| Dokumentenidentifikation |
DE102006011212A1 06.09.2007 |
| Titel |
Antrieb für eine Vorrichtung zur Herstellung einer Maschenware |
| Anmelder |
Wilhelm Stahlecker GmbH, 73326 Deggingen, DE |
| Erfinder |
Schäffler, Gernot, 73116 Wäschenbeuren, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Ruff, Wilhelm, Beier, Dauster & Partner, 70174 Stuttgart |
| DE-Anmeldedatum |
02.03.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006011212 |
| Offenlegungstag |
06.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
06.09.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D01H 5/26(2006.01)A, F, I, 20060302, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
D01H 5/74(2006.01)A, L, I, 20060302, B, H, DE
D04B 1/00(2006.01)A, L, I, 20060302, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Es ist ein Antrieb für eine Vorrichtung zur Herstellung einer Maschenware mit einer Stricknadeln und wenigstens eine Strickstelle enthaltenden Strickeinrichtung beschrieben. Die Vorrichtung enthält wenigstens ein der Strickstelle vorgeordnetes Streckwerk zum Verziehen eines Faserverbandes, wobei der Antrieb mit wenigstens einer Streckwerkswalze verbunden ist. Der Antrieb enthält wenigstens einen Riementrieb zum Antreiben der Streckwerkswalze. Der Riementrieb enthält einen wenigstens einmal geschränkt verlaufenden Riemen und wenigstens zwei Riemenscheiben mit nicht-parallelen Rotationsachsen.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Antrieb für eine Vorrichtung zur
Herstellung einer Maschenware mit einer Stricknadeln und wenigstens eine Strickstelle
enthaltenden Strickeinrichtung, und mit wenigstens einem der Strickstelle vorgeordneten
Streckwerk zum Verziehen eines Faserverbandes, wobei der Antrieb mit wenigstens
einer Streckwerkswalze verbunden ist.
Eine Vorrichtung dieser Art ist durch die WO 2004/079068 A2 Stand
der Technik. Dabei wird eine Maschenware nicht wie allgemein üblich aus einem
Garn, das der Strickeinrichtung zugeführt wird, erzeugt, sondern direkt aus
einem durch ein Streckwerk verzogenen Faserverband gestrickt. Der Vorteil ist, dass
durch das Verstricken eines im Wesentlichen ungedrehten Faserverbandes mit nahezu
parallelen Fasern ein extrem weiches Gestrick mit sehr „weichem Griff" und
einem entsprechend hohen Tragekomfort entsteht. Die Maschenware lässt sich
außerdem sehr günstig herstellen, da die Zwischenstufen des klassischen
Garnerzeugungsprozesses, nämlich die Garnbildung, das Aufspulen und gegebenenfalls
das Umspulen umgangen werden.
Der Faserband wird dabei entweder ungedreht sofort den in der Strickstelle
arbeitenden Stricknadeln zugeführt oder aber, wenn das Streckwerk in gewisser
räumlicher Distanz zu der Strickstelle angeordnet ist, durch eine Dralleinrichtung
mit einer gewissen Festigkeit versehen, die ein Transportieren zur Strickstelle
ermöglicht. Da der Faserverband für den Transport zur Strickstelle keine
besonders hohe Festigkeit aufweisen muss, ist eine geringe Drehung des Faserverbandes
ausreichend. Diese lässt sich sehr gut durch Luftdüsen in den Faserverband
einbringen. Ist der Faserverband erst einmal in der Strickeinrichtung zu der Maschenware
verstrickt, so wird die Festigkeit der Maschenware durch die Verschlingung des Faserverbandes
in den einzelnen Maschen gewährleistet. Eine Drehung des Faserverbandes ist
nicht mehr erforderlich, ganz im Gegenteil führt sogar die in üblichen
Maschenwaren enthaltene Garndrehung zu einem eher „harten Griff" des fertigen
Gestrickes. Besonders vorteilhaft ist die Verwendung einer Falschdralleinrichtung,
da sich die für die Transportfestigkeit des Faserverbandes eingebrachte Drehung
beim Strickvorgang in der Strickstelle wieder auflöst. Es kann auch vorgesehen
sein, dem Faserverband im Streckwerk einen Hilfsfaden, beispielsweise einen Elastanfaden
zuzuführen, der den Transport des Faserverbandes vom Streckwerk zur Strickstelle
unterstützen und auch die Eigenschaften der hergestellten Maschenware weitergezielt
verbessern kann. Das beschriebene Verfahren wird auch als „Direktstricken"
oder als „Spinnstricken" bezeichnet.
