Die Erfindung betrifft eine Oberwalze für ein Streckwerk zum
Verziehen von Stapelfaserverbänden mit einer Kugeln aufweisenden Lagerung.
Oberwalzen für Streckwerke bestehen üblicherweise aus einer
Achse und einem Laufkörper, der drehbar mit einer Lagerung auf der Achse befestigt
ist. Der Laufkörper ist mit einem Bezug aus einem gummielastischen Material
versehen. Die Oberwalze ist mit ihrem elastischen Bezug gegen eine antreibbare Unterwalze
des Streckwerks angedrückt und bildet mit dieser eine Klemmlinie. Ein Stapelfaserverband
wird in dem Streckwerk durch mehrere hintereinander angeordnete Walzenpaare in an
sich bekannter Weise auf die gewünschte Feinheit verzogen.
Bei den bisher bekannten Oberwalzen sind die in der Lagerung enthaltenen
Kugeln aus Stahl. Trotz einer vorhandenen Fettschmierung kann es vorkommen, dass
an den Kugeln Korrosion auftritt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Lagerung für
Oberwalzen zu schaffen, die weniger anfällig für Korrosion ist.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Lagerung wenigstens
eine Kugel aufweist, die an ihrer Oberfläche aus einem keramischen Material
besteht. Bevorzugt besteht die Kugel komplett aus Keramik. Es ist außerdem
vorteilhaft, dass sämtliche Kugeln einer Kugelreihe aus Keramik bestehen. Durch
die Verwendung von Kugeln, die an ihrer Oberfläche aus einem keramischen Material
bestehen, wird Korrosion an den Kugeln zuverlässig verhindert. Auch die Korrosion
an den an der Achse und an dem Laufkörper der Oberwalze angeordneten Laufbahnen
für die Kugeln wird verringert.
Die Anmelderin vermutet, dass Schwingungen an den Oberwalzen für
die Bildung von Passungsrost an der Lagerung der Oberwalze verantwortlich ist.
Die Erfindung ist besonders anwendbar an Oberwalzen, bei denen der
Laufkörper an einer Seite ein Zahnrad aufweist. Oberwalzen mit einem Zahnrad
am Laufkörper werden insbesondere in Verbindung mit Verdichtungseinrichtungen
verwendet, die im Bereich des Streckwerks angeordnet sind und die den Stapelfaserverband
pneumatisch verdichten und kompaktieren, bevor dem Stapelfaserverband eine Drehung
erteilt wird. Bei derartigen Verdichtungseinrichtungen werden Oberwalzen eingesetzt,
die über das am Laufkörper angeordnet Zahnrad entweder weitere Bauteile
antreiben, oder selbst über das Zahnrad angetrieben werden. Durch das Zahnrad
wirken auf die Oberwalze zusätzliche Kräfte und es können auch zusätzliche
Schwingungen an der Oberwalze auftreten. Diese Oberwalzen mit Zahnrädern am
Laufkörper weisen eine erhöhte Neigung zur Bildung von Korrosion in der
Lagerung auf. Insbesondere die Kugelreihe, die auf der dem Zahnrad abgewandten Seite
angeordnet ist, wird deshalb vorteilhafterweise mit Kugeln bestückt, die aus
einem keramischen Material bestehen. Die Kugeln aus Keramik verhindern weitgehend
die Bildung von Passungsrost.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels.
Es zeigen:
1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines Streckwerks
zum Verziehen von Stapelfaserverbänden mit einer nachgeordneten Verdichtungseinrichtung,
2 eine teilweise geschnittene und vergrößerte
Draufsicht auf eine Oberwalze des Streckwerks der 1.
In 1 ist ein Streckwerk 1 zum
Verziehen wenigstens eines Stapelfaserverbandes 2 dargestellt. Das Streckwerk
1 besteht im Wesentlichen aus mehreren Walzenpaaren, die aus antreibbaren
Unterwalzen 3, 5 und 7 und elastisch daran angedrückten
Oberwalzen 4, 6, 8 bestehen. Das Streckwerk
1 kann in einer Spinnereimaschine, insbesondere in einer Ringspinnmaschine
eingesetzt werden. Dem Eingangswalzenpaar 3, 4 des Streckwerks
1 wird ein Stapelfaserverband 2 in Form eines Faserbandes oder
Vorgarnes 9 zugeführt. Der Stapelfaserverband 2 wird in Transportrichtung
A durch das Streckwerk 1 transportiert und dabei durch die mit höherer
Umfangsgeschwindigkeit angetriebenen Walzenpaare 5, 6 und
7, 8 zu einem Faserverband 10 der gewünschten Feinheit
verzogen. Dem mittleren Walzenpaar 5, 6 sind dabei Führungsriemchen
11 und 12 zur Führung des Stapelfaserverbandes
2 in an sich bekannter Weise zugeordnet. Sind mehrere Streckwerke
1 nebeneinander angeordnet, wie beispielsweise an einer Ringspinnmaschine,
dann können die Unterwalzen 3, 5, 7 vorzugsweise
als in Maschinenlängsrichtung durchlaufende Unterzylinder ausgebildet sein.
Die Oberwralzen 4, 6, 8 zweier benachbarter Streckwerke
1 können als sogenannter Oberwalzenzwilling ausgebildet werden. Die
Gestaltung als Oberwalzenzwilling wird weiter unten noch näher beschrieben
werden.
