Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung für Fahrräder.
Es gibt zahlreiche Beleuchtungseinrichtungen für Fahrräder,
um die Sicherheit des Fahrers bei Dunkelheit oder schlechter Sicht zu gewährleisten.
Derartige Beleuchtungseinrichtungen werden gewöhnlich von einem Dynamo gespeist,
der den für die Beleuchtung erforderlichen Strom liefert, wenn der Radfahrer
fährt. Es gibt auch Standleuchten, die eine gewisse Zeit nachleuchten, wenn
das Fahrrad beispielsweise an einer Ampel zum Stehen kommt. Darüber hinaus
gibt es Reflektoren, die ankommendes Licht reflektieren, und so einen gewissen Sichtschutz
für den Fahrradfahrer bieten. Im Hinblick auf die immer strenger werdenden
Bestimmungen für die Sicherheit des Fahrradfahrers bei Dunkelheit und schlechter
Sicht, ist es erwünscht, eine Beleuchtungseinrichtung zu schaffen, die eine
noch größere Sicherheit beim Erkennen eines Fahrrades ermöglicht.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Beleuchtungseinrichtung
zu schaffen, die unabhängig von dem Fahrzustand des Fahrrades und dem Vorhandensein
von externer Lichteinstrahlung eine sichere Erkennung des Fahrrades sowohl während
der Fahrt als auch im Stand zu gewährleisten.
Dazu ist die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung für
Fahrräder gekennzeichnet durch einen streifenförmigen Lichtleiter, der
an einem Fahrradbauteil befestigt ist, und wenigstens eine Leuchtdiode, die mit
dem Lichtleiter gekoppelt ist, um Licht in den Lichtleiter einzuspeisen. Damit wird
die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung zu einer optisch faszinierenden
und vor allen Dingen aktiven Beleuchtung, die eine erhöhte Sichtbarkeit im
Straßenverkehr gewährleistet. Es wird lediglich eine Leuchtdioden-Lichtquelle
zur Ausleuchtung eines länglichen, streifenförmigen Teilstücks eines
Lichtleiters verwendet, was einerseits wenig Strom benötigt und andererseits
eine sichere Erkennung des Fahrrades sicherstellt.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung an wenigstens einem
Stangenelement des Fahrradrahmens und/oder an einem vorderen Schutzblech und/oder
an einem hinteren Schutzblech und/oder an einer Rückseite eines Sattels und/oder
an einer Frontleuchte und/oder an einer Rückleuchte angeordnet ist. Durch Ausrüstung
verschiedener Fahrradbauteile mit der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung
kann die Sichtbarkeit des Fahrrades sowohl von der Seite her als auch von hinten
in vorteilhafter Weise bereitgestellt werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter flexibel
ist. Der flexible Lichtleiter ist leicht integrierbar in viele unterschiedliche
Konzepte des Fahrradaufbaus. Mit anderen Worten muss für verschiedene Fahrradtypen
und Ausgestaltungen beispielsweise der Schutzbleche, keine unterschiedlichen Beleuchtungseinrichtungen
verwendet werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter aus einem
das Licht an einer Innenwand reflektierenden Schlauch gebildet ist, was eine besonders
kostengünstige Lösung für den Lichtleiter darstellt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch an seiner
Innenwand Kerben in einem Muster aufweist, durch die das Licht austritt. Durch das
Muster lassen sich zusätzliche Lichteffekte erzielen, die einerseits das Auge
ansprechen und andererseits zur Sicherheit beitragen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter aus Kunststoff
besteht, wobei die verschiedensten Materialien entsprechend ihrer Festigkeit und
den Erfordernissen des Anwendungsfalls ausgewählt werden können.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter durch doppeltseitiges
Klebeband an dem Fahrradbauteil befestigt ist. Die Befestigung durch doppelseitiges
Klebeband ermöglicht auch den einfachen nachträglichen Einbau der Beleuchtungseinrichtung
in bereits vorhandene, ursprünglich nicht damit ausgerüstete Fahrräder.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter durch mechanische
Befestigungselemente an dem Fahrradbauteil befestigt ist. Durch die mechanischen
Befestigungselemente wird eine sichere Fixierung der Beleuchtungseinrichtung an
den Fahrradbauteil gewährleistet.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter durch mechanische
Rast-Befestigungselemente an dem Fahrradbauteil befestigt ist. Rast-Befestigungselemente eignen