Durch die WO 2004/079068 A2 ist es bekannt, mehrere Streckwerke zu
einer Streckwerksgruppe zusammenzufassen und durch einen gemeinsamen Antrieb anzutreiben.
Es sind zwar keine Einzelheiten erwähnt, jedoch ist es bekannt, dass jeder
Streckwerksgruppe mehrere separate Antriebsmotoren zugeordnet sind, die die einzelnen
Streckwerkswalzen über Zahnräder antreiben.
Der bekannte Antrieb hat dabei den Nachteil, dass eine Vielzahl von
Antriebsmotoren erforderlich ist. Je höher der Zahl der verwendeten Antriebsmotoren
ist, desto geringer ist der Gesamtwirkungsgrad der gesamten Vorrichtung. Außerdem
besitzt jedes elektrische bzw. elektronische Bauteil eine gewisse Ausfallwahrscheinlichkeit.
Eine große Anzahl von elektrischen Antriebsmotoren bedeutet dementsprechend
auch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass einmal ein Antriebsmotor ausfällt.
Der Ausfall eines einzelnen Antriebsmotors ist an einer Vorrichtung zur Herstellung
einer Maschenware besonders kritisch, da die gesamte Vorrichtung gestoppt werden
muss, so bald ein einzelnes Streckwerk keinen Faserverband mehr zuführt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, den Antrieb für eine
Vorrichtung zur Herstellung einer Maschenware zu verbessern, und auch seine Ausfallwahrscheinlichkeit
zu verringern.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der Antrieb wenigstens
einen Riementrieb zum Antreiben der Streckwerkswalze enthält, wobei der Riementrieb
einen wenigstens einmal geschränkt verlaufenden Riemen und wenigstens zwei
Riemenscheiben mit nicht-parallelen Rotationsachsen enthält.
Die Verwendung von Riementrieben zum Antreiben der Streckwerkswalzen
hat dabei den Vorteil, dass Riementriebe als mechanische Bauteile eine sehr geringe
Ausfallwahrscheinlichkeit aufweisen. Riementriebe weisen außerdem einen guten
Wirkungsgrad auf. Durch die Verwendung von wenigstens zwei Riemenscheiben, deren
Rotationsachsen nicht-parallel angeordnet sind, lassen sich die Antriebe für
mehrere in unterschiedlicher Richtung angeordnete Streckwerkswalzen durch einen
gemeinsamen Antriebsmotor antreiben. Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn die Rotationsachsen
der Riemenscheiben im Wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet sind und/oder
einen Schnittpunkt aufweisen.
Insbesondere wenn eine Vielzahl von Streckwerken am Umfang eines Nadelzylinders
einer Rundstrickmaschine angeordnet ist, können die Rotationsachsen der Streckwerkswalzen
die unterschiedlichsten Winkel zueinander aufweisen. Die Verwendung eines gemeinsamen
Antriebs kann in diesem Fall besonders einfach dadurch erreicht werden, dass der
Riementrieb einen Riemen enthält, der über zwei Riemenscheiben
läuft, deren Rotationsachsen nicht-parallel zueinander liegen. Der Riemen verläuft
dadurch „geschränkt", das heißt der Riemen wird zwischen den beiden
Riemenscheiben um seine Längsachse tordiert, so dass sich seine Ausrichtung
an die nicht-parallele Riemenscheibe anpasst. Da in dem Riemen im Wesentlichen nur
Zugkräfte wirken, schadet diese Torsion dem Riemen in der Praxis nicht. Durch
die Verwendung dieses geschränkten Riementriebes können die Antriebsrichtungen
der einzelnen Streckwerkswalzen vereinheitlicht werden, so dass mehrere Streckwerkswalzen
am Umfang des Nadelzylinders durch einen gemeinsamen Antriebsmotor antreibbar sind.
Es ist hierbei vorteilhaft, wenn der Antrieb wenigstens einen Riementrieb
zum Antreiben der Streckwerkswalzen enthält, der einen im Wesentlichen kreisförmig
umlaufenden Riemen aufweist, wobei der Riemen im Wesentlichen konzentrisch zu dem
Nadelzylinder der Strickeinrichtung verläuft. Dem im Wesentlichen kreisförmig
umlaufenden Riemen kann vorteilhafterweise ein Antriebsmotor zugeordnet sein. Es
ist vorteilhaft, für jede Art der Streckwerkswalzen, also beispielsweise für
alle Eingangswalzen oder für alle Ausgangswalzen der Streckwerke, einen eigenen
im Wesentlichen kreisförmig umlaufenden Riemen einzusetzen. Dabei kann vorgesehen
sein, das der im Wesentlichen kreisförmig umlaufende Riemen geschränkt
verläuft und für den Antrieb jeder Streckwerkswalze seine „kreisförmige
Umlaufbahn" kurzzeitig verlässt und zu der mit der Streckwerkswalze verbundenen
Riemenscheibe umgelenkt wird. Alternativ kann jedoch auch vorgesehen sein, an jeder
Streckwerkswalze einen kurzen geschränkten Riementrieb vorzusehen, und den
im Wesentlichen kreisförmig umlaufenden Riemen als separaten Riemen auszubilden,
der nicht geschränkt verläuft.
In Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, dass innerhalb
des im Wesentlichen kreisförmig umlaufenden Riemens mehrere mit jeweils einer
Streckwerkswalze verbundene Riemenscheiben angeordnet sind, ohne das zwischen diesen
Riemenscheiben zusätzliche Umlenkrollen vorgesehen sind. Um den Wirkungsgrad
des im Wesentlichen kreisförmig umlaufenden Riemens nicht unnötig zu verschlechtern,
sollte dieser zwischen den einzelnen zum Antrieb der Streckwerkswalzen dienenden
Riemenscheiben nach Möglichkeit nicht noch weitere Umlenkstellen aufweisen,
da jede Umlenkstelle weitere Reibungsverluste hervorruft. Minimale Verluste lassen
sich erreichen, wenn der Riemen auf seiner im Wesentlichen kreisförmigen Umlaufbahn
um den Nadelzylinder lediglich durch die Riemenscheiben geführt wird, die dem
Antrieb von Streckwerkswalzen dienen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, wenn wenigstens
zwei Streckwerkswalzen eines Streckwerks im Wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet
sind. Hierdurch kann die Verstreckung des Faserverbandes verbessert werden. Eine
üblicherweise während des Verzugsvorganges auftretende Verbreiterung des
Faserverbandes kann hierdurch verringert werden. Es ist dabei vorteilhaft, dass
die senkrecht zueinander stehenden Streckwerkswalzen einen möglichst geringen
Abstand zueinander aufweisen. Auch bei einem derartigen Streckwerk, bei dem wenigstens
zwei Streckwerkswalzen im Wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet sind, ist
ein Antrieb durch einen Riementrieb mit wenigstens einem geschränkt verlaufenden
Riemen vorteilhaft. Die durch zwei senkrecht zueinander stehende Streckwerkswalzen
eines Streckwerks hervorgerufene unterschiedliche Antriebsrichtung lässt sich
durch einen derartigen Riementrieb wieder vereinheitlichen, so dass auf einfache
Weise ein gemeinsamer Antrieb möglich wird.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
1 eine sehr schematische Draufsicht auf eine Vorrichtung
zum Spinnstricken mit Streckwerken und einem Nadelzylinder,
2 eine Ansicht entlang der Schnittfläche II-II
der 1, in der der Lauf eines in einem Streckwerk und
einer Strickeinrichtung verarbeitenden Faserverbandes erkennbar ist,
3 eine vergrößerte Ansicht entlang der Schnittfläche
III-III der 2 auf einen Riementrieb zum Antreiben einer
Streckwerkswalze,
4 eine Ansicht ähnlich 2
auf eine Variante eines Streckwerks,
5 eine leicht vergrößerte Ansicht entlang
der Schnittfläche V-V der 4,
6 eine Ansicht ähnlich 3
auf eine andere Ausgestaltung eines Riementriebes.
In 1 ist sehr schematisch eine Vorrichtung
zum Direktstricken oder auch Spinnstricken dargestellt, mit der ohne den „Umweg"
der klassischen Garnherstellung eine Maschenware erzeugt wird. Die Vorrichtung enthält
als wesentlichen Bestandteil eine handelsübliche Rundstrickmaschine wobei in
1 lediglich ein Nadelzylinder 1 der Rundstrickmaschine
angedeutet ist. Im Gegensatz zum allgemeinen Strickvorgang wird die Maschenware
nicht aus durch dem Nadelzylinder 1 zugeführten Garnen erzeugt, sondern
direkt aus Faserverbänden 2, die in Streckwerken
3 in unmittelbarer Nähe des Nadelzylinders 1 erzeugt werden.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Streckwerke 3 für
sechs strichpunktiert dargestellte Faserverbände 2 in einer Streckwerksgruppe
4 zusammengefasst. Am Umfang des Nadelzylinders 1 können
beispielsweise 48 Streckwerke 3 angeordnet sein. Dabei kann es vorteilhaft
sein, die Streckwerke 3 in acht Streckwerksgruppen 4 mit jeweils
sechs Streckwerken 3 zusammenzufassen. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit
ist in 1 nur eine Streckwerksgruppe 4 mit
sechs Streckwerken 3 dargestellt. In nicht dargestellter Ausgestaltung
kann es jedoch auch vorteilhaft sein, auch mehr oder weniger Streckwerksgruppen
am Umfang des Nadelzylinders 1 anzuordnen. Beispielsweise können nur
sechs oder auch nur vier Streckwerksgruppen 4 mit jeweils dann einer größeren
Anzahl von Streckwerken 3, oder auch mehr als acht Streckwerksgruppen mit
dann jeweils weniger Streckwerken 3 am Umfang des Nadelzylinders
1 angeordnet werden.