Dem Streckwerk 1 ist eine Verdichtungseinrichtung
13 mit einer Verdichtungszone 14 nachgeordnet, die der fertig
verzogene Faserverband 10 durchläuft. In der Verdichtungszone
14 wird der Faserverband 10 verdichtet. Nach der Verdichtungseinrichtung
13 wird dem Faserverband 10 dann seine Spinndrehung erteilt und
das fertige Garn 15 gebildet, das in Abzugsrichtung B einem nicht dargestellten
Drallorgan, beispielsweise einer Ringspindel zugeführt und dort aufgewunden
wird. Die Verdichtungseinrichtung 13 bewirkt, dass das fertige Garn
15 bessere Eigenschaften, insbesondere eine höhere Festigkeit und
geringere Haarigkeit aufweist.
Die Verdichtungseinrichtung 13 besteht im Wesentlichen aus
einem unter Unterdruck stehenden Saugkanal 16 mit einem Saugschlitz
17 und einem luftdurchlässigen Transportband 18, das auf
einer Gleitfläche 19 des Saugkanals 16 über den Saugschlitz
17 gleitet. Das Transportband 18 wird auf der dem Saugschlitz
17 abgewandten Seite des Saugkanals 16 über eine Spanneinrichtung
20 gespannt. Der Saugkanal 16 ist über einen Unterdruckanschluss
21 mit einer nicht näher dargestellten Unterdruckquelle verbunden.
Im Falle mehrerer nebeneinander angeordneter Streckwerke kann sich der Saugkanal
16 auch über mehrere Streckwerke 1 erstrecken und enthält
dann für jeden zu verdichtenden Faserverband 10 einen Saugschlitz
17.
Das Transportband 18 wird über eine Oberwalze
22 angetrieben, die gegen das Transportband 18 bzw. gegen die
Gleitfläche 19 des Saugkanals 16 angedrückt ist. Die
Oberwalze 22 bildet mit dem Transportband 18 eine Klemmlinie
23. Die Oberwalze 22 wird ihrerseits von der Oberwalze
8 des Ausgangswalzenpaares 7, 8 über ein Zwischenzahnrad
24 oder einen nicht dargestellten Zahnriemen angetrieben. Der an der Klemmlinie
25 des Ausgangswalzenpaares 7, 8 des Streckwerks
1 vorliegende fertig verzogene Stapelfaserverband 10 wird von
dem luftdurchlässigen Transportband 18 durch die Verdichtungszone
14 transportiert und dort durch die quer zur Transportrichtung A gerichtete
Luftströmung verdichtet. Die Verdichtungszone 14 ist an der Klemmlinie
23 beendet und der Faserverband 10 erhält nachfolgend seine
Spinndrehung.
Die Oberwalzen 4, 6, 8 und 22
bestehen im Wesentlichen aus einer feststehenden Achse 26, auf der ein
Laufkörper 27 frei drehbar gelagert ist. Der Laufkörper
27 ist auf seiner Außenseite mit einem elastischen Bezug
28 versehen, der dann auf der jeweiligen Unterwalze bzw. auf dem Transportband
18 aufliegt. Die Oberwalzen 4, 6, 8 und
22 sind gleich aufgebaut, und unterscheiden sich nur darin, dass die Oberwalzen
8 und 22 zusätzlich ein am Laufkörper 27 angeordnetes
Zahnrad 29 aufweisen.
Mit Hilfe von 2 wird nun der Aufbau der
Oberwalzen 4, 6, 8 und 22 am Beispiel der Oberwalze
8 näher erläutert. Die 2 zeigt einen
Oberwalzenzwilling, bei dem zwei Oberwalzen 8 auf einer gemeinsamen Achse
26 angeordnet sind. Die Achse 26 ist in einem mittleren Bereich
30 in einem nicht näher dargestellten Belastungsträger aufgenommen
und zwei benachbarten Streckwerken 1 zugeordnet. Die beiden Laufkörper
27 sind jeweils über eine Lagerung 31 frei drehbar auf der
feststehenden Achse 26 gelagert. An der dem mittleren Bereich
30 der Achse 26 zugewandten Seite des Laufkörpers
27 ist ein Zahnrad 29 angeordnet, das drehfest mit dem Laufkörper
27 verbunden ist. Die Lagerung 31 besteht aus mehreren Kugeln
32, die in Form von zwei Kugelreihen 33 und 34 angeordnet
sind. Zur Schmierung der Laufbahnen der Kugeln 32 an der Achse
26 und dem Laufkörper 27 kann der Bereich der Lagerung
31 mit einem Fett gefüllt sein.
Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass bei den Oberwalzen
8 und 22, die jeweils ein Zahnrad 29 auf dem Laufkörper
27 aufweisen, wenigstens die Kugeln 32 der Kugelreihe
33, die auf der dem Zahnrad 29 abgewandten Seite des Laufkörpers
27 angeordnet ist, an ihrer Oberfläche aus einem keramischen Material
bestehen. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere an den Kugelreihen 33
verstärkt Korrosion an den Kugeln 32 auftritt. Diese Korrosion, die
vermutlich durch Passungsrost aufgrund von Schwingungen des Laufkörpers
27 entsteht, lässt sich durch Kugeln 32 aus Keramik an der
Kugelreihe 33 der Lagerung 31 stark verringern. In Ausgestaltung
der Erfindung kann es vorteilhaft sein, beide Kugelreihen 33 und
34 mit Kugeln 32 aus Keramik auszustatten. Außerdem kann
es vorteilhaft sein, auch die Kugeln 32 der Kugelreihen 33 und
34 an den Oberwalzen 4 und 6 mit Kugeln 32 aus
Keramik auszustatten, auch wenn diese Oberwalzen 4, 6 kein Zahnrad
29 am Laufkörper 27 aufweisen.