| Dokumentenidentifikation |
DE102004010177B4 13.09.2007 |
| Titel |
Elektrostatische Fluidisierungsvorrichtung und elektrostatisches Fluidisierungsverfahren zur Beschichtung von Substraten mit Beschichtungspulver |
| Anmelder |
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., 80686 München, DE |
| Erfinder |
Cudazzo, Markus, Dipl.-Ing. (FH), 71229 Leonberg, DE; Strohbeck, Ulrich, Dipl.-Ing., 70569 Stuttgart, DE; Casu, Sascha, 71093 Weil im Schönbuch, DE |
| Vertreter |
PFENNING MEINIG & PARTNER GbR, 80339 München |
| DE-Anmeldedatum |
02.03.2004 |
| DE-Aktenzeichen |
102004010177 |
| Offenlegungstag |
13.10.2005 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
13.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
13.09.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
B05B 5/03(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
B05B 5/14(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
B05B 5/00(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
B05B 5/16(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
B05C 19/02(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
B05C 9/08(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
B05B 5/053(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine elektrostatische Fluidisierungsvorrichtung
und ein entsprechendes Fluidisierungsverfahren zur Pulverbeschichtung von Substraten
insbesondere mit gleichmäßiger Oberflächengeometrie und insbesondere
in Verbindung mit hohen Anforderungen an die Konstanz der Schichtdicke der aufzubringenden
Pulverbeschichtung. Die Fluidisierungsvorrichtung bzw. das Fluidisierungsverfahren
können insbesondere auch zur Pulverbeschichtung von Kleinteilen eingesetzt
werden. Der Einsatz des erfindungsgemäßen Verfahrens beschränkt sich
hierbei nicht auf besondere Geometrien der zu beschichtenden Teile. Beispiele für
den Einsatz der Fluidisierungsvorrichtung bzw. des Fluidisierungsverfahrens sind
- • Stahl- und Aluminium-Bandmaterial (Coil),
- • Blech-Platinen,
- • Holz- und Holzwerkstoffplatten, z.B. MDF (mitteldichte Faserplatten)
oder HDF (hochdichte Faserplatten),
- • Akustik-Dämmplatten,
- • Kunststoffplatten,
- • Metall- und Kunststoff-Folien,
- • Papierbahnen, z.B. Tapeten, Schleifkorn auf Schleifpapier,
- • Strangpressmaterialien (Profile, Rohre), Beispiel: Lötpulverapplikation
- • Kabel (Bepuderung),
- • Drähte, sowie
- • Kleinteile wie Rotor und Statorpakete für Elektromotoren,
- • Bepuderung von Lebensmitteln.
Verfahren und Vorrichtungen zur elektrostatischen Pulverbeschichtung
sind bereits aus dem Stand der Technik bekannt. Hierbei werden im wesentlichen zwei
Verfahrensgruppen unterschieden: Die elektrostatischen Pulversprüh-Verfahren
sowie die elektrostatischen Wirbelbadverfahren. Darüberhinaus lassen sich auch
Techniken aus dem Bereich der Elektrofotographie einsetzen.
Beim Elektrostatischen Pulversprüh-Verfahren (EPS-Verfahren)
wird das Pulver mittels Luft fluidisiert und über einen Schlauch zum Sprühorgan
transportiert, wo es elektrostatisch aufgeladen und mittels Düsen auf das Substrat
gesprüht wird. Die Abscheidung der aufgeladenen Pulverpartikel auf dem geerdeten
Substrat erfolgt durch elektrostatische Anziehungskräfte. Da hierbei nur ein
Teil des versprühten Pulvers auf das Substrat gelangt, wird das nicht abgeschiedene
Pulver (Overspray) mittels einer Absaugung aus der Beschichtungskabine entfernt
und wieder dem Pulverbehälter zugeführt. In der Regel werden die Sprühaggregate
mittels einer automatischen Hubeinrichtung auf- und abbewegt (vertikale Substratanordnung)
bzw. hin- und herbewegt (horizontale Substratanordnung), um durch Überlappung
der Lackierstreifen alle Bereiche der mittels einer Fördereinrichtung an den
Sprühorganen vorbeibewegten Substrate beschichten zu können. Das EPS-Verfahren
ist für Substrat-Fördergeschwindigkeiten bis zu ca. 15 m/min geeignet.
Nachteile des EPS-Verfahrens sind,
- • die mit dem Einsatz von Sprühorganen verbundene Notwendigkeit
des Einsatzes lüftungstechnischer Anlagen und Kabinentechnik sowie der damit
verbundene hohe Platzbedarf und die hohen Investitionskosten,
- • die hohen Luftvolumenströme bzw. Luftströmungsgeschwindigkeiten
beim Aufsprühen des Pulvers auf die Substrate und die dadurch auftretenden
Turbulenzen, verbunden mit Schichtdickenschwankungen und Partikelgrößenseparierungen,
die zu Verschiebungen des Partikelgrößenspektrums im Pulverkreislauf und
damit zu Beschichtungsstörungen führen,
- • die bei hohen Substrat-Fördergeschwindigkeiten erforderlichen
hohen Hubgeschwindigkeiten der Sprühaggregate, die zu zusätzlichen Luftströmungsturbulenzen
im Sprühstrahlbereich und dadurch zu zusätzlichen Schichtdickenschwankungen
führen sowie
- • der hohe anlagen- und verfahrenstechnische Aufwand für die Rückgewinnung
und Kreislaufführung des nicht auf den Substraten abgeschiedenen Pulvers, insbesondere
beim Einsatz verschieden farbiger Pulver.
Die applizierbare Schichtdicke liegt beim EPS-Verfahren im Bereich
von ca. 30 bis 200 &mgr;m. Dünnschichtapplikationen mit Schichtdicken <
30 &mgr;m sind mit dieser Technik im Allgemeinen nicht möglich, da bei den
üblichen Schichtdickenschwankungen unterbeschichtete Bereiche unvermeidbar
sind.
Beim Elektrostatischen Wirbelbadverfahren werden die Substrate nicht
direkt besprüht, sondern innerhalb einer Kammer bzw. über einem Fluidisierbecken
in einer Wolke aus aufgeladenem Pulver beschichtet. Die Abscheidung der Pulverpartikel
auf den Substraten erfolgt hier nicht wie beim EPS-Verfahren durch die Kombination
aus Aufsprühen mittels Luft und elektrostatischer Anziehung, sondern überwiegend
durch elektrostatische Kräfte. Prinzipielle Vorteile dieses Verfahrens sind
insbesondere die Kompaktheit der Anlagentechnik (geringer Platzbedarf) sowie die
im Verhältnis zur EPS-Technik geringen erforderlichen Luftvolumenströme
pro übertragener Pulvermenge. Um gleichmäßige Schichtdicken zu erzielen,
sind keine aufwändigen Hubbewegungen zur Sprühstrahlüberlappung wie
beim EPS-Verfahren (z.B. durch Hubautomaten, 6-Achsen-Roboter) erforderlich.
Die mit Abstand am weitesten verbreitete Technik des elektrostatischen
Wirbelbads ist wie folgt aufgebaut (Patentschrift US
6,558,752 B2):
- • der Fluidisierbehälter sowie der Fluidisierboden ist aus (elektrisch
isolierendem) Kunststoff gefertigt, um dort keine elektrischen Entladungen zu erhalten,
der Fluidisierboden besteht in der Regel aus Polyethylen-Sintermaterial,
- • die Elektrode befindet sich im Bereich der Luftzuführung unterhalb
des Fluidisierbodens, der abstand zwischen Elektrode und Fluidisierboden beträgt
mindestens 200 mm, so dass der Abstand Elektrode/Werkstück in der Regel mindestens
ca. 300 mm beträgt,
- • die an der Elektrode erzeugten Luftionen bewegen sich durch den Fluidisierboden,
der sich z.T. elektrisch auflädt, und weiter zu den Pulverpartikeln, die durch
die Luftionen aufgeladen und durch das elektrische Feld zum Werkstück transportiert
werden.
Nachteile dieser Technik sind
- • die große Bauhöhe der Fluidisierbehälter, hervorgerufen
durch den erforderlichen großen Abstand Elektrode/Werkstück, da bei geringeren
Abständen durch die hohe Kapazität der Elektroden Zündgefahren durch
hohe Zündenergie entstehen:
W = 0,5·C·U2[J]
W ist die in der Kapazität C gespeicherte Energie
C = Kapazität [F]
U = Spannung [V]
C = &egr;0·l·2&pgr;/l&pgr; (S/r)[F]
&egr;0 = Influenzkonstante [As/Vm]
l = Länge
S = Sprühabstand (Abstand Drahtmitte zu Substratoberfläche) [m]
r = Radius Drahtelektrode [m]
- • die damit verbundenen geringen Feldstärken und geringen Transportkräfte
der Partikel, wenn nicht sehr hohe Hochspannungswerte angelegt werden,
- • an der einfach aufgebauten Elektrode (z.B. Schleifaufsatz für
Bohrmaschinen mit vielen Korona-Spitzen) örtlich erhebliche Schwankungen des
Korona-Stromes und damit verbunden Inhomogenitäten der Aufladung der Partikel
und des elektrischen Feldes,
- • die hohen Raumladungsdichten die durch die Aufladung des Fluidisierbodens
eine Erhöhung der Korona-Einsatzspannung und damit eine Erhöhung der erforderlichen
angelegten Hochspannung bewirken (Erhöhung der Zündenergie siehe Gleichung
oben), in der Regel müssen Hochspannungswerte > 60 KV eingesetzt werden,
- • die chemische Veränderung des Kunststoff-Fluidisierbodens beim
Betrieb durch die Einwirkung der Koronaentladung, die zu undefinierten Raumladungsdichten
und damit zu Prozessunsicherheiten durch unkontrollierbare Änderungen der örtlichen
Feldstärken führt.
Die erzielbaren Schichtdicken liegen beim elektrostatischen Wirbelbadverfahren
im gleichen Bereich wie beim EPS-Verfahren, d.h. bei ca. 30 bis 200 &mgr;m. Aufgrund
der bekannten Störgrößen hat es sich nur für wenige Bereiche,
z.B. bei der Beschichtung von Bändern und Drähten sowie insbesondere zur
Beschichtung von Rotoren und Statoren aus dem Elektromotorenbereich durchgesetzt.
Weitere Techniken (EP 0 494
454 B1) aus dem Bereich der Elektrofotografie sind aufgrund der geringen
Übertragungsrate pro Zeiteinheit in der Regel für elektrostatische Pulverbeschichtungen
ungeeignet. Sie weisen zudem folgende Nachteile auf:
- • werden bewegliche Elektroden eingesetzt, so neigen diese beim Eintauchen
in das Fluid zu Verschmutzungen und sind sicherheitstechnisch für die Übertragung
größerer Pulvermengen pro Zeiteinheit kritisch; das elektrische Feld ist
zu inhomogen für einen einheitlichen, großflächigen Pulverauftrag,
- • ebenfalls zu inhomogen ist die Feldstärke beim Einsatz von einzelnen
Korona-Spitzen innerhalb des Fluidisierbetts (ein solcher Einsatz führt zudem
zu erheblichen Zündgefahren im Fluid),
- • wird eine einzelne Korona-Spitze zur Pulveraufladung eingesetzt, so
ist die Pulverübertragungsrate pro Zeiteinheit gering,
- • im elektrofotografischen Bereich ist der Abstand Elektrode/"Werkstück"
(letzteres ist in der Regel eine Walze) definiert gering, da die Walze in das Fluid
eintaucht; hohe Feldstärken sind bei geringen Abständen von Walze und
Elektrode mit sehr niedrigen eingesetzten Hochspannungswerten, z. T. < 10 KV
erreichbar; bei der elektrostatischen Pulverbeschichtung im Wirbelbad lassen sich
solch geringe Abstände jedoch nicht erzielen aufgrund:
– der Dreidimensionalität der Substrate,
– der Tatsache, dass Werkstücke nur für wenige Anwendungen in das
Fluidisierbett eingetaucht werden, da die erzielbare visuelle Verlaufsqualität
der applizierten Pulverschicht dabei in der Regel gering ist (häufiger wird
das Substrat über die Fluidisierwolke gefahren).
Die DE 27 04 714 A1
offenbart eine elektrostatische Fluidisiervorrichtung, bei der oberhalb des Fluidisierbodens
ein Drahtgitter angeordnet ist, an das eine Hochspannung angelegt wird, um an seinen
Drahtspitzen eine Koronaentladung zu erzeugen. Auch die US
3,336,903 offenbart ein Fluidisierbett, das über ein Gitter mit Drahtspitzen
oberhalb des Fluidisierbodens eine Koronaentladung erzeugt. Dies ist auch aus der
US 3,985,297 bekannt.
Die US 4,332,835 offenbart
eine Fluidisierungsvorrichtung, bei der die Aufladung des zu fluidisierenden
Pulvers in herkömmlicher Weise unterhalb des Fluidisierbodens erfolgt. Der
Fluidisierboden ist geerdet, um elektrostatische Aufladungen des Fluidisierbodens
zu verhindern. Zwischen Fluidisierboden und Erdung ist ein Vorwiderstand zwischengeschaltet.