Es ist erkennbar, dass die beiden äußeren der in
1 dargestellten Faserverbände 2 einer
Streckwerksgruppe 4 eine größere Strecke vom Ausgang des jeweiligen
Streckwerks 3 zum Nadelzylinder 1 als die inneren Faserverbände
2 zurücklegen müssen. Diese unterschiedliche Distanz von Streckwerk
3 zu Nadelzylinder 1 kann sich nachteilig auf die erzeugte Maschenware
auswirken. Die Anmelderin vermutet, dass durch die unterschiedlichen Distanzen Spannungsunterschiede
in den Faserverbänden 2 auftreten können, die zu einer Ringelbildung
in der Maschenware führen können. Um die Distanzunterschiede von den einzelnen
Streckwerken 3 zu dem Nadelzylinder 1 zu verringern, ist es vorteilhaft,
möglichst wenige Streckwerke 3 in einer Streckwerksgruppe
4 zusammenzufassen und stattdessen möglichst viele kleine Streckwerksgruppen
4, beispielsweise aus nur noch zwei Streckwerken 3, am Umfang
des Nadelzylinders 1 anzuordnen. Durch einen Verzicht auf Streckwerksgruppen
4 und durch Anordnung von Einzelstreckwerken 3 am Umfang des Nadelzylinders
1 lässt sich dieser Distanzunterschied gänzlich vermeiden.
Jedem Streckwerk 3 wird Fasermaterial in Form einer Lunte
oder eines Faserbandes 5 zugeführt, welches jeweils einer nicht dargestellten
Vorgarnspule oder einer Kanne 6 entnommen wird. Die 2
zeigt den Lauf eines Faserbandes 5 aus einer Kanne 6 durch ein
Streckwerk 3 bis zu dem Nadelzylinder 1. Das Faserband
5 wird dabei über eine oder mehrere Umlenkrollen 7 abgezogen
und in Fasertransportrichtung A dem Streckwerk 3 zugeführt und von
diesem auf die gewünschte Feinheit verzogen. Im Anschluss an das Streckwerk
3 liegt dann ein fertig verzogener Faserverband 2 vor. Das Streckwerk
3 besteht aus mehreren Walzenpaaren, wobei jedes Walzenpaar aus einer angetriebenen
Streckwerkswalze 8, 10, 12, 14 sowie einer dagegen
angedrückten Druckwalze 9, 11, 13, 15 besteht.
Dabei können ein oder mehrere Walzenpaare als Riemchenwalzenpaar
12, 13 ausgebildet sein, dem in an sich bekannter Weise Riemchen
16 und 17 zugeordnet sind. Die Druckwalzen können bevorzugt
mit gummielastischen Bezügen versehen sein. Alternativ zu der dargestellten
Ausführung des Streckwerks 3 als Vier-Zylinder-Streckwerk kann genauso
gut ein Drei- oder Fünf-Zylinder-Streckwerk eingesetzt werden. Der Antrieb
18 der Streckwerkswalzen 8, 10, 12,
14 wird weiter unten noch näher erläutert werden. Es kann außerdem
vorteilhaft sein, die Streckwerkswalzen 8, 10, 12,
14 in einer Streckwerksgruppe 4 als durchgehende Streckwerkszylinder
auszuführen. Für die Streckwerkswalzen 12 und 14 ist
dies in 1 angedeutet. Das Streckwerk 3 erzeugt
durch die mit in Fasertransportrichtung A mit ansteigender Umfangsgeschwindigkeit
angetriebenen Streckwerkswalzen 8, 10, 11,
12, 14 an dem Ausgangswalzenpaar 14, 15 einen
Faserverband 2 der gewünschten Feinheit, der einer Strickstelle
19 am Nadelzylinder 1 der Strickeinrichtung 20 zugeführt
wird. Die Strickeinrichtung 20 weist dabei nicht dargestellte Antriebsmittel
auf, die den die Stricknadeln 21 enthaltenden Nadelzylinder 1
in Rotationsrichtung B antreiben.
