| Dokumentenidentifikation |
EP1353758 30.08.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001353758 |
| Titel |
BESCHICHTUNGSVORRICHTUNG FÜR EIN LANGGESTRECKTES WERKSTÜCK |
| Anmelder |
Josef Schiele OHG, 56651 Niederzissen, DE |
| Erfinder |
SCHIELE, Stefan, 56651 Niederzissen, DE |
| DE-Aktenzeichen |
50210495 |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE, TR |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
09.01.2002 |
| EP-Aktenzeichen |
027140847 |
| WO-Anmeldetag |
09.01.2002 |
| PCT-Aktenzeichen |
PCT/EP02/00134 |
| WO-Veröffentlichungsnummer |
2002055215 |
| WO-Veröffentlichungsdatum |
18.07.2002 |
| EP-Offenlegungsdatum |
22.10.2003 |
| EP date of grant |
18.07.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
30.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
B05B 15/12(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Auftragen
eines Beschichtungsmediums auf zumindest eine Teiloberfläche eines langgestreckten
und in seiner Längsrichtung transportierten Werkstückes, bestehend aus
einer mit Vakuum beaufschlagbaren Beschichtungskammer mit je einer in der einlaß-
und der auslaßseitigen Wandung desselben ausgebildeten und dem Querschnitt
des Werkstückes angepaßten Öffnung sowie aus einer im Beschichtungskopf
befindlichen und mit dem Beschichtungsmedium beaufschlagbaren Schlitzdüse.
Eine derartige Vorrichtung ist aus
DE 4 337 438
bekannt.
Es ist bekannt, langgestreckte und in ihrer Längsrichtung
transportierte Werkstücke zumindest auf einem Teil ihrer Oberfläche mit
einem Beschichtungsmedium zu versehen. Als Beschichtungsmedien werden pump- und
filterfähige, düsengängige Flüssigkeiten wie Pigmentlösungen,
Farben, Lacke, Grundierungen und Imprägnierungsmittel eingesetzt. Diese Beschichtungsmedien
werden in einer gehäuseartigen Beschichtungskammer durch eine in derselben
angebrachten Auftragseinheit, die als Sprüh- oder Flutrahmen oder Schlitzdüse,
entweder profilabhängig oder profilunabhängig ausgebildet ist, aufgebracht.
Die Beschichtungskammer weist sowohl in ihrer einlaßseitigen als auch in ihrer
auslaßseitigen Wandung eine Öffnung auf, die dem Querschnitt des Werkstückes
angepaßt ist, rechtwinklig zur Transportrichtung des Werkstückes 2 verläuft
und durch eine auswechselbare Schablone gebildet sein kann. Diese Öffnung ist
jedoch in ihrem Querschnitt allseitig geringfügig größer ausgebildet,
so dass zwischen den Begrenzungskanten der Öffnung und dem Werkstück ein
umlaufender, gleichbleibender Spalt vorhanden ist. Über ein an die Beschichtungskammer
angelegtes Vakuum strömt Luft von außen in die Beschichtungskammer, die
überschüssiges Beschichtungsmedium mitreißt, so dass die Dicke des
aufgebrachten Beschichtungsmediums über die gesamte Oberfläche bzw. Teiloberfläche
annähernd gleich ist.
Es gibt nun Werkstücke, die beispielsweise am vorderen
und/oder hinteren Ende Abschrägungen, Abstufungen oder dergleichen aufweisen.
Ferner kann ein Werkstück zwischen seinen Enden Querrillen, Quernuten, Löcher
oder Sacklöcher aufweisen. Passiert nun ein Werkstück mit einer solchen
Querschnittsreduzierung insbesondere die Auslaßöffnung, also die Öffnung,
an der sich bereits das Beschichtungsmedium auf dem Werkstück befindet, entsteht
in der Auslaßöffnung um das Werkstück ein erheblich größerer
Spalt, durch den sich der Volumenstrom und die Geschwindigkeit der angesaugten Außenluft
verändert. Dies führt dazu, dass sich in solchen Bereichen die Dicke des
Beschichtungsmediums ändert bzw. erhöht. Diese Anhäufung des Beschichtungsmediums
kann beispielsweise zu einer nicht funktionsfähigen Beschichtung führen,
die mit Rissen und/oder Farbänderungen verbunden ist.
Um diese Anhäufungen des Beschichtungsmediums an querschnittsreduzierten
Stellen des Werkstückes zu vermeiden, ist es aus der
DE-PS 42 35 651
bekannt, an der Außenseite der Auslaßöffnung besondere,
gegen die Werkstückoberfläche einstellbare Düsen vorzusehen, durch
die zusätzlich Luft zugeführt wird. Durch diese, kurzfristig zugeführte
Luft werden Überschüsse des Beschichtungsmediums beseitigt, ohne dass
dadurch der Auftrag des Beschichtungsmediums nachteilig beeinträchtigt wird.
