Die Erfindung betrifft einen Heißluftdämpfer gemäß
dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Ein gattungsgemäßer, bekannter Heißluftdämpfer
weist einen Garraum auf, der eine große Garraumöffnung umfasst, die von
einer großen Garraumtür geöffnet und geschlossen werden kann.
Der Nachteil dieser Konstruktion besteht darin, dass beim Garen unterschiedlicher
Speisen zur selben Startzeit unter gleichen Garraumbedingungen jedoch mit verschieden
langer Gardauer, beim Entnehmen der einzelnen, früher fertig gegarten Speisen
aus dem Garraum immer die gesamte Garraumöffnung durch die Garraumtür
geöffnet werden muss und dabei jedes Mal viel Wärme aus dem Garraum entweicht
und dadurch die weitergehenden Garprozesse der noch im Garraum verbleibenden Speisen
gestört werden.
Die Öffnung der Garraumtür hat jedoch nicht nur einen erheblichen
Energieverlust und eine Unterbrechung der noch nicht abgeschlossenen Garprozesse
zur Folge sonder belastet auch das Küchenklima im Aufstellraum des Heißluftdämpfers
negativ.
Dies ist insbesondere dann ärgerlich, wenn nur wegen weniger,
einzelner Speisen zum Zwecke des Be- und Entladens immer gleich die gesamte Garraumöffnung
durch die große, die gesamte Garraumöffnung abschließende Garraumtür
geöffnet werden muss und sich der Garprozess für andere Speisen im Garraum
bereits oder noch im Verlauf befindet.
Ferner wird durch ein Öffnen der Tür bei gewissen Speisen
der Garprozess komplett abgebrochen, so dass es nicht möglich ist, beliebige
Speisenkombinationen mit dem gattungsgemäßen Heißluftdämpfer
ohne Qualitätseinbusen gleichzeitig zu verarbeiten.
Gerade diese Funktionalität wird aber in Teilbereichen der Systemgastronomie
wie z.B. in Fastfoodrestaurants benötigt.
In z.B. Fastfoodrestaurants müssen stets nur kleinere Mengen
an Produkten dafür aber in größerer Vielfalt und sehr schnell gegart
werden. Wegen des dafür erforderlichen häufigen Türöffnens ist
ein Heißluftdämpfer der gattungsgemäßen Art nach dem bisherigen
Stand der Technik für diese Anforderung nicht geeignet.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Heißluftdämpfer
der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art zu schaffen, der es möglich
macht, Energieverluste beim Entnehmen von fertig gegartem Gargut und damit eine
Unterbrechung des Garprozesses von noch im Heißluftdämpfer verbleibendem
Gargut zu vermeiden.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs
1.
Dadurch, dass zumindest eine Garraumeinschubebene des erfindungsgemäßen
Heißluftdämpfers einer Einschuböffnung zugeordnet ist, die mit einer
von der Garraumtür unabhängigen bzw. separat öffen- und schließbaren
Be- und Entladetür versehen ist, kann das Gargut einer Garraumeinschubebene
nach Beendigung des Garprozesses der jeweiligen Garraumeinschubebene entnommen werden,
ohne dass dabei ein hoher Energieverlust auftritt und dabei die Garvorgänge
in den übrigen Garraumeinschubebenen negativ beeinflusst werden.
Somit ergibt sich der besondere Vorteil einer – wenn überhaupt
– vorliegenden nur minimalen Beeinflussung des Garraumklimas beim Öffnen
einer der Be- und Entladetüren.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
zum Inhalt.
So ist es beispielsweise möglich, durch eine geeignete Steuerung
beim Öffnen einer der Be- und Entladetüren den Motor des Lüfterrades
des erfindungsgemäßen Heißluftdämpfers abzubremsen, was den
Energieverlust weiter vermindert.
Ferner ist es möglich, eine Anzeigeeinrichtung vorzusehen, die
der Bedienperson die Beendigung des Garprozesses in den einzelnen Garraumeinschubebenen
signalisiert.
Auch ist es möglich, über eine Mechanik den Gargutträger
der jeweiligen Ebene gleichzeitig mit dem Öffnen der zugeordneten Be- und Entladetüre
aus dem Garraum etwas herauszuziehen, um der Bedienperson die Entnahme oder Beladung
des Gargutträgers zu erleichtern.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand
der Zeichnung.
