Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Spender für
desinfizierende/geruchshemmende oberflächenaktive Flüssigkeiten, insbesondere
für Toilettenschüsseln.
Stand der Technik
Es werden mehrere Arten von Spendern für desinfizierende/geruchshemmende
Flüssigkeiten kommerziell angeboten, die die Flüssigkeit nach den verschiedensten
Kriterien abgeben. Es wurde festgestellt, dass insbesondere die zur Zeit verwendeten
Systeme zur Abgabe von desinfizierender/geruchshemmender Flüssigkeit außerordentlich
kompliziert und schwierig zusammenzusetzen sind. Sie bestehen aus mehreren Bauteilen,
die richtig montiert werden müssen. Außerdem ergeben sich Probleme sowohl
bei der Abgabe der zu verteilenden Flüssigkeit als auch bei der Positionierung
des Spenders in der Toilettenschüssel.
EP-A-0 538 957 beschreibt einen Spender für eine desinfizierende/geruchshemmende
oberflächenaktive Flüssigkeit nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Beschreibung der Erfindung
Es ist darum das Ziel der vorliegenden Erfindung, die oben genannten
Nachteile, die bei den Spendern nach dem Stand der Technik auftreten, zu eliminieren
und einen Spender zu schaffen, der einfach zusammenzusetzen ist.
Innerhalb dieser Zielvorgabe ist es eine Aufgabe der Erfindung, einen
Spender zu schaffen, der einfach aufgebaut, verhältnismäßig leicht
herzustellen, sicher in der Anwendung und effektiv im Betrieb ist und verhältnismäßig
geringe Kosten verursacht.
Diese und andere Aufgaben werden mit der nachfolgenden Beschreibung
verdeutlicht und werden gelöst durch den hier beschriebenen Spender für
desinfizierende/geruchshemmende oberflächenaktive Flüssigkeiten, insbesondere
für Toilettenschüsseln, der dadurch gekennzeichnet ist, dass er einen
Behälter enthält, der an seinem einen Ende eine Bodenschale mit mindestens
einer inneren Kammer aufweist, die in ständiger Verbindung mit dem Behälter
steht, und dass die Kammer mindestens einen Auslass für die gesteuerte Abgabe
der genannten oberflächenaktiven Flüssigkeit aufweist.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
Weitere Charakteristika und Vorteile der Erfindung werden mit der
nachfolgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten, jedoch nicht einzig
möglichen Ausführungform eines Spenders für desinfizierende/geruchshemmende
oberflächenaktive Flüssigkeiten nach der Erfindung verdeutlicht, die lediglich
als illustratives, jedoch nicht einschränkendes Beispiel in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt ist. Es zeigt:
1 eine seitliche Draufsicht, teilweise geschnitten,
auf eine erste Ausführungsform des Spenders nach der Erfindung,
2 eine Draufsicht auf den Spender,
3 einen seitlichen Querschnitt einer anderen Ausführungsform
der Kupplungsmittel zum Anbringen des Spenders am Rand einer Toilettenschüssel,
4 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform des
Auslasses, der sich von dem der 1 unterscheidet,
5 eine weitere Ausführungsform des genannten Auslasses,
6 das Entfernen der Verschlusskappe, wodurch es möglich
wird, dass Flüssigkeit abgegeben wird,
7 einen seitlichen Querschnitt einer zweiten Ausführungsform
des Spenders und
8 eine Draufsicht auf den Spender in der Ausführungsform
nach 7.
Möglichkeiten zur Ausführung der Erfindung
In den oben genannten Zeichnungen der 1
bis 6 wird mit dem Bezugszeichen 1 im allgemeinen ein
Spender nach der Erfindung bezeichnet.
Der Spender 1 umfasst einen durch Thermoformung hergestellten
Behälter 2 für Flüssigkeiten. Der Behälter
2 weist an einem unteren Ende 3 eine Bodenschale 4 mit
einer Innenkammer 5 auf, die in ständiger Verbindung mit dem Innenraum
des Flüssigkeitsbehälters 2 ist. Diese Kammer 5 wird
durch eine erste Wand 6 und eine zweite Wand 7 definiert, die
einander gegenüber und so schräg verlaufend angeordnet sind, dass sie
allmählich einen Halsabsatz 8 bilden. Die Bodenschale 4 weist
außerdem eine äußere Lippe 9 auf, in der Schwächungslinien
10 einen oder mehrere Abreißstreifen 12 definieren. Durch
das Entfernen von einem oder von mehreren Abreißstreifen 12 ist es
möglich, wenn der Spender 1 im Toilettenbecken platziert ist, den
Abstand der Bodenschale 4 zu den Wänden der Toilettenschüssel
selbst zu justieren.
