Die Erfindung betrifft ein Bauteil auf der Basis eines Hybridwerkstoffes,
welcher aus wenigstens zwei Komponenten besteht, wobei mindestens eine Komponente
eine metallische Matrix ist.
Aus WO 2005/052199 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung eines Bauteils
mit metallischer Matrix und Verstärkung durch Fasern oder Partikel bekannt.
Dabei wird zuerst ein Halbzeug hergestellt, in welchem die Fasern oder Partikel
und der metallische Verbundwerkstoff enthalten sind. Anschließend erfolgt die
Formgebung durch thixotrope Formgebung in einem Werkzeug bei einer Temperatur oberhalb
der Solidustemperatur und unterhalb der Liquidustemperatur des metallischen Matrixwerkstoffes.
Zur Faserverstärkung des Matrixwerkstoffes werden Fasern verwendet, die aus
Kohlenstoff, Siliziumkarbid, Aluminiumoxid oder Mullit bestehen. Die Beschädigung
dieser Fasern und Partikel soll mit der erfindungsgemäßen Lösung
verhindert werden.
Nachteil dieser Lösung ist das aufwendige Herstellen des Halbzeuges.
Weiterhin durch dieses Verfahren finale Bauteileigenschaften eingestellt.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Bauteil auf der Basis eines Hybridwerkstoffes
zu entwickeln, welches einfach herstellbar ist, die Einstellung finaler Bauteileigenschaften
erlaubt, bedarfsweise entsprechend der auf das Bauteil wirkenden Einflüsse
in seinen Eigenschaften veränderbar ist, sowie durch die Kombination der wenigstens
zwei Komponenten hinsichtlich spezifischer Charakteristika eine Überlegenheit
gegenüber den Einzelkomponenten aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des
ersten Schutzanspruchs gelöst, vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
Das Bauteil auf der Basis eines Hybridwerkstoffes, welcher aus wenigstens
zwei Komponenten besteht, wobei eine erste Komponente eine Matrixkomponente aus
einem ersten metallischen oder nicht metallischen Werkstoff ist, weist erfindungsgemäß
mindestens eine zweite Komponente in Form einer Charakterisierungskomponente auf,
die vollständig oder teilweise aus einem zweiten metallischen Werkstoff besteht
und mit der metallischen bzw. nicht metallischen Matrixkomponente zur Bildung des
Hybridwerkstoffes kombiniert ist. Die Charakterisierungskomponente ist dabei in
die Matrixkomponente zumindest teilweise eingebettet/infiltriert. Dabei ist es möglich,
dass die Matrixkomponente mehrere Charakterisierungskomponenten miteinander verbindet,
die aus gleichen oder unterschiedlichen Werkstoffen bestehen können.
Die Charakterisierungskomponenten sind in der Matrixkomponente in
gleichen oder unterschiedlichen Abständen angeordnet oder können an definierten
Stellen/gradiert in der Matrix/dem Bauteil eingebettet sein.
Durch die Matrixkomponente sind Belastungen/Beanspruchungen in die
Charakterisierungskomponente einleitbar, wobei es ebenfalls möglich ist, dass
die Matrixkomponente die Charakterisierungskomponente vor chemischen Einflüssen
schützt.
Es ist möglich, eine Matrixkomponente zu verwenden, die im Bereich
von Spannungsspitzen plastifizierbar ist, wodurch mechanisch induzierte Risse isoliert
werden können.
Weiterhin ist es möglich, dass durch den Volumengehalt und/oder
die Anordnung und/oder die Ausrichtung und/oder die Eigenschaften der Charakterisierungskomponente
die mechanischen und/oder thermischen Eigenschaften des Bauteils einstellbar sind.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, dass durch die
Charakterisierungskomponente die mechanische Charakteristik des Bauteils bei statischer
und/oder dynamischer und/oder thermischer Beanspruchung einstellbar ist. Damit ist
es möglich, die Gebrauchseigenschaften des Bauteils definiert einzustellen
so dass diese bei sich ändernden Randbedingungen veränderbar sind. Bei
Überschreitung einer bestimmten Initialschwelle durch die aufgebrachten äußeren
Belastungen (Kraft, Moment, Schwingung, Temperatur) soll es damit möglich sein,
die Bauteileigenschaften im Gebrauchszustand durch die Veränderungen der Eigenschaften
des ersten und/oder zweiten Werkstoffs zu verändern.
Die Matrixkomponente und die Charakterisierungskomponente/en werden
bevorzugt über Formgebung im teilflüssigen Zustand der Matrixkomponente
miteinander kombiniert/verbunden.
