Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung
einer Anzeigeeinrichtung in einer Wand- oder Maueröffnung.
Im Stand der Technik sind derartige Anzeigevorrichtungen, wie z.B.
Monitore oder Displays, seit langem bekannt, weshalb sich ein druckschriftlicher
Nachweis hierzu erübrigt. Ebenfalls sind eine Reihe von Techniken bekannt,
um derartige Anzeigevorrichtungen in Elektronikgehäuse einzubauen. Bei dem
Einbau einer Anzeigevorrichtung in eine Wand- oder Maueröffnung lassen sich
die bekannten Techniken nicht ohne weiteres verwenden, da es an der ansonsten vorhandenen
rückwärtigen Zugangsmöglichkeit in diesem Anwendungsfall fehlt. Ferner
sollen, nicht zuletzt da auch von einem ästhetischen Gesichtspunkt, von außen
möglichst keine Befestigungsmittel erkennbar sein, um ein integriertes Design
zu gewährleisten. Schließlich muss auch bei dieser Anwendung beachtet
werden, dass die Einbauarbeiten in der Regel von unterschiedlichen Handwerkern durchgeführt
werden müssen. Für den Einbau in der Wand ist ein Maurer zuständig,
während sich ein Elektriker um die elektrischen Anschlüsse kümmert.
In der Praxis muss daher insbesondere sichergestellt werden, dass durch die Tätigkeiten
des Maurers die empfindliche Elektronik der Anzeigevorrichtung nicht beschädigt
oder beeinträchtigt wird.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Nachteile des
Standes der Technik zu vermeiden, und insbesondere eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art derart weiter zu bilden, dass ein einfacher, schneller und kostengünstiger
Einbau einer Anzeigeeinrichtung in eine Wand- oder Maueröffnung möglich
wird.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art
dadurch gelöst, dass die Vorrichtung folgendes aufweist: ein Gehäuse zum
Einsetzen in die Wand- oder Maueröffnung, wobei das Gehäuse Befestigungsmittel
aufweist, um das Gehäuse in der Wand- oder Maueröffnung zu befestigen,
und wobei das Gehäuse im bestimmungsgemäßen Einbauzustand eine von
der Wand oder Mauer weg gerichtete Aufnahmeöffnung zur Aufnahme der Anzeigeeinrichtung
aufweist; eine Gehäuseblende zur im Wesentlichen umfangsmäßigen Abdeckung
der Wand- oder Maueröffnung, wobei die Blende im bestimmungsgemäßen
Einbauzustand an dem Gehäuse befestigt ist oder mit diesem integriert ausgebildet
ist; eine Anzeigevorrichtungsblende, wobei die Blende im bestimmungsgemäßen
Einbauzustand an der von der Wand oder Mauer weg gerichteten Seite der Anzeigeeinrichtung
befestigt ist oder mit dieser integriert ausgebildet ist, wobei die Anzeigevorrichtungsblende
im bestimmungsgemäßen Einbauzustand um die Anzeigefläche der Anzeigevorrichtung
herum im Wesentlichen einen Rahmen bildet; und wobei das Gehäuse und/oder die
Gehäuseblende Rastmittel aufweisen, die mit entsprechenden Gegenrastmitteln,
die an der Anzeigevorrichtungsblende und/oder der Anzeigevorrichtung ausgebildet
sind, zusammenwirken, um im bestimmungsgemäßen Einbauzustand die Anzeigevorrichtung
an dem Gehäuse lösbar zu befestigen.
Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass es durch
die erfindungsgemäße Vorrichtung möglich wird, den Einbau von einer
Seite, nämlich der Vorderseite der Wand- oder Maueröffnung durchzuführen.
Durch das Gehäuse und die Gehäuseblende wird eine Verankerung in der Maueröffnung
geschaffen, welche diese vollständig abdeckt. Durch die Anzeigevorrichtungsblende
werden hiervon sichtbare Teile ebenfalls abgedeckt.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass
Maurer- und Elektroarbeiten, welche bei der Montage auftreten voneinander getrennt
sind. Der Maurer ist für den Einbau des Gehäuses in die Maueröffnung,
das anschließende Verputzen sowie das Anbringen der Gehäuseblende zuständig.
