Dokumentenidentifikation |
DE102006010291A1 06.09.2007 |
Titel |
Flurförderzeug mit Nutzungsdatenerfassung |
Anmelder |
Jungheinrich AG, 22047 Hamburg, DE |
Erfinder |
Baginski, Ralf, Dipl.-Ing., 21398 Neetze, DE; Mänken, Frank, Dr.-Ing., 24558 Henstedt-Ulzburg, DE; Werder, Martin von, Dipl.-Ing., 22949 Ammersbek, DE |
Vertreter |
Hauck Patent- und Rechtsanwälte, 20354 Hamburg |
DE-Anmeldedatum |
03.03.2006 |
DE-Aktenzeichen |
102006010291 |
Offenlegungstag |
06.09.2007 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
06.09.2007 |
IPC-Hauptklasse |
B66F 9/075(2006.01)A, F, I, 20060303, B, H, DE
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IPC-Nebenklasse |
G07C 5/08(2006.01)A, L, I, 20060303, B, H, DE
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Zusammenfassung |
Flurförderzeug, mit - einem elektronischen Speicher und/oder einer Datenübertragungseinheit, - einer Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten und - einer Steuereinheit, die mit der Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten und dem Speicher und/oder der Datenübertragungseinheit verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit aus den erfaßten Nutzungsdaten fortlaufend ein Nutzungsprotokoll erstellt und in dem Speicher ablegt oder an die Datenübertragungseinheit übermittelt.
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Beschreibung[de] |
Die Erfindung betrifft ein Flurförderzeug mit einer Einrichtung
zum Erfassen von Nutzungsdaten, genauer ein Flurförderzeug, bei dem die erfaßten
Nutzungsdaten fortlaufend in einem Nutzungsprotokoll abgelegt werden.
Beim Einsatz von Flurförderzeugen ist es üblich, daß
Kunden die für ihre innerbetrieblichen Transportaufgaben benötigten Fahrzeuge
nicht mehr nur beim Hersteller kaufen, sondern diese lediglich für eine festgelegte
Nutzungsdauer mieten. Häufig wird zusätzlich noch eine sogenannte Full-Service-Vereinbarung
getroffen, mit der sich der Hersteller dazu verpflichtet, alle beim Betrieb der
Fahrzeuge anfallenden Wartungs- und Reparaturarbeiten für eine festgelegte
monatliche Kostenrate zu übernehmen.
Sowohl für den Kunden als auch für den Hersteller der Flurförderzeuge
hängt der Erfolg dieses Geschäftsmodells davon ab, in welcher Weise und
unter welchen Bedingungen die Fahrzeuge genutzt werden. Bei herkömmlichen Flurförderzeugen
können nur grobe Abschätzungen zur tatsächlichen Nutzung getroffen
werden, die sich zudem auf der Seite des Herstellers nur schwer überprüfen
lassen.
Eine bedarfsgerechte Wartung stellt bei vermieteten Flurförderzeugen
ebenfalls ein Problem dar. Sowohl vorzeitig als auch verspätet ausgeführte
Wartungsarbeiten verursachen hohe Kosten. Die Wartungsintervalle müssen auf
Grundlage von groben Schätzungen und Erfahrungswerten festgelegt werden.
Davon ausgehend ist es die Aufgabe der Erfindung, ein Flurförderzeug
bereitzustellen, das insbesondere bei Mieteinsätzen eine bedarfsgerechte Wartung
erleichtert.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Das erfindungsgemäße Flurförderzeug weist einen elektronischen Speicher
und/oder eine Datenübertragungseinheit, eine Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten
und eine Steuereinheit, die mit der Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten und
dem Speicher und/oder der Datenübertragungseinheit verbunden ist, auf, wobei
die Steuereinheit aus den erfaßten Nutzungsdaten fortlaufend ein Nutzungsprotokoll
erstellt und in dem Speicher ablegt oder an die Datenübertragungseinheit übermittelt.
