Die Erfindung betrifft einen Sportschuh, umfassend eine äußere
Schale aus relativ formstabilem Kunststoff, einem darin zumindest teilweise aufgenommenen,
vergleichsweise weichelastischen Innenschuh und ein ringartig verlaufendes Spannmittel
für die Schuhmanschette, wie dies im Anspruch 1 und 26 angegeben ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Sportschuh
umfassend einen weichelastischen Innenschuh und eine vergleichsweise harte, äußere
Schale zu schaffen, der einen erhöhten Trage- bzw. Benutzungskomfort bietet
bzw. mit welchem eine längerfristig angenehme Benutzung bzw. eine Verminderung
von lokalen Druckstellen am Bein, insbesondere am Schienbein des Benutzers erzielbar
ist.
Diese Aufgabe der Erfindung wird durch einen Sportschuh mit einem
verbesserten Spannmittel gemäß den Merkmalen in Anspruch 1 gelöst.
Von besonderem Vorteil ist dabei, dass das erste bzw. obere Zugorgan
mit einer bestimmten Vorspannung auf den über die Schuhmanschette hinausragenden
Abschnitt des Innenschuhs einwirkt und das weitere Zugorgan eine definierte Vorspannung
auf den oberen Endabschnitt der Schuhmanschette ausüben kann. Insbesondere
ist ein einstückiges, mehrsträngiges Spannmittel geschaffen, das Bezug
nehmend auf seinen Einsatzzustand mittels seinem oberen Zugorgan auf den Innenschuh,
insbesondere auf den vorderen Abschnitt des Innenschuhs im Bereich der Zunge einwirkt,
während der untere Abschnitt des Spannmittels dem oberen Endabschnitt bzw.
dem so genannten Kragen der Schuhmanschette zugeordnet ist. Dadurch verteilen sich
in vorteilhafter Art und Weise die zwischen dem Fuß des Benutzers und dessen
Sportschuh, insbesondere die zwischen dem Schienbein und dem Sportschuh zu übertragenden
Kräfte besser bzw. gleichmäßiger. Insbesondere werden dadurch in
überraschend einfacher Art und Weise lokale Druckstellen am Fuß des Benutzers,
insbesondere im Bereich des Übergangsabschnittes zwischen der Oberkante der
Schuhmanschette und dem oberen Kragen des Innenschuhs vermieden bzw. deutlich reduziert.
Vor allem wird dadurch ein wesentlich gleichförmigerer Druckverlauf zwischen
dem oberen Endabschnitt der relativ harten bzw. starren Schuhmanschette und dem
über die Schuhmanschette hinausragenden Abschnitt des Innenschuhs erzielt.
Insbesondere wird durch das zumindest abschnittsweise doppelsträngig ausgebildete
Spannmittel die bauliche Übergangsstufe zwischen dem oberen Manschettenende
und dem darin aufgenommenen Innenschuh gewissermaßen geglättet. D.h.,
dass durch das angegebene, verbesserte Spannmittel vor allem ein gleichmäßigerer
bzw. harmonischerer Druck- bzw. Kräfteverlauf im Übergangsabschnitt zwischen
dem Manschettenkragen und dem Innenschuh geschaffen wird. Ferner wird durch die
gekennzeichnete Ausbildung des Spannmittels einem ungewollten Verrutschen und einer
damit üblicherweise einhergehenden Lockerung des Spannmittels entgegengewirkt,
da eine exakte Zuordnung der Zugorgane einerseits zum Innenschuh und andererseits
zur Schuhmanschette vorliegt. Durch die zumindest partielle Aufsplittung des Spannriemens
im Bereich der Übergangsstufe zwischen dem Manschettenkragen und dem Innenschuh
wird einem ungewollten Verrutschen des Spannmittels, insbesondere während der
Benutzung des Sportschuhs, in Richtung nach oben bzw. in Richtung nach unten zuverlässig
entgegen gewirkt. D.h., dass die vom Benutzer des Sportschuhs eingerichtete Position
des Spannriemens auch nach längeren bzw. intensiven, wechselnden Druckbelastungen
zuverlässig beibehalten wird. Von Vorteil ist weiters, dass Bezug nehmend auf
die Druckverläufe zwischen der Schuhmanschette bzw. dem Innenschuh und dem
Fuß eines Benutzers ein relativ gleichförmiger bzw. möglichst harmonischer
Verlauf einer Belastungs- und Weg-Kennlinie erzielt wird, wobei nicht unbedingt
besondere Maßnahmen am Innenschuh oder an der Schuhmanschette erforderlich
sind. Daraus folgt, dass das angegebene Spannmittel bei einer Vielzahl von Sportschuhen
mit einer vergleichsweise starren, äußeren Schale und einem relativ weichen,
darin eingesetzten Innenschuh, erfolgreich eingesetzt werden kann.
Durch die jeweils gezielt zugeordneten Zugorgane gemäß Anspruch
2 kann deren Spannwirkung gegenüber dem oberen Endabschnitt des Sportschuhs
optimal zur Wirkung kommen bzw. kann den jeweiligen Erfordernissen oder den jeweils
vorliegenden, baulichen Gegebenheiten des Sportschuhs verbessert Rechnung getragen
werden.
Von Vorteil ist auch eine Weiterbildung nach Anspruch 3, da dadurch
die Zug- bzw. Vorspannung der Zugorgane den jeweiligen Gegebenheiten bzw. den individuellen
Bedürfnissen bestmöglich angepasst werden kann. Beispielsweise ist dies
durch eine Veränderung und Festlegung der effektiv wirksamen Länge des
ersten und/oder weiteren Zugorgans in einfacher Art und Weise ermöglicht.
Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 4 wird erreicht,
dass das Spannmittel auch nach längerfristigem Einsatz eine entsprechende Vorspannung
auf den oberen Schuhabschnitt ausübt bzw. dass das Spannmittel längerfristig
die vorgesehene bzw. ordnungsgemäße Relativposition gegenüber dem
oberen Manschettenabschnitt des Sportschuhs beibehält. Insbesondere kann auch
bei abwechselnden Belastungs- und Entlastungsvorgängen des oberen Manschettenabschnittes
des Sportschuhs ein ungewolltes Verrutschen bzw. Verschieben des Spannmittels nahezu
unterbunden werden. Dies kann durch die elastische Dehnbarkeit und/oder durch einen
erhöhten Reibschluss des elastischen Zugorgans gegenüber dem oberen Manschettenabschnitt
des Sportschuhs erzielt werden.
Bei der Ausführung nach Anspruch 5 ist von Vorteil, dass ein
möglichst gleichförmiger bzw. relativ harmonischer Druckverlauf in der
Übergangszone zwischen der oberen Begrenzungskante der Schuhmanschette und
dem oberen Randabschnitt des Innenschuhs erzielt wird. Insbesondere kann eine relativ
gleichmäßige Druckübertragung auf den unteren Beinabschnitt des Benutzers
des Sportschuhs erreicht werden.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 6 ist von Vorteil, dass Verdrehungen
bzw. Verwindungen des Spannmittels um dessen Längsachse auch im inaktiven Zustand
des Spannmittels besser unterdrückt werden. Darüber hinaus wird durch
bandförmige Zugorgane eine gute Druckverteilung erzielt wird.
Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 7 kann eine geordnete
örtliche und auch wirkungsmäßige Zuordnung des ersten
und weiteren Zugorgans erreicht werden. Insbesondere können dadurch die Kraftwirkungen
der Zugorgane gegenüber den jeweiligen Schuhabschnitten eindeutig bzw. ausreichend
separiert werden.
Durch die Maßnahmen nach Anspruch 8 kann die auf den Innenschuh
bzw. auf dessen Zunge einwirkende Spann- bzw. Zugkraft besser eingeleitet bzw. übertragen
werden. Insbesondere werden dadurch linienartige Druckstellen zwischen dem oberen
Zugorgan und dem Innenschuh möglichst unterbunden.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 9 kann die wunschgemäße
bzw. ordnungsgemäße Position des Spannmittels relativ zum Sportschuh besser
beibehalten werden.
Die Maßnahmen gemäß Anspruch 10 bewirken eine zuverlässige
Positionierung des Spannmittels und zugleich eine effektive Druckbeaufschlagung
der jeweiligen Schuhabschnitte.
Auch durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 11 kann eine
Stabilisierung der optimalen bzw. vorgesehenen Position des Spannmittels und eine
möglichst großflächige Druckbeaufschlagung des Innenschuhs bzw. seiner
Zunge ausgehend vom oberen Zugorgan erreicht werden.
Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 12 ist erhöhter
Druck bzw. ein Mindestdruck oder eine Mindestvorspannung auf die vergleichsweise
starre Schuhmanschette auszuüben, bevor das erste bzw. obere Zugorgan auf den
Innenschuh bzw. auf dessen Zungenabschnitt einwirken kann. Dadurch wird sichergestellt,
dass mit dem Spannmittel auf den oberen Endabschnitt der Schuhmanschette vergleichsweise
höhere Vorspannung ausgeübt wird, als auf den obere Endabschnitt des Innenschuhs,
wodurch die Schuhmanschette ordnungsgemäß geschlossen bzw. vom Benutzer
passend eingeengt wird.
Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 13 wird für
eine Mehrzahl unterschiedlicher Modelle und Größen von Sportschuhen ein
gutes Verhältnis zwischen einem Druckaufbau auf die Schuhmanschette und einem
Druckaufbau gegenüber dem Innenschuh bzw. dessen Zunge geschaffen.
Durch die Ausgestaltung gemäß Anspruch 14 wird verhindert,
dass das elastisch dehnbare Zugorgan über dessen Elastizitätsgrenze hinaus
beansprucht wird. Insbesondere können dadurch Überbeanspruchungen des
elastischen Zugorgans in einfacher Art und Weise unterbunden werden.
Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 15 wird erreicht,
dass der doppel- bzw. mehrsträngige Teilabschnitt des Spannmittels in einen
gemeinsamen Zugstrang übergeht. Dadurch kann eine Mehrfachanordnung von Einstellmitteln
für die Vorspannung des Spannmittels vermieden werden und ist eine vereinfachte
Montage bzw. eine kostengünstigere Anbringung des Spannmittels am Sportschuh
möglich.
Durch Maßnahmen gemäß Anspruch 16 ist an der Schuhmanschette
lediglich ein Verankerungs- oder Haltemittel auszubilden, um das doppel- oder mehrsträngige
Spannmittel am Sportschuh montieren bzw. haltern zu können. Durch den zentralen
Krafteinleitungs- und Montagepunkt werden aber auch die Produktionskosten niedrig
gehalten und ist eine rasche Justierbarkeit des Spannmittels ermöglicht.
Mittels der Ausgestaltung nach Anspruch 17 kann die effektiv wirksame
Länge des Spannmittels einfach variiert und ein kostengünstiger Aufbau
geschaffen werden. Darüber hinaus kann mit nur einer Ausführungsform des
Spannmittels einer Mehrzahl von Manschettenweiten bzw. Schuhgrößen Rechnung
getragen werden.
Durch die Ausgestaltung gemäß Anspruch 18 wird das Aufbauvolumen
bzw. der größte Durchmesser der Schuhmanschette nicht wesentlich vergrößert,
sodass Kleidungsstücke, insbesondere Hosenenden, möglichst leicht über
den Manschettenabschnitt des Sportschuhs gezogen werden können.
Durch die Maßnahmen nach Anspruch 19 kann eine stabile, hohen
Zugkräften Stand haltende Verbindung zwischen den Zugorganen und dem Kopplungselement
geschaffen werden. Darüber hinaus wird dadurch das Aufbauvolumen bzw. die Dicke
des Spannmittels im Übergangsabschnitt zwischen den Zugorganen möglichst
gering gehalten.
Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 20 wird einer Vermeidung
bzw. Verringerung von Druckstellen im relativ sensitiven, oberen Kragenabschnitt
des Innenschuhs besser Rechnung getragen. Insbesondere erfolgt aufgrund der vergleichsweise
breiten Ausbildung des oberen Zugorgans eine bessere Verteilung seiner Druckkräfte
gegenüber dem Innenschuh bzw. gegenüber dessen Zunge.
Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 21 wird ein robustes,
besonders zugfestes Spannmittel geschaffen, welches durch seine Verkleidung oder
Umhüllung dennoch hohen Handhabungskomfort bietet. Darüber hinaus kann
durch die quasi integrierten oder verdeckten Zugorgane ein ansprechendes, optisches
Erscheinungsbild geschaffen werden. Via die enthaltenen Kunststoffelemente kann
auch eine vordefinierte, beispielsweise bogenförmige, Formgebung für den
mehr- bzw. doppelsträngigen Teilabschnitt des Spannmittels
geschaffen werden und damit eine gute Anpassbarkeit an den Verlauf der Schuhmanschette
erzielt werden.
Durch die vorteilhafte Weiterbildung gemäß Anspruch 22 werden
Übergangsstufen zwischen dem oberen und dem unteren Zugorgan, insbesondere
im Aktivzustand des Spannmittels, abgeschwächt bzw. reduziert. Zudem wird eine
Belastung, welche eigentlich auf nur eines der beiden Zugorgane einwirkt, zum Teil
auch auf das weitere Zugorgane übertragen, sodass ein gewisser Ausgleich der
auf die Zugorgane einwirkenden Kräfte erfolgt.
Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 23 wird erreicht,
dass der Innenschuh unter den während der Benutzung auftretenden Kräften
elastisch dehn- bzw. erweiterbar ist, während für die Schuhmanschette
vergleichsweise geringere Dehnungs- bzw. Aufweitungstoleranzen zugelassen werden.
Durch die Maßnahmen gemäß Anspruch 24 kann auch beim
Ausbringen einer relativ geringen Betätigungskraft durch den Benutzer eine
hohe Zug- bzw. Spannwirkung des Spannmittels erzielt werden.
Durch die Ausführungen gemäß Anspruch 25 wird vom Manschettenabschnitt
des Sportschuhs eine möglichst ausgewogene Spannwirkung auf den unteren Beinabschnitt,
insbesondere auf die Wade und das Schienbein des Benutzers ausgeübt.
Unabhängig davon wird die Aufgabe der Erfindung auch durch ein
verbessertes Spannmittel gemäß den Merkmalen in Anspruch 26 gelöst.
Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen:
1 einen gattungsgemäßen Sportschuh in Seitenansicht
und partieller Schnittdarstellung in Verbindung mit einem erfindungswesentlichen
Spannmittel für den oberen Manschettenabschnitt des Sportschuhs in vereinfachter,
schematischer Darstellung;
2 einen Teilabschnitt einer Schuhmanschette eines gattungsgemäßen
Sportschuhs mit Teilabschnitten des Spannmittels in vereinfachter, beispielhafter
Darstellung;
3 einen weiteren Sportschuh mit dem Spannmittel in
dessen Kragenabschnitt;
4 eine andere Ausführungsform des Spannmittels
im oberen Endabschnitt eines Sportschuhs;
5 eine weitere Ausführungsform des Spannmittels
für den oberen Manschettenabschnitt eines Sportschuhs;
6 eine beispielhafte Ausführungsform des Spannmittels
in Draufsicht;
7 eine weitere Ausführungsform des Spannmittels
für den oberen Kragenabschnitt eines Sportschuhs;
8 einen Querschnitt durch eine weitere Ausführungsform
des Spannmittels in vereinfachter, schematischer Darstellung.
Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen
Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen
versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen
sinngemäß auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen
übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten
Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene
sowie dargestellte Figur bezogen und sind diese bei einer Lageänderung sinngemäß
auf die neue Lage zu übertragen. Weiters können auch Einzelmerkmale oder
Merkmalskombinationen aus den gezeigten und beschriebenen, unterschiedlichen Ausführungsbeispielen
für sich eigenständige, erfinderische oder erfindungsgemäße
Lösungen darstellen.
In 1 ist ein beispielhafter Sportschuh
1, insbesondere in Art eines Schischuhs, veranschaulicht. Dieser Sportschuh
1 umfasst eine starre bzw. relativ formsteife, äußere Schale
2, bevorzugt aus Kunststoff, welche einen darin eingesetzten, vergleichsweise
weichelastischen bzw. nachgiebigen Innenschuh 3 zumindest abschnittsweise
umgibt. Der Innenschuh 3 besteht bevorzugt aus Schaumkunststoff und textilen
Materialien, um dem Benutzer einen möglichst hohen Tragekomfort zu bieten,
wenn der Fuß des Benutzers im Sportschuh 1, insbesondere im Innenschuh
3 aufgenommen ist. Der Innenschuh 3 kann dabei gegenüber
der Schale 2 herausnehmbar oder auswechselbar ausgeführt sein oder
aber dauerhaft mit der Schale 3 verbunden, insbesondere verklebt oder vernäht
sein.
Die äußere, bevorzugt mittels einem Kunststoff-Spritzgussverfahren
hergestellte Schale 2 kann auch eine Mehrzahl von Durchbrüchen aufweisen
und somit auch eine rahmen- bzw. käfigartige Haltestruktur für den Innenschuh
3 bilden. Die äußere Schale 2 um den Innenschuh
3 dient zur möglichst effizienten bzw. möglichst verzögerungsfreien
Übertragung von Kräften zwischen dem Fuß des Benutzers und dem jeweiligen
Sportgerät, auf welchem der Sportschuh 1 befestigt
ist bzw. angeordnet wird. Anstelle des beispielhaft dargestellten Schischuhs kann
der entsprechende Sportschuh 1 auch durch einen Roll- oder Eislaufschuh,
einen Snowboardschuh und dgl. gebildet sein. Insbesondere ist als gattungsgemäßer
Sportschuh 1 jeder Schuh zu verstehen, der eine äußere, vergleichsweise
steife Schale 2 bzw. wenigstens einen relativ steifen Manschetten- bzw.
