Die Erfindung betrifft ein Schleifrad nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
Es ist der Zweck eines solchen Schleifrads, Steine an ihrer Oberfläche
spanabhebend zu bearbeiten, insbesondere zu planieren. Bei den Steinen kann es sich
insbesondere um künstliche Steine wie Ziegel handeln, die nach ihrer Fertigung
an ihrer Oberfläche z.B. von Schneidvorgängen stammende Grate aufweisen
können, die der späteren Verarbeitung im Wege stehen und deshalb spanabhebend
bearbeitet werden sollen.
Zur Ausführung der spanabhebenden Funktion weist das Schneidrad
in seinem Umfangsbereich ein Schneidmittel auf, dass an einer planseitig angeordneten
Arbeitsseite eines scheibenförmigen Radkörpers des Schleifrads eine Arbeitsfläche
aufweist und an dieser Arbeitsseite des Schleifrads wirksam und für den zu
bearbeitenden Gegenstand zugänglich ist.
Im Funktionsbetrieb wird das Schleifrad durch einen Drehantrieb in
Rotation versetzt, wobei das Schleifmittel in einer Ringzone rotiert. Zur Bearbeitung
eines oder mehrerer Steine wird dieser oder werden diese auf einer Förderbahn
an der Arbeitsseite des Schleifrads so vorbei bewegt, dass sie mit dem Schleifmittel
in Kontakt geraten und spanabhebend bearbeitet werden. Bei dieser spanabhebenden
Bearbeitung kann es sich um einen Schleif- oder Fräsvorgang handeln. Im Folgenden
wird der Begriff "Schleifen" benutzt, weil diese Bezeichnung wenigstens in der Ziegelindustrie
eingeführt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Schleifrad der
eingangs angegebenen Art die Luftzuführung zu verbessern. Diese Aufgabe wird
durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der
Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Beim erfindungsgemäßen Schleifrad weist der Radkörper
in seinem die Lageranordnung umgebenden Bereich axiale Einströmungsöffnungen
für die Luft auf. Durch diese Strömungsöffnungen kann Luft aus den
rückseitig vom Schleifrad angeordneten und die Lageranordnung umgebenden Bereich
strömen. Dabei kann die Luft durch die Strömungsöffnungen gesaugt
oder gefördert bzw. gedrückt werden, je nach dem, wo die Förderelemente
bezüglich den Strömungsöffnungen angeordnet sind.
Eine besonders leistungsfähige Konstruktion ergibt sich, wenn
die Förderelemente von der Rückseite des Radkörpers abstehen. Bei
einer solchen Ausgestaltung wirken die Förderelemente direkt mit der Luft zusammen,
die sich in dem die Lageranordnung umgebenden Bereich befindet und sich im stehenden
Zustand oder in einem geringer bewegten Zustand befindet als wie es dann der Fall
wäre, wenn die Förderelemente im drehenden Schleifrad angeordnet wären,
wie es beim Stand der Technik der Fall ist.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn schaufelförmige Förderelemente
sich durch die Strömungsöffnungen vorzugsweise bis zur Vorderseite des
Radkörpers hin erstrecken. Bei einer solchen Ausgestaltung kann auch der sich
im axialen Erstreckungsbereich des Radkörpers befindliche Förderflächenabschnitt
der Förderelemente als aktiv fördernder Abschnitt ausgenutzt und somit
die Schaufelfläche axial vergrößert werden.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
besteht darin, dass für die Strömungsöffnungen nicht nur aufgrund
einer wählbaren Anzahl, sondern auch aufgrund des zur Verfügung stehenden
radialen Bereichs große Querschnittsabmessungen zur Verfügung stehen und
deshalb große axiale Durchflussquerschnitte erreichbar sind, die eine leistungsfähige
Luftzuführung ermöglichen bzw. gewährleisten.
Außerdem führt die erfindungsgemäße Ausgestaltung
zu einer verbesserten Motorkühlung, da die axial zugeführte Luft die Außenmantelfläche
des Motors großflächig bestreichen kann.