Auch die DE 24 44 645 B2
offenbart eine Anordnung, in welcher das Pulver unterhalb des Fluidisierbodens aufgeladen
wird. Hier befindet sich die Elektrode im Luftzufuhrbereich. Die US
3,402,814 sowie die US 3,828,729
offenbaren Beschichtungsvorrichtungen, in welchen sich die Elektrode zur Aufladung
des Beschichtungspulvers oberhalb des Fluidisierbodens be findet.
Eine andere Möglichkeit der Beschichtung von Gegenständen
besteht in der Verwendung von Sprühpistolen, in welchen das Farbpulver auf
den zu beschichtenden Gegenstand beschleunigt wird. Solche Sprühpistolen sind
z.B. in der US 3,985,297, der
DE 197 01 995 A1 sowie der
DE 34 29 075 A1 und der
US 5,044,564 beschrieben.
Eine Messvorrichtung, mit welcher das Pulverniveau in einem Pulvervorratsbehälter
mit Hilfe eines Ultraschallsensors messbar ist, ist in der DE
197 36 331 A1 beschrieben.
Ausgehend vom Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine elektrostatische Fluidisierungsvorrichtung sowie ein entsprechendes
Fluidisierungsverfahren zur Verfügung zu stellen, mit welchem Substrate mit
niedrigen und hohen Durchlaufgeschwindigkeiten, mit hoher Prozesssicherheit und
mit dünnen Schichten, insbesondere auch mit Dicken von unter 30 &mgr;m, zuverlässig
und reproduzierbar beschichtet werden können.
Diese Aufgabe wird durch eine elektrostatische Fluidisierungsvorrichtung
gemäß Patentanspruch 1 sowie ein elektrostatisches Fluidisierungsverfahren
gemäß Patentanspruch 49 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der
erfindungsgemäßen elektrostatischen Fluidisierungsvorrichtung sowie des
entsprechenden Fluidisierungsverfahrens sind in den abhängigen Patentansprüchen
beschrieben.
Eine erfindungsgemäße elektrostatische Fluidisierungsvorrichtung
weist einen Fluidisierbehälter, eine in den Fluidisierbehälter mündende
Luftzuführung (zum Einbringen von Fluidisierluft in den Fluidisierbehälter),
einen oberhalb der Einmündung der Luftzuführung innerhalb des Fluidisierbehälters
angeordneten Fluidisierboden, durch den hindurch die Fluidisierluft einem oberhalb
des Fluidisierbodens befindlichen Volumen (Innenvolumen) innerhalb des Fluidisierbehälters
zuführbar ist (um in dem Volumen bzw. Innenvolumen Beschichtungspulver zu fluidisieren)
und mindestens zwei oberhalb des Fluidisierbodens im Volumen innerhalb des Fluidisierbehälters
angeordnete Hochspannungselektroden zur Ionisierung der Fluidisierluft auf. Die
oberhalb des Fluidisierbodens im Volumen angeordneten Hochspannungselektroden sind
dünne Drahtelektroden. Bei der erfindungsgemäßen Fluidisierungsvorrichtung
ist jeder der Drahtelektroden ein Hochspannungswiderstand (bevorzugt im Bereich
von 1 M&OHgr; bis 1000 T&OHgr;) vorgeschaltet, um die Drahtelektroden jeweils
einzeln in ihrer Leistung zu begrenzen.
Die mindestens zwei Drahtelektroden haben einen mittleren Abstand
voneinander von über 2 mm und/oder unter 80 mm.
Der Durchmesser der dünnen Drahtelektroden beträgt hierbei
vorteilhafterweise über 20 &mgr;m und/oder unter 1000 &mgr;m, insbesondere
zwischen 60 &mgr;m und 100 &mgr;m.
In einer ersten vorteilhaften Ausgestaltungsform sind die Drahtelektroden
in unmittelbarer Nähe des Fluidisierbodens angeordnet oder weisen einen mittleren
Abstand vom Fluidisierboden von bis zu 50 mm, vorteilhafterweise von bis zu 20 mm
auf.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform sind die Drahtelektroden
ihrer Längsrichtung nach im Wesentlichen parallel zur Oberfläche des Fluidisierbodens
angeordnet oder formschlüssig an den Fluidisierboden angeordnet. Die Drahtelektroden
verlaufen hierbei in Bezug auf ihre Längsrichtung vorteilhafterweise parallel
zueinander und haben bevorzugt einen mittleren Abstand voneinander von über
10 mm und/oder unter 30 mm aufweisen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform können zur
Leistungsbegrenzung die einzelnen Drahtelektroden auch aus einem halbleitenden Material
bestehen, beispielsweise aus halbleitenden keramischen Fasern oder Glasfasern sein
(diese weisen dann ebenfalls bevorzugt einen Widerstand im Bereich von 1 M&OHgr;
bis 1000 T&OHgr; auf).
In weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsformen kann nicht nur der
Fluidisierboden mit Drahtelektroden belegt sein, sondern diese können auch
an den Seitenwänden des Fluidisierbehälters angeordnet sein: Hierzu sind
bei einer möglichen vorteilhaften Ausgestaltungsform die Drahtelektroden jeweils
der Länge nach teilweise parallel zur Oberfläche des Fluidisierbodens
angeordnet oder formschlüssig an dem Fluidisierboden angeordnet und teilweise
parallel zu mindestens einer Seitenwand des Fluidisierbehälters angeordnet
oder formschlüssig an mindestens einer Seitenwand des Fluidisierbehälters
angeordnet. Die Drahtelektroden können bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform
entlang ihrer Längsachse teilweise in unmittelbarer Nähe des Fluidisierbodens oder
in einem mittleren Abstand von bis zu 50 mm, vorteilhafterweise von bis zu 20 mm,
vom Fluidisierboden angeordnet sein und teilweise in unmittelbarer Nähe der
mindestens einen Seitenwand oder in einem mittleren Abstand von bis zu 50 mm, vorteilhafterweise
von bis zu 20 mm, von dieser mindestens einen Seitenwand angeordnet sein. Alternativ
hierzu kann auch in einer ersten Teilmenge von Drahtelektroden jede Drahtelektrode
in unmittelbarer Nähe des Fluidisierbodens oder in einem mittleren Abstand
von bis zu 50 mm, vorteilhafterweise von bis zu 20 mm, vom Fluidisierboden angeordnet
sein und in einer zweiten Teilmenge von Drahtelektroden jede Drahtelektrode in unmittelbarer
Nähe einer Seitenwand des Fluidisierbehälters oder in einem mittleren
Abstand von bis zu 50 mm, vorteilhafterweise von bis zu 20 mm, von einer Seitenwand
des Fluidisierbehälters angeordnet sein. Die erste Teilmenge der Drahtelektroden
kann hierbei parallel zur Oberfläche des Fluidisierbodens angeordnet sein oder
formschlüssig am Fluidisierboden angeordnet sein und die zweite Teilmenge der
Drahtelektroden kann parallel zur Oberfläche der Seitenwand oder formschlüssig
an dieser Seitenwand angeordnet sein.
Um auch bei komplizierten Werkstückgeometrien eine homogene Verteilung
der Feldkräfte zu erzielen, sind in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform
der erfindungsgemäßen Fluidisierungsvorrichtung die Drahtelektroden nicht
über ihre gesamte Länge am Fluidisierboden oder an einer Seitenwand des
Fluidisierbodens befestigt oder die Drahtelektroden sind nur an einem ihrer Enden
befestigt und ansonsten im Fluid frei beweglich. Vorteilhafterweise sind die Drahtelektroden
hierbei im nicht befestigten Bereich zumindest teilweise mit einer isolierenden
Beschichtung versehen oder weisen in diesem Bereich eine elektrisch isolierende
Kunststoffkappe auf. Alternativ hierzu können die Drahtelektroden auch aus
halbleitendem Material bestehen bzw. keramische Fasern oder Glasfasern sein.
Zum Schutz der Drahtelektroden ist in einer weiteren vorteilhaften
Ausgestaltungsform ein weiterer Fluidisierboden innerhalb des Fluidisierbehälters
oberhalb der Drahtelektroden angeordnet. Dieser ist bevorzugt dünner als der
erste Fluidisierboden (unterhalb der Drahtelektroden). Der zweite Fluidisierboden
weist bevorzugt eine Dicke von über 1 mm und/oder unter 10 mm, insbesondere
von über 2 mm und/oder unter 5 mm auf. In einer weiteren Variante können
die Drahtelektroden auch oberhalb eines Teils des ersten Fluidisierbodens im ersten
Fluidisierboden angeordnet oder in den ersten Fluidisierboden eingearbeitet oder
integriert sein (das Anordnen, Einbringen oder Integrieren geschieht bevorzugt während
des Sinterprozesses, die Elektroden können dann im Boden mäanderförmig
oder wellenförmig angeordnet sein).
In einer weiteren Variante wird der angelegten Hochspannung (Gleichspannung)
eine Wechselspannung bzw. eine pulsierende Gleichspannung überlagert: Hierzu
sind oberhalb der Drahtelektroden Wechselspannungselektroden im Volumen des Fluidisierbehälters
oder oberhalb des Volumens bzw. des Fluidisierbehälters angeordnet. Bevorzugt
sind hierbei die Wechselspannungselektroden Spiralfedern, sie können jedoch
auch aufgebaut sein wie die Gleichspannungs-Drahtelektroden, wie sie bisher beschrieben
wurden. Die Wechselspannungselektroden sind bevorzugt in einem Abstand von über
5 mm und/oder unter 100 mm, insbesondere von über 30 mm und/oder unter 70 mm
oberhalb des Fluidisierbodens oder oberhalb der Drahtelektroden in Bezug auf ihre
Längsrichtung im Wesentlichen parallel zur Oberfläche des Fluidiesierbodens
angeordnet. Die Wechselspannungselektroden können dann mit einem 50 Hz-Wechselspannungserzeuger
oder mit einem kHz-Wechselspannungserzeuger verbunden sein.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform sind die Seitenwände
des Fluidisierbehälters oder auch der Boden des Fluidisierbehälters aus
elektrisch isolierenden Materialien, insbesondere aus Kunststoff POM, polyimidbasierenden
Materialien, Glas oder keramischen Materialien. Der Fluidisierboden ist bevorzugt
ein Polyethylen-Sinterboden mit Porenweiten von über 2 &mgr;m und/oder unter
100 &mgr;m, insbesondere von über 10 &mgr;m und/oder unter 50 &mgr;m
oder alternativ hierzu ein anorganischer Sinterboden oder ein keramischer Sinterboden
oder ein Glassinterboden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsvariante weist die Fluidisierungsvorrichtung
oberhalb des Fluidisierbehälters eine elektrisch leitfähige Hinterlegung
auf, beispielsweise eine metallene Platte oder eine Elektrode. Zur Beschichtung
eines Substrats mit einem Muster kann diese leitfähige Hinterlegung eine Struktur
oder ein Muster aufweisen oder in Form einer Schablone ausgestaltet sein.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform weist die erfindungsgemäße
Fluidisiervorrichtung eine in den Fluidisierbehälter einmündende Zudosiervorrichtung
(diese kann beispielsweise einen weiteren Fluidisierbehälter beinhalten) auf.
Hiermit ist eine automatische oder kontinuierliche Zudosierung von Beschichtungsstoff
in den Fluidisierbehälter möglich. Vorteilhafterweise weist die Zudosiervorrichtung
einen Speicherbehälter zur Speicherung von Beschichtungsstoff bzw. -pulver
und mindestens eine vom Speicherbehälter in den Fluidisierbehälter führende
Zuführeinheit oder eine Dichtestromfördervorrichtung zur Förderung
von Beschichtungspulver hoher Dichte, geringer Beweglichkeit oder hoher Viskosität,
beispielsweise in Form einer Dichtestrompulverpumpe, auf. Eine solche Dichtestrompulverpumpe kann
hierbei zwei im Wechseltakt arbeitende Kolbenpumpen aufweisen; die bevorzugt je
Kolbenpumpe pro Sekunde geförderten drei bis fünf Pfropfen an Beschichtungspulvermaterial
führen dann zu einer quasi kontinuierlichen Beschichtungspulverförderung.
Bevorzugt ist der Speicherbehälter ein weiterer Fluidisierbehälter, wobei
dieser insbesondere größere Abmessungen bzw. ein größeres Füllvolumen
aufweisen kann wie der mit den Drahtelektroden ausgestattete Fluidisierbehälter.
Die Zuführeinheit weist bevorzugt eine Schlauchquetschpumpe, Schlauchquetschventile
und im Bereich der Einmündung zum Speicherbehälter eine Ausrieselöffnung
oder eine Rohrleitung auf. Zur Verhinderung von zu starken Beschichtungspulver-
bzw. Fluidbewegungen im Bereich der Einmündung der Zudosiervorrichtung weist
der Fluidisierbehälter in diesem Bereich bevorzugt Strömungsbrechvorrichtungen
oder Schikanen, insbesondere Wände auf. Vorteilhafterweise sind hierbei im
Bereich der Einmündung der Zudosiervorrichtung auch keine Drahtelektroden angeordnet.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsvariante weist die Fluidisiervorrichtung
eine in den Fluidisierbehälter integrierte oder an ihm angeordnete Füllstandsmessvorrichtung
auf, mit der die Beschichtungspulverhöhe im Fluidisierbehälter bestimmt
werden kann. Die Füllstandsmessvorrichtung ist hierbei bevorzugt eine Ultraschallmesssonde.
