Die Erfindung betrifft ein Bauelement für ein Wärmedämmverbundsystem
sowie ein Wärmedämmverbundsystem, in welchem das Bauelement zum Einsatz
kommt.
Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) werden häufig zur Wärmeisolierung
und Verkleidung von Bauwerken wie insbesondere beheizten Wohn- und Geschäftsgebäuden
eingesetzt. Die Wärmedämmverbundsysteme bestehen üblicherweise aus
Dämmelementen, die auf Aussenwände und Deckenunterseiten aufgebracht werden,
wobei die Befestigung klebend und/oder mittels mechanischer Befestigung erfolgt.
Wärmedämmverbundsysteme müssen in der Regel eine Vielzahl
technischer Anforderungen erfüllen. Sie müssen neben der eigentlichen
Wärmedämmung insbesondere auch Anforderungen an den Brandschutz genügen.
Art und Dicke des Dämmstoffes bestimmen dabei wesentlich das Brandverhalten
des Wärmedämmverbundsystems. Bezüglich des Brandschutzes tritt bei
Dämmelementen aus Polystyrol oder ähnlichen, schwer entflammbaren Baustoffen
das Problem auf, dass diese zu einer Brandweiterleitung führen können
und somit den Brandverlauf ungünstig beeinflussen können. Insbesondere
in Bereichen von Durchlässen, wie beispielsweise Fenster oder Türen, besteht
im Brandfall die Gefahr eines Brandüberschlages auf obere Geschosse.
Zur Vermeidung dieses Problems, werden üblicherweise oberhalb
von Wandöffnungen wie Fenster, Türen oder dergleichen Streifen aus nicht
brennbaren Baustoffen, wie Mineralwolle, eingesetzt, die die Dämmelemente aus
Polystyrol dort ersetzen. Die Verwendung unterschiedlicher Materialien, d.h. von
Polystyrol und Mineralwolle, führt durch die verschiedenen Materialkennwerte
zu einer Inhomogenität in der Fassadenoberfläche, die sich meist nachteilig
auswirkt, da die Putzsysteme auf ein jeweiliges Dämmmaterial optimiert sind.
Dies kann zu Verfärbungen und Rissen im Putzsystem führen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bauelement
für ein Wärmedämmverbundsystem zu schaffen, mit dem die vorgenannten
Nachteile vermieden werden können. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss
durch ein Bauelement für ein Wärmedämmverbundsystem mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Das erfindungsgemässe Bauelement kennzeichnet sich durch eine
Brandschutzschicht aus, die zwischen zwei Dämmelementen angeordnet ist und
sich im Wesentlichen über die gesamte Querschnittsfläche des Bauelements
erstreckt. Die Querschnittsfläche verläuft im angebrachten Zustand vorzugsweise
parallel zum Boden. Dadurch dass die Brandschutzschicht zwischen den Dämmelementen
integriert angeordnet ist, können nachteilige Materialwechsel an einer Fassadenaussenfläche
vermieden werden. Die Brandschutzschicht ist derart ausgestaltet, dass sie einen
ausreichenden Brandschutz erzeugt, um die Funktion einer Brandbarriere zu erfüllen.
Die Brandschutzschicht weist einen höheren Brandwiderstand als die Dämmelemente
auf. An einem Bauwerk werden die erfindungsgemässen Bauelemente vorzugsweise
derart angebracht, dass sie horizontal aneinander gereiht als umlaufendes Band das
Wärmedämmverbundsystem in definierte Brandabschnitte unterteilen. Durch
das Vorsehen einer Brandschutzschicht zwischen zwei Dämmelementen kann ein
Branddurchschlag und somit eine flächige Brandausbreitung durch die Fassadendämmung
verhindert werden. Schmelzen im Brandfall die Dämmelemente, so kann die Dämmelementschmelze
mittels der Brandschutzschicht vorteilhafterweise aufgefangen werden. Die Brandschutzschicht
kann beispielsweise im Wesentlichen längs verlaufend und/oder im Wesentlichen
schräg verlaufend in dem Bauelement angeordnet sein.
