Der im Patentanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde,
ein komplementäres für die Sanierung und Neuerrichtung von Bädern
und nichttragenden Trockenwandmodulen in kürzester Zeit am Ort der Anwendung
einzubringen und den gesamten Bauleitungsaufwand und -prozess nach dem heutigen
Stand der Technik zu minimalisieren und die Kosten zu senken.
Dieses Problem wird durch die im Patentanspruch 1 und 2 aufgeführten
Merkmalen durch das Herstellen eines rückbaubaren Fertigbad-Trockenwandmoduls,
bestehend aus einer handelsüblichen extrudierten Polystyrol-Hartschaumbauplatte
in verschiedenen Stärken und einem umlaufenden Leichtmetallrahmen und bei Bedarf
mit integrierten Versorgsleitungen für Heizung-, Sanitär und Elektro und
den dazugehörenden Ausstattungsgegenständen und Accessoires sowie den
notwendigen Schaltern und Steckdosen, mit fertiger Oberfläche je nach Erfordernissen,
die außerdem mit mehreren Aufhängeschienen und einer Rückhalteschiene
bestückt sind, gelöst.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
ein komplettes Bad- und Trockenwandmodul rückbaubar und in kurzer Zeit in bewohnten
und unbewohnten Nutzeinheiten Bäder und Wände einzubauen.
Bei auftretenden Rohrleitungsschäden und nach Ablauf der Lebensdauer
der Rohrsysteme können diese Module unabhängig von den anderen Modulen
problemlos aus- und wieder eingebaut werden.
Ein schneller Zugriff zu den Versorgungsleitungen wird hierbei ermöglicht,
Koordinationen und Bauleitungsaufwand während der Sanierungsphasen werden erheblich
gekürzt und dadurch Montagekosten eingespart.
Die hergestellten Fertigbad- und Trockenwandmodule werden am Ort der
Anwendung mit wenigen Handgriffen gegenüber herkömmlichen Techniken durch
die Anbringung von Aufhängschienen montiert und horizontal- wie auch vertikal
ausgerichtet, zusätlich mit einer Vorrichtung ausgestattet, die ein Aushängen
und Verschieben der einzelnen Fertigbad- und Trockenwandmodule verhindern. Sämtliche
Versorgungsleitungen wie Sanitär-, Heizungs-, Elektrozuleitungen und allen
erforderlichen Schaltern und Steckdosen sind je nach Bedarf und Anordnung in den
einzelnen Fertigbad- und Trockenwandmodulen integriert und die Oberflächen
komplett nach den Bedürfnissen sowie Erfordernissen Bestandteil dieser Module.
Durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Erfindung wird ein weiterer
Vorteil erzielt, dass bei den bereits genannten Vorteilen die Platzierung zum Aushängen
der Module unabhängig ist.
Ein weiterer Vorteil bringt die Erfindung mit sich, dass eine Sanierung
und Neuerrichtung innerhalb von Gebäuden vom x-belibigen Stockwerk begonnen
werden kann, da technisch jederzeit Zugriff zum Hauptstrang genommen werden kann.
Eine nachträgliche Erneuerung der Hauptstränge ist mit dieser Erfindung
jederzeit möglich, ohne dass dabei Schäden verursacht werden.
Zudem werden die Sanierungs- und Neuerrichtungszeiten um ein Vielfaches
verringert und der gesamte Bauleitungsprozess reduziert.
Die Substanz an bestehenden Gebäuden insbesondere den Außen-
und tragenden Innenwänden werden mit dieser Erfindung nicht mehr beschädigt
bzw. geschwächt.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist in den Patentansprüchen
4, 5, 6, und 7 angegeben. Die Weiterbildung nach Patentanspruch 4, 5, 6 und 7 ermöglicht
es, Module für abgehängte Decken mit verschiedenen Oberflächenarten
schnell und auf eine einfache Weise herzustellen und einzubauen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt und werdem im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
1 Bauplatte, beidseitig armiert aus Polystyrolextruderhartschaum.
2 Bauplatte, wie vor, zusätzlich mit umlaufenden
VA-Metallrahmen und Wickelfilz.
