| Dokumentenidentifikation |
DE102006011594A1 13.09.2007 |
| Titel |
Beleuchtungsvorrichtung |
| Anmelder |
Mross jun., Ulrich, 93309 Kelheim, DE; Krepler, Andreas, 84069 Schierling, DE; Kuffer, Andrea, 93077 Bad Abbach, DE |
| Erfinder |
Mross jun., Ulrich, 93309 Kelheim, DE; Krepler, Andreas, 84069 Schierling, DE; Kuffer, Andrea, 93077 Bad Abbach, DE |
| Vertreter |
Hannke Bittner & Partner, 93047 Regensburg |
| DE-Anmeldedatum |
10.03.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006011594 |
| Offenlegungstag |
13.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
13.09.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
F21S 8/04(2006.01)A, F, I, 20060310, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
F21S 8/02(2006.01)A, L, I, 20060310, B, H, DE
F21V 15/01(2006.01)A, L, I, 20060310, B, H, DE
F21V 19/00(2006.01)A, L, I, 20060310, B, H, DE
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| IPC additional class |
F21Y 103/00 (2006.01) A, L, N, 20060310, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung (1) mit einem lang gestreckten Gehäuse (3), wobei das Gehäuse (3) einen Bodenabschnitt (5) und wenigstens zwei bezüglich des Bodenabschnitts seitliche Wandabschnitte (6, 7) und einen abnehmbaren Deckel (8) aufweist, wobei der Deckel wenigstens teilweise aus einem transparenten Material besteht. Weiterhin ist wenigstens eine Halterung (11) zur Befestigung eines Leuchtkörpers (10) an einem Gehäuse (3) vorgesehen, wobei der Leuchtkörper eine lang gestreckte Gestalt aufweist und biegbar ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Beleuchtungsvorrichtung. Aus
dem Stand der Technik sind die verschiedensten Beleuchtungsvorrichtungen bekannt.
Diese Beleuchtungsvorrichtungen werden teilweise an Decken oder auch an Wänden
zur direkten oder indirekten Beleuchtung von Räumen angebracht. Dabei werden
die Beleuchtungsvorrichtungen aus dem Stand der Technik an einer Oberfläche
wie beispielsweise an einer Decke befestigt und ragen damit signifikant in den Raum
hinein.
Oftmals besteht jedoch ein Kundenwunsch nach flachen und unauffälligen
Beleuchtungsvorrichtungen beziehungsweise nach Beleuchtungsvorrichtungen, die harmonisch
in Decken oder Wandelemente eingebaut werden und dabei nur wenig in den Raum hinein
ragen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Beleuchtungsvorrichtung zur Verfügung zu stellen, die direkt in Wand- oder
Deckenelemente integriert werden kann und dabei nur geringfügig in den jeweiligen
zu beleuchtenden Raum hineinragt. Des Weiteren liegt der vorliegenden Erfindung
die Aufgabe zugrunde, eine Beleuchtungsvorrichtung zur Verfügung zu stellen,
die je nach Kundenwunsch erweiterbar ist und besonders vorteilhaft auch gekrümmt
beziehungsweise um Ecken geführt werden kann.
Dies wird erfindungsgemäß durch eine Beleuchtungsvorrichtung
nach Anspruch 1 erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen
sind Gegenstand der Unteransprüche. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass
nicht alle erfindungsgemäßen Aufgaben zwangsläufig durch die Gegenstände
aller Unteransprüche erreicht werden.
Die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung weist ein lang
gestrecktes Gehäuse auf, wobei das Gehäuse einen Bodenabschnitt, wenigstens
zwei bezüglich des Bodenabschnitts seitliche Wandabschnitte und einen abnehmbaren
Deckel aufweist und wobei der Deckel wenigstens teilweise aus einem transparenten
Material besteht. Weiterhin ist wenigstens eine Halterung zur Befestigung eines
Leuchtkörpers an dem Gehäuse vorgesehen, wobei der Leuchtkörper eine
lang gestreckte Gestalt aufweist und biegbar ist.
Unter einem lang gestreckten Gehäuse wird ein Gehäuse verstanden,
welches sich in einer vorgegebenen Raumrichtung um ein vorgegebenes Maß und
in einer dazu senkrechten Richtung um ein demgegenüber bedeutend geringeres
Maß erstreckt.
Unter dem Bodenabschnitt wird insbesondere derjenige Abschnitt verstanden,
der in Kontakt mit einem Wand- oder Bodenelement steht. Gleichwohl können auch
weitere Abschnitte des Gehäuses mit einem Wand- oder Bodenabschnitt in Verbindung
stehen.
Die Wandabschnitte sind bevorzugt an dem Bodenabschnitt angeordnet,
es ist jedoch auch möglich, dass die Wandabschnitte an dem Deckel angeordnet
sind, beziehungsweise einteilig mit dem Deckel verbunden sind und auf diese Weise
der Deckel gegenüber dem Bodenabschnitt arretiert werden kann.
Auch der Leuchtkörper weist eine lang gestreckte Gestalt aus,
dass heißt, er erstreckt sich in einer Raumrichtung um ein wesentlich höheres
Maß als in anderen Raumrichtungen. Unter biegbar wird verstanden, dass der
Körper wenigstens in seiner Erstreckungsrichtung und bevorzugt auch in seiner
Umfangsrichtung biegbar ist. Vorzugsweise weist der Leuchtkörper einen Querschnitt
auf, der aus einer Gruppe von Querschnitten ausgewählt ist, welche kreisförmige
Querschnitte, elliptische Querschnitte, polygonale Querschnitte und dergleichen
enthält.
Durch die Verwendung eines biegbaren Leuchtkörpers kann dieser
Leuchtkörper besonders vorteilhaft in das Gehäuse eingepasst werden und
auf diese Weise ist eine niedrige Bauhöhe des Gehäuses möglich. Weiterhin
wird durch die Biegbarkeit des Leuchtkörpers erreicht, dass die Beleuchtungsvorrichtung
individuell an die räumlichen Bedürfnisse angepasst werden und auch um
Ecken oder gekrümmt geführt werden kann.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist die Beleuchtungsvorrichtung
eine Vielzahl von Halterungen auf. Dabei wird der Leuchtkörper durch sämtliche
dieser Halterungen jeweils gegenüber dem Gehäuse gehalten. Besonders bevorzugt
sind die Halterungen im Wesentlichen gleich weit voneinander beabstandet.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Halterung
an dem Bodenabschnitt befestigt und weist einen im Wesentlichen U-förmigen
Innenquerschnitt auf. Durch die Wahl dieses Innenquerschnitts kann erreicht werden,
dass der Abstand zwischen dem Leuchtkörper und dem Bodenabschnitt sehr gering
ist und auch auf diese Weise kann die Bauhöhe der gesamten Beleuchtungsvorrichtung
gering gehalten werden.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Leuchtkörper
teilbar. Dies bedeutet, dass einzelne Segmente, beispielsweise bei Ausfall einzelner
Beleuchtungselemente, herausgenommen und durch neue Segmente ersetzt werden können.
Auch kann der Leuchtkörper in seiner Länge variabel gehalten werden und
damit ebenfalls auf die räumlichen Bedürfnisse angepasst
werden.
Vorzugsweise weist der Leuchtkörper eine Vielzahl von parallel
zueinander geschalteten Lichtquellen auf. Besonders bevorzugt handelt es sich bei
diesen Lichtquellen um Leuchtdioden, die insbesondere aber nicht ausschließlich
weißes Licht abstrahlen. Es ist jedoch auch möglich, dass die Leuchtdioden
Licht anderer Farben abstrahlen. Auch können unterschiedliche Lichtquellen
Licht unterschiedlicher Wellenlängen abstrahlen. Anstelle von Leuchtdioden
können jedoch auch Glühlampen zum Einsatz kommen.
