Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft Abgabevorrichtungen zum Abgeben
von Beschichtungsmaterialien, wie zum Beispiel flüssigen Beschichtungsmaterialien
(im Folgenden manchmal als „Anstrichmittel" bezeichnet) oder pulverförmigem
Beschichtungsmaterial (im Folgenden manchmal als „Beschichtungspulver" oder
„Pulver" bezeichnet), das in einem Gasstrom, zum Beispiel einem Luftstrom,
von beispielsweise einem Pulverwirbelbett, suspendiert ist. Sie wird im Zusammenhang
mit einer Abgabevorrichtung (im Folgenden manchmal als „Pistole" bezeichnet)
zum Abgeben von Beschichtungspulver offenbart. Es wird jedoch angenommen, dass sie
auch in anderen Anwendungen Nutzen finden kann.
Hintergrund der Erfindung
Systeme zum Abgeben von Beschichtungsmaterialen sind bekannt. Es gibt
zum Beispiel die in den US-PS 3,536,514; 3,575,344; 3,698,636; 3,843,054; 3,913,523;
3,964,683; 4,037,561; 4,039,145; 4,114,564; 4,135,667; 4,169,560; 4,216,915; 4,360,155;
4,381,079; 4,447,008; 4,450,785; Re. 31,867; 4,520,754; 4,580,727; 4,598,870; 4,685,620;
4,788,933; 4,798,340; 4,802,625; 4,825,807; 4,921,172; 5,353,995; 5,358,182; 5,433,387;
5,720,436; 5,853,126 und 6,328,224 dargestellten und beschriebenen Systeme. Des
Weiteren gibt es die in den US-PS 2,759,763; 2,955,565; 3,102,062; 3,233,655; 3,578,997;
3,589,607; 3,610,528; 3,684,174; 4,066,041; 4,171,100; 4,214,708; 4,215,818; 4,323,197;
4,350,304; 4,402,991; 4,422,577; Re. 31,590; 4,505,430; 4,518,119; 4,726,521; 4,779,805;
4,785,995; 4,879,137; 4,890,190 und 4,896,384; in der britischen Patentschrift 1,209,653;
in den japanischen veröffentlichten Patentanmeldungen: 62-140,660; 1-315,361;
3-169,361; 3-221,166; 60-151,554; 60-94,166; 63-116,776; 58-124,560 und in der französischen
Patentschrift 1,274,814 dargestellten und beschriebenen Vorrichtungen. Weiterhin
gibt es die in „AerobellTM Powder Applicator ITW Automatic Division"
und „AerobellTM & Aerobell Plus Rotary Atomizer, DeVilbiss Ransburt
Industrial Liquid Systems" beschriebenen Vorrichtungen. Diese Auflistung soll keine
Darstellung dafür bedeuten, dass eine vollständige Suche sämtlicher
relevanter Technik durchgeführt worden ist, dass keine passendere Technik als
die aufgelistete besteht oder dass die aufgelistete Technik für Patentierbarkeit
von Belang ist. Auch sollte keine solche Darstellung abgeleitet werden.
Die Schrift US 5,716,008 offenbart
eine Abgabevorrichtung mit einer Düse, die eine Öffnung aufweist, durch
die Beschichtungsmaterial abgegeben wird, und einer Kupplung zur Verbindung der
mindestens einen Düse mit einer Quelle von abzugebendem Beschichtungsmaterial.
Die herkömmliche Abgabevorrichtung umfasst weiterhin ein Halteglied, das eine
Pumpeneinheit stützt, die durch einen Zylinder, einen Auslöser und einen
Pumpenbetätigungsmechanismus sowie andere Komponenten definiert wird. Diese
Pumpeneinheit ist dazu ausgeführt, in einer zwei Teile umfassenden Verkleidung
eingeschlossen zu werden, wobei diese beiden Teile an einer ersten und einer zweiten
Verbindungsstelle aneinander anstoßen, die sich allgemein in Längsrichtung
der Verkleidung erstreckt.
Offenbarung der Erfindung
Gemäß einem Aspekt der Erfindung enthält eine Abgabevorrichtung
eine Öffnung, durch die Beschichtungsmaterial abgegeben wird, eine Kupplung
zur Verbindung der Öffnung mit einer Quelle von abzugebendem Beschichtungsmaterial
und eine Verkleidung zum Umschließen mindestens eines Teils der Abgabevorrichtung.
Die Verkleidung enthält zwei Verkleidungsteile, die an einer ersten und an
einer zweiten Verbindungsstelle aneinander anstoßen, die sich allgemein in
Längsrichtung der Verkleidung erstrecken.
Die Verkleidung umfasst beispielsweise eine in etwa gerade zylindrische
Verkleidung.
Weiterhin umfasst die Verkleidung beispielsweise eine in etwa gerade
kreiszylindrische Verkleidung, und jeder der beiden Teile ist folglich teilweise
gerade kreiszylindrisch.
Die Verkleidung enthält beispielsweise eine Längsachse.
Ein erster der Teile bildet einen Bogen, der um die Achse gemessen etwas mehr als
180° beträgt, und ein zweiter der Teile bildet einen Bogen, der um die
Achse gemessen etwas weniger als 180° beträgt. Weiterhin bildet der erste
der Teile gemäß dieser Ausgestaltung beispielsweise einen Bogen, der um
die Achse gemessen ca. 200° beträgt, und der zweite der Teile bildet einen
Bogen, der um die Achse gemessen ca. 160° beträgt.
Die Verkleidungsteile sind beispielsweise aus elastischen, elektrisch
nicht leitenden Materialien hergestellt. Weiterhin sind die Verkleidungsteile gemäß
dieser Ausgestaltung aus Acetalharz hergestellt.
Die Verkleidungsteile enthalten beispielsweise innere Seitenwände,
die sich allgemein in Längsrichtung daran entlang erstreckende Nuten enthalten.
Ein erster der Verkleidungsteile enthält beispielsweise einen
lateralen Rand mit einem ersten Merkmal, und ein zweiter der Verkleidungsteile
enthält einen lateralen Rand mit einem zweiten Merkmal, das komplementär
zum ersten Merkmal ausgebildet ist.
Weiterhin umfasst das erste Merkmal beispielsweise gemäß
dieser Ausgestaltung eine Nut mit in etwa V-förmigem Boden, und das zweite
Merkmal umfasst einen in etwa V-förmigen Rand.
Darüber hinaus enthält der erste Verkleidungsteil gemäß
dieser Ausgestaltung zwei laterale Ränder. Jeder laterale Rand des ersten Verkleidungsteils
enthält ein erstes Merkmal. Der zweite Verkleidungsteil enthält zwei laterale
Ränder. Jeder laterale Rand des zweiten Verkleidungsteils enthält ein
zweites Merkmal, das komplementär zum ersten Merkmal ist. Jedes erste Merkmal
umfasst eine Nut mit in etwas V-förmigem Boden. Jedes zweite Merkmal umfasst
einen in etwa V-förmigen Rand.
Weiterhin enthält die Vorrichtung gemäß dieser Ausgestaltung
beispielsweise ein zwischen dem ersten und dem zweiten Merkmal angeordnetes Dichtungsmaterial.
Die Abgabevorrichtung enthält beispielsweise ein vorderes Ende
neben der Öffnung. Das vordere Ende enthält ein Merkmal zum Zusammenwirken
mit einem an einem vorderen Ende eines ersten der Verkleidungsteile vorgesehenen
Merkmal, um den Eingriff des vorderen Endes des ersten der Verkleidungsteile mit
dem vorderen Ende der Abgabevorrichtung zu erleichtern. Des weiteren enthält
das vordere Ende ein Merkmal zum Zusammenwirken mit einem an einem vorderen Ende
eines zweiten der Verkleidungsteile vorgesehenen Merkmal, um den Eingriff des vorderen
Endes des zweiten der Verkleidungsteile mit dem vorderen Ende der Abgabevorrichtung
zu erleichtern.
Das Merkmal am vorderen Ende entweder der Abgabevorrichtung oder der
Verkleidungsteile umfasst eine Nut, die sich im Wesentlichen durchgehend um einen
Umfang des vorderen Endes entweder der Abgabevorrichtung oder der Verkleidungsteile
erstreckt, und das am vorderen Ende des jeweils anderen Elements, der Verkleidungsteile
oder der Abgabevorrichtung, vorgesehene Merkmal enthält eine Lippe zur Ineingriffnahme
der Nut.
Die Abgabevorrichtung enthält beispielsweise ein rückwärtiges
Ende, das ein Merkmal zum Zusammenwirken mit einem am rückwärtigen Ende
eines ersten der Verkleidungsteile vorgesehenen Merkmal enthält, um einen Eingriff
des rückwärtigen Endes des ersten der Verkleidungsteile mit dem rückwärtigen
Ende der Abgabevorrichtung zu erleichtern. Des Weiteren enthält das rückwärtige
Ende der Abgabevorrichtung ein Merkmal zum Zusammenwirken mit einem an einem rückwärtigen
Ende eines zweiten der Verkleidungsteile vorgesehenen Merkmal, um einen Eingriff
des rückwärtigen Endes des zweiten der Verkleidungsteile mit dem rückwärtigen
Ende der Abgabevorrichtung zu erleichtern.
Gemäß dieser Ausgestaltung enthält das Merkmal an einem
rückwärtigen Ende der Abgabevorrichtung einen eine erste Nase enthaltenden
Ring, und das an einem rückwärtigen Ende eines ersten der Verkleidungsteile
vorgesehene Merkmal enthält einen Flansch, der mit mindestens einem Durchgang
versehen ist, welcher bei der Montage der Verkleidung an der Abgabevorrichtung die
mindestens eine Nase dadurch durchlässt.
Gemäß dieser Ausgestaltung enthält die Abgabevorrichtung
ein vorderes Ende neben der Öffnung. Das vordere Ende enthält ein Merkmal
zum Zusammenwirken mit einem an einem vorderen Ende eines ersten der Verkleidungsteile
vorgesehenen Merkmal, um den Eingriff des vorderen Endes des ersten der Verkleidungsteile
mit dem vorderen Ende der Abgabevorrichtung zu erleichtern. Des Weiteren enthält
das vordere Ende der Abgabevorrichtung ein Merkmal zum Zusammenwirken mit einem
an einem vorderen Ende eines zweiten der Verkleidungsteile vorgesehenen Merkmal,
um den Eingriff des vorderen Endes des zweiten der Verkleidungsteile mit dem vorderen
Ende der Abgabevorrichtung zu erleichtern.
Gemäß dieser Ausgestaltung enthält das an einem rückwärtigen
Ende eines ersten der Verkleidungsteile vorgesehene Merkmal beispielsweise eine
am Flansch vorgesehene Rampenfläche zum Zusammenwirken mit mindestens einer
Nase, um das am vorderen Ende des einen der Verkleidungsteile vorgesehene Merkmal
in Eingriff mit dem vorderen Ende der Abgabevorrichtung zu drücken.
Die Quelle des abzugebenden Beschichtungsmaterials umfasst eine Quelle
pulverförmigen Beschichtungsmaterials.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird durch Bezugnahme auf die folgende ausführliche
Beschreibung und die beigefügten Zeichnungen, die die Erfindung darstellen,
am besten verständlich. In den Zeichnungen zeigen:
1 ein gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung
ausgeführtes System, wobei bestimmte Komponenten des Systems in einem Teil-Längschnittseitenaufriss
und andere Komponenten des Systems schematisch dargestellt sind;
2 einen Vorderaufriss eines Details des in
1 dargestellten Systems;
3 ein Seitenaufriss des in 2
dargestellten Details;
4 einen Rückaufriss des in den 2–3
dargestellten Details;
5 eine Schnittansicht des in den 2–4
dargestellten Details, allgemein entlang den Schnittlinien 5-5 von 4;
6 eine Schnittansicht des in den 2–5
dargestellten Details, allgemein entlang den Schnittlinien 6-6 von 4;
7 eine Schnittansicht des in den 2–6
dargestellten Details, allgemein entlang den Schnittlinien 7-7 von 4;
8 einen Vorderaufriss eines Details des in
1 dargestellten Systems;
9 eine Schnittansicht des in 8
dargestellten Details allgemein entlang den Schnittlinien 9-9 von 8;
10 einen Vorderaufriss eines Details des in
1 dargestellten Systems;
11 einen Seitenaufriss des in 10
dargestellten Details;
12 einen Rückaufriss des in den 10–11
dargestellten Details;
13 eine Schnittansicht des in den 10–12
dargestellten Details allgemein entlang den Schnittlinien 13-13 von 12;
14 eine Schnittansicht des in den 10–13
dargestellten Details allgemein entlang den Schnittlinien 14-14 von 12;
15 einen Seitenaufriss eines Details des in
1 dargestellten Systems;
16 eine Rückansicht des in 15
dargestellten Details;
17 einen Seitenaufriss eines Details des in
1 dargestellten Systems;
18 einen Rückaufriss des in 17
dargestellten Details;
19 einen Längsschnittseitenaufriss des in den
17–17 dargestellten
Details;
20 einen Längsschnittseitenaufriss eines Details
des in 1 dargestellten Systems;
21 einen Rückaufriss eines Details des in
1 dargestellten Systems;;
22 einen Längsschnittseitenaufriss des in
21 dargestellten Details;
23 einen Rückaufriss eines Details des in
1 dargestellten Systems;
24 einen Seitenaufriss des in 23
dargestellten Details;
25 einen Vorderaufriss eines Details des in
1 dargestellten Systems;
26 einen Längsschnittseitenaufriss des in
25 dargestellten Details; und
27 eine Teil-Schnittansicht des in den 21–22
dargestellten Details und des in den 23–24
dargestellten Details allgemein entlang den Schnittlinien 27-27 von 21
und 23.
Ausführliche Beschreibung der beispielhaften Ausführungsformen
Gemäß der Verwendung in dieser Anmeldung beziehen sich Begriffe
wie „elektrisch leitend" und „elektrisch nicht isolierend" auf die
verschiedensten Leitfähigkeiten, die elektrisch stärker leitend sind als
Materialien, die als „elektrisch nicht leitend" und „elektrisch isolierend"
beschrieben werden. Begriffe wie zum Beispiel „elektrisch halbleitend" beziehen
sich auf die verschiedensten Leitfähigkeiten zwischen elektrisch leitend und
elektrisch nicht leitend. Begriffe wie zum Beispiel „vordere(r)", „hintere(r)",
„oben", „unten" und dergleichen werden nur dazu verwendet, eine beispielhafte
Ausführungsform zu beschreiben und sollen nicht als einschränkend verstanden
werden.
Beschichtungsmaterialteilchen sind in der Regel ziemlich klein. Größen
in einem Bereich von 5 &mgr;m–50 &mgr;m sind nicht ungewöhnlich.
Infolgedessen sind Beschichtungsmaterialteilchen in der Regel hoch penetrierend,
das heißt, sie sind in der Lage, durch kleine Öffnungen in zum Beispiel
Einrichtungen einzudringen, die zu ihrer Abgabe verwendet werden, und sich dort
anzusammeln. Infolgedessen ist es wünschenswert, Beschichtungsmaterialabgabeeinrichtungen
auch in Hinblick darauf zu konzipieren, dass sie ohne zu große Schwierigkeiten
gereinigt werden können.
Um Pulverbeschichtungseinrichtungen zwischen einem Intervall, während
dessen eine erste Farbe oder Art von Pulverbeschichtungsmaterial abgegeben wird,
und einem Intervall, während dessen eine zweite Farbe oder eine zweite Art
von Pulverbeschichtungsmaterial abgegeben wird, erfolgt die Reinigung
der Pulverbeschichtungseinrichtung in Intervallen. Bei solch einer Reinigung wird
zum Beispiel die Einrichtung abgewischt, um jegliches angesammeltes Pulver zu lösen.
Darüber hinaus müssen Beschichtungsmaterialabgabeeinrichtungen
im Hinblick darauf konzipiert werden, auch andere Arten von Wartungsarbeiten, Routinewartung
oder andere, an der Einrichtung durchzuführen. Bei Wartungsarbeiten müssen
manchmal Abdeckungen oder Verkleidungen, die Komponenten des Beschichtungsmaterialabgabesystems
umschließen, damit solche Komponenten zum Beispiel weniger abgegebenem Beschichtungsmaterial
ausgesetzt sind, demontiert werden. Das Abdecken solcher Komponenten kann dazu führen,
dass das Ausmaß und die Komplexität der Reinigung, die an der Abgabeeinrichtung
durchgeführt werden muss, reduziert werden. Folglich wird bei der Konzipierung
solcher Verkleidungen die Fähigkeit solcher Verkleidungen berücksichtigt,
abgedeckte Komponenten gegen das Eindringen von Beschichtungsmaterial in die abgedeckten
Komponenten zu schützen, während gleichzeitig das Entfernen der Verkleidungen
erleichtert wird, so dass abgedeckte Komponenten wie erforderlich gewartet werden
können.
1 zeigt eine Pulverpistole 10 der allgemeinen
Art, zum Beispiel ein RPG-2 Doppelkopf-Roboterpulverpistolenmodell 78772, das von
ITW GEMA Automotive Systems, ITW Automotive Finishing Group, 320 Phillips Ave, Toledo,
Ohio 43612 erhältlich ist. Die Pistole 10 enthält zwei nebeneinander
liegende Düsen 12, von denen nur eine dargestellt ist. Jede Düse
12 ist durch ein jeweiliges Pulverzufuhrrohr 14 mit einem jeweiligen
Pulverschlauchwiderhakenanschluss 16 innerhalb der Pistole 10
verbunden, der in einem dafür in einer Roboterpulverpistolenrückplatte
18 vorgesehenen Durchgang angebracht ist (siehe auch 2–7).
Die Roboterpulverpistolenrückplatte 18 ist durch einen mit einem Gewinde
versehenen Roboterplattenhaltering 19 (siehe auch 8–9)
mit einer Roboterpulverpistolenadapterplatte 20 (siehe auch 10–14)
verbunden. Jede der Platten 18, 20 enthält zusammenpassende
Durchgänge für die verschiedenen Dienste, mit denen die Pistole
10 versehen ist. Solche Dienste für elektrostatisch unterstützte
Flüssigkeits- und Pulverbeschichtungspistolen umfassen zum Beispiel Leiter
für niedrige und/oder hohe elektrische Spannung, Beschichtungsmaterialversorgungen,
wie zum Beispiel Versorgungen mit in Luft mitgeführtem Pulver, Druckgas, zum
Beispiel Luft, usw.
Pulver strömt von einer Pulverquelle 32 nach vorne durch
das Pulverzufuhrrohr 14 zur Düse 12. Die Pulverquelle
32 kann eine beliebige mehrerer bekannter Arten sein, zum Beispiel ein
Wirbelbett der in der US-PS 5,768,800 dargestellten und beschriebenen Art. Ein Pulverzufuhrschlauch
46 erstreckt sich von der Pulverquelle 32 durch einen (nicht gezeigten)
Roboterarm zu dem Ende, an dem die Roboterpulverpistolenadapterplatte
20 angebracht ist. Ein proximales Ende 47 des Pulverzufuhrrohrs
14 ist durch einen vorderen Verteiler 50 (siehe auch
15–16) mit den
am Verteiler 50 angebrachten Düsen 12 verbunden. Die Komponenten
des Pulverzufuhrrohrs 14 und andere Komponenten der Pistole 10
sind zwischen dem Verteiler 50 und der Roboterpulverpistolenrückplatte
18 untergebracht. Der vordere Verteiler 50 wird durch mehrere,
beispielsweise zwei, Tragstützen 52 (siehe auch 17–19),
54 (siehe auch 20) von der Rückplatte
18 gestützt, welche geeignete Befestigungsmittel, wie zum Beispiel
mit Gewinde versehene Ansätze und Gewindelöcher enthalten, um die Befestigung
an der Rückplatte 18 und dem Verteiler 50 zu erleichtern.
Die Tragstützen 52, 54 können auch einen oder mehrere
Hohlräume, in der Stütze 54 dargestellt, zur Aufnahme eines oder
mehrerer Widerstände zur Verbindung zwischen einem oder mehreren Düsen
12 umgebende Koronaringen und zum Beispiel einem Bezugspotential, wie zum
Beispiel Erde, enthalten.
Eine beispielsweise in etwas gerade kreiszylindrische Verkleidung
60 umgibt und umschließt Teile solch einer Pulverabgabeeinrichtung,
die Verbindungen 14 und dergleichen. Die Verkleidung 60 enthält
zwei Teile 62(siehe auch 21, 22
und 27), 64 (siehe auch 23,
24 und 27), die im Folgenden
manchmal auch als ein größerer Teil 62 und ein kleinerer Teil
64 bezeichnet werden. Jeder der Teile 62, 64 ist teilweise
gerade kreiszylindrisch. Der größere Teil 62 bildet einen Bogen,
der um eine Achse 66 des Zylinders 60 gemessen etwas mehr als
180°, zum Beispiel 200°, beträgt, während der kleinere Teil
64 einen Bogen um die Achse 66 bildet, der etwas kleiner ist als
180°, zum Beispiel 160°. Die Verkleidungsteile 62,
64 sind beispielsweise aus elektrisch nicht leitenden Materialien hergestellt,
die flexibel sein können. Ein beispielhaftes Material enthält weißes
Acetron GP Acetalharz. Diese Flexibilität ermöglicht, dass die Komponenten
62, 64 während der Montage und Demontage über die in
der Verkleidung 60 untergebrachten Komponenten der Pistole 10
eingerastet werden. In den inneren Seitenwänden der Verkleidungsteile
62, 64 können zur Verbesserung der Flexibilität Nuten
vorgesehen sein. Zusätzliche Merkmale können zum Beispiel an den inneren
Seitenwänden der Verkleidungsteile 62, 64 vorgesehen sein,
um die Montage und Demontage der Komponenten der Pistole 10 zu erleichtern
und so einen Zwischenraum zwischen den Komponenten der Pistole 10 und den
Verkleidungsteilen 62, 64 zu bilden, usw.
Ein erster der Teile, beispielsweise der kleinere
Teil 64, ist entlang jedem seiner lateralen Ränder 72 mit
einem Merkmal 70 versehen, zum Beispiel einer Nut mit in etwa V-förmigem
Boden. Der zweite der Teile, beispielsweise der größere Teil
62 ist entlang jedem seiner lateralen Ränder 76 mit einem
komplementären Merkmal 74, beispielsweise einem in etwa V-förmigem
Rand, versehen, um entlang jeweiligen lateralen Rändern 72 des ersten
Teils 64 mit jeweiligen der Nuten 70 mit in etwa V-förmigem
Boden zusammenzuwirken. Das eine oder das andere Merkmal oder beide Merkmale
70, 74 können zum Beispiel mit einem Dichtungsmaterial
78, wie zum Beispiel einem O-Ring-Material, versehen sein, um das gegenseitige
Abdichten der Teile 62, 64 zu fördern und so das Eindringen
von abgegebenem Beschichtungsmaterial in das Innere 79 der Verkleidung
60 zu erschweren.
Der vordere Verteiler 50 enthält ein sich um den Umfang
erstreckendes, nach hinten weisendes Merkmal 80, wie zum Beispiel eine
Nut oder einen Hinterschliff, zum Zusammenwirken mit komplementären vorderen
Merkmalen 82, wie zum Beispiel Lippen, des größeren Verkleidungsteils
62 und des kleineren Verkleidungsteils 64.
An seinem hinteren Ende enthält jeder Verkleidungsteil
62, 64 einen Flansch 90, der sich um den Umfang teilweise
um seine hintere Erstreckung erstreckt. Die Flansche 90 sind in Abständen
durch Durchgänge 92 unterbrochen, die das Passieren von jeweiligen
Nasen 94 eines Verkleidungshalterings 96 (siehe auch
25–26) gestatten.
Das Innere des Verkleidungshalterings 96 ist zur Aufnahme der montierten
Verkleidungskomponenten 62, 64 in einer Gleit-Dichtungsausrichtung
bemessen. Dazu kann ein Dichtungs-O-Ring 97 in einer dazu um das Innere
100 des Verkleidungshalterings 96 herum vorgesehenen Nut
98 untergebracht sein. Die nach hinten weisende Seite 102 jedes
Flansches 90 neben jedem Durchgang 92 ist wie bei 104
dargestellt abgeschrägt. Die Abschrägung 104 fördert den
Eintritt des Fingers 94, der während der Montage der Verkleidung
60 an der Pistole 10 durch den jeweiligen Durchgang
92 in den Raum zwischen der Roboterpulverpistolenrückplatte
18 und dem Flansch 90 ragt, um die Merkmale 80,
82 in Dichtungseingriff zu drücken.
Die Ansprüche beziehen sich auf Beispiele bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung. Die Erfindung betrifft jedoch auch die Verwendung eines einzigen
Merkmals und einer Unterkombination von Merkmalen, die in den Ansprüchen offenbart
werden.