| Dokumentenidentifikation |
DE102005002313B4 06.09.2007 |
| Titel |
Keimvorrichtung |
| Anmelder |
Osner, Robert, 83564 Soyen, DE |
| Erfinder |
Osner, Robert, 83564 Soyen, DE |
| DE-Anmeldedatum |
17.01.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005002313 |
| Offenlegungstag |
27.07.2006 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
06.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
06.09.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A01C 1/02(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Keimvorrichtung zum Einweichen
und/oder Ziehen von Keimlingen aller Art gemäß Oberbegriff des Anspruchs
1, wie sie zur hygienischen Keimung von Samen, Körnern, Nüssen, Leguminosen
und dergleichen Verwendung findet.
Die Vorteile und Verwendungen von gekeimten Samenkörnern in der
menschlichen Ernährung, auch Brotbacken mit angekeimtem Getreide, oder als
Tierfutter, sind seit Jahrzehnten bekannt.
Angekeimtes Getreide und Sprossen vieler Arten stehen in zunehmendem
Maße auf dem Speiseplan gesundheitsbewusster Ernährung und werden am Markt
in unterschiedlicher Form angeboten. In vielen Großküchen, aber auch bei
ernährungsbewussten Privatpersonen, gehören Sprossen und angekeimtes Getreide
zum festen Bestandteil eines Ernährungsplans.
Keimlinge nicht zu kaufen, sondern auch bei kleinen Mengen selbst
zu ziehen, hat viele Vorteile, denn selbstgezogene Keimlinge sind frisch, kosten
wenig und die Einkaufswege dafür entfallen. So praktizieren viele Privathaushalte
bereits das Ziehen von Keimligen und Sprossen in Keimbehältern, z. B. in Glaskultivatoren.
In der Literatur sind dazu auch verschiedene Vorrichtungen beschrieben
worden. Dabei umfasst die Behandlung meist mehrere Schritte:
- – Als erstes erfolgt eine Reinigung des Keimgutes mit Wasser.
- – Als Nächstes erfolgt ein Einweichen des Keimgutes.
- – Danach wird das Keimgut im Trockenbereich zum Keimen gebracht und eventuell
von Zeit zu Zeit mit Wasser befeuchtet oder gewaschen.
Anlagen für größere Mengen haben manchmal zusätzlich
ein mechanisches Rührwerk und eventuell eine aktive Belüftung, um Homogenität
und gute Sauerstoffversorgung im Keimgut zu erreichen. Dabei kommt in geschlossenen
Systemen eine Belüftung und manchmal eine Temperierung zum Einsatz.
So ist in der DE 198 55 695
A1 eine Anlage beschrieben, in der das Keimgut in einem geschlossenem Behälter
in geschlossenem Kreislauf belüftet wird. Heizeinrichtung und Befeuchtungseinrichtung
sind Bestandteil dieses Belüftungskreislaufs. Hier kann zwar auf eine Durchmischung
und Auflockerung des Keimgutes zum Teil verzichtet werden. Jedoch sind diese Anlagen
für den Heim- und Kleingewerbebereich zu komplex, unwirtschaftlich und zu teuer.
Bei der Verwendung einfacher Keimbehälter und Keimgläser,
wie z. B. in der DE 197 52 159 C2
und US 2004/0237802 A1 beschrieben, ist zwar der Kostenaufwand gering, jedoch müssen
immer wiederkehrende manuelle Behandlungsschritte erledigt werden, die einiger Überlegungen
bedürfen und relativ streng einzuhalten sind. Außerdem ist dabei ein Zeitplan
einzuhalten, der keine großen Abweichungen erlaubt, da sonst das Keimgut ungünstigen
Bedingungen ausgesetzt ist und schnell Fäulnisbildung einsetzt oder die Keimrate
und Qualität nachlässt und die Keimzeit sich verlängert.
Bei übereinander gestapelten Keimbehältern werden die unteren
Schalen durch die ausgeschwemmten Stoffe aus den oberen Schalen belastet.
