| Dokumentenidentifikation |
DE202006005730U1 13.09.2007 |
| Titel |
Verkleidungssystem |
| Anmelder |
Deutsche Amphibolin-Werke von Robert Murjahn Stiftung & Co KG, 64372 Ober-Ramstadt, DE |
| Vertreter |
PFENNING MEINIG & PARTNER GbR, 80339 München |
| DE-Aktenzeichen |
202006005730 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
13.09.2007 |
| Registration date |
09.08.2007 |
| Application date from patent application |
07.04.2006 |
| IPC-Hauptklasse |
E04F 13/076(2006.01)A, F, I, 20060407, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
E04F 13/075(2006.01)A, L, I, 20060407, B, H, DE
E04B 9/30(2006.01)A, L, I, 20060407, B, H, DE
E04B 1/61(2006.01)A, L, I, 20060407, B, H, DE
F16B 5/07(2006.01)A, L, I, 20060407, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein plattenförmiges Verkleidungssystem
für fugenlose Wand- oder Deckenverkleidungen aus mindestens zwei plattenförmigen
Elementen, bei dem an mindestens zwei gegenüber liegenden Stirnseiten der plattenförmigen
Elemente Verriegelungsmittel vorgesehen sind, die eine irreversible formschlüssige
Verbindung herstellen, wobei die plattenförmigen Elemente einen Kern aus mineralischem
Material aufweisen.
Plattenförmige Verkleidungssysteme, insbesondere für die
Deckenverkleidung, bei denen plattenförmige Elemente, z.B. Mineralfaserplatten,
eingesetzt werden, sind im Stand der Technik bekannt. Insbesondere für die
Anwendung von Akustikdecken ist es dabei erforderlich, dass die plattenförmigen
Elemente fugenlos miteinander verbunden sind, damit nachfolgend ein Akustikputz
rissfrei aufgebracht werden kann. Üblicherweise wird eine derartige fugenlose
Verbindung der einzelnen plattenförmigen Elemente durch Verkleben der Kanten
der einzelnen Plattenelemente sichergestellt. Die einzelnen plattenförmigen
Elemente sind dabei auf einer entsprechenden Unterkonstruktion mit geeigneten Halteeinrichtungen
z.B. an der Decke befestigt.
Nachteilig bei derartigen im Stand der Technik bekannten Decken, insbesondere
Akustikdecken, ist dabei, dass sie im in der Fläche zusammengefügten Zustand
nicht immer eine homogene Ebene ohne Überstande an den Plattenrändern
bilden und dass ein Auseinanderdriften in Richtung der Plattenebene erfolgen kann.
Ausgehend hiervon ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
plattenförmiges Verkleidungssystem, insbesondere für fugenlose Wand- oder
Deckenverkleidungen, vorzuschlagen, das im in der Fläche zusammengefügten
Zustand eine möglichst homogene Ebene ohne Überstande an den Plattenrändern
aufweist und dass in Richtung der Plattenebene nicht auseinanderdriften kann, so
dass das Plattensystem insbesondere für Akustikwand- und Deckenverkleidungen
geeignet ist.
Die Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Schutzanspruchs
1 gelöst. Die Unteransprüche geben vorteilhafte Weiterbildungen an.
Erfindungsgemäß wird somit vorgeschlagen, ein plattenförmiges
Verkleidungssystem für Wand- oder Deckenverkleidungen so auszubilden, dass
an mindestens zwei gegenüber liegenden Stirnseiten der plattenförmigen
Elemente mechanische Verriegelungsmittel vorgesehen sind, die eine formschlüssige
Verbindung der plattenförmigen Elemente zueinander gewährleisten, wobei
die plattenförmigen Elemente selbst aus einem Kern aus mineralischem Material
bestehen.
Bevorzugt handelt es sich dabei um einen Kern aus mineralischen Fasern.