Schaftabschnitt und einen darin eingesetzten, vergleichsweise weichen und nachgiebigen
Innenschuh 3 umfasst.
Die Schale 2 umfasst bevorzugt eine Vorderfußschale
4 zur Aufnahme des Vorderfußes und eine an die Vorderfußschale
4 anschließende Schuhmanschette 5, welche den unteren Beinabschnitt
eines Benutzers zumindest abschnittsweise umgibt bzw. aufnimmt. Die Schuhmanschette
5 ist bevorzugt als baulich eigenständiges Element ausgeführt
und über zumindest ein Gelenk 6 mit der Vorderfußschale
4 verbunden. Diese gelenkige Verbindung kann selbstverständlich auch
Verbindungsmittel umfassen, die eine kombinierte translatorische und rotatorische
Koppelung ermöglichen. Alternativ ist es auch möglich, die Schale
2 einstückig auszubilden und in der Schale 2 eine Verformungszone
auszubilden, welche dem Rist- bzw. Beugebereich zwischen dem Fuß und dem Unterschenkel
zugeordnet ist, um Abwinkelungen zwischen der Vorderfußschale 4 und
der Schuhmanschette 5 zu ermöglichen.
Das Gelenk 6 bzw. der Übergangsabschnitt zwischen der
Vorderfußschale 4 und der Schuhmanschette 5 definiert eine
Schwenkachse, welche im wesentlichen quer zur Längsachse 7 der Schuhsole
und im wesentlichen parallel zur Aufstandsebene 8 für den Innenschuh
3 verläuft. Zur individuellen Einstellung, Begrenzung und/oder Dämpfung
einer Verstellbewegung zwischen der Vorderfußschale 4 und der Schuhmanschette
5 kann am Sportschuh 1 eine Einstell- und/oder Dämpfungsvorrichtung
9 gemäß den aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungen
ausgebildet sein. Mittels dieser Einstell- und/oder Dämpfungsvorrichtung
9 ist ein Neigungswinkel 10 zwischen der Vorderfußschale
4 und der Schuhmanschette 5 einstellbar bzw. kann mittels dieser
Einstell- und/oder Dämpfungsvorrichtung 9 einer Veränderung des
Neigungswinkels 10 aufgrund von benutzerseitigen Abwinkelungen zwischen
dem Schienbein und dem Vorderfuß ein definierter, gegebenenfalls individuell
einstellbarer Widerstand entgegengesetzt werden. Insbesondere kann durch diese Einstell-
und/oder Dämpfungsvorrichtung 9 eine so genannte Vorlagedämpfung
bzw. Vorlagebegrenzung der Schuhmanschette 5 in Bezug zur Vorderfußschale
4 geschaffen werden. Die Einstell- und/oder Dämpfungsvorrichtung
9 ist bevorzugt im rückwärtigen, der Wade zugeordneten Abschnitt
der Schuhmanschette 5 angeordnet.
Der Vorderfußschale 4 und/oder der Schuhmanschette
5 ist zumindest ein Zurrmittel 11 zugeordnet, um das von der Vorderfußschale
4 bzw. von der Schuhmanschette 5 umschlossene Aufnahmevolumen
verändern, insbesondere bei Bedarf verkleinern und vergrößern zu
können. Insbesondere wird über dieses zumindest eine Zurrmittel
11 eine entsprechende Vorspannung auf den Innenschuh 3 ausgeübt
und eine möglichst spielfreie Halterung des Fußes im Sportschuh
1 bewirkt. Diese Zurrmittel 11 können durch beliebige, aus
dem Stand der Technik bekannte Elemente, wie z.B. Hebelschnallen, Ratschenelemente,
Wickelvorrichtungen für Spannseile und dgl. gebildet sein. Als Zurrmittel
11 zur Festlegung bzw. Einengung des Innenschuhs 3 bzw. zur Halterung
des Fußes können auch bedarfsweise verstellbare Druckplattenanordnungen
oder dgl. eingesetzt werden. Wesentlich ist, dass mittels dem zumindest einen Zurrmittel
11 ein möglichst sicherer bzw. weitgehendst spielfreier Halt des Fußes
im Sportschuh 1 erreicht wird, wenn das wenigstens eine Zurrmittel
11 aktiviert ist. Zudem soll ein möglichst komfortabler Ein- bzw.
Ausstieg aus dem Sportschuh 1 ermöglicht sein, wenn das zumindest
eine Zurrmittel 11 deaktiviert ist.
Ein als Schischuh ausgeführter Sportschuh 1 weist dabei
an der Schuhmanschette 5 zumindest ein Zurrmittel 11, bevorzugt
jedoch zwei Zurrmittel 11, in Form von hebelbetätigbaren Spannschnallen
auf, um die Öffnungsweite der Schuhmanschette 5 individuell einengen
bzw. bei Bedarf vergrößern zu können.
Der gattungsgemäße Sportschuh 1, welcher eine relativ
harte bzw. formstabile, äußere Schale 2 und einen vergleichsweise
weichen Innenschuh 3 umfasst, weist im oberen Endabschnitt der Schuhmanschette
5, insbesondere im Bereich der Einstiegsöffnung für den Fuß,
ein bandartiges bzw. ringartig verlaufendes Spannmittel 12 auf. Dieses
Spannmittel 12 dient unter anderem zur individuellen Einengung oder Begrenzung
der Öffnungsweite, insbesondere zur Einengung oder Weitenbegrenzung des oberen
Endabschnittes der Schuhmanschette 5. Dieser obere Endabschnitt der Schuhmanschette
5 umgrenzt in bekannter Weise die Einstiegsöffnung in den Sportschuh
1 und umschließt das Bein eines Benutzers im Bereich seiner Wade.
Dem Spannmittel 12, das zumindest abschnittsweise bevorzugt
bandförmig ausgebildet ist, ist wenigstens ein Einstellmittel 13 zugeordnet,
über welches die effektiv wirksame Länge, d.h. die Umschlingungsweite
bzw. die Vorspannung des Spannmittels 12 gegenüber der Schuhmanschette
5 entsprechend den individuellen Wünschen des Benutzers eingestellt
bzw. angepasst werden kann. Dieses Einstellmittel 13 kann dabei durch beliebige,
aus dem Stand der Technik bekannte Elemente zur Veränderung der Länge
und/oder der Ausrichtung und/oder der Zugrichtung und/oder der
Position des Spannmittels 12 gebildet sein. Wesentlich ist lediglich, dass
via dieses bedarfsweise betätigbare Einstellmittel 13 die Vorspannung
des Spannmittels 12 auf den Innenschuh 3 bzw. auf die Schuhmanschette
5 wunschgemäß verändert werden kann. Via dieses Einstellmittel
13 ist also entweder eine relativ lockere oder aber eine weitgehendst spielfreie
Festlegung eines Beins gegenüber der Schuhmanschette 5 ermöglicht,
wobei das Spannmittel 12 via das Einstellmittel 13 aktiviert,
d.h. gespannt, und deaktiviert, d.h. gelockert, werden kann. Vor allem um einen
möglichst einfachen Ausstieg aus dem Sportschuh 1 bzw. einen mühelosen
Einstieg in den Sportschuh 1 zu ermöglichen, ist durch entsprechende
Betätigung des Einstellmittels 13 eine Lockerung des Spannmittels
12 erforderlich bzw. zweckmäßig. Dieses Einstellmittel
13 am Spannmittel 12 bzw. für das Spannmittel 12
kann dabei durch einen Klettverschluss, eine Ratschenschnalle, einen Spannhebel
oder durch sonstige, aus dem Stand der Technik bekannte, manuell aktivier- und deaktivierbare
Kupplungs- bzw. Spannvorrichtungen gebildet sein.