Bei einfachen Keimgläsern sollte das Wasser in der Einweichphase
am besten mehrmals gewechselt werden, weil die ausgeschwemmten Stoffe von der kleinen
Wassermenge aufgenommen werden müssen. Werden dann die ausgeschwemmten Stoffe
und Stoffwechselausscheidungen der Keimlinge nicht zeitgerecht entfernt oder stark
verdünnt, verschlechtert sich die Qualität der Keimlinge und es setzt
leicht Fäulnisbildung ein, wodurch die Keimrate sinkt.
Bewährt hat sich zur Reinigung und Befeuchtung des Keimgutes
das Eintauchen oder Spülen mit Wasser. Bei vielen Keimsaaten, insbesondere
bei Getreide, ist ein mehrstündiges Einweichen in Wasser als Behandlungsschritt
Bedingung, um ein bestimmtes Ergebnis in einer gewissen Zeit zu erreichen.
So sind Keimgeräte bekannt, welche die Reinigung und Befeuchtung
über eine automatische Sprühbewässerung oder Benebelungseinrichtung
bewerkstelligen. Fehlt diesen Keimgeräten aber die Funktion des mehrstündigen
Einweichens oder der zeitgesteuerten Durchmischung und Auflockerung des Keimgutes,
dann sind sie nur begrenzt zuverlässig und einsetzbar. Schon bei kleinen Schichtdicken,
mit wenigen Keimlingen übereinander, sind die einzelnen Keimlinge unterschiedlichen
Bedingungen ausgesetzt, wodurch einzelne Samen unter Staunässe, andere Samen
gleichzeitig unter zu starker Austrocknung leiden und sich nicht optimal entwickeln.
Die Qualität dieser Keimlinge ist oft nicht zufriedenstellend.
In der DE 32 420 37 A1
wird eine Vorrichtung beschrieben, in welcher der Keimbehälter zwar zur Bewässerung
in ein Tauchbad zeitgesteuert absenkbar ist, jedoch ohne Durchmischung und Auflockerung
des Keimgutes. Keimgeräte ohne Durchmischung und Auflockerung des Keimgutes
haben aber den Nachteil, dass keine homogene Bedingungen im Keimgut
vorherrschen und die Luftzirkulation und die Sauerstoffversorgung im Keimgut nicht
sichergestellt werden kann. Dadurch verschlechtert sich der Geruch und die Qualität
der Keimlinge; es setzt leichter Fäulnisbildung ein und die Keimrate läßt
nach. Eine aktive Belüftungseinrichtung stellt einen weiteren Aufwand dar und
kann hier nur begrenzt Abhilfe schaffen, weil zum Beispiel auch die Feuchtigkeit
im Keimgut ungleichmäßig verteilt sein kann.
Als besonders einfach und wirksam zur Durchmischung und Auflockerung
des Keimgutes hat sich als Keimbehälter eine Trommel bewährt, die sich
um die eigene Achse dreht. So ist in der DE
101 52 645 A1 eine Vorrichtung mit drehbarer Trommel als Keimbehälter
beschrieben, mit drehbarer Lagerung, die es in mehreren Ausführungen gibt.
Bei einer Keimtrommel ist jedoch bisher immer zusätzlich eine Wasserzuleitung
oder Sprühbewässerung, bzw. Benebelungseinrichtung zur Befeuchtung des
Keimgutes notwendig, was diese Vorrichtungen aufwendiger und teurer macht.
Schliesslich ist aus US 3 911 619,
insbesondere deren 9 bis 11 eine Keimvorrichtung
bekannt, bei der am oberen Ende einer vertikalen Halterung ein Elektromotor mit
Getriebe befestigt ist. An der horizontal abragenden Antriebswelle ist ein Keimbehälter
über eine mittige Nabe an dessen Schraubdeckel abnehmbar auf gesteckt, während
darunter an der Halterung eine Tropfwanne befestigt ist. Im Schraubdeckel sind um
die Stecknabe herum vier relativ kleine Gitteröffnungen vorgesehen, die im
Behälter einen relativ hohen Wasserspiegel ermöglichen und zur etwas gebremsten
Belüftung dienen. Das Keimgut wird über Nacht im stehenden Keimglas mit
viel Wasser eingeweicht an der Antriebswelle über dem Deckel angesteckt, so
dass überschüssiges Wasser in die darunter befindliche Tropfwanne abfließt.
