Die Erfindung betrifft einen Schreibstift gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Als Schreibstift wird beispielsweise ein Kugelschreiber, Bleistift,
oder Füllfederhalter verwendet. Er kann überwiegend aus Holz, Kunststoff
oder Metall bestehen.
Auch wenn Schreibstifte eine eindeutig definierte Funktion haben,
ist es schon bekannt, diese mit verschiedenen Dekorationen oder Aufsätzen auszustatten,
die an sich nicht für die Funktion des Schreibstiftes erforderlich sind, aber
beispielsweise zu Werbezwecken dienen. Diese Aufsätze können dann mit
Aufdrucken versehen sein, die eine Werbeaussage sichtbar machen. Sie können
auch einfache nützliche oder spielerische Zusatzfunktionen erfüllen, wie
etwa eine Miniquarzuhr.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Schreibstift bereitzustellen,
der dekorativ ist und eine nützliche originelle Zusatzfunktion erfüllen
kann. Er soll außerdem die Möglichkeit bieten, im Bedarfsfall mit einer
besonders gut sichtbaren Werbeaussage versehen werden zu können.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1 erfüllt.
Bei der Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung von dem Grundgedanken
aus, einen Schreibstift mit einem Fächer zu kombinieren. Dieser hat zunächst
die bekannte Funktion, z.B. bei höherer Zimmertemperatur dazu benutzt zu werden,
die Luft zu zirkulieren, um das Wohlbefinden zu verbessern. Auch kann sich beispielsweise
im Büroalltag die Situation ergeben, dass der Benutzer eines solchen Schreibstiftes
aus Nervosität nach einer einfachen Ersatzhandlung sucht oder bestrebt ist,
einen stressbedingten "Hitzestau" abzubauen.
Die zweite Funktion des Erfindungsgegenstandes kann von noch größerer
Bedeutung sein. Der Fächer ist nämlich als Werbeträger bestens geeignet.
Er kann z.B. mit einem Aufdruck versehen sein, der zu Werbezwecken dient und in
aufgespanntem Zustand gut sichtbar ist. Die zu diesem Zweck zur Verfügung stehende
Fläche hat nämlich eine vielfache Größe im Vergleich zu der
Oberfläche eines üblichen Griffteils. Dass der normale Faltenfächer
eine unebene Oberfläche hat, muss dabei kein Nachteil sein. Im Gegenteil: Besonders
auffallend ist ein Aufdruck, dessen Aussehen sich beim Aufspannen ändert. Da
es eine Vorder- und Rückseite gibt, können beim Drehen des Stiftes auch
sich ergänzende Aussagen sichtbar werden, z.B. von der Art: "Frische Brötchen?
... Auf zu Bäckermeister Müller".
Die Erfindung und ihre Vorteile werden erläutert an Hand von
Zeichnungen.
Dabei zeigen:
1 den Erfindungsgegenstand mit aufgespanntem Fächer.
2 den Erfindungsgegenstand mit eingeschwenktem Fächer
in der Seitenansicht 1.
3 den Erfindungsgegenstand mit aufgespanntem Fächer
in gegenüber 2 gedrehter Seitenansicht.
4 den Erfindungsgegenstand mit eingeschwenktem Fächer
in Einzelteile zerlegt und als zusammengebaute Einheit
Gemäß 1 weist der Schreibstift
eine Schreibspitze 7 und ein Griffteil 1 auf. Letzteres ist mit
einem Fächer 2 versehen, der hier in aufgespanntem Zustand dargestellt
ist. Der Außendurchmesser D des aufgespannten Fächers 2 hat etwa
die Größe wie Schreibspitze 7 und Griffteil zusammen, wobei anzumerken
ist, dass ein aufgespannter Fächer nicht notwendigerweise exakt rund sein muss.
Er kann auch Ecken oder Runde Ausschnitte haben und somit beispielsweise eine Blume,
einen Stern oder ein Herz darstellen. Der Fächer enthält ein Faltenteil
6, das zwischen zwei Seitenstreifen 3 und 4 gehalten
wird, die an ihren Schmalseiten über Drehgelenke miteinander verbunden werden
können. Die hier dargestellte Form weist allerdings keine Drehgelenke auf.
Das obere Ende des Fächers wird an Position 5 lediglich mit Klebstoff
verklebt. Dadurch lässt sich die Dicke des Griffteils 1 leicht überbrücken.
Der komplette Fächer mit dem Seitenstreifen 4 und
3, sowie dem Papier 2 ist in eine in dem Griffteil 1
integrierte Schiebenut 8 lösbar eingeschoben, was eine besonders solide
und Platz sparende Ausführungsform ist. Es sind aber auch andere Möglichkeiten,
wie z.B. Ankleben oder Angießen vorstellbar, falls kein Wert auf die Lösbarkeit
der Verbindung gelegt wird. Der Seitenstreifen 3 ist manuell schwenkbar
und kann an einen auf der Gegenseite des Griffteils 1 befestigten Haltestreifen
9 angelegt und z. B. durch einen Haken gesichert werden. Seitenstreifen
3 und Haltestreifen 9 können aber auch durch Magnetkraft
aneinandergehalten werden, was als besonders anwendungsfreundlich empfunden wird.
Hierzu werden leichte dünne aufklebbare Magnetstreifen zu günstigen Preisen
angeboten.
Der Aufbau von Fächern ist an sich bekannt und hier lediglich
exemplarisch dargestellt. Einfach und leichtgewichtig sind die hier gezeichneten
Papier- oder Kunststofffolienfächer mit einer Faltenstruktur, wobei die Falten
beim Aufspannen auseinandergezogen also gestreckt und beim Einschwenken
zusammengelegt werden. Es gibt aber auch Fächer mit kreissegmentförmigen
Schiebelamellen z.B. aus Kunststoff oder Metall, die etwas aufwändiger zu fertigen
sind, dafür aber stabiler sind und leicht zu bedrucken. Auch diese sind für
den hier genannten Zweck geeignet.
Je nach Situation kann der Erfindungsgegenstand auch „normal",
d.h. mit eingeschwenktem Fächer, wie in 2 dargestellt,
benutzt werden. 3 zeigt eine andere Ansicht des Schreibstiftes
mit eingeschwenktem Fächer, bei der man die Schiebenut 8 und den Seitenstreifen
3 besser erkennen kann.
In 4 kann man den Erfindungsgegenstand
in mehreren Ansichten sehen. Dabei ist der eingeschwenkte Fächer sowohl als
einzelnes Objekt (2, 3, 4, 5), wie auch als
zusammengebaute Einheit dargestellt.