| Dokumentenidentifikation |
DE202007005728U1 06.09.2007 |
| Titel |
Schreibpapier sowie Schreibwaren mit einem solchen Schreibpapier |
| Anmelder |
ProNa Produktionsgesellschaft für naturfreundliche Produkte mbH, 48308 Senden, DE |
| Vertreter |
LICHTI Patentanwälte, 76227 Karlsruhe |
| DE-Aktenzeichen |
202007005728 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
06.09.2007 |
| Registration date |
02.08.2007 |
| Application date from patent application |
20.04.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
B43L 3/00(2006.01)A, F, I, 20070420, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Schreibpapier mit einem Hintergrundbereich
und mit einer oder einer Mehrzahl an auf dem Hintergrundbereich angeordneten Linien,
welche zur Höhenorientierung während des Beschreibens vorgesehen sind
und einen sichtbaren Kontrast gegenüber dem Hintergrundbereich erzeugen, wobei
die Linie(n) gegenüber dem Hintergrundbereich heller ist/sind. Sie ist ferner
auf Schreibwaren mit wenigstens einem solchen Schreibpapier gerichtet.
Schreibpapier ist in der Regel mit einer Mehrzahl an horizontalen
und/oder vertikalen Linien versehen, welche vornehmlich als Orientierung während
des Beschreibens mit Buchstaben bzw. Wörtern oder Texten, mit Zahlen, mathematischen
Gleichungen etc. dienen, um es dem Benutzer zu erleichtern, jede geschriebene Zeile
im wesentlichen parallel zu den Ober- und Unterkanten des Papierbogens sowie parallel
zueinander auszurichten. Darüber hinaus erleichtern solche Linien das Lesen
eines beschriebenen Schreibpapiers. Hierzu bilden die Linien üblicherweise
eine Vielzahl an quadratischen oder rechteckigen Kästchen oder eine parallele
Linienschar, wobei die Linien entweder im wesentlichen äquidistant oder auch
in Blöcken, z.B. mit jeweils vier parallelen Linien angeordnet sind, wobei
die mittleren beiden Linien unter einem größeren Abstand voneinander angeordnet
sind als die obere zu der dieser benachbarten bzw. als die untere zu der dieser
benachbarten Linie. Letztgenannte Anordnung eignet sich beispielsweise für
Kinder, welche beim Erlernen des Schreibens die Größenverhältnisse
der Buchstaben einhalten sollen.
Die Linien sind in aller Regel auf einen weißen oder leicht getönten
Hintergrundbereich des Schreibpapiers mit demgegenüber dunklerer Farbe, wie
grau, schwarz, blau oder dergleichen, aufgebracht bzw. aufgedruckt, so daß
sie gegenüber dem Hintergrundbereich einen eindeutig erkennbaren Kontrast bilden.
Als nachteilig hat sich insbesondere herausgestellt, daß die auf den weißen
Hintergrundbereich aufgebrachten Linien den Benutzer – wenn auch in aller
Regel unbewußt – ablenken und dessen Konzentrationsvermögen abschwächen,
indem das Auge des Benutzers häufig den Verlauf der Linien verfolgt und der
Benutzer dabei von dem Inhalt, welchen er auf dem Schreibpapier niederlegen möchte,
abschweift. Dies gilt insbesondere für Kinder, deren Schulhefte ebenfalls mit
einer Mehrzahl an Seiten aus solchem Schreibpapier versehen sind. Darüber hinaus
ist es häufig erwünscht, von beschriebenen Seiten aus derartigem Schreibpapier
Kopien zu erstellen, diese zu scannen oder per Telefax zu versenden, wobei die (fern)kopierten
oder gescannten Seiten sowohl die insbesondere handschriftlichen Vermerke als auch
die Linien tragen, was die schriftliche Information oft nur schwer lesbar macht.