Besonders bevorzugt weist der Leuchtkörper eine derartige Schaltungsanordnung
auf, dass auch bei Ausfall einzelner Lichtquellen der Leuchtkörper im Übrigen
weiterleuchtet.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Lichtquellen
derart innerhalb des Leuchtkörpers angeordnet, dass deren Längsrichtungen
im Wesentlichen parallel zu der Ebene des Bodenabschnitts verlaufen. Auch für
den Fall, dass es sich bei den Lichtquellen um Leuchtdioden handelt, sind diese
derart an dem Leuchtkörper angeordnet, dass sich deren Längsrichtungen
im Wesentlichen parallel zu der Ebene des Bodenabschnitts erstrecken. Auch auf diese
Weise kann zu einer Verringerung der Bauhöhe die Beleuchtungsvorrichtung und
damit zur Platzeinsparung beigetragen werden.
Vorteilhafterweise sind zwei Stromführungsleitungen vorgesehen
und die Lichtquellen sind angeordnet, dass sich die Längsrichtungen der Lichtquellen
zwischen den Stromzuführungsleitungen erstrecken. Auch auf diese Weise kann
die Höhe des Leuchtkörpers gering gehalten und damit die Bauhöhe
minimiert werden.
Der Deckel ist bevorzugt im Wesentlichen über der gesamten oberhalb
des Leuchtkörpers liegenden Fläche transparent. Dabei ist es möglich,
dass der Deckel eine Streuscheibenbeziehungsweise Mattscheibenfunktion wahrnimmt
oder vollständig transparent ist, was je nach Kundenwunsch angepasst werden
kann. Auch kann der Deckel in den unterschiedlichsten Farben gehalten werden.
Bevorzugt weist die Vorrichtung eine Höhe zwischen 0,5 cm und
10 cm, bevorzugt zwischen 0,7 cm und 8 cm und besonders bevorzugt zwischen 1 cm
und 5 cm auf. Durch diese geringe Bauhöhe eignet sich die Beleuchtungsvorrichtung
insbesondere für den Einbau in Decken, Fliesen oder Bodenelementen.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist an dem Bodenabschnitt
wenigstens eine Halteschiene angeordnet, die sich an den Bodenabschnitt anschließt
und sich besonders bevorzugt im Wesentlichen in der Ebene des Bodenabschnitts erstreckt.
Durch diese Halteschiene ist es möglich, die Vorrichtung beispielsweise zwischen
Fliesenelementen einzubauen, da auf diese Weise die Halteschiene unterhalb der Fliesen
angeordnet wird. Auch eine Verlegung der Vorrichtung unter Putz ist auf diese Weise
möglich.
Es ist jedoch auch möglich, dass sich die Halteschiene nicht
in der Ebene des Bodenabschnitts erstreckt, sondern in einem hierzu abweichenden
Winkel. Auf diese Weise kann die Beleuchtungsvorrichtung auch an Ecken oder gekrümmten
Flächen angebracht werden. Besonders bevorzugt weist die Vorrichtung zwei Halteschienen
auf, die sich an den Bodenabschnitt anschließen. Bei einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform weist das Gehäuse an seiner Innenoberfläche zumindest
abschnittsweise reflektierende Flächen auf. Auf diese Weise ist eine höhere
Lichtausbeute möglich.
Die vorliegende Erfindung ist weiterhin auf eine Beleuchtungsanordnung
mit einer Beleuchtungsvorrichtung der oben beschriebenen Art gerichtet. Vorzugsweise
sind wenigstens zwei Beleuchtungsvorrichtungen vorgesehen, deren Längsrichtungen
sich in zwei unterschiedliche Richtungen erstrecken. Auf diese Weise ist es möglich,
geometrische Formen wie Rechtecke durch die Beleuchtungsanordnung darzustellen.
Auch ist es beispielsweise möglich, dass eine Beleuchtungsvorrichtung an einer
oder als Bodenleiste geführt wird und ein weiterer Teil der Beleuchtungsanordnung
in einer Eckkante, die sich an die Bodenleiste anschließt.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist zwischen zwei
Beleuchtungsvorrichtungen ein Winkelelement vorgesehen. Dieses Winkelelement dient
dazu, um einen harmonischen Übergang zwischen den beiden Beleuchtungsvorrichtungen
zu erreichen. Der Leuchtkörper wird auch innerhalb dieses Winkelelements und
damit bevorzugt gekrümmt geführt. Vorzugsweise dient die erfindungsgemäße
Beleuchtungsvorrichtung zum indirekten Beleuchten von Räumen, jedoch sind auch
Ausführungsformen denkbar, bei denen Räume direkt beleuchtet werden.
Die vorliegende Erfindung ist weiterhin auf ein Verfahren zum Einbau
einer Beleuchtungsvorrichtung der oben beschriebenen Art gerichtet, wobei die Beleuchtungsvorrichtung
wenigstens teilweise unter Putz verlegt wird. Auch ist es möglich, die Beleuchtungsvorrichtung
unter Fliesen oder unter Bodenleisten zu verlegen. Vorzugsweise werden Halteschienen
dieser Beleuchtungsvorrichtung unter Putz oder unter Fliesen verlegt.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben
sich aus den beigefügten Zeichnungen. Darin zeigen:
1 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße
Beleuchtungsvorrichtung in einer ersten Ausführungsform;
2 eine Draufsicht auf eine Beleuchtungsvorrichtung
in einer zweiten Ausführungsform;
3 eine Draufsicht auf eine Beleuchtungsvorrichtung
in einer dritten Ausführungsform;
4 eine Draufsicht auf eine Beleuchtungsvorrichtung
in einer vierten Ausführungsform;
5 eine Draufsicht auf eine Beleuchtungsvorrichtung
in einer fünften Ausführungsform;
6 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße
Beleuchtungsvorrichtung;
7 eine Schrägansicht einer erfindungsgemäßen
Beleuchtungsvorrichtung;
8 eine perspektivische Schrägansicht einer erfindungsgemäßen
Beleuchtungsvorrichtung;
9 die Beleuchtungsvorrichtung aus 6
in einem eingebauten Zustand;
10 die Beleuchtungsvorrichtung aus den 2
und 5 in einem eingebauten Zustand;
11 die Beleuchtungsvorrichtung aus 4
in einem eingebauten Zustand;
12 die Beleuchtungsvorrichtung aus 3
in einem eingebauten Zustand;
13 eine Draufsicht auf einen Leuchtkörper in einer
bevorzugten Ausführungsform;
14 eine perspektivische Darstellung eines Leuchtkörpers
aus 13 und
15 ein Winkelelement und ein Verbindungselement für
eine erfindungsgemäße Beleuchtungsanordnung.
1 zeigt eine erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung
1 in einer schematischen Draufsicht. Diese Beleuchtungsvorrichtung
1 weist ein Gehäuse 3 auf, in dem ein lang gestreckter Leuchtkörper
10 angeordnet ist. Das Gehäuse besitzt einen Bodenabschnitt
5 sowie zwei seitliche Wandabschnitte 6, 7. Bei dieser
Ausführungsform erstrecken sich die Wandabschnitte 6, 7 bezüglich
im Bodenabschnitt in im Wesentlichen senkrechter Richtung. Dies ist jedoch nicht
zwingend erforderlich, vielmehr können sich die Wandabschnitte auch in einem
von 90° abweichenden Winkel erstrecken. An den Wandabschnitten 6,7
ist ein Deckel 8 aus transparentem Material angeordnet.
Dieser Deckel 8 weist bei dieser Ausführungsform ein
stark gekrümmtes Profil auf. Bei anderen Ausführungsformen wäre es
jedoch auch denkbar, den Deckel eben auszuführen oder mit einer von der in
1 gezeigten abweichenden Krümmung.
Der Deckel 8 weist Halteelemente 21 auf, die zum
Halt des Deckels an den Wandabschnitten 6, 7 dienen. Zum Erreichen
dieses Halts sind an den Wandabschnitten 6, 7 Haltenasen
23 und in Haltelementen 21 entsprechend gegenläufige Haltenasen
24 angeordnet. Auf diese Weise wird erreicht, dass der Deckel einerseits
gehalten wird, auf der anderen Seite jedoch von dem Bodenabschnitt 5 abnehmbar
ist. Anstelle der hier gezeigten Haltenasen sind auch andere Verbindungen denkbar,
wie in Eingriff stehende Schienen oder dergleichen.
Das Bezugszeichen 11 bezieht sich auf eine Halterung, die
den Leuchtkörper 10 gegenüber dem Bodenabschnitt und damit gegenüber
dem Gehäuse 3 hält. Bei der hier gezeigten Ausführungsform
weist die Halterung 11 ein im Wesentlichen kreisförmiges Innenprofil
auf, in welchem der Leuchtkörper 10 einliegt. Dabei ist es jedoch
auch möglich, den Abschnitt 11a unterhalb des Leuchtkörpers sehr
gering zu halten, oder völlig entfallen zu lassen, dass heißt den Leuchtkörper
im Wesentlichen zwischen den seitlichen Abschnitten 11b und 11c
der Halterung 11 einzuklemmen. Auf diese Weise kann der Leuchtkörper
10 näher an den Bodenabschnitt herangeführt und eine Verringerung
der Bauhöhe der gesamten Vorrichtung 1 erreicht werden.
Die in 2 gezeigte Ausführungsform
unterscheidet sich von der in 1 gezeigten Ausführungsform
im Wesentlichen durch zwei Halteschienen 16, die sich ausgehend von dem
Bodenabschnitt 5 schräg nach unten erstrecken. Diese Halteschienen
16 dienen dazu, um die Beleuchtungsvorrichtung 1 an einer Gebäude-
oder Raumecke befestigen zu können, wie unten unter Bezugnahme auf
10 erläutert wird.
3 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Beleuchtungsvorrichtung. Diese Ausführungsform ist im Gegensatz zu der in
1 gezeigten Ausführungsform unsymmetrisch und
dient zum Einbau an beziehungsweise anstelle einer Bodenleiste, wie unter Bezugnahme
auf 12 erläutert wird. Jedoch kann auch bei der
in 3 gezeigten Ausführungsform eine Halteschiene
16 vorgesehen sein, die sich in 3 ausgehend
von dem Bodenabschnitt 5 nach oben erstrecken würde, um auf diese
Weise einen Einbau zu erleichtern.
4 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Beleuchtungsvorrichtung. Bei dieser Ausführungsform erstrecken sich die Halteschienen
16 im Wesentlichen in der Ebene des Bodenabschnitts 5. Damit eignet
sich diese Ausführungsform insbesondere zur Verlegung an Wänden, beispielsweise
unter Putz oder unter Fliesen. In diesem Fall werden die Halteschienen
16 unter die Fliesen eingeschoben. Die Halteschienen 16 weisen
Dicken von wenigen Millimetern auf. Das gesamte Gehäuse könnte aus einem
Metall wie Aluminium gefertigt sein, es ist jedoch auch möglich, dass das Gehäuse
beziehungsweise der Bodenabschnitt und die Wandabschnitte aus einem Kunststoff gefertigt
werden, wie beispielsweise PEEK, POM, PET und dergleichen.
5 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Beleuchtungsvorrichtung. Auch in diesem Falle sind zwei Halteschienen
16 vorgesehen, die sich hier jedoch schräg nach oben erstrecken. Damit
eignet sich die in 5 gezeigte Beleuchtungsvorrichtung
ebenfalls für den Einbau an Ecken, wie unter Bezugnahme auf 10
gezeigt wird.
6 zeigt eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße
Beleuchtungsvorrichtung aus 4. Man erkennt, dass der
Leuchtkörper 10 ein im Wesentlichen lang gestrecktes Element ist,
welches sich von einem Ende der Beleuchtungsvorrichtung zum anderen Ende derselben
erstreckt. Auch sind eine Vielzahl von Haltelementen 11 vorgesehen, die
hier in regelmäßigen Abständen angeordnet sind und den Leuchtkörper
an den Bodenabschnitt halten. Des Weiteren sind Halteschienen 16 vorgesehen,
die zum Einbau der Beleuchtungsvorrichtung beispielsweise unter Fliesen oder an
Wandabschnitte dienen. Das Bezugszeichen 18a bezieht sich auf ein End-
oder Verbindungselement. Einerseits kann an dieser Position dem Leuchtkörper
Strom zugeführt werden, auf der anderen Seite kann das Verbindungselement
18a auch dazu dienen, um an die in 6 gezeigte
Beleuchtungsvorrichtung weitere Beleuchtungsvorrichtungen anzuschließen.
7 zeigt eine perspektivische Darstellung der Beleuchtungsvorrichtung
aus 6. Man erkennt, dass die Halteschienen
16 hier dreiecksförmige Ausnehmungen 16a aufweisen, die einerseits
der Gewichtseinsparung und andererseits der Erhöhung der Steifigkeit dienen.
Des Weiteren sind auch hier die Wandabschnitte 6 und 7 gezeigt,
die zum Halten des Deckels an dem Gehäuse dienen.
8 zeigt eine perspektivische Darstellung der in
3 gezeigten Beleuchtungsvorrichtung. Dabei ist es grundsätzlich
möglich, dass der Deckel 8 und die Halteelemente 21 einteilig
hergestellt werden, was die Gesamtkosten für die Herstellung verringert.
9 zeigt eine erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung
in einem eingebauten Zustand. Dabei wird eine Vielzahl von Fliesen gezeigt, die
auf die Halteschienen 16 aufgelegt werden und auf diese Weise die Halteschienen
und damit die Beleuchtungsvorrichtung an der Wand halten.
10 zeigt die in 2 gezeigte
Beleuchtungsvorrichtung und die in 5 gezeigte Beleuchtungsvorrichtung
jeweils in einem an eine Wand oder Mauer 26 eingebauten Zustand. Man erkennt,
dass die jeweiligen Halteschienen 16 unter Putz oder unter Fliesen verlegt
werden können, um auf diese Weise die Beleuchtungsvorrichtung in Ecken oder
an Kanten anzubringen.
11 zeigt eine Beleuchtungsvorrichtung aus
9 im ebenfalls eingebauten Zustand. Man erkennt, dass
die Halteabschnitte 26 unter eine Putzschicht 26a liegen und der
Deckel 8 auf der Putzschicht 26a aufliegt. Auch wäre es für
diese Ausführungsform möglich, den Deckel 8 mit einer abweichenden
Krümmung oder auch im Extremfall flach auszuführen, wobei auf diese Weise
die Beleuchtungsvorrichtung noch schlanker gehalten werden kann.
12 zeigt eine in 3 gezeigte
Beleuchtungsvorrichtung in einem eingebauten Zustand. In diesem Fall handelt es
sich um ein Bodenelement, dass anstelle einer Bodenleiste oder zusammen mit einer
Bodenleiste eingebaut werden kann. In entsprechender Weise wäre auch ein Einbau
in einem Übergang 16 zwischen einer Wand und einer Decke möglich.
13 zeigt einen Querschnitt eines Leuchtkörpers
in einer vorteilhaften Ausführungsform. Dabei weist der Leuchtkörper eine
Vielzahl von Lichtquellen 12 auf, bei denen sich hier um Leuchtdioden handelt.
Diese Leuchtdioden sind so angeordnet, dass sich deren Längsrichtung L in der
Ebene des Bodenabschnitts 5 erstrecken. Durch diese Anordnung kann erreicht
werden, dass der Leuchtkörper 10 ein insgesamt elliptisches beziehungsweise
rechteckförmiges Profil aufweist. Auf diese Weise kann weiterhin, wie oben
ausgeführt, die Bauhöhe der gesamten Vorrichtung verringert werden. Über
Zuführleitungen 14 und 15 wird den einzelnen Lichtquellen
Strom zugeführt. Dabei ist die Lichtquelle im Wesentlichen zwischen diesen
beiden Zuführungen 14 und 15 angeordnet.
14 zeigt eine perspektivische Darstellung des in
13 gezeigten Leuchtkörpers. Bei dieser Ausführungsform
handelt es sich bei den Bezugszeichen 17a und 17b um Träger
oder Stabilisationselemente. An diesen Stabilisationselementen 17a und 17b
sind die Zuleitungen 14, 15 angeordnet, wobei diese auch hier
rechts- beziehungsweise linksseitig bezüglich der Lichtquellen 12
vorgesehen sind. Neben den Lichtquellen können auch weitere elektronische Elemente
wie Widerstände oder dergleichen in dem Leuchtkörper 10 vorgesehen
sein.
15 zeigt ein Winkelelement 18 sowie ein Verbindungselement
18a. Dieses Winkelelement 18 und das Verbindungselement
18a weisen ebenfalls Halteelemente 21 auf, die in die Wandabschnitte
6 beziehungsweise 7 eingeführt werden können. Das Winkelelement
18 kann einerseits aus einem transparenten Material hergestellt werden,
es ist jedoch auch möglich, dass dieses Winkelelement 18 lichtundurchlässig
ist. Das Gleiche gilt für das Verbindungselement 18a.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden
als erfindungswesentlich beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber
dem Stand der Technik neu sind.
- 1
- Beleuchtungsvorrichtung
- 3
- Gehäuse
- 5
- Bodenabschnitt
- 6, 7
- Wandabschnitte
- 8
- Deckel
- 10
- Leuchtkörper
- 11
- Halterung
- 11a
- Abschnitt unterhalb des Leuchtkörpers 10
- 11b, 11c
- seitlicher Abschnitt der Halterung
- 12
- Lichtquellen
- 14, 15
- Zuleitungen
- 16
- Halteschienen
- 16a
- Ausnehmungen
- 17a, 17b
- Stabilisationselemente
- 18
- Winkelelement
- 18a
- Verbindungselement
- 21
- Haltelemente
- 23, 24
- Haltenasen
- 26
- Wand oder Mauer
- 26a
- Putzschicht
- L
- Längsrichtung der Lichtquellen
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| Anspruch[de] |
|
Beleuchtungsvorrichtung (1) mit einem lang gestreckten Gehäuse
(3), wobei das Gehäuse einen Bodenabschnitt (5), wenigstens
zwei bezüglich des Bodenabschnitts seitliche Wandabschnitte (6,
7) und einen abnehmbaren Deckel (8) aufweist, der wenigstens teilweise
aus einem transparenten Material besteht, mit wenigstens einer Halterung (11)
zur Befestigung eines Leuchtkörpers (10) an dem Gehäuse, wobei
der Leuchtkörper (10) eine lang gestreckte Gestalt aufweist und biegbar
ist.
Beleuchtungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Beleuchtungsvorrichtung (1) eine Vielzahl von Halterungen (11)
aufweist.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung
(11) an dem Bodenabschnitt (5) befestigt ist und einen im Wesentlichen
U-förmigen Innenquerschnitt aufweist.
Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtkörper (10) teilbar ist.
Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Leuchtkörper (10) eine Vielzahl von
parallel zueinander geschalteten Lichtquellen (12) aufweist.
Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquellen
(12) Leuchtdioden (LED) sind, die bevorzugt weißes Licht abstrahlen.
Vorrichtung nach Anspruch 5 dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquellen
(12) derart innerhalb des Leuchtkörpers (10) angeordnet sind,
dass deren Längsrichtungen im Wesentlichen parallel zu der Ebene des Bodenabschnitts
(5) verlaufen.
Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche
5-6, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Stromzuführungsleitungen (14,
15) vorgesehen sind und die Lichtquellen derart angeordnet sind, dass sich
die Längsrichtungen der Lichtquellen zwischen den Stromzuführungsleitungen
erstrecken.
Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Höhe zwischen 0,5 cm und
10 cm, bevorzugt zwischen 0,7 cm und 8cm und besonders bevorzugt zwischen 1 cm und
5cm aufweist.
Vorrichtung nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass an dem Bodenabschnitt (5) wenigstens eine
Halteschiene (16) angeordnet ist, die sich an den Bodenabschnitt anschließt
und sich bevorzugt im Wesentlichen in der Ebene des Bodenabschnitts erstreckt.
Beleuchtungsanordnung mit einer Beleuchtungsvorrichtung (1)
nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche
Beleuchtungsanordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass
wenigstens zwei Beleuchtungsvorrichtungen (1) vorgesehen sind, deren Längsrichtungen
sich in zwei unterschiedliche Richtungen erstrecken.
Beleuchtungsanordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass
zwischen zwei Beleuchtungsvorrichtungen ein Winkelelement (18) vorgesehen
ist.
Verfahren zum Einbau einer Beleuchtungsvorrichtung nach wenigstens einem
der vorangegangenen Ansprüche insbesondere in Gebäude, dadurch gekennzeichnet,
dass die Beleuchtungsvorrichtung (1) wenigstens teilweise unter Putz verlegt
wird.
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