Gemäss bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist die Brandschutzschicht
konvex, insbesondere rinnenförmig ausgebildet, wobei die Wölbung nach
Aussen vom Bauwerk weg in Richtung Boden zeigt. Der vom Mauerwerk weiter beabstandete
Bereich der Brandschutzschicht ist im angebrachten Zustand bevorzugt höher
als der vom Mauerwerk weniger beabstandete Bereich der Brandschutzschicht. Die Dämmelemente
schliessen sich bevorzugt flächig an die Brandschutzschicht an und weisen eine
entsprechende konvexe bzw. konkave Form auf. Durch diese Ausgestaltung der Brandschutzschicht
bildet die Brandschutzschicht vorteilhafterweise eine Rinne in der im Brandfall
die Dämmelementeschmelze der über der Brandschutzschicht angeordneten
Dämmelemente gesammelt werden kann. Die Brandschutzschicht weist vorzugsweise
einen im Wesentlichen kettenlinienabschnittartigen Verlauf auf. Durch die kettenlinienabschnittartige
Ausgestaltung treten im Wesentlichen Zugkräfte auf und Spannungsspitzen können
vermieden werden.
Gemäss besonders bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist
die Brandschutzschicht im Bauelement derart angeordnet, dass sie, wenn das Bauelement
an ein Bauwerk angebracht ist, an der Fassadenaussenseite nicht sichtbar ist. Dies
kann dadurch erreicht werden, dass die Brandschutzschicht im angebrachten Zustand
beabstandet von der Fassadenoberfläche vorgesehen ist. Nach dem Anbringen des
Bauelements an ein Bauwerk wird abschliessend Putz auf die bauwerkabgewandte Seite
des Bauelements angebracht. Durch unterschiedliche Materialien des Bauelements resultierende
Risse können vermieden werden, da die bauwerkabgewandte Seite
vorzugsweise aus dem gleichen Material wie die Dämmelemente besteht.
Gemäss bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weisen die Dämmelemente
Polystyrol, insbesondere expandiertes Polystyrol, auf bzw. bestehen aus diesem.
Expandiertes Polystyrol schmilzt typischerweise bei einer Temperatur von 80–90°C.
Polystyrol-Hartschaum wird üblicherweise für Wärmedämmverbundsysteme
verwendet und ist günstig erhältlich. Bezüglich des Materials lässt
sich das erfindungsgemässe Bauelement somit einfach in ein übliches Wärmedämmverbundsystem
integrieren, ohne dass besondere Massnahmen zur Verhinderung von Rissbildung erforderlich
wären, wie dies sonst bei Materialübergängen der Fall ist. Alternativ
oder zusätzlich können die Dämmelemente ein anderes schwer entflammbares
oder normal entflammbares Material aufweisen, beispielsweise Polyurethan.
Die Brandschutzschicht besteht aus einem nichtbrennbaren Material
und weist vorzugsweise Mineralwolle auf oder besteht aus Mineralwolle. Alternativ
oder zusätzlich kann die Brandschutzschicht Steinwolle, Glasgewebe, Nadelfilze
und/oder ein beschichtetes Glasnetz, Vlies und/oder Mörtel aufweisen.