Unterhalb des Halsabsatzes 8 weist die Bodenschale
4 einen Auslass 14 auf, der durch eine Kappe mit klebendem Material
verschlossen ist, die – in den Zeichnungen nicht dargestellt – vor
dem Gebrauch zu entfernen ist. Durch den Auslass 14 kann die Flüssigkeit
aus dem Innenraum des Behälters 2 nach außen fließen; der
Auslass 14 ist so vorgesehen, dass er im wesentlichen unter dem Rand des
Toilettenbeckens angeordnet ist und so vom Spülwasser des Toilettenbeckens
getroffen wird.
Die erste Wand 6 und der Behälter 2 sind einteilig
ausgebildet und um die Peripherie ist eine Kante 15 definiert, an der eine
zweite Wand 7 aus einer Kunststofffolie hitzeversiegelt angebracht ist.
Mit dieser Art der Versiegelung der zweiten Wand 7 an der Kante
15 ist es möglich, einen Behälter 2 nach dem Befüllen
mit einer Flüssigkeit so zu verschließen, dass ein Spender 1
aus einem Stück geschaffen wird.
Nach den 1 bis 4
ist in einer ersten Ausführungsform der Auslass 14 an einer Vertiefung
oder Aussparung 16 in der ersten Wand 6 angeordnet.
Wie aus 2 hervorgeht, bildet die Vertiefung
16 Diffusionsnuten oder Rinnen 17, die vorzugsweise nach oben
gerichtet sind und sich in einem radialen Muster oder Netz vom mittleren Bereich
der ersten Wand 6 aus erstrecken. In dieser Ausführungsform liegt
der Auslass 14 im Zentrum des Netzes, um eine gleichmäßige Verteilung
der aus dem Behälterinnern kommenden Flüssigkeit zu ermöglichen.
In einer weiteren Ausführungsform bildet die Vertiefung
16, wie aus 4 hervorgeht, eine Tasse
19 zum Sammeln der aus dem Innern austretenden Flüssigkeit. Die Tasse
19 ist vorzugsweise nach oben gerichtet und hat in ihrer Mitte mindestens
einen Auslass 14 und, daran angrenzend, Abstandsmittel 20, die
während des Vorgangs der Thermoformung geschaffen werden. Diese Abstandsmittel
haben die Funktion, den Abschnitt der Kammer 5 während der Benutzung
konstant zu halten.
An dem Spender 1 ist eine Hängevorrichtung
22 vorgesehen, die so am Behälter 2 angeordnet ist, dass
die senkrechte Position des Behälters in der Toilettenschüssel eingestellt
werden kann, so dass die Tasse 19 oder die Verteilungsnuten nach oben weisen.
An der Hängevorrichtung 22 ist ein Haken 23 vorgesehen, der
am Rand der Toilettenschüssel angreift. Schließlich wird die Positionierung
des Spenders 1 in der Toilettenschüssel dadurch erleichtert, dass
die Abreißstreifen 12 nach geeigneter Entfernung die Einstellung des
Abstandes zwischen der Bodenschale 4 und der Wand der Toilettenschüssel
ermöglichen.
Im Gebrauch fließt die Flüssigkeit, nachdem die Klebekappe
entfernt und der Spender 1 in der Toilettenschüssel angebracht wurde,
aus dem Behälter heraus und füllt die Nuten 17 oder die Tasse
19 aufgrund der potentiellen Energie oder dem statischen Druckgefälle
der Flüssigkeitssäule im Behälter gegenüber der Flüssigkeitssäule
in der Tasse 19. Nach einem generischen mechanischen Übergangszustand,
in dem die Tasse oder die Nuten gefüllt werden, wandelt sich die potentielle
Energie in kinetische Energie und überträgt damit auf den Flüssigkeitsstrom
eine Geschwindigkeit bei der Bewegung der Flüssigkeit aus dem Innenraum des
Behälters 2 in die Tasse 19. Diese auf den Flüssigkeitsstrom
übertragene Geschwindigkeit hängt von dem Widerstand ab, der dem Flüssigkeitsstrom
durch den Kammerabschnitt und den Halsabschnitt entgegengesetzt wird.
