Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verteilen von Tierstreumaterial,
welche in der Fachwelt unter dem Begriff Dispenser bekannt ist, mit einem kippbaren
Trichter, der einen rechteckigen Grundriss aufweist und auf einem Basisgestell angeordnet
ist, einer drehangetriebenen Schneckenförderereinrichtung innerhalb des Trichters,
Auslassöffnungen an der Unterseite des Trichters und zwei drehangetriebenen
Schleuderrädern, die auf dem Basisgestell unterhalb der Auslassöffnungen
des Trichters angeordnet sind, welche das Streumaterial im Raum gleichmäßig
verteilen.
Dispenser werden in der Tierhaltung und -zucht, beispielsweise von
Rindern, Schweinen, Geflügel und anderen Tierarten, verwendet, um Tierstreumaterial
innerhalb einer Stallung oder eines Geheges auszubringen.
Solche Dispenser sind durch die Schriften EP-A-0 826 302, US-P-5,957,394,
DE 92 108 870 U und EP
1 133 908 B1 bekannt. Darin sind Vorrichtungen und Anordnungen zur Verteilung
von Tierstreumaterial wiedergegeben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ausgehend von der
EP 1 133 908 B1 eine Weiterentwicklung
einer Vorrichtung zur Verteilung von Tierstreumaterial zu betreiben, wobei jedoch
auf Verschluss-/Steuerklappen komplett verzichtet werden kann, um auch Tierstreumaterial,
welches in Ballenform, wie beispielsweise gepresstes Heu, vorliegt, zu verarbeiten,
ohne es in einem vor dem Verteilen durchzuführenden Zerkleinerungs-/Aufreiss/-
Auflockerungsprozess zur weiteren Verarbeitung mittels der Vorrichtung zum Verteilen
von Tierstreumaterial vorzubereiten.
Gelöst wird diese Aufgabe mit einem Dispenser nach Anspruch 1.
Dadurch, dass die Aussenkante des Schneckenförderergewindes Zacken aufweist,
wobei die Form der Zacken so gewählt wird, dass das Streumaterial, welches
auch in Ballenform vorliegen kann, von einem Streumaterial-Paket ablösbar ist,
ist in seiner Konsistenz sehr unterschiedliches, speziell in Ballenform vorliegendes,
Tierstreumaterial in der Maschine einsetzbar.
Um einen möglichst großen Wirkungsquerschnitt beim Ablösen
des Streumaterials, welches in Ballenform vorliegt, zu erzielen, sind die Zacken
im Wesentlichen radial nach außen gerichtet.
Die Zacken an der Außenkante des Schneckenförderergewindes
sind in Ansicht orthogonal auf das Schneckenförderergewinde rechteckig, dreieckig
und/oder trapezförmig ausgebildet, wodurch eine lange Standzeit der Zacken
sowie eine Anpassung an die Konsistenz des abzulösenden Streumaterials erreicht
wird.
Dadurch, dass bei dreieckigen Zacken mit einer feststehenden Spitze
der Winkel in der Spitze der Zacken einen eingeschlossenen Winkel von 60° bis
120°, insbesondere 80° bis 100° bildet, wird so ein Optimum zwischen
Verschleiß der Zacken und der Streumaterialablösung erzielt.
Wenn man bei dreieckigen oder trapezförmigen Zacken, die Zacken
ohne Abstand zueinander auf der Außenkante des Schneckenförderergewindes
anordnet, lässt sich das Streumaterial fein zerkleinert von dem Streumaterialpaket
ablösen, so dass eine besonders feine und gleichmäßige Verteilung
des Materials ermöglicht wird.
Alternativ könnten die Zacken mit einem Abstand zueinander auf
der Außenkante des Schneckenförderergewindes angeordnet sein, wodurch
sich größere Einzelstreumaterialelemente von dem Streumaterialpaket ablösen
und ausbringen lassen.