Um diesen Nachteilen zu begegnen, schlägt die WO 2006/113174
A1 ein Schreibpapier gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 der vorliegenden
Anmeldung vor, wobei die gegenüber dem Hintergrundbereich helleren Linien einen
Delta-E-Wert im CIELab-Farbraum zwischen 1 und 18 aufweisen, so daß ihr Kontrast
vom menschlichen Auge ohne weiteres erkennbar ist. Eine solche Ausgestaltung des
Schreibpapiers erleichtert dem Benutzer die Konzentration und stellt weiterhin sicher,
daß die Linien auf handelsüblichen Kopieren, Scannern und Faxgeräten,
weitestgehend unsichtbar bleiben.
Nachteilig bei der Lösung gemäß der vorgenannten Druckschrift
ist indes, daß die Linien durch ungefärbte Bereiche des Papiers erzeugt
worden sind, während der – demgegenüber dunklere – Hintergrundbereich,
welcher sich mit Ausnahme der Linierung praktisch über die gesamte Fläche
des Papierbogens erstreckt, eingefärbt worden ist, nämlich in einem leichten
Farbton einschließlich grau. Dies ist einerseits aufwendig und teuer, andererseits
insbesondere im Hinblick auf den erheblichen Bedarf an Druckfarbe wenig umweltfreundlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schreibpapier der eingangs
genannten Art sowie Schreibwaren mit solchem Schreibpapier dahingehend weiterzubilden,
daß die vorgenannten Nachteile vermieden werden und insbesondere auf einfache
und kostengünstige Weise eine erhöhte Umweltfreundlichkeit des Schreibpapiers
sichergestellt wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Schreibpapier
der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß das Schreibpapier aus Recyclingpapier
gebildet ist, dessen Farbe den Hintergrundbereich darstellt, und daß die Linie(n)
mit einer gegenüber dem Recyclingpapier helleren Farbe auf den Hintergrundbereich
aufgebracht ist/sind. Ferner sieht die Erfindung zur Lösung dieses Problems
Schreibwaren, wie Schreib- oder Malblöcke, Hefte, insbesondere Schulhefte,
Ringbücher, Ordner oder dergleichen vor, welche wenigstens ein solches Schreibpapier
umfassen.
Aufgrund des Einsatzes von Recyclingpapier werden zum einen die natürlichen
Holzressourcen geschont, da das Schreibpapier zumindest überwiegend, vorzugsweise
im wesentlichen gänzlich, aus Recyclingpapier gebildet ist, welches aus angefallenen
Papierabfällen und nicht etwa aus frisch gewachsenem Holz bzw. – nach
Abtrennung des Lignins – dessen Cellulosefasern erzeugt worden ist. Zum anderen
wird erfindungsgemäß insbesondere die in aller Regel ohnehin vorhandene,
gegenüber "reinem" weiß dunklere Tönung von Recyclingpapier genutzt,
um den Hintergrundbereich des Papierbogens zu erzeugen, so daß
dieser nicht zusätzlich eingefärbt werden muß, um einen sichtbaren
Kontrast gegenüber den hierauf aufgebrachten, demgegenüber helleren Linien
darzustellen, was aufgrund der Entbehrlichkeit hierfür andernfalls erforderlicher
Farben gegenüber dem Stand der Technik ebenfalls deutlich umweltfreundlicher
sowie kostengünstiger ist. Überdies ist weißes Papier wenig augenfreundlich,
wohingegen eine leichte Tönung des Papiers, z.B. in den Farben beige oder chamois
von ungebleichter Cellulose, einem schnellen Ermüden der Augen entgegenwirkt.
Es müssen folglich lediglich die gegenüber dem Hintergrundbereich helleren
Linien auf diesen aufgebracht werden, was in analoger Weise wie im Falle eines Aufbringens
von dunklen Linien auf weißes Papier geschehen kann, nur daß die Linienfarbe
entsprechend heller als die "natürliche" Farbe des Recyclingpapiers gewählt
werden muß. Hierbei sollte eine für das menschliche Auge ohne weiteres
sichtbare Farbdifferenz Delta-E im CIELab-Farbraum (der Linien gegenüber dem
Hintergrundbereich) von wenigstens 1, vorzugsweise von wenigstens 1,5, insbesondere
von wenigstens 2, vorgesehen sein. Der Delta-E-Wert zwischen den Linien und dem
Hintergrundbereich des erfindungsgemäßen Schreibpapiers kann dabei z.B.
bis zu 20, vorzugsweise bis zu 15, insbesondere bis zu 10 und höchst vorzugsweise
bis zu 6 betragen.