Bei einer Veränderung dieses Widerstandes verändert sich
die auf den Flüssigkeitsfluss übertragene Geschwindigkeit und folglich
die zum Auffüllen der Tasse 19 und der Nuten 17 erforderliche
Zeit entsprechend. Der Flüssigkeitsfluss wird beendet, wenn die Oberflächenspannung
in der Tasse oder in den Nuten mit dem Flüssigkeitsdruck im Behälter ausgeglichen
ist. Aus dem oben Gesagten ist zu entnehmen, dass es durch eine Veränderung
des Kammerabschnitts und des Auslasses möglich ist, die Spendekapazität
des Spender einzustellen. Ist die Flüssigkeit einmal in der Tasse oder den
Nuten angekommen, wird sie beim Spülen des Toilettenbeckens von einem Teil
des Spülwassers fortgespült.
In einer zweiten Ausführungsform ist der Auslass 14
an der Kante 15 der Bodenschale 4 angeordnet, wie dies in den
5 und 6 gezeigt ist. In
den Abreißstreifen 12 im Thermoformverfahren ausgebildete Auslassöftnungen
24 verbinden den Auslass 14 mit der Kammer 5. Diese Kammer
5 weist einen kreisförmigen Querschnitt auf, der sich allmählich
zu einem Halsabschnitt 8 verjüngt, an dem die Auslassöffnung
24 beginnt, die zu dem Auslass 14 führt. Am Auslass
14 sind konische Erweiterungen 25 definiert und der Auslass wird
durch eine Kappe 26 verschlossen, die keinen Missbrauch zulässt und
aus dem äußersten Abreißstreifen 12 gebildet ist. Bei dieser
Ausführungsform ist der Auslass 14 im wesentlichen gegen die Wände
des Toilettenbeckens gerichtet und der Behälter 2 ist so angeordnet,
dass das Bodenschalenelement auf einer horizontalen oder geneigten Ebene liegt.
Im Gebrauch drückt die Masse der Flüssigkeit im Innenraum
des Behälters 2 nach dem Entfernen des äußeren Abreißstreifens
12 zum Öffnen des Auslasses 14 und nach dem Anordnen des
Spenders 1 im Toilettenbecken unter dem Einfluss der Schwerkraft einen
Teil der Flüssigkeit nach außen durch die Kammer 5. Diese Schubaktion
endet, wenn die Flüssigkeitsblase, die sich am Auslass 14 und der
konischen Erweiterung 25 bildet, sich soweit aufgebaut
hat, dass ihre Oberflächenspannung gleich dem Druck der Flüssigkeit im
Behälter ist. Durch ein Verändern des Kammerabschnitts 5 und
des Halsabschnitts 8 ist es in diesem Fall möglich, den Zeitpunkt
der Entstehung der Blase am Auslass 14 zu verändern, wohingegen zum
Verändern der auszugebenden Flüssigkeitsmenge die Größe des
Auslasses 14 verändert werden muss.
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass für ein gutes Funktionieren
des Spenders eine Flüssigkeit ausgewählt werden sollte, deren Viskosität
sowohl den Anforderungen bei warmen als auch bei kalten Umgebungstemperaturen genügt,
da die Viskosität sich bekanntermaßen mit der Temperatur verändert.
Eine vollkommen gleichwertige Art der Anbringung ist die Anordnung
des Auslasses zum Verteilen der Flüssigkeit an der zweiten Wand 7;
in diesem Fall genügt es, den Behälter so anzuordnen, dass die Bodenschale
geneigt ist.
Eine zweite Ausführungsform des Spenders 1 ist in den
7 und 8 dargestellt. Der
Spender 1 umfasst einen Behälter 30, der an einem Ende
31 mit einem Kupplungselement 32 versehen ist, das abdichtend
und eingreifend in eine Öffnung 33 einer Bodenschale 34 einzusetzen
ist. Die Öffnung 33 ist in einer Bodenschale 34 ausgebildet,
die vom Behälter 30 getrennt ist. Der Behälter 30 ist
im Spritzgießverfahren hergestellt, wohingegen die Bodenschale 34
entweder durch Thermoformung oder im Spritzgießverfahren hergestellt sein kann.
Die Bodenschale 34 ist mit einer inneren Kammer 35 versehen, die
mit dem Innenraum des Behälters 30 dadurch eine Verbindung bekommt,
dass die Kupplung 32 in die Öffnung 33 eingeführt wird.
