten Gruppe 31
von Lochkammern sind derart angeordnet, daß zwei in Querrichtung Y des Mauersteins
1 nebeneinander angeordnete Lochkammern 30 in Längsrichtung
X geringfügig zueinander versetzt sind, sodaß die inneren Querstege
32, 32' jeweils benachbarter, in Längsrichtung X hintereinander
angeordneter Reihen 38, 38' von zweiten Lochkammern
30 in Längsrichtung X des Mauersteins 1 abwechselnd geringfügig
zueinander versetzt sind. Da die Querschnitts-Abmessungen der zweiten Lochkammern
30 jeweils gleich sind, entsteht durch den Versatz der Lochkammerreihen
38, 38' an den Stoßseiten 12, 13 des Mauersteins
ein Muster aus vertikal verlaufenden, in Längsrichtung hervorstehenden Rippen
39 auf der ersten Stoßseite 12 und vertikal verlaufenden,
vertieften Nuten 39' am gleichen Ort der zweiten Stoßseite
13. Die Rippen 39 und die Nuten 39' bilden somit im Bereich
der Stoßseiten 12, 13 eine Verzahnung.
In der Stirnansicht der 2 ist zu erkennen,
daß der Mauerstein im Bereich seiner oberen Lagerseite 10 zwischen
den Tragbereichen 16, 17, also im Isolierbereich 18,
eine in Längsrichtung des Mauersteins 1 verlaufende nutartige Ausnehmung
40 von kreissegmentförmigem Querschnitt aufweist, die einen im Isolierbereich
10 verlaufenden Kanal 50 bildet, der sich zwischen den Stoßseiten
12 und 13 des Mauersteins 1 in dessen Längsrichtung
X erstreckt und dessen Breite so bemessen ist, daß der Kanal 50 mit
allen Lochkammern 30 des Isolierbereichs 18 in Verbindung steht.
3 zeigt eine Stirnansicht auf eine abgewandelte Ausführungsform
des in 2 dargestellten Mauersteins, wobei dort im Bereich
der oberen Lagerseite 10 eine in Längsrichtung des Mauersteins
1 verlaufende rechteckige Ausnehmung 41 ausgebildet ist, die einen
im Querschnitt rechteckigen Kanal 51 bildet, der ansonsten dem Kanal
50 in
2 entspricht.
4 zeigt eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Mauersteins 1, bei welcher eine im Querschnitt kreissegmentförmige
Ausnehmung 42 im Bereich der unteren Lagerseite 11 des Mauersteins
vorgesehen ist und einen in Längsrichtung des Mauersteins verlaufenden Kanal
52 bildet.
5 zeigt eine vierte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Mauersteins 1, bei welcher ein dem Kanal 51 der 3
entsprechender Kanal 53 im Bereich der unteren Lagerseite 11 des
Mauersteins 1 durch eine im Querschnitt rechteckige Längsnut
43 gebildet ist.
6 zeigt eine fünfte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Mauersteins 1, bei welcher der Mauerstein im Bereich seiner oberen Lagerseite
10 mit der den Kanal 50 bildenden im Querschnitt kreissegmentförmigen
Längsnut 40 und im Bereich seiner unteren Lagerseite 11 mit
der den Kanal 52 bildenden, im Querschnitt kreissegmentförmigen
Längsnut 42 versehen ist.
Analog zur 6 zeigt 7
eine fünfte Ausführungsform des Mauersteins 1 der vorliegenden
Erfindung, welche eine Kombination der Ausführungsformen der 3
und 5 darstellt und bei welcher der Mauerstein im Bereich
seiner oberen Lagerseite 10 mit der im Querschnitt rechteckigen Längsnut
41 zur Bildung des Kanals 51 und im Bereich der unteren Lagerseite
11 mit der im Querschnitt rechteckigen Längsnut 43 zur Bildung
des Kanals 53 versehen ist.
Selbstverständlich sind weitere Kombinationen möglich, wobei
auch im Querschnitt rechteckige und im Querschnitt kreissegmentförmige Ausnehmungen
gemeinsam in einem Mauerstein vorgesehen sein können.