Die Anordnung und die Einstellung dieser Düsen und deren kurzfristige Beaufschlagung
ist mit einem verhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Dabei ist
auch zu berücksichtigen, dass bei einer Änderung des Werkstückquerschnittes
nicht nur die Einlaß- und die Auslaßöffnung bzw. die sie aufnehmenden
Schablonenteile ausgewechselt werden müssen, sondern auch die Düsen für
die zusätzliche Luft müssen ausgewechselt oder zumindest neu eingestellt
werden. Gegebenenfalls kann auch eine Änderung des Luftdruckes erforderlich
werden.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Auftragen eines Beschichtungsmediums auf zumindest eine Teiloberfläche
eines langgestreckten und in seiner Längsrichtung transportierten Werkstückes
aufzuzeigen, bei der die durch eine Querschnittsreduzierung des Werkstückes
auftretende Änderung der Geschwindigkeit und des Volumens der von außen
angesaugten Luft sich nicht in nennenswerter Weise nachteilig auf die Dicke und
auf die Qualität der aufgebrachten Beschichtung auswirkt, ohne dass dazu besondere
Düsen und Luftströme mit entsprechenden Steuerungen erforderlich sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der
Erfindung bei einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung vorgeschlagen,
dass zumindest die auslaßseitige Wandung im Bereich der Öffnung unter
einem spitzen Winkel quer zur Transportrichtung des Werkstückes verläuft.
Durch die Anordnung der Auslaßöffnung schräg
zur Querrichtung des Werkstückes strömt die von außen angesaugte
Luft in den querschnittsreduzierten Bereichen nicht mehr in Transportrichtung des
Werkstückes, sondern über die reduzierten Querschnittsbereiche ein, so
dass auch in diesen Bereichen ohne zusätzlichen Aufwand die angestrebte Beschichtungsqualität
erreicht wird. An den Enden des Werkstückes treten keine Verdickungen bzw.
Wulstbildungen auf. Auch in Schlitz-und Zapfenbereichen wird überschüssiges
Beschichtungsmedium in gleicher Weise wie an den übrigen Stellen abgesaugt.
Zur Erreichung dieser Vorteile ist kein zusätzlicher Aufwand erforderlich.
Die Vorrichtung ist raumsparend, da zusätzliche Düsen mit Leitungen und
Steuerelementen entfallen.
Weitere Merkmale einer Vorrichtung gemäß der
Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 4 offenbart.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in einer Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert.
In dieser Zeichnung ist von einer Vorrichtung zum Auftragen
eines Beschichtungsmediums auf zumindest eine Teiloberfläche eines langgestreckten
und in seiner Längsrichtung gemäß dem Pfeil 1 transportierten Werkstückes
2 nur eine Beschichtungskammer 3 gezeigt, die an eine Vakuumleitung 4 angeschlossen
ist. Diese Beschichtungskammer 3 weist sowohl an ihrer einlaßseitigen Wandung
als auch an ihrer auslaßseitigen Wandung 5 eine Öffnung 6 auf. In der
Zeichnung ist nur die auslaßseitige Öffnung 6 zu erkennen. Sowohl die
Einlaßöffnung als auch die Auslaßöffnung 6 können in einer
auswechselbaren Schablone gebildet sein, die in die Wandung 5 eingesetzt ist. Der
Querschnitt der auslaßseitigen Öffnung 6 ist dem Querschnitt des Werkstückes
2 angepaßt, wobei jedoch der Querschnitt der Öffnung 6 allseitig um ein
vorgegebenes Maß größer ist als der Querschnitt des Werkstückes
2. Dadurch ist zwischen dem Werkstück 2 und der Innenkante der Öffnung
6 ein umlaufender, in der Zeichnung jedoch nicht erkennbarer Spalt vorhanden, durch
den über das an die Beschichtungskammer 3 angelegte Vakuum Luft von außen
nach innen angesaugt wird. Durch diese angesaugte Luft wird überschüssiges,
auf das Werkstück 2 aufgetragenes Beschichtungsmedium abgesaugt.
Dieser Absaugvorgang wird dann beeinträchtigt, wenn
das Werkstück 2, wie dargestellt, eine Quernut 7 besitzt. Passiert diese Quernut
7 die auslaßseitige Öffnung 6, ändert sich normalerweise die Geschwindigkeit
und das Volumen der angesaugten Luft. Um diese Änderung weitgehend auszuschließen,
verläuft die Wandung 5 mit der Öffnung 6 gemäß der Erfindung
nicht mehr in einem rechten Winkel zu Transportrichtung des Werkstückes 2.