Das mineralische Fasermaterial sollte dabei bevorzugt einen Volumenanteil > 80%
aufweisen und die Platte sollte eine Dichte von maximal 650 kg/m3, bevorzugt
von 350 kg/m3 besitzen. Eine Dichte von maximal 650 kg/m3
ist insbesondere für die schallabsorbierende Wirkung wichtig. Zur Verbesserung
der Absorption von Schallwellen kann noch eine Perforation quer zur Plattenebene
vorgesehen sein, die sowohl den gesamten Querschnitt durchdringen, als auch nur
bis zur Hälfte des Plattenquerschnitts reichen kann. Die Perforationsquerschnitte
können Zylinder- oder Kegelform besitzen.
Für das plattenförmige Verkleidungssystem nach der Erfindung
sind weiterhin Plattenkerne aus einer perforierten Gipsplatte mit einer hinterlegten
Faserdämmung oder aber auch Plattenkerne aus Glaswolle und/oder Steinwolle
geeignet. Auch kann der Plattenkern aus geblähtem Glasgranulat bestehen.
Neben dem Erfordernis, dass die plattenförmige Elemente einen
Kern aus mineralischem Material aufweisen, ist es wesentlich bei der vorliegenden
Erfindung, dass die plattenförmigen Elemente an zwei gegenüberliegenden
Kanten Verriegelungsmittel aufweisen, die eine formschlüssige Verbindung der
Platten zueinander gewährleisten.
Wesentlich beim erfindungsgemäßen plattenförmigen Verkleidungssystem
ist, dass das mechanische Verriegelungsmittel ein T-förmiges Verriegelungsmittel
ist. Das T-förmige Verriegelungsmittel ist dabei so ausgebildet, dass die horizontalen
Schenkel auf den der raumseitigen Oberfläche gegenüber liegenden Oberflächen
und der vertikale Schenkel zwischen den gegenüber liegenden Stirnseiten der
plattenförmigen Elemente liegen. Die Erfindung ist weiterhin dadurch gekennzeichnet,
dass sowohl der horizontale Schenkel wie auch der vertikale Schenkel Arretierungsmittel
aufweisen; die in Formnuten eingreifen, sodass eine irreversible formschlüssige
Verbindung der beiden Platten zueinander hergestellt wird. Durch die spezifische
Ausbildung des Verriegelungsmittels in T-Form wird sowohl in vertikaler wie in horizontaler
Plattenrichtung ein lagesicherer irreversibler Verbund erreicht, der auch über
längere Zeit so erhalten bleibt, sodass ein Auf weiten der Fugen zwischen den
beiden Plattenstirnseiten nicht erfolgt. Das T-förmige mechanische Verriegelungsmittel
ist dabei bevorzugt als metallisches Profil ausgebildet. Zur besseren Verriegelung
der beiden Platten zueinander ist es vorgesehen, das T-förmige Verriegelungsmittel
in Form eines Doppel-T auszubilden, d.h. dass zusätzliche Arretierungsschenkel
vorgesehen sind, die dann in die stirnseitigen Formnuten eingreifen. Zur sicheren
Arretierung hat es sich weiterhin als günstig herausgestellt, wenn zusätzlich
noch Widerhaken an den Arretierungsmitteln vorhanden sind, die so ausgebildet sind,
dass nach Einfügen der Platte ein irreversibler Verbund entsteht, d.h. dass
die Platte nachträglich nicht wieder aus dem verbundenen System ausgelenkt
werden kann.
