| Dokumentenidentifikation |
EP1713618 30.08.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001713618 |
| Titel |
MESSERSCHÄRFVORRICHTUNG |
| Anmelder |
Stallegger, Harald, Salzburg, AT |
| Erfinder |
Stallegger, Harald, 5020 Salzburg, AT |
| Vertreter |
derzeit kein Vertreter bestellt |
| DE-Aktenzeichen |
502005001058 |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, MC, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
13.01.2005 |
| EP-Aktenzeichen |
057008690 |
| WO-Anmeldetag |
13.01.2005 |
| PCT-Aktenzeichen |
PCT/EP2005/000252 |
| WO-Veröffentlichungsnummer |
2005080049 |
| WO-Veröffentlichungsdatum |
01.09.2005 |
| EP-Offenlegungsdatum |
25.10.2006 |
| EP date of grant |
18.07.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
30.08.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
B24D 15/08(2006.01)A, F, I, 20060926, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Messerschärfvorrichtung
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Vorrichtung ist aus
FR-A-2 118 320
bekannt. Dabei sind in einem kastenförmigen Gehäuse eine Vielzahl
von Lamellen als Wetzstäbe vorgesehen. Nach
WO 02/34470 A1
ist auf einem Sockel eine senkrechte Platte vorgesehen, an der die Wetzstäbe
mit Zapfen gelagert sind, die durch eine Ausnehmung in der Platte gesteckt und mit
einer Gegenschraube auf der anderen Plattenseite befestigt sind. In gleicher Weise
greifen mit entsprechenden Gegenschrauben gesicherte Zapfen an dem anderen Ende
der Wetzstäbe durch die als Schlitze in der Platte ausgebildeten bogenförmigen
Führungen.
Die bekannte Vorrichtung hat sich zwar hervorragend bewährt,
sie ist jedoch zu groß und zu schwer, um in einer Tasche transportiert werden
zu können.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine derartige Messerschärfvorrichtung
im Taschenformat bereitzustellen.
Dies wird erfindungsgemäß mit der im Anspruch
1 gekennzeichneten Messerschärfvorrichtung erreicht. In den Unteransprüchen
sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung wiedergegeben.
Das Gehäuse der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist vorzugsweise flach und im Wesentlichen quaderförmig, d.h., die Vorder-
und die Rückwand verlaufen planparallel. Es ist vorzugsweise etwa handtellergroß,
so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung bequem in einer Tasche getragen
werden kann. D.h., das Gehäuse weist vorzugsweise eine Länge und Breite
von 5 bis 10 cm und eine Dicke von 1 bis 3 cm auf. Es besteht vorzugsweise aus Kunststoff
oder einem ähnlichen leichten Material.
Um die Wetzstäbe und die Federn in dem Gehäuse
montieren zu können, ist es vorzugsweise zwischen der Vorder- und der Rückwand
geteilt. Dabei kann die Teilungsfuge planparallel zur Vorderwand und Rückwand
verlaufen. Das Gehäuse kann jedoch auch in anderer Weise ausgebildet sein,
beispielsweise schachtelförmig.
Die Wetzstäbe sind vorzugsweise sowohl an der Vorder-
wie an der Rückwand des Gehäuses gelagert. Vorzugsweise sind die Wetzstäbe
an ihrer vorderen und ihrer hinteren Seite mit Drehzapfen versehen, die in eine
Ausnehmung in der Vorderwand bzw. der Rückwand eingreifen. Stattdessen können
die Drehzapfen auch an der Vorder- und der Rückwand vorgesehen sein, wobei
dann die Ausnehmungen, in die die Drehzapfen eingreifen, an der Vorderseite und
der Rückseite der Wetzstäbe vorgesehen sind.
Um eine sichere Führung der Wetzstäbe zu erreichen,
sind die bogenförmigen Führungen vorzugsweise durch Ausnehmungen gebildet,
die sowohl in der Vorder- wie der Rückwand vorgesehen sind. In die parallel
zueinander verlaufenden bogenförmigen Ausnehmungen in der Vorder- und der Rückwand
greifen Führungszapfen ein, die sowohl an der Vorderseite wie der Rückseite
der Wetzstäbe vorgesehen sind. Die Federn, die die Wetzstäbe aufeinander
zu belasten und entgegen deren Kraft die Wetzstäbe durch einen Druck des Messers
auseinandergespreizt werden, sind vorzugsweise durch Stahldrähte gebildet,
die mit einem Ende vorzugsweise an der Rückwand befestigt sind und mit ihrem
anderen Ende auf der von der Messereinführöffnung abgewandten Seite an
dem der bogenförmigen Führung zugewandten Seite der Wetzstäbe angreifen.
