Schaftunterzüge von Webmaschinen nehmen die Antriebsmittel für
die Webschäfte auf. Sie bestehen in der Regel aus am Gestell der Webmaschine
befestigten Aufnahmen und Führungen für Hebel, Umlenkhebel, Schubstangen
und anderen Fachbildemitteln, mit denen die Webschäfte auf und ab bewegt werden
können. Im allgemeinen sind die Schaftunterzüge dabei nicht standardisiert,
sondern auf die bei der jeweiligen Webmaschine eingesetzte Fachbildemaschine ausgelegt.
Die mechanische Stabilität einer Webmaschine wird von deren Gestell
erzeugt, wobei die Gestelle von zwei Seitenwänden, die über mehrere Querträger
miteinander verbunden sind, gebildet werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Schaftunterzug
einer Webmaschine derart auszubilden, dass er zumindest weitgehend unabhängig
vom verwendeten Antrieb für die Fachbildemittel ist und den Aufbau der Webmaschine
insgesamt vereinfacht.
Die Aufgabe wird mit einem Schaftunterzug für eine Webmaschine
gelöst, der dadurch gekennzeichnet ist, dass er als Träger ausgebildet
ist, der den tragenden Teil des Gestells der Webmaschine in deren Längsrichtung
bildet und an dem die Seitenwände des Gestells befestigbar sind.
Der erfindungsgemäße Schaftunterzug bildet einen Teil des
tragenden Gestells und vereinfacht dadurch den Aufbau der Webmaschine. Er ist jetzt
nicht mehr ein zusätzliches, am Gestell zu befestigendes Bauteil. Vorzugsweise
kann er sogar als einziger eine statische Funktion in Längsrichtung der Webmaschine
ausübender Träger ausgebildet sein. Das Gestell der Webmaschine wird dann
allein durch den Schaftunterzug und die Seitenwände gebildet.
Die hohe Stabilität des Schaftunterzugs ermöglicht es auch,
ihn so auszugestalten, dass er unterschiedliche Arten von Antrieben für die
Webschäfte aufnehmen kann. Er lässt sich damit als eigenständige
Baugruppe völlig unabhängig von der Fachbildemaschine und den anderen
Teilen der Webmaschine herstellen, wobei zu seiner Herstellung auch keine besonderen
Spezialkenntnisse und Erfahrungen mit dem Antrieb der Webschäfte einer Webmaschine
erforderlich sind. Die Herstellungsstätten für den Schaftunterzug und
für die Fachbildemittel und deren Antrieb können daher verschieden sein.
Webmaschinen mit unterschiedlichen Fachbildemaschinen können außerdem
immer mit dem gleichen Schaftunterzug ausgestattet werden, wodurch die Produktion
der Webmaschinen vereinfacht und kostengünstiger gestaltet werden kann.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung können die Seitenwände
des Gestells derart am Schaftunterzug befestigbar sein, dass er mindestens über
eine der Seitenwände vorsteht. Vorzugsweise kann an dem über die mindestens
eine Seitenwand überstehenden Bereich des Schaftunterzugs der Antrieb und/oder
das Getriebe einer Fachbildemaschine befestigbar sein. Die Antriebskräfte lassen
sich über Umlenkhebel oder andere Elemente über den Schaftunterzug auf
mit den Webschäften verbundene Übertragungselemente übertragen. Der
vorstehende Bereich eignet sich außerdem zur Aufnahme von anderen Maschinenaggregaten,
die außerhalb des Webfachs angeordnet sein müssen.
Die Seitenwände können jedoch auch beide an den Stirnseiten
des Schaftunterzugs befestigt werden. Fachbildemaschinen lassen sich dann mittels
Adaptern mit dem Schaftunterzug verbinden.
Als Fachbildemaschinen kommen alle Antriebskonzepte für Fachbildemittel
von Webmaschinen infrage. Vorzugsweise kann die Fachbildemaschine eine Schaftmaschine
oder eine Exzentermaschine sein.
Des Weiteren kann der Schaftunterzug Befestigungseinrichtungen für
Umlenk- und/oder Antriebselemente und/oder mit den Webschäften verbundene Übertragungselemente
aufweisen. Dabei ist es von besonderem Vorteil, wenn er mit standardisierten Befestigungseinrichtungen
für verschiedene Antriebe, Umlenkelemente, Antriebselemente und Übertragungselemente
versehen ist. Dies ermöglicht, ihn unverändert für Webmaschinen mit
unterschiedlichen Fachbildemaschinen einzusetzen.