Der Innenschuh 3 ragt beim gattungsgemäßen Sportschuh
1 zumindest abschnittsweise über eine obere Begrenzungskante
14 der Schuhmanschette 5 hinaus. Insbesondere erstreckt sich der
obere Endabschnitt des weichen bzw. gepolsterten Innenschuhs 3 über
den manschettenartigen bzw. hohlzylindrischen, oberen Endabschnitt der relativ formstabilen,
aus Hartkunststoff bestehenden Schuhmanschette 5 hinaus. Der obere Endabschnitt,
insbesondere der so genannte Kragen des Innenschuhs 3 weist ähnlich
den in der Schale 2 aufgenommenen Teilabschnitten des Innenschuhs
3 relativ dick gepolsterte bzw. geschäumte Zonen auf, um eine komfortable
bzw. möglichst druckstellenfreie Einbettung des Fußes eines Benutzers
zu gewährleisten. Vor allem sollen durch diese relativ dicke Polsterung im
oberen Kragenabschnitt des Innenschuhs 3 unangenehme Druckstellen am Unterschenkel,
insbesondere am Schienbein bzw. an der Wade des Benutzers, welche aufgrund der oberen
Begrenzungskante 14 der Schuhmanschette 5 bzw. infolge des relativ
starren, oberen Endabschnittes der Schuhmanschette 5 häufig auftreten,
vermieden werden. Zur Reduzierung solcher Druckpunkte am Unterschenkel des Benutzers
kann der obere Endabschnitt der Schuhmanschette 5 – wie an sich
bekannt – auch Einschnitte, Schwächungsbereiche, Durchbrüche, Abrundungen
oder Teilabschnitte aus vergleichsweise elastischeren bzw. nachgiebigeren Kunststoffen
oder aus sonstigen Materialen aufweisen. Ebenso können an der oberen Begrenzungskante
14 der Schuhmanschette 5 Materialverdickungen, trompetenförmige
Erweiterungen bzw. Abrundungen oder spoilerartige Druckverteilungsplatten ausgebildet
sein, um in diesem Übergangsabschnitt zwischen der Schuhmanschette
5 und dem Innenschuh 3 am Fuß bzw. Schienbein des Benutzers
möglichst keine Druckstellen zu verursachen. Diese bekannten Maßnahmen
an der Schuhmanschette 5 bzw. am Innenschuh 3 sind jedoch nur
bedingt zufrieden stellend bzw. wird durch diese Maßnahmen teilweise auch der
Halt des Fußes bzw. des unteren Beinabschnittes im Sportschuh 1 beeinträchtigt.
Die zuvor genannten Maßnahmen sind also meistens ein Kompromiss zwischen einem
möglichst hohen Tragekomfort des Sportschuhs 1 und einem guten Halt
des Fußes bzw. einem perfekten Sitz des Sportschuhs 1. Eine möglichst
spielfreie Festlegung des Sportschuhs 1 bzw. der Schuhmanschette
5 gegenüber dem Fuß und dem unteren Beinabschnitt ist aber wesentlich
für die erzielbare Performance bzw. für das Wohlbefinden des Benutzers
während dem Gebrauch des Sportschuhs 1 bzw. des jeweiligen Sportgerätes.
Insbesondere wird durch eine möglichst spiel- bzw. wackelfreie Aufnahme des
Fußes im Sportschuh 1 eine möglichst verzögerungsfreie bzw.
ungedämpfte Übertragung von Kräften zwischen dem Benutzer und dem
Sportgerät, und auch umgekehrt, erzielt. Die erzielbare Performance und ein
adäquater Tragekomfort sind also bei Sportschuhen 1 in gewissem Ausmaß
miteinander verknüpft.
Wesentlich ist, dass das nachfolgend im Detail beschriebene, zumindest
abschnittsweise bandförmig ausgestaltete Spannmittel 12 örtlich
begrenzte, unangenehme bzw. markante Druckstellen am Fuß des Benutzers im Übergangsabschnitt
zwischen der Schuhmanschette 5 und dem Innenschuh 3 vermeidet
bzw. zumindest reduziert. Insbesondere werden durch dieses verbesserte Spannmittel
12 sprungartige Anstiege vermieden bzw. Verringerungen von Druckstellen
gegenüber dem Fuß bzw. dem Schienbein des Benutzers im oberen Endbereich
des Sportschuhs 1, d.h. im Bereich der oberen Einstiegsöffnung, erzielt.
Insbesondere wir der Druckbelastungsverlauf im unteren Beinabschnitt des Benutzers,
welcher dem Übergangsabschnitt zwischen der Schuhmanschette 5 und
dem Innenschuh 5 zugeordnet ist, weitgehendst harmonisiert oder besser
geglättet.
Das oberste Spannmittel 12 für die Schuhmanschette
5 erstreckt sich, wie aus 1 beispielhaft ersichtlich
ist, bevorzugt ringartig zumindest um Teilabschnitte des Umfangs des oberen Endabschnittes
des Sportschuhs 1. Bezug nehmend auf die Längserstreckung des Spannmittels
12 ist innerhalb eines Teilabschnittes dieses Spannmittels 12
ein erstes und zumindest ein weiteres Zugorgan 15, 16 nebeneinander
bzw. parallel wirkend angeordnet. Insbesondere sind ein erstes Zugorgan
15 und zumindest ein weiteres Zugorgan 16 quer zur Zugrichtung
oder Längserstreckung des Spannmittels 12 nebeneinander angeordnet.
Diese Zugorgane 15, 16 verlaufen dabei im Wesentlichen parallel
zueinander bzw. wirken die Zugorgane 15, 16 parallel, wie dies
der Darstellung in 1 beispielhaft zu entnehmen ist.
Die sich zumindest über einen Teilabschnitt der Länge des
Spannmittels 12 erstreckenden Zugorgane 15, 16 sind dabei
bevorzugt bandförmig ausgeführt und sind deren Flach- bzw. Breitseiten
jeweils zur Druckbeaufschlagung des Innenschuhs 3 und der Schuhmanschette
5 vorgesehen. Wesentlich ist, dass das erste bzw. obere Zugorgan
15 zur direkten Anlage an Umfangsabschnitten des Innenschuhs
3, also zur unmittelbaren Druckbeaufschlagung des relativ nachgiebigen
bzw. weichen Innenschuhs 3 und/oder seiner Zunge 17 vorgesehen
ist und das weitere, unterhalb angeordnete Zugorgan 16 zur Anlage am oberen
Endabschnitt der Schuhmanschette 5 bzw. zur Druckbeaufschlagung des oberen
Endabschnittes der Schuhmanschette 5 ausgebildet ist. Die Schuhmanschette
5 ist dabei aus relativ starrem bzw. vergleichsweise unnachgiebigem Kunststoff,
insbesondere aus einem thermoplastischen Kunststoff gebildet.
Bevorzugt ist das erste bzw. obere Zugorgan 15 zum Aufgingen
einer gewünschten bzw. angemessenen Zug- bzw. Vorspannung auf eine Zunge
17 bzw. auf einen der Zunge 17 nächstliegenden Abschnitt
des Innenschuhs 3 vorgesehen. Dem gegenüber ist das weitere bzw. untere
Zugorgan 16 zum Ausbringen einer entsprechenden Zug- bzw. Vorspannung auf
die Schuhmanschette 5, insbesondere auf die Außenflächen der
Schuhmanschette 5 ausgebildet. Bevorzugt ist das obere Zugorgan
15 zur ausschließlichen Druckbeaufschlagung eines äußeren
Teilabschnittes des Innenschuhs 3, insbesondere des Zungenabschnittes des
Innenschuhs 3 vorgesehen. Zusätzlich kann das erste bzw. obere Zugorgan
15 auch an äußeren Teilabschnitten der Schuhmanschette
5 anliegen. D.h., dass sich das erste bzw. obere Zugorgan 15 primär
über Außenflächen des Innenschuhs 3 bzw. seiner Zunge
17 erstreckt, während das weitere bzw. unterhalb angeordnete Zugorgan
16 vorwiegend der Schuhmanschette 5 zugeordnet und zur Druckbeaufschlagung
äußerer Teilabschnitte der Schuhmanschette 5 ausgebildet ist.
Eine derartige Druckbeaufschlagung zumindest von Teilabschnitten des
über die Schuhmanschette 5 hinausragenden Kragens bzw. Endabschnittes
des Innenschuhs 3 mittels dem ersten Zugorgan 15 und eine dazu
parallele bzw. simultane Druckbeaufschlagung des oberen Endabschnittes der Schuhmanschette
5 mittels dem weiteren, parallel geschalteten Zugorgan 16 erfolgt
insbesondere dann, wenn das mehrteilige bzw. zumindest abschnittsweise doppelsträngig
ausgeführte Spannmittel 12 vom Benutzer aktiviert wird. Hierfür
spannt der Benutzer des Sportschuhs 1 das Spannmittel 12 via das
Einstellmittel 13 vor bzw. fixiert er die gewünschte Vorspannung des
Spannmittels 12 anhand des Einstellmittels 13. Bevorzugt wird
die Vorspannung über ein einziges Einstellmittel 13 aufgebaut und
fixiert. Gegebenenfalls kann aber auch ein gesondert ausgebildetes Fixiermittel
vorgesehen sein. Das Einstellmittel 13 kann dabei auf beide Zugorgane
15, 16 gleichzeitig einwirken.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist es auch möglich,
dass jedem Zugorgan 15, 16 zur individuellen Einstellung bzw.
