Die Erfindung bezieht sich auf einen Stiftspitzer zum Anspitzen
eines Stifts, insbesondere eines Kosmetikstifts.
Ein Spitzer wird üblicherweise dazu eingesetzt, die
Mine eines Stifts anzuspitzen und dabei eine gegebenenfalls vorhandene Minenumhüllung
im Bereich der Stiftspitze abzuschälen. Herkömmlicherweise umfasst ein
Spitzer einen etwa quader- oder keilförmigen Spitzerkörper, in welchen
ein im Wesentlichen kreiskegelförmiger Spitzkonus als Führung für
die Stiftspitze derart eingebracht ist, dass seine Mantelfläche eine Außenfläche
des Spitzerkörpers etwa tangiert. In der Umgebung dieser Tangente ist der Spitzkonus
über einen Spanauswurfschlitz zu der anliegenden Außenfläche des
Spitzerkörpers hin geöffnet. Ein Spitzer umfasst des Weiteren ein Schälmesser,
das tangential bezüglich der Mantelfläche des Spitzkonus auf dem Spitzerkörper
befestigt ist und mit einer Schneidkante in den Spanauswurfschlitz hineinragt, so
dass bei Verdrehung eines in den Spitzkonus eingeschobenen Stiftes gegenüber
dem Spitzerkörper durch die Schneidkante des Schälmessers ein Span von
dem Stift abgehoben wird.
Bei einem sogenannten Mehrfachspitzer sind mehrere Spitzereinheiten
mit jeweils einem Spitzerkörper und einem darauf angebrachten Schälmesser
zu einer Baueinheit integriert. Die Spitzereinheiten eines solchen Mehrfachspitzers
sind zumeist hinsichtlich des Durchmessers des Stiftführungskanals oder des
Öffnungswinkels des Spitzkonus unterschiedlich ausgebildet, um Stifte verschiedenen
Durchmessers anspitzen zu können und/oder unterschiedliche Spitzenformen auszuschälen.
Aus der
DE 40 00 122 A1
ist ein Stiftspitzer bekannt, dessen im wesentlichen quaderförmiger
Spitzerkörper an seinen Längsseitenwänden mit komplementären
Vorsprüngen oder Vertiefungen versehen sind. Die Vorsprünge bzw. Vertiefungen
ermöglichen hierbei das Zusammenstecken mehrerer Stiftspitzer und somit deren
Kombination zu einem Mehrfachspitzer.
Stiftspitzer zum Anspitzen von Kosmetikstiften, die üblicherweise
mit einer vergleichsweise weichen, plastischen Mine versehen sind, weisen häufig
zusätzlich zu dem Schälmesser einen sogenannten Minenformer auf, der beim
Spitzvorgang die im Bereich der Stiftspitze hervortretende Minenmasse zu einer vorgegebenen,
insbesondere abgerundeten Spitze ausformt. Bei einem aus der
DE 199 52 039 A1
bekannten Stiftspitzer sind mehrere unterschiedlich geformte Minenformer
vorgesehen, die an einer karussellartigen Verstellmechanik angeordnet sind und durch
Verdrehen der Verstellmechanik alternativ mit dem Stiftführungskanal in Eingriff
gebracht werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen in herstellungstechnisch
besonders günstigen Stiftspitzer anzugeben, der dennoch flexibel einsetzbar
und/oder handhabungstechnisch einfach sein soll.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst
durch die Merkmale des Anspruchs 1. Danach umfasst der Stiftspitzer mindestens zwei
Spitzereinheiten, deren jede einen Spitzerkörper und ein auf diesem befestigtes
Schälmesser aufweist. Hierbei sind die Spitzerkörper benachbarter Spitzereinheiten
über einen Filmstreifen, d.h. einen im Vergleich zu einem jeden Spitzerkörper
dünnwandigen und hierdurch flexiblen Materialstreifen, der nach Art eines Filmscharniers
als Sollbiegestelle oder Solltrennstelle wirkt, einstückig verbunden.
