Die Erfindung bezieht sich auf ein Haushaltgerät mit einer einen
Geräteraum insb. Behandlungsraum für Lebensmittel schubladenartig verschließbaren
Tür, die an einem Paar von Schiebezügen winkelsteif befestigt ist und
entlang einer Verschiebebahn von einer Öffnungsstellung in eine Schließstellung
und umgekehrt verschiebbar ist, welche Schiebezüge in einem Paar von stationären
Laufschienen verschiebbar und am öffnungsseitigen Ende der Verschiebebahn von
den Laufschienen trennbar sind und am Schließseitigen Endabschnitt der Verschiebebahn
durch eine selbsttätig wirksame Schließkraft in die Schließstellung
gezwungen werden.
Ein derartiges Haushaltgerät in Form eines Backofens ist z.B.
aus EP 044 33 29 B1 bekannt. Hierbei
sind horizontal verlaufende Schiebezüge, d.h. ein Paar von Schiebezügen
mit einer senkrecht stehenden Tür winkelsteif verbunden und bilden zusammen
mit den Schiebezügen beim genannten Beispiel einen so genannten Backwagen.
Diese Schiebezüge sind auf Laufrollen gelagert und geführt in ebenfalls
einem Paar von horizontalen Laufschienen, wobei im Bereich der Geräterückseite
eine Rasteinrichtung vorgesehen ist für die Fixierung der beim Beispiel Backofentür
in der Schließstellung mit einer vorbestimmten Schließkraft gegenüber
einem frontseitigen Muffelflansch der Beschickungsöffnung des Behandlungsraumes,
d.h. der Backofenmuffel. Das zu behandelnde Gargut ist auf einem an der winkelsteifen
Backofentür gelagerten Gargutträger gelagert.
Bei derartigen Backöfen ist es bekannt, die Schließbewegung
ohne manuelles Zutun zu bewirken durch eine schräg nach unten geneigte Ablaufbahn
im Bereich des schließseitigen Endabschnittes der Verschiebebahn. Mit oder
ohne Ablaufbahn, also auch bei vollständig manuellem Antrieb des Backwagens
wird auf diesen am Ende der Schließbewegung durch deren plötzlichen Stopp
ein mehr oder weniger großer Ruck ausgeübt durch welchen im Falle eines
vorgenannten Backwagens eines Backofens flüssiges Lebensmittel aus dem Gargutbehälter
überschwappen kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Haushaltgerät
der eingangs genannten Art so auszugestalten, dass im schließseitigen Endabschnitt
der Verschiebebahn die Tür und die daran gehalterten Träger, z.B. Gargutträger,
einen vom manuellen Geschick unabhängigen, selbsttätigen und dabei sanften,
ruckfreien Ablauf vollziehen kann.
Diese Aufgabe wird bei einem Haushaltgerät der eingangs genannten
Art dadurch gelöst, dass an den Laufschienen und Schiebezügen eine die
Schließkraft bewirkende Schließeinrichtung und eine dieser Schließkraft
entgegenwirkende Dämpfungseinrichtung angebracht sind, die bei Relativbewegungen
zwischen Laufschienen und Schiebezügen im Endabschnitt der Verschiebebahn selbsttätig
trennbar sind
Erfindungsgemäß wird die Schließbewegung der Tür
und der daran gehalterten Träger für die in den Geräteraum zu befördernden,
z.B. flüssigen Substanzen einerseits automatisiert, d.h., vom menschlichen
Zutun unabhängig gemacht und andererseits wird durch die Dämpfungseinrichtung
eine sanfte, ruckfreie Schließbewegung bis zum Schließzustand, d.h. dem
Aufeinandertreffen von Tür und Geräteraum-Begrenzung, z.B. in Form eines
Muffelflansches bei einem Backofen bewirkt.
Eine Weiterbildung der Erfindung ist dadurch gegeben, dass die Schließeinrichtung
als Federkraftspeicher ausgebildet ist, der an mindestens einer stationären
Laufschiene oder an mindestens einem Schiebezug angebracht ist und der eine Kupplungsvorrichtung
aufweist, die durch ein komplementäres und selbsttätig trennbares Kupplungselement
am Schiebezug oder an der Laufschiene aktivierbar und deaktivierbar ist. Zugunsten
einer gleichmäßigen Krafteinwirkung auf die mit der Tür verbundene
Baueinheit, z.B. auf den so genannten Backwagen ist es vorteilhaft, wenn an beiden
Laufschienen, bzw. Schiebezügen solche Schließeinrichtungen angeordnet
sind, sodass ein Verkanten der Baueinheit verhindert wird. Durch die Trennbarkeit
der Schließeinrichtung können die Schiebezüge nach ihrer Trennung,
also nach Verlassen des schließseitigen Endabschnitts, ungehindert bis in die
maximale Öffnungsstellung und darüber hinaus in eine Stellung bewegt werden,
in der sie von den Laufschienen abgehoben werden können.