Die Befestigung der vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen
plattenförmigen Verkleidungssysteme erfolgt mit herkömmlichen Befestigungsmitteln
auf allen geeigneten Untergründen, vorzugsweise auf abgehängten oder vorgestellten
Gipskartonkonstruktionen oder drucksteifen Metallunterkonstruktionen. Ein entscheidender
Vorteil des erfindungsgemäßen Verkleidungssystems ist nun darin zu sehen,
dass im Gegensatz zum Stand der Technik die Anzahl der Befestigungsmittel für
die Befestigung der Platten auf den Untergründen um 30 bis 50% reduziert werden
kann, da die plattenförmigen Elemente durch die erfindungsgemäß vorgesehenen
mechanischen Verriegelungsmittel bereits jeweils an einer Längs- und einer
Querseite formschlüssig mit den benachbarten plattenförmigen Elemente
über die gesamte Kantenlänge verbunden sind und somit eine Grundstabilität
im Hinblick auf Planlage und Horizontallage erreicht wird. Die Befestigungsmittel
für den Untergrund der plattenförmigen Elemente wirken dabei in erster
Linie der Schwerkraft entgegen und dienen in weit geringerem Anteil der horizontalen
Stabilisierung der Plattenebene. Die horizontale Stabilisierung der Plattenebene
wird wie vorstehend bereits beschrieben, durch die formschlüssige mechanische
Verriegelung der benachbarten Plattenkanten erreicht und übertrifft die stabilisierende
Wirkung der Befestigungsmittel für den Untergrund und durch die großen
Kantenlänge um mindestens das 10fache. Ein weiterer wesentlicher Vorteil des
Kantenschlusses der plattenförmigen Elemente mittels mechanischer Verriegelung
ist in den deutlich geringeren Anforderungen an die Genauigkeit des Untergrunds
zu sehen. Bei heutigen Konstruktionen führen Toleranzen in der Höhenlage
des Untergrundes und partielle Hochstellen (vorspringende Befestigungsmittel, Putzreste,
Überstände etc.) zu erheblicher Mehrarbeit und zu unsauberer Ausführung.
Erfindungsgemäße plattenförmige Plattensysteme mit mechanischen Verriegelungssystemen
gleichen dabei diese Unregelmäßigkeiten aus und zeigen dennoch ein höhengleiches
und geschlossenes Fugenbild.
Somit wird bei der anschließenden Applikation des Akustikputzes
auch ein den Prüfzeugnissen der Schallabsorption entsprechende gleichmäßige
Schichtdicke aufgetragen, was bei herkömmlichen Systemen wegen der Überstände
an den Plattenkanten nicht gewährleistet werden kann. Die dort zur Erzielung
einer Mindestüberdeckung aus optischer Sicht aufgebrachten Mehrstärken
verringern die Leistungsfähigkeit geprüfter System zum Teil erheblich
und führen zu Reklamationen, Zeitverlust und Kostensteigerungen.
Insbesondere dann, wenn die erfindungsgemäßen Verkleidungssysteme
für Akustikwand- und Deckenverkleidungen eingesetzt werden, ergeben sich weitere
Vorteile. Bei der vertikalen Befestigung der plattenförmigen Elemente auf dem
Untergrund, die der Schwerkraft entgegenwirkt, kann der Kopf der Befestigungsmittel
so groß gewählt werden, dass er mindestens den 2,5 bis 3fachen des Kerndurchmessers
der Befestigungsmittel entspricht, um sich beim Anpressen auf den Untergrund flächenbündig
auf die Oberfläche der plattenförmigen Elemente zu legen. Die Optik und
die Oberflächengüte der Befestigungsmittel für den Untergrund sind
so auf den Akustikputz abgestimmt, sodass eine optimale Haftung gewährleistet
ist und ein Abzeichnen durch die Putzbeschichtung dauerhaft vermieden wird.
Beim plattenförmigen Verkleidungssystem ist es dann für
den Fall, dass dieses für Akustikwand- und Deckenverkleidungen eingesetzt wird,
vorteilhaft, wenn die raumseitige Oberfläche der plattenförmigen Elemente
mit einem Vliesstoff und/oder mit einer Grundierung beschichtet ist. Das Aufbringen
des Akustikputzes kann dann auf eine wie vorstehend beschriebene Unterkonstruktion
aufgebracht werden.