Die erfindungsgemäße Verbindung der mehreren
Spitzereinheiten durch ein oder mehrere Filmstreifen ist in mehrfacher Hinsicht
vorteilhaft. Insbesondere können die verbundenen Spitzerkörper in einem
einzigen Arbeitsgang, insbesondere einem Spitzgussverfahren, einfach und preisgünstig
gefertigt werden, wobei gleichzeitig eine hohe Flexibilität hinsichtlich des
späteren Einsatzes der Spitzereinheiten gewährleistet ist. So können
die Spitzereinheiten in einem folgenden Arbeitsschritt einfach vereinzelt werden
und als Einzelspitzer mit oder ohne Spanfanggehäuse verwendet werden. Gemäß
einer vorteilhaften Einsatzvariante ist alternativ hierzu vorgesehen, die Spitzereinheiten
in verbundenem Zustand als Mehrfachspitzer zu verwenden, wobei die aus den Spitzereinheiten
gebildete Baueinheit vorzugsweise im Ganzen in ein gemeinsames Spanfanggehäuse
eingesetzt ist. Die Filmstreifen ermöglichen es hierbei, die aus den Spitzereinheiten
gebildete Baueinheit zu falten, und somit die Spitzereinheiten in zueinander verkipptem
Zustand in das Spanfanggehäuse einzusetzen, wobei ein und dieselbe Baueinheit
von Spitzereinheiten auf einfachste Weise an eine Vielzahl unterschiedlicher Gehäuseformen
angepasst werden kann. Der selbststabilisierende Verbund der Spitzereinheiten ermöglicht
hierbei insbesondere die Realisierung besonders kompakter und konstruktiv einfacher
Gehäuseformen sowie eine einfach zu bewerkstelligende Montage der Spitzereinheiten
in dem Spanfanggehäuse.
Zur Realisierung eines sehr kompakten Mehrfachspitzers
sind Spitzereinheiten zweckmäßigerweise gleichsinnig gegeneinander verfaltet,
so dass die Baueinheit im Querschnitt etwa den Umriss eines Polygons oder Polygonsegmentes
bildet. In einer besonders kompakten und stabilen Einsatzvariante sind die Spitzereinheiten
dabei zu einem gleichmäßigen Polygon - im Falle von drei zusammenhängenden
Spitzereinheiten also zu einem gleichseitigen Dreieck - zusammengefaltet.
Alternativ hierzu ist vorgesehen, die Spitzereinheiten
alternierend gegensinnig gegeneinander zu verfalten, so dass die Baueinheit im Querschnitt
etwa eine "Zick-Zack-Linie" bildet. Dies ist besonders vorteilhaft, um die Baueinheit
an flache Gehäuseformen unterschiedlicher Breite anzupassen.
In einer besonders vorteilhaften Bauform des Stiftspitzers
umfasst jeder Spitzerkörper eine Führungshülse mit einer Bohrung,
die einen Stiftführungskanal für einen anzuspitzenden Stift definiert,
wobei an den Außenumfang dieser Führungshülse mindestens ein (im
Vergleich zum Außendurchmesser der Führungshülse) flacher Stützflügel
angeformt ist, der im Querschnitt (d.h. entlang der Achse des Stiftführungskanals
einer der Spitzeinheiten gesehen) etwa radial von der Führungshülse abragt.
Benachbarte Spitzereinheiten sind hierbei an den aneinander angrenzenden Außenkanten
je eines Stützflügels miteinander verbunden. In dieser Ausführung
ist der Spitzerkörper einer jeden Spitzereinheit auf das Wesentliche reduziert,
so dass der Spitzerkörper bei hoher Stabilität gegenüber den beim
Spitzvorgang auftretenden Verwindungskräften dennoch besonders materialsparend
realisiert ist. Gleichzeitig ermöglicht die vorstehend beschriebene Formgebung
eine besonders kompakte Verfaltung der Spitzereinheiten.
Vorzugsweise umfasst jeder Spitzerkörper zwei entgegengesetzt
zueinander an die Führungshülse angeformte Stützflügel, so dass
jeder Spitzerkörper im Querschnitt durch die Führungshülse etwa die
Form einer Flügelmutter einnimmt. Die beiden Stützflügel sind in
zweckmäßiger Weiterbildung in einem von der Führungshülse beabstandeten
Endbereich zusammengefügt, so dass die Stützflügel mit der Führungsmutter
einen unter Stabilitätsaspekten besonders vorteilhaften geschlossenen Stützrahmen
bilden.
