| Dokumentenidentifikation |
DE102006011901A1 13.09.2007 |
| Titel |
Restwärmeanzeige für ein Kochfeld sowie Verfahren zur Restwärmeanzeige für ein Kochfeld und Kochfeld |
| Anmelder |
E.G.O. Elektro-Gerätebau GmbH, 75038 Oberderdingen, DE |
| Erfinder |
Thimm, Wolfgang, Dr., 76137 Karlsruhe, DE; Wittenhagen, Wolfgang, 74831 Gundelsheim, DE |
| Vertreter |
Patentanwälte Ruff, Wilhelm, Beier, Dauster & Partner, 70174 Stuttgart |
| DE-Anmeldedatum |
09.03.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006011901 |
| Offenlegungstag |
13.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
13.09.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
F24C 7/08(2006.01)A, F, I, 20060309, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
H05B 1/02(2006.01)A, L, I, 20060309, B, H, DE
G01K 1/02(2006.01)A, L, I, 20060309, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Als Restwärmeanzeige (20) für ein Kochfeld (11) zur Warnung an eine Bedienperson, dass eine als kritisch anzusehende Grenztemperatur (TG) noch nicht unterschritten ist, können mehrere Lampen (22a bis 22c) durch eine Steuerung (19) im Intervallbetrieb betrieben werden. Dabei leuchten die Lampen (22a bis 22c) im Wechsel, so dass mindestens eine Lampe stets deaktiviert ist.
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| Beschreibung[de] |
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Anwendungsgebiet und Stand der Technik
Die Erfindung betrifft eine Restwärmeanzeige für ein Kochfeld
mit optischen Anzeigemitteln sowie ein Verfahren zur Restwärmeanzeige für
ein Kochfeld, beispielsweise ein vorgenanntes Kochfeld, sowie ein Kochfeld an sich
und eine Verwendung einer an sich üblichen Glüh- oder Halogenlampe.
Für Kochfelder mit einer Kochfeldfläche beispielsweise aus
Glaskeramik ist es bekannt, dass diese nach einem Kochbetrieb zumindest im Bereich
der betriebenen Kochstelle selbst nach Abschalten derselben noch heiß sind.
Dies bedeutet, dass sie durchaus Temperaturen aufweisen können, die so hoch
sind, dass sie bei Berühren des Kochfeldes durch einen Menschen oder Auflegen
temperaturempfindlicher Gegenstände wie beispielsweise aus Kunststoff Schäden
verursachen können. Deswegen sind sogenannte Restwärmeanzeigen an Kochfeldern
vorgesehen. Diese zeigen beispielsweise durch unter der Kochfeldfläche angeordnete
optische Anzeigen an, dass die Temperatur noch über einer Grenztemperatur von
etwa 60°C liegt. Angesteuert werden kann eine solche Restwärmeanzeige
beispielsweise über einen zusätzlichen Schaltkontakt in einem sogenannten
Stabregler an einer Heizeinrichtung des Kochfeldes. Diese Restwärmeanzeige
leuchtet dann so lange, bis die Temperatur an der Kochfeldfläche unter die
Grenztemperatur gesunken ist und somit nicht mehr als kritisch angesehen wird. Je
nach vorherigem Betrieb des Kochfeldes bzw. Temperatur an der Kochfeldfläche
kann dies durchaus 5 bis 10 Minuten dauern.
Aufgabe und Lösung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Restwärmeanzeige
sowie ein entsprechendes Verfahren zur Restwärmeanzeige zu schaffen, mit denen
Nachteile des Standes der Technik vermieden werden können und insbesondere
eine neue Art der Restwärmeanzeige geschaffen werden kann bei gleichzeitig
gewährleisteter Sicherheitsfunktion durch die Restwärmeanzeige.
Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Restwärmeanzeige mit
den Merkmalen des Anspruchs 1, ein Verfahren zur Restwärmeanzeige mit den Merkmalen
des Anspruchs 14, ein Kochfeld mit den Merkmalen des Anspruchs 22, das eine vorgenannte
Restwärmeanzeige aufweist sowie eine Verwendung einer an sich üblichen
Glüh- oder Halogenlampe im Wechselbetrieb als elektrischer Temperatursensor
mit Widerstandsmessung zur Temperaturmessung einerseits und als Beleuchtung andererseits.
Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der
weiteren Ansprüche und werden im Folgenden näher erläutert. Der Wortlaut
der Ansprüche wird dabei durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der
Beschreibung gemacht. Manche der nachfolgend aufgezählten Merkmale werden nur
einmal erwähnt, gelten jedoch unabhängig davon sowohl für Restwärmeanzeige
als auch Kochfeld und Verfahren zur Restwärmeanzeige und die Verwendung.
Die Restwärmeanzeige weist optische Anzeigemittel auf mit wenigstens
einer optischen Anzeigeeinrichtung. Vorteilhaft ist dies eine leuchtende Anzeigeeinrichtung,
beispielsweise Lampen oder LED. Die Anzeigeeinrichtung erfährt nach einem Betrieb
des Kochfeldes bzw. Heizbetrieb an einer Kochstelle des Kochfeldes eine Aktivierung,
wenn die Temperatur an dem Kochfeld oberhalb einer Grenztemperatur liegt. Solange
während der Abkühlzeit des Kochfeldes die Grenztemperatur nicht unterschritten
wird, erfolgt zwar grundsätzlich eine Restwärmeanzeige. Während dieser
Zeit erfährt wenigstens eine Anzeigeeinrichtung eine Änderung ihrer Spannungsbeaufschlagung
bzw. ihres Aktivierungszustandes. Das bedeutet bei einer Ausgestaltung, dass die
Restwärmeanzeige zwar über den gesamten Zeitraum bis zum Unterschreiten
der Grenztemperatur eine Warnung für eine Bedienperson darstellt, wobei jedoch
nicht jede vorgesehene Anzeigeeinrichtung permanent aktiviert ist, sondern zumindest
kurzzeitig deaktiviert sein kann. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten,
wie nachfolgend erläutert wird.
