HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen
einer Fahrzeug-Sicherheitsvorrichtung.
Die vorliegende Erfindung betrifft im spezielleren Sicherheitsvorrichtungen
des in dem US-Patent Nr. 5 322 322 beschriebenen Typs. Dieses Patent offenbart eine
Sicherheitsvorrichtung zum Einpassen in ein Fahrzeugseitenfester, die sich im aufgeblasenen
Zustand über das Fenster spannt, um dadurch zu verhindern, daß der Insasse
bei einem Unfall durch das Fenster geschleudert wird. Die beschriebene Vorrichtung
besitzt ein aufblasbares Element in Form eines geflochtenen Schlauchs, der an voneinander
beabstandeten Stellen auf gegenüberliegenden Seiten des Fahrzeugfensters angebracht
ist und normalerweise unsichtbar in dem Fensterrahmen angeordnet ist.
Beim Feststellen eines Seitenaufpralls wird der geflochtene Schlauch
aufgeblasen, so daß sein Durchmesser zunimmt und seine Länge abnimmt.
Infolgedessen spannt sich der Schlauch zwischen seinen Montagepunkten, wobei diese
derart angeordnet sind, daß sich der aufgeblasene Schlauch in einem halbstarren
Zustand straff über das Fenster spannt, um den Insassen in der beschriebenen
Weise zu schützen.
Die vorliegende Erfindung ist auf das aufblasbare Element gerichtet,
das bei solchen Vorrichtungen verwendet wird, wie diese in dem US-Patent Nr. 5 322
322 beschrieben sind. Obwohl der primäre Verwendungszweck für solche Elemente
in Fahrzeug-Sicherheitsvorrichtungen besteht, und zwar insbesondere für den
Seitenaufprallschutz, besteht keine Absicht, die aufblasbaren Elemente der vorliegenden
Erfindung auf eine derartige Verwendung einzuschränken.
Allgemein ausgedrückt, es besitzen solche aufblasbaren Elemente
eine schlauchförmige Konstruktion aus Garn sowie eine Einrichtung zum Aufblasen
der schlauchförmigen Konstruktion derart, daß diese gleichzeitig in ihrem
Durchmesser zunimmt und in ihrer Länge abnimmt. Die Abnahme in der Länge
ist begrenzt, so daß eine Spannung oder Belastung entsteht, die das Element
im einmal aufgeblasenen Zustand halbstarr macht.
Die Aufblaseinrichtung kann eine Bahn aus flexiblem Material aufweisen,
die durch Tränken der schlauchförmigen Konstruktion mit Harz gebildet
ist. Alternativ hierzu kann ein separater undurchlässiger Beutel oder eine
separate undurchlässige Blase zu dem gleichen Zweck in die schlauchförmige
Konstruktion eingesetzt werden.
Ein Problem bei den in dem US-Patent beschriebenen geflochtenen Schläuchen
besteht darin, daß diese effektiv auf Einzelschlauchsysteme begrenzt sind,
da es noch nicht möglich ist, einen Doppel- oder Dreifachschlauch zu flechten
oder integrale Stege zu bilden, die an dem Schlauch angebracht sind.
Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, daß es nicht möglich
ist, einzelne Öffnungen in dem Schlauch in einer anderen Weise zu bilden als
durch zwangsweises Bilden eines Lochs zwischen den Fäden des Geflechts. Solche
Öffnungen können beispielsweise notwendig sein, um das Einsetzen einer
Blase zu ermöglichen, wenn die Enden des Schlauchs verschlossen sind, oder
um ein Herausführen eines Blasenfestlegestreifens aus dem Schlauch heraus zu
ermöglichen, um eine Bewegung von diesem zu verhindern oder diesen in einer
festen Position zu halten.
Im allgemeinen ist die Geflechtstruktur sehr locker, und es können
leicht beträchtliche Öffnungen gebildet werden, und zwar entweder unbeabsichtigterweise
oder gezielt, indem die Fäden etwas voneinander beabstandet gearbeitet werden.