Die einzige Figur der Zeichnung zeigt einen schematisch vereinfacht
dargestellten erfindungsgemäßen Heißluftdämpfer 1,
der ein Gehäuse 2 aufweist, in dem ein einziger großer Garraum
3 angeordnet ist.
Der Garraum 3 ist über eine große Garraumöffnung
zugänglich, wozu eine Garraumtür 4 geöffnet werden muss,
die in der Figur im geschlossenen Zustand dargestellt ist.
Ferner weist der erfindungsgemäße Heißluftdämpfer
1 als in der Figur nicht dargestellte weitere Elemente ein Umluftgebläse,
eine Heißluftheizung sowie eine Dampferzeugungseinrichtung auf. Die Dampferzeugungseinrichtung
kann hierbei als separater Dampferzeuger ausgebildet sein, der Dampf in den Garraum
3 einleitet. Ferner ist es möglich, als Dampferzeugungseinrichtung
eine Wassereinspritzung vorzusehen, die Wasser in den erwärmten Garraum einspritzt,
das dann im Garraum 3 verdampft.
Erfindungsgemäß weist die Garraumtür 4 pro
Garraumeinschubebene (in die die Gargutträger z.B. in Schienen eingeschoben
werden können) eine Be- und Entladetür auf. Jede Einschuböffnung
ist mit einer Be- und Entladetür versehen, wobei bei der in der Figur dargestellten
Ausführungsform insgesamt sechs derartige Be- und Entladetüren
5–10 vorgesehen sind, die in der Garraumtür
4 integriert sind. Diese Be- und Entladetüren 5–10
können als horizontal aufschwenkbare Klappen oder als um eine senkrechte Achse
bewegbare Schwenktüren und auch als jalousieartige Handlingtüren ausgebildet
sein.
Da die Be- und Entladetüren 5–10 in
der Figur im geschlossenen Zustand dargestellt sind, sind die Einschuböffnungen
und die im Garraum 3 vorgesehenen Garraumeinschubebenen mit den Gargutträgern
nicht sichtbar.
Auf der Vorderseite des Gehäuses 2 ist bei der in der
Figur dargestellten besonders bevorzugten Ausführungsform ferner eine Bedieneinrichtung
11 vorgesehen, die mit einer Anzeigeeinrichtung 12 versehen ist,
mit der es beispielsweise u.a. möglich ist, der Bedienperson anzuzeigen, in
welcher Garraumeinschubebene der Gargutzubereitungsprozess beendet ist, so dass
die entsprechende zugeordnete Be- und Entladetür 5–10
geöffnet werden kann. Wie eingangs erläutert, ist es dabei mittels einer
einfachen Mechanik auch möglich, den Garträger etwas aus dem Garraum
3 herauszuziehen, um die Entnahme des Gargutes zu erleichtern.
Zusätzlich oder alternativ zu der zuvor erläuterten Anzeigeeinrichtung
12 ist es auch möglich, jeder der Be- und Entladetüren
5–10 eine optische Anzeige in Form einer Leuchte (z.B.
LED) zuzuordnen, welche der Bedienperson signalisiert, welche der Be- und Entladetüren
5–10 geöffnet werden soll, damit fertig gegarte Speisen
dem Heißluftdämpfer 1 entnommen werden können. Diese Anzeigen
sind in der Figur durch Kreise direkt neben den Be- und Entladetüren
5–10 symbolisiert, von denen einer mit der Bezugsziffer
13 gekennzeichnet ist.
Ferner ist hervorzuheben, dass zwar bei einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Heißluftdämpfers 1 pro Garraumeinschubebene
eine zugeordnete Öffnung und eine zugeordnete Be- und Entladetür vorgesehen
sein kann, jedoch ist es auch möglich, z.B. zwei derartigen Garraumeinschubebenen
einer Öffnung und einer Be- und Entladetür 5–10
zuzuordnen.
In Ergänzung zur voranstehenden schriftlichen Offenbarung wird
hiermit explizit auf die zeichnerische Darstellung der Erfindung in der Figur verwiesen.
- 1
- Heißluftdämpfer
- 2
- Gehäuse
- 3
- Garraum
- 4
- Gartür
- 5–10
- Be- und Entladetüren
- 11
- Bedieneinrichtung
- 12
- Anzeigeeinrichtung
- 13
- Leuchtanzeige