Bevorzugt ist die Führungshülse für die
verschiedenen Spitzereinheiten derselben Baueinheit jeweils unterschiedlich ausgeführt,
so dass sich die durch die Bohrung der jeweiligen Führungshülse definierten
Stiftführungskanäle in ihrem Durchmesser und/oder in dem Konuswinkel ihres
jeweiligen Spitzkonus unterscheiden. Alternativ oder zusätzlich hierzu ist
vorgesehen, dass sich die verschiedenen Spitzereinheiten in der Ausprägung
eines der jeweiligen Spitzereinheit zugeordneten Minenformers unterscheiden. Beispielsweise
umfasst die Baueinheit drei Spitzereinheiten, von denen eine erste Spitzereinheit
keinen Minenformer aufweist, während der zweiten und dritten Spitzereinheit
Minenformer zugeordnet sind, die die Stiftspitze in unterschiedlichem Grad abrunden.
Die den Stiftführungskanal des bzw. eines jeden Spitzerkörpers
definierende Bohrung durchsetzt die zugehörige Führungshülse ganz,
so dass der Stiftführungskanal über beide Axialenden der Führungshülse
hinaussteht. Mit anderen Worten ist die Führungshülse derart ausgebildet,
dass ein in Spitzposition eingeschobener Stift die Führungshülse vollständig
durchsetzt und zumindest mit einem Teil seiner Stiftspitze durch ein Austrittsende
der Bohrung über die Führungshülse hinaussteht. In dieser Ausführung
ist an die Führungshülse zweckmäßigerweise eine Messerhalterung
angeformt, die das Austrittsende der in der Führungshülse vorgesehenen
Bohrung axial überragt. Die Messerhalterung flankiert den Stiftführungskanal
hierbei einseitig, so dass der Stiftführungskanal zu einer von der Messerhalterung
abgewandten Seite hin offen ist. Die weitestgehend offene Ausgestaltung des Stiftführungskanals
im Bereich der Messerhalterung, und damit bei eingeschobenem Stift im Bereich der
Stiftspitze, hat den Vorteil, das beim Spitzvorgang abgeschabte Minenmasse besonders
leicht von der Messerhalterung abfallen kann. Hiermit wird einem insbesondere für
Kosmetikstifte typischem Problem, dass die für diese Stifte üblicherweise
weiche und plastische Minenmasse beim Spitzvorgang an der Messerhalterung verklumpt
und den Stift beim fortgesetzten Spitzen verschmiert, besonders effektiv entgegengewirkt.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
- Fig. 1
- in Draufsicht allgemein ein Konstruktionsprinzip eines Spitzerkörpers mit
einer Führungshülse, einer an diese angeformten Messerhalterung sowie
mit zwei an die Führungshülse angeformten und zu einem Stützrahmen
miteinander verbundenen Stützflügeln,
- Fig. 2
- in schematischer Seitenansicht das Konstruktionsprinzip gemäß Fig.
1,
- Fig. 3
- in einem Längsschnitt III-III gemäß Fig. 1 das dortige Konstruktionsprinzip,
- Fig. 4
- in perspektivischer Ansicht ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Stiftspitzers mit drei auf dem Konstruktionsprinzip gemäß Fig. 1 bis 3
beruhenden Spitzereinheiten, die über als Solltrennstelle oder Sollbiegestelle
wirkende Filmstreifen einstückig miteinander verbunden sind,
- Fig. 5
- in Frontansicht der Stiftspitzer gemäß Fig. 4,
- Fig. 6
- in Darstellung gemäß Fig. 5 den dortigen Stiftspitzer, wobei die Spitzereinheiten
zum Einsetzen in ein Spanfanggehäuse entlang der Filmstreifen alternierend
gegensinnig zueinander verfaltet sind, und
- Fig. 7
- in Darstellung gemäß Fig. 5 den dortigen Stiftspitzer, wobei die Spitzereinheiten
zum Einsetzen in ein Spanfanggehäuse entlang der Filmstreifen gleichsinnig
zueinander verfaltet sind.