Die Ausgestaltung des Schaftunterzugs als Träger ist auf unterschiedliche
Weise möglich. Vorzugsweise kann er als Hohlprofil-Träger ausgebildet
sein. Er erhält dadurch die notwendige Stabilität bei relativ geringem
Gewicht. Außerdem kann der innere Hohlraum der Aufnahme und Befestigung von
Fachbildemitteln dienen.
Diese Aufnahme von Fachbildemitteln lässt sich insbesondere dann
günstig gestalten, wenn der Schaftunterzug einen viereckigen Querschnitt aufweist.
Bei Ausgestaltung des Schaftunterzugs mit einem viereckigen Hohlprofil-Träger
lässt sich dieser auch durch Zusammenschweißen von vier plattenförmigen
Elementen oder von zwei U-Profilen bilden.
Weitere Vorteile ergeben sich, wenn eine der Stirnseiten des Trägers
eine Standardschnittstelle für Fachbildemaschinen aufweist. Diese Schnittstelle
kann beispielsweise eine mit einem Lochraster versehene Platte sein. Außerdem
kann zumindest ein Teil der Seitenwände des Trägers Montage- und Serviceöffnungen
aufweisen. Die Antriebs- und Übertragungselemente lassen sich
in oder am Träger sowie quer durch diesen hindurchführen.
Zur Erhöhung der Stabilität kann der Träger außerdem
mit Verstärkungsrippen versehen sein.
Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Schaftunterzugs anhand der Zeichnung näher beschrieben.
Die einzige Figur zeigt in der Seitenansicht einen als Träger
ausgebildeten Schaftunterzug 10, an dem Seitenwände 11,
12 einer ansonsten nicht näher dargestellten Webmaschine befestigt
sind. Der Schaftunterzug 10 und die Seitenwände 11,
12 bilden das Gestell der Webmaschine. Während die Seitenwand
12 am äußeren rechten Ende des Schaftunterzugs 10 befestigt
ist, überragt der Schaftunterzug 10 die Seitenwand 11 seitlich.
An dem seitlich über die Seitenwand 11 überstehenden Bereich
10.1 kann eine Fachbildemaschine 13, die beispielsweise eine Schaftmaschine
oder eine Exzentermaschine sein kann, befestigt werden. Zur Übertragung der
Antriebskräfte der nicht zur Baugruppe gehörenden Fachbildemaschine
13 auf hier nicht dargestellte Webschäfte ist ein Hebel
14 vorgesehen, der an einer Schubstange 15 auf der Unterseite
des Schaftunterzugs 10 angreift, die auch innerhalb es Schaftunterzugs
10 geführt sein kann. Die Schubstange 15 ist im dargestellten
Beispiel an einem Hebel 16 gelenkig am Schaftunterzug 10 gelagert,
der aber auch weggelassen werden könnte. An ihren Enden sind Umlenkhebel
17, 18 gelenkig angeordnet, die die Horizontalbewegung der Schubstange
15 in eine Vertikalbewegung von Antriebselementen 19,
20 übersetzen, die am anderen Ende der Umlenkhebel 17,18
angelenkt sind. Die Antriebselemente 19, 20, die ebenso wie die
Umlenkhebel 17, 18 im Inneren des als Hohlprofil-Träger ausgebildeten
Schaftunterzugs 10 angeordnet sind, ragen über die Oberseite des Schaftunterzugs
10 vor und sind dort mit Haken 21, 22 als Schnellverbindung
versehen, an denen nicht gezeigte Übertragungselemente befestigt werden können,
die mit den Webschäften verbunden sind und deren Hubbewegung durch Übertragung
der Bewegung der Antriebselemente 19, 20 auslösen.
In den Seitenwänden des Schaftunterzugs sind mehrere Service-
und Montageöffnungen 23 bis 27 vorgesehen, die die Montage
und Wartung von Fachbildemitteln wie den Umlenkhebeln 17, 18 und
den Antriebselementen 19, 20 am Schaftunterzug 10 ermöglichen.
Diese Öffnungen 23 bis 27 können in einem standardisierten
Raster vorgesehen sein, sodass der Schaftunterzug 10 auch für Webmaschinen
mit anderen Fachbildemaschinen 13 und/oder Webschaft-Konfigurationen eingesetzt
werden kann.
Der Schaftunterzug 10 kann als reiner Träger oder bereits
versehen mit der Schubstange 15, den Umlenkhebeln 17,
18 und den Antriebselementen 19, 20 eine Baugruppe bilden,
an der für die jeweils herzustellende Webmaschine die entsprechenden Seitenwände
11, 12, die Fachbildemaschine 13, die Webschäfte
und alle anderen Aggregate angebaut werden können.