Zur Stabilisierung ist der Brandschutzschicht vorzugsweise eine Bewehrungsschicht
zugeordnet, bei der es sich beispielsweise um ein Glasvlies und/oder ein Glasnetz
handeln kann. Die Bewehrungsschicht kann auch als Zugband bezeichnet werden. Auftretende
Zugkräfte können von der Brandschutzschicht und/oder von der Bewehrungsschicht
aufgenommen werden. Die Bewehrungsschicht liegt bevorzugt auf der Brandschutzschicht
auf, d.h. sie ist im angebrachten Zustand auf der vom Boden entfernten Seite der
Brandschutzschicht angeordnet. Da ein Brand üblicherweise unterhalb des Bauelements
entsteht, wird die Bewehrungsschicht auf diese Weise durch die Brandschutzschicht
geschützt und ein Verbrennen der Bewehrungsschicht verhindert. Die Bewehrungsschicht
kann durch Verkleben auf der Brandschutzschicht angebracht werden, wobei vorzugsweise
ein Kleber eingesetzt wird, der im Brandfall funktionstüchtig bleibt, wie beispielsweise
ein so genannter Silikatkleber. Die Bewehrungsschicht ragt vorzugsweise über
das Bauelement hinaus, wobei der hinausragende Teil an einem Bauwerk befestigt werden
kann. Beispielsweise kann der hinausragende Teil an eine Bauwerkwand angeklebt werden,
indem er in Mörtel eingebettet wird.
Gemäss weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist ein Befestigungsmittel
zur Befestigung der Brandschutzschicht an einem Bauwerk bzw. an einer Bauwerkwand
vorgesehen, bei dem es sich insbesondere um einen Metallstift und/oder einen Dämmstoffdübel
handelt. Durch das Befestigungsmittel wird die Brandschutzschicht auch im Brandfall
in Position gehalten.
Ferner hat es sich als vorteilhaft erwiesen, Wärmedämmverbundsysteme
mit erfindungsgemässen Bauelementen einzusetzen, bei denen die Bauelemente
im angebrachten Zustand derart bündig nebeneinander oder übereinander
angeordnet sind, dass die Brandschutzschichten gleich ausgerichtet sind. Die Bauelemente
sind dabei vorzugsweise derart nebeneinander angeordnet, dass sie einen im Wesentlichen
horizontalen Riegel bilden, oder derart übereinander angeordnet, dass sie einen
im Wesentlichen vertikalen Riegel bilden. Derartige horizontale Riegel können
beispielsweise über Bauwerköffnungen wie Fenstern oder Türen angebracht
werden. Die horizontalen Riegel können auch an anderen Orten einer Bauwerkwand
bzw. einer Fassade, beispielsweise auf der Höhe einer Brüstung, vorgesehen
sein. Besonders bevorzugt erstreckt sich der im Wesentlichen horizontalen Riegel
wenigstens entlang eines Grossteils des Umfangs des Bauwerks, an welchem das Wärmeverbundsystem
angebracht ist bzw. der im Wesentlichen horizontale Riegel umschliesst das Bauwerk
vollständig. Hierdurch kann vorteilhafterweise vermieden werden, dass sich
im Brandfalle die Flammen nach oben ausbreiten, unabhängig davon, wo der Brand
entstanden ist.
Ein im Wesentlichen vertikaler Riegel ist vorzugsweise derart an einem
Bauwerk angebracht, dass er sich wenigstens entlang eines Grossteils der Höhe
des Bauwerks erstreckt. Auf diese Weise kann eine Ausbreitung eines Brandes in horizontaler
Richtung verhindert werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen und aus den anhand der Zeichnung nachfolgend dargestellten
Ausführungsbeispielen. Es zeigen:
1 eine Schnittdarstellung durch ein an einem Mauerwerk
angeordneten Wärmedämmverbundsystem mit einem erfindungsgemässen
Bauelement und
2 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemässen
Bauelements.
In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen strukturell bzw. funktionell
gleichwirkende Komponenten.
1 zeigt ein Wärmedämmverbundsystem
1, welches an einem Mauerwerk 2 eines Bauwerks befestigt ist.