Veränderung seiner wirksamen Länge bzw. Vorspannung jeweils ein eigenes
Einstellmittel 18, 19 zugeordnet ist. Insbesondere ist es möglich,
je ein Einstellmittel 18, 19 zur voneinander unabhängigen
Beeinflussung der beiden Zugorgane 15, 16 vorzusehen und gegebenenfalls
ein drittes Einstellmittel 13 zur gemeinsamen Veränderung bzw. Beeinflussung
der beiden Zugorgane 15, 16 auszubilden. Ebenso ist es möglich,
ein Einstellmittel 18 oder 19 für das obere oder das untere
Zugorgan 15 oder 16 auszubilden und ein weiteres Einstellmittel
13 vorzusehen, über welches die Länge des Spannmittels
12 bzw. die Spannkraft des oberen und unteren Zugorgans 15,
16 gemeinsam wunschgemäß verändert bzw. angepasst werden
kann.
An zumindest einem Endabschnitt, bevorzugt an beiden Endabschnitten
der beiden parallel angeordneten Zugorgane 15, 16 schließt
zumindest ein riemen- oder seilartiges Verbindungselement 20 an, über
welches die beiden Zugorgane 15, 16 gewissermaßen zu einem
gemeinsamen Zugstrang zusammengeführt und gegenüber der Schuhmanschette
5 positioniert bzw. gegenüber dem Sportschuh 1 gehaltert
oder verankert werden. Die beiden im Wesentlichen parallel wirkenden Zugorgane
15, 16 verlaufen somit nur über einen Teilabschnitt der Länge
des Spannmittels 12 und gehen zumindest in einem der beiden Endabschnitte
in ein vereinigendes bzw. koppelndes Verbindungselement 20 über. D.h.,
dass das Spannmittel 12 im Hinblick auf die beiden Zugorgane
15, 16 und das daran anschließende Verbindungselement
20 im wesentlichen Y- bzw. sternförmig verlaufende Zugstränge
ausbildet. Die Übergänge zwischen dem doppelsträngigen, vorderen
Teilabschnitt mit den Zugorganen 15, 16 auf den einsträngigen
Teilabschnitt mit dem Verbindungselement 20 sind dabei bevorzugt der Außenseite
(gemäß der Darstellung in 1) und der gegenüberliegenden
Innenseite des Sportschuhs 1 zugeordnet.
Bevorzugt ist ein flächiges bzw. plattenartiges Kopplungselement
21 ausgebildet, welches die beiden Zugorgane 15, 16 mit
dem daran anschließenden Verbindungselement 20 koppelt.
Selbstverständlich ist es auch möglich, das Verbindungselement
20 und die daran anschließenden, parallel wirkenden Zugorgane
15, 16 einteilig auszuführen, indem ein bandförmiges
Element entlang seiner Längsrichtung zumindest abschnittsweise geschlitzt wird,
um zwei bandförmige, im wesentlichen eigenständige bzw.
unabhängige Zugorgane 15, 16 zu bilden. Alternativ ist es
auch möglich, das Verbindungselement 20 gemeinsam mit einem der beiden
Zugorgane 15 oder 16 einteilig bzw. durchgängig auszuführen
und das zusätzliche, sich zumindest über einen Teilabschnitt im wesentlichen
parallel erstreckende Zugorgan 16 oder 15 über wenigstens
ein Kopplungselement 21 an den sich durchgängig erstreckenden Zugstrang
anzubinden bzw. seitlich anzuschließen. D.h., dass das Spannmittel
12 mit seinen drei Zugsträngen aus einem einteiligen Zugelement gebildet
werden kann oder aus zwei bzw. aus drei bandförmigen Zugelementen zusammengesetzt
werden kann.
Wesentlich ist, dass der doppel- bzw. mehrsträngige Teilabschnitt
des Spannmittels 12 dem Sportschuh 1 derart zugeordnet ist, dass
dessen erstes bzw. oberes Zugorgan 15 unmittelbar auf Außenflächen
des Innenschuhs 3 einwirken und das weitere bzw. das darunter liegende
Zugorgan 16 auf die Außenflächen im oberen Endabschnitt der Schuhmanschette
5 einwirken kann und somit indirekt bzw. unter Zwischenschaltung der Schuhmanschette
5 ebenso auf den Innenschuh 3 einwirkt. Dadurch begünstigt
der mehrsträngige bzw. zumindest doppelsträngige Abschnitt des riemenartigen
Spannmittels 12 den Halt des Sportschuhs 1 am Fuß bzw. Bein
des Benutzers. Ein derartiges Spannmittel 12 ist aber auch bezüglich
einer möglichst harmonischen Druckverteilung gegenüber dem Fuß des
Benutzers im Übergangsabschnitt zwischen der Schuhmanschette 5 und
dem über die Schuhmanschette 5 hinausragenden Abschnitt des Innenschuhs
3 günstig. Dies vor allem dann, wenn die doppelten, zumindest in einem
Endabschnitt miteinander gekoppelten Zugstränge des Spannmittels
12 dem vorderen Manschettenabschnitt bzw. dem Zungenabschnitt des Innenschuhs
3 zugeordnet sind, wie dies der 1 und auch
der beispielhaften Detaildarstellung gemäß 2
zu entnehmen ist. Insbesondere sind innerhalb eines Teilabschnittes der Länge
des Spannmittels 12 ein erstes Zugorgan 15 und ein weiteres Zugorgan
16 in Vertikalrichtung zur Aufstandsebene 24 des Sportschuhs
1 übereinander angeordnet, wobei diese Zugorgane 15,
16 im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
Wie weiters am besten aus 2 ersichtlich
ist, kann das erste bzw. obere Zugorgan 15 in seiner Ausrichtung gegenüber
dem weiteren bzw. unteren Zugorgan 16 veränderlich, insbesondere neigungsveränderlich
ausgeführt sein, oder in einem bestimmten Neigungswinkel gegenüber dem
unteren Zugorgan 16 angeordnet sein. Insbesondere kann das erste Zugorgan
15 zumindest einen Falten- oder Zwickelabschnitt 22 aufweisen,
über welchen die Ausrichtung bzw. ein Neigungswinkel 23 des bandförmigen
Zugorgans 15 gegenüber einer horizontalen Aufstandsebene
24 des Sportschuhs 1 vorgegeben wird bzw. bei Zugbeanspruchung
oder Torsionsbelastung während der Benutzung des Sportschuhs 1 veränderlich
ist. Dieser Falten- oder Zwickelabschnitt 22 am bzw. im ersten Zugorgan
15 stellt quasi ein Ausgleichselement 25 zur Voreinstellung, Veränderung
oder kraftwirkungsbedingten Anpassung des Zugorgans 15 an die jeweilige
Neigung bzw. Verformung des Innenschuhs 3 dar. Dies vor allem dann, wenn
über das Schienbein des Benutzers in den Sportschuh 1 Kräfte
eingeleitet werden. Das Ausgleichselement 25, insbesondere der Falten-
oder Zwickelabschnitt 22, kommt dabei vor allem dann zur Geltung, wenn
der Innenschuh 3 während der Benutzung des Sportschuhs 1
in seinem oberen End- bzw. Kragenabschnitt gegenüber der Schuhmanschette
5 entsprechenden Beuge- bzw. Verformungskräften ausgesetzt wird.
Bei seitlicher Betrachtung des Sportschuh 1 – gemäß
1 – bzw. unter Bezugnahme auf eine Querschnittsdarstellung
des oberen und unteren Zugorgans 15, 16 weisen das obere und das
untere Zugorgan 15, 16 im Einsatz- oder Belastungszustand des
Spannmittels 12 bevorzugt winkelig zueinander ausgerichtete Außenflächen
26, 27 auf, wie dies in 2 schematisch
veranschaulicht wurde. Insbesondere beträgt ein zwischen den Außenflächen
26, 27 des oberen und des unteren Zugorgans 15,
16 eingeschlossener Winkel 28 im gespannten Zustand des Spannmittels
12 in etwa 140 ° bis etwa 175 °. Durch diese Ausgleichsmöglichkeit
bzw. Winkelausrichtung zwischen den Zugorganen 15, 16 kann eine
möglichst vollflächige Druckübertragung zwischen der Innenseite des
oberen Zugorgans 15 und der Außenfläche des Innenschuh
3 bzw. dessen Zunge 17 erreicht werden. In vorteilhafter Weise
werden dadurch lokale bzw. linienförmige Druckstellen zwischen dem oberen Zugorgan
15 und dem Innenschuh 3 bzw. einem darin befindlichen Schienbein
des Benutzers weitgehendst vermieden. Insbesondere gewährleistet das Ausgleichselement
25 in Form eines Falten- oder Zwickelabschnittes 22 im Zugorgan
15 eine möglichst vollflächige Kraft- bzw. Druckübertragung
zwischen dem bandförmigen Zugorgan 15 und der Außenseite des
Innenschuhs 3. Zudem kann sich das obere Zugorgan 15 bei wechselnden
Belastungen besser an die diversen Verformungen bzw. Beugebewegungen des Innenschuhs
3 bzw. seiner Zunge im Abschnitt oberhalb der vergleichsweise formstarren
Schuhmanschette 5 anpassen.