Auch können an einer Lagerseite zwei parallel zueinander verlaufende
Ausnehmungen vorgesehen sein, die jeweils einen Kanalabschnitt bilden, wobei die
beiden Kanalabschnitte durch einen zusätzlichen mittleren Tragbereich (nicht
gezeigt) voneinander getrennt sind.
8 zeigt einen Mauerstein 101 im Horizontalschnitt,
der im wesentlichen dem in 1 gezeigten Mauerstein entspricht,
wobei jedoch die Querschnitte der Lochkammern in der ersten Gruppe 121
und der zweiten Gruppe 122 in den Tragbereichen 116,
117 von abweichender Gestalt sind. Die erste Gruppe 121 und die
zweite Gruppe 122 der Lochkammern 120, 120',
120'' im Bereich der Tragbereiche 116, 117 weisen erste
Lochkammern 120 von dreieckigem Querschnitt und zweite Lochkammern
120' von dreieckigem Querschnitt auf, die versetzt zueinander und gegeneinander
gerichtet sind. Zwei in Längsrichtung X des Mauersteins 101 verlaufende
parallele Reihen erster und zweiter, entgegengesetzt zueinander angeordneter dreieckiger
Lochkammern 120, 120' sind in Querrichtung Y des Mauersteins
101 von einer weiteren Anordnung aus zwei parallelen Reihen von gegeneinander
gesetzten ersten und zweiten dreieckigen Lochkammern durch eine Reihe in Längsrichtung
X des Mauersteins 101 verlaufenden rechteckigen Lochkammern 120''
getrennt, welche ein bevorzugtes Längen-Breiten-Verhältnis von 10:1 aufweisen.
Auch hier sind die einzelnen Lochkammern 120, 120',
120'' durch Stege voneinander getrennt. Der zwischen den Tragbereichen
116 und 117 gelegene Isolierbereich 118 entspricht in
seinem Aufbau und in seinen Abmessungen dem Isolierbereich 18 des in
1 dargestellten Mauersteins 1.
9 zeigt einen Mauerstein 201, der ähnlich
dem in 8 gezeigten Mauerstein ausgebildet ist, wobei
jedoch die Tragbereiche 216, 217 doppelt so breit (in Querrichtung
Y) sind wie die Tragbereiche 116, 117 des Mauersteins
101 aus 8. Die Gestalt der Querschnitte der
Lochkammern 220, 220', 220'' in den Tragbereichen
216, 217 entspricht im wesentlichen der jeweiligen Gestalt der
Lochkammern 120, 120', 120'' des Mauersteins
101, wobei zusätzliche in Längsrichtung X verlaufende, rechteckige
äußere Lochkammern 226 unmittelbar der jeweiligen freien Außenseite
benachbart und rechteckige innere Lochkammern 227 dem Isolierbereich
218 benachbart vorgesehen sind.
10 zeigt eine Mauer 60, die aus Mauersteinen
1 gemäß der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist. Die Mauersteine
1 sind dabei mit Versatz zueinander jeweils übereinander auf einer
Bodenplatte 61 angeordnet, wobei die in Längsrichtung der jeweiligen
Mauersteine 1 hervorstehenden Rippen 39 eines Mauersteins in die
Nuten 39' des benachbarten Mauersteins derselben Mauersteinreihe eingreifen
und dadurch einen Formschluß zwischen zwei in Horizontalrichtung X benachbarten
Mauersteinen bewirken. Das Maß des Versatzes der Mausersteine 1 zueinander
in Mauerlängsrichtung X wird dabei so gewählt, daß die Lochkammern
30 der Isolierbereiche von übereinander gelegenen Mauersteinen
1 vertikal miteinander fluchten.
Die einzelnen Mauersteine 1 sind im Bereich ihrer oberen
Lagerseite 10 mit der in 3 dargestellten nutartigen
rechteckigen Ausnehmung 41 versehen, die jeweils zwischen zwei übereinander
gelegenen Mauersteinreihen einen Kanal 51 bilden, der sich in Längsrichtung
X der Mauersteine 1 erstreckt.