Die erfaßten Nutzungsdaten können dabei grundsätzlich
sämtliche Betriebsdaten des Flurförderzeugs umfassen, insbesondere diejenigen,
die einen Rückschluß auf die tatsächliche Nutzung und Beanspruchung
des Flurförderzeugs zulassen. Eine mit der Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten
verbundene Steuereinheit nimmt fortlaufend Einträge in ein Nutzungsprotokoll
vor und legt dieses für eine weitere Auswertung in den Speicher ab oder übermittelt
es an eine Datenübertragungseinheit.
Gemäß einer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Einrichtung
zum Erfassen von Nutzungsdaten einen Geschwindigkeitssensor zur Messung der Geschwindigkeit
des Flurförderzeugs umfaßt. Es ist bekannt, daß viele Komponenten
eines Flurförderzeugs bei höherer Fahrgeschwindigkeit stärker beansprucht
werden. Die Aufnahme der Geschwindigkeitsdaten in das Nutzungsprotokoll ermöglicht
eine detaillierte entsprechende Auswertung.
Weiter ist vorgesehen, daß die Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten
einen Beschleunigungssensor zur Messung der Beschleunigung des Flurförderzeugs
umfaßt. Starkes Beschleunigen, d.h. rasantes Anfahren, plötzliches Abbremsen
oder schnelle Kurvenfahrten führen ebenfalls zu einer erhöhten Beanspruchung
des Flurförderzeugs, die zweckmäßigerweise in das Nutzungsprotokoll
aufgenommen wird. Bevorzugt wird der Beschleunigungssensor auch zum Erfassen von
Erschütterungen des Flurförderzeugs genutzt. Derartige Erschütterungen
treten insbesondere in Folge von Bodenunebenheiten, insbesondere Schlaglöchern,
auf. Die durch das Fahren über diese Bodenunebenheiten ausgelösten Erschütterungen
tragen ebenfalls zu einer erhöhten Belastung des Flurförderzeugs bei.
Das gleiche gilt auch für Erschütterungen, die durch Kollisionen mit anderen
Fahrzeugen oder Gegenständen verursacht werden.
Gemäß einer Ausgestaltung beinhalten die Nutzungsdaten die
von dem Flurförderzeug zurückgelegte Strecke. Die zurückgelegte Strecke
kann im einfachsten Fall durch Zählen der Umdrehungen eines Rads des Flurförderzeugs
ermittelt werden. Alternativ ist es auch möglich, die Signale eines Geschwindigkeits-
oder Beschleunigungssensors auszuwerten.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Einrichtung
zum Erfassen von Nutzungsdaten einen Lastsensor zur Bestimmung des Gewichts einer
Last auf. Ein derartiger Lastsensor kann in das Lasthaltemittel integriert sein,
oder das Gewicht einer Last aus einem Öldruck innerhalb der Hydraulik ermitteln.
Bevorzugt wird nicht nur das Gewicht einer Last erfaßt, sondern die Einrichtung
zum Erfassen von Nutzungsdaten weist zusätzlich oder unabhängig davon
eine Vorrichtung zum Messen der Hubhöhe einer Last auf. Gegebenenfalls kann
aus dem Gewicht und der Hubhöhe einer Last die von dem Hubsystem des Flurförderzeugs
verrichtete Arbeit bestimmt werden.
Gemäß einer Ausgestaltung umfaßt die Einrichtung zum
Erfassen von Nutzungsdaten eine Vorrichtung zur Messung von mindestens einem Kennwert
des hydraulischen Systems des Flurförderzeugs. In Betracht kommt hier insbesondere
der Öldruck, die Menge des gepumpten Öls sowie die Leistungsaufnahme eines
Antriebsmotors des hydraulischen Systems. Sämtliche genannten Kennwerte stehen
in Verbindung mit der Beanspruchung des Flurförderzeugs. Durch Meßwertnahme
am hydraulischen System selbst sind über die Hubfunktion hinaus auch sämtliche
anderen hydraulisch betriebenen Systeme, beispielsweise eine hydraulische Lenkung,
in die Nutzungserfassung einbezogen.