Zur Befestigung der Federdrähte sind vorzugsweise
an der Rückwand des Gehäuses Nuten angebracht, in die das eine Ende des
Federdrahtes gelegt wird und die durch einen Vorsprung in der Vorderwand verschlossen
werden, wenn das vordere Gehäuseteil und das hintere Gehäuseteil zusammengefügt
werden.
Um zu verhindern, dass, abgesehen vom Bereich der Wetzstäbe,
aus dem die Schleifspäne über die Schlitze in der Vorderwand und der Rückwand
entfernt werden können, Schleifspäne in den übrigen Innenraum des
Gehäuses gelangen, ist der Bereich der Wetzstäbe von dem übrigen
Innenraum des Gehäuses vorzugsweise durch eine Zwischenwand getrennt, die an
der Vorderwand oder der Rückwand oder zum Teil an der Vorderwand und zum Teil
an der Rückwand vorgesehen ist. Die Zwischenwand kann, insbesondere wenn das
Gehäuse aus Kunststoff hergestellt ist, einstückig mit dem vorderen Teil
des Gehäuses mit der Vorderwand bzw. mit dem hinteren Teil des Gehäuses
mit der Rückwand ausgebildet sein.
Um das Vorderteil des Gehäuses mit dem hinteren Teil
des Gehäuses zu verbinden, können hülsenförmige Ansätze
an der Vorder- oder der Rückwand vorgesehen sein, in die Bolzen steckbar sind,
die an der entsprechenden Gegenwand befestigt sind. Insbesondere bei einem Kunststoffgehäuse
können auch diese hülsenförmigen Ansätze und Steckbolzen einstückig
mit der Vorder- oder Rückwand ausgebildet sein.
Um die Vorrichtung zum Messerschleifen auf einer Unterlage
aufstellen zu können, ist an der Unterseite, also an der von der Messereinführung
abgewandten Seite des Gehäuses ein Standfuß angelenkt, der in der Messerschärfposition
der Vorrichtung ausgeklappt und in der Trageposition der Vorrichtung eingeklappt
wird. Der Standfuß ist plattenförmig ausgebildet und auf die Vorderwand
schiebbar. Dazu kann der Standfuß zwei Zapfen aufweisen, die in einer Längsnut
an der einen bzw. anderen der zueinander parallel verlaufenden Schmalseiten des
Gehäuses eingreifen, zwischen denen die Schlitze der Einführöffnungen
liegen. Die Zapfen an dem Standfuß dienen also einerseits zur Führung
des Standfußes beim Verschieben in die Trageposition, wie zum Verschwenken
des aus der Trageposition herausgeschobenen Standfußes in die ausgeklappte
Messerschärfstellung.
Zur Fixierung des Gehäuses in der ausgeklappten Stellung
in einem Winkel von vorzugsweise etwa 60 bis 80 ° zwischen dem Gehäuse
und dem Standfuß ist am Gehäuse und/oder am Standfuß ein Anschlag
vorgesehen. Dieser Anschlag wird vorzugsweise durch Seitenwände an dem Standfuß
gebildet, auf denen sich die Seitenwände des hinteren Teils des Gehäuses
in der ausgeklappten Standfußstellung, also Messerschärfstellung, abstützen.
Die Seitenwände des vorderen Teils des Gehäuses
sind gegenüber den Seitenwänden des hinteren Teils des Gehäuses so
nach innen versetzt, dass sie an der Innenseite der Seitenwände des Standfußes
verlaufen.
Die Kanten des flachen, quaderförmigen Gehäuses
sind zur Erhöhung des Tragekomforts vorzugsweise abgerundet ausgebildet. Zu
diesem Zweck ist auch der Standfuß an seiner dem Zapfen abgewandten Seite vorzugsweise
mit einer gewölbten Stirnwand versehen, die in der eingeklappten und auf das
Gehäuse geschobenen Stellung des Standfußes die von der Messereinführöffnung
abgewandte Stirnwand des Gehäuses fluchtend übergreift. Desgleichen ist
vorzugsweise die Vorderwand des Gehäuses an ihrer der Messereinführöffnung
zugewandten Seite mit einem Vorsprung versehen, der den plattenförmigen Standfuß
in der eingeklappten und auf das Gehäuse geschobenen Stellung an der Kante,
an der er die Zapfen aufweist, fluchtend übergreift. Zudem ist vorzugsweise
die Stirnseite des Gehäuses, an der die Messereinführöffnung vorgesehen
ist, gewölbt ausgebildet. Damit weist die erfindungsgemäße Messerschärfvorrichtung
in der Trageposition, abgesehen von der Messereinführöffnung, glatte Außenseiten
sowie gewölbt ausgebildete Stirnseiten auf und damit keine Kanten, die den
Tragekomfort beeinträchtigen könnten.