Dies kann wiederum zu Problemen mit der Blase führen, die in der Art einer
Beule durch das Geflecht hindurchragen kann.
Derartige Schwierigkeiten lassen sich überwinden, indem das aufblasbare
Element durch einen Wirkvorgang hergestellt wird.
Das GB-Patent Nr. 2 33 9557 beschreibt ein aufblasbares Element für
Seitenaufprallschutzvorrichtungen, das eine gewirkte schlauchförmige Konstruktion
mit einem Rautenwirkmuster aufweist, das die in dem US-Patent Nr. 5 322 322 beschriebene
Geflechtkonstruktion zu imitieren versucht. Es ist jedoch nicht klar, wie eine derartige
Konstruktion beim Aufblasen eine Belastung erzeugt, so daß ein halbstarres
Konstruktionselement entsteht, wie dies zum Bilden einer wirksamen Barriere über
das Fenster bei einem Aufprall erforderlich ist.
Die EP-A-0 965 670 beschreibt ein Wirkmaterial, das für die Herstellung
eines aufblasbaren Sicherheitsgurtes gedacht ist. Der Gurt weist einen aufblasbaren
Bereich auf, der aus Wirkmaterial gebildet ist, das einen aufblasbaren Gurt umschließt.
Bei einer Kollision wird der Gurt an beiden Enden fixiert – und zwar in einer
Schnalleneinheit an dem einen Ende sowie an der Sicherheitsgurt-Straffungseinrichtung
an dem anderen Ende – sowie aufgeblasen. Bei dem verwendeten Material handelt
es sich um eine herkömmliche Konstruktion, bei der zusätzliche Fäden
in Längsrichtung vorgesehen sind, um die Expansion des Sicherheitsgurtes
in Längsrichtung zu steuern.
Die US-A-4 994 225 beschreibt einen herkömmlichen Front-Airbag,
der hergestellt wird durch Aufbringen eines synthetischen Wirkmaterials über
einer aufblasbaren Form sowie durch anschließendes Aufblasen der Form zum Spannen
des Materials in einer derartigen Weise, daß es die äußere Formgebung
der Form annimmt. Sobald die Form gedehnt worden ist, wird eine elastomere Beschichtung
auf das gedehnte Material aufgebracht, und die Konstruktion wird erwärmt, in
erster Linie zum Aushärten der Beschichtung, jedoch auch zum Entlasten sowie
zum Wärme-Fixieren des Materials. Eine Entlastung ist in diesem Fall wichtig,
um dem Material die maximale Dehnung während des Aufblasvorgangs zu ermöglichen.
Die vorliegende Erfindung will ein aufblasbares Element schaffen,
das den Anforderungen einer Spannung erzeugenden schlauchförmigen Anordnung
entsprechend funktioniert.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum
Herstellen eines aufblasbaren Spannschlauchs angegeben, der beim Aufblasen eine
Durchmesservergrößerung und eine Längenreduzierung erfährt und
der einen schlauchförmigen Körper aus Wirkmaterial sowie eine Einrichtung
zum Aufblasen des schlauchförmigen Körpers aufweist, wobei das Verfahren
folgende Schritte aufweist:
es wird ein Schlauch durch einen Wirkvorgang unter Verwendung von Synthetikgarn
gebildet, anschließend wird der gewirkte Schlauch einer Spannungsbelastung
ausgesetzt und einer Fixierungsbearbeitung unterzogen, um die Festigkeit und die
Spannungserzeugungs-Leistungsfähigkeit des gewirkten Schlauchs im aufgeblasenen
Zustand zu verbessern, wobei der Fixierungsvorgang eine Entlastungsphase beinhaltet;
wobei die Spannungsbelastungs- und Fixierungsvorgänge, die somit als Hauptspannungsbelastungsvorgang
und Hauptfixierungsvorgang definiert sind, die Schritte des Erwärmens des gewirkten
Schlauchs beinhalten, während der Schlauch gleichzeitig in Längsrichtung
unter Spannung gehalten wird;
wobei auf den Hauptfixierungsvorgang die Entlastungsphase folgt, die die Schritte
des Erwärmens des gewirkten Schlauchs, der der Spannungsbelastung in Längsrichtung
ausgesetzt wird, umfaßt, wobei die Erwärmung jedoch auf eine niedrigere
Temperatur und die Spannungsbelastung auf eine niedrigere Spannung als bei dem Hauptspannungsbelastungsvorgang
und dem Hauptfixierungsvorgang erfolgen.