3 Bauplatte wie vor, zusätzlich mit Rückhalte-/Sicherungsschiene
und fertiger Oberfläche z.B. Fliese.
4 Rückansicht der 3
mit Aufhängeschienen.
5 Bauplatte wie vor, zusätzlich mit integrierten
Versorgungsleitungen mit Anschlüssen und integrierter Elektroversorgungsleitung
mit Schalter.
6 Rückansicht der 5
mit Aufhängeschienen.
7 Bauplatte wie vor, mit fertiger Oberfläche zur
Vorwandmontage.
8 Rückansicht der 7
mit Aufhängeschienen und Aussparungen.
9 Bauplatte wie vor, jedoch ohne VA-Rahmen für
die Trockenwand mit fertiger Oberfläche.
10 Rückansicht der 9
mit integrierten Gewindplatten und Aufhängeschienen.
11 Bauplatte wie vor, mit integrierten Versorgungsleitungen
mit Anschlüssen und integrierter Elektroversorgungsleitung mit Schalter.
12 Rückansicht der 11
mit Aufhängeschienen.
13 Ausführungsbeispiel auf einen Blick.
14 Montageansicht der Bauplatte an einer vorhandenen
Wand und einer Decken-Bauplatte mit Winkel- und T-Schiene.
15 Ausführungsbeispiel mit Ansicht einer WC- und
Waschtischanlage mit integrierten Versorgungsleitungen und einem Versorgungsschacht
und Deckenplatten aus gleicher Bauplatte.
16 Befestigungsschema-, Gleit- und Ausrichtungsschema.
17 Bodenwandabschluss.
18 Deckenwandabschluss.
19 Aneinanderstoßenden Verbindung zweier Module.
Es folgt die Erläuterung meiner Erfindung anhand der Zeichnungen
nach Aufbau und ggf. auch nach Wirkungsweise der dargestellten Erfindung.
In der (1) ist das rückbaubare Fertigbad-
und Trockenwandmodul mit beidseitiger armierter Bauplatte 1, (2)
Rahmenprofil 3, Senkkopfschrauben mit Mutter 2, Wickelklebeband
4 zur Rahmenentkopplung für die weitere Oberflächenendverarbeitung,
(3) mit Vorrichtung einer Rückhalteschiene
5 wahlweise als Winkel- oder U-Profil, mit fertig dargestellter Fliesenoberfläche
6. (4) stellt die Rückseite der
1–3 dar, die die
Rückseite der Rückhalteschiene 7 mit zwei Bohrlöchern
10, mit einem Durchmesser von 10,5 mm ausgestattet sind. 9 der
(4) stellt die befestigte Aufhängeschiene dar,
die an dem Rahmenprofil 3 mit durchgehender Senkkopfschraube mit selbstsichernden
Muttern 2 mit einem Durchmesser von 8,2 mm befestigt werden.
8 der (4) zeigt die Rückseite, die wahlweise
behandelt werden kann oder auch im armierten Zustand gelassen werden kann. (5)
zeigt ein fertiges Wandmodul mit fertiger Oberfläche 6 mit intergrierten
wasserführenden Versorgungsleitungen 11 die im oberen Teil in der
späteren abgehängten Decke die Verbindung und Versorgung zum unteren Anschluss
11 herstellt zur Versorgung verschiedener Objekte. 12 der (5)
stellt eine Elektrozuleitung für den Anschluss einer Steckdose 13
dar. (6) stellt die schematische Darstellung der Rückseite
der 5 mit integrierten Versorgungsleitungen dar.
Bei Vorwandinstallation (7) wird die
Unterkonstruktion aus handelsüblichen Profilen 15 nach Maß zusammenmontiert
und mit zusätzlichen Aufhängeschienen 9 bestückt und an
diesen, die Module eingehängt und ausgerichtet. Anschließend werden die
Objekte/Fertigbauteile 16 und 17 an den Modulen befestigt bzw.
angeschlossen.