Um ein Optimum zwischen Materialablösung, Materialtransport und
Antriebsleistung zu erhalten, ist es notwendig, dass das Schneckenförderergewinde
ein Verhältnis von seinem Außendurchmesser zu seiner Steigung von 0,5
bis 2,0, insbesondere 1 aufweist.
Wenn man an den beiden seitlichen Enden der Schneckenförderer
innerhalb des Trichters Leit-, Schlag- und Fördermittel, welche im Wesentlichen
radial auf dem Schneckenförderer angeordnet sind, vorsieht, wird ein Verstopfen
der Auslassöffnungen und somit ein Stoppen des Materialnachflusses zu den Schleuderrädern
verhindert, indem die an der Welle des Schneckenförderers angebrachten Leit-,
Schlag- und Fördermittel das Streumaterial durch die Auslassöffnungen
hinunter drücken bzw. schlagen und somit den Materialfluss lenken.
Um ein Maximum an Haltbarkeit zu erhalten, werden die auf der Schneckenfördererwelle
radial angeordneten Leit-, Schlag- und Fördermittel aus einem rechteckigen
Profil, insbesondere einem Flacheisen gebildet.
Um ein schnelles Verstopfen der am Boden des Trichters angeordneten
Auslassöffnungen zu verhindern, werden die auf der Schneckenfördererwelle
radial angeordneten Leit-, Schlag- und Fördermittel über den jeweiligen
Endbereich der Schneckenfördererwelle mit einem zueinander gleichmäßigen
Abstand angeordnet, da so ein breiter Bereich abgedeckt werden kann.
Weiterhin werden die auf der Schneckenfördererwelle radial angeordneten
Leit-, Schlag- und Fördermittel in gleichen Winkeln zueinander
angeordnet, um so eine Unwucht zu vermeiden und einen gleichmäßigen Durchsatz
durch die am Boden des Trichters angeordneten Auslassöffnungen zu gewährleisten.
Die Motoren, die die Schleuderräder und die Schneckenförderer
jeweils einzeln, gemeinsam oder als Gesamteinheit antreiben, können jeweils
hydraulisch und/oder elektrisch ausgebildet sein, was je nach Anwendungsart zu einer
genau auf den Anwender abgestimmten Motorenanordnung führt, um dessen Ressourcen
auszunutzen. Beispielsweise sind beim Betrieb an einem Traktor hydraulische Motoren,
jedoch bei einem Einsatz auf einem zusätzlichen selbstfahrenden Untergestell
elektrische Motoren bevorzugt. Es ist auch eine Kombination aus hydraulischen und
elektrischen Motoren möglich, um etwaigen Kundenwünschen nachzukommen.
Dadurch, dass die in der Vorrichtung angeordneten hydraulisch betriebenen
Motoren zum Antrieb der Schneckenförderer und zum Antrieb der Schleuderräder
außerhalb des Trichters angeordnet sind, wobei die Motoren zum Antrieb der
Schneckenförderer auf der Außenseite der linken und/oder der rechten seitlichen
Begrenzung des Trichters angeordnet sind, wird das nutzbare Volumen des Trichters
maximiert und die Motoren werden vor Verschmutzung geschützt. Weiter sind die
Motoren leichter für Wartungsarbeiten. Ferner wird der Materialzufluss zu den
Auslassöffnungen nicht durch im Trichter angeordnete Motoren eingeengt oder
behindert.
Alternativ können die in der Vorrichtung angeordneten hydraulisch
und/oder elektrisch betriebenen Motoren zum Antrieb der Schneckenförderer und
zum Antrieb der Schleuderräder außerhalb auf der hinteren Seite des Trichters
angeordnet werden, um einen besonderen Schutz der Antriebe zu gewährleisten,
da dieser Bereich den kleinstmöglichen Angriffspunkt bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch darstellt.
Um die Kraft der Motoren zu übertragen, wird diese über
mechanische Getriebe und/oder über Zahnriemen oder ähnliche Kraftumlenkungsanordnungen
zu den Schleuderrädern und/oder den Schneckenförderern übertragen.
