Heizungen üblicher und besonders älterer Bauart arbeiten
nach folgendem Prinzip:
Das nachfolgend genannte Heiz- und/oder Brauchwasser, wird durch einen Brenner (E)
auf eine vorgewählte Temperatur (Maximaltemperatur) erhitzt. Nach Abgabe der
Energie in Form von Wärme an die Umgebung, oder als Brauchwasser, (Minimaltemperatur),
wird das Wasser erneut auf die vorgewählte Temperatur aufgeheizt.
Dieser Temperaturunterschied zwischen dem Abschalten des Brenners
(E) bei Maximaltemperatur und Wiedereinschalten des Brenners (E) bei Minimaltemperatur
wird Hysterese genannt.
Die Hysterese ist bei üblichen Heizungen ein fest eingestellter
Wert und kann nicht verändert werden. Sie beträgt ca. 7 Grad Celsius,
je nach Gerät.
Der im Schutzanspruch 1 angegebene Erfindung liegt das Problem zugrunde,
ein Gerät zu schaffen, daß die fest eingestellte Hysterese beliebig verlängert.
Dieses Problem wird mit den in den Schutzansprüchen aufgeführten
Merkmalen gelöst.
Mit der Erfindung wird erreicht, dass die Brennereinschaltungen verringert
werden, ohne eine nennenswerte Brenndauerverlängerung des Brenners zu bewirken.
Dies bedeutet Engieeinsparung in Form von Gas oder Heizöl und eine Reduzierung
der Treibhausgase.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung wird in den Schutzansprüchen
dargestellt. Der manuelle Regler ermöglicht eine jederzeit änderbare Hystereseänderung.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der
1 und 2 erläutert.
Es zeigen:
1: Erfindungsgemäße Hystereseverlängerung
2: Heizung mit Heizkreislauf
Die 1 enthält die elektronische Steuerung
(A) mit manuellem Regler (B) und Schaltrelais (C). Der Temperatursensor (G) ist
dort ebenso angeschlossen, wird aber an dem Heizkreislauf (F), vorrangig am Vorlauf,
befestigt, um die aktuelle Wasseraustrittstemperatur zu messen. Das Gerät wird
mit vozugsweise Netzspannung versorgt.
2 ist das Heizungssystem. Die Brennersteuerung (D) schaltet
den Brenner (E) bei Minimaltemperatur ein und bei gewählter Maximaltemperatur
wieder aus. Der Heizkreislauf (F) ist das angeschlossene Rohrsystem mit Heizkörper
um das erwärmte Wasser zu transportieren und dessen Wärmeenergie abzugeben.
Die Funktion ist folgende: Der Temperatursensor (G) wird kurz hinter
der Heizung, am Vorlauf, angebracht. Er mißt die aktuelle Temperatur, die von
der elektronischen Steuerung (A) ausgewertet wird. Die standartmäßige
Verbindung zwischen Brennersteuertung (D) und Brenner (E) wird aufgetrennt und an
das Relais (C) der erfindungsgemäßen Hystereseverlängerung angeschlossen.
Das Heizwasser wird durch eine Umwälzpumpe im Kreislauf gepumpt
und verliert an Wärmeenergie. Diese, nachfolgend genannte, Minimaltemperatur
wird von der Heizung (Brennersteuerung (D)), 2, registriert.
Die Heizung schaltet den Brennerkreis ein. Das Relais (C), 1,
ist geschlossen.
Der Brenner (E) geht an und erhitzt das Wasser auf Maximaltemperatur.
Bei erreichen der Maximaltemperatur schaltet sich der Brenner (E) aus. Dieses Ausschalten
bewirkt bei der Hystereseverlängerung, 1, ein Abspeichern
der Maximaltemperatur in der elektronischen Steuerung (A).
Mit dem Regler (B), 1, wird die Temperaturdifferenz,
d.h. der untere Grenzwert, gesehen von der Maximaltemperatur, auf einen Wert zwischen
ca. 5 und 10 Grad Celsius, jetzt beispielsweise, 9 Grad Celsius, eingestellt.
Im Laufe der Zeit verliert das Heizwasser wieder Wärmeenergie.
Die standardmäßige Heizungshysterese, 2, startet
den Brenner (E) bei, jetzt beispielsweise, 7 Grad Celsius Temperaturdifferenz. Der
Brenner (E) kann aber nicht starten, da er durch das Relais (C), 1,
daran gehindert wird.
Die erfindungsgemäße Hystereseverlängerung,
1, läßt die Vorlauftemperatur um weiter 2
Grad Celsius, auf 9 Grad Celsius abfallen. Jetzt schaltet das Relais (C),
1, ein und der Brenner (E) schaltet sich ein bis die
Maximaltemperatur erreicht ist und der Schaltungskreislauf wieder von vorn beginnt.