Die Matrixkomponente besteht insbesondere aus Leichtmetall oder einer
Leichtmetalllegierung, z.B. aus Aluminium, Magnesium, Aluminiumlegierungen oder
Magnesiumlegierungen.
Dabei finden vorzugsweise Aluminium-Silizium-Legierungen oder Aluminium-Magnesium-Legierungen
Anwendung, wobei selbstverständlich auch eine Vielzahl anderer Metalle/Legierungen
einsetzbar sind. Bevorzugt kommen dabei Leichtmetalle und deren Legierungen in Betracht.
Die Charakterisierungskomponente kann in der Art einer Vorform ausgebildet
und in die Matrixkomponente eingebunden sein.
Für die metallische Charakterisierungskomponente wird bevorzugt
Stahl oder Nichteisenmetall (z.B. Titan) eingesetzt.
Die Charakterisierungskomponente kann neben den metallischen Bestandteilen
weitere Bestandteile auf der Basis von Keramik, oxidischem Werkstoff, Glas, Karbon,
Kunststoff oder Kombinationen der vorgenannten Werkstoffe enthalten. Die Charakterisierungskomponente
kann in Form von Metallschaum, Granulaten, Partikel oder Pulver ausgebildet oder
durch Rapid-Prototyping hergestellt sein. Alternativ kann die Charakterisierungskomponente
in Form von zwei- oder dreidimensionalen Gelegen, Geweben, Gewirken, Gestricken,
Gittern oder in Form von Stäben ausgebildet sein.
Bevorzugt wird die Charakterisierungskomponente ein- oder mehrlagig
in die Matrixkomponente eingebettet/infiltriert.
Die Charakterisierungskomponente weist vorzugsweise höhere Festigkeitseigenschaften
als die Matrixkomponente auf. Dadurch ist es möglich, ein bei geringem Gewicht
hochbeanspruchbares Bauteil herzustellen.
Wird beispielsweise in eine Matrixkomponente aus einer Aluminiumlegierung
eine Charakterisierungskomponente aus einem mehrlagigen Gewebe aus Titan eingebettet,
so wird durch die Charakterisierungskomponente die Beanspruchbarkeit des Bauteils
im Vergleich zu einem Bauteil, welches nur aus Aluminium besteht, wesentlich erhöht.
Die Herstellung des Bauteils auf der Basis eines Hybridwerkstoffes
erfolgt durch teilflüssige Formgebung. Dabei wird der erste Werkstoff, aus
welchem die Matrixkomponente besteht in einen teilflüssigen Zustand überführt
und dann die Charakterisierungskomponente darin eingebettet.
Dazu erfolgt der Aufbau definierter Vorkörper/Preformen aus Charakterisierungskomponenten
(2- und 3-dimensional, definierter Volumengehalt). Dabei ist es möglich, in
den Formkörper bereits Komponenten des ersten Werkstoffes, der für die
Matrixkomponente verwendet wird, zu integrieren. Die Einstellung der mechanischen
Charakteristik erfolgt dabei unter anderem über die Lage und den Volumengehalt
der Charakterisierungskomponente.
Die Matrixkomponente wird auf einen Temperaturbereich erwärmt,
in dem sie teilweise (mindestens 20%) aufgeschmolzen ist. Ein Teil der verwendeten
Matrixlegierung ist also schon schmelzflüssig, während andere Bestandteile
der gleichen Legierung noch fest sind. Nun erfolgt die Formgebung z.B. über
einen modifizierten Schmiede-, Gießprozess. Die Matrixkomponente wird dabei
im teilflüssigen Zustand in eine Form eingebracht, in welche vorher die Charakterisierungskomponente
(z.B. als Halbzeug) definiert eingebracht wurde. (evtl. ist eine Oberflächenaktivierung
der Komponenten notwendig). Das Werkzeug ist dabei in vorteilhafter Weise beheizt;
die Charakterisierungskomponente kann ebenfalls erwärmt sein.
Weiterhin ist es möglich, den Vorkörper/die Preform und
die Matrixkomponente getrennt zu erwärmen, wobei die Matrixkomponente teilflüssig
ist, und den Vorkörper durch einen modifizierten Schmiede-, Gieß-, Fließpressprozess
bzw. eine Kombination von diesen infiltriert. Auch hierbei ist es möglich,
in die aus Charakterisierungskomponenten bestehende Vorform den ersten Werkstoff,
aus welchem die Matrixkomponente besteht, zu integrieren und z.B. einen laminatartigen
Schichtaufbau aus flächigen Charakterisierungskomponenten und Matrixwerkstoff
im Rahmen der Vorform herzustellen.