In einer bevorzugten Variante sind die Füllstandsmessvorrichtung und die bereits
beschriebenen Strömungsbrechvorrichtungen bzw. Schikanen so angeordnet, dass
eine Erfassung der Füllhöhe in dem durch die Strömungsbrechvorrichtungen
bewegungsberuhigten Fluidbereich durchführbar ist.
In einer weiteren vorteilhaften Variante weist die Fluidisiervorrichtung
eine innerhalb des Fluidisierbehälters angeordnete oder in diese integrierte
Abtrennungsvorrichtung (beispielsweise eine Trennwand) auf, welche den Fluidisierbehälter
in mindestens zwei Segmente so unterteilt, dass beide Segmente unabhängig und
unbeeinflusst voneinander separat mit Fluidisierluft versorgbar sind. Hierbei weist
bevorzugt jedes der Segmente eine eigene Luftzufuhr auf. Vorteilhafterweise weist
die Abtrennungsvorrichtung Öffnungen zum Füllstandsausgleich des Beschichtungspulvers
zwischen den einzelnen Segmenten auf. In einer vorteilhaften Variante ist die Füllstandsmessvorrichtung
(beispielsweise die Ultraschallsonde) im Bereich eines ersten durch die Abtrennungsvorrichtung
generierten Segments an dem Fluidisierbehälter angeordnet oder in diesen integriert,
die Drahtelektroden sind innerhalb des zweiten Segments angeordnet und die Zudosiervorrichtung
mündet im Bereich des zweiten Segments ein. Vorteilhafterweise weist der Fluidisierboden
bzw. dessen Teil innerhalb des ersten Segments eine geringere Porenweite auf als
innerhalb des zweiten Segments. Die Porenweite innerhalb des ersten Segments beträgt
in diesem Fall bevorzugt zwischen 2 und 20 &mgr;m, insbesondere zwischen 5 und
15 &mgr;m, die Porenweite im Bereich des zweiten Segments bevorzugt zwischen 20
und 70 &mgr;m, insbesondere zwischen 25 und 50 &mgr;m.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist der Fluidisierbehälter in mindestens zwei Segmente unterteilt,
wobei die mindestens zwei Segmente bzw. deren Volumina so voneinander getrennt bzw.
gegeneinander abgeschlossen sind, dass im Volumen des einen Segments Beschichtungspulver
unbeeinflusst vom anderen Segment, dessen Volumen oder von in dessen Volumen eingebrachtem
Beschichtungspulver fluidisierbar ist. Der Abschluss bzw. die Abtrennung der mindestens
zwei Segmente erfolgt hierbei vorteilhafterweise mit Hilfe von im Fluidisierbehälter
angeordneten Zwischenwänden. In einer vorteilhaften Ausgestaltungsform sind
diese Zwischenwände so angeordnet oder ausgeformt, dass durch eine gedachte,
zum Fluidisierboden im Wesentlichen senkrechte Ebene mindestens eines der Segmente
in mindestens drei getrennte Subvolumina unterteilbar ist. Besonders bevorzugt weisen
die Zwischenwände in einer im Wesentlichen parallel zum Fluidisierboden liegenden
Schnittebene eine im wesentlichen M-förmige, wellenförmige, sägezahnförmige
oder mäanderförmige Gestalt auf. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsvariante
sind hierbei zwei Zwischenwände in konstantem Abstand zueinander angeordnet.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsvariante sind mindestens zwei Zwischenwände
im wesentlichen parallel zueinander so angeordnet, dass durch diese Zwischenwände
der Fluidisierbehälter in einer zum Fluidisierboden im wesentlichen parallelen
Richtung in mindestens drei hintereinander liegende, bezüglich des Beschichtungsstoffs
gegeneinander abgetrennte Segmente unterteilt ist. Bevorzugt sind die Drahtelektroden
der einzelnen Segmente unabhängig voneinander ansteuerbar bzw. mit Hochspannung
belegbar. Die einzelnen Segmente können auch separate Zudosiervorrichtungen,
wie sie bereits beschrieben wurden, aufweisen.
Die vorstehend beschriebene erfindungsgemäße elektrostatisch
Fluidisierungsvorrichtung zeichnet sich durch eine Reihe erheblicher Vorteile aus:
- • Mit der Erfindung können Pulverschichten definierter Dicke mit
einer bisher nichtmöglichen Konstanz auch bei hohen Prozessgeschwindigkeiten
vorzugsweise auf Substrate mit gleichmäßiger Oberflächengeometrie
und Kleinteile aufgebracht werden.
Durch die erhebliche Verbesserung der bisher marktüblichen elektrostatischen
Fluidisierbehälter hinsichtlich der Prozesssicherheit kann die Anwendung dieser
Technik zukünftig erheblich erweitert werden.
- • Durch die dünnen Drahtelektroden verringert sich deren Kapazität,
wodurch eine deutlich reduzierte Bauhöhe (beispielsweise etwa 100 mm) des Fluidisierbehälters
möglich wird. Durch diese verringerte Bauhöhe kann der Abstand Elektrode-Transferband
einer Beschichtungsvorrichtung soweit reduziert werden (beispielsweise auf etwa
100 mm), dass ein direkter Übertrag des elektrostatisch aufgeladenen Pulvers
vom Transferband zum Substrat möglich ist, ohne dass hierzu weitere Übertragungselemente
(Walzen oder ähnliches) verwendet werden müssen.
- • Bei der erfindungsgemäßen Übertragung des Pulvers auf
das Substrat treten die bei den elektrostatischen Pulverbeschichtungsverfahren nach
dem Stand der Technik üblichen Schichtdickenschwankungen und Partikelgrößenseparierungen
nicht auf. Die zu übertragende Pulvermenge kann in einem weiten Bereich reproduzierbar
gesteuert werden, so dass konstante Schichtdicken sowohl bei geringen als auch bei
hohen Fördergeschwindigkeiten des Substrats bis zu ca. 3 m/s erzeugt werden
können. Insbesondere können auch sehr dünne Schichten bis herab zu
wenigen &mgr;m Dicke reproduzierbar erzeugt werden.
- • Der Fluidisierbehälter kann einerseits zur herkömmlichen
Stückgutbeschichtung insbesondere von Kleinteilen verwendet werden. Die Werkstücke
können dabei in das Fluid eingetaucht werden, bevorzugt werden sie über
die Fluidisierwolke gefahren, da sich dabei die visuelle Beschichtungsqualität
verbessert, die applizierte Pulvermenge pro Zeiteinheit ist aber geringfügig
reduziert. Andererseits kann der Fluidisierbehälter als Beladestation für
ein aus DE 101 630 25 A1 bekanntes
Transfer-Applikationsverfahren verwendet werden.
- • Das Verfahren eignet sich für niedrige und hohe Durchlaufgeschwindigkeiten
des zu beschichtenden Substrates im Bereich bis zu ca. 3 m/s. Darüberhinaus
ist das Verfahren aufgrund der Dosiergenauigkeit durch überwiegend elektrostatische
Kräfte bei der Applikation des Pulvers auf dem Substrat auch für Anwendungen
geeignet, bei denen nur eine geringe Pulvermenge bzw. eine dünne Pulverschicht
appliziert wird:
- • die Pulverbeschichtung von Dämmplatten,
- • das elektrostatisch unterstützte Applizieren von Schleifkorn auf
Papier und Kunststofffolie,
- • die Lötpulverapplikation auf Strangpressmaterialien,
- • die Klarpulverbeschichtung von Tapeten sowie
- • Bepuderungseinrichtungen z.B. für elektrische Kabel oder im Lebensmittelbereich.
Erfindungsgemäße elektrostatische Fluidisierungsvorrichtungen
können wie in einem der nachfolgenden Beispiele beschrieben ausgeführt
sein oder verwendet werden. In den den verschiedenen Beispielen zugehörigen
Figuren werden für dieselben bzw. für sich entsprechende Bau- oder Bestandteile
der Fluidisierungsvorrichtungen identische Bezugszeichen verwendet.
Es zeigt 1 ein elektrostatisches Wirbelbadverfahren
nach dem Stand der Technik.
Es zeigt 2 die Basiskonfiguration einer
erfindungsgemäßen elektrostatischen Fluidisierungsvorrichtung.
Es zeigt 3 eine elektrostatische Fluidisierungsvorrichtung
mit Drahtelektroden zwischen zwei Sinterböden sowie mit einer Schablone als
elektrostatischer Hinterlegung.
Es zeigt 4 eine elektrostatische Fluidisierungsvorrichtung
samt einer Förderanlage zum Eintauchen eines Werkstücks.
Es zeigt 5 die Leistungsbegrenzung bei
einer elektrostatischen Fluidisierungsvorrichtung mittels Vorschaltwiderständen.
Es zeigt 6 Drahtelektroden bei einer
elektrostatischen Fluidisierungsvorrichtung, welche teilweise frei im Fluid bewegbar
sind.
Es zeigt 7 eine elektrostatische Fluidisierungsvorrichtung
mit einer Wechselspannungselektrode.
Es zeigt 8 die Unterteilung eines Fluidisierbehälters
in mehrere Segmente zur Erzielung mehrfarbiger Designs bei der Beschichtung.
Es zeigt 9 ein erstes Dosiersystem.
Es zeigt 10 ein zweites Dosiersystem.
Es zeigt 11 den Einsatz einer erfindungsgemäßen
elektrostatischen Fluidisierungsvorrichtung im Rahmen eines Transfer-Applikationsverfahrens.
Es zeigt 12 eine weitere Einsatzmöglichkeit
einer erfindungsgemäßen Fluidisierungsvorrichtung.
1 zeigt eine Fluidisierungsvorrichtung nach dem Stand
der Technik. Diese weist einen Fluidisierbehälter 1 (mit b1
= 250 mm) mit Seitenwänden 1a und Boden 1b auf. Oberhalb
des Bodens mündet eine Fluidisierluftzuführung 4 in den Behälter
1. Oberhalb der Luftzufuhr 4 ist im Behälter 1 eine
Elektrode A (ein Drahtgeflecht) angeordnet. Am oberen Ende des Fluidisierbehälters
ist im Fluidisierbehälter 1 ein Fluidisierboden 2 angeordnet.
Oberhalb dessen befindet sich im Fluidisierbehälter 1 ein Volumen
5 zur Aufnahme von fluidisiertem bzw. zu fluidisierendem
Pulver 5a. Oberhalb der Elektrode A des Fluidisierbodens 2 sowie
des Fluidisierbehälters 1 befinden sich Luftionen (–). Im Bereich
6 (oberhalb des Volumens 5) ist mit durch die Luftionen aufgeladenen
Beschichtungsstoffpartikeln 7 ein Werkstück 8, welches über
die Fluidisiervorrichtung 1 gefahren werden kann (horizontaler Pfeil) beschichtbar.
Durch die Luftzufuhr 4 wird dem Fluidisierbehälter 1 Fluidisierluft
zugeführt. Diese wird mit Hilfe der Elektrode A zumindest teilweise ionisiert.
Die Elektrode A bzw. das Drahtgeflecht erzeugt also Luftionen zur Aufladung der
Pulverpartikel. Die Luft bzw. die entsprechenden Ionen tritt mit einer Luftgeschwindigkeit
von etwa 0,01 m/s und unter einem Luftdruck von mehreren bar durch die Poren des
Fluidisierbodens 2 in das Volumen 5 oberhalb des Fluidisierbodens
2 hindurch. In diesem Volumen 5 befin- det sich ein (durch die
Luftzufuhr fluidisiertes) Be- schichtungspulver 5a, welches durch die Luftionen
zumindest teilweise aufgeladen wird. Der Fluidisierboden 2 besteht aus
Polyethylen-Sintermaterial. Durch das Einströmen der Luftionen in das fluidisierte
Pulver 5a bildet sich oberhalb des Volumens 5 bzw. oberhalb des
Fluidisierbehälters 1 im Beschichtungsbereich 6 eine Fluidisierwolke,
d.h. eine Wolke aus aufgeladenen Partikeln 7 und Luftionen 7.
Durch diese Fluidisierwolke wird das Substrat bzw. das Werkstück
8 beschichtet. Zur Beschichtung bzw. während der Beschichtung wird
das Werkstück 8 über die Fluidisierwolke bzw. über den Fluidisierbehälter
1 gefahren.