Unter dem Begriff Spannschlauch ist eine schlauchförmige Anordnung
zu verstehen, die beim Aufblasen eine Durchmesservergrößerung und eine
Längenreduzierung erfährt, so daß beim Festlegen bzw. Einspannen
der Länge der Schlauch eine Spannung oder eine Spannungsbelastung zwischen
den festgelegten bzw. eingespannten Enden erzeugt. Diese Spannung oder Spannungsbelastung
ist notwendig, damit der Schlauch bei seiner Anwendung als Fahrzeug-Seitenaufprallschutzvorrichtung
das erforderliche halbstarre Konstruktionselement bilden kann.
Ein Spannschlauch, der einfach durch einen Wirkvorgang gebildet ist,
wie dies in der GB 2 339 557 beschrieben
ist, erzeugt beim Aufblasen ein Spannungsausmaß zwischen seinen festgelegten
Enden; die Längenreduzierung und die Lastentwicklung sind jedoch nicht von
ausreichender Größe zum Gebrauch bei kommerziellen Anwendungen.
Zum Erzeugen eines gewirkten Gebildes mit den zur Verwendung bei kommerziellen
Anwendungen erforderlichen Eigenschaften, wird der gewirkte Schlauch gemäß
der Erfindung einer Spannungsbelastung und einer Fixierungsbearbeitung unterzogen,
um dadurch sicherzustellen, daß das das gewirkte Gebilde bildende Fadenmaterial
in einer geometrischen Konfiguration fixiert werden, die für die Erzeugung
von Spannungsbelastung beim Aufblasen am besten geeignet ist. Ein bevorzugtes Wirkmuster
ist 2:1 Tricot und 1:1 Tricot; jedoch könnten zum Erzeugen eines ähnlichen
Effekts auch andere Wirkmuster verwendet werden.
Das zum Herstellen des Schlauchs verwendete Material ist Kunstfasergarn,
beispielsweise Polyester, wobei dieses vorzugsweise vom Multifilament-Typ ist. Jedoch
können auch Garne aus anderen Synthetikmaterialien verwendet werden, vorausgesetzt
daß die Wärmefixierungsbedingungen in geeigneter Weise variiert werden.
Beispiele hierfür sind Nylon, Polypropylen, Viskose und HMWHDPE.
Ein Spannschlauch, ob er nun geflochten oder gewirkt ist, wird aus
einer Vielzahl von Fäden gebildet, die in derartiger Form vorliegen, daß
bei der Durchmesservergrößerung des Schlauchs beim Aufblasen sich der
Winkel der Fäden innerhalb der Konstruktion verändert. Während der
Winkel relativ zu der Längsachse des Schlauchs größer wird, wird
der Schlauch dann in seiner Länge kürzer. Wenn jedoch der Schlauch an
jedem Ende derart festgehalten ist, daß sich seine Länge nicht vermindern
kann, dann verursacht das Aufblasen zwangsweise ein Straffen des Schlauchs, so daß
eine Spannung in dem Schlauch erzeugt wird, da sich der Schlauch nicht verkürzen
kann, wie er es gern möchte.
Man ist der Ansicht, daß die winkelmäßige Veränderung
des Fadenmaterials zum Erzeugen von Spannungsbelastung am wirksamsten ist, bis diese
einen Winkel von ca. 45° erreichen.
Die Winkel der Fäden eines typischen Beispiels eines gewirkten
und fixierten Schlauchs sind in 2 veranschaulicht,
die derart ausgerichtet sind, daß die Längsachse der Zeichnung parallel
zu der Längsachse des Schlauchs ist. Wie zu sehen ist, könnte der Ausgangswinkel
bei einer Maschenlänge von 6,62 mm etwa 10° betragen. Die Distanz zwischen
den Maschenreihen in der Maschinenrichtung beträgt ca. 6,5 mm; der Ausgangsumfang
beträgt etwa 104 mm.