Das Wasser im Behälter muss täglich nachgefüllt werden, wofür
dann der Motor abgestellt, der Behälter aus der Vorrichtung entnommen, der
Deckel abgeschraubt und eine entsprechende Wassermenge zugefüllt werden muss.
Nach Verschließen und erneutem Aufstecken des Behälters fließt erneut
überschüssiges Wasser ab. Ein Reinigen des Keimgutes erfolgt damit nicht
oder nur unwesentlich durch das überschüssig abfließende Wasser.
Ein platzsparendes und reinigungsoptimierendes komplettes Auseinandernehmen der
Vorrichtung ist nur sehr bedingt möglich.
Die Probleme beim Stand der Technik sind somit insbesondere im hohen
Preis und Aufwand der Vorrichtungen, in mangelnder Qualität der Keimlinge oder
in der Notwendigkeit manueller Eingriffe nach Zeitplan zu finden. Die ungenügende
Zuverlässigkeit über das einwandfreie Gelingen des Ankeimens von Samen
oder der Sprossenzucht ist ein häufiges Problem.
Eine gute Hygiene ist zudem Grundvoraussetzung für Keimlinge
guter Qualität. Zu einer guten Hygiene gehört auch die Reinigungsfreundlichkeit
der betroffenen Teile, mit wenigen Ecken und Kanten, die richtige Materialauswahl
und dass es möglichst wenig zu Reinigen gibt. Die zu reinigenden Teile sind
aber oft nicht für die Spülmaschine im Haushalt geeignet.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, eine Keimvorrichtung
oben genannter Gattung anzugeben, die in einfacher, platzsparender, reinigungsfreundlicher
und zuverlässiger Weise, mit möglichst wenig manuellen Eingriffen, für
den Heim- oder Kleingewerbebereich verwendbar und preisgünstig ist, ohne Fäulnisbildung
und mit guter Keimrate.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung
o. g. Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Dem gemäß weist der Aktivator eine elektronische Steuerung
für die zeitlich vorgegebenen oder durch Sensoren vorbestimmten Bewegungen
des Keimbehälters auf.
Mit Hilfe des Aktivators wird der Keimbehälter in Drehung versetzt
und in Richtung des mit Wasser befüllten Behälters abgesenkt, so dass
auch in der Position, in der der Keimbehälter zumindest teilweise in Wasser
eingetaucht ist, eine Drehung des Keimbehälters erfolgt und danach der Keimbehälter
wieder in vertikaler Richtung aus dem Wasserbehälter herausbewegt werden kann.
In vorteilhafter Weise weist der Aktivator dafür eine programmierbare
Steuerung auf. Das programmgesteuerte Einweichen, Benetzen, Belüften und Auflockern
des Keimgutes wird somit dadurch sichergestellt, dass eine elektronische Steuerung
für die zeitlich vorbestimmten oder durch Sensoren bestimmten Bewegungen den
Keimbehälter mit Hilfe des Aktivators in vorgegebene Positionen bringt, sowohl
im Trocken- als auch im Nassbereich.
Dabei ist der Keimbehälter bei mindestens einer Position zumindest
teilweise in den nach oben offenen Wasserbehälter eingetaucht, wodurch die
Bewässerung bzw. Befeuchtung und eine Reinigung des Keimgutes erreicht wird.
Durch Drehen des Keimbehälters um seine eigene Achse wird im Keimbehälter
die mechanische Durchmischung, Auflockerung und Homogenität des Keimgutes erreicht.
Die Ausführung des Keimbehälters ist dabei in vielen Formen
und Variationen möglich, so z. B. als runde Trommel, als Vieleck-Trommel, mit
abgerundeten Ecken, zumindest teilweise perforiert, mit Bohrungen,
mit seitlicher Öffnung, usw..
So kann ein Einweck- oder anderes Aufbewahrungsglas in Viereckform
verwendet werden, da die Viereckform die Durchmischung des Keimgutes verbessert.