Nachstehend ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Messerschärfvorrichtung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert.
Darin zeigen:
- Figur 1
- eine perspektivische Ansicht der Messerschärfvorrichtung mit abgenommenem
Vorderteil des Gehäuses;
- Figur 2
- eine Draufsicht auf die Innenseite des vorderen Teils des Gehäuses;
- Figur 3
- eine Seitenansicht der Messerschärfvorrichtung in der Messerschärfposition;
und
- Figur 4 und 5
- eine Seitenansicht bzw. Draufsicht auf die Messerschärfvorrichtung in der
Trageposition.
Die Messerschärfvorrichtung weist gemäß
Figur 3 ein Gehäuse 1 auf, das mit einem Standfuß 2 versehen ist.
Das Gehäuse 1 besteht aus einem hinteren Teil 3 mit
der Rückwand 4 und einem vorderen Teil 5 mit der Vorderwand 6. Das Gehäuse
1 ist mit einer Messereinführöffnung 7 versehen, die durch parallel verlaufende
Schlitze 8, 9 in der Rückwand 4 bzw. der Vorderwand 6 gebildet wird. Die Schlitze
8, 9 weisen ein offenes oberes Ende auf. An ihrem unteren Ende sind sie geschlossen.
In dem Gehäuse 1 sind an der dem geschlossenen Ende
der Schlitze 8, 9 zugewandten Seite Wetzstäbe 11, 12 drehbar gelagert, die
sich in der durch die Schlitze 8, 9 gebildeten Messereinführöffnung 7
kreuzen und mit Federn 13, 14 aufeinander zu belastet sind. Das andere, dem offenen
Ende der Schlitze 8, 9 zugewandte Ende der Wetzstäbe 11, 12 ist in bogenförmigen
Ausnehmungen 15, 16, 17, 18 in der Vorderwand 6 und der Rückwand 4 geführt.
Die Wetzstäbe 11, 12 sind in dem Schleifbereich, in
dem sie sich überkreuzen, auf den einander zugewandten Seiten jeweils mit einem
Plättchen 20, 21 aus Keramik oder dergleichem harten Material versehen, beispielsweise
aus Siliciumcarbid, Wolframcarbid oder einem anderen Hartmetall.
Die in die Messereinführöffnung 7 von oben eingeführte,
nicht dargestellte zu schärfende Klinge des Messers wird zum Schärfen
von oben gegen die sich kreuzenden Wetzstäbe 11, 12 gedrückt, die dadurch
entgegen der Kraft der Federn 13, 14 auseinandergedrückt werden, worauf die
Klinge durch die Messereinführöffnung 7 gezogen wird.
Die Messerschärfvorrichtung weist Taschenformat auf.
Sie besitzt dazu etwa die in den Figuren 2 bis 5 dargestellte Größe. D.h.,
das Gehäuse 1 ist als etwa handtellergroßer, flacher Quader mit einer
Länge 1 von beispielsweise etwa 7 cm, einer Breite b von beispielsweise etwa
6 cm und einer Dicke d von beispielsweise etwa 2 cm ausgebildet. Das Gehäuse
1 ist in der Mitte geteilt. D.h., die Teilungsfuge 22 verläuft in einer zur
Vorderwand 6 und zur Rückwand 4 planparallelen Ebene in der Mitte zwischen
Vorderwand 6 und Rückwand 4, so dass an der Vorderwand 6 und der Rückwand
7 etwa gleich hohe Längsseitenwände 23, 24 bzw. 35, 36 und Stirnwände
27, 28 bzw. 29, 30 gebildet werden.
Die Wetzstäbe 11, 12 sind sowohl an der Vorderwand
6 wie an der Rückwand 4 gelagert. Dazu ist an jedem Wetzstab 11, 12 vorne und
hinten jeweils ein Zapfen vorgesehen, wobei in der Zeichnung, und zwar in Figur
1, nur die vorderen Zapfen 32, 33 zu sehen sind. Die zylinderförmigen Drehzapfen
32, 33 greifen jeweils in eine Ausnehmung in der Vorderwand 6 und der Rückwand
4 ein, wobei in der Zeichnung, und zwar in Figur 2, nur die zylindrischen Ausnehmungen
34, 35 in der Vorderwand 6 zu sehen sind. An den von ihren Drehachsen abgewandten
Enden sind die Wetzstäbe 11, 12 vorn und hinten mit Zapfen 31, 40 versehen,
die in die bogenförmigen Führungen 15, 16; 17, 18 eingreifen.