Die Kammer 35 wird durch eine erste Wand 36 und eine zweite Wand
37 definiert, die sich gegenüberliegen, und durch einen sich allmählich
verjüngenden Halsabschnitt, wie er in der ersten Ausführungsform gezeigt
wurde. Die Bodenschale 34 umfasst außerdem eine äußere Lippe
39, in der Schwächungslinien 40 einen oder mehrere Abreißstreifen
42 definieren. Wenn, nachdem der Spender 1 in der Toilettenschüssel
angeordnet ist, ein oder mehrere Abreißstreifen 42 entfernt werden,
kann der Abstand der Bodenschale 34 zu den Wänden der Toilettenschüssel
auf das gewünschte Maß angepasst werden.
Unterhalb des Halsabschnitts weist die Bodenschale 34 einen
Auslass 44 auf, der, was in den Zeichnungen nicht dargestellt ist, durch
eine Klebekappe verschlossen ist, die vor dem Gebrauch zu entfernen ist. Die Flüssigkeit
kann durch den Auslass 44 aus dem Innenraum des Behälters
2 ausfließen. Der Auslass ist, wie nachfolgend beschrieben wird, so
ausgebildet, dass er im wesentlichen unterhalb des Randes der Toilettenschüssel
angeordnet ist und damit von einem Teil des Spülwassers der Toilettenschüssel
umspült wird.
Die erste Wand 36 definiert den Umfang eines Randes
34a, an dem die zweite Wand 37 aus einem Kunststofffolienmaterial
abdichtend thermisch befestigt ist. Dadurch, dass die zweite Wand 37 am
Rand 34a im Thermoverfahren abgedichtet befestigt ist, ist es möglich,
die Bodenschale 34 so zu verschließen, dass sie die Flüssigkeit
abgeben kann, wenn sie mit dem Behälter 30 gekuppelt ist.
Der Auslass 44 ist, wie in 8
gezeigt, an einer in der ersten Wand 36 geformten Vertiefung
46 angeordnet. Die Vertiefung 46 bildet Diffusionsnuten
47, die vorzugsweise nach oben gerichtet sind und die sich in einem radialen
Muster oder Netz aus dem mittleren Bereich der ersten Wand 35 erstrecken.
Bei dieser Ausführungsform ist der Auslass 44 in der Mitte des Netzes
vorgesehen, um eine gleichförmige Diffusion der aus dem Behälterinnern
fließenden Flüssigkeit zu ermöglichen.
Der Spender 1 ist mit einer Hängevorrichtung
45 versehen, die dem Behälter 30 zugeordnet ist, um die senkrechte
Positionierung des Behälters in der Toilettenschüssel auf eine Weise zu
ermöglichen, dass die Diffusionsnuten 47 nach oben gerichtet sind.
Mit der Hängevorrichtung 45 ist ein Haken 46 verbunden, der
am Rand der Toilettenschüssel angreift. Schließlich wird die Positionierung
des Spenders 1 im Toilettenbecken durch Abreißstreifen 42
erleichtert, mit denen, indem sie auf geeignete Weise entfernt werden, der Abstand
zwischen der Bodenschale 34 und der Wand der Toilettenschüssel einzustellen
ist.
Schließlich sind für die Bodenschale 34 und den
Auslass 44 außer den bereits im Zusammenhang mit den 4
bis 6 beschriebenen Ausführungsformen andere Ausführungen
möglich.
Es wird also festgestellt, dass die beschriebene Erfindung das angestrebte
Ziel erreicht und die Aufgaben erfüllt.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass in der so gearteten Erfindung
der Behälter selbst als ein Spender für die desinfizierende und geruchshemmende
Flüssigkeit dient.
Außerdem ermöglicht der Behälter, indem er als Spender
wirkt, eine optimale Hygiene der Toilettenschüssel, da er periodisch durch
einen neuen ersetzt wird und so immer für einen hygienischen effizienten Spender
sorgt.
Die so geartete Erfindung kann auf mancherlei Weise modifiziert und
variiert werden, wobei solche Abänderungen in den Bereich
der nachfolgenden Ansprüche fallen.
Alle Details können ebenfalls durch andere, technisch äquivalente
Details ersetzt werden.
Die verwendeten Materialien und die Formen und Abmessungen können
in der Praxis je nach Erfordernis ausgelegt werden, ohne dass dadurch der Schutzumfang
der nachfolgenden Ansprüche aufgegeben wird.