Alternativ oder in Kombination dazu ist es auch möglich, das
erste, dem Innenschuh 3 bzw. seiner Zunge 17 zugeordnete Zugorgan
15 im Querschnitt keilförmig auszuführen, wie dies in
3 angedeutet wurde.
Ein derartiges, im Querschnitt zumindest abschnittsweise keilförmig
ausgebildetes, oberes Zugorgan 15 bewirkt unter anderem
auch eine sichere Positionierung bzw. eine zuverlässige Beibehaltung der gewünschten,
ordnungsgemäßen Position des gesamten Spannmittels 12 Bezug nehmend
auf die Schuhmanschette 5. Insbesondere wird zumindest dem oberen Zugorgan
15 erhöhter Widerstand bezüglich Abweichbewegungen in Richtung
nach oben entgegengesetzt. Durch eine beim Auftreten von Dehnungs- oder Aufweitungskräften
resultierende Keil- bzw. Schiebewirkung des Spannmittels 12, welche entweder
durch geneigte Innenflächen der Zugorgane 15, 16 oder durch
den zuvor beschriebenen Falten- oder Zwickelabschnitt 22 –
2 – erzielt werden kann, wird die gewünschte
Position bzw. die Vorspannung des Spannmittels 12 auch nach längerer
Einsatzdauer und unter wechselnden Belastungen besser bzw. konstanter beibehalten.
Insbesondere wird dem Benutzer des Sportschuhs 1 durch ein derartiges Spannmittel
12 für den oberen Kragenabschnitt ein längerfristig konstantes
Spannverhalten bzw. eine weitgehend gleich bleibende Schuhanpassung gewährleistet.
Dabei ist es zur Stabilisierung der gewünschten Position bzw. Spannung des
Spannmittels 12 vorteilhaft, wenn das erste bzw. obere Zugorgan
15 und das weitere bzw. untere Zugorgan 16 im Einsatz- bzw. Belastungszustand
des Spannmittels 12 winkelig zueinander verlaufende Anlageflächen
29, 30 gegenüber dem Innenschuh 3 bzw. gegenüber
der Schuhmanschette 5 ausbilden, wie dies in 3
beispielhaft gezeigt wird.
Um die wunschgemäße Position bzw. Ausrichtung des Spannmittels
12 bzw. dessen Vorspannung zuverlässig beizubehalten, kann alternativ
oder in Kombination zu den vorhergehend beschriebenen Ausführungen auch vorgesehen
sein, dass zumindest eines der beiden wirkungsmäßig parallel geschalteten
Zugorgane 15, 16 elastisch dehnbar ausgebildet ist. Bevorzugt
ist das für eine Anlage an der Zunge 17 bzw. am Zungenabschnitt des
Innenschuhs 3 vorgesehene, erste Zugorgan 15 relativ dehnungsfest
ausgebildet und das dazu parallel wirkende, primär zur Beaufschlagung der Schuhmanschette
5 ausgebildete Zugorgan 16 im Vergleich zum ersten Zugorgan
15 elastisch dehnbar ausgeführt ist. Entsprechend einer anderen Ausführungsform
kann jedoch auch das erste Zugorgan 15 eine gewisse Materialelastizität
bzw. eine elastische Dehnbarkeit aufweisen.
In 4 ist eine weitere Ausführung
des Spannmittels 12 für den obern Kragenabschnitt eines gattungsgemäßen
Sportschuhs 1 gezeigt. Daraus ist ersichtlich, dass das Spannmittel
12 zumindest einen Kraftverteilungsabschnitt 31 aufweist, in welchem
die beiden Zugorgane 15, 16 ineinander übergehen bzw. durch
das Kopplungselement 21 vereinigt werden, sodass die beiden Zugorgane
15, 16 in zumindest einem ihrer nächstliegenden Endabschnitte
miteinander gekoppelt sind. An dieses zumindest eine Kopplungselement
21 schließt das gemeinsame, bevorzugt bandförmige Verbindungselement
20 an bzw. geht der Kraftvereilungsabschnitt 31 in ein Verbindungselement
20 über. Das Verbindungselement 20 führt band- bzw.
streifenförmig in Richtung zur Rückseite der Schuhmanschette
5. Dieses Verbindungselement 20 kann dabei im rückwärtigen
Bereich der Schuhmanschette 5 fest mit der Schuhmanschette 5 verbunden,
beispielsweise verschraubt oder vernietet, sein. Wie schematisch dargestellt, kann
das bandförmige Verbindungselement 20 aber auch im rückwärtigen
oder seitlichen Abschnitt der Schuhmanschette 5 mittels zumindest einem
Haltefortsatz 32 oder mittels einer Einfädelung durch einen Durchbruch
in der Schuhmanschette 5 oder dgl. gehaltert werden. Diese Halterung dient
vor allem dazu, dass das Spannmittel 12 im gelockerten bzw. geöffneten
Zustand weitgehendst positionsgesichert am Sportschuh 1 verharrt bzw. nicht
verloren gehen kann.
Im Kraftverteilungsabschnitt 31, insbesondere am Kopplungselement
21 für die beiden Zugorgane 15, 16, kann zumindest
ein Anpassungsmittel 33 zur Anpassung bzw. Veränderung der Zugrichtung
zumindest eines der Zugorgane 15, 16 ausgebildet sein. Dieses
Anpassungsmittel 33 kann dabei beispielsweise durch eine Gelenksverbindung
34 im Kraftverteilungsabschnitt 31 bzw. am Kopplungselement
21 in Bezug zu zumindest einem Zugorgan 15, 16 vorgesehen
sein. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das untere Zugorgan
16 über zumindest eine Gelenksverbindung 34 mit dem Kraftverteilungsabschnitt
31 gelenkig verbunden. Eine Schwenkachse 35 dieser Gelenksverbindung
34 verläuft dabei im Wesentlichen normal zu den Flachseiten der Zugorgane
15 bzw. 16. Anstelle einer mechanischen Gelenksverbindung
34, welche z.B. durch eine Nietverbindung gebildet sein kann, ist es auch
möglich, die Gelenksverbindung 34 durch elastische Verformungszonen
im Übergangsabschnitt zwischen dem Zugorgan 15 bzw. 16 und
dem Kraftverteilungsabschnitt 31 zu bilden. Beispielsweise sind hierfür
elastische Bündchen oder die vorhergehend aufgezeigten Falten- oder Zwickelabschnitte
22 – 2 – einsetzbar.
Bevorzugt ist in jedem der distalen Endabschnitte der Zugorgane
15, 16 ein Kraftverteilungsabschnitt 31 bzw. ein Kopplungselement
21 ausgeführt. Diese beiden Kraftverteilungsabschnitte 31
bzw. Kopplungselemente 21 sind dabei bevorzugt den seitlichen Abschnitten
des Sportschuh 1, insbesondere der inneren und äußeren Seitenwand
der Schuhmanschette 5 zugeordnet.
Mittels dem zumindest einen Anpassungsmittel 33 für
die Ausrichtung bzw. Zugrichtung der Zugorgane 15, 16 ist unter
anderem ein Spreizungswinkel 36 zwischen den Zugorganen 15,
16 individuell veränder- bzw. anpassbar. Durch eine benutzerseitig
vorgenommene oder durch eine kraftwirkungsbedingte Veränderung des Spreizungswinkels
36 zwischen den Zugorganen 15, 16 verändert sich
auch ein Abstand 37 zwischen den einander nächstliegenden Längskanten
38, 39 der Zugorgane 15, 16.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß 5
sind im Kraftverteilungsabschnitt 31 des Spannmittels 12, insbesondere
an dessen Kopplungselement 21, für jedes der Zugorgane 15,
16 Anpassungsmittel 33, insbesondere Gelenksverbindungen
34, zur Veränderung eines Spreizungswinkels 36 bzw. eines
Abstandes 37 zwischen den Zugorganen 15, 16 ausgebildet.
Dadurch kann die Zugrichtung jedes Zugorgans 15, 16 gegenüber
der Ausrichtung bzw. Zugrichtung des gemeinsamen Verbindungselementes
20 individuell verändert bzw. den jeweiligen Gegebenheiten angepasst
werden.