In der Kochstelle ist wenigstens ein Temperatursensor oder ein temperaturabhängiges
Element vorgesehen, das zur Bestimmung der Temperatur oder zur temperaturbeeinflussten
Einwirkung auf eine Anzeigeeinrichtung ausgebildet ist. So lässt sich eine
neue Lösung schaffen, denn bei den derzeit bekannten Kochfeldern liegt der
Temperatursensor immer im beheizten Bereich der Kochstelle und die Restwärmeanzeige
entweder außerhalb oder innerhalb derselben, und dann aufwändig gedämmt.
Durch eine Verwendung des Temperatursensors als Anzeigeelement wird dies aufgehoben,
insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung von elektronisch gesteuerten
Kochfeldern mit elektronischen Temperatursensoren, die ein auswertbares Temperatursignal
liefern.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung können mehrere Anzeigeinrichtungen
vorgesehen sein, die so ausgebildet sind und angesteuert werden, dass die Spannungsbeaufschlagung
bzw. der Aktivierungszustand auf ablösende Art und Weise gewechselt wird. Dies
bedeutet also insbesondere, dass zu jedem Zeitpunkt vor Unterschreiten der Grenztemperatur
mindestens eine Anzeigeeinrichtung mit Spannung beaufschlagt bzw. aktiviert ist.
Gleichzeitig ist mindestens eine Anzeigeeinrichtung spannungsfrei und somit deaktiviert.
Die Sicherheitsfunktion der Restwärmeanzeige wird dadurch
permanent gewährleistet, so dass stets mindestens eine Anzeigeeinrichtung aktiviert
ist und eine Bedienperson gewarnt werden kann.
Dabei kann vorteilhaft vorgesehen sein, dass bei einem Kochfeld mit
mehreren Heizeinrichtungen bzw. Kochstellen die Restwärmeanzeige bzw. die Anzeigeeinrichtung
genau einer Kochstelle zugeordnet werden kann. Dazu kann sie entweder direkt im
Bereich der Kochstelle angeordnet sein oder aber mit einer Kennzeichnung versehen
sein, durch welche klar ist, dass sie für eine bestimmte Kochstelle deren Restwärme
anzeigt.
Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist pro Kochstelle eine
einzige Anzeigeeinrichtung vorgesehen. Deren Ausbildung bzw. Ansteuerung ist so,
dass sie vor dem Unterschreiten der Grenztemperatur in bestimmten Zeitabständen
mit Spannung beaufschlagt bzw. aktiviert ist. Im Wechsel damit gibt es andere Zeitabstände,
in denen sie spannungsfrei bzw. deaktiviert ist. Eine sehr einfache Form dieser
Betriebsweise ist ein Blinken, wobei Blinkfrequenz und Blinkdauer so sein sollten,
dass eine Bedienperson auch bei einem relativ flüchtigen Blick die optische
Anzeige bzw. Aktivierung der Restwärmeanzeige sehen und erfassen kann. Blinkabstand
sowie Blinkdauer sollten also im Bereich weniger Sekunden liegen. Besonders vorteilhaft
kann durch eine Blinkdarstellung die Information zur vorhandenen Restwärme
gegeben werden. So kann das Blinken umso schneller erfolgen umso höher die
Resttemperatur noch ist. Mit fallender Temperatur wird das Blinken langsamer.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann eine Glimmlampe
eine Anzeigeeinrichtung bilden, wobei sie ein bei einer bestimmten Temperatur zündendes
Plasma oder Gas enthält. Dabei kann die Glimmlampe so ausgebildet sein, dass
das Plasma oder Gas bei Unterschreiten der Grenztemperatur nicht mehr gezündet
wird. Dies bedeutet, dass sich eine derartige Anzeigeeinrichtung selber regelt,
indem sie bei Unterschreiten der Grenztemperatur nicht mehr leuchtet.
Eine wiederum weitere Ausgestaltung einer Anzeigeeinrichtung kann
ein NTC-Element bzw. eine NTC-Glühfaden-Lampe sein, bei der der Glühfaden
bzw. Leiter einen elektrischen Widerstand mit negativer Temperaturcharakteristik
aufweist. Eine Ausbildungsmöglichkeit ist ein Glühfaden mit Kohlefaser
bzw. aus Kohlefaser. Der elektrische Widerstand der Lampe bzw. des Glühfadens
kann dabei so eingestellt sein, dass er oberhalb der Grenztemperatur klein genug
ist für einen ausreichenden Stromdurchfluss zum Leuchten. Unterschreitet die
Temperatur die Grenztemperatur, so wird der Widerstand so groß, dass der durchfließende
Strom zu klein wird und eine daraus resultierende Leistungserzeugung die Lampe nicht
mehr zum Leuchten bringen kann. In weiterer Ausgestaltung können mehrere derartige
NTC-Glühfaden-Lampen vorgesehen sein. Sie können wechselweise derart betrieben
werden, dass bei Temperaturen oberhalb der Grenztemperatur wenigstens eine Lampe
aktiviert ist mit vorbeschriebenem Betrieb. Wenigstens eine andere Lampe ist jedoch
durch Schaltmittel ausgeschaltet und kann so auf Umgebungstemperatur abkühlen.
Dies weist den Vorteil auf, dass die Glühfaden-Lampe nicht durch ihre eigene
Betriebstemperatur am Glühen gehalten wird, obwohl die Umgebungstemperatur
eigentlich schon unter die Grenztemperatur und somit unter die Aktivierungstemperatur
der Glühfaden-Lampe gefallen ist. Ist dann die Glühfaden-Lampe auf eine
Temperatur unterhalb der Grenztemperatur abgekühlt und wird sie durch die Schaltmittel
mit Spannung beaufschlagt, so zündet sie nicht mehr und die Restwärmeanzeige
ist damit deaktiviert. Dies kann vorteilhaft durch eine Steuerung erkannt werden,
so dass die anderen Anzeigeeinrichtungen für diese spezielle Kochstelle abgeschaltet
werden.