Beim Aufblasen wird der Umfang größer; während der
Umfang auf 385 mm erhöht wird, erreicht der Winkel des Fadenmaterials nun ca.
43°, und die Distanz zwischen den Maschenreihen hat sich auf ca. 4,9 mm verringert.
Da der Schlauch aus Synthetikgarnmaterialien hergestellt ist, die einen Elastizitätsmodul
aufweisen, wird sich auch der Schlauch insgesamt bei zunehmendem Durchmesser unter
der genannten Spannungsbelastung dehnen.
Bei einem speziellen Ausführungsbeispiel der Erfindung erfolgt
das Wirken des Schlauchs auf einer Raschel-Doppelnadelbett-Wirkmaschine unter Verwendung
von Polyester-Multifilamentgarn mit 1100 DTEX. Die verwendete Maschine hat die Größe
9, und das Wirken des Schlauchs erfolgt unter Verwendung von 44 Nadeln an jedem
Bett. Bei der Wirkmaterialkonstruktion handelt es sich um 2:1 Tricot und 1:1 Tricot
mit einer Maschenlänge von 6,75 mm.
Als nächstes wird der gewirkte Schlauch einem Erwärmungs-
und Fixierungsvorgang unterzogen, indem er über beheizte Rollen geführt
wird, während er gleichzeitig in Längsrichtung unter Spannungsbelastung
gehalten wird. Der Fixierungsvorgang beinhaltet eine Entlastungsphase, um für
ein geringes restliches Schrumpfen unter Wärme bei erhöhten Temperaturen
zu sorgen. Man läßt den Schlauch abkühlen, während der Schlauch
in Längsrichtung unter Spannungsbelastung gehalten wird. Nach dem Abkühlen
wird die Spannungsbelastung aufgehoben.
Wenn der Schlauch die Wirkmaschine verläßt, hat er eine
recht instabile Struktur, die aus Reihen von lockeren Maschen besteht, deren Schenkel
beträchtlich gekrümmt sind. Der anschließende Fixierungsvorgang hat
den Effekt, daß die Struktur verdichtet wird, die Schenkel gerade gemacht werden
und diese in erster Linie in Maschinenrichtung – d.h. entlang der Längsachse
des Schlauchs – ausgerichtet werden. Der gewirkte Schlauch beinhaltet aufgrund
der Art des Wirkvorgangs ein beträchtliches Maß an Durchhängen in
dem System, und der Fixierungsvorgang ist zum Minimieren dieses Durchhängens
von größter Bedeutung, da er den Effekt hat, daß das Fadenmaterial
in der optimalen Richtung ausgerichtet wird.
Der fertige Schlauch wird auf eine Länge geschnitten, die durch
die spezielle Verwendung bestimmt wird, für die der Schlauch gedacht ist. Für
die Anwendung bei einer Seitenaufprall-Fahrzeugsicherheitsvorrichtung beispielsweise
wird die Länge aufgrund der Abmessungen des Fensters vorgeschrieben, in die
sie eingepaßt werden soll. Typische Längen für diesen Zweck liegen
im Bereich von 1300 mm bis 2000 mm. Das Schneiden des Rohrs kann in verschiedenartiger
Weise erfolgen, doch vorzugsweise werden die durchtrennten Enden versiegelt, um
ein Ausfransen zu verhindern.
Zum Beispiel kann ein beheiztes Messer sowohl zum Zerteilen des Schlauchs
in Längsstücke als auch zum Versiegeln der durchtrennten Enden verwendet
werden. Vorzugsweise wird der Schlauch an mindestens einem Ende offen gelassen,
um das Einsetzen einer Blase zu ermöglichen. Wenn jedoch beide Ende verschlossen
bleiben, kann die Blase durch eine oder mehrere Öffnungen hindurch eingesetzt
werden, die bei dem Wirkvorgang speziell für diesen Zweck gebildet worden sind.
Die Temperatur, auf die der Schlauch während des Fixierungsvorgangs
erwärmt wird, und die aufgebrachte Spannungsbelastung hängen von den verwendeten
Materialien sowie den letzten Endes erforderlichen Eigenschaften ab. Typischerweise
für Polyestergarne können die beheizten Rollen eine Temperatur von 230
°C aufweisen und der Schlauch bei einer Spannungsbelastung von 100 kg gehalten
werden.
Während des Fixierungsvorgangs werden die Einzelfäden bzw.
die einzelnen Fadenmaterialbereiche in dem gewirkten Schlauch in der Ausrichtung
fixiert, die für den Schlauch am besten geeignet ist, um in seiner Länge
abzunehmen und, falls der Schlauch festgelegt ist, beim Aufblasen eine Spannungsbelastung
zu erzeugen.
BEISPIEL
Ein Spannschlauch mit einer Länge von 1710 mm, der mit dem vorstehend
beschriebenen Verfahren hergestellt ist, besaß einen Ausgangsdurchmesser von
32 mm und war an seinen Enden bei einer Fixierungs-Mittenbeabstandung von 1595 mm
festgehalten. Eine in den Schlauch integrierte aufblasbare Blase wurde dann auf
einen Druck von 2,2 bar und einen Durchmesser von 120 mm aufgeblasen. Unter diesen
Bedingungen wurde zwischen den festgelegten Enden des Schlauchs eine Spannungsbelastung
von 500 kg erzeugt.
Ein Merkmal des Wirkvorgangs besteht darin, daß mehrere Schläuche
und komplexe schlauchförmige Gebilde gewirkt werden können, die getrennte
Öffnungen und Bereiche für das Aufblasen aufweisen. Ferner
kann das schlauchförmige Gebilde an bestimmten Bereichen durch Wirken verbunden
werden, so daß ein einziges Gebilde entsteht, wenn eine lokale Verstärkung
oder Nahtbildung erforderlich ist.
Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung wird die aufgeblasene
Formgebung des aufblasbaren Elements durch selektives Vergrößern oder
Verkleinern der Maschenlänge innerhalb des gewirkten Schlauchs variiert, so
daß der effektive Durchmesser des aufblasbaren Elements in dem Bereich, in
dem die Maschenlänge variiert worden ist, entweder größer wird oder
kleiner wird.
Ferner ist auch erkennbar, daß für eine bestimmte Anzahl
von Wirknadeln in einer bestimmten Struktur der effektive Durchmesser durch Modifizieren
der Maschenlänge in der vorstehend beschriebenen Weise variiert werden kann
und außerdem auch die Spannungserzeugungs-Leistungsfähigkeit verändert
wird. Im allgemeinen führt eine Vergrößerung der Maschenlänge
zu einer Vergrößerung des effektiven Durchmessers sowie auch der Spannungserzeugungs-Leistungsfähigkeit
bei einem bestimmen Aufblasdruck.
Zum besseren Verständnis der Erfindung wird im folgenden eine
Ausführungsform von dieser lediglich als Beispiel unter Bezugnahme auf die
Begleitzeichnungen beschrieben; darin zeigen:
1 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung,
die zum Ausführen des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignet ist;
und
2 eine schematische Darstellung zur Unterstützung
der Erläuterung der Variation des Garnmaterialwinkels beim Aufblasvorgang.
Wie unter Bezugnahme auf 1 ersichtlich,
ist dort ein Beispiel einer Wärme-Fixierungseinrichtung zum Ausführen
des Fixierungsvorgangs an dem gewirkten Schlauch dargestellt. Es sei angenommen,
daß der gewirkte Schlauch bereits in der vorstehend beschriebenen Weise hergestellt
ist und auf eine Rolle 1 aufgerollt ist; der Prozeß könnte jedoch
auch in fortlaufender Weise erfolgen.