Einander entsprechende Teile und Größen sind
in allen Figuren stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
In der nachfolgend (in Bezug auf die Fig. 4 bis 7) beschriebenen
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Stiftspitzers 1 ist ein gemeinsames
Konstruktionsprinzip für einen Spitzerkörper 2 verwirklicht, das zunächst
allgemein anhand der Fig. 1 bis 3 näher beschrieben wird.
Fig. 1 zeigt den aus Kunststoff oder Metall hergestellten
Spitzerkörper 2 sowie ein auf dem Spitzerkörper 2 befestigtes Schälmesser
3. Der Spitzerkörper 2 wiederum umfasst eine Führungshülse 4, eine
an diese angeformte Messerhalterung 5 sowie zwei an die Führungshülse
4 angeformte Stützflügel 6 und 7.
Die Führungshülse 4 ist von einer zentralen Bohrung
8 (Fig. 3) durchsetzt, die während des Spitzvorgangs einen zu spitzenden Stift
S lagert und somit einen einen Stiftführungskanal 9 (Fig. 3) definiert. Der
Stiftführungskanal 9 bezeichnet also das Volumen, das der zu spitzende Stift
S in Spitzstellung innerhalb und außerhalb der Führungshülse 4 einnimmt.
Außerhalb der Führungshülse 4 ist der Stiftführungskanal 9 dabei
durch die gedankliche Verlängerung der Wand der Bohrung 8 über die Führungshülse
4 hinaus gegeben. Die Führungshülse 4 und insbesondere deren Bohrung 8
weisen ein Einführende 10 auf, an welchem ein zu spitzender Stift S im Zuge
des Spitzvorgangs in die Bohrung 8 einzuführen ist.
Das dem Einführende 10 axial entgegengesetzte Ende
der Führungshülse 4 und deren Bohrung 8, zu welchem die Stiftspitze des
Stiftes S in Spitzposition wieder aus der Führungshülse 4 heraussteht,
ist als Austrittsende 11 bezeichnet.
In einem an das Einführende 10 angrenzenden Abschnitt
12 der Führungshülse 4 ist die Bohrung 8 zylindrisch, d.h. insbesondere
mit konstantem Durchmesser, ausgeführt. Dieser zylindrische Abschnitt 12 dient
zur Gewährleistung einer guten Führung des Stifts S entlang einer Achse
13 des Stiftführungskanals 9. In einem an das Austrittsende 11 angrenzenden
Abschnitt 14 der Führungshülse 4 verjüngt sich die Bohrung 8 dagegen
zum Austrittsende 11 hin konisch. Dieser konische Abschnitt 14 der Bohrung 8 dient
als Anschlag zur Axialfixierung des Stifts S in der Spitzposition.
Die Führungshülse 4 weist einen prinzipiell beliebig
gestaltbaren Außenumfang 15 auf. In den dargestellten Ausführungsbeispielen
ist der Außenumfang 15 der Führungshülse 4 aber stets kreisrund ausgebildet.
Die Messerhalterung 5 hat, wie insbesondere aus den Fig.
2 und 3 erkennbar ist, im Wesentlichen die Form eines Keils, dessen Horizontalfläche
16 (Fig. 3) mit geringem Abstand parallel zur Achse 13 des Stiftführungskanals
9 ausgerichtet ist. Die Schrägfläche der Keilform bildet dagegen eine
Auflagefläche 17 (Fig. 3), auf welcher das Schälmesser 3 unter einem Winkel
bezüglich der Achse 13 positioniert ist. Die Auflagefläche 17 ist hierzu
insbesondere an ihrem von der Achse 13 abgewandten Rand mit einer relingartigen
Positionierhilfe 18 umgeben, an welcher das Schälmesser 3 angelegt ist. Das
Schälmesser 3 ist in dieser Position derart ausgerichtet, dass seine Schneidkante
19 eine die Achse 13 etwa schneidende Linie bildet. Das Schälmesser 3 ist mittels
einer Befestigungsschraube 20 auf der Auflagefläche 17 fixiert.