Es muss sich bei dem NTC-Element nicht unbedingt um eine Lampe bzw.
ein Leuchtmittel handeln, sondern grundsätzlich ist auch ein Heizelement mit
NTC-Charakter geeignet ebenso wie NTC-Lampen und NTC-Elemente allgemein. Insbesondere
auch Heizelemente bestehend aus elektrisch leitfähiger Keramik, beispielsweise
aus dotiertem SiC, mit entsprechenden NTC-Eigenschaften sind geeignet.
In weiterer Ausgestaltung einer Ausbildung mit NTC-Glühfaden-Lampen
odgl. kann thermochromes Material nahe an der Anzeigeeinrichtung vorgesehen sein.
Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Kochfeldfläche darüber
im Wesentlichen klar oder durchsichtig bzw. durchscheinend ist. So kann eine Bedienperson
die Farbe des thermochromen Materials erkennen. Die Aktivierungstemperatur bzw.
Temperatur, bei der eine Farbänderung des thermochromen Materials stattfindet,
sollte im Bereich der Grenztemperatur liegen. So kann anhand der Farbe des thermochromen
Materials das Über- oder Unterschreiten der Grenztemperatur erkannt werden.
Unter Umständen kann das thermochrome Material auch eine Art Überzug über
einer vorgenannten Lampe sein, so dass diese je nach Temperatur in unterschiedlichen
Farben als Restwärmeanzeige leuchtet.
Ein thermochromes Material kann auch hinsichtlich seiner elektrischen
Eigenschaften Vorteile bieten, also nicht wegen der thermochromen Eigenschaften.
So besitzt z.B. dotiertes Vanadiumdioxid (VO2) einen einstellbaren Halbleiter-Metall-Übergang
gerade im für eine Restwärmeanzeige interessanten Temperaturbereich von
ca. 60°C bis 80°C. Durch diesen Übergang ändert sich die Leitfähigkeit
in einem sehr schmalen Temperaturbereich über mehrere Größenordnungen.
Ein solches Bauelement in Serienschaltung mit einem leuchtenden Anzeigeelement schaltet
temperaturbestimmt selbsttätig die Anzeige aus bei Unterschreiten der unteren
Temperatur des genannten Temperaturbereichs wenn die Verbrennungsgefahr beseitigt
ist.
Eine weitere Ausgestaltung für eine Anzeigeeinrichtung kann ein
Temperatursensor mit einem drahtartigen Sensorelement sein, der als Leuchtanzeige
bzw. Lampe ausgebildet ist. Besonders vorteilhaft eignen sich hier Wolfram-Temperatursensoren.
Das Sensorelement bzw. der Sensor kann in einer durchsichtigen Umhüllung wie
beispielsweise Glas angeordnet sein. In einer Betriebsart kann er als Leuchtanzeige
bzw. Lampe betrieben werden zur Restwärmeanzeige. In einer anderen Betriebsart
wird er als Temperatursensor betrieben, vorteilhaft durch eine Steuerung angesteuert.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung sind mehrere derartige Anzeigeeinrichtungen
bzw. Sensoren vorgesehen, die im Wechsel als Lampe und als Temperatursensor arbeiten.
Eine dafür vorgesehene Steuerung ermittelt also einerseits über einen
Temperatursensor die Umgebungstemperatur und aktiviert oberhalb der Grenztemperatur
einen anderen Sensor als Lampe zur Restwärmeanzeige. Eine derartige Steuerung
kann also eine Temperaturerfassungseinrichtung bilden, wobei sie auch Temperatursensoren
bzw. Anzeigeeinrichtungen oder Lampen ansteuern kann. Des Weiteren kann in einer
derartigen Steuerung der zeitliche Temperaturverlauf erfasst und sozusagen aufgezeichnet
werden. Anhand vorgegebener Algorithmen kann aus einem zeitlichen Temperaturverlauf,
insbesondere eine Abkühlkurve nach Betriebsende bei einem Kochfeld, dessen
zukünftiges zeitliches Temperatur-Verhalten vorherberechnet werden. Insbesondere
kann dadurch die Zeit bis zum Absinken auf die Grenztemperatur vorherberechnet werden
und solange eine Restwärmeanzeige aktiviert sein.
In der WO 2005/052528 A1 ist beschrieben, dass eine zur Temperaturmessung
geeignete Lampe sowohl als Lampe zur Beleuchtung als auch als Temperatursensor verwendet
wird. In weiterer Ausgestaltung der hier vorliegenden Erfindung kann eine solche
Lampe als Restwärmeanzeige genutzt werden. Allgemein kann vorteilhaft ein derartiger
Temperatursensor verwendet werden. Dazu wird der Inhalt der WO 2005/052528 A1 bezüglich
der Ausbildung dieser Lampe durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt dieser
Beschreibung gemacht. Somit kann also im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine
derartige Lampe sowohl als Temperatursensor als auch als optische Restwärmeanzeige
verwendet werden.
Eine weitere Möglichkeit, eine Restwärmeanzeige alternativ
auszubilden bzw. nicht stets aktiviert zu halten, kann darin bestehen, einen Näherungssensor
an dem Kochfeld vorzusehen, mit dem die Annäherung eines Gegenstandes oder
einer Bedienperson an eine Kochstelle des Kochfeldes erkannt werden kann. Derartige
Näherungssensoren sind bei Lichtschaltern bzw. Bewegungsmeldern bekannt und
ebenso bei manchen elektrischen Geräten wie Bürokopierern, deren Bedienfeld
mit Touch-Screen-Elementen erst dann aktiviert wird, wenn sich eine Hand zur Bedienung
nähert. Nähert sich also ein vorgenannter Gegenstand einer noch heißen
Kochstelle des Kochfeldes, so erkennt der Näherungssensor dies. Ab einem bestimmten
Mindestabstand, beispielsweise 10 bis 20 cm, wird dann die Anzeigeeinrichtung aktiviert,
solange die Grenztemperatur noch nicht unterschritten wird. So kann immer noch rechtzeitig
eine Warnung an eine Bedienperson ausgegeben werden für den Fall, dass tatsächlich
ein eingangs genannter Schadensfall bzw. ein Berühren der noch heißen
Kochfeldfläche auftreten könnte. Ein Näherungssensor kann beispielsweise
ein an sich bekannter IR-Sensor odgl. sein.