Dadurch, dass die zum Betrieb der hydraulisch betriebenen Motoren
notwendigen Zuleitungen außerhalb des Trichters und vorzugsweise an der hinteren
Begrenzung des Trichters entlang geführt werden, werden keine Rohrleitungen
oder -schläuche innerhalb des mit Streumaterials gefüllten Trichters entlang
geführt und so die Gefahr einer etwaigen Kontamination des Streumaterials mit
Hydrauliköl aus Leckagen der Rohr- oder Schlauchleitungen vermieden.
Wenn die hydraulischen Zuleitungen aus hydraulischen Druckleitungsrohren
und nur an Dreh- oder Anschlusspunkten aus zweilagig ausgebildeten flexiblen Hydraulikschläuchen
bestehen, wird die Gefahr eines Leitungsbruches durch hohe Drücke innerhalb
der Leitungen oder äußere Beschädigungen weitgehend vermieden.
Um das durch die Schneckenförderereinrichtung zu den Auslassöffnungen
transportierte Streumaterial weiter zu zerkleinern, bevor es durch die Schleuderräder
ausgebracht wird, kann die Vorrichtung eine Vorschneideeinrichtung oberhalb der
Schleuderräder und unterhalb der Auslassöffnungen aufweisen, die das Streumaterial
vor dem Ausbringen durch die Schleuderräder in einem letzten Schritt zerkleinert
und gleichmäßiger auf die Schleuderräder fallen lässt.
Dadurch, dass die Vorrichtung Leitbleche im Bereich der Schleuderräder
aufweist, die das über die Schleuderräder mittels Zentrifugalkraft in
den Raum geschleuderte Streumaterial kanalisieren, wird ein deutlich verbessertes
gleichmäßigeres Streubild erzielt.
Dadurch, dass der Trichter zur Aufnahme des Streumaterials kippbar
ausgebildet ist, lässt sich so der gekippte Trichter, welcher an einem Fahrzeug
befestigt ist, leicht in ein Streumaterialdepot zum Beladen einführen und nach
erfolgter Beladung in seine Arbeitsposition zurückkippen.
Wenn die obere Kante der vorderen Begrenzung des Trichters eine verschleißfreie
Schutz- und Schürfschiene aufweist, wird die obere Kante der vorderen Trichterbegrenzung
beim Beladevorgang, während der Trichter gekippt ist und zur Befüllung
in ein Streumaterialdepot geschoben wird oder mittels anderer Belademethoden von
vorne mit Streumaterial befüllt wird, vor Abschürfungen oder Verschleiß
geschützt.
Dadurch, dass die Schneckenförderer aus Segmenten gleicher oder
unterschiedlicher Länge bestehen, die jeweils als bis zu 360° Schneckenförderergewindebögen
gleicher oder unterschiedlicher Länge ausgebildet sind, lässt sich so
ein breites Spektrum an kundenspezifischen Vorrichtungen zum Verteilen von Tierstreumaterial,
die in der Breite flexibel sind, herstellen und weiterhin ist ein abschnittsweiser
Tausch von einzelnen Elementen des Schneckenförderers möglich, wenn ein
Teilabschnitt des Schneckenförderers durch Verschleiss oder starke Beanspruchung
abgenutzt oder verbraucht ist und erneuert werden muss.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand
der beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
Darin zeigt:
1 Schneckenförderer in Seitenansicht,
2 Schneckenförderergewinde mit dreieckigen Zacken
in Detailansicht,
3 Schneckenförderergewinde mit rechteckigen Zacken
in Detailansicht,
4 Draufsicht auf Dispenser mit Darstellung Schleuderrädern,
Schneckenförderern, Auslassöffnungen am Boden des Trichters und Leit-,
Schlag- und Fördermittel und
5 Seitenansicht des Dispensers mit Darstellung der
Auslassöffnung am Boden des Trichters, den zwei Schneckenförderern, Leit-,
Schlag- und Fördermittel, der Vorschneideeinrichtung und dem Schleuderrad.