Übereinander gelegene Mauersteine 1 sind mittels einer
auf den jeweiligen Tragbereich 16, 17 aufgebrachten Mörtelschicht
19 miteinander verbunden. Auf der obersten Reihe von Mauersteinen
1 ist eine Deckenplatte 62 mittels einer Mörtelschicht
19 angebracht.
Durch eine im oberen Bereich der Mauer 60 angebrachte Einblasöffnung
63, die ausgehend von einer freien Außenseite eines Mauersteins
1 in die Wandung des Mauersteins 1 durch den Tragbereich
17 hindurch eingebracht ist und in den Kanal 51 mündet, kann
Isoliermaterial in den Kanal 51 eingeblasen werden, welches sich dann durch
den Kanal 51 sowie durch die vertikalen Lochkammern 30 der Isolierbereiche
18 der Mauersteine 1 und die weiteren horizontalen Kanäle
51 verteilt und schließlich alle Lochkammern 30 der Isolierbereiche
18 der Mauersteine 1 und alle horizontalen Kanäle
51 ausfüllt. In 10 ist lediglich beispielhaft
nur im untersten vordersten Mauerstein 1' in einer teilweise geschnittenen
Darstellung gezeigt, wie Lochkammern 30 mit dem Isoliermaterial
64 gefüllt sind. Nach dem vollständigen Einblasen des Isoliermaterials
64 wird die Einblasöffnung 63 wieder verschlossen.
In 10 ist auch eine Ausblasöffnung
65 zu sehen, die die Wandung der einen Außenseite des Mauersteins
1' und den an dieser Außenseite gelegenen Tragbereich durchdringt.
Diese Ausblasöffnung 65 durchdringt weiterhin den Mauerstein in dessen
Isolationsbereich derart, dass die Ausblasöffnung 65 einen Kanal bildet,
der in jede der quer zum Mauerstein in Höhe der Ausblasöffnung liegenden
vertikalen Lochkammern 30 mündet. Im Bereich der Außenseite der
Mauer ist die Ausblasöffnung 65 mit einem Sieb 67 versehen,
welches das Austreten von Isolationsmaterial aus der Mauer heraus verhindert. Nach
dem vollständigen Befüllen der Mauer mit dem Isolationsmaterial
64 wird das Sieb 67 entfernt und die Ausblasöffnung
65 wird verschlossen. Alternativ kann das Sieb auch im Inneren des Mauersteins
1' angeordnet sein und beim Verschließen der Ausblasöffnung
65 im Mauerstein 1 verbleiben.
Auch die Lochkammern 20 der Tragbereiche 16,
17 können, wie in 10 anhand eines geschnitten
Tragbereichs 16' dargestellt ist, mit einem Isoliermaterial 66
befüllt sein, das bereits bei der Fertigung des Mauersteins 1 in die
Lochkammern 20 eingebracht wird.
Eine Vorgehensweise, um die Mauer mit Isolationsmaterial zu befüllen,
umfasst die Schritte
- a) Bereitstellen einer ersten Reihe von Mauersteinen, die mit ihrer jeweiligen
unteren Lagerseite auf einer Bodenplatte angeordnet und mittels einer Mörtel-
oder Klebstoffschicht mit der Bodenplatte verbunden sind, wobei die Mauersteine
mit ihren jeweiligen Stoßseiten aneinander angeordnet sind,
- b) Aufbringen einer jeweiligen Mörtel- oder Klebstoffschicht auf den Tragbereichen
der oberen Lagerseite der Mauersteine der bestehenden Reihe von Mauersteinen,
- c) Anordnen einer weiteren Reihe von Mauersteinen mit ihrer unteren Lagerseite
der Tragbereiche auf der Mörtel- oder Klebstoffschicht der bestehenden Reihe
von Mauersteinen,
- d) Wiederholen der Schritte b) und c) bis die Mauer die gewünschte Höhe
erreicht hat,
- e) Einfüllen von Isoliermaterial in die Lochkammern der Isolierbereiche
der Mauersteine.