Allgemein kann alternativ oder zusätzlich zu einer vorgenannten
Restwärmeanzeige mit optischen Anzeigemitteln ein akustischer Signalgeber vorgesehen
sein, beispielsweise auch mit Sprachausgabe. Insbesondere bei der vorbeschriebenen
Ausgestaltung der Erfindung mit einem Näherungssensor ist ein solcher akustischer
Signalgeber von Vorteil, da er zusätzlich zu optischen Anzeigemitteln ein schnell
erkennbares und intuitiv verständliches Warnsignal gibt. So kann eine Bedienperson
vor Berühren der Kochstelle gewarnt werden.
Eine weitere Möglichkeit zur Ausbildung einer Restwärmeanzeige
kann eine Lampe als Anzeigeeinrichtung sein, welche ein Schutzgas enthält.
Das Schutzgas ist dadurch charakterisiert, dass es bei Durchlaufen der Grenztemperatur
seine Farbe wechselt bzw. somit die Lampe unterschiedlich leuchtet. Je nach Farbe
beziehungsweise unter Umständen auch Helligkeit kann dann eine zu heiße
Kochfeldfläche erkannt werden.
Vorteilhaft kann ein Temperatursensor und/oder eine elektronische
Auswertung des Temperatursensors den Temperaturbereich zwischen 300°C und 750°C
mit besonders hoher Auflösung erfassen. Dies kann dazu dienen, den Temperatursensor
auch für automatische Kochprogramme zu verwenden, zum Beispiel mit Temperaturerfassung
an einem Kochfeld bzw. einem Heizkörper davon oder in einem Backofen.
Vorteilhaft ist eine Verwendung einer an sich üblichen Glüh-
oder Halogenlampe möglich im Wechselbetrieb als elektrischer Temperatursensor
mit Widerstandsmessung zur Temperaturmessung einerseits und als Beleuchtung andererseits.
Insbesondere gilt dies für Elektrowärmegeräte mit Innenbeleuchtung
wie ein Backofen, wobei sie als Beleuchtung auch zur Restwärmeanzeige verwendet
werden kann.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale
jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei
einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein
und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen
können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung
in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränken die unter
diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch
dargestellt und werden im Folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen
zeigt:
1 einen stark schematisierten Schnitt durch ein Kochfeld
mit einer erfindungsgemäßen Restwärmeanzeige, wobei mehrere verschiedene
Ausgestaltungen in einer Darstellung kombiniert sind,
2 ein Diagramm des Verlaufs der Betriebsspannung zweier
Lampen der Restwärmeanzeige über der Zeit im abwechselnden Intervallbetrieb,
3 eine vergrößerte Darstellung einer Glimmlampe
der Restwärmeanzeige mit bei einer bestimmter Temperatur zündendem Gas,
4 ein Diagramm des Verlaufs der Temperaturabkühlung
über der Zeit mit angezeigtem Aktivierungszustand der Glimmlampe gemäß
3,
5 eine weitere Lampe der Restwärmeanzeige mit
einem Glühfaden aus NTC-Material,
6 eine Abwandlung des Diagramms gemäß
2 mit dem Verlauf der Temperatur über der Zeit,
wobei zwei Lampen gemäß 5 im abwechselndem
Betrieb betrieben werden, solange die Temperatur des NTC-Glühfadens bei Beginn
des Betriebsintervalls oberhalb einer Grenztemperatur liegt und
7 ein Diagramm des Verlaufs des elektrischen Widerstands
eines NTC-Elements in Abhängigkeit von der Temperatur.
Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
In 1 ist ein Kochfeld 11 dargestellt
mit einer Kochfeldplatte 13 und einer von mehreren Kochstellen
14, die an dem Kochfeld vorhanden sind. Die Kochstelle 14 wird
dadurch gebildet, dass unterhalb der Kochfeldplatte 13 eine Strahlungsheizeinrichtung
16 als Heizeinrichtung vorgesehen ist, wie sie üblichen Strahlungsheizeinrichtungen
entspricht. Die Kochfeldplatte 13 ist vorteilhaft aus zumindest teilweise
lichtdurchlässigem Material wie Glaskeramik oder Hartglas.
Die Energieversorgung der Strahlungsheizeinrichtung 16 erfolgt
über die Schaltmittel 17, die beispielsweise von einer Steuerung
19 gesteuert sein können. Ebenso möglich ist die Ansteuerung
der Strahlungsheizeinrichtung 16 über beispielsweise elektromechanische
Energieregler, die keine separate Steuerung benötigen. Die Steuerung
19 wird jedoch, wie nachfolgend noch beschrieben wird, vor allem für
weitere Zwecke verwendet. Es ist auch möglich, durch die dargestellte Verbindung
zu den Schaltmitteln 17 eine Zustands- bzw. Aktivierungsabfrage der Strahlungsheizeinrichtung
16 durchzuführen, so dass die Steuerung stets den Aktivierungszustand
der Strahlungsheizeinrichtung kennt, was insbesondere bei taktend betriebenen Strahlungsheizeinrichtungen
von Vorteil ist.
Eine Anzeigeeinrichtung 20 umfasst drei Lampen
22a bis 22c. Diese sollen vor allem dazu dienen, eine Restwärmeanzeige
zu bilden bzw. durch optische Anzeige eine Bedienperson so lange darüber zu
informieren bzw. warnen, wie die Temperatur im Bereich der Kochstelle
14 an der Kochfeldplatte 13 noch als zu gefährlich für
ein Berühren angesehen wird. In der Regel ist dies oberhalb von etwa 60°C.
Diese Lampen 22werden nachfolgend noch genauer erläutert sowie ihr
Betrieb gemäß verschiedenen Aspekten der Erfindung.
Weiter weist die Anzeigeeinrichtung 20 einen Lautsprecher
24 auf, der auch ein beliebiger akustischer Signalgeber sein kann. Ebenso
wie die Lampen 22 ist er als Anzeigeeinrichtung bzw. Warneinrichtung vorgesehen,
nämlich akustischer Art. Allerdings soll er weniger dauerhaft betrieben werden,
sondern besonders kritische Zustände schnell und eindringlich anzeigen.