Die Messerhalterung 5 ist mit ihrer Mittellängsachse
parallel versetzt zu der Achse 13 angeordnet, so dass ihre Keilspitze 21 von der
Führungshülse 4 abgewandt ist, und die der Keilspitze 21 entgegengesetzte
Keilbasis 22 entsprechend der Führungshülse 4 zugewandt ist. Die Messerhalterung
5 überlappt im Bereich der Keilbasis 22 mit der Führungshülse 4 in
einem axialen Bereich, der die axiale Länge des konischen Abschnitts 14 der
Führungshülse 4 übersteigt. Durch diese Überlappung wird erreicht,
dass der Stift S bis zu seinem Außenumfang sauber abgeschält wird. Im
Überlappungsbereich ist die Führungshülse 4 mit einem Spanauswurfschlitz
23 versehen, in den die Schneidkante 19 des Schälmessers 3 hineinragt.
In dem überwiegenden Bereich ihrer axialen Erstreckung
ragt die Messerhalterung 5 über das Austrittsende 11 der Führungshülse
4 hinaus. In diesem Bereich flankiert die Messerhalterung 5 den Stiftführungskanal
9 lediglich einseitig, während der Stiftführungskanal 9 in dem übrigen
Umfangswinkelbereich nach außen hin nicht begrenzt ist, so dass beim Spitzvorgang
das Schälmesser 3 und der den Stiftführungskanal 9 ausfüllende Stift
S quasi frei im Raum hängen. Konkret ist der Stiftführungskanal 9 lediglich
in einem Umfangswinkelbereich von geringfügig mehr als 90° von der Messerhalterung
5 und dem Schälmesser 3 umgeben. In dem überwiegenden Umfangswinkelbereich
von ca. etwa 250° - 270° ist der Stiftführungskanal 9 dagegen nach
außen hin offen, so dass Spanabfall und abgeschälte Minenmasse ungehindert
von dem Schälmesser 3 und der Messerhalterung 5 abfallen kann.
Jeder Stützflügel 6 und 7 ist in einem Ansatzbereich
24 an den Außenumfang 15 der Führungshülse 4 angeformt ist und ragt
von dort - im Querschnitt entlang der Achse 13 gesehen - radial von der Führungshülse
4 ab. Die beiden Stützflügel 6 und 7 sind dabei insbesondere an zueinander
entgegengesetzten Umfangsbereichen der Führungshülse 4 angeordnet, so
dass der Spitzerkörper 2 etwa die Form einer Flügelmutter hat.
Jeder Stützflügel 6,7 weist eine im Vergleich
zum Durchmesser der Führungshülse 4 geringe Stärke und eine langgestreckte,
flache Form auf, deren Längserstreckung parallel zu der Achse 13 ausgerichtet
ist. Von dem Ansatzbereich 24 ausgehend erstreckt sich jeder Stützflügel
6,7 axial in Richtung des Austrittsendes 11 und über dieses hinaus. Die Stützflügel
6,7 flankieren somit in axialer Richtung die Messerhalterung 5 und das Schälmesser
3. Die Messerhalterung 5 ist dabei optional in den Stützflügel 7 integriert.
In einem entgegengesetzt zu dem Ansatzbereich 24 angeordneten
Endbereich 25 sind die Stützflügel 6,7 zusammengeführt und einstückig
miteinander verbunden. Die Stützflügel 6,7 bilden somit einen im Wesentlichen
rechteckigen, geschlossenen Stützrahmen 31, in den die Führungshülse
4 und gegebenenfalls auch die Messerhalterung 5 integriert sind.
Gemäß Fig. 4 bis 7 umfasst eine Ausführungsform
des erfindungsgemäßes Stiftspitzers 1 drei Spitzereinheiten 30,31 und
32 mit jeweils einem Spitzerkörper 2 und einem darauf befestigten Schälmesser
3, von denen jede Spitzereinheit 30,31, 32 nach dem vorstehend beschriebenen Konstruktionsprinzip
ausgebildet ist. Die Spitzereinheiten 30,31 und 32 sind zum Anspitzen unterschiedlich
dicker Stifte S vorgesehen und unterscheiden sich entsprechend - wie aus Fig. 5
zu ersehen ist - in dem Durchmesser der jeweiligen Führungshülse 4, und
hierbei auch insbesondere in dem Durchmesser der in die Führungshülse
4 jeweils eingebrachten Bohrung 8.