Die Federn 13, 14, die die Wetzstäbe 11, 12 belasten,
werden jeweils durch einen Draht auf der einen bzw. anderen Seite der Messereinführöffnung
7 gebildet, wobei jeder Federdraht 13, 14 mit einem Ende an der Rückwand 4
befestigt ist und mit seinem anderen Ende auf der von der Messereinführöffnung
7 abgewandten Seite der Wetzstäbe 11, 12 angreift. Zur Befestigung jedes Federdrahtes
13, 14 ist in der Rückwand 4 gemäß Figur 1 eine Nut 36, 37 vorgesehen,
in die das eine, abgewinkelte Ende des Federdrahtes 13, 14 gelegt ist, wobei die
Nut 36, 37 durch einen Vorsprung 38, 39 in der Vorderwand 6 verschlossen wird.
Der Bereich der Wetzstäbe 11, 12 ist vom übrigen
Innenraum des Gehäuses 1 durch eine Zwischenwand getrennt, die durch die Wandabschnitte
41, 41' an der Vorderwand 6 und die Wandabschnitte 42, 42' an der Rückwand
4 gebildet wird. Die Wandabschnitte 41, 41', 42, 42' weisen dabei die gleiche Höhe
auf wie die Längsseitenwände 23, 24; 25, 26 und die Stirnwände 27,
28; 29, 30 an der Vorderwand 6 und der Rückwand 4. Die Wandabschnitte 42, 42'
an der Rückwand 4 sind im Bereich der Federn 13, 14 und der bogenförmigen
Ausnehmungen 17, 18 mit einer Ausnehmung 43, 44 versehen, in die ein Vorsprung 45,
46 an dem Wandabschnitt 41 an der Vorderwand 6 eingreift.
Zur Verbindung der Vorderwand 6 mit der Rückwand 4
sind an der Rückwand 4 hülsenförmige Ansätze 47, 48 vorgesehen,
in die Bolzen 49, 50 an der Vorderwand 6 gesteckt werden.
Der plattenförmige Standfuß 2 ist am Gehäuse
1 angelenkt und auf die Vorderwand 6 des Gehäuses 1 schiebbar. Der Standfuß
2 weist dazu an seinen Längsseitenwänden 52, 53 an der Innenseite jeweils
einen Zapfen 54 auf, der in eine Längsnut 55, 56 in den Längsseitenwänden
23, 24 des vorderen Teils 5 des Gehäuses 1 eingreift.
Zur Fixierung des Gehäuses 1 in der ausgeklappten
Stellung in einem Winkel &agr; von beispielsweise 70 ° stützen sich
die Längsseitenwände 35, 36 des hinteren Teils des Gehäuses in einem
entsprechenden Winkel auf den Längsseitenwänden 52, 53 des Standfußes
2 ab. Demgegenüber verlaufen die Längsseitenwände 23, 24 des vorderen
Teils 5 des Gehäuses 1 an der Innenseite der Längsseitenwände 52,
53 des Standfußes 2.
Der Standfuß 2 ist an seiner von den Zapfen 54 abgewandten
Seite mit einer gewölbten, d.h. im Querschnitt etwa halbkreisförmigen
Stirnwand 57 versehen, die in der eingeklappten und auf das Gehäuse 1 geschobenen
Stellung des Standfußes 1 gemäß Figur 4 die von der Messereinführöffnung
7 abgewandte, durch die Stirnwände 28 und 30 des vorderen Teils 5 und des hinteren
Teils 3 gebildete Stirnwand des Gehäuses 1 fluchtend übergreift, so dass
gemäß Figur 4 eine glatte Oberseite gebildet wird. Weiterhin ist an der
Vorderwand 6 des vorderen Gehäuseteils 5 ein Vorsprung 58 vorgesehen, der den
Standfuß 2 in der eingeklappten und auf das Gehäuse 1 geschobenen Stellung
an der Kante 61, an der die Zapfen 54 vorgesehen sind, fluchtend übergreift,
so dass gemäß Figur 4 auch die Unterseite glatt ausgebildet ist. Zudem
ist auch die aus den Stirnwänden 27 und 29 der beiden Gehäuseteile 3,
5 gebildete Stirnwand des Gehäuses 1 in gleicher Weise wie die Stirnwand 57
des Standfußes 2 gewölbt ausgebildet.