Die notwendigen Aussparungen 14 für den Anschluß
der in den darunterliegenden Bausteinen (WC, Waschtisch, Bidet etc.) sind in der
8 dargestellt.
Die 9 bis 12
zeigen ein Trockenwandmodul ohne Rahmenprofil, jedoch in den Bauplatten mit fertiger
Oberfläche 6 integrierte Gewindeplatten 18, die zum Befestigen
der Aufhängeschienen 9 dienen. Auch bei den rückbaubaren Trockenwandmodulen
werden sämtliche Versorgungs- und Elektroleitungen 11, 12
und 13 in den Bauplatten integriert.
13 stellt ein Montagebeispiel der Module an einer bestehenden
Wand 19 dar, die mit Wandanschlusswinkeln 20 bestückt werden.
Die Stoßnähte (Rahmenprofil) 3 werden mit Konstruktionsklebstoff
24 auf Fugenmaß aneinandergefügt.
14 stellt die Verbindung der Module zur bestehenden
Wand/Unterkonstruktion 19 in dargestellter Seitenansicht dar. Die Deckenplatten
21 bestehen aus der selben armierten Bauplatte wie auch die Wandmodule,
jedoch ohne Rahmenprofil 3 oder integrierten Gewindeplatten 18
aus 10 und 12. Die Oberfläche
wird individuell gestaltet. Zum Auflegen der Deckenplatten werden Anschlusswinkel
20 sowie T-Schienen mit handelsüblichen Deckenhänger an der vorhanden
Decke montiert und auf Höhenmaß justiert.
15 stellt ein komplementäres Ausführungsbeispiel
dar, mit verschieden Modulverwendungsarten.
Bei 16 wird die Aufhängeschiene
9 des Wandmoduls und die gleiche Schiene 9 in umgedrehter Lage
an eine auszustattende Wand mit handelsüblichen Dübelschrauben, Durchmesser
8 mm mit Dübel 10 × 64 mm befestigt. Diese Schienen ermöglichen eine
schnelle Positionierung 25 und Nivellierung 26 sämtlicher
Fertigbad- und Trockenwandmodule sowie eine schnelle horizontale 27 Ausrichtung
durch den Ausgleich der Wandschienen 9. Bei der Montage von Wandmodulen
ohne Vorrichtung einer Rückhalteschiene 5 aus der 13
werden diese Stoßnähte zur Decke 28 mit einer dauerelastischen
Silikonmasse 24 geschlossen.
17 stellt eine Verbindung zwischen Wandmodul mit fertiger
Oberfläche 6 zum Boden dar, die mit einer dauerelastischen Silikonfuge
geschlossen wird.
18 stellt die Verbindung zwischen Wandmodul mit fertiger
Oberfläche 6 zur fertiger Deckenplatte 21 dar, die die Fuge
mit einem angebrachten Winkel 20 verschließt. Die dargestellte T-Schiene
22 dient als Aufleger für die Bauplatte 21.
19 stellt die Verbindung zwischen zwei aneinanderstoßenden
Modulen mit fertiger Oberfläche 6 dar, die mit einem einkomponentigem
Konstruktionsklebsoff 30 bunden wird und anschließend die noch sichtbare
Fuge mit dauerelastischer Slikonmasse 24 geschlossen wird.
Die Erfindung wirkt sich dahingehend aus, dass diese unter Patentanspruch
1 ein komplettes Fertigbad- und Trockenwandmodul jederzeit rückbaubar ist und
keine Folgeschäden verursacht. Reparaturen an den Versorgungsleitungen können
nach Aushängen der Module jederzeit durchgeführt werden. Ledeglich wird
bei einer notwendigen Reparatur die Stoßnaht (16,
17, 19) durchtrennt und
nach dem Reparaturereignis wieder hergestellt. Die im Handel zu kaufenden extrudierten
Polystyrol-Hartschaumbauplatten werden mit dieser Erfindung zu fertigen Modulen
weiterverarbeitet und mit einer Vorrichtung zur schnellen Montage bestückt.