Die gesamte fahrbare Drehbewegung der Antriebswelle mit Keimbehälter beträgt
vorzugsweise mehr als eine ganze 360°-Umdrehungen, um auch im Trockenbereich
ohne Eintauchen in Wasser eine gute Auflockerung zu ermöglichen. Die Notwendigkeit
eines Wasserwechsels ist hier somit nicht zeitkritisch oder kann zum Teil ganz ausbleiben,
weil im Verhältnis zur Menge des Keimgutes die Wassermenge um ein Vielfaches
größer ist als zum Beispiel beim einfachen, handbewegten Keimglas.
In einer bevorzugten Ausführung wird die Drehbewegung des Keimbehälters
um seine eigene Achse und die vertikale Bewegung des Keimbehälters zum Eintauchen
als Bewässerung, durch einen Antrieb ausgeführt, bei dem ein Zahnrad auf
der Antriebswelle in eine Zahnstange greift und dadurch zusätzlich zur Drehbewegung
des Keimbehälters auch eine vertikale Bewegung entsteht. Durch am Keimbehälter
und am Wasserbehälter vorgesehene Steckverbindungen für die Antriebswelle
bzw. die Zahnstange des Aktivators ist die Keimvorrichtung einfach und schnell auseinandernehmbar,
reinigbar und bei Nichtgebrauch wegräumbar. Auch eine Lagerhaltung unter geringem
Platzbedarf ist dadurch sichergestellt.
Sehr vorteilhaft ist zudem, wenn die Gitterabdeckung der Keimbehälter-Öffnung
durch ein weiches, relativ anschmiegsames Kunststoff-Gitter oder -Gewebe oder ein
hochflexibles Edelstahl-Gitter oder -Gewebe, z. B. ein Kunststoff-Fliegengitter
in Form eines runden oder quadratischen Gitter-Zuschnittes realisiert wird, der
um die Öffnung gelegt und am Öffnungshals über ein Gummiband oder
andere Klemmeinrichtung festgehalten wird. Dadurch kann der Gitter-Zuschnitt ausreichend
oft ausgewechselt bzw. ersetzt werden, was sich optisch und auch hygienisch positiv
auswirkt.
Der Gitter-Zuschnitt kann aber auch dadurch einfach lösbar fixiert
werden, dass auf dem Öffnungshals, vorzugsweise in einer Umfangsrille, ein
Gummiband, z. B. ein O-Ring, eingelegt ist, über den der Gitter-Zuschnittrand
axial angelegt wird, wonach ein Zylinderring axial übergeschoben wird. Der
Innendurchmesser des Zylinderringes und die Außenabmessungen des aufgezogenen
O-Ringes mit zwischengelegtem Gitter-Zuschnitt sind dabei so auslegbar, dass bei
guter Bewegbarkeit des Zylinderringes eine ausreichend sichere Klemmung bzw. Befestigung
des Gitter-Zuschnittes stattfindet.
Die Vorrichtung kann auch zum Waschen/Reinigen oder Trocknen von jeglichem
Schüttgut erfolgreich verwendet werden.
Von Vorteil ist des weiteren, wenn mindestens ein Sensor zur Temperaturerfassung
und/oder mindestens ein Sensor zur Ermittlung der Wasserverschmutzung vorgesehen
sind, wodurch optimale Konditionen einhaltbar sind, ohne subjektive Fehlerquellen.
Schließlich kann zur Optimierung auch noch ein automatischer Wasserwechsel
vorgesehen sein und/oder am Wasserbehälter der Anschluss einer Wasserreinigungs-
oder Wasseraufbereitungsanlage vorgesehen sein.
Nachfolgend wird die erfindungsgemäße Keimvorrichtung anhand
mehrerer Ausführungsbeispiele unter Bezug auf die Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
1: eine erfindungsgemäße Ausführungsform
im Querschnitt;
2: einen Schnitt II-II aus 1,
eine Detailansicht Zahnrad/Zahnstange zeigend;
3: eine Perspektivansicht eines Keimbehälters,
mit Gitterabdeckung mit O-Ring-Befestigung,
4: einen axialen Schnitt des Behälters nach
3,
5: eine Perspektivansicht eines Keimbehälters,
mit Gitterabdeckung mit Befestigungszylinder,
6: einen axialen Schnitt des Behälters nach
5, und
7: eine Draufsicht auf einen Gitterzuschnitt der Gitterabdeckung.