Zwischen dem Ausgangswalzenpaar 14, 15 des Streckwerks
3 und der Strickstelle 19 können dabei je nach Abstand ein
oder mehrere Dralleinrichtungen 22 angeordnet sein, die dem im Wesentlichen
aus parallelen Fasern bestehenden Faserverband 2 eine für den Transport
zur Strickstelle 19 ausreichende Festigkeit verleihen. Es ist dabei vorteilhaft,
dem Faserverband 2 einen Falschdrall zu erteilen, der sich in der Strickstelle
19 wieder auflöst, so dass die Fasern im Wesentlichen in paralleler
Lage zueinander in die von den Stricknadeln 21 erzeugte Maschenware eingebunden
werden. Hierdurch lässt sich eine Maschenware mit „sehr weichem Griff"
und mit sehr hohem Tragkomfort erzeugen. Als Dralleinrichtung 21 können
dabei mechanisch wirkende Drehröhrchen oder pneumatisch wirkende Dralldüsen
23 vorgesehen sein. In der dargestellten Ausführung sind zwei Spinnrohre
24 mit jeweils einer Dralldüse 23 am Anfang des Spinnrohres
24 vorgesehen.
Zusätzlich kann es auch vorgesehen sein, vor oder nach dem Ausgangswalzenpaar
14, 15 des Streckwerks 3 einen Hilfsfaden 25
zuzuführen, der den Transport des Faserverbandes 2 vom Streckwerk
3 zu der Strickstelle 19 unterstützt. Dieser Hilfsfaden
25 kann beispielsweise ein Elastan-Filament sein, das die Eigenschaften
der erzeugten Maschenware weiter verbessern kann. Zwischen dem Ausgangswalzenpaar
14, 15 und der Dralleinrichtung 22 kann ein Absaugrohr
40 angeordnet sein, welches in nicht dargestellter Weise mit einer Unterdruckquelle
verbunden ist. Das Absaugrohr 40 saugt im Falle, dass der Faserverband
2 nicht mehr ordnungsgemäß zur Strickstelle 19 transportiert
wird, das aus dem Ausgangswalzenpaar 14, 15 austretende
Fasermaterial ab.
Der Antrieb 18 zum Antreiben der Streckwerkswalzen
8, 10, 12 und 14 enthält jeweils einen
Riementrieb 26. Dieser Riementrieb 26 kann wie in 2
dargestellt, an jeder der Streckwerkswalzen 8, 10, 12
und 14 eingesetzt werden. Alternativ kann jedoch in nicht dargestellter
Weise auch vorgesehen sein, dass ein gemeinsamer Riementrieb 26 für
den Antrieb von mehreren Streckwerkswalzen, beispielsweise 8 und
10, verwendet wird. Dabei kann der Riementrieb 26 der Streckwerkswalze
8 entfallen, und beispielsweise die Streckwerkswalze 8 direkt
mit einem Zahnriemen an die Streckwerkswalze 10 gekoppelt werden.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Folgenden beispielhaft der
Antrieb 18 der Streckwerkswalze 14 des Ausgangswalzenpaares
14, 15 detailliert erläutert. Die Ausführungen gelten
analog für die anderen Streckwerkswalzen 8, 10 und
12. Der Riementrieb 26 der Streckwerkswalze 14 ist in
3 detailliert dargestellt. Der Riementrieb
26 enthält zwei Riemenscheiben 27 und 28. Die Rotationsachsen
der Riemenscheiben 27 und 28 sind in 3
durch die strichpunktierten Linien 29 und 30 angedeutet. Die Rotationsachsen
29 und 30 sind im Wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet
und weisen einen Schnittpunkt 31 auf. Die Riemenscheibe 27 ist
drehfest mit der Streckwerkswalze 14 verbunden und wird von der Riemenscheibe
28 über einen Riemen 32 angetrieben. Der Riemen
32, vorzugsweise ein Zahnriemen, wird dabei bei zwischen der Riemenscheibe
28 und der Riemenscheibe 27 durch zwei frei drehbare Umlenkrollen
33 umgelenkt, deren Rotationsachsen wiederum senkrecht zu den beiden Rotationsachsen
29 und 30 angeordnet sind. Es kann dabei vorteilhaft sein, eine
Umlenkrolle 33 in nicht dargestellter Weise als Spannrolle im Leertrum
des Riemens 32 anzuordnen.