Um die Messerschärfvorrichtung aus der in Figur 3
dargestellten Schärfposition in die in Figur 4 und 5 dargestellte Transportposition
überzuführen, wird gemäß Figur 3 das Gehäuse 1 entsprechend
dem Pfeil 60 nach vorne geklappt, bis sich das Gehäuse 1 und der Standfuß
2 in einer Ebene befinden, worauf das Gehäuse 1 in den Standfuß 2 geschoben
wird.
Durch die Anordnung des Gehäuses 1 zu dem Standfuß
2 in der Schärfstellung mit einem Winkel &agr; kann die Klinge des Messers
geschliffen aber auch abgezogen werden. Zum Schleifen, also für einen größeren
Abtrag, wird die Klinge nach vorne gezogen, während beim Abziehen, also um
die Schneide fein zu stellen, das Ziehen der Klinge in die entgegengesetzte Richtung
erfolgt.
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| Anspruch[de] |
Messerschärfvorrichtung mit zwei an einem Ende drehbar gelagerten
und am anderen Ende in bogenförmigen Führungen (15 bis 18) geführten,
durch Federn (13, 14) aufeinander zu belasteten Wetzstäben (11, 12), die sich
in einer Messereinführöffnung (7) kreuzen, so dass bei Druck des in die
Messereinführöffnung (7) eingeführten Messers auf die sich kreuzenden
Wetzstäbe (11, 12) die Wetzstäbe entgegen der Kraft der Federn (13, 14)
auseinandergespreizt werden, wobei die Wetzstäbe (11, 12) in einem Gehäuse
(1) angeordnet und gelagert sind, dessen Vorderwand (6) und Rückwand (4) zur
Bildung der Messereinführöffnung (7) mit parallel zueinander verlaufenden
Schlitzen (8, 9) versehen sind, die an einem Ende offen und am anderen Ende geschlossen
sind,
dadurch gekennzeichnet, dass
an der von der Messereinführöffnung (7) abgewandten Seite des Gehäuses
(1) ein Standfuß (2) angelenkt ist, welcher plattenförmig ausgebildet
und auf die Vorderwand (6) schiebbar ist.
Messerschärfvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Gehäuse (1) eine Länge (l) und eine Breite (b) von 5 bis 10 cm und
eine Dicke (d) von 1 bis 3 cm aufweist.
Messerschärfvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2
dadurch gekennzeichnet, dass
das Gehäuse (1) zwischen der Vorderwand (6) und der Rückwand (4) geteilt
ist.
Messerschärfvorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Teilungsfuge (22) zu der Vorderwand (6) und der Rückwand (4) planparallel
verläuft.
Messerschärfvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Wetzstäbe (11, 12) sowohl an der Vorderwand (6) wie an der Rückwand
(4) gelagert sind.
Messerschärfvorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
zur Lagerung der Wetzstäbe (11, 12) an den Wetzstäben (11, 12) vorne und
hinten oder an der Vorderwand (6) und der Rückwand (4) jeweils ein Drehzapfen
(32, 33) vorgesehen ist, der in eine Ausnehmung (34, 35) in der Vorderwand (6) und
der Rückwand (4) oder in den Wetzstäben (11, 12) drehbar eingreift.
Messerschärfvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die bogenförmigen Führungen zur Führung der Wetzstäbe (11, 12)
durch Ausnehmungen (15, 16; 17, 18) in der Vorderwand (6) und der Rückwand
(4) gebildet sind, in die an den Wetzstäben (11, 12) vorne und hinten vorgesehene
Führungszapfen (31, 40) eingreifen.
Messerschärfvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Federn (13, 14) durch Drähte gebildet sind, die mit einem Ende an der Rückwand
(4) befestigt sind und mit ihrem anderen Ende auf der von der Messereinführöffnung
(7) abgewandten Seite an den Wetzstäben (11, 12) angreifen.
Messerschärfvorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, dass
zur Befestigung jeder Feder (13, 14) in der Rückwand (4) eine Nut (36, 37)
vorgesehen ist, in der das eine Ende der Feder (13, 14) angeordnet ist, und die
durch einen Vorsprung (38, 39) an der Vorderwand (6) verschließbar ist.
Messerschärfvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Bereich der Wetzstäbe (11, 12) von dem übrigen Innenraum des Gehäuses
(1) durch eine Zwischenwand (41, 41', 42, 42') getrennt ist, die an der Vorderwand
(6) und/oder der Rückwand (4) vorgesehen ist.
Messerschärfvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
zur Verbindung der Vorderwand (6) mit der Rückwand (4) an der Vorderwand (6)
und/oder der Rückwand (4) hülsenförmige Ansätze (47, 48) vorgesehen
sind, in die Bolzen (49, 50) an der Rückwand (4) und/oder der Vorderwand (6)
steckbar sind.
Messerschärfvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Standfuß (2) zur Anlenkung an das Gehäuse (1) zwei Zapfen (54) aufweist,
die in eine Längsnut (55, 56) an der einen bzw. anderen Schmalseite des Gehäuses
(1) eingreifen.
Messerschärfvorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Längsnuten (55, 56) in der Seitenwand (23, 24) des vorderen Gehäuseteils
(5) vorgesehen sind.
Messerschärfvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
zur Fixierung des Gehäuses (1) in der ausgeklappten Stellung in einem Winkel
(&agr;) zwischen dem Gehäuse (1) und dem Standfuß (2) von weniger als
90 ° ein Anschlag am Gehäuse (1) und/oder dem Standfuß (2) vorgesehen
ist.
Messerschärfvorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Standfuß (2) zur Bildung des Anschlags Seitenwände (52, 53) aufweist,
auf denen sich die Seitenwände (35, 36) des hinteren Gehäuseteils (3)
in der ausgeklappten Stellung des Standfußes (2) abstützen.
Messerschärfvorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Seitenwände (23, 24) des vorderen Gehäuseteils (5) an der Innenseite
der Seitenwände (52, 53) des Standfußes (2) verlaufen.
Messerschärfvorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Standfuß (2) an seiner von dem Zapfen (54) abgewandten Seite mit einer
Stirnwand (57) versehen ist, die in der eingeklappten und auf das Gehäuse (1)
geschobenen Stellung des Standfußes (2) die von der Messereinführöffnung
(7) abgewandte Stirnwand des Gehäuses (1) übergreift.
Messerschärfvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Vorderwand (6) an der dem Schlitz (8) zugewandten Seite einen Vorsprung (58)
aufweist, der die in der eingeklappten und auf das Gehäuse (1) geschobenen
Stellung benachbarte Kante (61) des Standfußes (2) übergreift.
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| Anspruch[en] |
|
A knife sharpening apparatus having two sharpening rods (11, 12) pivot
mounted at one end and guided in curved guides (15 to 18) at the other end and loaded
toward each other by springs (13, 14), said sharpening rods crossing in a knife
insertion opening (7) so that upon pressure on the crossing sharpening rods (11,
12) by the knife inserted into the knife insertion opening (7), the sharpening rods
are spread apart against the force of the springs (13, 14), the sharpening rods
(11, 12) being disposed and mounted in a housing (1) whose front wall (6) and back
wall (4) are provided, for forming the knife insertion opening (7), with mutually
parallel slots (8, 9) which are open at one end and closed at the other end,
characterized in that a stand (2) is linked to the side of the housing (1)
facing away from the knife insertion opening (7), which stand (2) is of plate-shaped
form and is adapted to be slid onto the front wall (6).
The knife sharpening apparatus according to claim 1, characterized
in that the housing (1) has a length (l) and a width (b) of 5
to 10 cm and a thickness (d) of 1 to 3 cm.
The knife sharpening apparatus according to claim 1 or 2,
characterized in that the housing (1) is divided between the front wall (6)
and the back wall (4).
The knife sharpening apparatus according to claim 3, characterized
in that the dividing joint (22) extends plane-parallel to the front wall (6)
and the back wall (4).
The knife sharpening apparatus according to any of the above claims,
characterized in that the sharpening rods (11, 12) are mounted both on the
front wall (6) and on the back wall (4).
The knife sharpening apparatus according to claim 5, characterized
in that for mounting the sharpening rods (11, 12), a pivot pin (32, 33) is provided
on the sharpening rods (11, 12) in each case on the front and back or on the front
wall (6) and the back wall (4) to rotatably engage a recess (34, 35) in the front
wall (6) and the back wall (4) or in the sharpening rods (11, 12).
The knife sharpening apparatus according to claim 1, characterized
in that the curved guides for guiding the sharpening rods (11, 12) are formed
by recesses (15, 16; 17, 18) in the front wall (6) and the back wall (4) which are
engaged by guiding pins (31, 40) provided on the sharpening rods (11, 12) on the
front and back.