Dabei werden die Oberflächen nach ihrer Verwendung und den integriert-Versorgungsleitungen
vorgefertigt unabhängig von der Form und Größe eines Bades oder Raumes.
Bei niedriger Raumhöhe werden sämtliche Versorgungsleitungen in den Deckenplatten
integriert. Die Deckenplatten ohne Versorgungsleitungen dienen hierbei als Revisionsöffnungen.
Sämtliche Module werden in elementierter Bauweise an Ort der Verwendung aufgehängt
und die jeweiligen Stoßnähte fertiggestellt.
Sämtliche hergestellten Module bestehend aus einer handelsüblichen
extrudierten (maschinell hergestellt, gepresst) Polystyrol-(Kunststoff) Hartschaumbauplatte
und werden gleichermaßen für den Alt- und Neubau verwendet. Alle verwendeten
Polystyrol-Hartschaumbauplatten in verschiedenen Stärken von 6 bis 50 mm sind
von den verschiedenen Herstellern nach DIN geprüft, insbesondere dem Verhalten
nach den Brand-, Lärm- und Wärmeschutzbestimmungen sowie dem Diffusionswiderstand
(Feuchtewiderstand). Die verwendeten Bauplatten werden beidseitig mit einer Oberflächenarmierung
(Kunsstoff-/Metallgeflecht) ab Werk geliefert. Die Weiterbehandlung und Weiterverarbeitung
dieser Bauplatten geschieht überwiegenend durch das Fliesenlegerhandwerk und
dem angekoppelten Installationshandwerk im Sanitärbereich. Auch im privaten
Bereich werden diese Bauplatten im (do it yourself) Gebrauch weiterverarbeitet.
Namhafte Hersteller von Polystyrol-Hartschaumbauplatten sind Wedi
und Maestro.
Durch die Wasserundurchlässigkeit dieser Bauplatten sind diese
für den Innen- und Außenbereich anwendbar und finden auch Anwendung zum
Verkleiden von Außenfassaden und Blockhäusern. Auch der Wärmeschutz
kommt hierbei zu Gute, da bsplw. eine 20 mm Starke Polystyrol-Hartschaumplatte den
Energieverbrauch um ein Vielfaches verringert, weil diese 20 mm Bauplatte wie eine
34 cm dickes Mauerwerk (Backsteine) wirkt.
Die Weiterverarbeitung der Polystyrol-Hartschaumbauplatten erfolgt
nach den Patentansprüchen 1–7. Der Kern des genannten Patenanspruchs
1 liegt im wesentlichen darin, dass handelsübliche Aufhängschienen (für
Küchenhängeschränke) an den Polystyrol-Harschaumbauplatten und den
bestehenden Wänden nach Maß befestigt, aufgehängt und nivelliert
werden, außerdem sämtliche Versorgungsleitungen in die Hartschaumbauplatte
eingefügt und die fertige Oberfläche fertig hergestellt wird.
Die nachfolgenden Zeichnungen zeigen das Zusammenwirken der Merkmale
der Erfindung und sind Bestandteil meiner Anmeldung. Auf sämtliche eingereichten
Zeichnungen wird Bezug auf die Anmeldung eines Patents genommen und in der Erläuterung
einbezogen.
Eine Zusammenfassung mit Zeichnung sind am Schluss dieser Anmeldung
beigefügt und sind ebenfalls Bestandteil meiner Patentanmeldung.
Ein Modell zur Verdeutlichung meiner Erfindung kann nach Rücksprache
begutachtet werden.
Die Anfertigung dieser Anmeldung wurde anhand den mir zur Verfügung
gestellten Patentrichtlinien und den Anfertigungsbeispielen nach dem DPMA verfasst.
Abweichungen beruhen sich auf Unwissenheit.