Die Riemenscheibe 28 des Riementriebes 26 wird von
einem weiteren Riementrieb 34 angetrieben, der einen im Wesentlichen kreisförmig
umlaufenden Riemen 35, vorzugsweise einen Zahnriemen, aufweist. Der Riemen
35 verläuft im Wesentlichen konzentrisch zu dem Nadelzylinder
1 der Strickeinrichtung 20. Dies ist auch in 1
erkennbar. Der Riemen 35 treibt mehrere Riemenscheiben 36 an,
die jeweils mit der Riemenscheibe 28 des Riementriebs 26 drehfest
verbunden sind. Innerhalb des im Wesentlichen kreisförmig umlaufenden Riemens
35 sind mehrere mit jeweils einer Streckwerkswalze 14 verbundene
Riemenscheiben 36, ebenfalls im Wesentlichen kreisförmig, angeordnet.
Für jede Streckwerkswalze 14 einer Streckwerksgruppe 4 ist
in 1 eine Riemenscheibe 36 vorgesehen. Bevorzugt
ist der Riemen 35 so ausgelegt, dass der sich durch die innerhalb des im
Wesentlichen kreisförmig umlaufenden Riemens 35 angeordneten Riemenscheiben
36 ergebende Umschlingungswinkel an den Riemenscheiben 36 ausreicht,
um die Antriebsleistung für die Streckwerkswalze 14 zu übertragen.
Es wird hierdurch möglich, ohne zusätzliche Umlenkrollen zwischen den
Riemenscheiben 36 auszukommen. Die Reibungsverluste des kreisförmig
umlaufenden Riemens 35 werden dadurch minimiert. Insbesondere werden Reibungsverluste
minimiert, wenn auf Grund der oben geschilderten Problematik der Distanzunterschiede
zwischen Streckwerken 3 und Nadelzylinder 1 eine wesentlich größere
Anzahl als die dargestellten acht Riemenscheiben 36 um den Nadelzylinder
1 herum angeordnet werden.
Der im Wesentlichen kreisförmig umlaufende Riemen 35
wird an einer Stelle von einer Riemenscheibe 37 angetrieben, die in nicht
dargestellter Weise mit einem Antriebsmotor verbunden sein kann. Da von der Riemenscheibe
37 die gesamte Antriebsleistung aller Streckwerkswalzen 14 sämtlicher
Streckwerke 3 auf den Riemen 35 übertragen werden muss, ist
es zweckmäßig, an der Riemenscheibe 37 einen möglichst großen
Umschlingungswinkel des Riemens 35 vorzusehen. Dies kann beispielsweise
durch die in 1 dargestellte Anordnung mit zwei Umlenkrollen
38 realisiert werden.
Die Verwendung von zwei Riementrieben 26 und 34
für den Antrieb der Streckwerkswalze 14 hat den Vorteil, dass dadurch
die Riemen 32 und 35 unterschiedlich dimensioniert werden können.
Der Riemen 32 kann wesentlich kleiner als der Riemen 35 dimensioniert
werden, da der Riemen 32 lediglich die Antriebsleistung für eine Streckwerkswalze
14 übertragen muss, während der Riemen 35 die gesamte
Antriebsleistung überträgt. In dem geschränkte Riementrieb
26 mit den Riemenscheiben 27 und 28 mit nicht-parallelen
Rotationsachsen 29 und 30 unterliegt der Riemen 32, nicht
zuletzt durch die Umlenkrollen 33, einer relativ hohen Biegewechselbeanspruchung.
Die Reibungsverluste durch Umlenkung und Biegung des Riemens 32 sind umso
geringer, je kleiner der Riemen 32 ist. Durch die Verwendung der beiden
getrennten Riemen 32 und 35 können also die Verluste des
Antriebs 18 weiter reduziert und der Wirkungsgrad erhöht werden.
