Die Erfindung betrifft einen stiftförmigen Gegenstand, wie ein
Schreibgerät oder ein Kosmetikstift oder dergleichen, mit einem Schaft und
einen Griffabschnitt.
Die Erfindung ist vorzugsweise für Schreibgeräte aus Holz
oder Kunststoff einsetzbar. Darüber hinaus sind auch Anwendungen bei medizinischen
Vorrichtungen, beispielsweise Skalpelle oder elektrotechnischen Werkzeugen, wie
Tastelektroden und ähnlichen Geräten, möglich.
Im Stand der Technik ist bereits nach DE
93018 711 U1 ein Schreibgerät bekannt, bei dem ein nahe der Schreibspitze
sich befindenden Griffabschnitt eine Hülse aufweist, die aus einem Außenkäfig
aus steifem Werkstoff und einem Innenkäfig aus einem gummiartigen Werkstoff
besteht. Die Stege des Innenkäfigs überdecken die Durchbrechungen des
Außenkäfigs an dessen Innenseite und der gummiartige Werkstoff des Innenkäfigs
reicht durch die Durchbrechungen nach außen formschlüssig hindurch und
bildet an der Außenseite des Außenkäfigs erhabene Nocken.
Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist der hohe Fertigungs- und Montageaufwand,
so dass diese kostenintensive Anordnung nicht für allgemeine Massengüter
anwendbar ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen stiftförmigen
Gegenstand der eingangs genannten Art anzugeben, der eine verbesserte Griffigkeit
aufweist und der kostengünstig herstellbar ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit einem stiftförmigen
Gegenstand gelöst, welcher die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale enthält.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Gegenstand der Anmeldung sind auch Merkmalskombinationen bei denen die in den Ansprüchen
angegebenen Einzelmerkmale beliebig miteinander kombiniert werden.
Der stiftförmige Gegenstand weist in Längsrichtung streifenförmige
Griffelemente oder mehrfach angeordnete Einzelelemente aus einem Werkstoff auf,
der eine hohe Rutschfestigkeit aufweist. Die Griffelemente können sich über
die gesamte Länge des Schaftes erstrecken oder auf einen Griffabschnitt beschränkt
sein. Als Werkstoffe für die Griffelemente sind Ethylen-propylen-Dien-Kautschuk
(EPDM), thermoplastische Elastomere (TPE) oder Naturkautschuk besonders geeignet.
Eine vorteilhafte Ausführung sieht vor, dass die streifenförmigen
Griffelemente in Längsnuten angeordnet sind, welche in Seitenflächen des
stiftförmigen Gegenstandes eingearbeitet sind.
Ferner ist es möglich, dass die streifenförmigen Griffelemente
auf Seitenflächen des stiftförmigen Gegenstandes aufgeklebt sind.
Die Erfindung zeichnet sich durch eine Reihe von Vorteilen aus. Hierzu
zählen insbesondere:
- – es wird eine deutliche Verbesserung der Griffigkeit erreicht,
- – die Anordnung ist kostengünstig herstellbar,
- – die Anwendung ist an Schreibgeräten aus Holz und aus Kunststoff
möglich,
- – bei Bleistiften aus Holz oder Kunststoffe können diese mit handelsüblichen
Spitzern gespitzt werden,
- – es können Materialien verwendet werden, die der EU-Norm für
Kinderspielzeuge gerecht werden.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Bei dem im Beispiel dargestellten Schreibgerät handelt
es sich um einen Holzbleistift.
In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung des Schreibgerätes
mit an den Kanten angebrachten Griffelementen,
2 eine perspektivische Darstellung des Schreibgerätes
mit an den Kanten und den Seitenflächen angebrachten Griffelementen,
3 eine perspektivische Darstellung des Schreibgerätes
mit aufgeklebten Griffelementen,
4 einen Querschnitt durch das Schreibgerät vor
dem Einfügen der Griffelemente,
5 einen Querschnitt durch das Schreibgerät nach
dem Einfügen der Griffelemente und
6 ein Gummiprofil im Schnitt.
Bei dem in 1 in einer perspektivischen
Ansicht dargestellten Schreibgerät handelt es sich um einen Dreikantbleistift
mit drei Seitenflächen 1. Im vorderen Bereich weist der Bleistift
die Spitze 2 auf, aus der die Bleimine 3 herausragt. An den drei
Kanten des Schreibgerätes sind Griffelemente 4 angebracht. Es ist
auch möglich, dass die Griffelemente 4 an den Seitenflächen
1 angeordnet sind.
2 zeigt eine Ausführungsform, bei der sowohl an
den Kanten als auch an den Seitenflächen 1 Griffelemente
4 angebracht sind.
In 3 ist ein Schreibgerät dargestellt,
bei dem auf den Seitenflächen 1 Griffelemente aufgebracht sind. Die
Griffelemente können dabei streifenförmig ausgebildet sein, wie dies bei
den in den 1 und 2 dargestellten
Ausführungsformen gezeigt ist. Ferner ist möglich, die Griffelemente in
Form von Einzelelementen 4.1 auszubilden, wie dies hier dargestellt ist.
Die Einzelelemente 4.1 sind an den Seitenflächen 1 des Schreibgerätes
mehrfach in einer oder in mehreren Reihen aufgebracht. Die Griffelemente können
aufgeklebt werden. Eine vorteilhafte Ausführung sieht vor, dass die Griffelemente
aufgespritzt und gehärtet werden. Damit werden eine hohe Festigkeit und eine
hohe Sicherheit gegen Abkratzen erreicht.
4 zeigt einen Querschnitt durch das Schreibgerät
vor dem Einfügen der Griffelemente 4. In die Seitenflächen
1 sind schwalbenschwanzförmige Längsnuten 5 eingefräst,
in die die Griffelemente 6 eingefügt werden können.
4a erläutert eine Ausführungsform, bei der
sowohl an den Kanten als auch an den Seitenflächen Längsnuten
5 eingearbeitet sind.
In den 5 und 5a
ist jeweils ein Querschnitt durch ein Schreibgerät dargestellt, in welches
Griffelemente 4 in Form von Gummiprofilen 6 eingebracht sind.
Hierzu wurden in die Seitenflächen 1 und/oder in den Kanten des Bleistiftes
Nuten 5 eingearbeitet, die der Form dieses Gummiprofils 6 entsprechen.
Einen Schnitt durch ein derartiges Gummiprofil 6 zeigt
6.
- 1
- Seitenfläche
- 2
- Spitze
- 3
- Bleimine
- 4
- Griffelement
- 4.1
- Einzelelement
- 5
- Nut
- 6
- Gummiprofil