2 zeigt die Basiskonfiguration einer erfindungsgemäßen
Fluidisierungsvorrichtung in Seitenansicht (d. h. in einer Blickrichtung in der
Ebene des Fluidisierbodens 2). Die 1 entsprechenden
Bauteile tragen dieselben Bezugszeichen. Der Fluidisierbehälter 1
(Seitenwände 1a, Boden 1b) weist in seinem Inneren einen
Glassinterboden 2 als Fluidisierboden auf. Unterhalb des Fluidisierbodens
wird Fluidisierluft über die Luftzufuhr 4 zugeführt. Die Bauhöhe
des Fluidisierbehälter 1 beträgt im Gegensatz zu dem in
1 gezeigten Behälter lediglich b2 =
100 mm. Wesentliches Merkmal des erfindungsgemäßen Fluidisierbehälters
1 ist, dass unmittelbar oberhalb des Fluidisierbodens 2 dünne
Drahtelektroden 3 mit einem Durchmesser < 0,1 mm (hier: 60 &mgr;m)
angeordnet sind.
Diese verlaufen in Längsrichtung parallel zum Boden
2 und in die Zeichenebene hinein, so dass sie als Punkte dargestellt sind.
Die Drahtelektroden 3 weisen eine strombegrenzte Hochspannungsversorgung
(siehe 5) auf und werden mit Hochspannungen > etwa
6 kV, bevorzugt zwischen 10 und 30 kV versorgt. Im Volumen 5 des Fluidisierbehälters
1 oberhalb des Fluidisierbodens 2 befindet sich zu fluidisierendes
Beschichtungspulver 5a. Die Füllmenge des Beschichtungspulvers
5a im Fluidisierbehälter ist hierbei möglichst gering. Die durch
die Luftzufuhr 4 zugeführte Luft tritt durch die Poren des Glassinterbodens
2 und wird durch die hohen Feldstärken an den Drahtelektroden
3 zumindest teilweise ionisiert. Durch die Luftzufuhr wird das Beschichtungspulver
5a fluidisiert, durch die ionisierten Luftanteile wird das Beschichtungspulver
5a zumindest teilweise elektrostatisch aufgeladen. Hierdurch bildet sich
eine Fluidisierwolke innerhalb des Bereichs 6 oberhalb des Volumens
5, in der sich aufgeladene Beschichtungsstoffpartikel 7 und Luftionen
7 befinden. Das Werkstück 8 (geerdet) wird über die
Fluidisierwolke im Bereich 6 gefahren und hierdurch beschichtet.
Der elektrostatische Fluidisierbehälter 1 ist aus elektrisch
isolierendem Material (Kunststoff, bevorzugt POM oder polyimidbasierende Materialien,
Glas, keramische Materialien) aufgebaut. Insbesondere polyimidbasierende Materialien,
Glas und Keramiken ändern sich hinsichtlich ihrer elektrischen Eigenschaften
nicht bei Korona-Entladungen der Drahtelektroden 3.
Die Minimierung der gespeicherten elektrischen Energie beim elektrostatischen
Fluidisierbehälter 1 kann zum einen durch die Reduzierung der Korona-Einsatzspannung,
also der Spannung, ab der mit den Drahtelektroden 3 eine Korona-Entladung
und somit eine Luftionisation möglich ist (bisher ca. 70 kV), zum anderen durch
die Verringerung der Kapazität der Elektroden 3 erfolgen. Peek beschreibt
die Zusammenhänge bei der Korona-Einsatzspannung (UC0) mit der Gleichung:
UC0 = 3·106·r·f·s·(1 + 0,3·(s·10–2/r)0,5)·ln(S/r)[V]
- f
- = Rauheitsfaktor der Elektrode (0,5 < f < 1)
- s
- = relative Dichte der Luft, s ≅ 1
- r
- = Elektrodenradius [m]
- S
- = Abstand Koronaelektrods – geerdete Gegenelektrode [m]
Beim dargestellten Fluidisierbehälterkonzept wird die Korona-Einsatzspannung
durch die Wahl sehr kleiner Drahtelektrodendurchmesser r (60-100 &mgr;m) erheblich
reduziert. Während beim Stand der Technik ca. 70 kV Hochspannung üblich
sind, ist die Korona-Einsatzspannung dieser Elektroden 3 etwa 6 kV, typische Arbeitsbereiche
liegen bei ca. 15-30 kV. Durch die dünnere Elektrode 3 im Vergleich zum Stand
der Technik verringert sich auch die Kapazität der Elektroden 3 bzw. der Anordnung,
wodurch der Abstand Elektrode zu Transferband (nicht gezeigt) und damit die Bauhöhe
auf ca. 100 mm reduziert werden kann (Zündenergie < 100 mJ, bei bisherigen
Konzepten ca. 300 mJ). Da die durch geladene Partikel entstehende Raumladung die
Korona-Einsatzspannung erhöht, kann durch die Minimierung des Abstands Elektrode
3 zu Werkstück 8 und der Füllhöhe des Pulvers
5a im Fluidisierbehälter 1 die Korona-Einsatzspannung
reduziert werden. Die von Wu dafür bei Sprühpistolen angewandte Funktion
kann in erster Näherung auch für die Abschätzung des Einflusses der
Raumladungseffekte beim Fluidisierungsbehälter herangezogen werden:
UC = UC0 + U&rgr;P[V]
U&rgr;P = &phgr;L2/4&egr;0[V]
- UC0
- = Korona-Einsatzspannung ohne Raumladung (nach Peek) [V]
- U&rgr;P
- = Spannung durch Raumladungseinfluss aufgeladener Pulverpartikel [V]
- L
- = Länge des Bereiches, indem sich die Raumladung befindet [m]
- &rgr;
- = Raumladungsdichte [C/m3]
- &egr;0
- = elektrische Feldkonstante/Permittivität des Vakuums (8,86·10–12)
[As/Vm]
Bei einer Fluidisierungsbodenfläche von 1 m2 und einer
typischen Übertragungsrate von ca. 100 g Pulver/s und einer Partikelgeschwindigkeit
von ca. 1 m/s sowie bei einer pulverlacktypischen Aufladung von 1 &mgr;C/g führt
dies zu einer Raumladungsdichte von 10–4 C/m3.
Im Falle eines elektrostatischen Fluidisierbehälters kommen zusätzlich
zu den Raumladungen durch Partikel noch Raumladungen durch die Aufladung des Fluidisierbodens
hinzu, die berücksichtigt werden müssen. Je nach Porenweite der Sinterböden
haben diese eine Oberfläche von bis ca. 50.000 m2/m3.
Durch Messung von Flächenladungsdichten an Polyethylenfolie mittels einer Feldmühle
(ca. 0,4 &mgr;C/m2) kann die Raumladungsdichte beim Polyethylensinterboden
beim elektrostatischen Wirbelbad nach dem Stand der Technik auf ca. 0,02 C/M3
abgeschätzt werden. Die Korona-Einsatzspannung für elektrostatische Fluidisierbehälter
setzt sich daher wie folgt zusammen:
UC = UC0 + U&rgr;P + (UP) + UB
- UC0
- = Korona-Einsatzspannung ohne Raumladung (nach Peek) [V]
- U&rgr;P
- = Spannung durch den Raumladungseinfluss aufgeladener Pulverpartikel [V]
- UP
- = Spannung durch die applizierte Lackschicht (vernachlässigbar gering)
[V]
- UB
- = Spannung durch den aufgeladenen Sinterboden [V]
Bei UC0 = 6 kV und einer einer Fluidisierbodendicke von
10 mm bedeutet das beim gegenwärtigen Stand der Technik:
UC= 6000 + (10–4·0,052)/(8,86·10–12)
+ (0,02·0,012)/(8,86·10–12) = 6000 + 7000
+ 56000 = 69 kV
Trotz hoher Übertragungsraten/Zeiteinheit ist der Einfluss der
Raumladungsdichte auf die Korona-Einsatzspannung relativ gering, da in der Regel
mit geringen Sprühabständen (L) gearbeitet wird (ca. 7 kV, s.o.). Durch
den Fluidisierboden wird sie jedoch beim Stand der Technik zusätzlich um über
50 kV erhöht (s.o.). Duch chemische Veränderung des Kunststoffs des Bodens
sowie durch die Einwirkung der Koronaentladung kann dieser Raumladungseffekt erheblich
schwanken (geschätzt ca. +/– 20 %). Dies führt zu erheblichen Prozessunsicherheiten
durch unkontrollierbare Änderung der örtlichen Feldstärken. Derartige
Störeffekte werden mit dem erfindungsgemäßen elektrostatischen Fluidisierbehälter
1 dadurch minimiert, dass die Elektroden 3 sich oberhalb des Sinterbodens
2 befinden und sich der Sinterboden 2 kaum noch elektrostatisch
auflädt. Bevorzug wird an den Drahtelektroden 3 mit unipolar negativer
Aufladung gearbeitet, es kann prinzipiell auch positive Hochspannung eingesetzt
werden.
Als Fluidisierböden 2 kommen zusätzlich zum typischen
Standard-Polyethylen-Sinterboden mit einer Porenweite von 10 &mgr;m bis zu einer
Porenweite von ca. 50 &mgr;m anorganische bzw. keramische Sinterböden oder
Glassinterböden zum Einsatz. Glassinterböden verändern sich durch
Korona-Entladungen nicht mehr, Raumladungsdichten pendeln sich nach kurzer Einschaltzeit
auf definierte Werte ein und führen zu einem definierten elektrischen Feld.
Dadurch wird die Prozesssicherheit der elektrostatischen Applikation erheblich erhöht.
Bei dem erfindungsgemäßen Fluidisierbehälter
1 wird durch eine dichte Anordnung der einzelnen Drahtelektroden (diese
sind unmittelbar oberhalb des Fluidisierbodens 2 und bezüglich ihrer
Längsachse parallel zu der Fluidisierbodenebene und parallel zueinander im
Abstand von etwa 10 bis 30 mm angeordnet) im Bereich des Pulvertransfers ein nahezu
homogenes elektrisches Feld ähnlich wie beim Plattenkondensator (E = U/S) erzeugt.
Bei einer angelegten Hochspannung von 25 kV wird bei 50 mm Abstand (S) eine homogene
Feldstärke von etwa 0,45 kV pro mm mittels einer Feldmühle gemessen. Dies
entspricht etwa 90 % des Wertes der beim Platte/Platte-Modell erreicht wird. Die
einzelnen Elektroden 3 dürfen jedoch auch nicht zu dicht aufeinander
liegen, da es dann nicht mehr zu einer Korona-Entladung kommen kann (fehlende Feldspitzen).
3A zeigt eine erfindungsgemäße Fluidisiervorrichtung,
die aufgebaut ist wie die in 2 gezeigte. Im Unterschied
zu der in 2 gezeigten Anordnung befindet sich jedoch
oberhalb des Fluidisierbodens (hier 2b) und der Drahtelektroden
3 ein zweiter dünner Fluidisierboden 2a. Die Drahtelektroden
3 sind zwischen den zwei Fluidisierböden 2a und
2b verlegt. Der obere Fluidisierboden 2a ist nur etwa 2 bis 5
mm dick (ein Fluidisierboden nach dem Stand der Technik ist normalerweise
etwa 1 cm dick, diese Dicke weist auch der Boden 2b auf). Durch diese Anordnung
erfolgt eine nur geringe Aufladung des oberen Sinterbodens 2a bzw. durch
den oberen Sinterboden 2a kommt es nur zu minimalen Raumladungseffekten
oberhalb der Elektroden 3, so dass das elektrische Feld und die Einsatzspannung
(Korona-Einsatzspannung) nur geringfügig beeinflusst werden. Der Vorteil dieser
Ausgestaltungsform liegt in der geringeren Empfindlichkeit des Fluidisierbehälters
1 bei der Reinigung und beim Farbwechsel, da freiliegende dünne Elektrodendrähte
3 von wie hier 80 &mgr;m Durchmesser sehr empfindlich gegen mechanische
Beschädigungen sind. Bevorzugt wird auch hier mit unipolar negativer Aufladung
der Elektroden 3 gearbeitet, es kann prinzipiell auch positive Hochspannung
eingesetzt werden. Oberhalb des geerdeten Werkstücks 8 ist bei der
vorliegenden Ausgestaltungsform eine geerdete Hinterlegung 10 in Form einer
metallenen Platte angeordnet. Die geerdete Hinterlegung 10 ist insbesondere
bei elektrisch gering leitfähigem, flächigem Werkstück
8 bzw. Substrat notwendig. Eine solche geerdete Hinterlegung
10 verbessert bzw. ermöglicht gegebenenfalls erst die elektrostatische
Applikation. Im vorliegenden Fall weist die Hinterlegung 10 ein Muster
auf bzw. ist als Schablone ausgeführt (siehe 3B,
d.h. mit der Hinterlegung können spezielle Designs 10a bzw.
10b verwirklicht werden. Beim Applizieren solcher einfacher Bilder, beispielsweise
auf Glas oder Kunststoffplatten, wird der Prozess üblicherweise getaktet gefahren:
Dabei hält der Förderer (nicht gezeigt) an, wenn das Werkstück
8 (oder der zu beschichtende Bereich 8 bei Endlosmaterialien)
sich oberhalb des Fluidisierbehälters (1) befindet und erst dann wird
die Hochspannung eingeschaltet. Die Hochspannung wird dann vor dem Weiterfahren
wieder abgeschaltet.