In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Einrichtung
zum Erfassen von Nutzungsdaten einen Sensor im Fahrersitz zur Erkennung der Anwesenheit
eines Fahrers umfaßt. Die entsprechenden Nutzungsdaten geben Aufschluß
über die tatsächliche Betriebszeit des Flurförderzeugs.
Bevorzugt ist die Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten zur Erfassung
von Steuerdaten mit der Fahrzeugsteuerung verbunden. Auf diese Weise können
relevante Daten aus der Fahrzeugsteuerung in das Nutzungsprotokoll aufgenommen werden.
Zu den relevanten Daten zählen beispielsweise Lenkwinkel, Hub- oder Senkbefehle,
Stellungen des Gaspedals, Drehzahlen von Motoren, Bremseingriffe oder eine Umkehr
der Fahrrichtung.
Gemäß einer Ausgestaltung umfaßt die Einrichtung zum
Erfassen von Nutzungsdaten eine Sende- und Empfangseinheit zum Auslesen von RFID-Transpondern.
RFID steht für Radio Frequency Identification und wird zur Erfassung des Codes
bzw. der gespeicherten Daten eines entsprechenden RFID-Tags eingesetzt. Nach der
Erfindung ist vorgesehen, derartige RFID-Tags an den zu transportierenden Lasten,
an bestimmten Lagerpositionen und/oder an bestimmten Wegpunkten in einer Lagerhalle
anzuordnen. Es wird dadurch möglich, nutzungsrelevante Daten, wie z.B. die
zwischen unterschiedlichen Wegpunkten zurückgelegte Strecke, Eigenschaften
der transportierten Waren, wie z.B. das Gewicht oder ein bestimmter Verpackungstyp
oder auch die mit dem Flurförderzeug abgefahrenen Lagerpositionen genau und
mit großer Sicherheit zu erfassen. Es kann dadurch ein sehr individuelles Nutzungsprotokoll
erstellt werden. Weiterhin ist vorgesehen, auch den Fahrer mit einem entsprechenden
RFID-Tag auszurüsten, der von der Sende- und Empfangseinheit ausgelesen werden
kann. Dadurch besteht die Möglichkeit, in dem Nutzungsprotokoll auch Informationen
über den das Flurförderzeug tatsächlich führenden Fahrer zu
speichern.
Grundsätzlich können die RFID-Transponder in einem beliebigen
verfügbaren Frequenzband arbeiten, bevorzugt wird jedoch das UHF-Band. UHF
steht für Ultra High Frequency und stellt sicher, daß die RFID-Transponder
auch in einem größeren Abstand von der Sende- und Empfangseinheit noch
fehlerfrei ausgelesen werden können.
Gemäß einer Ausgestaltung enthält das Nutzungsprotokoll
eine konsolidierte Fassung der Nutzungsdaten. Grundsätzlich ist es möglich,
sämtliche Nutzungsdaten zu protokollieren. Hierzu bietet sich beispielsweise
ein fester Zeittakt an, in dem die Steuereinheit die erfaßten Nutzungsdaten
ausliest und in das Nutzungsprotokoll aufnimmt. Vorteilhafter ist jedoch eine konsolidierte,
d.h. selektive oder zusammenfassende Speicherung der Nutzungsdaten. So kann die
Steuereinheit beispielsweise die zurückgelegte Strecke in einem anderen Zeittakt
in das Nutzungsprotokoll aufnehmen als andere Nutzungsdaten. Es kann so ein für
die weitere Verarbeitung optimiertes Nutzungsprotokoll erstellt werden. Insbesondere
ist es möglich, die Länge des Nutzungsprotokolls an den zur Verfügung
stehenden Speicherplatz anzupassen. Es ist auch möglich, daß das Nutzungsprotokoll
nur einige wenige Kennzahlen enthält, die beispielsweise die erfaßten
Nutzungsdaten eines ganzen Tages oder einer Schicht zusammenfassen. Die Steuereinheit
kann die Nutzungsdaten dabei derart zusammenfassen, daß diese wenigen Kennzahlen
zuverlässig über die tatsächliche Beanspruchung des Flurförderzeugs
in dem jeweiligen Zeitraum Aufschluß geben.