Dadurch wird eine thermisch isolierende Mauer geschaffen, die über
ihre gesamte Höhe und auch über ihre Länge im Inneren mit durchgehenden
mit Isoliermaterial gefüllten Kammern versehen ist, die untereinander in Verbindung
stehen, sodaß das nachträglich eingefüllte Isoliermaterial diese
inneren Kammern vollständig füllt. Diese Befüllung kann nach dem
Aufbau der Mauer von oben in die offenen Lochkammern des Isolierbereichs der oberen
Mauersteinreihe erfolgen. Dies hat den Vorteil, daß die Maurer die Mauer in
gewohnter Weise schnell aufmauern können, ohne dabei ihre Arbeit wegen des
erforderlichen Einbringens von Isoliermaterials unterbrechen zu müssen. Nachdem
die Mauer von Maurern aufgemauert worden ist, können Isolierfachleute das Isoliermaterial
einfüllen.
Alternativ kann das Einbringen von Isoliermaterial aber auch erfolgen,
wenn die Mauer bereits auf ihrer Oberseite verschlossen ist, beispielsweise durch
eine Mörtelschicht oder Abdeck- oder Deckenplatten. Dazu werden die folgenden
Schritte durchgeführt:
- a) Bereitstellen einer ersten Reihe von Mauersteinen, die mit ihrer jeweiligen
unteren Lagerseite auf einer Bodenplatte angeordnet und mittels einer Mörtel-
oder Klebstoffschicht mit der Bodenplatte verbunden sind, wobei die Mauersteine
mit ihren jeweiligen Stoßseiten aneinander angeordnet sind,
- b) Aufbringen einer jeweiligen Mörtel- oder Klebstoffschicht auf den Tragbereichen
der oberen Lagerseite der Mauersteine der bestehenden Reihe von Mauersteinen,
- c) Anordnen einer weiteren Reihe von Mauersteinen mit ihrer unteren Lagerseite
der Tragbereiche auf der Mörtel- oder Klebstoffschicht der bestehenden Reihe
von Mauersteinen, d) Wiederholen der Schritte b) und c) bis die Mauer die gewünschte
Höhe erreicht hat,
- e) Bedecken der oberen Lagerseite der Mauersteine der obersten Reihe von Mauersteinen
mittels einer geschlossenen Mörtel- oder Klebstoffschicht oder mittels zumindest
einer Abdeck- oder Deckenplatte,
- f) Bohren von zumindest einer seitlichen Einblasöffnung in die Mauer in
Höhe eines sich in Mauerlängsrichtung erstreckenden Kanals, sodaß
die Einblasöffnung in den Kanal mündet,
- g) Einblasen von Isoliermaterial in den Kanal und in die mit diesem in Verbindung
stehenden Lochkammern und weiteren Kanäle.
Wird die Mauer unter Verwendung von bereits mit zumindest einer Einblasöffnung
versehenen Mauersteinen erstellt, kann der Schritt f) entfallen.
Die durch diese Vorgehensweise definierte Technik zum Isolieren einer
erfindungsgemäßen Mauer besitzt den Vorteil, daß die Gewerke der
Maurer und der Isolierfachleute völlig unabhängig voneinander arbeiten
können und nicht in der Fortsetzung ihrer Arbeit von Zwischenergebnissen des
jeweils anderen Gewerkes abhängig sind. So kann beispielsweise eine Etage oder
ein Gebäude von Maurern vollständig aufgemauert werden und danach können
die Isolierfachleute mit ihrer Arbeit beginnen.
Die Erfindung ist nicht auf das obige Ausführungsbeispiel beschränkt,
das lediglich der allgemeinen Erläuterung des Kerngedankens der Erfindung dient.
Im Rahmen des Schutzumfangs kann die erfindungsgemäße
Vorrichtung vielmehr auch andere als die oben beschriebenen Ausgestaltungsformen
annehmen. Die Vorrichtung kann hierbei insbesondere Merkmale aufweisen, die eine
Kombination aus den jeweiligen Einzelmerkmalen der Ansprüche darstellen.
Bezugszeichen in den Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen
dienen lediglich dem besseren Verständnis der Erfindung und sollen den Schutzumfang
nicht einschränken.