4 zeigt in Seitenansicht eine weitere Ausgestaltungsform
der erfindungsgemäßen Fluidisierungsvorrichtung. Die Blickrichtung (nach
wie vor in eine Richtung in der Fluidisierbodenebene) ist hier um 90° zu der
in den 2 und 3 gezeigten Blickrichtung
gedreht. Die dünnen Drahtelektroden 3 bzw. in 4
deren Teil, der unmittelbar oberhalb des Fluidisierbodens 2 angeordnet
ist, erscheinen hier also nicht als Punkt, sondern als dünner Strich, da senkrecht
auf die Drahtelektrodenlängsachse geblickt wird. Im vorliegenden Beispiel sind
die Drahtelektroden 3 so beidseits verlängert worden, dass ein Teil
3d der Drahtelektroden 3 entlang der linken und rechten Seitenwand
1a des Fluidisierbehälters 1 geführt wird. Somit sind
im vorliegenden Fall auch die Seitenwände 1a oberhalb des Fluidisierbodens
2 mit Elektrodenteilen 3d belegt. Weiterhin gezeigt ist eine Förderanlage
bzw. ein Förderer 16, mit der bzw. dem das Substrat bzw. Werkstück
(geerdet) 8 in den Fluidisierbehälter 1 bzw. das Volumen
5 des Fluidisierbehälters 1 oberhalb des Fluidisierbodens
2 eingetaucht werden kann. Das Fluidisierbehältervolumen
5 ist im vorliegenden Fall größer als bei den in 2
und 3 dargestellten Beispielen, so dass nicht nur flächige,
sondern auch echt dreidimensionale Substrate 8 eingetaucht werden können.
Die Wandungen 1a des Fluidisierbehälters sind hier zusätzlich
innen mit Elektroden 3 ausgestattet, um keine Überbeschichtung des
Werkstücks 8 an der Unterseite zu erhalten, d.h. um eine gleichmäßige
Beschichtung von allen Seiten sicherzustellen. Das vergrößerte Volumen
5 ist im vorliegenden Fall komplett mit Beschichtungspulver 5a
ausgefüllt.
5 zeigt in Aufsicht (von oben bzw. in einer Blickrichtung
senkrecht zur Fluidisierbodenebene) die Strom- bzw. Leistungsbegrenzung der einzelnen
Drahtelektroden 3, wie sie in den in den 2
bis 4 gezeigten Fluidisiervorrichtungen verwendet wird.
Jeder einzelnen Drahtelektrode 3 ist jeweils ein Hochspannungswiderstand
3a (im M&OHgr;- bis T&OHgr;-Bereich) zur Strom- und Leistungsbegrenzung
vorgeschaltet. Die Hochspannungsversorgung erfolgt über den Hochspannungserzeuger
17. Die verwendeten Drahtelektroden 3 und die verwendeten Hochspannungen
entsprechen denjenigen der 2 bis 4.
Zur Vermeidung von Zündgefahren werden die Drahtelektroden 3 also
jeweils einzeln durch die Vorschaltung der Hochspannungswiderstände
3a Strom- und damit leistungsbegrenzt. Im Beispiel werden bei einer angelegten
Hochspannung von 20 kV Hochspannungswiderstände von 1 G&OHgr; vorgeschaltet.
Damit ergibt sich: I = U/R = 20 &mgr;A; P = 20 &mgr;A·20 kV = 0,4 W maximale
Leistung. Im Gegensatz zur Leistungsbegrenzung der gesamten Elektrodenmimik können
bei der gezeigten Leistungsbegrenzung jeder einzelnen Elektrode 3 keine
örtlich höheren Zündleistungen mehr entstehen. Anstelle der Beschaltung
mit Hochspannungswiderständen 3a können auch halbleitende Drahtelektroden
3 (beispielsweise aus keramischen Fasern oder Glasfasern) eingesetzt werden.
Die in 6 gezeigte erfindungsgemäße Fluidisierungsvorrichtung
ist aufgebaut wie diejenige in 4. Anstelle der sich
teilweise entlang der Wandung 1a und teilweise entlang des Fluidisierbodens
2 erstreckenden, über ihre gesamte Länge an der Wand
1a oder dem Boden 2 befestigten Drahtelektroden 3 werden
jedoch Drahtelektroden 3 verwendet (erneut mit einem Durchmesser < 0,1
mm, hier 40 &mgr;m), welche nur teilweise an der Wandung 1a bzw. am Sinterboden
2 befestigt sind, so dass sie zumindest teilweise frei im Fluid
5a bewegbar sind. Am frei beweglichen Ende sind die Drahtelektroden
3 jeweils mit einer isolierenden Kappe 3b versehen. Die Hochspannungsversorgung
erfolgt leistungsbegrenzt, wie in 5 sowie in den
2 bis 4 gezeigt (Hochspannung
wie dort größer etwa 6 kV, bevorzugt zwischen 10 und 30 kV). Im vorliegenden
Fall ist eine größere Anzahl der hochspannungsführenden Drahtelektroden
3 also nur an einem Ende am Behälterrand 1a bzw. Fluidisierboden
2 befestigt. Das andere Ende der Elektroden 3 bewegt sich frei im
Fluid 5a. Bei Einschalten der Hochspannung orientieren sich die Elektrodendrähte
3 bzw. deren freie Enden in Richtung des Werkstücks 8 (hier
eingetaucht mit Hilfe der Förderanlage 16). Um Kurzschlüsse zu
vermeiden, werden entweder halbleitende Drahtelektroden 3 verwindet oder
die Drähte werden wie im Beispiel gezeigt, am Ende 3b mit einer isolierenden
Beschichtung bzw. einer elektrisch isolierenden Kunststoffkappe 3b versehen.
Durch das mit dieser Konfiguration mögliche „Umschlingen" des Werkstücks
8 durch die Koronadrähte 3 wird auch bei komplizierten Werkstückgeometrien
eine homogene Verteilung der durch die Koronadrähte 3 erzeugten Feldkräfte
erzielt. Die freien Enden der Elektroden 3 zieht es durch die Erdung des
Werkstücks 8 zum Werkstück 8.
In 7 ist eine elektrostatische Fluidisierungsvorrichtung
gezeigt, die wie diejenige in 2 gezeigte aufgebaut
ist und betrieben wird. (auch: selbe Blickrichtung, Seitenansicht). Zusätzlich
zur der in 2 gezeigten Basiskonfiguration weist die
gezeigte Konfiguration oberhalb des Volumens 5 bzw. des Fluidisierbehälters
1 Wechselspannungselektroden 9 in Form von Spiralfedern auf. Diese
Wechselspannungselektroden 9 können mit einer Wechselspannung im kHz-Bereich
oder mit einer 50 Hz-Wechselspannung versehen sein bzw. an eine solche angeschlossen
werden. 7a zeigt die Seitenansicht der beschriebenen
Konfiguration. 7b zeigt die beschriebene Konfiguration
in Aufsicht. Die Drahtelektroden sind wie bereits beschrieben, leistungsbegrenzt.
In der beschriebenen Variante wird die Gleichspannung somit mit einer Wechselspannung
bzw. mit einer pulsierenden Gleichspannung überlagert. Die Wechselspannungselektroden
9 befinden sich dabei oberhalb des Fluids 5a bzw. oberhalb des
Volumens 5 des Fluidisierbehälters 1. Im vorliegenden Fall
befinden sie sich 50 mm oberhalb der unipolar negativ aufgeladenen Drahtelektroden
3. Als Wechselspannungselektroden 9 werden im vorliegenden Fall
Spiralfedern verwendet, es können jedoch auch analog zu den Elektroden
3 aufgebaute dünne Drähte verwendet werden. Durch die durch die
Wechselspannungselektroden 9 erzeugten pulsierenden Feldkräfte können
Beschichtungspartikel 7 größere Distanzen zurücklegen und
der Abstand der Elektroden 3 zum Werkstück 8 kann vergrößert
werden. Zum Einsatz kommt im vorliegenden Fall ein kostengünstiger Wechselspannungserzeuger,
der die unipolare Hochspannung der Drahtelektrode 3 mit 50 Hz Wechselspannung
(Steckdosen-Wechselspannung) überlagert. Anstelle des kostengünstigen
Wechselspannungserzeugers im 50 Hz-Bereich gibt es jedoch auch die Möglichkeit
des Einsatzes eines Erzeugers im kHz-Bereich (diese Variante ist teurer, bei höheren
Fördergeschwindigkeiten, beispielsweise von > 0,5 m/s, kann höherfrequente
Wechselspannung Vorteile hinsichtlich der Homogenität der Abscheidung bringen).
8 zeigt den Fluidisierbehälter 1 einer erfindungsgemäßen
Fluidisiervorrichtung, welcher für mehrfarbige Designs ausgestaltet ist. Die
8A bis 8C zeigen hierbei
jeweils die Aufsicht unterschiedlicher Ausgestaltungsvarianten. Variante
1 (8A) ist eine Ausgestaltungsvariante, bei
der der Fluidisierbehälter 1 durch zwei im Wesentlichen senkrecht
zur Fluidisierbodenebene im Behälter 1 angeordnete Zwischenwände
12a und 12b in insgesamt drei Segmente (A bis C bzw.
11a bis 11c) unterteilt ist. Über die Pulverzudosierungen
13a bis 13c können unterschiedlich farbigen Beschichtungspulver
in die verschiedenen Segmente 11a bis 11c bzw. A bis C eingefüllt
werden. In Aufsicht gesehen verlaufen die beiden Wände 12a und
12b parallel voneinander und mit konstantem Abstand zueinander mäanderförmig
bzw. doppel-M-förmig so, dass durch ihre Anordnung drei Farbbereiche so entstehen,
dass ein von links nach rechts über den Fluidisierbehälter 1
geführtes Werkstück 8 jeden Farbbereich mehrfach passiert.
8B zeigt eine entsprechende zweifarbige Variante, in
der durch eine Zwischenwand 12a der Fluidisierbehälter 1
so in zwei Segmente 11a und 11b eingeteilt wird, dass beim Darüberfahren
das Werkstück 8 (Überführrichtung von links nach rechts)
jedes Segment bzw. einen entsprechenden Teilbereich davon mehrfach passiert. Die
Wand 12a verläuft mäanderförmig bzw. wellenförmig so,
dass durch eine auf der Längsachse des Behälters (in der Zeichenebene:
Achse in Richtung der Horizontalen, welche den Behälter 1 in zwei
gleichgroße Flächenteile teilt) errichtete, gerade Zwischenwand jedes
der Segmente 11a und 11b in mehrere Subsegmente (beispielsweise
11aI, 11aII, 11aIII) unterteilt werden würde. In
der in 8C gezeigten, für fünf Farben ausgelegten
Variante werden vier Zwischenwände 12a bis 12d im Fluidisierbehälter
1 so eingezogen, dass fünf im Wesentlichen quaderförmige und
in einer Reihe angeordnete Segmente 11a bis 11e entstehen. Beim
Überfahren des Behälters 1 passiert das Werkstück
8 dann die einzelnen Segmente 11a bis 11e nacheinander
und kann so nacheinander mit verschiednen Farben beschichtet werden. Mit den in
den 8A bis 8C dargestellten
Varianten können Farbwech- sel vermieden werden oder auch spezielle Designs
ermöglicht werden. Die einzelnen Segmente des Fluidisierbehälters
1 werden hierzu mit unterschiedlichen Farbtönen befüllt (beispielsweise
schwarz, weiß, rot, blau und gelb). Damit kann durch Farbmischungen jeder Farbton
realisiert werden, indem die einzelnen Segmente 11 unabhängig voneinander
aktiv (Hochspannung an den Segmentelektroden eingeschaltet) geschaltet werden. Die
Elektroden 3 der einzelnen Segmente 11 sind somit unabhängig
voneinander ansteuerbar. Die Hochspannung kann so variiert werden, dass jeder beliebige
Mischfarbton realisiert werden kann. Beispiel: Es wird ein Segment 11a
mit einem gelben und ein Segment 11b mit einem roten Pulver befüllt.
Nur diese beiden Segmente sind aktiv, d. h. an sie wird eine Hochspannung angelegt.
Werden beispielsweise am Gelb-Segment 20 kV und am Rot-Segment 10 kV angelegt, so
wird ein Gelb-Orange erzeugt. Umgekehrt wird bei 20 kV am Rot-Segment und bei 10
kV am Gelb-Segment ein Rot-Orange erzeugt. Da die Mischfarbtöne am besten durchmischt
werden, wenn die einzelnen Farben mehrfach im Wechsel gefahren werden, sind Konstruktionen
mit mäanderförmigen, wellenförmigen oder M-förmigen Wandanordnungen
12 vorteilhaft (siehe 8A und 8B.