Von der Rolle 1 oder einem anderen Abgabemechanismus wird
der gewirkte Schlauch mit einer kontrollierten Vorspannung einem Satz von 2 angetriebenen
Rollen zugeführt, die mit einer festen Geschwindigkeit laufen, die typischerweise
400 mm/min. beträgt. Der Schlauch läuft dann um eine Führungsrolle
3 und anschließend über zwei beheizte Rollen 4, die
derart angeordnet sind, daß zuerst die eine Oberfläche und anschließend
die gegenüberliegende Oberfläche mit der beheizten Oberfläche einer
Rolle in Berührung treten.
Die Rollen 4 weisen typischerweise eine Oberflächentemperatur
von ca. 230 °C auf, jedoch ist dies von solchen Systemparametern, wie z.B.
der Durchsatzgeschwindigkeit, dem Rollendurchmesser, dem Berührungsbogen usw.
abhängig. Bei dem derzeit verwendeten Garnmaterial (Polyester) könnten
die Gerätschaften derart ausgebildet sein, daß der Schlauchkörper
eine Minimumtemperatur von 165 °C erreicht, wobei dies jedoch je nach verwendetem
Garnmaterial variiert.
Als nächstes läuft der gewirkte Schlauch über die Rolle
5, die an einer Lastzelle (nicht gezeigt) angebracht ist, und läuft
sodann weiter zu den angetriebenen Rollen 6. Die Geschwindigkeit der Rollen
6 wird durch die an der Rolle 5 angebrachte Lastzelle automatisch
derart gesteuert, daß eine im wesentlichen konstante Spannungsbelastung –
typischerweise 100 kg – zwischen den Rollen 3 und 5, d.h.
während der Erwärmung, aufrechterhalten wird. Nach der Passage über
die beheizten Rollen 4 und bei der Passage über die Rollen
5 und 6 läßt man den Schlauch auf Umgebungstemperatur
abkühlen, wobei er jedoch immer noch unter Spannungsbelastung steht. Schließlich
wird der nun wärmefixierte Schlauch auf eine Rolle 7 gewickelt oder
anderweitig verpackt.
Der Entlastungsschritt wird nach dem Fixierungsvorgang ausgeführt
und beinhaltet wiederum die Passage des Schlauchs über einen weiteren Satz
von beheizten Rollen bei einer reduzierten Temperatur, die typischerweise um ca.
170 °C beträgt, sowie bei einer reduzierten Spannungsbelastung, die je
nach den erforderlichen Eigenschaften so gering wie 10 kg sein könnte. Dieser
Entlastungsvorgang erfordert, daß die endgültige Austrittsgeschwindigkeit
gering ist als die Austrittsgeschwindigkeit aus dem Fixierungsbereich.
Während des Fixierungsvorgangs geschieht eine Vielzahl von Dingen:
- – der Schlauch wird aufgrund der Spannungsbelastung und der Wärme
gedehnt;
- – der Schlauch wird aufgrund der Geraderichtung der Schenkel der Maschen
sowie der Verriegelung der Maschen in der Maschinenrichtung in der Länge größer
und in der Breite kleiner;
- – der Schlauch wird durch Wärmeschrumpfung des Garnmaterials in
der Länge kleiner;
- – der Schlauch nimmt aufgrund einer Normalisierung der Maschen innerhalb
der Schlauchkonstruktion in seiner Festigkeit zu, so daß die aufgebrachte Last
über die Gesamtheit des die Konstruktion bildenden Garnmaterials gleichmäßiger
verteilt wird.
In dem Schlauch lassen sich in einfacher Weise Öffnungen bilden,
indem einfach das Garnmaterial in Form einer Öffnung gewirkt wird. Der normale gewirkte
Schlauch, der aus einer Vielzahl von Reihen mit einer Vielzahl von Maschen gebildet
ist, hat keinerlei Löcher von signifikanter Größe und läßt
sich nicht leicht zu signifikanten Öffnungen bilden, es sei denn, das Garnmaterial
wird durchtrennt. Hierbei handelt es sich um wesentliche Vorteile gegenüber
eines Geflechtschlauchs, der in der eingangs geschilderten Weise leicht ausreichend
große Öffnungen bilden kann, so daß die Blase nach außen herausragen
kann.