Der verfahrensgemäß hergestellte Hybridwerkstoff, aus welchem
das Bauteil hergestellt ist, besteht somit aus 2 oder mehr Komponenten, die definiert
miteinander kombiniert wurden.
Im Fall der Erfindung besteht das erfindungsgemäße Bauteil
aus einem Hybridwerkstoff auf der Basis mindestens einer metallischen Komponenten
und einer weiteren Komponente mit unterschiedlichen Eigenschaften, die in dem hybriden
Verbund definierte Aufgaben übernehmen.
Mit der erfindungsgemäßen Lösung ist eine definierte
Einstellung der erreichbaren mechanischen Kennwerte (Zugfestigkeit, Elastizitätsmodul)
im statischen und dynamischen Bereich durch definierte Anordnung bzw. definierten
Volumengehalt der Charakterisierungskomponente möglich. Weiterhin ist durch
den Volumengehalt der Charakterisierungskomponente eine definierte Einstellung der
erreichbaren thermischen Kennwerte möglich.
Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um statische Werte,
im Sinne von fixen erreichbaren Werten.
Darüber hinaus ist eine definierte Einstellung der Werkstoff-,
Bauteilcharakteristik bei statischer/dynamischer Belastung möglich. Hierbei
ist der Verlauf der Kennwerte in Abhängigkeit der Belastung bzw. der Zeit gemeint
und beabsichtigt, da diese bei dem beschriebenen Bauteil einstellbar sind.
Weiterhin kann eine Änderung der mechanischen Eigenschaften im
Gebrauch durch Änderung der Randbedingungen erzielt werden. Hierbei kann ein
„intelligentes" Werkstoffverhalten erreicht werden, ähnlich wie bei
Formgedächtnislegierungen, etc. Bei Überschreiten einer Initialschwelle
durch die aufgebrachten äußeren Belastungen (Kraft, Moment,
Schwingung, Temperatur) ist es dem Werkstoff möglich, seine Struktur und damit
auch seine Eigenschaften im Gebrauchszustand zu ändern.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert.
Es wurde ein Bauteil aus einem ersten Werkstoff aus einer Aluminium-Silizium-Legierung
als Matrixkomponente und aus einem zweiten Werkstoff aus Titan als Charakterisierungskomponente
hergestellt.
Dabei lag die Charakterisierungskomponente in Form eines Titandrahtgewebes
vor. Es wurden mehrere Lagen des Titandrahtgewebes in eine Form eingelegt. Die Form
wurde gemeinsam mit dieser Charakterisierungskomponente auf 400 Grad Celsius erwärmt.
Parallel dazu wurde die Matrixkomponente auf 582 Grad Celsius erwärmt, so dass
der Anteil der Flüssigkomponente ca. 52% betrug. Nun wurde die sich im teilflüssigen
Zustand befindliche Matrixkomponente in die Form gepresst, so dass die Matrixkomponente
die Charakterisierungskomponente (Lagen des Titan-Drahtgewebes) umschließt
und auch durch und zwischen die Gewebelagen dringt.
Es wurde damit ein Bauteil erzeugt, welches hinsichtlich spezifischer
Charakteristika eine Überlegenheit gegenüber der Matrixkomponente aufweist.
Das Bauteil ist wesentlich beanspruchbarer als bei einer ausschließlichen Verwendung
einer Aluminium-Silizium-Legierung oder weist beispielsweise eine signifikante Kostenreduktion
gegenüber der Verwendung von ausschließlich Titan auf.
Bei Kombination der Matrixkomponente aus Stahl mit einer Charakterisierungskomponente
aus Titan ist eine Veränderung der Bauteileigenschaften bei Änderungen
der Randbedingungen im Gebrauchszustand möglich. Z.B erfolgt bei dem Werkstoff
Titan eine Veränderung der Gitterstruktur bei Temperaturänderung, wodurch
das Bauteil sein plastisches Verformungsverhalten ändert.
Wird als Charakterisierungskomponente Stahldraht verwendet (in unterschiedlicher
Halbzeugart), kommt es beispielsweise durch eine thermisch induzierte Martensitbildung
zu einer Modifikation des Bauteilsverhaltens.
Insgesamt wird mit der erfindungsgemäßen Lösung ein
überraschend einfach herstellbares Bauteil mit definierbaren Eigenschaften
geschaffen, wobei diese Eigenschaften bei entsprechenden Belastungen des Bauteils
veränderbar sein können.