Alle entlang des Umfangs des Nadelzylinders 1 angeordnete
Streckwerkswalzen 14 haben Rotationsachsen, die zu keiner der anderen Streckwerkswalzen
14 parallel sind. Es ist deshalb vorteilhaft, jeweils den Riementrieb
26 vorzusehen, bei dem die beiden Riemenscheiben 27 und
28 mit im Wesentlichen senkrecht zueinander angeordneten Rotationsachsen
29 und 30 enthalten sind. Alle antreibenden Riemenscheiben
28 weisen dann nämlich parallel zueinander liegende Rotationsachsen
30 auf. Erst durch eine Anordnung mit parallel zueinander liegenden Rotationsachsen
30 wird es in einfacher Weise möglich einen gemeinsamen
Antriebsmotor für die Streckwerkswalzen 14 vorzusehen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit
eines einzelnen Streckwerks 3 wird dadurch deutlich reduziert. Ein Ausfall
eines einzelnen Streckwerks 3 bzw. der Bruch eines einzelnen Faserverbandes
2 ist bei der beschriebenen Vorrichtung zur Herstellung einer Maschenware
besonders kritisch, da die Stricknadeln 21 an der Strickstelle
19 an der kein Faserverband 2 mehr zugeführt wird, leer laufen
und dort eine Fehlstelle in der erzeugten Maschenware entsteht. Beim Fehlen eines
Faserverbandes 2 an einer einzigen Strickstelle 19 muss deshalb
umgehend die gesamte Vorrichtung stillgesetzt werden.
In analoger Weise zu dem Riementrieb 34 für die Streckwerkswalze
14 können auch Riementriebe 34 für die anderen Streckwerkswalzen
8, 10 und 12 vorgesehen werden. In 1
ist der Riementrieb 34 für eine Streckwerkswalze 12 teilweise
angedeutet.
In 4 ist eine Variante eines Streckwerks
3 dargestellt, die ebenfalls sehr vorteilhaft für eine Vorrichtung
zum Spinnstricken einsetzbar ist. Sofern in 4 dieselben
Bauteile wie in 2 dargestellt sind, wird auf die dortige
Beschreibung verwiesen, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden. Gleiche Bauteile
sind dabei mit gleichen Bezugszeichen versehen. In Abwandlung zu 2
sind in 4 nicht alle Streckwerkswalzen 8,
10, 12, 14 parallel zueinander angeordnet, sondern die
Streckwerkswalzen 8' und 10' sind senkrecht zu den Streckwerkswalzen
12 und 14 angeordnet. Den Streckwerkswalzen 8' und
10' sind die zugehörigen Druckwalzen natürlich wieder in achsparalleler
Anordnung zugeordnet. In 5 ist erkennbar, dass durch
die Anordnung auch die Klemmlinie der Streckwerkswalze 10' und der daran
angedrückten Druckwalze 11' senkrecht zu der Klemmlinie des Walzenpaares
12, 13 verläuft. Das entlang der Klemmlinie des Walzenpaares
10', 11' ausgebreitete Faserband 5 läuft also praktisch
„hochkant" in das nachfolgende Walzenpaar 12, 13 ein und
wird hierbei entlang seiner größten Ausdehnungsrichtung zusammengefasst.
Das bereits teilweise verzogene Faserband wird dadurch gewissermaßen kompaktiert.
Es wird einer zu starken Verbreiterung des Faserverbandes 2 am Ausgang
des Streckwerks 3 entgegengewirkt. Der Abstand und die Verzugshöhe
zwischen dem Walzenpaar 10', 11' und 12, 13
beeinflusst dabei die Kompaktierung des Faserbandes 5. Es kann vorteilhaft
sein, den Abstand zwischen dem Walzenpaar 10', 11' und
12, 13 so gering wie möglich zu wählen.
Die Streckwerkswalzen 8' und 10' können über
Riemenscheiben 36' von einem Riementrieb 34' angetrieben werden,
der analog des Riementriebes 34 für die Streckwerkswalzen
12 und 14 gestaltet ist und einen im Wesentlichen kreisförmig
um den Nadelzylinder 1 umlaufenden Riemen 35' enthält. Bei
dieser Ausführungsvariante des Streckwerks 3 ist es vorteilhaft möglichst
kleine Streckwerksgruppen 4 zu verwenden. Bevorzugt werden Einzelstreckwerke
mit jeweils einer eigenen Streckwerkswalze 12 bzw. 14 eingesetzt.
In nicht dargestellter Ausgestaltung kann selbstverständlich
auch ein Streckwerk 3 mit wenigstens zwei senkrecht zueinander stehenden
Streckwerkswalzen vorgesehen sein, bei dem die beiden Eingangswalzenpaare
8, 9 und 10, 11 wie in 2
angeordnet sind, während die Walzenpaare 12, 13 und
14, 15 senkrecht dazu angeordnet sind.
In 6 ist eine Variante eines Riementriebes
60 dargestellt, die statt zwei getrennter Riemen 32 und
35 mit einem einzigen Riemen 61 auskommt. Der Riementrieb
60 ist beispielhaft für eine Streckwerkswalze 12 dargestellt,
kann allerdings genausogut auch für andere Streckwerkswalzen eingesetzt werden.