Die einzelnen Segmente des Fluidi- sierbehälters 1 können dabei
separate Pulverzudosierungsvorrichtungen 13 aufweisen (diese sind vorteilhafterweise
seitlich vorgesehen). Durch die mäanderförmige, M-förmige oder wellenförmige
Gestaltung der Segmente 11 bzw. der Wände 12 muss jedem Segment
nur eine Dosiervorrichtung 13 zugeordnet werden, da jeder Bereich des Segments
durch sie befüllt werden kann. Für drei Farbtöne reichen drei Dosiereinheiten
13a-c, für zwei Farbtöne also zwei Dosiereinheiten. Bei mehr
als drei Farbtönen werden bevorzugt mehrere Blöcke von Segmenten oder
mehrere Fluidisierbehälter 1 (ein solcher Block bzw. ein solcher Behälter
ist in 8C darge- stellt) hintereinander geschaltet.
Jeder Block bzw. Behälter wird dann jeweils mit fünf Dosiereinheiten gespeist.
9 zeigt ein Dosiersystem mit einer erfindungsgemäßen
elektrostatischen Fluidisierungsvorrichtung. 9a zeigt
hierbei eine Seitenansicht in einer ersten Richtung in der Ebene des Fluidisierbodens
2 (Drahtelektroden 3 in Längsachsrichtung sichtbar und somit
als Punkte gezeichnet). 9b zeigt die Frontansicht,
d. h. die Ansicht in einer Richtung in der Ebene des Fluidisierbodens senkrecht
zur in 9a gezeigten Blickrichtung. 9c
zeigt die Draufsicht in Richtung senkrecht zu den in 9a
und 9b gezeigten Blickrichtungen. Wie in
9a gezeigt ist, sind die Drahtelektroden
3 oberhalb des Fluidisierbodens 2 im Fluidisierbehälter
1 angeordnet, nicht jedoch in einem Bereich, in dem eine Zufuhreinheit
13b zur Zuführung von fluidisiertem Beschichtungspulver
5a in den Fluidisierbehälter 1 einmündet. Die Zufuhreinheit
13b weist eine Schlauchquetschpumpe zur Pulverdosierung (Stellgröße)
auf, welche die Zufuhr von Beschichtungspulver 5a aus einem in Bezug auf
den Behälter 1 höherliegenden Vorratsbehälter
13a (ebenfalls ein Fluidisierbehälter mit einem Fluidisierboden B)
erlaubt. Das Beschichtungspulver 5a verlässt hierzu den Vorratsbehälter
13a durch eine Ausrieselöffnung 13c und wird über die
pneumatisch gesteuerte Schlauchquetschpumpe der Zufuhreinheit 13b dem Fluidisierbehälter
1 zugeführt. Das System weist darüber hinaus eine Ultraschallmesssonde
14 zur Füllstandsmessung auf (Regelgröße). Diese ist so
am Fluidisierbehälter 1 angeordnet, dass die Füllstandsmessung
im nicht mit Drahtelektroden 3 versehenen Bereich bzw. im Einmündungsbereich
der Zuführeinheit 13b erfolgt. Wie die Frontansicht der
9b sowie die Draufsicht in 9c
zeigen, sind in dem nicht mit Drahtelektroden ausgestatteten Bereich des Fluidisierbehälters
1 durch zwei Zwischenwände bzw. Strömungsbrechvorrichtungen
16a und 16b drei Teilbereiche abgeteilt. Im (in 9b)
linken Teilbereich mündet eine erste Zuführeinheit 13b in den
Behälter 1, im (in 9b) rechten Teilbereich
mündet eine zweite Zuführeinheit 13b in den Behälter
1. Gegen diese Einführbereiche ist der (in 9b)
mittlere Teilbereich, oberhalb dessen die Ultraschallmesssonde 14 angeordnet
ist, durch die zwei wände bzw. Schikanen 16a und 16b abgetrennt.
Da der Füllstand des Fluidisierbehälters 1 zur Vermeidung von
Störeffekten (beispielsweise parasitärer Raumladungseffekte des zu verarbeitenden
Beschichtungspulvers) möglichst gering gehalten wird, ist eine automatische,
kontinuierliche Zudosierung von Pulver wie im dargestellten Fall gezeigt, erforderlich.
Der Füllstand wird mit Hilfe der Ultraschallmesssonde 14 überwacht.
Die Zudosierung kann wie im dargestellten Fall über den zweiten Fluidisierbehälter
13a mit wesentlich größeren Abmessungen erfolgen, sie kann jedoch
auch über Dichtestromförderprinzipien nach dem Stand der Technik erfolgen.
Mit dem gezeigten Fluidisierbehälter 13a erfolgt die Zudosierung über
Schlauchquetschventile der Zuführeinheit 13b. Wie bereits beschrieben,
weist der Behälter 1 im Bereich der Zudosierung keine Elektroden
3 auf. Um die Messgenauigkeit der Ultraschallmesssonde 14 bzw.
der Füllstandsmessung zu verbessern, sind die Strömungsbrechvorrichtungen
16a, 16b im Fluidisierbehälter 1 im Bereich der
Zudosierung eingebracht. Diese Strömungsbrechvorrichtungen beruhigen die Oberfläche
des Fluids 5a und vermeiden somit zu starke Wellenbewegungen im Messbereich.
Die gezeigte Vorrichtung wird im Vergleich zu herkömmlichen Fludisierungsvorrichtungen
mit hohen Luftgeschwindigkeiten im Fluid betrieben (etwa 0,025 bis 0,05 m/s; bei
der herkömmlichen Fluidisierungsvorrichtung sind etwa 0,01 m/s üblich).
Solche hohen Luftgeschwindigkeiten sind erforderlich, da sonst überschüssige
Luftionen die Beschichtungsqualität durch Rückionisationseffekte verringern.
Die durch die hohen Luftgeschwindigkeiten entstehende unruhige Oberfläche des
Fluids 5a kann zu erheblicher Verringerung der Messgenauigkeit der Ultraschallmesssonde
14 führen. Um dies zu vermeiden, sind besagte Strömungsbrechvorrichtungen
16 eingebracht. Eine kontinuierliche Messung des Füllstands ist insbesondere
deswegen notwendig, da der Fluidisierbehälter 1 der erfindungsgemäße
Fluidisierungsvorrichtung eine geringe Bauhöhe aufweisen kann, so dass er nur
mit einem geringen Fluidvolumen 5a befüllt werden kann. Aus diesem
Grund ist ein schnelles und genaues Ansprechen der Messvorrichtung 14 notwendig,
um mit ausreichender Genauigkeit und Schnelligkeit zu entscheiden, ob Beschichtungspulver
in den Behäter 1 nachgeführt werden muss. Um Agglomerationen
des Fluids 5a zu vermeiden, ist es auch möglich, den Fluidisierbehälter
1 und/oder den Vorratsbehälter 13a
mit einer Vibrationsvorrichtung (nicht gezeigt) zu versehen.
10a zeigt ein weiteres Dosiersystem unter Verwendung
einer erfindungsgemäßen Fluidisierungsvorrichtung in Seitenansicht (10a)
Frontansicht (10b) und Draufsicht (10c).
Die in 10 dargestellte Vorrichtung weist zunächst dieselben
Bestandteile wie die in 9 dargestellte Vorrichtung auf. Im Unterschied
zu 9 ist jedoch eine Abtrennungsvorrichtung 15 (in Form
einer in Bezug auf die Fluidisierbodenebene senkrecht stehende Wand) in den Fluidisierbehälter
1 eingebracht, so dass das Innenvolumen des Fluidisierbehälters
1 in zwei Segmente 15a und 15b unterteilt wird. Das Segment
15a umfasst hier etwa 20 % des Fluidisierbehältervolumens. Die Abtrennvorrichtung
15 weist zwei Löcher 15c auf, die in einer Höhe angeordnet
sind, welche einen Füllstandsausgleich zwischen den beiden Segmenten
15a und 15b erlaubt. Im Segment 15a sind keine Drahtelektroden
3 oberhalb des Fluidisierbodens 2 angeordnet. Das Segment
15b entspricht in seinem Aufbau dem in 9 gezeigten Fluidisierbehälterinnenaufbau.
Die Ultraschallmesssonde ist oberhalb des Segments 15a angeordnet und erfasst
somit die Füllstandshöhe im Segment 15a. Die Abtrennung
15 ermöglicht eine separate Luftversorgung der beiden Segmente
15a und 15b. Das Segment 15a stellt einen Messbereich
mit geringerer Luftvolumenströmung dar, das Segment 15b einen Pulverübertragungs-
und Zudosierbereich mit höherer Luftvolumenströmung. Die unterschiedlichen
Luftvolumenströmgeschwindigkeiten in den Segmenten 15a und
15b werden durch separate Luftversorgung und dadurch realisiert, dass im
Bereich 15a der Fluidisierboden 2 eine geringere Porenweite aufweist.
Im Bereich 15b weist der Segmentboden dementsprechend eine höhere
Porenweite auf. Es wird also segmentweise ein Fluidisierboden mit unterschiedlicher
Porenweite eingesetzt. In Segment 15a beträgt die Porenweite des Fluidisierbodens
10 &mgr;m, im Segment 15b beträgt die Porenweite 30 &mgr;m. Dies
führt zu einer erheblichen Reduzierung der Luftgeschwindigkeit und mehr als
50 % im Bereich 15a. Die Messung der Füllstandshöhe durch die
Messsonde 14 kann dadurch mit einer Genauigkeit im Millimeterbereich durchgeführt
werden. Durch die Segmentierung des Fluidisierbehälters 1 kann im
Bereich der Ultraschallmessung die Luftgeschwindigkeit durch separate Luftversorgung
also erheblich verringert werden. Durch die Abtrennvorrichtung 15 bzw.
die entsprechende Wand wird eine Wellenbewegung im Bereich 15a (verursacht
durch die Zudosierung von Pulver 5a über die Zudosiereinheit
13b) zuverlässig vermieden. Dennoch ist mit Hilfe der Öffnungen
15c für das Beschichtungspulver 5a ein Füllstandsausgleich
möglich.
11 zeigt den Einsatz der erfindungsgemäßen Fluidisiervorrichtung
zusammen mit dem aus DE 101 630 25 A1
bekannten Transfer-Applikationsverfahren. 11a zeigt
zunächst eine dreidimensionale Ansicht einer entsprechenden Beschichtungsvorrichtung.
11b zeigt eine erfindungsgemäße Fluidisiervorrichtung
mit Fluidisierbehälter 1, Fluidisierboden 2 und Drahtelektroden
3und mit einem Volumen 5 innerhalb des Fluidisierbehälters
1, in dem sich das Fluid 5a befindet. Nicht gezeigt ist die Luftzufuhr
4 des Behälters 1. Gezeigt sind darüber hinaus Luftionen
und elektrisch geladene Beschichtungspulverpartikel 7. Oberhalb des Fluidisierbehälters
1 mit einer Bauhöhe von etwa b2 = 100 mm befindet sich
eine Transfervorrichtung 17 mit einer Dosierwalze 17c, einem Transferband
17b und einer Walze 17a. Das Transferband 17b wird durch
die beiden Walzen 17a und 17c bewegt. Im unteren Transferbandbereich
befindet sich oberhalb des Fluidisierbehälters 1 und unmittelbar oberhalb
des Transferbandes 17b eine elektrisch leitfähige Hinterlegung
10 in Form einer Metallplatte. Unmittelbar oberhalb des untenliegenden
Transferbandteils befindet sich links neben dem Fluidisierbehälter
1 zwischen Fluidisierbehälter 1 und Walze 17a eine
Transferelektrode 18a. Unterhalb des Fluidisierbehälters
1 wird das geerdete Substrat 8 vorbeibewegt. Durch die erfindungsgemäße
Fluidisiervorrichtung samt elektrostatischer Hinterlegung 10 wird elektrostatisch
aufgeladenes Beschichtungspulver 7 auf das Transferband 17b übertragen.
Die mit Beschichtungspulver beladenen Transferbandbereiche werden durch Bewegung
der Walzen 17a und 17c zur Transferelektrode 18a bewegt.
Mit Hilfe dieser Transferelektrode 18a (elektrostatische Abstoßung)
wird, das geladene Beschichtungspulver auf das Substrat 8 übertragen.
Entscheidend hierbei ist, dass durch die geringe Bauhöhe b2 eine
direkte Übertragung des Beschichtungsmaterials vom Transferband 17b
auf das Substrat 8 möglich ist, da nur eine geringe Wegstrecke überwunden
werden muss. 11c zeigt eine Dosiervorrichtung samt
erfindungsgemäßer Fluidisierungsvorrichtung die wie die in 11b
gezeigte aufgebaut ist. Im Unterschied zu 11b wird
jedoch keine Transferelektrode 18a, sondern eine elektrisch leitfähige,
an eine Hochspannungsquelle angeschlossene Rollenbürste 18b verwendet,
mit der ein abgewinkelter Sprühstrahl erzeugt werden kann, um das Substrat
8 zu beschichten. Wie in 11b ist (durch die
geringe Bauhöhe b2 bedingt) vom Beschichtungsmaterial nur eine geringe
Wegstrecke zwischen Transferband 17b und Substrat 8 zu überwinden,
so dass der Beschichtungsmaterialtransfer ohne zusätzliche Vorrichtungen (wie
zusätzliche Walzen, Transferbänder oder ähnliches) erfolgen kann.