Außerdem ist die Steuerung 19 noch mit einem Näherungssensor
25 verbunden, der vorteilhaft als IR-Näherungssensor ausgebildet ist.
Zum Einen ist hier die Durchlässigkeit der Kochfeldplatte 13 besonders
gut. Zum Anderen sind derartige IR-Näherungssensoren am dem Markt vielfältig
erhältlich und technisch sehr weit fortgeschritten. Der Näherungssensor
25 kann bei entsprechender Temperaturfestigkeit im Heizbereich der Strahlungsheizeinrichtung 16
angeordnet sein, unter Umständen geschützt durch eine Wärmeisolation.
Alternativ kann er außerhalb der Strahlungsheizeinrichtung 16 angeordnet
sein mit Wirkungsbereich oberhalb der Kochstelle. Hierzu werden nachfolgend noch
weitere Erläuterungen gegeben.
Eine erste sehr einfache Ausbildung der Erfindung ist in
2 dargestellt. Das Diagramm zeigt den Verlauf der Spannung
U über der Zeit t für beispielsweise die beiden Lampen 22a und
22c gemäß 1. Die beiden Lampen
22a und 22c werden mit ihrer jeweiligen Spannung Ua
und Uc abwechselnd betrieben, und zwar abwechselnd jeweils mit der nominalen
Betriebsspannung UB. Dadurch, dass immer nur eine der beiden Lampen
22a oder 22c aktiviert ist, kann im Vergleich zu permanent leuchtenden
Restwärmeanzeigen eine Energieersparnis erreicht werden. Es ist jedoch gleichzeitig
sichergestellt, dass an der Kochstelle 14 stets eine Lampe als Restwärmeanzeige
arbeitet. Ein weiterer Vorteil dieser Betriebsweise liegt auch darin, dass eine
derartige sozusagen blinkende Restwärmeanzeige einer Bedienperson mehr auffällt
und damit auch die Warnfunktion deutlicher ist.
In Abwandlung des Betriebsverfahrens gemäß 2
können hierfür auch drei oder sogar noch mehr Lampen vorgesehen sein.
Diese können auf verschiedene Art und Weise blinken, beispielsweise so, dass
stets nur eine aktiviert ist oder dass stets eine deaktiviert ist oder in Zwischenschritten.
Jedenfalls ist hier immer mindestens eine weniger als die Maximalzahl aktiviert.
Da für die Anzeige an einer Kochstelle vorteilhaft mehrere Anzeigeeinrichtungen
bzw. Lampen 22 vorgesehen sind, beispielsweise für den abwechselnden
Betrieb gemäß 2, empfiehlt es sich, diese
an der Kochstelle 14 zu platzieren wie in 1
dargestellt. Hierdurch wird der Warneffekt über die sofortige und eindeutige
Zuordnung der Restwärmeanzeige zu einer Kochstelle verbessert. Die für
den Intervallbetrieb gemäß 2 vorgesehenen
Lampen können unter anderem als ganz normale Lampen oder alternativ als LEDs
ausgebildet sein ohne besonderen Eigenschaften, wie sie für derartige Zwecke
verwendet werden.
Als spezielle Lampe 22a ist in 3
eine Art Glimmlampe dargestellt, wie sie an sich bekannt ist. Sie ist mit einem
Gas bzw. Plasma 23a gefüllt. Dieses Gas 23a weist die Eigenschaft
auf, dass es bei Überschreiten einer bestimmten Grenztemperatur TG
zündet und somit die Glimmlampe 22a leuchtet. Wird die Grenztemperatur
TG unterschritten, so erlischt auch das Plasma 23a und damit
die Lampe 22a. Eine derartige Lampe 22a wird so im Bereich der
Kochstelle 14 bzw. der Strahlungsheizeinrichtung 16 angeordnet,
dass sie möglichst gut die Temperatur an der Kochfeldplatte 13 im
Bereich der Kochstelle 14 erfassen kann, so dass die Grenztemperatur TG
im Bereich der genannten 60°C liegen kann.
Besteht eine stets gleiche und somit bekannte Temperaturdifferenz
zwischen der Temperatur der Kochfeldplatte 13 an sich nach dem Betrieb
der Strahlungsheizeinrichtung 16, insbesondere an ihrer Oberseite, und
der Temperatur am Ort der Glimmlampe 22a, so kann diese Differenz einkalkuliert
werden bei der Bestimmung der Grenztemperatur TG, welche für die
Auswahl des Gases 23a und auch des Gasdrucks maßgeblich ist. Somit
kann letztendlich erreicht werden, dass gemäß dem Verlauf der Temperatur
T über der Zeit t gemäß 4 der Betriebszustand
zur Zeit tG mit der Temperatur TG und somit dem Abschalten
der Glimmlampe 22a dann erreicht ist, wenn an der Oberseite der Kochfeldplatte
13 im Bereich der Kochstelle die Temperatur unter 60°C fällt.
Der ebenfalls gestrichelt in 4 eingezeichnete Aktivierungszustand
A zeigt, dass bei Unterschreiten der Grenztemperatur TG die Anzeige deaktiviert
wird bzw. die Glimmlampe 22a erlischt.
In 5 ist als weitere Abwandlung eine
Lampe 22e dargestellt, deren Glühfaden 27b aus sogenanntem
NTC-Material besteht. Dieses NTC-Material ist so ausgelegt mit einer Grenztemperatur
TG, dass bei einer darüber liegenden Temperatur der elektrische
Widerstand des Glühfadens klein genug ist, damit ausreichend Strom hindurchfließt,
um die Lampe 22b zum Leuchten zu bringen. Selbst wenn dann die Umgebungstemperatur
abfallen sollte, erzeugt der Glühfaden 27b durch das einmal begonnene
Leuchten soviel Wärme, dass er sich selber auf alle Fälle auf eine Temperatur
weit oberhalb der Grenztemperatur TG aufheizt. Deswegen wird die Lampe
22b gemäß 5 mit einer zweiten derartigen
Lampe im Intervallbetrieb betrieben ähnlich 2,
wie dies in 6 dargestellt ist.