Der Akustikputz kann dabei sowohl einlagig als auch zweilagig auf
das erfindungsgemäße plattenförmige Verkleidungssystem aufgetragen
werden, je nach Anforderungen an das Schallabsorptionsvermögen und die Optik
der letztendlichen Oberfläche. Der Auftrag kann sowohl von Hand als auch mit
einer Putzmaschine erfolgen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der 1
näher erläutert, ohne die Erfindung jedoch hierauf zu beschränken.
1 zeigt eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen
plattenförmigen Verkleidungssystems 1 in Form einer schematischen
Schnittdarstellung. In der Abbildung in 1 ist der Einfachheit
halber lediglich ein Verbund aus zwei plattenförmigen Elementen 2,
2' mit einem mechanischen Verriegelungsmittel 8 in Doppel-T-Form
dargestellt. In dem Ausführungsbeispiel nach 1
ist die Unterkonstruktion sowie ein eventuell aufgebrachter Akustikputz nicht gezeigt.
Das mechanische Verriegelungsmittel 8, das im Beispielsfall
hier in Form eines Doppel-T als metallisches Profil ausgebildet ist, besteht aus
den horizontalen Schenkeln 9, 9' sowie dem vertikalen Schenkel
10. Die beiden horizontalen Schenkel 9, 9' des T-förmigen
Profils kommen dabei auf der den raumseitigen Oberflächen
4, 4' gegenüber liegenden Oberflächen 5,
5' zu liegen. Der vertikale Schenkel ist zwischen den Stirnseiten
6, 6' der plattenförmigen Elemente 2,
2' formschlüssig angeordnet. Bei der Ausführungsform nach
1 ist nun wesentlich, dass sowohl die horizontalen
Schenkel 9, 9' wie auch der vertikale Schenkel 10 Arretierungsmittel
aufweisen. Die Arretierungsmittel der horizontalen Schenkel 9,
9' sind im Beispielsfall hier als Federschenkel 11,
11', die in Richtung des Platteninneren wirken, ausgebildet. Der vertikale
Schenkel 10 verfügt über zwei zusätzliche Arretierungsschenkel
12 bzw. 12' und 13 bzw. 13', die ein sicheres
irreversibles Verbinden der beiden plattenförmigen Elemente 2 bzw.
2' ermöglichen. Wie in 1 des Ausführungsbeispieles
dargestellt, weisen die Arretierungsmittel 11, 11',
12, 12' sowie 13, 13' jeweils noch Widerhaken
16 auf. Die Widerhaken 16 sind dabei so ausgebildet, dass ein
müheloses Einschwenken bei der Montage der Platte erreicht werden kann, dass
jedoch gleichzeitig ein Auslenken der Platte durch die in die Gegenrichtung weisenden
Spitzen der Widerhaken ausgeschlossen wird. Dies ist in 1
durch die gestrichelte Abfolge des Einbringens des Plattenelementes 2'
dargestellt. Die Arretierungsmittel 11, 11', 12,
12' sowie 13, 13' greifen dabei jeweils in Formnuten
14, 14' sowie 15, 15' ein. Bei der Ausführungsform
nach 1 greifen dabei die beiden Arretierungsschenkel
12, 12' sowie 13 und 13' in eine gemeinsame
Formnut 15 bzw. 15' ein. Die Formnuten 14,
14' sowie 15, 15' sind dabei in ihrer Dimensionierung
so gewählt, dass die Widerhaken 16 der Arretierungsmittel mit dem
Plattenmaterial verhaken kann.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird nun erreicht,
dass ein irreversibler Verbund der beiden Plattenelemente 2,
2' zueinander hergestellt wird, sodass die Stirnseiten 6,
6' einen fugenlosen Verbund bilden. Dies hat zur Folge, dass im vorliegenden
Falle unproblematisch ein Akustikputz aufgebracht werden kann, ohne dass Höhenunterschiede
zwischen den beiden Plattenelementen überbrückt werden müssen. Auch
wird ein Aufreißen „der beiden Plattenelemente" zueinander unter Bildung
eines Spalts zwischen den Stirnseiten vermieden.