Es ist zur weiteren Verbesserung der Luftführung vorteilhaft,
am Radkörper vorderseitig eine Scheibe anzuordnen, die sich radial nach außen
bis in die Nähe des Schneidmittels erstreckt und zwischen
ihr und dem Radkörper einen gemeinsamen Strömungsspalt oder mehrere in
der Umfangsrichtung hintereinander angeordnete Strömungsspalte begrenzt, die
am Rand der Scheibe ausmünden und das Schneidmittel leistungsfähig kühlen
können. Zur weiteren Verbesserung der Staubabführung und/oder Kühlung
des Schneidmittels können zusätzlich zu ersten Förderelementen zweite
Förderelemente vorgesehen sein, die bezüglich den ersten Förderelementen
radial nach außen versetzt sind. Dabei ist es auch möglich, nur die zweiten
Förderelemente anstelle der ersten Förderelemente vorzusehen, so dass
letztere entfallen können.
Im Rahmen der Erfindung lässt sich die Förderung der Luft
durch Verdrängungswirkung oder durch Saugwirkung erreichen. Die Wirksamkeit
ist dann groß, wenn die sich im wesentlich radial von innen nach außen
erstreckende Abmessung der Förderelemente verhältnismäßig groß
ist. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die z. B. durch seitliche Ansätze
gebildeten Förderelemente sich vom Umfangsbereich der Einströmungsöffnungen
nach außen bis zum Schneidmittel bzw. zu einem das Schneidmittel tragenden
Schleifring, oder bis in dessen Bereich hinein erstrecken. Wenn darüber hinaus
die zwischen den Ansätzen gebildeten Spalte axial beidseitig geschlossen sind,
z. B. durch eine Scheibe, ergeben sich zwischen dem Radkörper und einer solchen
Abdeckung nach außen erstreckende Kanäle, in denen sich die Luftströmung
ungestört bilden und fortpflanzen kann.
Die seitlichen Ansätze können z. B. durch im Querschnitt
viereckig Leisten gebildet sein, deren sich in die Drehrichtung erstreckende Abmessung
vorzugsweise gleich ist. Bei einer solchen Ausgestaltung weisen die sich zwischen
den Ansätzen erstreckenden Spalte bzw. Kanäle eine in die Drehrichtung
erstreckende Breite auf, die sich radial nach außen kontinuierlich vergrößert.
Dies wirkt sich im Förderbetrieb vorteilhaft auf die Luftströmung aus.
In einem solchen Fall, in dem ein das Schleifmittel tragender Schleifring vorhanden
ist, können sich die z. B. durch seitliche Ansätze gebildeten Förderelemente
bis zum inneren Umfangsbereich des Schleifrings oder, z. B. zweistückig, auch
im Bereich des Schleifrings erstrecken, z. B. bis zu den in dessen Umfangsbereich
angeordneten Schleifelementen.
Die erfindungsgemäßen Ausgestaltungen mit der verbesserten
Luftführung eignen sich auch vorteilhaft zur Anordnung des Schleifrads in einem
Gehäuse, dass das Schleifrad mit einem Förderspalt umgibt, dessen radiale
Breite in die Drehrichtung zunimmt, z.B. progressiv zunimmt und sich zu einer Auslassöffnung
im Gehäuse erstreckt. Hierdurch lässt sich der im Arbeitsbetrieb anfallende
Staub vorteilhaft entfernen und z.B. in einer Sammeleinrichtung sammeln. Dabei ermöglicht
die erfindungsgemäße Ausgestaltung eine Abführung des Arbeitsstaubes
bzw. der Bearbeitungsspäne, ohne dass es einer besonderen Absaugvorrichtung
bedarf, die mit einem zusätzlichen Antrieb versehen sein müsste. Bei der
erfindungsgemäßen Ausgestaltung wird als Antrieb für die Staubabführung
der Drehantrieb für das Schneidrad benutzt.
Weitere Weiterbildungen der Erfindung tragen zu einer kleinen und
funktionsfähigen Konstruktion bei, die sich vorteilhaft in eine Fertigungslinie
für Gegenstände bzw. Steine integrieren lässt und außerdem eine
kostengünstige Herstellung ermöglichen.