Es ist insbesondere vorteilhaft, den Riementrieb 60 für die Streckwerkswalzen
8, 10 bzw. 12 zu verwenden, da diese eine wesentlich
geringere Antriebsleistung als die Streckwerkswalze 14 benötigen.
Für geringe Antriebsleistungen kann der Riemen 61, der ja in diesem
Fall die gesamte Antriebsleistung aller um den Nadelzylinder 1 herum angeordneten
Streckwerkswalzen 12 übertragen muss, hinreichend klein dimensioniert
werden, so dass die Reibungsverluste durch die häufige Umlenkung trotzdem nicht
allzu hoch werden.
Es ist vorgesehen, dass der Riementrieb 60 mehrere –
analog zu den Riemenscheiben 36 – kreisförmig um den Nadelzylinder
1 herum angeordnete Riemenscheiben 62 enthält, die den Riemen
61 im Wesentlichen kreisförmig und konzentrisch um den Nadelzylinder
1 führen. Ähnlich dem Riementrieb 34 kann beim Riementrieb
60 dem Riemen 61 ein zentraler Antriebsmotor zugeordnet sein.
Die Streckwerkswalze 12 ist drehfest mit einer Riemenscheibe
63 verbunden, die eine nicht-parallele Rotationsachse zu den Riemenscheiben
62 aufweist. Der Riemen 61 wird nun von der Riemenscheibe
62 über eine Umlenkrolle 64 geschränkt zu der Riemenscheibe
63 der Streckwerkswalze 12 geführt und treibt diese an. Von
der Riemenscheibe 63 der Streckwerkswalze 12 wird der Riemen
61 über eine zweite Umlenkrolle 64 wiederum geschränkt
und in seine im Wesentlichen kreisförmig um den Nadelzylinder 1 verlaufende
Umlaufbahn zurückgeführt und läuft dann auf die nächste Riemenscheibe
62. Zum Antrieb der nächste Streckwerkswalze 12 ist dann
wiederum dieselbe Anordnung mit zwei Umlenkrollen 64 vorgesehen, um den
Riemen 61 zum Antrieb der Riemenscheibe 63 kurzseitig aus seiner
im Wesentlichen kreisförmigen Umlaufbahn herauszuführen. In der Ansicht
nach 1 verläuft der Riemen 61 also prinzipiell
genauso wie der Riemen 35. Statt der Riemenscheiben 36 sind die
Riemenscheiben 62 um den Nadelzylinder 1
herum angeordnet. Da die Riemenscheibe 62 im Gegensatz
zu der Riemenscheibe 36 nicht zum Antrieb der Streckwerkswalze
12 dient, wird der Riemen 61 jeweils zwischen zwei Riemenscheiben
62 geschränkt und durch die Umlenkrollen 64 zu der Riemenscheibe
63 geführt.
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| Anspruch[de] |
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Antrieb für eine Vorrichtung zur Herstellung einer Maschenware
mit einer Stricknadeln (21) und wenigstens eine Strickstelle (19)
enthaltenden Strickeinrichtung (20), und mit wenigstens einem der Strickstelle
(19) vorgeordneten Streckwerk (3) zum Verziehen eines Faserverbandes
(2), wobei der Antrieb (18) mit wenigstens einer Streckwerkswalze
(8; 10; 12; 14) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet,
dass der Antrieb (18) wenigstens einen Riementrieb (26;
60) zum Antreiben der Streckwerkswalze (8; 10;
12; 14) enthält, wobei der Riementrieb (26;
60) einen wenigstens einmal geschränkt verlaufenden Riemen (32;
61) und wenigstens zwei Riemenscheiben (27, 28;
62, 63) mit nicht-parallelen Rotationsachsen enthält.
Antrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Riementrieb
(26) wenigstens zwei Riemenscheiben (27, 28) enthält,
deren Rotationsachsen (29, 30) im Wesentlichen senkrecht zueinander
angeordnet sind.
Antrieb nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb
(18) wenigstens einen im Wesentlichen kreisförmig und im Wesentlichen
konzentrisch um einen Nadelzylinder (1) der Strickeinrichtung (20)
verlaufenden Riemen (35; 61) aufweist.
Antrieb nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des
im Wesentlichen kreisförmig umlaufenden Riemens (35) mehrere mit jeweils
einer Streckwerkswalze (8; 10; 12; 14) verbundene
Riemenscheiben (36) angeordnet sind, ohne dass zwischen den Riemenscheiben
(36) zusätzliche Umlenkrollen vorgesehen sind.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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