Das Spannmittel 12 weist also zumindest einen stern- oder
Y-förmigen Kraftverteilungsabschnitt 31 auf, wobei die Zugrichtung
der einzelnen Zugstränge vordefiniert bzw. vorgegeben sein kann oder –
gemäß der Ausgestaltung in 5 – den
individuellen Bedürfnissen oder den diversen Gegebenheiten angepasst werden
kann. Weiters kann durch diese Anpassungsmittel 33 stets eine exakte Zuordnung
des Zugorgans 16 zur primären Beaufschlagung der Schuhmanschette
5 und des Zugorgan 15 zur primären Beaufschlagung des vorderen
Abschnitts des Innenschuhs 3 erzielt werden. Insbesondere kann das Zugorgan
15 relativ exakt bzw. wunschgemäß dem Innenschuh 3 zugeordnet
werden, um auf diesen eine entsprechende Zugspannung ausüben zu können.
Vor allem bei Schuhkragen mit einer stark variierenden, oberen Begrenzungskante
14 der Schuhmanschette 5 kann eine derartige Anpassungsflexibilität
der Zugrichtung bzw. Ausrichtung zumindest eines der Zugorgane 15,
16 vorteilhaft sein.
Alternativ oder in Kombination dazu ist es auch möglich, die
Position und/oder Ausrichtung des gemeinsamen Verbindungselementes 20 für
die Zugorgane 15, 16 in Vertikalrichtung zur Schuhmanschette
5 verstellbar auszuführen.
Das Verbindungselement 20 weist zumindest einen Verankerungs-
bzw. Verbindungspunkt gegenüber dem Sportschuh 1 auf. Dieser ist bevorzugt
an der Rückseite der Schuhmanschette 5 angeordnet, wie dies z.B. den
Ausgestaltungen in 3 oder 4
entnehmbar ist. Alternativ dazu kann dieser Haltepunkt für das Spannmittel
12 auch am rückwärtigen Abschnitt des Innenschuhs 3
ausgebildet sein, wie dies in 5 beispielhaft veranschaulicht
wurde. Insbesondere erfolgt dabei die Krafteinleitung bzw. Kraftübertragung
des Verbindungselementes 20 in Richtung zum rückwärtigen Abschnitt
des Innenschuhs 3. Gegebenenfalls kann dabei im rückwärtigen
Abschnitt des Innenschuhs 3 einen plattenartige Versteifung ausgebildet
sein bzw. kann zwischen dem Innenschuh 3 und der Schuhmanschette
5 ein plattenartiges Zwischenelement eingesetzt sein, an welchem das Verbindungselement
20 anliegt bzw. befestigt ist. Dieses Zwischenelement dient dabei zur Druckverteilung
der über das Verbindungselement 20 auf den rückwärtigen
Abschnitt des Innenschuhs 3 einwirkenden Druckbelastungen.
In 6 ist eine mögliche Ausführungsform
des Spannmittels 12 gezeigt. Die beiden im Wesentlichen parallel wirkenden,
bandförmigen Zugorgane 15, 16 gehend dabei in ihren distalen
Endabschnitten in jeweils ein Kopplungselement 21 über. Zumindest
eines der beiden Kopplungselemente 21 erstreckt sich bis zu einem Haltemittel
40 zur Festlegung des Spannmittels 12 an einem Sportschuh. Das
Haltemittel 40 und das Kopplungselement 21 können dabei auch
einteilig aufgebaut sein bzw. kann zwischen dem Haltemittel 40 und dem
Kopplungselement 21 ein separates Verbindungselement 41 ausgebildet
sein, welches das Haltemittel 40 und das Kopplungselement 21 zugfest
miteinander verbindet. Das Haltemittel 40 dient dabei zur positionsvariablen
oder auch fixen Festlegung des Spannmittels 12 im Bereich der Rückseite
der Schuhmanschette. Hierfür können beispielsweise Schraub- und/oder Formschlussverbindungen
zwischen dem Haltemittel 40 und der Schuhmanschette vorgesehen sein. Das
Haltemittel 40 ist dabei bevorzugt plattenartig ausgebildet.
Die Kopplungselemente 21 sind bei der dargestellten Ausführungsform
über Nähte 42 miteinander verbunden. Die Kopplungselemente
21 bestehen bevorzugt aus Kunststoff oder aus Leder, wohingegen die Zugorgane
15, 16 bevorzugt aus einem textilen Gewebe bestehen, das bevorzugt
mit zugfesten Elementen oder alternativ mit Gummifasern zur Bildung eines Zugorgans
15, 16 in Art eines Gummibandes versehen sind.
Das erste, dem Innenschuh zuzuordnende Zugorgan 15 ist bevorzugt
breitet ausgeführt als das der Schuhmanschette zuzuordnende, weitere Zugorgan
16, wie dies aus 6 ersichtlich ist. Dadurch
wird die Druckverteilung gegenüber dem vergleichsweise weicheren, nachgiebigeren
Innenschuh 3 verbessert und ist eine relativ großflächige Anlage-
bzw. Stützfläche zwischen dem Zugorgan 15 und dem Innenschuh
bzw. dessen Zunge geschaffen.
Das Einstellmittel 13 zur individuellen Veränderung
der Umschlingungsweite bzw. Vorspannung des Spannmittels 12 ist beim gezeigten
Ausführungsbeispiel durch eine Hebelschnalle 43 gebildet. Mittels
einer derartigen, aus dem Stand der Technik bekannten Hebelschnalle 43
kann eine relativ hohe Spann- bzw. Zugkraft erzielt und das Spannmittel
12 im gespannten Zustand zuverlässig gehalten und bei Bedarf
in einfacher Art und Weise gelockert werden. Diese Hebelschnalle 43 ist
dabei mit einem der beiden Kopplungselemente 21 zugfest verbunden. Mittels
einem Zurrfortsatz 44, welcher mit dem weiteren Kopplungselement
21 bzw. mit dem Haltemittel 40 zugfest verbunden ist, kann sodann
der Durchmesser bzw. die Umschlingungsweite des Spannmittels 12 individuell
eingestellt werden. Hierzu wird der Zurrfortsatz 44, welcher durch ein
Zahnband gebildet sein kann, mittels der Hebelschnalle 43 in der gewünschten
Überlappungsweite relativ zum anderen Ende des Spannmittels 12 festgelegt,
insbesondere festgeklemmt bzw. verriegelt. Als Hebelschnalle 43 und Zurrfortsatz
44 können dabei beliebige, aus dem Stand der Technik bekannte Einstellmittel
13 eingesetzt werden. Besonders vorteilhaft ist es, als Hebelschnalle
43 eine so genannte Pump- oder Ratschenschnalle zu verwenden, in welche
ein als Zahnband ausgeführter Zurrfortsatz 44 einschiebbar ist, um
so die Weite bzw. mechanische Spannung des Spannmittels 12 zu regulieren.
Die Hebelschnalle 43 ist insbesondere dazu vorgesehen, um
die distalen Enden des Spannmittels 12 in der jeweils gewünschten,
effektiv wirksamen Länge miteinander zu verbinden.
Das Spannmittel 12 verläuft im aktiven Einsatzzustand
bevorzugt ringförmig geschlossen um die Schuhmanschette 5 und den
Innenschuh 3, wie dies in 1 veranschaulicht
wurde. Der Umschlingungswinkel des Spannmittels 12 kann dabei zwischen
180 ° bis 360 ° liegen. D.h. dass das Spannmittel 12 auch nur
über Teilabschnitte des Umfangs der Schuhmanschette 5 verlaufen kann.
Weiters kann das Spannmittel 12 zumindest zweiteilig ausgeführt sein,
wie dies in der Abbildung gemäß 7 beispielhaft
dargestellt wurde. Hierbei ist das Spannmittel 12 Bezug nehmend auf sein
Haltemittel 40 zweiteilig ausgeführt. Insbesondere sind zwei Haltemittelteile
ausgebildet, welche insgesamt das Haltemittel 40 für das mehrteilige
Spannmittel 12 ergeben. Die beiden Haltemittelteile werden dabei bevorzugt
mit der Schuhmanschette 5 – 1 –
verschraubt, vernietet oder formschlüssig an der Schuhmanschette festgelegt.
Die Haltemittelteile bzw. das daraus kombinierte Haltemittel 40 stellt
quasi den Verankerungspunkt für das Spannmittel 12 dar. Das in
7 unten dargestellte Spannelement des Spannmittels
12 entspricht im Wesentlichen der Ausgestaltung in 6.
Das oberhalb dargestellte Spannelement des Spannmittels 12 umfasst wiederum
einen Zurrfortsatz 44 als Gegenstück zum Einstellmittel
13 bzw. als Kopplungselement gegenüber der Hebelschnalle
43. Zwischen dem Zurrfortsatz 44 und dem Haltemittel
40 zur Verankerung an der Schuhmanschette ist bei der dargestellten Ausführungsform
ein seilförmiges Verbindungselement 41 ausgeführt. Bevorzugt
verläuft dieses seilförmige Verbindungselement 41 doppelsträngig
bzw. schleifenartig zwischen dem Zurrfortsatz 44 und dem Haltemittel
44.