In vorteilhafter Weise kann eine solche Schließeinrichtung dadurch
gebildet sein, dass die Kupplungsvorrichtung der Schließeinrichtung eine Gleitführung
aufweist, die durch die Relativbewegung des Kupplungselements eine Eingriffskupplung
zur Spannung oder Entspannung des Federkraftspeichers bewirkt und dass diese Gleitführung
mit einem Sperrelement zur Speicherung der potentiellen Schließkraft versehen
ist.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist
die Dämpfungseinrichtung einen vorzugsweise in einem hydraulischen Mittel geführten
Dämpfungskolben auf, der sich bei Aktivierung der Schließeinrichtung an
einem entlang der Verschiebebahn angeordneten Anschlag vorzugsweise der Laufschienen
abstützt. Auf diese Weise wird der über den Federweg nicht linear gleich
bleibenden Federkraft des gespannten Federkraftspeichers eine konstant bleibende
Dämpfungskraft entgegengesetzt, die eine gleichmäßige,
sanfte und ruckfreie Verschiebebewegung der Schiebezüge und damit der Tür
bis in die End-Schließstellung bewirkt.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist am
schließseitigen Endabschnitt eine gegenüber der Horizontalen geneigte,
zusätzliche Schließbewegung bewirkende Ablaufbahn an den Schiebezügen
und/oder an den Laufschienen vorgesehen. Dadurch wird, auch bei nachlassender Federkraft
des Federkraftspeichers, und stets unter der Wirkung der Dämpfungseinrichtung
eine sichere Bewegung der Schiebezüge bis in die Endstellung und damit eine
dichte Anlage, z.B. der Backofentür am Muffelflansch der Ofenmuffel gewährleistet.
Hinzu kommt, dass durch die vertikale Absenk-Bewegung der Tür dem Benutzer
deutlich wahrnehmbar die korrekte Vollendung des Schließvorganges angezeigt
wird.
Die Erfindung wird anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
nachstehend erläutert.
Es zeigt:
1 Die Seitenansicht eines schematisch dargestellten,
bekannten Backofens ohne Darstellung der erfindungsgemäßen Maßnahmen,
2 Eine vergrößerte und schematische Darstellung
der erfindungsgemäßen Schließeinrichtung und Dämpfungseinrichtung
an einem Schiebezug und einer Laufschiene der – seitenverkehrt dargestellten
– Anordnung gemäß 1.
Bei dem in 1 dargestellten, ein Haushaltgerät
darstellenden Backofen erkennt man ein quaderförmiges Ofengehäuse (1),
in welchem eine ebenfalls quaderförmige Backofenmuffel (2) angeordnet
ist. Diese Backofenmuffel (2) ist zur Frontseite des Backofens hin offen
und durch einen, eine nicht weiter dargestellte Dichtung tragenden Muffelflansch
(4) begrenzt. Unterhalb der Backofenmuffel (2) stationär
angeordnet ist ein Paar von horizontal verlaufenden gehäusefesten und damit
stationären Laufschienen (5), wobei in der Zeichnung nur eine solche
kanalförmige Laufschiene (5) des Laufschienen-Paares zu erkennen ist.
Ebenfalls paarweise angeordnet sind gegenüber den Laufschienen (5)
bewegliche Schiebezüge (6), die frontseitig winkelsteif mit einer
senkrecht stehenden Backofentür (7) verbunden sind. An der Innenseite
der Backofentür (7) angeordnet sind hakenförmige Halterungen
(8) an welchen Gargutträger (9) eingehängt werden können.
Die Schiebezüge sind rollengelagert in der Weise, dass sie im Bereich der Frontseite
(3) des Backofens sich auf stationären Laufrollen (10) abstützen,
welche Laufrollen (10) an den Laufschienen (5) gelagert sind und
an den Rückseiten Laufrollen (11) besitzen, die an den freien hinteren
Enden der Schiebezüge (6) gelagert sind und somit relativ zu den Laufrollen
(10) beweglich sind. Die zuletzt genannten Laufrollen (11) sind
geführt in den im Beispiel U-förmigen Laufschienen (5). Es ergibt
sich somit eine horizontale Verschiebebahn des aus Schiebezügen (6)
und Backofentür (7) bestehenden so genannten Backwagens, und zwar
zur Verschiebung dieses Backwagens in eine Öffnungsstellung in Pfeilrichtung
(12) und umgekehrt in eine Schließrichtung entsprechend Pfeilrichtung
(13), d.h., in der Schließstellung gerät der Gargutträger
(9) mit dem darauf befindlichen, zu behandelnden Gargut in das Innere der
Backofenmuffel (2), wo eine Wärmebehandlung des Gargutes vollzogen
werden kann. Mit (14) und (15) sind Bedienorgane und Anzeigeorgane
für die Betriebsweise des Backofens bezeichnet. Der vorgenannte Backwagen ist
von den stationären Laufschienen (5) trennbar indem er, bzw. die Schiebezüge
(6) nach Überfahren der Öffungsstellung gemäß
1 durch Kippen, z.B. nach oben, aus dem Ofengehäuse
(1) herausgenommen werden können, indem die Laufrollen (11)
der Schiebezüge (6) infolge des Kippvorganges über die stationären
Laufrollen (10) hinweggleiten.