The knife sharpening apparatus according to any of the above claims,
characterized in that the springs (13, 14) are formed by wires which at one
end are fastened to the back wall (4) and at the other end attack the sharpening
rods (11, 12) on the side facing away from the knife insertion opening (7).
The knife sharpening apparatus according to claim 8, characterized
in that for fastening each spring (13, 14), the back wall (4) has provided therein
a groove (36, 37) in which one end of the spring (13, 14) is disposed and which
is adapted to be sealed by a projection (38, 39) on the front wall (6).
The knife sharpening apparatus according to any of the above claims,
characterized in that the area of the sharpening rods (11, 12) is separated
from the rest of the internal space of the housing (1) by a dividing wall (41, 41',
42, 42') which is provided on the front wall (6) and/or the back wall (4).
The knife sharpening apparatus according to any of the above claims,
characterized in that for connecting the front wall (6) with the back wall
(4), the front wall (6) and/or the back wall (4) have provided thereon sleeve-shaped
attachments (47, 48) into which pins (49, 50) on the back wall (4) and/or the front
wall (6) are adapted to be inserted.
The knife sharpening apparatus according to claim 1, characterized
in that the stand (2), for being linked to the housing (1), has two pins (54)
which engage longitudinal grooves (55, 56) on one and the other narrow side of the
housing (1).
The knife sharpening apparatus according to claim 12, characterized
in that the longitudinal grooves (55, 56) are provided in the side wall (23,
24) of the front housing member (5).
The knife sharpening apparatus according claim 1, characterized in
that for fixing the housing (1) in the folded out position at an angle (&agr;)
between the housing (1) and the stand (2) of less than 90°, a stop is provided
on the housing (1) and/or the stand (2).
The knife sharpening apparatus according to claim 14, characterized
in that the stand (2), for forming the stop, has side walls (52, 53) on which
the side walls (35, 36) of the back housing member (3) are supported in the folded
out position of the stand (2).
The knife sharpening apparatus according to claim 15, characterized
in that the side walls (23, 24) of the front housing member (5) extend on the
inner side of the side walls (52, 53) of the stand (2).
The knife sharpening apparatus according to claim 12, characterized
in that the stand (2) is provided on its side facing away from the pin (54)
with an end wall (57) which, in the folded in position of the stand (2) slid onto
the housing (1), engages over the end wall of the housing (1) facing away from the
knife insertion opening (7).
The knife sharpening apparatus according to claims 1, characterized
in that the front wall (6) has on the side facing the slot (8) a projection
(58) which engages over the adjacent edge (61) of the stand (2) in the folded in
position slid onto the housing (1).
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| Anspruch[fr] |
Dispositif d'affûtage de couteau, comportant deux fusils à
affûter (11, 12) montés rotatifs à une extrémité et guidés
dans des guidages (15 à 18) en forme d'arcs à l'autre extrémité
et sollicités l'un sur l'autre par des ressorts (13, 14) qui se croisent dans
une ouverture d'introduction de couteaux (7), de sorte que sur pression du couteau
introduit dans l'ouverture d'introduction de couteau sur les fusils d'affûtage
(11, 12) qui se croisent, les fusils d'affûtage sont écartés à
l'encontre de la force des ressorts (13, 14), les fusils d'affûtage (11, 12)
étant agencés et montés dans un boîtier (1) dont la paroi antérieure
(6) et la paroi postérieure (4) sont pourvues de fentes (8, 9) s'étendant
parallèlement l'une à l'autre pour former l'ouverture d'introduction de
couteau (7), lesquelles sont ouvertes à une extrémité et fermées
à l'autre extrémité,
caractérisé en ce que
sur le côté du boîtier (1), qui est détourné de l'ouverture
d'introduction de couteaux (7) est articulé un pied (2) qui est réalisé
en forme de plaque et qui peut être glissé sur la paroi antérieure
(6).
Dispositif d'affûtage selon la revendication 1,
caractérisé en ce que
le boîtier (1) présente une longueur (l) et une largeur (b) de 5 à
10 cm et une épaisseur (d) de 1 à 3 cm.
Dispositif d'affûtage selon la revendication 1 ou 2,
caractérisé en ce que
le boîtier (1) est divisé entre la paroi antérieure (6) et la paroi
postérieure (4).
Dispositif d'affûtage selon la revendication 3,
caractérisé en ce que
la jointure de division (22) s'étend à faces planes et parallèles
à la paroi antérieure (6) et à la paroi postérieure (4).
Dispositif d'affûtage selon l'une des revendications précédentes,
caractérisé en ce que
les fusils d'affûtage (11, 12) sont montés tant sur la paroi antérieure
(6) que sur la paroi postérieure (4).