sich besonders zur Ausrüstung der Fahrräder mit der Beleuchtungseinrichtung
bereits bei der Herstellung, wobei die Herstellungskosten gering gehalten werden
können, da wenig Handarbeit notwendig ist.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Batterie oder ein
Kondensator zur Stromversorgung der Leuchtdiode vorgesehen ist. Wenn die Beleuchtungseinrichtung
nur mit zusätzlichem Aufwand mit der Stromversorgung für die Frontleuchte
bzw. die Rückleuchte verbunden werden kann, bietet sich die Stromversorgung
der Beleuchtungseinrichtung durch eine Batterie an, wobei wegen des geringen Stromverbrauchs
der Leuchtdiode Miniaturbatterien verwendet werden können, die den Betrieb
der Leuchtdiode für ca. 20 Stunden aufrecht erhalten können. Wenn die
Beleuchtungseinrichtung leicht durch die Stromversorgung der Front- bzw. Rückleuchte
mit versorgt werden kann, ist ein Kondensator vorteilhaft, der während der
Fahrt aufgeladen wird und die Beleuchtungseinrichtung im Stillstand während
einer gewissen Zeit weiter betreiben kann. Diese Lösung bietet sich besonders
vorteilhaft bei der Integration der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung
mit der Rückleuchte oder Frontleuchte an. Auch, wenn die erfindungsgemäße
Beleuchtungseinrichtung an einem Rahmenbauteil angeordnet ist, kann die Stromversorgung
leicht über die interne Stromversorgung, die mit dem Dynamo gekoppelt ist,
bereitgestellt werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Batterie oder der Kondensator
zur Stromversorgung der Leuchtdiode sowie die Leuchtdiode in einer Adapterhülse
angeordnet sind, die mit der Leuchtdiode verbunden ist. Die Adapterhülse enthält
somit alle wesentlichen Bauteile der Lichtquelle für die Beleuchtungseinrichtung,
so dass die Batterie oder der Kondensator zur Stromversorgung sowie die Leuchtdiode
geschützt sind.
Ferner eignet sich die Adapterhülse auch in vorteilhafter Weise
zur mechanischen Anbringung an den Fahrradbauteil.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass an der Adapterhülse
ein EIN-AUS-Schalter, vorzugsweise ein Drehschalter, für die Beleuchtungseinrichtung
angeordnet ist. Durch die Integration des Schalters an der Adapterhülse ergibt
sich ein kompakter Aufbau und eine einfache Bedienung der Beleuchtungseinrichtung.
In dem die Beleuchtungseinrichtung leicht ein- und ausgeschaltet werden kann, kann
Strom gespart werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Adapterhülse verdeckt
angeordnet ist. In einigen Anwendungsfällen könnte die offene Anbringung
der Adapterhülse aus Design-Gründen unerwünscht sein. Daher ist es
vorteilhaft, wenn die Adapterhülse verdeckt angeordnet wird, so dass nur der
der Lichtleiter sichtbar ist.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Adapterhülse auf
einer Innenseite des Stangenelements des Fahrradrahmens und/oder auf einer Unterseite
des vorderen Schutzblechs und/oder auf einer Unterseite des hinteren Schutzblechs
und/oder in dem Sattel und/oder in der Frontleuchte und/oder in der Rückleuchte
verdeckt angeordnet ist. Je nach der Anbringungsart der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung ist diese Anordnungen der Adapterhülse in vorteilhafter
Weise einfach zu verwirklichen, ohne zusätzliche Bauteile zu benötigen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtdiode eine zweifarbig
oder mehrfarbig blinkende Leuchtdiodeneinrichtung ist. Indem die Leuchtdiode zweifarbig
blinkt, wird der Alarmeffekt der Beleuchtungseinrichtung verbessert.
Vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nun anhand
der Zeichnungen beschrieben, in denen
1 einen Rahmen mit zwei Beleuchtungseinrichtungen gemäß
der Erfindung zeigt;
2 ein Front-Schutzblech mit einem Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung zeigt;
3 eine Draufsicht auf ein Front-Schutzblech von unten
zeigt;
4 ein Rück-Schutzblech mit der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung zeigt;
5 die Rückseite eines Fahrradsattels mit einem
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung
zeigt;
6 eine Rückleuchte mit der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung zeigt;
7 eine Seitenansicht einer Frontleuchte mit der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung zeigt; und
8 eine Vorderansicht einer Frontleuchte mit der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung zeigt.