Wie in 2 verdeutlicht läuft jeder
z.B. U-förmig profilierte Schiebezug (6) in einer ebenfalls U-förmigen
Laufschiene (5), wobei der schließseitige Endabschnitt der Verschiebebahn
in 2 mit der Kennzahl (16) bezeichnet ist,
innerhalb welcher durch eine Schließeinrichtung (17) die Schiebezüge
(6) selbsttätig in die Schließstellung gezwungen werden, in welcher
Stellung die Backofentür (7) am Muffelflansch (4) bzw. an
dessen Dichtung mit einer vorbestimmten Schließkraft anschlägt. Diese
Schließeinrichtung (17) besitzt einen an der stationären Laufschiene
(5) befestigten Federkraftspeicher (18), dargestellt durch eine
einfache Feder, eine damit verbundene Kupplungsvorrichtung (20) mit einer
einseitig offenen Gleitführung, die um eine Achse (21) aus der horizontalen
in eine vertikale, gestrichelt angedeutete Stellung schwenkbar ist und schließlich
ein am Schiebezug (6) befestigtes Kupplungselement (22), z.B.
in Form eines Stiftes, das bei der Schließbewegung innerhalb des Endabschnitts
(16) der Verschiebebahn der Verschiebezüge (6) in die offene
Gleitführung der gekrümmte Auflaufflächen aufweisenden Kupplungsvorrichtung
(20) eingreift und durch manuelles Verschieben der Schiebezüge (6)
diese Kupplungsvorrichtung (20) um die Achse (21) in die vertikale
Stellung bewegt. Dabei wird ein zapfenartiges Sperrelement (23) der Kupplungsvorrichtung
(20) aus einer Sperröffnung (24) im Schiebezug (6)
entfernt und die Kupplungsvorrichtung (20) wird zusammen mit dem darin
gefangenen Kupplungselement (22) des Schiebezuges (6) durch die
Kraft der Feder (18) bis zur Schließstellung des Backwagens, d.h.
der Schiebezüge (6) gezogen, d.h. der Federkraftspeicher
18 kann nach Aufhebung der Sperre die Schließkraft ausüben.
Während dieser erzwungenen Schließbewegung innerhalb der
endseitigen Verschiebebahn (16) wird eine Dämpfungseinrichtung (25)
in Form eines in einem hydraulischen Zylinder geführten Dämpfungskolbens
(26) aktiviert, indem sein freies Kolbenende an einem Anschlag (27)
der stationären Laufschiene (5) anschlägt und damit eine Dämpfungskraft
der Schließkraft des Federkraftspeichers (18) entgegenwirkt im Sinne
einer Harmonisierung der restlichen Schließbewegung in die Schließ-Endstellung.
Umgekehrt wird beim manuellen Öffnen des Backwagens durch das in der Kupplungsvorrichtung
(20) gefangene Kupplungselement (22) der Federkraftspeicher (18)
gespannt und durch das in die Sperröffnung (24) einfallende Sperrelement
(23) dessen Kraftpotential gespeichert. Hierzu ist es vorteilhaft, wenn
die Feder (18) in 2 unterhalb der Achse (21)
an der Kupplungsvorrichtung (20) für die Sperrbewegung des Sperrelements
(23) angelenkt ist, während die Kupplungsvorrichtung (20)
während der Spannphase auf der Oberkante des Schiebezuges (6) bis
zum Einfallen des Sperrelementes (23) in die Sperröffnung (24)
in der vertikalen, gestrichelt angedeuteten Stellung gehalten wird und danach das
Kupplungselement (22) und damit der Schiebezug (6) von der Schließeinrichtung
(17) mit horizontal verschwenkter Kupplungsvorrichtung (20) getrennt
und zur weiteren Verschiebung in die Öffnungsstellung freigegeben wird.
Wie noch in 2 angedeutet sind sowohl an
der stationären Laufschiene (5) als auch am Schiebezug (6)
gegenüber der Horizontalen geneigte Ablaufbahnen (28) für die
Laufrollen (10, 11) vorgesehen, durch welche am schließseitigen
Ende der Verschiebebahn den Schiebezügen (6) eine zusätzliche
Schließkraft aufgezwungen wird, verbunden mit einer geringfügigen vertikalen
Schließbewegung der Tür (7).