Die Spitzerkörper 2 der Spitzereinheiten 30,31,32
sind parallel zueinander derart aneinandergereiht, dass der Stützflügel
7 der Spitzereinheit 30 und der Stützflügel 6 der Spitzereinheit 31 bzw.
der Stützflügel 7 der Spitzereinheit 31 und der Stützflügel
6 der Spitzereinheit 32 mit ihren jeweiligen Außenkanten 33 (Fig. 5) nebeneinander
liegen. Die aneinander angrenzenden Spitzereinheiten 30 und 31 bzw. 31 und 32 sind
hierbei jeweils durch einen dünnen Filmstreifen 34 (Fig. 5) verbunden, der
zwischen den Außenkanten 33 der jeweils aneinanderstoßenden Stützflügel
6,7 aufgespannt ist.
In dem in den Fig. 4 und 5 dargestellten Rohzustand sind
die Spitzereinheiten 30,31 und 32 kolinear bezüglich der durch ihre Stützflügel
6,7 aufgespannten Ebene ausgerichtet und hängen über die Filmstreifen
34 einstückig zusammen.
Der Stiftspitzer 1 kann nun zum einen in diesem Rohzustand
verwendet werden. Zum anderen kann der Stiftspitzer 1 auch entlang der Filmstreifen
34 getrennt oder gefaltet werden, um die einzelnen Spitzereinheiten 30,31,32 separat
voneinander zu verwendet bzw. um die Spitzereinheiten 30,31,32 platzsparend in ein
Spanfanggehäuse 35a,35b,35c (Fig. 6 bzw. 7) einzusetzen. In ersterem Fall wirken
die Filmstreifen 34 als Solltrennstelle, entlang welcher die Spitzereinheiten 30,31,32
einfach abgeschnitten oder abgerissen werden können. In letzterem Fall wirken
die Filmstreifen 34 nach Art eines Filmscharniers als Sollbiegestelle, die es erlaubt,
die Spitzereinheiten 30,31 und 32 zerstörungsfrei und reversibel gegeneinander
zu verkippen.
Die Faltbarkeit der aus den zusammenhängenden Spitzereinheiten
30,31, und 32 gebildeten Baugruppe ermöglicht es, dieselbe Baugruppe im Ganzen
an Spanfanggehäuse 35a,35b,35c unterschiedlicher Form flexibel anzupassen.
Fig. 6 zeigt die Spitzereinheiten 30,31,32 in einer an
ein flaches Gehäuse 35a angepassten Faltung. Die Spitzereinheiten 31,31,32
sind hierbei alternierend gegensinnig, d.h. im "Zick-Zack", gegeneinander verfaltet.
In einer alternativen Anordnung gemäß Fig. 7
der Spitzereinheiten 30,31,32 sind diese im Querschnitt etwa zu einem gleichseitigen
Dreieck (und damit insbesondere gleichsinnig zueinander) zusammengefaltet. Diese
sehr kompakte Faltung eignet sich vor allen - wie in Fig. 7 angedeutet ist - um
die Spitzereinheiten 30,31,32 in ein Spanfanggehäuse 35b mit rundem Querschnitt
oder ein Spanfanggehäuse 35c mit sechseckigem Querschnitt einzusetzen.
Wie den Fig. 6 und 7 zu entnehmen ist, stabilisieren sich
die zusammenhängenden Spitzereinheiten 30,31,32 von selbst in den dargestellten
Gehäuseformen, so dass zusätzliche Befestigungsmittel wie z.B. Rasthaken,
Anschlagflächen, etc. an der Innenwand des jeweiligen Spanfanggehäuses
35a,35b,35c zur Fixierung der Spitzereinheiten 30,31,32 nicht zwangsweise erforderlich
sind. Das Spanfanggehäuse 35a,35b,35c kann daher äußerst einfach
und preisgünstig realisiert sein. Derartige Befestigungsmittel können
aber optional für eine verbesserte Fixierung der Spitzereinheiten 30,31,32
dennoch vorgesehen sein.