Die Linie(n) kann/können dabei insbesondere weiß und der
Hintergrundbereich demgegenüber dunkler sein, wobei die Linie(n) vorzugsweise
auf den Hintergrundbereich des Recyclingpapiers aufgedruckt ist/sind.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Schreibpapiers sieht vor, daß das Recyclingpapier zu wenigstens 95%, insbesondere
im wesentlichen vollständig, aus Altpapier gebildet ist. Auf diese Weise werden
die natürlichen Rohstoffe bestmöglich geschont und eine hinreichende Tönung
des Hintergrundbereiches des Schreibpapiers hinsichtlich eines für das menschliche
Auge klar erkennbaren Kontrastes gegenüber den demgegenüber helleren,
z.B. weißen, Linien sichergestellt. Zu demselben Zweck sollte das Recyclingpapier
zu wenigstens 65% aus Altpapier aus Hausmüllabfällen gebildet sein, wobei
der restliche Anteil beispielsweise aus Gewerbeabfällen gebildet sein kann.
Selbstverständlich kann das Recyclingpapier auch im wesentlichen gänzlich
aus Altpapier gebildet sein, welches Hausmüllabfällen entstammt.
Bei einem solchen Schreibpapier sollte sichergestellt sein, daß
der Gehalt an Formaldehyd des Schreibpapiers höchstens 0,005 mg/cm2,
insbesondere im wesentlichen 0, und daß der Gehalt an Pentachlorphenol des
Schreibpapiers höchstens 0,15 mg/kg, insbesondere im wesentlichen 0, beträgt.
Während der Gehalt an Formaldehyd beispielsweise nach Extraktion des Papiers
unter Verwendung von Wasser gemäß DIN EN 1541:2001 ermittelbar ist, läßt
sich der Gehalt an Pentachlorphenol z.B. gemäß DIN EN ISO 15320:2004 bestimmen.
Aus Gründen einer hohen Umweltfreundlichkeit sollte bei dem erfindungsgemäßen
Schreibpapier ferner sichergestellt sein, daß das Recyclingpapier keine Aufhellungsmittel
aus der Gruppe Halogene oder halogenierte Bleichungsmittel, Ethylendiamintetraessigsäure
(EDTA) oder deren Salze sowie Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) oder deren
Salze enthält.
In diesem Zusammenhang kann insbesondere vorgesehen sein, daß
das Recyclingpapier keinerlei zusätzlichen (d.h. zusätzlich zu den gegebenenfalls
in dem eingesetzten Recyclingpapier bereits vorhandenen) Aufhellungsmittel enthält,
so daß die infolge der Ausgangsstoffe in Form von Altpapier erhaltene Tönung
des Recyclingpapiers der gegenüber den Linien dunkleren Farbe des Hintergrundbereiches
entspricht. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß mit "Farbe"
im Sinne der Erfindung auch Grau- und (dunklere) Weißtöne angesprochen
sind.
Andererseits ist es – sofern der durch die Ausgangsstoffe in
Form von Altpapier erhaltene Tönung des Recyclingpapiers als zu dunkel erachtet
wird und der Hintergrundbereich demgegenüber heller erscheinen soll –
selbstverständlich auch möglich, das Recyclingpapier optisch aufzuhellen,
wobei in diesem Fall natürliche Aufhellungsmittel, insbesondere aus der Gruppe
Porzellanerde (Kaolin), Talkum (Magnesiumsilikathydrat, Mg3Si4O10(OH)2),
Titandioxid (TiO2), Kalk und Kreide, in Betracht kommen.