In einer bevorzugten Ausgestaltung wird als elektronischer Speicher
eine Festplatte, ein Speicherchip oder eine Chipkarte verwendet. Grundsätzlich
kommt jedes Speichermedium in Betracht, das die erforderliche Datenmenge speichern
kann. Die Verwendung einer Chipkarte bietet den Vorteil, daß die Erfassung
eines Nutzungsprotokolls mit weiteren Funktionalitäten der Chipkarte kombiniert
werden kann, beispielsweise mit einer Nutzungsberechtigung für den Fahrer,
der sich mit Hilfe der Chipkarte ausweist. Außerdem können mit Hilfe einer
Chipkarte die Nutzungsdaten in besonders einfacher Weise an ein Auswertesystem weitergegeben
werden.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, den elektronischen
Speicher in ein Funknetzwerk einzubinden. Auf diese Weise können die Nutzungsprotokolle
drahtlos in den Speicher geschrieben bzw. aus diesem gelesen werden. Diese Ausgestaltung
bietet sich insbesondere in Verbindung mit einer Chipkarte an, die z.B. selbst als
RFID-Karte ausgeführt sein kann. Durch die drahtlose Datenübertragung
wird erreicht, daß die Chipkarte nicht am Flurförderzeug eingesteckt werden
muß, sondern beispielsweise vom Fahrer am Körper getragen werden kann.
Die Chipkarte kann dadurch besonders vorteilhaft gleichzeitig als
Speicher für die Nutzungsprotokolle und für weitere Funktionen, wie beispielsweise
eine Zugangsberechtigung zum Fahrzeug oder zu einer Lagerhalle, genutzt werden.
Zur Kommunikation mit der Chipkarte kann auf Seiten des Flurförderzeugs eine
separate Sende- und Empfangseinheit vorgesehen werden. Vorteilhaft kann auch die
Sende- und Empfangseinheit, die zum Auslesen der an den Produkten oder an bestimmten
Punkten innerhalb des Lagers angeordneten RFID-Tags vorgesehen ist, Anwendung finden.
Bevorzugt weist die Erfindung eine Datenauswerteeinheit auf, die das
Nutzungsprotokoll aus dem elektronischen Speicher ausliest und/oder von der Datenübertragungseinheit
empfängt. Als Datenauswerteeinheit kommt insbesondere ein externer PC in Betracht,
der vom Betreiber des Lagers zur Verwaltung des Fuhrparks genutzt wird. Je nach
Ausführung des elektronischen Speichers ist es insbesondere vorgesehen, die
Daten von einer Chipkarte auszulesen. Alternativ oder zusätzlich kann die Datenauswerteeinheit
auch an ein Funknetzwerk angeschlossen sein, welches die von der Datenübertragungseinheit
des Flurförderzeugs übermittelten Nutzungsprotokolle empfängt. Die
Nutzungsprotokolle können von der Datenauswerteeinheit an den Hersteller bzw.
Anbieter der Flurförderzeuge weitergeleitet werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung gibt die Datenauswerteeinheit
die Fälligkeit von Wartungsarbeiten vor. Hierzu werden ausgehend von den protokollierten
Nutzungsdaten Analysen der Beanspruchung des Flurförderzeugs, gegebenenfalls
auch einzelner Komponenten des Flurförderzeugs, erstellt. Diese Analysen erlauben
eine bedarfsgerechte Vorhersage des Umfangs und der Fälligkeit von Wartungsarbeiten.
Die bedarfsgerechte Festlegung der Wartungsintervalle kann die Kosten der Wartungsarbeiten
reduzieren und insbesondere zusätzliche Aufwendungen, die eine verspätete
Wartung nach sich ziehen kann, vermeiden.