Auch das Verbindungsmittel 41 zwischen dem Kopplungselement
21 für die Zugorgane 15, 16 und dem weiteren Haltemittel
40 zur Befestigung des Spannmittels 12 am Sportschuh kann seilartig
ausgeführt sein. Bevorzugt ist auch hierbei eine schleifenartige bzw. dopplesträngige
Seilführung ausgebildet.
Im unbelasteten bzw. lang gestreckten Zustand des Spannmittels
12 sind das erste Zugorgan 15 und das weitere Zugorgan
16 im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene 45 nebeneinander
angeordnet. Diese Anordnung ist dabei derart getroffen, dass einander nächstliegende
Längskanten 38, 39 des ersten und weiteren Zugorgans
15, 16 in einem Abstand 46 von 0,5 bis 10 mm, bevorzugt
in etwa 2 mm, angeordnet sind.
Gemäß der Ausbildung in 7 kann
das der Schuhmanschette zuzuordnende, untere Zugorgan 16 kürzer bemessen
sein, als das dem Innenschuh zuzuordnende, obere Zugorgan 15. Insbesondere
kann das der Schuhmanschette zuzuordnende, untere Zugorgan 16 im unbelasteten
oder entspannten Zustand eine um etwa 5 mm kürzere, absolute Länge aufweisen,
als das dem Innenschuh zuzuordnende, obere Zugorgan 15. Bevorzugt ist dabei
das untere Zugorgan 16 elastisch dehnbar ausgeführt. Das obere, dem
Innenschuh zuzuordnende Zugorgan 15 ist dabei bevorzugt als Begrenzungsmittel
47 für eine maximal mögliche Längendehnung des unteren,
der Schuhmanschette zuzuordnenden, elastisch dehnbaren Zugorgans 16 ausgebildet.
Überbeanspruchungen des elastisch dehnbaren, unteren Zugorgans 16
zur Beaufschlagung der Schuhmanschette können dadurch in einfacher Art und
Weise vermieden werden.
Im unbelasteten bzw. entspannten Zustand, in welchem das untere Zugorgan
16 glattgestreckt vorliegt, bildet sich somit im oberen Zugorgan
16, welches das Begrenzungsmittel 47 bezüglich einer maximal
möglichen Längendehnung des Spannmittels 12 darstellt, zumindest
eine Falte 48, Schleife oder Welle aus, wie dies in 7
schematisch veranschaulicht wurde.
In 8 ist ein Querschnitt durch eine mögliche
Ausführungsform des Spannmittels 12 in seinem Teilabschnitt mit den
beiden parallel wirkenden Zugorganen 15, 16 schematisch veranschaulicht.
Die beiden nebeneinander angeordneten, im wesentlichen parallel verlaufenden, bevorzugt
bandförmigen Zugorgane 15, 16 können, wie in strichlierten
Linien dargestellt, alternativ oder in Kombination dazu auch durch seilartige Zugorgane
15, 16 gebildet sein. Falls anstelle oder in Kombination zu den
bandförmigen Zugorganen 15, 16 seilförmige Zugorgane
15, 16 eingesetzt werden, so verlaufen diese
bevorzugt ebenso im Wesentlichen parallel zueinander. Wirkungsmäßig ist
dann ebenso das untere, seilartige Zugorgan 16 der Schuhmanschette zugeordnet
und das obere Zugorgan 15 dem vorderen oder den seitlichen Abschnitten
des Innenschuhs zugeordnet.
Gegebenenfalls können zur Verstärkung der Zugwirkung bzw.
zur Erhöhung der maximalen Zugbelastung band- und seilartige Zugorgane
15, 16 gemeinsam eingesetzt werden. Die Zugorgane 15,
16 sind jedenfalls derart ausgelegt, dass sie der auf den Kragenabschnitt
des Sportschuhs aufzubringenden, mechanischen Vorspannung Stand halten können.
Gemäß einer optionalen Weiterbildung ist es auch möglich,
die beiden Zugorgane 15, 16 via zumindest eine elastische Querverbindung
49 zu koppeln, wie dies in 8 beispielhaft
und schematisch veranschaulicht wurde. Insbesondere verbindet die elastisch nachgiebige
und selbsttätig rückstellende Querverbindung 49 die beiden Zugorange
15, 16 quer zu ihrer Zug- bzw. Längsrichtung. Die aus einem
elastischen Material gebildete Querverbindung 49 kann dabei mit den beiden
Zugorganen 15, 16 vernäht, verklebt oder in sonstiger Weise
mit den beiden Zugorganen 15, 16 verbunden sein. Die elastisch
nachgiebige Querverbindung 49 ermöglicht dabei elastisch rückstellende
Scherbewegungen zwischen den Zugorganen 15, 16 bzw. wird dadurch
einer Relativverstellung zwischen den Zugorganen 15, 16 in Querrichtung
zu deren Flachseiten ein elastisch nachgiebiger Widerstand entgegen gesetzt. Die
elastische Querverbindung 49 vermeidet darüber hinaus stark unterschiedliche
Zugspannungen bzw. Zugbelastungen zwischen dem ersten Zugorgan 15 und dem
weiteren Zugorgan 16. Insbesondere wird durch diese zumindest eine Querverbindung
49 auch ein Zugspannungsausgleich zwischen den beiden Zugorganen
15, 16 geschaffen. Ferner kann durch eine derartige Querverbindung
49 mit begrenzter, elastischer Nachgiebigkeit die Ausrichtung bzw. Zuordnung
der Zugorgane 15, 16 relativ zueinander und relativ zum Sportschuh,
insbesondere relativ zum Innenschuh bzw. relativ zur Schuhmanschette verbessert
beibehalten werden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann das Spannmittel
12 auch mit einer die Zugorgane 15, 16 zumindest abschnittsweise
bedeckenden Verkleidung 50 bzw. mit einer die Zugorgane 15,
16 schlauchartig umgebenden Umhüllung versehen sein. Diese Verkleidung
50 bzw. diese Umhüllung für die Zugorgane 15,
16 ist bevorzugt aus einem textilen bzw. textilartigen Werkstoff gebildet,
während die darin aufgenommenen bzw. dahinter liegenden Zugorgane
15, 16 aus einem möglichst widerstandsfähigen und zugfesten
Kunststoffmaterial, beispielsweise aus PVC oder dgl. bestehen. Die zumindest abschnittsweise
ausgeführte Verkleidung 50 bzw. die zumindest bereichsweise vorgesehene
Umhüllung für die Zugorgane 15, 16 kann an ihrer Außenseite
auch zur Aufnahme eines Designs oder einer Aufschrift genutzt werden.
Die Verkleidung 50 bzw. die Umhüllung ist dabei entweder
gar nicht oder nur punktuell bzw. abschnittsweise mit den Zugorganen 15,
16 verbunden, sodass eine Relativverstellbarkeit zwischen den Zugorganen
15, 16 möglichst nicht bzw. nur wenig behindert wird. Eine
als Umhüllung ausgebildete, schlauchartige Verkleidung 50 ist dabei
bevorzugt in Längsrichtung der Zugorgane 15, 16 durch den
Benutzer relativverstellbar und optional austauschbar, insbesondere gegenüber
den beiden Zugorganen 15, 16 aufschieb- und entnehmbar.
Die Ausführungsbeispiele zeigen mögliche Ausführungsvarianten
des Sportschuhs 1 bzw. seines Spannmittels 12, wobei an dieser
Stelle bemerkt sei, dass die Erfindung nicht auf die speziell dargestellten Ausführungsvarianten
derselben eingeschränkt ist, sondern vielmehr auch diverse Kombinationen der
einzelnen Ausführungsvarianten untereinander möglich sind und diese Variationsmöglichkeit
aufgrund der Lehre zum technischen Handeln durch gegenständliche Erfindung
im Können des auf diesem technischen Gebiet tätigen Fachmannes liegt.
Es sind also auch sämtliche denkbaren Ausführungsvarianten, die durch
Kombinationen einzelner Details der dargestellten und beschriebenen Ausführungsvariante
möglich sind, vom Schutzumfang mitumfasst.
Der Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass
zum besseren Verständnis des Aufbaus des Sportschuhs 1 bzw. Spannmittels
12 dieser bzw. dessen Bestandteile teilweise unmaßstäblich und/oder
vergrößert und/oder verkleinert dargestellt wurden.
Vor allem können die einzelnen in den 1;
2; 3; 4;
5; 6; 7;
8 gezeigten Ausführungen den Gegenstand von eigenständigen,
erfindungsgemäßen Lösungen bilden. Die diesbezüglichen, erfindungsgemäßen
Aufgaben und Lösungen sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen.