| Dokumentenidentifikation |
EP1256645 06.09.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001256645 |
| Titel |
Flachstrickmaschine mit mindestens einem Führungsbett |
| Anmelder |
H. Stoll GmbH & Co., 72760 Reutlingen, DE |
| Erfinder |
Mohr, Jürgen Dipl.-Ing., 72116 Mössingen, DE; Diebold, Armin, 72393 Burladingen, DE |
| DE-Aktenzeichen |
50112761 |
| Vertragsstaaten |
DE, ES, IT |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
08.05.2001 |
| EP-Aktenzeichen |
011110160 |
| EP-Offenlegungsdatum |
13.11.2002 |
| EP date of grant |
25.07.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
06.09.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D04B 15/10(2006.01)A, F, I, 20070626, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft, eine Flachstrickmaschine mit mindestens einem
Führungsbett für Strickwerkzeuge wie Nadeln oder Maschentransferelemente, wobei
die Strickwerkzeuge in Nuten des mindestens einen Führungsbetts verschiebbar gelagert
sind.
Tn der EP 0 103 033 und der EP 0 286 050 sind Elachstrickmaschinen
mit Führungsbetten für Transferelemente offenbart. wobei die Führungsbetten im
Bereich der Mitte der Nadelbetten geteilt sind und getrennt voneinander in Längsrichtung
bewegt werden können. Eine solche Teilung der Führungsbetten hat beispielsweise
beim Stricken eines V-Ausschnitts den Vorteil, dass die Minderung der beiden Ausschnitthälften
jeweils durch einen synchronen Versatz der beiden Hälften des Führungsbetts nach
außen in einem Schritt vorgenommen werden kann. Wäre das Führungsbett für die Maschentransferelemente
nicht geteilt, so würden dazu zwei Schritte benötigt werden. Sind jedoch Maschenumhängevorgänge
über die Mitte des Nadelbetts hinweg, beispielsweise aufgrund eines entsprechenden
Musters des Gestricks, erforderlich, so bieten einteilige Führungsbetten für Transferelemente
Vorteile, da dann der Versatz über die Mitte des Nadelbetts mit einem Versatzschritt
durchgeführt werden kann. Bei geteilten Führungsbetten entsprechend dem Stand der
Technik hingegen wären hingegen zwei Versatzschritte nötig.
Die bekannten geteilten Führungsbetten können jedoch nicht wie ein
einteiliges Führunasbett verwendet werden, da sie im Stoßbereich keine Nuten zur
Aufnahme von Strickwerkzeugen mehr aufweisen. Das Raster der Anordnung von Maschentransferelementen
in Nuten ist also an der Trennstelle unterbrochen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Flachstrickmaschine
mit mindestens einem Führungsbett so weiterzubilden, dass sie die Vorzüge von Strickmaschinen
mit geteilten Führungsbetten und von Strickmaschinen mit einteiligen Führungsbetten
vereinigt.
Die Aufgabe wird mit einer Flachstrickmaschine der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das mindestens eine Führungsbett quer
zu seiner Längsrichtung in mindestens zwei Teile geteilt ist, wobei die Trennstellen
zwischen den Teilen derart angeordnet sind, dass das Raster der Nuten des mindestens
einen Führungsbetts durch sie nicht unterbrochen wird. Dabei können bei zusammengefügten
Teilen des mindestens einen Fübrungsbetts sämtliche Nuten des Führungsbetts gleich
beabstandet sein. Dann ist beim Zusammenfügen der Teile des Führungsbetts kein
Unterschied zu einer Flachstrickmaschine mit einem einteiligen Führungsbett vorhanden.
Es sind nicht nur gleich viele Strickwerkzeuge im Nadelbett vorhanden, sondern
diese sind darüber hinaus auch noch im gleichen Abstand angeordnet wie bei einem
einteiligen Führungsbett.
Sollen beispielsweise Umhängevorgänge über die Trennstelle der einzelnen
Führunysbettenteile hinweg vorgenommen werden, so können alle Teile des mindestens
einen Führungsbetts vorzugsweise in Längsrichtung des Führungsbetts gemeinsam verstellbar
sein, sich also wie ein einheitliches Führungsbett verhalten, was für diese Art
von Umhängevorgängen vorteilhaft ist.
Die Teile des mindestens einen Führungsbetts können jedoch auch unabhängig
voneinander in Längsrichtung des Führungshetts verstellbar sein. Eine derartige
Verstellung der Führungsbettenteile ist beispielsweise zur Ausbildung von V-Ausschnitten
oder dergleichen von Vorteil.
Die Trennstellen zwischen den Teilen des mindestens einen Führungsbetts
können entweder zwischen zwei Nuten des Führungsbetts oder aber auch innerhalb
der Nuten des Führungsbetts und dort vorzugsweise am Nutrand angeordnet sein. Zur
Erhöhung der Stabilität ist es dabei außerdem von Vorteil, dass die Außenwandungen
der äußersten Nuten der Teile des mindestens einen Führungsbetts an der oder den
Trennstellen mindestens hereichsweise verstärkt sind. Dies kann beispielsweise
dadurch erreicht werden, dass die Teile an der oder den Trennstellen miteinander
verzahnt sind.
Nachfolgend werden mögliche Ausgestaltungen geteilter Führungshetten
einer Flachstrickmaschine gemäß der Erfindung und ihre Anwendung anhand der Zeichnungen
näher beschrieben.
Im Einzelnen zeigen:
- Fig. 1a
- eine schematische Darstellung eines geteilten Führungsbetts nach dem Stand
der Tenhnik und eines mit diesem herstellbaren Gestrickstücks mit V-Ausschnitt;
- Fig. 1b
- eine schematische Ansicht eines einteiligen Führungshetts nach dem Stand der
Technik und eines mit diesem herstellbaren Gestrickstücks mit mittigem Muster;
- Fig. 2
- eine schematische Darstellung eines geteilten Führungsbetts einer erfindungsgemäßen
Strickmaschine in zusammengefügter Position;
- Fig. 3
- eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung des Führungsbetts mit separierten
Teilen;
- Fig. 4 a-c
- einen vergrößerten Ausschnitt des Führungsbetts aus Fig. 2 im Bereich der Trennstelle;
- Fig. 5 a-c
- einen vergrößerten Ausschnitt des Führungshetts aus Fig. 2 im Bereich der Trennstelle
in einer alternativen Ausgestaltung.
In Fig. 1a ist ein Gestrickstück 1 mit einem V-Ausschnitt 2 gezeigt.
Zur Bildung des V-Ausschnitts müssen die beiden den Ausschnitt begrenzenden Gestrickbereiche
gemindert werden. Dazu lässt sich mit Vorteil ein geteiltes Führungshett mit Maschentransferelementen
einsetzen. Fig. 1a zeigt dabei ein Führungsbett 10 gemäß dem Stand der Technik
mit zwei Hälften 3 und 4 und Maschentransferelementen 30 und 40, wobei die beiden
Hälften in Pfeilrichtungen 300 und 400 getrennt voneinander nach außen bewegbar
sind, sodass die Minderungsvorgänge für die beiden den V-Ausschnitt 2 begrenzenden
Gestrickbereiche mit nur einem Versatzschritt pro Strickreihe durchgeführt werden
können. Wie Fig. 1a verdeutlicht, sind die Führungsbetthälften 3 und 4 jedoch nicht
dazu geeignet, wie ein einheitliches Führungsbett, wie es beispielsweise in Fig.
1b dargestellt ist, verwendet zu werden.
Beim Gestrickstück 6 gemäß Fig. 1b ist jedoch die Verwendung eines
einteiligen Führungsbetts 8 mit Maschentransferelementen 80 von Vorteil. Das Gestrick
6 weist nämlich im Bereich der Mitte des Führungsbettes ein Muster 7 auf, das durch
seitliches Maschenumhängen gebildet wird. Durch Hin- und Herbewegen des Führungsbetts
8 in Richtung des Doppelpfeils 800 können diese Umhängevorgänge sehr gut und ökonomischer
realisiert werden als mit den beiden Führungsbetthälften 3 und 4 aus Fig. 1a.
Die Fig. 2 und 3 zeigen nun ein Führungsbett 300 mit zwei Führungsbetthälften
100 und 200 für Strickwerkzeuge, heispielsweise für Nadeln oder Maschentransferelemente
gemäß der Erfindung, die die Vorteile des aus dem Stand der Technik gemäß Fig.
1 bekannten Führungsbetts 10 mit den Führungsbetthälften 3 und 4 sowie des einteiligen
Führungshetts 8 miteinander vereinigen. Die beiden Führungsbetthälften 100 und
200 können so zusammengeführt werden, dass durch die Trennebene 150 keine Störung
des Rasters von Nuten 110 bzw. 210 entsteht. Der Abstand S' der beiden Nuten 110
und 210 ist identisch zum Abstand S der Nuten 110 und 210 der beiden Führungsbetthälften
100 und 200. Werden die Führungsbetthälften 100 und 200 in der in Fig. 2 gezeigten
Weise zusammengefügt und synchron und parallel zueinander mittels der Spindeln
120 und 220 über getrennte Motoren 130 und 230 bewegt, so verhalten sich die Führungsbetten
100 und 200 insgesamt wie ein einteiliges Führunysbett.
Fig. 3 zeigt die Führungsbetthälften 100 und 200 in getrenntem Zustand.
Durch das Vorsehen der separaten Motoren 130 und 230 sowie der Gewindespindeln
120 und 220 können die beiden Führungsbetthälften 100 und 200 vollkommen getrennt
voneinander bewegt werden, sodass sich beispielsweise das in Fig. 1a gezeigte
Gestrickstück 1 mit V-Ausschnitt 2 mit den Führungsbetthälften 100 und 200 ebensogut
wie mit den Führungsbetthälften 3 und 4 gemäß dem Stand der Technik herstellen
lässt.
Fig. 4a zeigt einen vergrößerten Ausschnitt der Führungsbetthälften
100 und 200 im Bereich der Trennebene 150. Aus dieser vergrößerten Detaildarstellung
ist zu erkennen, dass die Nutwandungen der äußersten Nut 110 der Führungsbetthälfte
100 und der ersten Nut 210 der Führungsbetthälfte 200 nirgendwo unterbrochen sind.
Die Außenwandung der Nut 110 und die Außenwandung der Nut 210 sind miteinander
verzahnt, wodurch sich jeweils Sektionen 115 für die Nut 110 und Sektionen 215
für die Nut 210 ergeben, in denen die Nutwandung verstärkt ist. Diese Verstärkungszonen
führen insgesamt zu einer stabileren Konstruktion als bei Trennung der beiden Führungsbetten
100 und 200 entlang der Trennebene 150. Dies würde dazu führen, dass die äußeren
Wandungen der Nuten 110 und 210 überall nur die halbe Stärke im Vergleich zu den
Wandungen zwischen den übrigen Nuten der Führungsbetten 100 und 200 aufweisen würden.
Fig. 4b zeigt einen Schnitt durch die Führungsbetthälften 100 und
200 aus Fig. 4a entlang der Linie X-X. Der Schnitt erfolgt also im Bereich der
Verstärkungszone 115 der Außenwandung der Nut 110. Aus Fig. 4b ist deutlich zu
erkennen, dass die beiden Wandungen der Nuten 110 und 210 zusammen die gleiche
Stärke ergeben wie die Nutwandungen 105 und 205, dass also bei zusammengefügten
Führungsbetthälften 100 und 200 das Raster der Nuten der beiden Führungsbetthälften
100 und 200 an der Trennstelle nicht unterbrochen ist.
Fig. 4c zeigt einen Schnitt durch die Führungsbetthälften 100 und
200 aus Fig. 4a entlang der Linie Y-Y, also durch einen Bereich, in dem die Außenwandung
der Nut 210 im Vergleich zur Wandung der Nut 110 verstärkt ist.
Die Fig. 5a bis 5c sind den Figuren 4a bis 4c entsprechende Darstellungen
einer weiteren Möglichkeit einer Ausgestaltung einer Trennebene 150' zwischen zwei
Führungsbetthälften 100' und 200' eines Führungsbetts 300'. Auch hier findet eine
Verzahnung der beiden Führungsbetten 100' und 200' im Bereich der Trennebene 150'
statt, hier jedoch dadurch, dass die Außenwand der Nut 110 des Führungsbetts 100'
in den Sektionen 215' jeweils unterbrochen ist. Auch die Außenwand der Nut 210'
ist unterbrochen, jedoch versetzt zur Außenwand der Nut 110' in Sektionen 115'.
Insbesondere aus den Schnittdarstel lungen der Fig. 5b und 5c ist zu erkennen,
dass jetzt die Trennung der beiden Führungsbetten 100' und 200' jeweils am Rand
des Grundes der Nuten 110' und 210' verläuft.
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| Anspruch[de] |
- Flachatrickmaschine mit mindestens einem Führungsbett (300, 300') für Strickwerkzeuge
wie Nadeln oder Maschentransferelemente, wobei die Strickwerkzeuge in Nuten (110,
210; 110', 210') des mindestens einen Führungsbetts (300, 300') verschiebbar gelagert
sind, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Führungsbett (300,
300') quer zu seiner Längsrichtung in mindestens zwei Teile (100, 200; 100', 200')
geteilt ist, wobei die Trennstellen (150, 150') zwischen den Teilen (100, 200;
100', 200') derart angeordnet sind, dass das Raster der Nuten (110, 210; 110',
210') des mindestens eine Führungsbetts (300, 300') durch sie nicht unterbrochen
wird.
- Flachstrickmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei
zusammengefügten Teilen (100, 200; 100', 200') des mindestens einen Führungsbetts
(300, 300') sämtliche Nuten (110, 210; 110', 210') des mindestens einen Führungsbetts
(300, 300') gleich beabstandet sind.
- Flachstrickmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
alle Teile (100, 200, 100', 200') des mindestens einen Führungsbetts (300, 300')
in Längsrichtung des Führungsbetts gemeinsam verstellbar sind.
- Flachstrickmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass alle Teile (100, 200, 100', 200') des mindestens einen Führungsbetts (300,
300') unabhängig voneinander in Längsrichtung des Führungsbetts verstellbar sind.
- Flachstrickmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Trennstellen (150, 150') zwischen den Teilen (100, 200; 100', 200')
des mindestens einen Führungsbetts (300, 300') zwischen zwei Nuten (110, 210;
110', 210') des Führungsbetts angeordnet sind.
- Flachstrickmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Trennstellen (150') zwischen den Teilen (100', 200') in Nuten (110',
210') des Führungsbetts (300, 300') angeordnet sind.
- Flachstrickmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Außenwandungen der äußersten Nuten (110, 210) der Teile (100, 200;
100', 200') des mindestens einen Führungsbetts (300, 300') mindestens bereichsweise
verstärkt sind.
- Flachstrickmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die
Teile (100, 200; 100', 200') des mindestens einen Führungsbetts (300, 300') an
der oder den Trennstellen (150, 150') miteinander verzahnt sind.
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