Nachfolgend werden vorteilhafte Ausgestaltungen und Merkmale der Erfindung
anhand von vorteilhaften Ausführungsbeispielen und Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
1 ein Bearbeitungsmodul für eine Fertigungslinie
zum Herstellen von natürlichen oder künstlichen Steinen, z.B. Ziegeln
oder Dachpfannen, in der Blickrichtung axial auf die Arbeitsseite eines in das Bearbeitungsmodul
integrierten Schleifrads;
2 das Bearbeitungsmodul im Schnitt II-II in
1, wobei die Scheibe dargestellt ist;
3 das Schleifrad in perspektivischer Rückansicht,
4 das Bearbeitungsmodul in perspektivischer Rückansicht;
5 die in 1 mit X gekennzeichnete
Einzelheit in vergrößerter Darstellung;
6 ein Bearbeitungsmodul in abgewandelter Ausgestaltung
in perspektivischer Rückansicht;
7 den oberen Bereich eines Schleifrades in abgewandelter
Ausgestaltung in perspektivischer Vorderansicht;
8 ein Schleifrad in weiter abgewandelter Ausgestaltung
in perspektivischer Darstellung.
Das in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichnete Bearbeitungsmodul
weist ein Gehäuse 2 mit einer Anbauseite 3 auf, das an einer
vorzugsweise vertikalen Vorderseite offen ist und eine z.B. aus mehreren Wandteilen
bestehende Rückwand 2a und eine von dieser seitlich abstehende Umfangswand
2b aufweist, die einen Gehäuseraum 2c begrenzen, in dem ein
Schleifrad 4 angeordnet ist.
Das Schleifrad 4 weist einen scheibenförmigen
Radkörper 5 und einen in dessen Umfangsbereich befestigten Schleifring
6 auf, der ein vorzugsweise ringförmig auf seinem Umfangsbereich verteiltes
und daran befestigtes Schleifmittel 7 trägt und selbst im Umfangsbereich
des Radkörpers 5 an diesem befestigt ist, z.B. durch mehrere auf dem
Umfang verteilt angeordnete Schrauben 8, deren Köpfe vorzugsweise
im Schleifring 6 versenkt angeordnet sind. Beim Ausführungsbeispiel
weist der Radkörper 5 eine umfangsseitig und zu einer Arbeitsseite
9 des Schleifrads 4 hin auslaufende Ringnut 11 auf, in
der der Schleifring 6 angepasst sitzt.
Das Schleifmittel 7 ist im Umfangsbereich des Schleifrings
6 angeordnet, wobei es vom Schleifring 6 arbeitsseitig axial absteht,
so dass seine etwa radial verlaufende Arbeitsfläche 6a vom Schleifringkörper
6b axial versetzt ist.
Das Schleifmittel 7 kann z.B. durch eine Vielzahl auf dem
Umfang verteilt angeordnete und somit einen in der Umfangsrichtung gerichteten Abstand
voneinander aufweisende Schleifansätze 7a gebildet sein, die am Schleifringkörper
6b befestigt sind, z.B. durch Löten oder Kleben, und im Bereich ihrer
segmentförmigen Arbeitsflächen 6a einen abrasiven Belag aufweisen
können. Die Schrauben 8 sind innerhalb des ringförmigen Schleifmittels
7 angeordnet.
Zur Befestigung und Lagerung des Schleifrads 4 bzw. des Radkörpers
5, vorzugsweise auf einer Welle 12, ist in dessen zentralem Bereich
eine Lageranordnung 10 vorgesehen. Beim Ausführungsbeispiel sitzt
der Radkörper 5 mit einem zentralen Loch 13 auf einem Lagerzapfen
12a der Welle 12, und er ist gegen eine Lagerschulter
12b der Welle 12 befestigt, z.B. mittel achsparallelen Befestigungsschrauben
14, die den Radkörper 5 im Lochrandbereich durchfassen und
in die Welle 12 eingeschraubt sind. Die Dicke des scheibenförmigen
Basisköpers 5 verjüngt sich vorzugsweise radial nach außen
kontinuierlich oder stufenförmig, z.B. schräg-stufenförmig, insbesondere
auf der der Arbeitsseite 9 abgewandten Rückseite 15.
Die Welle 12 ist vorzugsweise unabhängig vom Gehäuse
2 drehbar gelagert, wobei sie durch einen Motor 16, insbesondere
einen Elektromotor, drehbar ist, und zwar in die durch den Pfeil 17 verdeutliche
Drehrichtung. Beim Ausführungsbeispiel ist die Welle 12 sogleich Motorwelle,
wobei das Motorgehäuse 16a das zugehörige Drehlager bildet und
mittels Anbauelementen 16b (4) z.B. an einem
nicht dargestellten Träger eines in 1 und
2 angedeuteten Förderers 19 für
insbesondere künstliche Steine 21 bzw. Ziegel.