Darüber hinaus ist gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung
vorgesehen, daß das Recyclingpapier maximal 60 &mgr;g/g flüchtige organische
Verbindungen (TVOC, total volatile organic compounds), maximal 80 &mgr;g/g schwerflüchtige
organische Verbindungen (SVOC, semivolatile organic compounds) und maximal 6 &mgr;g/g
Diisopropylnaphthaline (DIPN) enthält. Die genannten Summenparameter können
beispielsweise mittels thermodesorptiver Verfahren bestimmt werden.
Die Erfindung ermöglicht es ferner insbesondere aufgrund dessen,
daß der Hintergrundbereich des Schreibpapiers nicht aktiv eingefärbt werden
muß, sondern lediglich die Linien mit einer demgegenüber helleren Farbe,
wie z.B. weiß, auf diesen aufgedruckt werden können, daß das Recyclingpapier
keine zusätzlichen (d.h. zusätzlich zu den gegebenenfalls in dem eingesetzten
Recyclingpapier bereits vorhandenen) Pigmente oder Farbstoffe aufweist. In jedem
Fall sollte das Recyclingpapier und/oder die Farbe der hierauf aufgebrachten Linie(n)
keine Farbstoffe oder Pigmente aufweisen, welche Quecksilber-, Blei-, Cadmium- und/oder
Chrom(VI)-Verbindungen enthalten. Darüber hinaus sollte das Recyclingpapier
und/oder die Farbe der hierauf aufgebrachten Linie(n) keine Farbstoffe oder Pigmente
aufweisen, welche Azo- oder Anthrachinonverbindungen enthalten, die zur Abspaltung
von wenigstens einem organischen Amin aus der Gruppe Biphenyl-4-ylamin (4-Aminobiphenyl,
Xenylamin), Benzidin, 4-Chlor-o-toluidin, 2-Amino-4-nitrotoluol, 2,4-Diaminoanisol,
2-Naphthylamin, o-Aminoazotoluol (4-Amino-2',3-dimethylazobenzol, 4-o-Tolylazo-o-toluidin),
5-Nitro-o-toluidin, 4-Chloranilin, 4-Methoxy-m-phenylendiamin, 4,4'-Methylendianilin
(4,4'-Diaminodiphenylmethan), 3,3'-Dichlorbenzidin (3,3'-Dichlorbiphenyl-4,4'-ylendiamin),
3,3'-Dimethoxybenzidin (o-Dianisidin), 3,3'-Dimethylbenzidin (4,4'-Bi-o-Toluidin),
4,4'-Methylendi-o-toluidin, 6-Methoxy-m-toluidin (p-Cresidin), 4,4'-Methylen-bis-(2-chloranilin)
(2,2'-Dichlor-4,4'-methylendianilin), 4,4'-Oxydianilin, 4,4'-Thiodianilin, o-Toluidin
(2-Aminotoluol), 4-Methyl-m-phenylendiamin, 2,4,5-Trimethylanilin, o-Anisidin (2-Methoxyanilin),
4-Amino-azobenzol, 2-Methoxyanilin, 4-Amino-3-fluorphenol und 6-Amino-2-ethoxynaphthalin
in der Lage ist.
Das Schreibpapier kann ferner mit einem seine Tintenfestigkeit erhöhenden
Leim, insbesondere auf der Basis von Naturstoffen, versehen sein. Als natürliche
Leimungssysteme bieten sich beispielsweise solche auf Stärkebasis an. Der Leim
kann dabei alternativ oder zusätzlich zu dem Recyclingpapier als solchem natürliche
Aufhellungsmittel, insbesondere aus der oben genannten Gruppe Porzellanerde, Talkum,
Titandioxid, Kalk und Kreide, enthalten.
Wie bereits angedeutet, ist es selbstverständlich möglich,
daß das Schreibpapier eine Mehrzahl an gegenüber dem Hintergrundbereich
helleren und im wesentlichen parallelen Linien aufweist, deren Anordnung dem Benutzer
während des Beschreibens eine Orientierung zu geben vermag, wobei die Anordnung
der Linien eine Vielzahl an quadratischen oder rechteckigen Kästchen oder auch
nur eine parallele Linienschar ergeben kann, wie es aus dem Stand der Technik bekannt
und in der Beschreibungseinleitung der vorliegenden Anmeldung beispielhaft erläutert
ist.