In 1 ist ein Fahrradraum 2 gezeigt,
der ein Kopfrohr 4, eine obere Stange 6, eine Sattelstange
8 und eine von dem Kopfrohr 4 nach schräg unten verlaufende
Stange 10 sowie Kettenständer 12 und Sattelständer
14 aufweist. An der oberen Stange 6 und der von vorne nach hinten
und unten verlaufenden Stange 10 ist jeweils eine Beleuchtungseinrichtung
16 bzw. 18 vorgesehen, von denen jeweils nur die streifenförmigen
oder länglichen Lichtleiter 20 bzw. 22 gezeigt sind, da die
Adapterhülsen der Beleuchtungseinrichtungen in den Rohren verdeckt angeordnet
sind. Die Lichtleiter 20, 22 sind mit mechanischen Rast-Befestigungselementen
24 an den jeweiligen Rahmenteil befestigt, wobei je Lichtleiter
4 derartige Rast-Befestigungselemente vorgesehen sind.
2 zeigt ein Front-Schutzblech 30 mit einem
vorderen Schutzblechabschnitt 32 und einem nach hinten weisenden Schutzblechabschnitt
34, auf dem ein Lichtleiter 36 der erfindungsgemäßen
Beleuchtungseinrichtung in Längsrichtung dieses Schutzblechabschnittes
34 angeordnet ist.
3 zeigt schematisch eine Draufsicht auf ein Schutzblech
40 ähnlich dem in 2 gezeigten Schutzblech
von unten. Dabei ist eine Adapterhülse 42 für einen Lichtleiter
44 gezeigt, der durch eine Öffnung 46 von der Unterseite
des Schutzblechs auf dessen Oberseite verläuft und dort so angeordnet ist,
wie für das Ausführungsbeispiel von 2 gezeigt
ist. An der Adapterhülse 42 ist ein EIN-AUS-Schalter 48 angeordnet,
der als Drehschalter ausgebildet ist, um die Beleuchtungseinrichtung mit dem Lichtleiter
44 ein- bzw. auszuschalten.
4 zeigt ein Rück-Schutzblech 50 mit einem
Halteabschnitt 52 mit dem es an dem Fahrrad zu befestigen ist, und einem
rückseitigen Schutzblechabschnitt 54, an dem ein Lichtleiter
56 der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung befestigt ist.
Im Falle der Befestigung der Lichtleiter 36, 56 an dem Front-
bzw. Rück-Schutzblech kann diese Befestigung über ein doppelseitiges Klebeband
erfolgen, das zwischen dem Lichtleiter und die Oberseite des Schutzblechabschnitts
34 bzw. 54 angeordnet wird.
5 zeigt schematisch einen Fahrradsattel 60
von hinten, an dem zwei Lichtleiter 62, 64 in einer Halterung
63 befestigt sind. Die Lichtleiter 62, 64 sind jeweils
mit einer Leuchtdiode (nicht gezeigt) gekoppelt, die sich in Adapterhülsen
66 bzw. 68 befinden. Bei dieser Ausführungsform können
die Lichtleiter 62, 64 jedoch auch einfach auf die Außenseite
des Sattels aufgeklebt werden, und die Adapterhülsen können versteckt
in dem Sattel untergebracht sein, beispielsweise auf der Unterseite des Sattels.
6 zeigt eine Rückleuchte 70, mit einem
Hauptgehäuse 71 und einer Leuchtfläche 73. Die Rückleuchte
70 ist mit zwei Beleuchtungseinrichtungen integriert, die einen Lichtleiter
72 bzw. einen Lichtleiter 74 aufweisen und mit Adapterhülsen
76 bzw. 78 gekoppelt sind.
Die 7 und 8
zeigen eine Frontleuchte 80 in Seitenansicht bzw. in Vorderansicht, in
die eine Beleuchtungseinrichtung integriert ist, die einen Lichtleiter
82 aufweist. Der Lichtleiter 82 ist an einen vorderen Gehäuseteil
84 angeordnet. Die Adapterhülse ist wiederum verdeckt in einem Hauptgehäuse
86 der Leuchte 80 untergebracht.