Der Förderer 19 kann z.B. zwei einen hier vertikalen
Abstand voneinander aufweisende Förderbänder 19a, 19b
aufweisen, zwischen denen die Steine 21 gehalten sind und an der Arbeitsseite
9 des Schleifrads 4 in dessen Höhenbereich vorbei bewegt
werden, wobei ihre dem Schleifrad 4 zugewandte Seite spanabhebend bearbeitet
wird. Dies ist möglich, da die Arbeitsseite 9 des Schleifrads
4 bzw. das Schleifmittel 7 die Vorderseite des Gehäuses
2 überragt.
Bei dieser spanabhebenden Bearbeitung entsteht Bearbeitungs- bzw.
Schleifstaub im Bereich des Schleifrades 4, der durch einen Luftstrom
22 gezielt abtransportiert und zu einer nicht dargestellten Entsorgungseinrichtung
geführt wird. Der durch Pfeile verdeutlichte Luftstrom 22 wird durch
eine am Schleifrad 4 angeordnete und in ihrer Gesamtheit mit
23 bezeichnete Luft-Fördereinrichtung erzeugt, die eine oder mehrere
Gruppen von schaufelförmigen Förderelementen aufweisen kann. Die Fördereinrichtung
23 ist vorzugsweise so ausgebildet, dass sie die Luft von der Rückseite
des Schleifrads 4 her etwa achsparallel ansaugt und im Bereich des Schleifrads
4 nach außen zu dem Schleifmittel 7 hin fördert, wobei
der Luftstrom 22 sich durch die Spalte 24 zwischen den Schleifansätzen
7a erstreckt und am Umfang des Schleifrads 4 in einem das Schleifrad
4 umgebenden Förderspalt 2d zwischen der Umfangswand
2b und dem Umfang des Schleifrads 4 strömt. Der Förderspalt
2d ist in der Drehrichtung 17 keilförmig divergent ausgebildet,
wobei sich diese Divergenz bis zu einer Auslassöffnung 25 des Gehäuses
2 erstrecken kann. Beim Ausführungsbeispiel ist diese Auslassöffnung
25 im Bereich der Anbauseite 3, z.B. unten, angeordnet und in einer Anbauplatte
26 ausgebildet, mit der das Gehäuse 2 an einem Träger,
z.B. am Förderer 19, angebaut sein kann, z.B. durch nicht dargestellte
Schrauben, die Schraubenlöcher 27 in der Anbauplatte 26 durchsetzen.
Der Förderspalt 2d beginnt an der Drehrichtung
17 zugewandten Öffnungsrand 25a, der durch eine sich achsparallel
erstreckende Endkante der Umfangswand 2b gebildet ist. Der radiale Abstand
a der Umfangswand 2b vom Umfang des Schleifrads 4 vergrößert
sich in die Drehrichtung 17 progressiv bzw. schneckenhausförmig, was
sich günstig auf die Transportwirkung des Luftstroms für den Bearbeitungsstaub
auswirkt. Die Auslassöffnung 25 kann z.B. mittelbar oder unmittelbar
mit einem Sammelbehälter verbunden sein.
Zur Erzeugung des Luftstroms 22 weist die Fördereinrichtung
23 am Schleifrad 4 vorzugsweise mehrere auf dem Umfang verteilt
angeordnete schaufelförmige Förderelemente 28 auf, die die Luft
von der Rückseite 15 her ansaugen und zwar durch Strömungsöffnungen
29 im Radkörper 5, die z.B. in der Anzahl der Förderelemente
28, vorgesehen sein können. Der Luftstrom 22 kann aus dem
rückseitigen Freiraum 31 angesaugt werden, der die Welle
12 bzw. den Motor 16 umgibt und dem Schleifrad 4 bzw. Gehäuse
2 rückseitig benachbart ist. Der radiale Abstand des oder der durch
ein einziges oder mehrere auf dem Umfang verteilt angeordnete Förderelemente
28 erzeugte axiale Abschnitt des Luftstroms 22 bzw. axiale Teilluftströme,
entspricht im wesentlichen dem radialen Abstand der Strömungsöffnungen
29 bzw. der Förderelemente 28 von der Drehachse
4a des Schleifrads 4 bzw. der Welle 12. Beim vorliegenden
Ausführungsbeispiel sind sechs Stück Förderelemente 28 mit
zugehörigen Strömungsöffnungen 29 vorgesehen. Die Förderelemente
28 sind durch Luftschaufeln gebildet, die einen Förderschenkel
28a aufweisen, der sich schräg zur in 2
angedeuteten Drehebene E erstreckt und mit dieser einen spitzen Winkel W1 von z.B.
etwa 20 bis 40°, insbesondere etwa 30°, einschließt, wobei der Förderschenkel
28a sich in die Drehrichtung 17 schräg erstreckt. Um die
Drehmitnahme zu gewährleisten, können die Förderelement
28 an einem Teil des Schleifrads 4 befestigt sein, z.B. mittelbar
oder unmittelbar am Radkörper 5. Dabei können die Förderelemente
28 an der Rückseite des Radkörpers 5 angeordnet bzw.
befestigt sein.
Es lässt sich jeweils eine große Förderfläche
für den Förderschenkel 28 erreichen, wenn dieser sich wenigstens
teilweise durch die zugehörigen Strömungsöffnung 29 erstreckt,
so dass die Dicke des Radkörpers 5 als Förderflächenabschnitt
ausgenutzt werden kann. Es ist besonders vorteilhaft, den Förderschenkel
28a im Bereich der Vorderseite des Radkörpers 5 zu befestigen
und so anzuordnen, dass er sich durch die Strömungsöffnung 29
zur Rückseite 15 hin erstreckt und den Radkörper 5 rückseitig
überragt, wie es insbesondere aus 2 zu entnehmen
ist. Zur Befestigung des Förderschenkels 28a als separates Bauteil
kann das zugehörige Förderelement 28 einen Befestigungsschenkel
28b aufweisen, der z.B. vorderseitig am Radkörper 5, vorzugsweise
versenkt, angeordnet und befestigt sein kann, z.B. durch ihn in Löchern durchfassende
und in Gewindelöcher des Radkörpers 5 eingeschraubte Befestigungsschrauben.
Die axial sichtbare Breite b des Förderschenkels 28a
bzw. der Strömungsöffnungen 29 ist radial nach außen divergent,
z.B. entsprechend der vorhandenen Radialdivergenz.
Im Rahmen der Erfindung kann die Fördereinrichtung
23 Förderelemente 28 aufweisen, die Luftteilströme achsparallel
ansaugen und zum Schleifmittel 4 hin fördern, wobei die Förderelemente
28 einen Förderdruck erzeugen, durch den der Luftstrom 22
vorbewegt wird. Dabei kann der Luftstrom nach den Förderelementen
28 radial nach außen umgelenkt werden, z.B. rückseitig durch
den Radkörper 5.
Eine solche Radialführung für den Luftstrom 22
lässt sich wesentlich verbessern, wenn die sich im Wesentlichen zwischen den
Förderelementen 28 und dem Schleifmittel 7 erstreckende Förderstrecke
als Förderspalt 33 ausgebildet wird. Ein solcher Förderspalt
33 lässt sich durch eine vorderseitige Scheibe 34 bilden,
die in einem axialen Abstand c vom Radkörper 5 befestigt ist und in
einem Abstand d vor dem Schleifmittel 7 endet, wodurch ein ringförmiger
Ausströmungsspalt 30b gebildet ist. Die innere Hälfte des Schleifringkörpers
6b kann bezüglich der das Schleifmittel 7 tragenden äußeren
Hälfte zurückgesetzt sein, wodurch die Scheibe 34 bei Beibehaltung
des Abstands c bzw. Förderspaltes 30a die innere Hälfte des Schleifringes
4 überlappen kann.
Die Scheibe 34 kann z.B. an radialen Stegen 36 des
Radkörpers 5 anliegen und an diesen oder dem Radkörper
5 befestigt sein, vorzugsweise durch Befestigungsschrauben 37.
Wenn sich die Stege 36 radial durchgehend erstrecken, wird der Förderspalt
33 durch die Stege 36 in Förderspaltsegmente unterteilt.
Da die Scheibe 34 in ihrem Zentrum geschlossen ist, kann
die von den Förderelementen 28 angesaugte Luft nur nach außen
ausweichen, wobei sie an der Scheibe 34 umgelenkt wird. Die Förderelemente
28 können aber auch so ausgebildet sein, dass sie im Luftstrom
22 nach außen gerichtete Strömungsrichtungskomponenten auf den
Luftstrom 22 ausüben, wodurch die Luftströmung und die Förderleistung
verbessert werden.
Um Letzteres weiter zu verbessern, ist es vorteilhaft, am Schleifrad
4 zusätzlich zu den ersten Förderelementen 28 zweite
oder auch dritte Förderelemente 38 vorzusehen, die radial nach außen
versetzt angeordnet sein können oder auch bezüglich der nach außen
gerichteten Strömungsrichtung hintereinander liegend angeordnet sein können.
Weitere bzw. zweite Förderelemente 38 können z.B.
durch die Schleifansätze 7a gebildet sein, wenn sie so schaufelförmig
angeordnet bzw. ausgebildet sind, dass sie im Funktions- bzw. Drehbetrieb Luft nach
außen fördern.
Wie insbesondere die vergrößerte Darstellung gemäß
5 zeigt, erstrecken sich die Spalte 39 zwischen
den Schleifansätzen 7a von innen nach außen in die der Drehrichtung
17 abgewandte Richtung. Dabei können sich die Spalte 39 schräg
oder kurvenförmig erstrecken, wie es das Ausführungsbeispiel zeigt, bei
dem jeweils der Spalt 39 mit einer Tangente T am Umfang des Schleifrades
4 bzw. Schleifringes 6 einen spitzen Winkel W2 einschließt,
der z.B. etwa 30° bis 60°, insbesondere etwa 45°, beträgt. Die
Breite e des Spalts 39 kann z.B. 3 mm bis 15 mm, insbesondere etwa 6 mm
bis 10 mm, betragen, wobei die Breite e sich nach außen vorzugsweise
kontinuierlich vergrößert. Dies wirkt sich auf die Luftförderung
günstig aus und lässt sich z. B. dadurch erreichen, dass die z. B. durch
seitliche Ansätze 7a gebildeten Förderelemente 38 mit
einer gleichen in die Drehrichtung 17 gerichteten Breite g ausgebildet
sind. Die geneigte Anordnung der Spalte 39 ergibt eine luftschaufelförmige
Ausbildung der Schleifansätze 7a, die im Funktionsbetrieb die angestrebte
Luftförderung nach außen bewirkt. Hierbei ist insbesondere wesentlich,
dass die nach außen gerichteten Spaltwände 39a sich im vorbeschriebenen
Sinne schräg oder gerundet bzw. kurvenförmig erstrecken.
Die Wirksamkeit der luftschaufelförmigen Förderelemente
38 lässt sich verbessern, wenn ihre sich gemäß
2 und 5 nur über
einen Teil der radialen Abmessung des Schleifringkörpers 6b erstreckende
Länge L1 vergrößert wird. Beim Ausführungsbeispiel nach
7 können die Schleifringansätze
7a oder die davon nach innen gerichteten seitlichen Ansätze
7b, sich z.B. gerundet oder gerade über die zugehörige Radialabmessung
des Schleifringkörpers 6b z. B. bis zu dessen Innenumfang erstrecken,
wobei der Umfang der Scheibe 34 innen am Schleifringkörper
6b enden kann oder ihn überlappen kann, wie es 2
zeigt. Bei einer solchen Ausgestaltung befindet sich der Ausströmungsspalt
30b im Bereich des inneren Randes oder im Bereich des Schleifringkörpers
6b, z. B. zwischen dem Schleifmittel 7 und der Scheibe
34.
Dabei kann die axiale Höhe der z. B. verlängerten Ansätze
7b gleich oder geringer sein als die axiale Höhe der Schleifringansätze
7a. Es können auch die Verlängerungen der Ansätze
7b mit dem Schleifmittel 7 bestückt sein oder auch nicht.
Das Ausführungsbeispiel gemäß 7
zeigt außerdem Ansätze 7c, die sich als innere Verlängerungen
der Ansätze 7b innerhalb des Schleifringkörpers 6b am
Radkörper 5 des Schleifrades 4 oder an der Scheibe
34 befinden und daran einteilig ausgebildet und am Radkörper
5 oder an der Scheibe 34 befestigt sein können. Wie bereits
die Ansätze 7b bilden auch diese Ansätze 7c in ihrer
Breite g z. B. verjüngte Verlängerungen der Ansätze 7a,
wobei auch die Ansätze 7c sich gerade oder gerundet bzw. kurvenförmig
erstrecken können. Es können z. B. die Ansätze 7b gerade
und die Ansätze 7c gerundet bzw. kurvenförmig ausgebildet sein.
Die Scheibe 34 kann an den Ansätzen 7b und/oder
7c anliegen und abgestützt sein, wobei sie die Stege 36 bilden
können.
Die Scheibe 34 kann sich etwa bis zu den inneren Enden der
Ansätze 7b erstrecken oder die Ansätze 7b wenigstens
teilweise überlappen, wie es 2 und 7
zeigen. In diesem Überlappungsbereich ist der Förderspalt 30a
in sich entgegen der Drehrichtung 17 schräg oder gerundet bzw. kurvenförmig
erstreckende Förderkanäle 33 unterteilt, die eine der Erstreckung
der Ansätze 7b und/oder 7c entsprechende Strömungsrichtung
vorgeben.
Bei allen Ausführungsbeispielen ist erkennbar, dass die Breite
e der sich zwischen den Ansätzen 7a, 7b, 7c erstreckenden
Spalte 39 nach außen divergent ist.
Wie aus 7 beispielhaft zu entnehmen ist,
kann die Anzahl der auf dem Umfang verteilt angeordneten Ansätze
7b oder auch 7c geringer sein als die Anzahl der Schleifringansätze
7a. Die Anzahl letzterer kann z. B. zwei- oder dreimal so groß sein.
Beim Ausführungsbeispiel nach 8,
bei dem gleiche oder vergleichbare Teile mit gleichen Bezugszahlen versehen sind,
fehlen die Ansätze 7b am Schleifring. Es sind die Ansätze
7c am Radkörper 5 und vorzugsweise die das Schleifmittel
7 bildenden Ansätze 7a vorhanden.
Anstelle von radialen Stegen 36 können auch Befestigungsnocken
36a für die Scheibe 34 vorgesehen sein.
Im Rahmen der Erfindung kann bei allen Ausführungsbeispielen
das Schleifmittel 7 durch Schleifplättchen 7d gebildet sein,
die an den dem Schleifringkörper 6b abgewandten Frontseiten der Ansätze
7a befestigt sind, z.B. durch Hartlöten oder Kleben, wie es
2, 7 und 8
beispielhaft zeigen.
Im Rahmen der Erfindung kann das Gehäuse 2 ohne Rückwand
2a ausgebildet sein, so dass die axialen Abschnitte des Luftstroms
22 über die gesamte radiale Abmessung r1 der Strömungsöffnungen
29 axial einströmen können.
2 und 4 zeigen eine Rückwand
2a, die eine zentrale Öffnung 41 aufweist, die größer
ist als die Querschnittsabmessung der Welle 12, so dass sich eine wirksame
Ringöffnung 41a ergibt, deren Außendurchmesser f kleiner ist
als die in 3 dargestellte Radialabmessung r1 der Strömungsöffnungen
29. Hierdurch wird der axial einströmende Luftstrom 22 in
seiner Außenquerschnittsgröße verringert.
Aus 2 ist außerdem zu erkennen,
dass das Schleifrad 4 einen axialen Abstand h von der Rückwand
2a aufweist, wobei sich dazwischen eine konzentrische Ringwand
42 erstrecken kann, die vorzugsweise an der Rückwand 2a befestigt
ist und einen kleinen Abstand vom Radkörper 5 aufweist.
Beim Ausführungsbeispiel nach 6
weist das Gehäuse 2 die Rückwand 2a nur im Bereich des
Förderspaltes 2d auf. Innerhalb des Förderspaltes 2d
ist das Gehäuse rückseitig offen, das heißt im
Bereich der drehenden Strömungsöffnungen 29 kann der Luftstrom
22 axial über die gesamte Radialabmessung r1 der Strömungsöffnungen
29 einströmen.
Zur Verbesserung der Luftströmung 22 vor den Strömungsöffnungen
29 kann von der Rückseite des Radkörpers 5 eine Ringwand
43 nach hinten abstehen, die sich im Bereich der äußeren Ränder
der Strömungsöffnungen 29 befindet und den axial einströmenden
Luftstrom 22 radial begrenzt.
Zur Stabilisierung der ringförmigen Rückwand 2a
im Bereich des Förderspaltes 2d kann bei allen Ausführungsbeispielen
eine koaxiale Ringwand 44 rückseitig abstehen.