Das erfindungsgemäße Schreibpapier kann somit auch eine
derartige Anordnung an Linien umfassen, daß es einen ersten Satz einer Mehrzahl
an gegenüber dem Hintergrundbereich helleren und im wesentlichen parallelen
Linien sowie einen zweiten Satz einer Mehrzahl an gegenüber dem Hintergrundbereich
helleren und im wesentlichen parallelen Linien aufweist, wobei die Linien des ersten
Satzes im wesentlichen senkrecht zu den Linien des zweiten Satzes angeordnet sind.
Nachstehend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
eines linierten Schreibpapiers näher erläutert, wobei die nachfolgend
angegebenen Arten an Inhaltsstoffen und Mengen an Ausgangsstoffen die Erfindung
nicht einschränken.
Ausführungsbeispiel:
Ein gänzlich aus Altpapier (ca. 80 Mass.-% aus Hausmüllabfällen
und ca. 20 Mass.-% aus Gewerbeabfällen) erhaltenes Recyclingpapier ohne weitere
Zusätze ist zur Erhöhung seiner Tintenfestigkeit mit einem Leim auf der
Basis von Stärke versehen, welchem zur optischen Aufhellung natürliche
Kreide zugesetzt worden ist. Das Recyclingpapier weist einen leicht beigen Farbton
auf. Auf das Recyclingpapier sind unter einem Abstand von etwa 1 cm eine Mehrzahl
an parallelen, weißen Linien unter Verwendung der Flexodruckfarbe "Flexoweiß
Gruppe 13/B" (Jänecke + Schneemann Druckfarben GmbH, Hannover, Deutschland)
aufgebracht, welche sich in Querrichtung des Papierbogens erstrecken. Alternativ
sind Linien in Karo- oder beliebiger anderer Anordnung denkbar. Die Farbdifferenz
zwischen dem von der Farbe des beleimten Recyclingpapiers definierten Hintergrundbereiches
und den weißen Linien beträgt etwa 3 im CIELab-Farbraum.
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| Anspruch[de] |
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Schreibpapier mit einem Hintergrundbereich und mit einer oder einer
Mehrzahl an auf dem Hintergrundbereich angeordneten Linien, welche zur Höhenorientierung
während des Beschreibens vorgesehen sind und einen sichtbaren Kontrast gegenüber
dem Hintergrundbereich erzeugen, wobei die Linie(n) gegenüber dem Hintergrundbereich
heller ist/sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Schreibpapier aus Recyclingpapier
gebildet ist, dessen Farbe den Hintergrundbereich darstellt, und daß die Linie(n)
mit einer gegenüber dem Recyclingpapier helleren Farbe auf den Hintergrundbereich
aufgebracht ist/sind.
Schreibpapier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Linie(n) weiß und der Hintergrundbereich demgegenüber dunkler ist bzw.
sind.
Schreibpapier nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Linie(n) auf den Hintergrundbereich aufgedruckt sind.
Schreibpapier nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Recyclingpapier zu wenigstens 95%, insbesondere im wesentlichen vollständig,
aus Altpapier gebildet ist.
Schreibpapier nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Recyclingpapier zu wenigstens 65% aus Altpapier aus Hausmüllabfällen
gebildet ist.
Schreibpapier nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gehalt an Formaldehyd des Schreibpapiers höchstens 0,005 mg/cm2,
insbesondere im wesentlichen 0, beträgt.
Schreibpapier nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gehalt an Pentachlorphenol des Schreibpapiers höchstens 0,15 mg/kg,
insbesondere im wesentlichen 0, beträgt.
Schreibpapier nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß das Recyclingpapier keine Aufhellungsmittel aus der Gruppe Halogene oder
halogenierte Bleichungsmittel, Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) oder deren
Salze sowie Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) oder deren Salze enthält.