Außerdem ist in 6 der Verlauf der
Temperatur T über der Zeit t eingezeichnet, allerdings mit anderen Verhältnissen
als in 4 der Veranschaulichung wegen. Die beiden Lampen
werden jeweils abwechselnd betrieben. Da ihre Umgebungstemperatur und somit auch
die Temperatur ihres Glühfadens 27b höher liegt als die Grenztemperatur
TG, zünden beide Lampen jedes Mal wenn ein Betriebsintervall ansteht.
Während des Betriebs der zuletzt dargestellten Lampe fällt die Umgebungstemperatur
aufgrund der Abkühlung der Kochstelle 14 bzw. vor allem der Kochfeldplatte
13 unter die Grenztemperatur TG ab. Dies bedeutet, dass wegen
des begonnenen Betriebs sich die Lampe 22 bzw. der Glühfaden
27b selber am Leuchten hält. Die andere Lampe kann jedoch zum an sich
vorgesehenen Zeitpunkt nicht mehr zünden, da die Temperatur zu tief abgefallen
ist und der Widerstand des Glühfadens dieser Lampe bereits so groß ist,
dass der Stromdurchfluss nicht mehr zum Leuchten ausreicht. Somit
zündet die andere Lampe nicht. Dieselbe Bedingung gilt für die zuletzt
betriebene Lampe, auch diese zündet nicht mehr.
Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass die Steuerung
19 das erstmalige Ausbleiben des Zündens einer Lampe registriert und
somit gar nicht mehr versucht, die anderen Lampen zu zünden. Insbesondere kann
hier die Verbindung der Steuerung 19 zu den Schaltmitteln 17 bzw.
die Überwachung des Aktivierungszustandes der Strahlungsheizeinrichtung
16 vorteilhaft genutzt werden. Solange die Strahlungsheizeinrichtung nicht
wieder mit Energie versorgt wird, also nicht geheizt wird, kann nach Unterschreiten
der als berührsicher geltenden Temperatur eine Restwärmeanzeige deaktiviert
bleiben.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann eine ähnlich
5 ausgebildete Lampe mit normalem Glühfaden thermochromes
Material aufweisen, insbesondere dotiertes VO2, beispielsweise als zumindest
teilweise Beschichtung am Glaskolben bzw. Lampenkörper. Die Aktivierungstemperatur
dieses thermochromen Materials kann im Bereich der Grenztemperatur TG
liegen, so dass bei gefährlich hoher Temperatur die Lampe in einer anderen
Farbe leuchtet als bei ungefährlicher Temperatur. Auch daraus kann eine Bedienperson
die Information ableiten, ob ein Berühren der Kochfeldplatte 13 im
Bereich der Kochstelle 14 gefährlich ist.
In weiterer Ausbildung der Erfindung kann eine Lampe ähnlich
5 als Temperatursensor verwendet werden. Dabei kann
der Glühfaden 27b nach Art eines NTC-Widerstandes ausgebildet sein,
beispielsweise als Wolfram-Temperatursensor. Er kann in einer Reihenschaltung mit
einem Bauelement aus VO2 sein. Eine derartige Lampe ist durch die Steuerung
19 in einer entsprechenden Betriebsart im Wechsel entweder als Temperatursensor
oder als Lampe betreibbar. So kann auch ähnlich dem Verfahren gemäß
2 eine Lampe stets als leuchtende Anzeige betrieben
werden und die andere als Temperatursensor.
Eine andere Möglichkeit der Warnung gegen das Berühren einer
zu heißen Kochfeldplatte 13 kann mit dem Näherungssensor
25 erreicht werden. Bei dieser Ausbildung werden nach dem Betrieb der Kochstelle
14 keine Lampen odgl. permanent eingeschaltet, so dass an sich keine Warnung
ausgegeben wird wegen der zu heißen Kochfeldplatte 13. Nähert
sich eine Bedienperson der Kochfeldplatte mit einer Hand oder einem sonstigen Gegenstand,
insbesondere ohne dass die Strahlungsheizeinrichtung 17 wieder aktiviert
ist als Anzeichen dafür, dass ein Betrieb beispielsweise mit aufzusetzendem
Kochgeschirr gewünscht ist, so kann in dem in 1
oberhalb der Kochfeldplatte 13 bzw. Kochstelle 14 verlaufenden
gestrichelten Bereich ein solches Annähern erkannt werden. Dies veranlasst
die Steuerung 19, beispielsweise Lampen 22 zu aktivieren, um einer
Bedienperson genau in diesem Bedarfsfall anzuzeigen, dass die Grenztemperatur TG
noch nicht unterschritten ist und somit ein Berühren der Kochfeldplatte
13 im Bereich der Kochstelle 14 gefährlich ist. Eine weitere
Signalisierungsmöglichkeit ist der mit der Steuerung 19 verbundenen
Lautsprecher 24, der akustisch sehr deutliche und eindringliche Warnsignale
abgeben kann. Entfernt eine Bedienperson die Hand wiederum aus dem Detektionsbereich
des Näherungssensors 25, so kann die Warnfunktion wieder deaktiviert
werden. Bei dieser Ausführung ist ein Temperatursensor vorzusehen, beispielsweise
einer der Lampen 22 auf eine der vorbeschriebenen Arten, beispielsweise
mit einem Wolfram-Temperatursensor als Glühfaden.
Alternativ zum Vorsehen von thermochromem Material an einer Lampe,
insbesondere in Form einer Beschichtung, kann auch ein Gas ähnlich dem Gas
23a gemäß 3 so ausgebildet sein,
dass beim Durchlaufen der Grenztemperatur TG ein Farbwechsel erfolgt
bzw. damit die Lampe 22a unterschiedlich leuchtet. Auch hier kann wiederum
eine Bedienperson aus der jeweiligen Farbe der Anzeigeeinrichtung 20 darauf
schließen, ob es gefahrlos möglich ist, die Kochfeldplatte 13
im Bereich der Kochstelle 14 zu berühren.