In dem Wärmedämmverbundsystem 1 ist fluchtend ein erfindungsgemässes
Bauelement 3 angeordnet. Das Bauelement 3 weist eine konvex verlaufende
Brandschutzschicht 4 auf; welche zwischen zwei Dämmelementen
5, 6 angeordnet ist. Die der Brandschutzschicht
4 zugewandte Seite des oberhalb der Brandschutzschicht 4 angeordneten
Dämmelements 5 weist einen konvexen, d.h. einen nach aussen, von dem
Mauerwerk 2 weg gewölbten Verlauf auf. Das unterhalb der Brandschutzschicht
4 angeordnete Dämmelement 6 weist an seiner der Brandschutzschicht
4 zugewandten Seite einen konkaven, d.h. nach innen, vom Mauerwerk weg
gewölbten Verlauf auf. Die Krümmungsradien der Brandschutzschicht
4 und der der Brandschutzschicht 4 zugewandten Seiten der Dämmelemente
5 und 6 entsprechen einander, so dass die Brandschutzschicht
4 flächig auf dem Dämmelement 6 und das Dämmelement
5 flächig auf der Brandschutzschicht 4 angeordnet sind. Die
Brandschutzschicht 4 kann auch die Form einer schräg im Bauelement
3 angeordneten Brandschutzschicht 4 aufweisen, deren obere Kante
im angebrachten Zustand weiter vom Mauerwerk 2 bzw. Bauwerk entfernt ist
als dessen untere Kante. Das Bauelement 3 ist vorzugsweise quadratisch
ausgeführt.
Oberhalb und unterhalb des Bauelements 3 sind übliche,
typischerweise quaderförmige Dämmelemente 7 vorgesehen, die vorzugsweise
aus demselben Material gefertigt sind, wie die Dämmelemente 5,
6 des Bauelements 3.
Auf diese Weise entsteht durch den Einbau der Bauelemente kein Materialwechsel
in der Fassadenaussenseite und Verfärbungen oder Risse können in einer
auf der vom Mauerwerk abgewandten Seite des Wärmedämmverbundsystems
1 angebrachten Putzschicht 8 vermieden werden. Bei den Dämmelementen
7 kann es sich beispielsweise um konventionelle Wärmedämmplatten
aus expandiertem Polystyrol handeln. Die Brandschutzschicht 4 verhindert
im Brandfall den Brandüberschlag und fängt die Schmelze der über
ihr angeordneten Dämmelemente 5 und 7 auf.
Die Bauelemente 3 sind bevorzugt, wie die Dämmelemente
7, an dem Mauerwerk 2 verklebt und werden zusätzlich mit
beispielsweise Dämmstoffdübeln mechanisch gesichert.
2 zeigt ein erfindungsgemässes Bauelement in perspektivischer
Darstellung. Auf der Brandschutzschicht 4 ist vorzugsweise mittels Verklebung
eine der Verstärkung dienende Bewehrungsschicht 9 verklebt. Im Brandfall
können in dem unterhalb der Brandschutzschicht 4 vorgesehenen Dämmelement
6 kurzfristig Temperaturen bis zu 1000°C und in dem oberhalb der Brandschutzschicht
4 angeordneten Dämmelement 5 Temperaturen bis 300°C
aufgetreten. Da die Temperaturen oberhalb der Brandschutzschicht 4 niedriger
sind, ist die Bewehrungsschicht 9 vorzugsweise oberhalb von dieser angeordnet.
Die Bewehrungsschicht 9 ragt bevorzugt an der bauwerkzugewandten
Seite der Brandschutzschicht 4 über diese hinaus und dient der Verankerung
des Bauelements 3 am Mauerwerk 2, indem der überstehende
Teil der Bewehrungsschicht 9 in am Mauerwerk 2 anzubringenden
Mörtel eingebettet wird. Hierzu wird der überstehende Teil der Bewehrungsschicht
9 vorzugsweise nach oben, d.h. vom Boden weg, geklappt, wie in
2 dargestellt.
Es ist vorzugsweise ein Befestigungsmittel 10, insbesondere
ein Wärmedämmstoffdübel, vorgesehen (vgl. 1),
das im oberen Bereich der Brandschutzschicht 4 durch diese hindurchgeführt
wird und sie im Mauerwerk 2 verankert. Das Befestigungsmittel
10 kann in dem Bauelement 3, beispielsweise in einer Bohrung,
versenkt werden. Ein Putzsystem kann abschliessend von aussen auf das Bauelement
3 inklusive des Befestigungsmittel 10 aufgebracht werden. Im Falle
eines Brandes schmelzen die Dämmelemente 5, 6 und
7 und das Befestigungsmittel 10 hält die Brandschutzschicht
4 weiterhin am Mauerwerk 2 fest.