In 1 ist ein drehangetriebener Schneckenförderer
2 in Seitenansicht dargestellt. Der drehangetriebene Schneckenförderer
2 weist im rechten Abschnitt eine Welle 22 auf, um die das Schneckenförderergewinde
21 angeordnet ist. Weiterhin kann der drehangetriebene Schneckenförderer
2 auch ohne Welle, wie im linken Abschnitt der 1
dargestellt, ausgebildet sein. Das Material, welches zur Fertigung der Schneckenförderergewinde
21 benutzt wird, besitzt eine Materialstärke von beispielsweise 2,5
mm bis 4,0 mm, insbesondere 3,0 mm, wodurch sich eine Schneckenförderergewindeoberfläche
211, auf der die Zacken 4 angeordnet sind, ergibt.
In 2 ist ein Abschnitt des Schneckenförderergewindes
21 mit dreieckigen Zacken 41 in orthogonaler Draufsicht auf die
Fläche des Schneckenförderergewindes dargestellt. Die dreieckigen Zacken
41 sind bei dieser Anordnung radial nach außen gerichtet. Sie können
wie hier gezeigt mit einem Abstand zueinander auf der Außenkante
211 des Schneckenförderergewindes 21 angeordnet sein. Eine
weitere Ausgestaltungsmöglichkeit wäre die Anordnung der Zacken
41 auf der Außenkante 211 des Schneckenförderergewindes
21 direkt aneinander, ohne dass sie einen Abstand zueinander aufweisen,
um so den unterschiedlichen Anforderungen an das Ablösen des Streumaterials
nachzukommen.
In 3 ist in orthogonaler Draufsicht auf
die Fläche des Schneckenförderergewindes ein Abschnitt des Schneckenförderergewindes
21 dargestellt, wobei in diesem Fall rechteckige Zacken 42 auf
der Außenkante 211 des Schneckenförderergewindes 21
angeordnet sind. Bei einer Anordnung mit rechteckigen Zacken 42 ist es
möglich, den Abstand der einzelnen rechteckigen Zacken zueinander gleich zu
behalten oder zu variieren. Je nach verwendetem Streumaterial oder Anforderung an
die Streumaterialablösung ist weiterhin eine Mischanordnung von dreieckigen
41, rechteckigen 42 oder aber auch trapezförmigen Zacken,
die hier nicht weiter dargestellt sind, möglich.
In 4 ist eine Draufsicht des Dispensers
1 dargestellt, wobei an der linken und rechten seitlichen Begrenzung
15 des Trichters 12 drehangetriebene Schleuderräder
3 angeordnet sind, die zur Verteilung des Tierstreumaterials dienen. Die
zwei drehangetriebenen Schneckenförderer 2, welcher bei gleichdrehender
Orientierung gegenläufig orientierte Schneckenförderergewinde oder bei
gegenläufigdrehender Orientierung gleichläufige drehangetriebene Schneckenförderergewinde
2 aufweisen, transportieren das Streumaterial, welches zuvor durch die
an der Außenkante 211 des Schneckenförderergewindes
21 befindlichen Zacken 4 gelöst wurde, von dem Innenraum
des Trichters 12, welcher als Vorratsbehältnis zur Aufnahme des Tierstreumaterials
dient, zu den seitlichen Begrenzungen 15 des Trichters 12.
Weiterhin sind in 4 die Auslassöffnungen
161 am Boden 16 des Trichters 12 gestrichelt dargestellt,
durch die das Steumaterial mittels der Leit-, Schlag- und Fördermittel
5, welche am Endbereich 221 der Welle 22 des drehangetriebenen
Schneckenförderers 2 angeordnet sind, hindurchgetrieben wird. Das
Streumaterial fällt dann auf die sich unterhalb der Auslassöffnungen
161 am Boden 16 des Trichters 12 befindlichen Vorschneidevorrichtungen
31, um durch diese weiter zerkleinert zu werden. Nach dem das Streumaterial
durch die Vorschneidevorrichtungen 31 weiter zerkleinert wurde, fällt
es auf die drehangetriebenen Schleuderräder 3, von wo es durch die
Zentrifugalkraft in den Raum, bevorzugt nach vorne und seitlich, geschleudert wird.