Dispositif d'affûtage selon la revendication 5,
caractérisé en ce que
pour monter les fusils d'affûtage (11, 12), il est prévu sur les fusils
d'affûtage (11, 12) à l'avant et à l'arrière ou sur la paroi
antérieure (6) et sur la paroi postérieure (4) un tourillon (32, 33) respectif
qui s'engage en rotation dans un évidement (34, 35) dans la paroi antérieure
(6) et dans la paroi postérieure (4) ou dans les fusils d'affûtage (11,
12).
Dispositif d'affûtage selon la revendication 1,
caractérisé en ce que
les guidages en forme d'arc sont formés pour guider les fusils d'affûtage
(11, 12) par des évidements (15, 16 ; 17, 18) dans la paroi antérieure
(6) et dans la paroi postérieure (4), dans lesquels s'engagent des tenons de
guidage (31, 40) prévus à l'avant et à l'arrière sur les fusils
d'affûtage (11, 12).
Dispositif d'affûtage selon l'une des revendications précédentes,
caractérisé en ce que
les ressorts (13, 14) sont formés par des fils métalliques qui sont fixés
par une extrémité sur la paroi postérieure (4), et par leur autre
extrémité, ils s'engagent sur les fusils d'affûtage (11, 12) sur
le côté détourné de l'ouverture d'introduction de couteaux (7).
Dispositif d'affûtage selon la revendication 8,
caractérisé en ce que
pour fixer chaque ressort (13, 14) dans la paroi postérieure (4) est prévue
une gorge (36, 37) dans laquelle est agencée une des extrémités du
ressort (13, 14) et qui peut être fermée sur la paroi antérieure
(6) par une saillie (38, 39).
Dispositif d'affûtage selon l'une des revendications précédentes,
caractérisé en ce que
la région des fusils d'affûtage (11, 12) est séparée du reste
de l'espace intérieur du boîtier (1) par une paroi intermédiaire
(41, 41', 42, 42') qui est prévue sur la paroi antérieure (6) et/ou sur
la paroi postérieure (4).
Dispositif d'affûtage selon l'une des revendications précédentes,
caractérisé en ce que
pour relier la paroi antérieure (6) à la paroi postérieure (4), des
tétons (47, 48) en forme de douilles sont prévus sur la paroi antérieure
(6) et/ou sur la paroi postérieure (4), dans lesquels les boulons (49, 50)
peuvent être enfichés sur la paroi postérieure (4) et/ou sur la paroi
antérieure (6).
Dispositif d'affûtage selon la revendication 1,
caractérisé en ce que
pour être articulé sur le boîtier (1), le pied (2) présente
deux tenons (54) qui s'engagent dans une gorge longitudinale (55, 56) sur l'un et
sur l'autre petit côté respectif du boîtier (1).
Dispositif d'affûtage selon la revendication 12,
caractérisé en ce que
les gorges longitudinales (55, 56) sont prévues dans la paroi latérale
(23, 24) de la partie de boîtier (5) antérieure.
Dispositif d'affûtage selon la revendication 1,
caractérisé en ce que
une butée est prévue sur le boîtier (1) et/ou sur le pied (2) pour
fixer le boîtier (1), dans la position dépliée, sous un angle (□)
de moins de 90° entre le boîtier (1) et le pied (2).
Dispositif d'affûtage selon la revendication 14,
caractérisé en ce que
pour former la butée, le pied (2) présente des parois latérales (52,
53) sur lesquelles prennent appui les parois latérales (35, 36) de la partie
de boîtier (3) postérieure dans la position dépliée du pied
(2).
Dispositif d'affûtage selon la revendication 15,
caractérisé en ce que
les parois latérales (23, 24) de la partie de paroi antérieure (5) s'étendent
sur la face intérieure des parois latérales (52, 53) du pied (2).
Dispositif d'affûtage selon la revendication 12
caractérisé en ce que
le pied (2) est pourvu d'une paroi frontale (57) sur son côté détourné
du tenon (54), laquelle, dans la position du pied (2) dépliée et enfilée
sur le boîtier (1), chevauche la paroi frontale du boîtier (1), qui est
détournée de l'ouverture d'introduction de couteaux (7).
Dispositif d'affûtage selon la revendication 1,
caractérisé en ce que
sur le côté détourné de la fente (8), la paroi antérieure
(6) présente une saillie (58) qui chevauche l'arête voisine (61) du pied
(2) dans la position repliée et enfilée sur le boîtier (1).
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Patent Zeichnungen (PDF)
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