In einer weiteren Ausgestaltung gibt die Datenauswerteeinheit ein
Nutzungsentgelt vor. Auf diese Weise kann ein Bezahlungssystem für die Nutzung
des Flurförderzeugs bereitgestellt werden, das die tatsächliche Beanspruchung
und Nutzungsintensität des Flurförderzeugs auf Basis der erfaßten
Nutzungsdaten individuell ermittelt. Das vorgegebene Nutzungsentgelt kann bereits
die Form eines Zahlungsbetrags haben, es ist jedoch ebenso vorgesehen, zunächst
einen Index für die Beanspruchung oder die Nutzungsintensität zu erstellen,
der später in ein Entgelt umgerechnet wird. Auf diese Weise wird die Bezahlung
für die Bereitstellung des Flurförderzeugs sowohl den Interessen des Lagerbetreibers,
der die Dienstleistung in Anspruch nimmt, als auch des Anbieters bzw. Herstellers
des Flurförderzeugs gerecht.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
und einer Skizze näher erläutert.
Die einzige Figur zeigt ein erfindungsgemäßes Flurförderzeug.
Das Flurförderzeug weist einen elektronischen Speicher
1 auf, in den eine Chipkarte 2 eingesteckt ist. Auf der Chipkarte
2 werden die Nutzungsprotokolle abgespeichert. Mit dem elektronischen Speicher
1 verbunden ist eine Steuereinheit 3. Alternativ kann die Chipkarte
auch als RFID-Karte ausgeführt sein und drahtlos mit der Steuereinheit
3 über eine geeignete Sende- und Empfangseinrichtung in Verbindung
stehen.
Die Steuereinheit 3 verarbeitet die von einer Einrichtung
zum Erfassen bereitgestellten Nutzungsdaten und erstellt aus der Vielzahl der Nutzungsdaten
eine Auswahl relevanter Einträge für das Nutzungsprotokoll zur Speicherung
auf der Chipkarte 2 und/oder zur Übertragung an eine Datenauswerteeinheit
10, z.B. per Funkprotokoll (WLAN, GSM, etc.). Für die Übertragung
an eine Datenauswerteeinheit 10 ist eine Antenne 11 am Flurförderzeug
vorgesehen. Die Antenne 11 ist Teil einer Datenübertragungseinheit
12, die mit der Steuereinheit 3 verbunden ist.
Die Einrichtung zum Erfassen der Nutzungsdaten beinhaltet im vorliegenden
Ausführungsbeispiel einen Geschwindigkeitssensor 4, der in der Nähe
der Achse eines Rades des Flurförderzeugs angeordnet ist und fortlaufend Informationen
über die Fahrgeschwindigkeit des Flurförderzeugs erfaßt und an die
Steuereinheit 3 weiterleitet. Dazu ist er über eine Leitung
9 mit der Steuereinheit 3 verbunden.
Ebenfalls mit der Steuereinheit 3 verbunden ist ein Beschleunigungssensor
5, der fest mit dem Flurförderzeug verbunden ist. Der Beschleunigungssensor
5 erfaßt die Beschleunigung des Flurförderzeugs in Fahrtrichtung
beim Beschleunigen und Abbremsen sowie eine Querbeschleunigung während der
Kurvenfahrten, zusätzlich auch Erschütterungen bei Kollisionen mit anderen
Fahrzeugen oder Gegenständen oder infolge von Bodenunebenheiten. Die Beschleunigungsdaten
werden ebenfalls über eine Leitung an die Steuereinheit 3 übermittelt.
Im Bereich des Lasthaltemittels 7 ist ein Lastsensor
6 angeordnet. Der Lastsensor 6 bestimmt fortlaufend das Gewicht
einer mit dem Lasthaltemittel 7 gehobenen Last und stellt diese Nutzungsdaten
ebenfalls der Steuereinheit 3 zur Verfügung.