Das erfindungsgemässe Bauelement 3 weist vorzugsweise
eine Isolationsstärke bzw. Tiefe von ungefähr 120–300 mm, eine
Höhe von ungefähr 200 mm und eine Länge von ungefähr 1250 mm
auf. Die obere Kante 11 der Brandschutzschicht 4 ist bevorzugterweise
beabstandet von der bauwerkabgewandten Seite des Bauelements 3 vorgesehen,
sodass das Bauelement 3 an der bauwerkabgewandten Seite aus dem Material
des Dämmelements 6 besteht. Das Material des Dämmelements
6 entspricht vorzugsweise dem Material der weiteren in dem Därmedämmverbundsystem
1 vorgesehenen Dämmelemente 7. Auf diese Weise wird an der
von dem Mauerwerk 2 abgewandten Seite des Wärmedämmverbundsystems
1 ein Materialübergang vermieden, welcher durch unterschiedliche Charakteristika,
wie beispielsweise Ausdehnungskoeffizienten, zu einem Riss in der Putzschicht
8 führen könnte.
Die Brandschutzschicht 4 weist vorzugsweise eine Dicke von
ungefähr 10 mm auf und die Kante 11 der Brandschutzschicht
4 ist bevorzugt ungefähr 10 mm von der bauwerkabgewandten Seite des
Bauelements 3 beabstandet. Selbstverständlich kann die Brandschutzschicht
4 auch eine andere Dicke, beispielsweise eine Dicke von ungefähr 1
bis 3 Millimetern aufweisen. Eine Dicke von 1 bis 3 Millimetern kommt insbesondere
bei der Verwendung von Glasgewebe als Material für die Brandschutzschicht
4 in Betracht, in welchem Fall auf den Einsatz einer Bewehrungsschicht
9 verzichtet werden kann. Das Bauelement 3 wird entsprechend der
Dämmdicke des Wärmedämmverbundsystems 1ausgeführt,
d.h. in Dicken von 120 bis 300 mm in 20 mm-Schritten.
Es können mehrere Bauelemente 3 bündig nebeneinander
oder übereinander angeordnet sein, wobei die Brandschutzschichten
4 im Stossbereich vorzugsweise mittels eines brandfesten Klebers, beispielsweise
eines Silikatklebers, zur Abdichtung miteinander verklebt sind.
Die Bauelemente 3 können derart bündig nebeneinander
angeordnet sein, dass sie einen im Wesentlichen horizontalen Riegel bzw. Brandriegel
bilden, welcher eine flächige Ausbreitung eines Brandes über die Gebäudewandfläche
verhindern kann und von oben abtropfende Dämmelementschmelze mittels der gleich
ausgerichteten Brandschutzschichten 4 auffängt. Die im Wesentlichen
horizontalen Riegel können an einer Bauwerkwand derart, insbesondere stockwerksweise,
angebracht sein, dass die Bauwerkwand in definierte Brandabschnitte aufgeteilt wird.
Diese Brandabschnitte können beispielsweise ein oder zwei Stockwerke in der
Höhe umfassen. Vorzugsweise umläuft der im Wesentlichen horizontale Riegel
das Bauwerk als umlaufendes Band. Ein derartiges umlaufendes Band kann zum Beispiel
direkt über den Fensteröffnungen oder darüber vorgesehen sein. Die
aus den erfindungsgemässen Bauelementen 3 gebildeten im Wesentlichen
horizontalen Riegel können jedoch auch zwischen gegebenenfalls als Fensterstutz
vorgesehenen Elementen aus Mineralwolle, eingesetzt werden.