In 5 ist der Dispenser in seitlicher
Ansicht und teilweisem Querschnitt dargestellt. An der seitlichen Begrenzung
15 des Trichters 12 sind hydraulische und/oder elektrische Motoren
6 zum Antrieb der drehangetriebenen Schneckenförderer 2 und/oder
der drehangetriebenen Schleuderräder 3 angeordnet, welche über
mechanische Getriebe und/oder Zahnriemenanordnungen oder ähnliche Kraftumlenkungsanordnungen
mit den drehangetriebenen Schneckenförderern 2 und/oder der drehangetriebenen
Schleuderräder 3 dreh- und kraftschlüssig verbunden sind.
Weiter sind an der hinteren Begrenzung 14 des Trichters
12 hydraulische und/oder elektrische Motoren 6 zum Antrieb der
drehangetriebenen Schneckenförderer 2 und/oder der drehangetriebenen
Schleuderräder 3 angeordnet, welche über mechanische Getriebe
und/oder Zahnriemenanordnungen oder ähnliche Kraftumlenkungsanordnungen mit den
drehangetriebenen Schneckenförderern 2 und/oder der drehangetriebenen
Schleuderräder 3 dreh- und kraftschlüssig verbunden sind.
Wahlweise können die oben genannten Motoren auch durch einen
gemeinsamen hydraulischen oder elektrischen Motor 6 ersetzt werden, der
an der hinteren Begrenzung 14 des Trichters 12 oder aber auch
an der seitlichen Begrenzung 15 des Trichters 12 angeordnet werden
kann.
Bei hydraulischen Motoren 6 werden die notwendigen Zuleitungen
zum Betrieb der hydraulisch betriebenen Motoren 6 außerhalb des Trichters
12 und vorzugsweise an der hinteren Begrenzung 14 des Trichters
12 geführt, wobei die Zuleitungen aus hydraulischen Druckleitungsrohren
und nur an Dreh- oder Anschlusspunkten aus zweilagig ausgebildeten flexiblen Hydraulikschläuchen
bestehen.
Bei elektrischen Motoren 6 werden die notwendigen Zuleitungen
zum Betrieb der elektrisch betriebenen Motoren 6 ebenfalls außerhalb
des Trichters 12 und vorzugsweise an der hinteren Begrenzung
14 des Trichters 12 entlanggeführt.
- 1
- Dispenser
- 11
- Basisgestell
- 12
- Trichter
- 13
- vordere Begrenzung des Trichters
- 131
- verschleißfreie Schutz- und Schürfschiene
- 14
- hintere Begrenzung des Trichters
- 15
- seitliche Begrenzung des Trichters
- 16
- Boden des Trichters
- 161
- Auslassöffnung am Boden des Trichters
- 2
- drehangetriebener Schneckenförderer
- 21
- Schneckenförderergewinde
- 211
- Außenkante des Schneckenförderergewindes
- 22
- Welle des Schneckenförderers
- 221
- Endbereich der Welle des Schneckenförderers
- 3
- drehangetriebenes Schleuderrad
- 31
- Vorschneideeinrichtung
- 32
- Leitblech
- 4
- Zacken
- 41
- dreieckige Zacken
- 42
- rechteckige Zacken
- 43
- trapezförmige Zacken
- 5
- Leit-, Schlag- und Fördermittel
- 6
- hydraulischer und/oder elektrischer Motor
- 61
- Motor (hydraulisch und/oder elektrisch) für Schneckenförderer
- 61
- Motor (hydraulisch und/oder elektrisch) für Schleuderräder