Die 7 zeigt den Verlauf des elektrischen
Widerstands R über der Temperatur T bei einem vorgenannten NTC-Element, das
besonders vorteilhaft in Serie zu einem optischen Anzeigeelement wie beispielsweise
einer Lampe geschaltet sein kann. Es ist zu erkennen, wie unterhalb der Grenztemperatur
im Bereich von etwa 70°C gemäß der Darstellung der elektrische Widerstand
stark ansteigt. Die Zahlenwerte für den Widerstand sind rein schematisch, sie
können auch deutlich höher liegen. Damit würde der Stromfluss so
verringert werden, dass die Lampe nicht mehr zum Leuchten gebracht werden würde
und somit unterhalb dieser Temperatur die Anzeige ausgeht. Die besonders vorteilhaften
Eigenschaften dieses Materials lassen eine Einstellung der Grenztemperatur in einem
gewissen Bereich nahe der 70°C zu, also genau dort, wo die für eine Restwärmeanzeige
kritische Temperatur liegt.
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| Anspruch[de] |
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Restwärmeanzeige (20) für ein Kochfeld (11)
mit optischen, insbesondere leuchtenden, Anzeigemitteln, die wenigstens eine optische
Anzeigeeinrichtung (22) aufweisen und die dazu ausgebildet sind, dass sie
nach einem Betrieb des Kochfeldes bzw. Heizbetrieb an einer Kochstelle (14)
des Kochfeldes während der Abkühlzeit bis zum Unterschreiten einer Grenztemperatur
(TG) eine Änderung der Spannungsbeaufschlagung
(U) an wenigstens einer Anzeigeeinrichtung (22) bzw. eine Änderung
am Aktivierungszustand wenigstens einer Anzeigeeinrichtung aufweisen, wobei in der
Kochstelle wenigstens ein Temperatursensor vorgesehen ist.
Restwärmeanzeige nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch mehrere
Anzeigeeinrichtungen (22), die ausgebildet sind zum Wechseln der Spannungsbeaufschlagung
bzw. des Aktivierungszustandes auf ablösende Art und Weise, wobei vorzugsweise
stets mindestens eine einzige Anzeigeeinrichtung (22a) mit Spannung (U)
beaufschlagt bzw. aktiviert ist und gleichzeitig mindestens eine Anzeigeeinrichtung
(22b) spannungsfrei bzw. deaktiviert ist.
Restwärmeanzeige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
eine einzige Anzeigeeinrichtung (22) vorgesehen ist, die dazu ausgebildet
ist, bis zum Erreichen der Grenztemperatur (TG) in bestimmten Zeitabständen
mit Spannung (U) beaufschlagt bzw. aktiviert zu sein und in anderen, damit wechselnden
Zeitabständen spannungsfrei bzw. deaktiviert zu sein.
Restwärmeanzeige nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Glimmlampe
(22a) als Anzeigeeinrichtung mit einem bei einer bestimmten Temperatur
(TG) zündenden Plasma (23a) oder Gas, wobei die Glimmlampe
vorzugsweise so ausgebildet ist, dass bei Unterschreiten der Grenztemperatur das
Plasma nicht mehr gezündet ist.
Restwärmeanzeige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
wenigstens eine Anzeigeeinrichtung als NTC-Glühfaden-Lampe (22b) ausgebildet
ist, vorzugsweise mit einem Glühfaden (27b) mit Kohlefaser, wobei
insbesondere der elektrische Widerstand der Lampe so eingestellt ist, dass bei einer
Temperatur oberhalb der Grenztemperatur (TG) der Widerstand des Glühfadens
klein genug ist für einen ausreichenden Stromdurchfluss zum Leuchten der Lampe
und bei einer Temperatur unterhalb der Grenztemperatur (TG) der Widerstand
so groß ist, dass der durchfließende Strom eine zu geringe Leistungserzeugung
bewirkt ohne Leuchten der Lampe.
Restwärmeanzeige nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass
mehrere derartige NTC-Glühfaden-Lampen (22b) als Anzeigeeinrichtungen
vorgesehen sind zum zwangsgesteuerten wechselweisen Betrieb derart, dass bei einer
Temperatur oberhalb der Grenztemperatur (TG) wenigstens eine Lampe aktiviert
ist und wenigstens eine andere Lampe (22b) abkühlt auf Umgebungstemperatur
mit Wechsel des Betriebes der Lampen derart, dass eine auf Umgebungstemperatur befindliche
Lampe in dem Fall zündet, dass die Umgebungstemperatur oberhalb der Grenztemperatur
(TG) ist.
Restwärmeanzeige nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
dass nahe an der NTC-Glühfaden-Lampe (22b) thermochromes Material
angeordnet ist, vorzugsweise unter einer im Wesentlichen klaren bzw. durchsichtigen
Kochfeldplatte (13) des Kochfeldes (11) bzw. an dessen Unterseite,
wobei insbesondere die Aktivierungstemperatur des thermochromen Materials im Bereich
der Grenztemperatur (TG) liegt.
Restwärmeanzeige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
in Serie zu einer optischen Anzeigeeinrichtung ein NTC-Element geschaltet ist, vorzugsweise
aus dotiertem VO2-Material, wobei insbesondere der elektrische Widerstand
des NTC-Elements so eingestellt ist, dass bei einer Temperatur oberhalb der Grenztemperatur
(TG) der Widerstand des NTC-Elements klein genug ist für einen ausreichenden
Stromdurchfluss zum Leuchten der Anzeigeeinrichtung und bei einer Temperatur unterhalb
der Grenztemperatur (TG) der Widerstand so groß ist, dass der durchfließende
Strom zu gering ist für ein Leuchten der Anzeigeeinrichtung.
Restwärmeanzeige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
eine Anzeigeeinrichtung (22) ein Temperatursensor ist, insbesondere ein
Wolfram-Temperatursensor, dessen Sensorelement drahtartig ist und als Leuchtanzeige
bzw. Lampe ausgebildet ist, vorzugsweise mit einer durchsichtigen Umhüllung,
wobei der Temperatursensor in einer Betriebsart als Leuchtanzeige und in der anderen
Betriebsart als Temperatursensor betreibbar ist und insbesondere mehrere im Wechsel
als Lampe und als Temperatursensor arbeitende Sensoren vorgesehen sind.