Schreibpapier nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Recyclingpapier keinerlei zusätzlichen Aufhellungsmittel enthält.
Schreibpapier nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Recyclingpapier natürliche Aufhellungsmittel, insbesondere aus
der Gruppe Porzellanerde, Talkum, Titandioxid, Kalk und Kreide, enthält.
Schreibpapier nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Recyclingpapier maximal 60 &mgr;g/g flüchtige organische Verbindungen
(TVOC, total volatile organic compounds), maximal 80 &mgr;g/g schwerflüchtige
organische Verbindungen (SVOC, semivolatile organic compounds) und maximal 6 &mgr;g/g
Diisopropylnaphthaline (DIPN) enthält.
Schreibpapier nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Recyclingpapier keine zusätzlichen Pigmente oder Farbstoffe aufweist.
Schreibpapier nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Recyclingpapier und/oder die Farbe der hierauf aufgebrachten Linie(n)
keine Farbstoffe oder Pigmente aufweist, welche Quecksilber-, Blei-, Cadmium- und/oder
Chrom(VI)-Verbindungen enthalten.
Schreibpapier nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Recyclingpapier und/oder die Farbe der hierauf aufgebrachten Linie(n)
keine Farbstoffe oder Pigmente aufweist, welche Azo- oder Anthrachinonverbindungen
enthalten, die zur Abspaltung von wenigstens einem organischen Amin aus der Gruppe
Biphenyl-4-ylamin (4-Aminobiphenyl, Xenylamin), Benzidin, 4-Chlor-o-toluidin, 2-Amino-4-nitrotoluol,
2,4-Diaminoanisol, 2-Naphthylamin, o-Aminoazotoluol (4-Amino-2',3-dimethylazobenzol,
4-o-Tolylazo-o-toluidin), 5-Nitro-o-toluidin, 4-Chloranilin, 4-Methoxy-m-phenylendiamin,
4,4'-Methylendianilin (4,4'-Diaminodiphenylmethan), 3,3'-Dichlorbenzidin (3,3'-Dichlorbiphenyl-4,4'-ylendiamin),
3,3'-Dimethoxybenzidin (o-Dianisidin), 3,3'-Dimethylbenzidin (4,4'-Bi-o-Toluidin),
4,4'-Methylendi-o-toluidin, 6-Methoxy-m-toluidin (p-Cresidin), 4,4'-Methylen-bis-(2-chloranilin)
(2,2'-Dichlor-4,4'-methylendianilin), 4,4'-Oxydianilin, 4,4'-Thiodianilin, o-Toluidin
(2-Aminotoluol), 4-Methyl-m-phenylendiamin, 2,4,5-Trimethylanilin, o-Anisidin (2-Methoxyanilin),
4-Amino-azobenzol, 2-Methoxyanilin, 4-Amino-3-fluorphenol und 6-Amino-2-ethoxynaphthalin
in der Lage ist.
Schreibpapier nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß es mit einem seine Tintenfestigkeit erhöhenden Leim, insbesondere
auf der Basis von Naturstoffen, versehen ist.
Schreibpapier nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der
Leim natürliche Aufhellungsmittel, insbesondere aus der Gruppe Porzellanerde,
Talkum, Titandioxid, Kalk und Kreide, enthält.
Schreibpapier nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß es eine Mehrzahl an gegenüber dem Hintergrundbereich helleren und
im wesentlichen parallelen Linien aufweist.
Schreibpapier nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß es einen ersten Satz einer Mehrzahl an gegenüber dem Hintergrundbereich
helleren und im wesentlichen parallelen Linien sowie einen zweiten Satz einer Mehrzahl
an gegenüber dem Hintergrundbereich helleren und im wesentlichen parallelen
Linien aufweist, wobei die Linien des ersten Satzes im wesentlichen senkrecht zu
den Linien des zweiten Satzes angeordnet sind.
Schreibware, insbesondere Schreib- oder Malblock, Heft, Ringbuch, Ordner
oder dergleichen, mit wenigstens einem Schreibpapier gemäß einem der Ansprüche
1 bis 18.
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