Wie insbesondere aus 1 ersichtlich ist,
kann die Keimvorrichtung aus einem Keimbehälter 1 bestehen, einem
diesen bewegenden Aktivator 10 und einem unterhalb des Keimbehälters
angeordneten Wasserbehälter 20.
Im Keimbehälter 1 befindet sich das Keimgut
22, das durch eine stirnseitige Öffnung 3 des Keimbehälters
1, nach Lösen bzw. Abnehmen einer Gitterabdeckung 4, eingebracht
oder entnommen werden kann. Die Gitterabdeckung 4, die nachfolgend noch
näher beschrieben wird, dient als luft- und wasserdurchlässiger Verschluss
des Keimbehälters 1.
Auf der anderen Stirnseite des Keimbehälters 1 befindet
sich der Boden 2 des Keimbehälters, über den außenseitig
der Keimbehälter 1 über eine Steckverbindung 5 lösbar
mit der Antriebswelle 6 eines Motors mit Getriebe 7 verbunden
ist, der wiederum in einem Gehäuse 8 aufgenommen
ist. Die Antriebswelle 6 ist in diesem Gehäuse 8 und einer
am Gehäuse angeordneten Führungsschiene 9 gelagert.
Die Führungsschiene 9 ist am Gehäuse
8 fest montiert und dient als Gleitlager für die Vertikalbewegung
an einer Zahnstange 11 und als Lagerung für die Antriebswelle
6. Auf der Antriebswelle 6 ist ein Zahnrad 12 fest montiert,
das in die Zahnstange 11 eingreift und dadurch zur Kraftübertragung
für die vertikale Bewegung der Antriebswelle 6 inklusiv Gehäuse
8 und Keimbehälter 1 dient wie auch in Verbindung mit
2 hervorgeht. Die Antriebswelle 6 ist im Gehäuse
8 fest mit dem Antriebsmotor mit Getriebe 7 verbunden.
Das Kabel des Antriebsmotors mit Getriebe 7 ist an einer
elektronischen Steuerung 13 angeschlossen, die ebenfalls im Gehäuse
8 angeordnet ist. Diese elektronische Steuerung 13 wird von einem
Steckernetzteil 14 mit Schutzkleinspannung versorgt.
Die Zahnstange 11 ist lösbar mit dem Wasserbehälter
20 verbunden, z. B. über eine Steckverbindung 15, die aus
einer vertikalen Stecköffnung 16 in einer Wand 17 des Wasserbehälters
20 und einem Steckzapfen 18 der Zahnstange 11 besteht.
Der Keimbehälter 1, der mit Wasser 21 befüllbare
Wasserbehälter 20 und die Gitterabdeckung 4 können als
separate Teile gereinigt werden; sie bestehen aus lebensmitteltauglichen Materialien
und sind spülmaschinentauglich.
3 und 4 zeigen die Gitterabdeckung
4, bei der ein weich-flexibler Gitter-Zuschnitt 23, im Handel
erwerbbar als Kunststoff-Fliegengitter, über die Öffnung 3 des
Keimbehälters 1 gelegt ist. Dabei liegt dessen Außenrand am Außenmantel
des Behälterhalses 24 an. Ein O-Ring 25 hält den Gitterzuschnitt
23 am Behälterhals 24 sicher fest, indem er sich eingelegt
in eine Umfangsrille 26 befindet.
5 und 6 zeigen einen Keimbehälter
1 bei dem die Gitterabdeckung 4 aus einem O-Ring 25 besteht,
der in eine Umfangsrille 26 am Behälterhals 24 eingelegt
ist, aus einem runden Gitter-Zuschnitt 23, der über die Behälteröffnung
3 gelegt ist, wobei dessen Außenrand axial über den Behälterhals
mit dem darauf befindlichen O-Ring 25 gelegt ist. Ein Zylinderring
27 ist schließlich axial selbsthemmend über den am O-Ring
25 anliegenden Gitter-Zuschnitt aufgeschoben, der dabei elastisch nachgebend
gedrückt ist. Am Keimbehälter 1 sind weitere Öffnungen in
Form von Bohrungen 28 o. dgl. vorgesehen.