In der Nähe der zu hebenden Lasten ist weiterhin eine Sende-
und Empfangseinheit 8 zum Auslesen von RFID-Transpondern angeordnet. Die
Sende- und Empfangseinheit 8 liest Produktcodes von RFID-Tags, die an den
beförderten Lasten angeordnet sind, aus. Zusätzlich zu den Produktcodes
können diese RFID-Tags auch weitere Informationen bereitstellen, z.B. das Gewicht
der Ladung oder sonstige Produkteigenschaften. Weitere Daten können von zusätzlichen
RFID-Tags, die an bestimmten Wegpunkten in der Lagerhalle angeordnet sind, ausgelesen
werden. Die ausgelesenen Daten werden von der Sende- und Empfangseinheit an die
Steuereinheit 3 übermittelt und führen zu entsprechenden Einträgen
in das Nutzungsprotokoll auf der Chipkarte 2. Bei der späteren Auswertung
des Nutzungsprotokolls werden aus den erfaßten Nutzungsdaten einschließlich
der empfangenen Daten der RFID-Tags Angaben zur tatsächlichen Beanspruchung
und Nutzungsintensität des Flurförderzeugs berechnet. Auf diese Weise
werden genaue Informationen über die tatsächliche Nutzung des Flurförderzeugs
gewonnen, die für eine bedarfsgerechte Wartung und eine der tatsächlichen
Beanspruchung Rechnung tragende Festlegung einer Bezahlung herangezogen werden.
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Anspruch[de] |
Flurförderzeug, mit
– einem elektronischen Speicher (1) und/oder einer Datenübertragungseinheit
(12),
– einer Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten und
– einer Steuereinheit (3), die mit der Einrichtung zum Erfassen
von Nutzungsdaten und dem Speicher (1) und/oder der Datenübertragungseinheit
(12) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit
(3) aus den erfaßten Nutzungsdaten fortlaufend ein Nutzungsprotokoll
erstellt und in dem Speicher (1) ablegt oder an die Datenübertragungseinheit
(12) übermittelt.
Flurförderzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten einen Geschwindigkeitssensor (4)
zur Messung der Geschwindigkeit des Flurförderzeugs umfaßt.
Flurförderzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten einen Beschleunigungssensor
(5) zur Messung der Beschleunigung des Flurförderzeugs umfaßt.
Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nutzungsdaten die von dem Flurförderzeug zurückgelegte Strecke
beinhalten.
Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten einen Lastsensor (6)
zur Bestimmung des Gewichts einer Last umfaßt.
Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten eine Vorrichtung zum Messen
der Hubhöhe einer Last umfaßt.
Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten eine Vorrichtung zur Messung
von mindestens einem Kennwert des hydraulischen Systems des Flurförderzeugs
umfaßt.
Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten einen Sensor im Fahrersitz
zur Erkennung der Anwesenheit eines Fahrers umfaßt.
Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten mit der Fahrzeugsteuerung
verbunden ist zur Erfassung von Steuerdaten.
Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zum Erfassen von Nutzungsdaten eine Sende- und Empfangseinheit
(8) zum Auslesen von RFID-Transpondern umfaßt.
Flurförderzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die RFID-Transponder im UHF-Band arbeiten.
Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Nutzungsprotokoll eine konsolidierte Fassung der Nutzungsdaten
enthält.
Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der elektronische Speicher eine Festplatte, einen Speicherchip
oder eine Chipkarte (2) aufweist.
Flurförderzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
der elektronische Speicher in ein Funknetzwerk eingebunden ist.
Flurförderzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Datenauswerteeinheit (10) vorgesehen ist,
die das Nutzungsprotokoll aus dem elektronischen Speicher (1) ausliest
und/oder von der Datenübertragungseinheit (12) empfängt.
Flurförderzeug nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Datenauswerteeinheit (10) die Fälligkeit von
Wartungsarbeiten vorgibt.
Flurförderzeug nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Datenauswerteeinheit (10) ein Nutzungsentgelt vorgibt.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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