Der bereits beschichtete Bereich des Substrats 8 ist in den 11b
und 11c durch das Bezugszeichen 8a gekennzeichnet.
Durch die auf Hochspannung gesetzte Transferelektrode 18a bzw. Rollenbürste
18b wird das Beschichtungspulver im vorgestellten Fall nochmals aufgeladen,
so dass in Kombination mit der geringen Bauhöhe b2 die Pulverteilchen
den Transferabstand zwischen dem unteren Bandbereich und dem Substrat
8 ohne Zusatzvorrichtungen überwinden können.
12 zeigt ein weiteres Beispiel für eine Beschichtungsvorrichtung,
welche eine erfindungsgemäße Fluidisierungsvorrichtung verwendet. Gezeigt
ist eine Fluidisiervorrichtung mit einem Fluidisierbehälter 1, welcher
in zwei Segmente 1c und 1d mit separater Luftzufuhr
4a und 4b unterteilt ist. Der Fluidisierbehälter
1 ist gegenüber der Horizontale um etwa 45° gekippt angeordnet.
Oberhalb des Bereichs 1c des Fluidisierbehälters 1 befindet
sich einweiterer Fluidisierbehälter 13a. In diesen mündet eine
Vorrichtung zur kontinuierlichen Pulverzudosierung zur Einhaltung einer konstanten
Pulverfüllhöhe (Pfeil oben links in den Behälter 13a). Das
Fluidisierpulver 5a rieselt aus dem Behälter 13a durch die
Ausrieselöffnung 13c mit Hilfe der Schwerkraft auf den Fluidisierboden
2 oberhalb des Bereichs 1d des Fluidisierbehälters
1. Nur in diesem Bereich 1d bzw. oberhalb dieses Bereichs
1d ist der Fluidisierboden 2 mit dünnen Drahtelektroden
3 versehen. Mit Hilfe der Drahtelektroden 3 wird oberhalb des
Bereichs 1d wie in den vorangehenden Beispielen beschrieben in einem Beschichtungsbereich
6 eine aufgeladene Pulverwolke 7 mit aufgeladenen Partikeln und
Luftionen erzeugt. Vom Behälter 1 ggf. abrieselndes Pulver wird durch
einen Auffangbehälter 19 aufgefangen. Im linken Bereich der gezeigten
Beschichtungsvorrichtung ist eine Transfervorrichtung 17 angeordnet, die
entsprechend der in 11 gezeigten Transfervorrichtung aufgebaut
ist: Eine elektrisch leitfähige Belade- bzw. Dosierwalze 17c sowie
eine zweite Walze 17a bewegen durch Drehung um ihre Achse das Transferband
17b (elektrisch halbleitend bis isolierend). Das Band 17b wird
im Bereich 6 durch die Pulverwolke beschichtet. Der beschichtete Bereich
des Bandes 17b wird in Richtung des Pulverapplikationsbereiches
8b bewegt. Eine elektrisch leitfähige Hinterlegung 10 (metallene
Platte) verhindert dabei, dass das Beschichtungspulver von dem Band 17b
abfällt. Die Übertragung des Beschichtungspulvers auf das Substrat
8 erfolgt im Bereich 8b mit Hilfe der Walze 17a, an welche
ein Potential von etwa 10 kV gelegt ist. Alternativ kann zur Übertragung auch
eine Drahtelektrode wie sie in der Erfindung bereits hinreichend offenbart ist,
verwendet werden. Die Beschichtung auf dem Substrat ist durch das Bezugszeichen
8a gekennzeichnet. Der beschichtete Transferbandbereich (zwischen Pulverwolkenbereich
6 und Applikationsbereich 8b) ist mit dem Bezugszeichen
17d gekennzeichnet.
|
| Anspruch[de] |
Elektrostatische Fluidisierungsvorrichtung mit
einem Fluidisierbehälter (1),
einer in den Fluidisierbehälter (1) mündenden Luftzuführung
(4) zum Einbringen von Fluidisierluft in den Fluidisierbehälter (1),
und einem oberhalb der Einmündung der Luftzuführung (4) innerhalb
des Fluidisierbehälters (1) angeordneten Fluidisierboden (2),
durch den hindurch die Fluidisierluft einem oberhalb des Fluidisierbodens (2)
befindlichen Volumen (5) innerhalb des Fluidisierbehälters (1)
zuführbar ist zur Fluidisierung von Beschichtungspulver
dadurch gekennzeichnet, dass
oberhalb des Fluidisierbodens (2) im Volumen (5) innerhalb des
Fluidisierbehälters (1) als Hochspannungselektroden mindestens zwei
dünne Elektrodendrähte als Drahtelektroden (3) zur Ionisierung
der Fluidisierluft freiliegend voneinander beabstandet angeordneten sind,
dass den mindestens zwei Drahtelektroden (3) jeweils ein Hochspannungswiderstand
(3a) vorgeschaltet ist,
und dass die mindestens zwei Drahtelektroden (3) einen mittleren Abstand
voneinander von über 2 mm und/oder unter 80 mm aufweisen.
Fluidisierungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass der mittlere Durchmesser mindestens einer der Drahtelektroden
(3) über 20 &mgr;m und/oder unter 1000 &mgr;m oder über 60
&mgr;m und/oder unter 100 &mgr;m beträgt.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Drahtelektroden (3) in
unmittelbarer Nähe des Fluidisierbodens (2) oder am Fluidisierboden
(2) anliegend angeordnet ist und/oder dass der mittlere Abstand mindestens
einer der Drahtelektroden (3) vom Fluidisierboden (2) bis zu 50
mm oder bis zu 20 mm beträgt.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Drahtelektroden (3) im
wesentlichen parallel zur Oberfläche des Fluidisierbodens (2) angeordnet
ist und/oder dass mindestens eine der Drahtelektroden (3) formschlüssig
am Fluidisierboden (2) angeordnet ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei der Drahtelektroden (3) im
wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei der Drahtelektroden (3) einen
mittleren Abstand voneinander von über 10 mm und/oder unter 30 mm aufweisen.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Hochspannungswiderstände (3a) einen
Widerstandswert im Bereich von 1 M&OHgr; bis 1000 T&OHgr; aufweisen.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Drahtelektroden (3) teilweise
im wesentlichen parallel zur Oberfläche des Fluidisierbodens (2) angeordnet
ist und/oder formschlüssig am Fluidisierboden (2) angeordnet ist und
teilweise im wesentlichen parallel zu mindestens einer Seitenwand (1a)
des Fluidisierbehälters (1) angeordnet ist und/oder formschlüssig
an mindestens einer Seitenwand (1a) des Fluidisierbehälters (1)
angeordnet ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Drahtelektroden (3) teilweise
in unmittelbarer Nähe des Fluidisierbodens (2) oder am Fluidisierboden
(2) anliegend und/oder in einem mittleren Abstand von bis zu 50 mm oder
von bis zu 20 mm vom Fluidisierboden (2) angeordnet ist und teilweise in
unmittelbarer Nähe mindestens einer Seitenwand (1a) des Fluidisierbehälters
(1) oder an mindestens einer Seitenwand (1a) des Fluidisierbehälters
(1) anliegend und/oder in einem mittleren Abstand von bis zu 50 mm oder
von bis zu 20 mm von mindestens einer Seitenwand (1a) des Fluidisierbehälters
(1) angeordnet ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Drahtelektrode (3) in unmittelbarer
Nähe des Fluidisierbodens (2) oder am Fluidisierboden (2)
anliegend und/oder in einem mittleren Abstand von bis zu 50 mm oder von bis zu 20
mm vom Fluidisierboden (2) angeordnet ist und wobei mindestens eine Drahtelektrode
(3) in unmittelbarer Nähe einer Seitenwand (1a) des Fluidisierbehälters
(1) oder an einer Seitenwand (1a) des Fluidisierbehälters
(1) anliegend und/oder in einem mittleren Abstand von bis zu 50 mm oder
von bis zu 20 mm von einer Seitenwand (1a) des Fluidisierbehälters
(1) angeordnet ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Drahtelektroden (3) im
wesentlichen parallel zur Oberfläche des Fluidisierbodens (2) angeordnet
ist und/oder formschlüssig am Fluidisierboden (2) angeordnet ist und
wobei mindestens eine der Drahtelektroden (3) im wesentlichen parallel
zur Oberfläche einer Seitenwand (1a) des Fluidisierbehälters
(1) angeordnet ist und/oder formschlüssig an einer Seitenwand (1a)
des Fluidisierbehälters (1) angeordnet ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Drahtelektroden (3) nicht
über ihre gesamte Länge am Fluidisierboden (2) und/oder an einer
Seitenwand (1a) des Fluidisierbehälters (1) befestigt ist
und/oder dass mindestens eine der Drahtelektroden (3) nur an einem ihrer
Enden am Fluidisierboden (2) und/oder an einer Seitenwand (1a)
des Fluidisierbehälters (1) befestigt ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens eine der nicht über ihre gesamte Länge
befestigten Drahtelektroden (3) im nicht befestigten Bereich zumindest
teilweise mit einer isolierenden Beschichtung versehen ist oder eine elektrisch
isolierende Kunststoffkappe (3b) aufweist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Drahtelektroden (3) ein
halbleitendes Material, eine halbleitende keramische Faser oder eine Glasfaser enthält
oder daraus besteht.
Fluidisierungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass der Widerstand mindestens einer der Drahtelektroden einen Wert
von 1 M&OHgr; bis 1000 T&OHgr; aufweist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass ein weiterer Fluidisierboden innerhalb des Fluidisierbehälters
(1) und oberhalb mindestens einer der Drahtelektroden (3) angeordnet
ist oder dass mindestens eine der Drahtelektroden (3) in den Fluidisierboden
(2) eingearbeitet, eingenäht oder integriert ist oder in dem Fluidisierboden
(2) angeordnet ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass der weitere Fluidisierboden dünner als der Fluidisierboden
(2) ist und/oder dass der weitere Fluidisierboden eine Dicke von über
1 mm und/oder unter 10 mm oder von über 2 mm und/oder unter 5 mm aufweist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb mindestens einer der Drahtelektroden (3)
mindestens eine Wechselspannungselektrode (9) im Volumen (5) des
Fluidisierbehälters oder oberhalb des Volumens (5) und/oder des Fluidisierbehälters
(1) angeordnet ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens eine der Wechselspannungselektroden (9)
eine Spiralfeder aufweist oder dass mindestens eine der Wechselspannungselektroden
(9) aufgebaut ist wie eine der Drahtelektroden aus einem der Ansprüche
2 oder 8 oder dass mindestens zwei Wechselspannungselektroden (9) angeordnet
oder aufgebaut sind wie die zwei Drahtelektroden aus einem der Ansprüche
5, 6 oder 7.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 18 oder 19,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Wechselspannungselektroden (9)
über 5 mm und/oder unter 100 mm oder über 30 mm und/oder unter 70 mm oberhalb
des Fluidisierbodens (2) und/oder oberhalb einer in unmittelbarer Nähe
des Fluidisierbodens (2) angeordneten Drahtelektrode (3) angeordnet
ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 20, gekennzeichnet
durch einen mit mindestens einer der Wechselspannungselektroden (9) verbundenen
50 Hz-Wechselspannungserzeuger oder einen mit mindestens einer der Wechselspannungselektroden
(9) verbundenen Wechselspannungserzeuger im kHz-Bereich.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch Seitenwände (1a) des Fluidisierbehälters
(1) und/oder einen Boden (1b) des Fluidisierbehälters (1),
welche bzw. welcher elektrisch isolierende Materialien und/oder Kunststoff, POM,
polymidbasierende Materialien, Glas und/oder keramische Materialien aufweisen bzw.
aufweist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch einen Fluidisierboden (2) welcher einen Polyethylen-Sinterboden
mit Porenweiten von über 2 &mgr;m und/oder unter 100 &mgr;m oder von über
10 &mgr;m und/oder unter 50 &mgr;m und/oder einen anorganischen Sinterboden
und/oder einen keramischen Sinterboden und/oder einen Glassinterboden enthält
oder daraus besteht.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine oberhalb des Fluidisierbehälters (1) angeordnete
elektrisch leitfähige Hinterlegung (10) oder eine metallene Platte
oder eine Elektrode.
Fluidisierungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass die elektrisch leitfähige Hinterlegung (10) eine
Struktur und/oder ein Muster aufweist oder in Form einer Schablone gestaltet ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine in den Fluidisierbehälter (1) einmündende
Zudosiervorrichtung (13) zur automatischen und/oder kontinuierlichen Zudosierung
von Beschichtungsstoff in den Fluidisierbehälter (1).
Fluidisierungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zudosiervorrichtung (13) einen Speicherbehälter
(13a) zur Speicherung von Beschichtungsstoff und mindestens eine in den
Fluidisierbehälter (1) und den Speicherbehälter (13a)
einmündende Zuführeinheit (13b) und/oder eine Dichtestromfördervorrichtung
aufweist.
Fluidisierungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass der Speicherbehälter (13a) einen weiteren Fluidisierbehälter
aufweist, wobei dieser bevorzugt größere Abmessungen und/oder ein größeres
Füllvolumen aufweist wie der Fluidisierbehälter (1), und/oder
dass mindestens eine der Zuführeinheiten (13b) eine Schlauchquetschpumpe,
Schlauchquetschventile, im Bereich der Einmündung zum Speicherbehälter
(13a) eine Ausrieselöffnung und/oder eine Rohrleitung aufweist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, dass im Bereich der Einmündung der Zudosiervorrichtung (13)
im Fluidisierbehälter (1) mindestens eine Strömungsbrechvorrichtung
(16) angeordnet ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass die Strömungsbrechvorrichtung eine Wand ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, dass im Bereich der Einmündung der Zudosiervorrichtung (13)
keine Drahtelektroden (3) angeordnet sind.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche
gekennzeichnet durch eine in den Fluidisierbehälter (1) integrierte
oder an ihm angeordnete Füllstandsmessvorrichtung (14) zur Bestimmung
der Beschichtungspulverfüllhöhe im Fluidisierbehälter (1).
Fluidisierungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass die Füllstandsmessvorrichtung (14) eine Ultraschallmesssonde
aufweist.
Fluidisierungsvorrichtung nach Anspruch 29 und einem der Ansprüche
32 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllstandsmessvorrichtung (14)
und mindestens eine der Strömungsbrechvorrichtungen (16), und/oder
mindestens eine der Strömungsbrechvorrichtungen welche zwei Wände aufweist,
so angeordnet sind, dass eine Erfassung der Füllhöhe in einem durch die
Strömungsbrechvorrichtung (16) bewegungsberuhigten Bereich und/oder
zwischen den zwei Wänden, durchführbar ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass eine innerhalb des Fluidisierbehälters (1)
angeordnete oder in diesen integrierte Abtrennungsvorrichtung
(15) den Fluidisierbehälter (1) so in mindestens zwei Segmente
(15a, 15b) unterteilt, dass beide Segmente (15a,
15b) unabhängig und unbeeinflusst voneinander separat mit Fluidisierluft
versorgbar sind.
Fluidisierungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass jedes der Segmente (15a, 15b) eine eigene
Luftzufuhr (4) aufweist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 35 oder 36,
dadurch gekennzeichnet, dass die Abtrennungsvorrichtung (15) mindestens
eine Öffnung (15c) zum Füllstandsausgleich des Beschichtungspulvers
aufweist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 31, nach
einem der Ansprüche 32 bis 34 oder nach einem der Ansprüche 35 bis 37,
dadurch gekennzeichnet, dass die Füllstandsmessvorrichtung (14) im
Bereich des ersten Segments (15a) an den Fluidisierbehälter (1)
angeordnet oder in diesen integriert ist, dass die Drahtelektroden (3)
innerhalb des zweiten Segments (15b) angeordnet sind und dass die Zudosiervorrichtung
(13) im Bereich des zweiten Segments einmündet.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 35 bis 38, dadurch
gekennzeichnet, dass der Fluidisierboden (2) und/oder dessen Teil innerhalb
des ersten Segments (15a) eine geringere Porenweite aufweist als der Fluidisierboden
(2) bzw. dessen Teil innerhalb des zweiten Segments (15b).
Fluidisierungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass der Fluidisierboden (2) und/oder dessen Teil innerhalb
des ersten Segments (15a) eine Porenweite im Bereich von über 2 &mgr;m
und/oder unter 20 &mgr;m oder von über 5 &mgr;m und/oder unter 15 &mgr;m
aufweist und dass der Fluidisierboden (2) und/oder dessen Teil innerhalb
des zweiten Segments (15b) eine Porenweite im Bereich von über 20
&mgr;m und/oder unter 70 &mgr;m oder von über 25 &mgr;m und/oder unter
50 &mgr;m aufweist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Fluidisierbehälter (1) in mindestens
zwei Segmente (11) unterteilt ist, wobei mindestens zwei der Segmente (11a,
11b) und/oder deren Volumina so voneinander getrennt und/oder gegeneinander
abgeschlossen sind, dass im Volumen des einen Segments (11a) Beschichtungspulver
unbeeinflusst vom anderen Segment (11b), dessen Volumen oder von in das
Volumen des anderen Segments (11b) eingebrachtem Beschichtungspulver fluidisierbar
ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass der Abschluss und/oder die Trennung der mindestens zwei Segmente
(11a, 11b) mit Hilfe mindestens einer im Fluidisierbehälter
(1) angeordneten Zwischenwand (12) erfolgt.
Fluidisierungsvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens eine der Zwischenwände (12) so angeordnet
und/oder ausgeformt ist, dass durch eine zum Fluidisierboden (2) im wesentlichen
senkrechte Ebene mindestens eines der Segmente (11) in mindestens drei
getrennte Subvolumina (11I, 11II, 11III) unterteilt ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 43, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens eine der Zwischenwände (12) in einer
im wesentlichen parallel zum Fluidisierboden (2) liegenden Ebene eine im
wesentlichen M-förmige, wellenförmige, sägezahnförmige oder
mäanderförmige Gestalt aufweist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 43 oder 44,
gekennzeichnet durch zwei im Wesentlichen in konstantem Abstand zueinander angeordnete
Zwischenwände (12a, 12b).
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 45, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens zwei Zwischenwände (12) im wesentlichen
parallel zueinander so angeordnet sind, dass durch diese der Fluidisierbehälter
(1) in einer zum Fluidisierboden (2) im wesentlichen parallelen
Richtung in mindestens drei hintereinanderliegende Segmente (11a,
11b, 11c) unterteilt ist.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 41 bis 46, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens zwei der Segmente (11) jeweils mindestens
eine Drahtelektrode (3) aufweisen, wobei diese mindestens zwei Drahtelektroden
(3) unabhängig voneinander ansteuerbar und/oder mit Hochspannung belegbar
sind.
Fluidisierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 41 bis 47, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens zwei der Segmente (11) jeweils eine separate
Zudosiervorrichtung gemäß einem der Ansprüche 26 bis 31 aufweisen.
Elektrostatisches Fluidisierungsverfahren, wobei
einem Fluidisierbehälter (1) Fluidisierluft zugeführt wird,
wobei die Fluidisierluft durch einen innerhalb des Fluidisierbehälters (1)
angeordneten Fluidisierboden (2) hindurch einem oberhalb des Fluidisierbodens
(2) innerhalb des Fluidisierbehälters (1) befindlichem Volumen
(5) zugeführt wird,
wobei die Fluidisierluft mit Hilfe von mindestens zwei, oberhalb
des Fluidisierbodens (2) im Volumen (5) innerhalb des Fluidisierbehälters
(1) als Hochspannungselektroden voneinander beabstandet angeordneten, dünnen
Elektrodendrähten als dünne Drahtelektroden (3) zumindest teilweise
ionisiert wird,
und wobei im Volumen (5) Beschichtungspulver (5a) durch die zumindest
teilweise ionisierte Fluidisierluft fluidisiert wird und zumindest teilweise elektrostatisch
aufgeladen wird,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Hochspannung an die mindestens zwei Drahtelektroden über jeweils einen
der jeweiligen Drahtelektrode vorgeschalteten Hochspannungswiderstand (3a)
angelegt wird,
und dass die mindestens zwei Drahtelektroden (3) einen mittleren Abstand
voneinander von über 2 mm und/oder unter 80 mm aufweisen.
Fluidisierungsverfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass eine elektrostatische Fluidisierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 48 verwendet wird.
Fluidisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 49 oder 50, dadurch
gekennzeichnet, dass der mittlere Durchmesser mindestens einer der Drahtelektroden
(3) über 20 &mgr;m und/oder unter 1000 &mgr;m beträgt.
Fluidisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 49 bis 51, dadurch
gekennzeichnet, dass der mittlere Durchmesser mindestens einer der Drahtelektroden
(3) über 60 &mgr;m und/oder unter 100 &mgr;m beträgt.
Fluidisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 49 bis 52, dadurch
gekennzeichnet, dass zur Fluidisierung und Ionisierung des Beschichtungspulvers
(5a) innerhalb des Fluidisierbehälters (1) Fluidisierluftgeschwindigkeiten
von über 0,01 und/oder unter 0,2 m/s oder von über 0,025 und/oder unter
0,05 m/s verwendet werden.
Fluidisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 49 bis 52, dadurch
gekennzeichnet, dass der Füllstand des Beschichtungspulvers (5a) im
Fluidisierbehälter (1) möglichst gering gehalten wird, um Störeffekte
und/oder Störeffekte durch Raumladungseffekte zu verhindern und/oder zu minimieren.
Fluidisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 49 bis 54, dadurch
gekennzeichnet, dass ein Werkstück (8) über eine Fluidisierwolke
(6) aus zumindest teilweise elektrostatisch aufgeladenem Beschichtungspulver
(7) geführt wird zur zumindest teilweisen Beschichtung des Werkstücks
(8) mit Beschichtungspulver.
Fluidisierungsverfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass das Werkstück geerdet ist.
Fluidisierungsverfahren nach dem vorhergehenden Patentanspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass das Werkstück (8) in den Fluidisierbehälter
(1) eingeführt wird und/oder in das in dem Fluidisierbehälter
(1) befindliche fluidisierte Beschichtungspulver (5a) eingetaucht
wird.
Fluidisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 49 bis 57, dadurch
gekennzeichnet, dass an mindestens eine der Drahtelektroden (3) eine Gleichspannung
von über 3 kV und/oder unter 50 kV angelegt wird.
Fluidisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 49 bis 58, dadurch
gekennzeichnet, dass an mindestens eine der Drahtelektroden (3) eine Gleichspannung
von über 5 kV und/oder 30 kV angelegt wird.
Fluidisierungsverfahren nach dem vorhergehenden Patentanspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass der Gleichspannung mit Hilfe von mindestens einer Wechselspannungselektrode
(9) eine 50 Hz Wechselspannung oder eine Wechselspannung im kHz-Bereich
überlagert wird.
Fluidisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 49 bis 60, dadurch
gekennzeichnet, dass zur Verbesserung der elektrostatischen Applikation von Beschichtungspulver
(7) auf ein Werkstück (8) eine elektrisch leitfähige
Hinterlegung (10) und/oder eine metallene Platte oder eine Elektrode verwendet
wird.
Fluidisierungsverfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass die elektrische leitfähige Hinterlegung (10) eine Struktur und/oder
ein Muster aufweist oder in Form einer Schablone gestaltet ist und dass Bilder,
Muster oder Strukturen auf das Werkstück (8) aufbeschichtet werden.
Fluidisierungsverfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass beim Applizieren der Strukturen, Muster oder Bilder getaktet gefahren wird.
Fluidisierungsverfahren nach einem der Patentansprüche
49 bis 63, dadurch gekennzeichnet, dass automatisch und/oder kontinuierlich
Beschichtungsstoff in den Fluidisierbehälter (1) zudosiert wird.
Fluidisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 49 bis 64, dadurch
gekennzeichnet, dass der Füllstand des Beschichtungspulvers im Fluidisierbehälter
(1) gemessen oder bestimmt wird.
Fluidisierungsverfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass im Bereich der Messung und/oder Bestimmung des Füllstands
des Beschichtungspulvers die Fluidisierluftgeschwindigkeit im Fluid im Vergleich
zu der Fluidisierluftgeschwindigkeit im Fluid außerhalb des Bereiches der Bestimmung
und/oder Messung verringert wird.
Fluidisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 65 oder 66, dadurch
gekennzeichnet, dass die Messung und/oder Bestimmung des Füllstands des Beschichtungspulvers
mit Hilfe von Ultraschall erfolgt.
Fluidisierungsverfahren nach einem der Ansprüche 49 bis 67, dadurch
gekennzeichnet, dass der Fluidisierbehälter (1) in mindestens zwei
Segmente (11) unterteilt wird, wobei mindestens zwei der Segmente (11a,
11b) und/oder deren Volumina so voneinander getrennt und/oder gegeneinander
abgeschlossen werden, dass ein in das Volumen des einen Segments (11a)
eingebrachtes Beschichtungspulver unbeeinflusst von einem in das Volumen des anderen
Segments (11b) eingebrachten Beschichtungspulver fluidisiert wird.
Fluidisierungsverfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Werkstück (8) durch eine Mischung aus Beschichtungspulver
aus unterschiedlichen Segmenten (11a, 11b) beschichtet wird, indem
an die unterschiedlichen Segmente (11a, 11b) jeweils abwechselnd,
nacheinander oder gleichzeitig gleich hohe oder unterschiedlich hohe Hochspannungen
(Gleichspannungen) im Bereich von über 3 kV und/oder unter 50 kV angelegt werden.
Fluidisierungsverfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Werkstück (8) durch eine Mischung aus Beschichtungspulver
aus unterschiedlichen Segmenten (11a, 11b) beschichtet wird, indem
an die unterschiedlichen Segmente (11a, 11b) jeweils abwechselnd,
nacheinander oder gleichzeitig gleich hohe oder unterschiedlich hohe Hochspannungen
(Gleichspannungen) im Bereich von über 5 kV und/oder unter 30 kV angelegt werden.
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