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| Anspruch[de] |
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Plattenförmiges Verkleidungssystem (1) für fugenlose
Wand- oder Deckenverkleidungen aus mindestens zwei plattenförmigen Elementen
(2, 2') mit einem Kern aus mineralischem Material, wobei die plattenförmigen
Elemente (2, 2') raumseitige (4, 4') und gegenüberliegende
Oberflächen (5, 5') aufweisen und dass durch an mindestens
zwei gegenüber liegenden Stirnseiten (6, 6') der plattenförmigen
Elemente (2, 2') angeordneten mechanischen Verriegelungsmittel
eine formschlüssige Verbindung hergestellt ist, dadurch gekennzeichnet,
dass das Verriegelungsmittel ein T-förmiges Verriegelungsmittel (8)
ist, wobei die horizontalen Schenkel (9, 9') auf den den raumseitigen
Oberflächen (4, 4') gegenüber liegenden Oberflächen
(5, 5') und der vertikale Schenkel (10) zwischen den
gegenüber liegenden Stirnseiten (6, 6') der plattenförmigen
Elemente (2, 2') liegen und dass die horizontalen Schenkel (9,
9') sowie der vertikale Schenkel (10) Arretierungsmittel (11,
11', 12, 12', 13, 13') aufweisen, die
in Formnuten (14, 14', 15, 15'), die in den
Oberflächen (5, 5') sowie in den gegenüber liegenden
Stirnseiten (6, 6') der plattenförmigen Elemente (2,
2') angeordnet sind, eingreifen.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die an den horizonrungsmittel (11, 11') jeweils durch am
äußeren Ende angeordnete Federschenkel, die in Richtung des Platteninneren
wirken, gebildet sind.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Federschenkel durch ein Umbiegen des Endes der Schenkel (9,
9') in Richtung des Platteninneren gebildet worden sind.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Federschenkel Widerhaken (16) aufweisen.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierungsmittel des vertikalen Schenkels
(10) durch Arretierungsschenkel gebildet sind, die in Formnuten (15,
15'), die in den Stirnseiten (6, 6') angeordnet sind,
eingreifen.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
dass zwei zueinander beabstandete Arretierungsschenkel (12, 12',
13, 13') vorgesehen sind, die in eine gemeinsame Formnut (6,
6') eingreifen.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Arretierungsschenkel (12, 12',
13, 13') Widerhaken (16) aufweisen.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das mechanische Verriegelungsmittel
ein metallisches Verriegelungsmittel ist.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass durch das mechanische Verriegelungsmittel
eine irreversible formschlüssige Verbindung hergestellt ist.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die plattenförmigen
Elemente (2, 3) einen Kern aus mineralischen Fasern aufweisen.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
dass der Plattenkern aus mineralischem Fasermaterial mit einem mit einem Volumenanteil
> 80% besteht.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Plattenkern eine Dichte von maximal 650
kg/m3, bevorzugt 350 kg/m3, aufweist.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Plattenkern aus einer perforierten Gipsplatte
mit hinterlegter Faserdämmung besteht.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Plattenkern aus Glaswolle und/oder Steinwolle
besteht.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Plattenkern aus geblähtem Glasgranulat
besteht.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die raumseitige Oberfläche (4,
4') der plattenförmigen Elemente mit einem Vliesstoff und/oder mit
einer Grundierung beschichtet ist.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass auf der raumseitigen Oberfläche (4,
4') ein Akustikputz aufgetragen ist.
Plattenförmiges Verkleidungssystem nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass es auf einer mit Befestigungsmitteln gebildeten
Unterkonstruktion, bevorzugt einer metallischen Unterkonstruktion, angeordnet ist.
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