Die Zeichnung läßt sehr deutlich erkennen, dass die auslaßseitige
Wandung 5, zumindest im Bereich der Öffnung 6, unter einem spitzen Winkel quer
zur Transportrichtung des Werkstückes 2 verläuft. Dieser Winkel kann etwa
5° bis 60° betragen. Vorteilhaft wird ein Winkel von etwa 30° gewählt.
Beispielsweise dann, wenn die Öffnung 6, wie nicht dargestellt, in einer auswechselbaren
Schablone ausgebildet ist, besteht auch die Möglichkeit, den Winkel der Schablone
zusätzlich zu verändern. Durch diese schräge Anordnung der Öffnung
6 strömt die über den Spalt zwischen dem Werkstück 2 und der Öffnung
6 angesaugte Luft nicht ausschließlich in Längsrichtung des Werkstückes
2. Vielmehr strömt dann, wenn das eine Ende der Nut 7 zunächst in den
Bereich der Öffnung 6 gelangt, angesaugte Luft durch diese Nut 7, die auch
in diesem Bereich überschüssiges Beschichtungsmedium mitreißt, so
dass auch hier der angestrebte, gleichmäßige Auftrag des Beschichtungsmediums
erreicht wird.
Es ist grundsätzlich möglich, auch die einlaßseitige
Wandung 5 - wie strichliert angedeutet - und die dort angeordnete Öffnung 6
unter einem spitzen Winkel quer zur Transportrichtung des Werkstückes 2 anzuordnen.
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| Anspruch[de] |
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Vorrichtung zum Auftragen eines Beschichtungsmediums auf zumindest eine
Teiloberfläche eines langgestreckten und in seiner Längsrichtung transportierten
Werkstückes, bestehend aus einer mit Vakuum beaufschlagbaren Beschichtungskammer
mit je einer in der einlaß- und der auslaßseitigen Wandung desselben ausgebildeten
und dem Querschnitt des Werkstückes angepaßten Öffnung sowie aus
einer in einem Beschichtungskopf befindlichen und mit dem Beschichtungsmedium beaufschlagbaren
Schlitzdüse, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die auslaßseitige
Wandung (5) im Bereich der Öffnung (6) unter einem spitzen Winkel quer zur
Transportrichtung des Werkstückes (2) verläuft.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl
die auslaßseitige als auch die einlaßseitige Wandung (5) mit ihrer Öffnung
(6) unter einem spitzen Winkel quer zur Transportrichtung des Werkstückes (2)
verläuft.
Vorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
der Winkel der Wandung (5) etwa 5° bis 60° beträgt.
Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der
Winkel 30° beträgt.
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| Anspruch[en] |
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Device for applying a coating medium to at least one partial surface
of a workpiece that is elongated and transported in its longitudinal direction,
comprising a coating chamber to which a vacuum can be applied and which has an opening
respectively formed in the wall of the same on the inlet side and on the outlet
side and adapted to the cross section of the workpiece, and also comprising a slot
nozzle which is located in a coating head and to which the coating medium can be
applied, characterized in that at least the wall (5) on the outlet side in
the region of the opening (6) extends at an acute angle transversely in relation
to the transporting direction of the workpiece (2).
Device according to Claim 1, characterized in that both the wall
(5) on the outlet side and the wall (5) on the inlet side extend with their opening
(6) at an acute angle transversely in relation to the transporting direction of
the workpiece (2).
Device according to Claim 1 and/or 2, characterized in that the
angle of the wall (5) is approximately 5° to 60°.
Device according to Claim 3, characterized in that the angle
is 30°.
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| Anspruch[fr] |
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Dispositif d'enduction d'un agent de revêtement sur au moins une
surface partielle d'une pièce à usiner allongée et transportée
dans sa direction longitudinale, constitué d'une chambre d'enduction pouvant
être sollicitée par du vide comprenant à chaque fois une ouverture
réalisée dans la paroi du côté de l'entrée et du côté
de la sortie de la chambre et adaptée à la section transversale de la
pièce à usiner, ainsi que d'une buse à fente se trouvant dans une
tête d'enduction et pouvant être sollicitée par l'agent de revêtement,
caractérisé en ce qu'au moins la paroi du côté de la
sortie (5) s'étend dans la région de l'ouverture (6) suivant un angle
aigu transversalement à la direction de transport de la pièce à usiner
(2).
Dispositif selon la revendication 1, caractérisé en ce
que la paroi (5) du côté de la sortie ainsi que la paroi du côté
de l'entrée s'étendent avec leur ouverture (6) suivant un angle aigu transversalement
à la direction de transport de la pièce à usiner (2).
Dispositif selon la revendication 1 et/ou 2, caractérisé
en ce que l'angle de la paroi (5) vaut approximativement 5° à 60°.
Dispositif selon la revendication 3, caractérisé en ce
que l'angle vaut 30°.
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