Schließlich zeigt 7 den Gitterzuschnitt
23, der aus einem runden hoch- oder weichflexiblen Edelstahl- oder Kunststoff-Gitterteil
besteht, mit dünnen fadenförmigen Gitterstegen 29 und mit relativ
weiträumigen Zwischenräumen 30 zwischen diesen (ca. 0,5–3
mm Gitter), wie es allgemein im Handel auch als Fliegengitter erhältlich ist.
Selbstverständlich kann der Gitterzuschnitt auch rechteckig sein.
Auch kann als Material für den Gitter-Zuschnitt eine Art Vorhangmaterial
mit gitterförmiger Webung verwendet werden.
- 1
- Keimbehälter
- 2
- Boden des Keimbehälters
- 3
- Öffnung des Keimbehälters
- 4
- Gitterabdeckung
- 5
- Steckverbindung
- 6
- Antriebswelle
- 7
- Antriebsmotor mit Getriebe
- 8
- Gehäuse
- 9
- Führungsschiene
- 10
- Aktivator
- 11
- Zahnstange
- 12
- Zahnrad
- 13
- elektronische Steuerung
- 14
- Steckernetzteil mit Schutzkleinspannung
- 15
- Steckverbindung
- 16
- Stecköffnung
- 17
- Wand
- 18
- Steckzapfen
- 19
- Steckzapfen
- 20
- Wasserbehälter, Behälter
- 21
- Wasser
- 22
- Keimgut
- 23
- Gitter-Zuschnitt
- 24
- Behälterhals
- 25
- O-Ring
- 26
- Umfangsrille
- 27
- Zylinderring
- 28
- Bohrungen
- 29
- Gitterstege
- 30
- Zwischenraum
|
| Anspruch[de] |
Keimvorrichtung zum Einweichen und/oder Ziehen von Keimlingen aller
Art, mit einem um eine horizontale Achse rotierbaren Keimbehälter der oberhalb
eines Behälters angeordnet ist und einem Aktivator für die Bewegung des
Keimbehälters,
dadurch gekennzeichnet,
– dass der Aktivator (10) eine elektronische Steuerung (13)
für die zeitlich vorgegebenen oder durch Sensoren vorbestimmten Bewegungen
des Keimbehälters (1) aufweist,
– dass mit Hilfe des Aktivators (10) der Keimbehälter (1)
in Drehung versetzt und in Richtung des mit Wasser befüllten Behälters
(20) abgesenkt wird, so dass
– auch in der Position, in der der Keimbehälter (1) zumindest
teilweise in Wasser eingetaucht ist, eine Drehung des Keimbehälters
erfolgt und danach der Keimbehälter (1) wieder in vertikaler Richtung
aus dem Wasserbehälter herausbewegt werden kann.
Keimvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische
Steuerung (13) programmierbar ist.
Keimvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am Boden
(2) des Keimbehälters (1) eine Steckverbindung vorgesehen
ist.
Keimvorrichtung nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass der Aktivator (10) an seiner Antriebswelle (6) ein Zahnrad
(12) aufweist, das mit der vertikalen Zahnstange (11) zusammenwirkt.
Keimvorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
ein Antriebsmotor mit Getriebe (7) und elektronischer Steuerung (13)
in einem Gehäuse (8) eingebaut ist, aus dem die Antriebswelle (6)
hervorragt, auf der der Keimbehälter (1) bodenseitig aufsteckbar angeordnet
ist.
Keimvorrichtung nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass
der Wasserbehälter (20) durch eine lösbare Steckverbindung (15,
16, 18) mit der Zahnstange (11) verbunden ist.
Keimvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckverbindung
(15) aus einer vertikalen Stecköffnung (16) in einer Wand
(17) des Wasserbehälters (20) und einem Steckzapfen der Zahnstange
(11) besteht.
Keimvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Keimbehälter
(1) aus Glas, Metall, Kunststoff oder Kombinationen daraus besteht und
im wesentlichen eine Trommelform mit rundem, eckigem oder abgerundetem Mantel hat.
Keimvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass weitere
Bohrungen (28) am Keimbehälter (1) vorgesehen sind.
Keimvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Keimbehälter
(1) aus perforiertem Material besteht.
Keimvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine zeitgesteuerte,
aktive Belüftung für das Keimgut (22) vorgesehen ist.
Keimvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebswelle
(6) des Keimbehälters (1) als Hohlwelle ausgeführt ist
und über diese Hohlwelle die Belüftung des Keimbehälters (1)
vornehmbar ist, vorzugsweise mit Temperaturregelung der Luft.
Keimvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet,
dass der Keimbehälter (1) in zwei Schalen ausgeführt ist, um
die Keimlinge in Formen wachsen zu lassen wie zum Beispiel in Zahlenformen oder
Buchstabenformen.
Keimvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein durchsichtiger
oder undurchsichtiger Keimbehälter (1), insbesondere aus Glas vorgesehen
ist, dessen Gitterabdeckung (4) an seiner Öffnung aus einem weich-
oder hochflexiblen Gitter-Zuschnitt (23) besteht, der über die Öffnung
(3) des Keimbehälters (1) axial umgreifend gelegt ist und
dem mindestens ein Befestigungsmittel (25, 27) zugeordnet ist,
das den flexiblen Gitter-Zuschnitt (23) außen am Behälterhals
(24) des Keimbehälters (1) abnehmbar festhält.
Keimvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Gitter-Zuschnitt
(23) aus Kunststoff oder Naturfaser besteht und ein handelsübliches
Fliegengitter oder ein Vorhang-Webstoff oder ein hochflexibles Edelstahl-Gitter
oder Gewebe ist.
Keimvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass als Befestigungsmittel
zur Fixierung des Gitter-Zuschnittes (23) ein elastisches Ring-Element
vorgesehen ist, z. B. ein Spiralfederring, ein Gummiband-Ring oder ein O-Ring (25),
das vorzugsweise in einer Umfangsrille (26) am Öffnungshals des Keimbehälters
(1) eingelegt ist, den Außenrand des übergelegten Gitter-Zuschnitts
(23) übergreifend.
Keimvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gummiband
oder ein O-Ring (25) oder dergleichen, direkt auf den Behälterhals
(24) des Keimbehälters (1) aufgezogen ist, vorzugsweise eingelegt
in einer Umfangsrille (26) des Keimbehälters (1) oder dass
eine ringförmige Gummi- oder Kunststoffbeschichtung angeordnet ist und darüber
der Gitter-Zuschnitt (23) anliegt und darüber wieder axial ein Zylinderring
(27) fest aufgeschoben ist.
Keimvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Gummiband,
der O-Ring (25) oder dergleichen, in einer Außenumfangsrille (26)
des Keimbehälters (1) fest eingelegt ist.
Keimvorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass
bei passgenauer Abstimmung der Außenabmessungen des Keimbehälters (1)
und der Innenabmessungen des Zylinderringes (27), auf das Gummiband bzw.
den O-Ring (25) verzichtet wird.
Keimvorrichtung nach Anspruch 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass
der Innendurchmesser des Zylinderringes (27) und die Außenabmessungen
des Behälterhalses (24) bzw. des aufgezogenen O-Rings (25)
mit zwischengelegtem Gitter-Zuschnitt (23) so ausgelegt sind, dass eine
ausreichend sichere Klemmung bzw. Befestigung stattfindet.
Keimvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Zylinderring
(27) aus Metall, Kunststoff, Keramik, Holz oder Glas besteht und ein glatter
Ring oder ein vieleckiger Ring, z. B. ein 6-Kant-Ring ist.
Keimvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenflächen
des Zylinderrings (27) mit greifsicheren Strukturen wie Abflachungen, Rillen,
Riffelungen usw. versehen sind.
Keimvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass am Zylinderring
(27) ein Stützelement anschließt.
Keimvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass als Befestigungsmittel
für den Gitter-Zuschnitt (23) ein Spannring mit Schnappverschluss
vorgesehen ist.
Keimvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens ein Sensor zur Temperaturerfassung und/oder mindestens
ein Sensor zur Ermittlung der Wasserverschmutzung vorgesehen ist.
Keimvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass ein automatischer Wasserwechsel vorgesehen ist.
Keimvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass am Wasserbehälter (20) ein Anschluss an eine
Wasserreinigungs- und/oder Wasseraufbereitungsanlage vorgesehen ist.
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