Restwärmeanzeige nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch eine Temperaturerfassungseinrichtung
(19) zum Verarbeiten der von einem Temperatursensor (22) erfassten
Temperatur (T) und Aufzeichnen des zeitlichen Temperaturverlaufs, die verbunden
ist mit einer Berechnungseinrichtung (19) zur Vorherberechnung von dessen
Endtemperatur nach einer bestimmten Zeit aus dem zeitlichen Temperaturverlauf, insbesondere
der Zeit bei Erreichen der Grenztemperatur (TG).
Restwärmeanzeige nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch mindestens
einen Näherungssensor (25) zum Erkennen der Annäherung eines
Gegenstandes oder Benutzers an eine Kochstelle (14) des Kochfeldes (11),
wobei eine Steuerung (13) bei Unterschreiten eines bestimmten Mindestabstandes
die Anzeigeeinrichtung (22) für den Fall aktiviert, dass die aktuell
gemessene Temperatur (T) an der Kochstelle über der Grenztemperatur (TG)
liegt.
Restwärmeanzeige nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass
alternativ oder zusätzlich zur Restwärmeanzeige (22)
ein akustischer Signalgeber (24) vorgesehen ist zur Erzeugung eines Signals
bei entsprechender Annäherung bzw. Unterschreiten des Mindestabstandes, wobei
insbesondere der Signalgeber (24) zur Sprachausgabe ausgebildet ist.
Restwärmeanzeige nach Anspruch 1 mit einer ein Schutzgas enthaltenden
Lampe (22) als Anzeigeeinrichtung, wobei das Schutzgas so ausgebildet ist,
dass bei Durchlaufen der Grenztemperatur ein Farbwechsel auftritt bzw. die Lampe
unterschiedlich leuchtet.
Verfahren zur Restwärmeanzeige für ein Kochfeld (11),
dadurch gekennzeichnet, dass eine Restwärmeanzeige (20) nach einem
der vorhergehenden Ansprüche verwendet wird, die nach einem Betrieb des Kochfeldes
(11) bzw. Heizbetrieb an einer Kochstelle (14) des Kochfeldes
während der Abkühlzeit bis zum Unterschreiten einer Grenztemperatur (TG)
eine Spannungsbeaufschlagung (U) an wenigstens einer Anzeigeeinrichtung (20)
ändert bzw. einen Aktivierungszustand wenigstens einer Anzeigeeinrichtung ändert.
Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsbeaufschlagung
bzw. der Aktivierungszustand mehrerer Anzeigeeinrichtungen (22) auf ablösende
Art und Weise gewechselt wird, wobei vorzugsweise stets mindestens eine einzige
Einrichtung mit Spannung (U) beaufschlagt bzw. aktiviert ist und gleichzeitig mindestens
eine Anzeigeeinrichtung spannungsfrei bzw. deaktiviert ist.
Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine einzige
Anzeigeeinrichtung (22) vorgesehen ist, die bis zum Erreichen der Grenztemperatur
(TG) in bestimmten Zeitabständen mit Spannung (U) beaufschlagt bzw.
aktiviert wird und in anderen, damit wechselnden Zeitabständen spannungsfrei
bzw. deaktiviert ist.
Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Anzeigeeinrichtungen
als NTC-Glühfaden-Lampe (22b) ausgebildet sind und der elektrische
Widerstand der Lampen so eingestellt ist, dass bei einer Temperatur oberhalb der
Grenztemperatur (TG) der Widerstand des Glühfadens (27)
klein genug ist für einen ausreichenden Stromdurchfluss zum Leuchten der Lampe
und bei einer Temperatur unterhalb der Grenztemperatur (TG) der Widerstand
so groß ist, dass der durchfließende Strom eine zu geringe Leistungserzeugung
bewirkt ohne Leuchten der Lampe (22b), wobei bei einer Temperatur oberhalb
der Grenztemperatur wenigstens eine Lampe aktiviert wird und wenigstens eine andere
Lampe abkühlt auf Umgebungstemperatur mit Wechsel des Betriebes der Lampen
derart, dass eine auf Umgebungstemperatur befindliche Lampe in dem Fall zündet,
dass die Umgebungstemperatur oberhalb der Grenztemperatur (TG) ist.
Verfahren nach Anspruch 14 und Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass
eine Anzeigeeinrichtung (22) ein Temperatursensor ist und in einer Betriebsart
als Leuchtanzeige und in der anderen Betriebsart als Temperatursensor betrieben
wird und insbesondere mehrere Temperatursensoren im Wechsel als Lampe (22)
und als Temperatursensor arbeiten.
Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die von einem
Temperatursensor (22) erfasste Temperatur (T) verarbeitet und der zeitliche
Temperaturverlauf aufgezeichnet wird, und eine Endtemperatur nach einer bestimmten
Zeit aus dem zeitlichen Temperaturverlauf vorherberechnet wird, insbesondere nach
der Zeit bei Erreichen der Grenztemperatur (TG), wobei vorzugsweise die
Anzeigeeinrichtungen durch die Steuerung (19) nach Erreichen dieser vorherberechneten
Zeit ausgeschaltet werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Temperatursensor und/oder eine elektronische Auswertung davon den Temperaturbereich
zwischen 300°C und 750°C mit besonders hoher Auflösung erfassen.
Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass durch einen
Näherungssensor (25) die Annäherung eines Gegenstandes oder Benutzers
an eine Kochstelle (14) des Kochfeldes (11) erkannt wird, wobei
eine Steuerung (19) bei Unterschreiten eines bestimmten Mindestabstandes
dann die Anzeigeeinrichtung (22) aktiviert, wenn die aktuell gemessene
Temperatur (T) an der Kochstelle über der Grenztemperatur (TG) liegt.
Kochfeld (11) mit einer Restwärmeanzeige (20)
nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
Verwendung einer an sich üblichen Glüh- oder Halogenlampe
im Wechselbetrieb als elektrischer Temperatursensor mit Widerstandsmessung zur Temperaturmessung
einerseits und als Beleuchtung andererseits, insbesondere für Elektrowärmegeräte
mit Innenbeleuchtung wie ein Backofen.
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