Alle weiteren Arbeiten, wie z.B. das Anstecken von elektrischen Verbindungen sowie
der Einbau der Anzeigevorrichtung selbst, können von einem Elektriker durchgeführt
werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die
Gehäuseblende eine Öffnung auf, wobei die Abmessungen der Öffnung
größer als die Außenabmessungen der Anzeigevorrichtung sind. Somit
kann die Anzeigevorrichtung durch die Gehäuseblendeöffnung in das Gehäuse
eingesetzt werden und die Gehäuseblende kann gleichzeitig für ein Verbergen
der ansonsten sichtbaren Teile der Maueröffnung sorgen.
Vorzugsweise weist die Anzeigevorrichtungsblende eine Öffnung
auf, wobei die Abmessungen der Öffnung größer als oder im Wesentlichen
gleich zu den Abmessungen der Anzeigefläche der Anzeigevorrichtung sind. Die
Anzeigevorrichtungsblende dient zur Abdeckung der ansonsten sichtbaren Teile der
Gehäuseblende bzw. des Gehäuses und ermöglicht durch ihre Öffnung
gleichzeitig ein Freiliegen der Anzeigefläche der Anzeigenvorrichtung.
Ferner ist bevorzugt, dass die Außenabmessungen der Gehäuseblende
diejenigen der Anzeigevorrichtungsblende übersteigen. Dadurch dass die Außenabmessungen
der Gehäuseblende größer als diejenigen der Anzeigevorrichtungsblende
sind, wird ein insbesondere auch ein ästhetisch ansprechender Gesamteindruck
erzeugt.
Vorteilhafterweise ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
derart ausgestaltet, dass im bestimmungsgemäßen Einbauzustand die Anzeigevorrichtungsblende
unmittelbar auf der Gehäuseblende an einem überstehenden Teil davon aufliegt.
Hierdurch wird insbesondere eine flache Bauform erreicht, welche einer Integration
der Anzeigevorrichtung in der Maueröffnung hinreichend nahe kommt.
Eine einfache Montage der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ergibt sich dadurch, dass das Gehäuse und die Gehäuseblende als eine erste
selbständig handhabbare Montageeinheit ausgebildet sind. Diese erste Montageeinheit
kann an eine Baustelle angeliefert werden, wobei lediglich ein Maurer für den
Einbau benötigt wird. Beispielsweise kann der Maurer Gehäuse und Gehäuseblende
der Montageeinheit auseinander bauen, das Gehäuse einsetzen verputzen und anschließend
die Gehäuseblende wieder aufschrauben, so dass alle weiteren Schritte dann
von einem Elektriker durchgeführt werden können.
Ferner ist bevorzugt, dass die Anzeigevorrichtung und die Anzeigevorrichtungsblende
als eine zweite selbständig handhabbare Montageeinheit ausgebildet sind. Die
zweite Montageeinheit kann ebenfalls direkt an eine Baustelle angeliefert werden,
um dann vor Ort eingebaut zu werden.
Vorzugsweise ist die Anzeigevorrichtung ein Touchscreen-Monitor. Ein
derartiger Touchscreen-Monitor ist insbesondere deshalb bevorzugt, da die Anzeigevorrichtung
neben dem eigentlichen Anzeigen auch eine Eingabemöglichkeit aufgrund des berührungsempfindlichen
Bildschirms vorsieht. Die Anzeigeeinrichtung kann daher als vollständige Mensch-Maschine-Schnittstelle
angesehen werden, wobei insbesondere auch Steuerungsaufgaben beispielsweise für
eine Klimaanlage oder ein Heimnetzwerk, durchgeführt werden können.
Aus konstruktiver Hinsicht ist bevorzugt, dass die Befestigungsmittel
des Gehäuses wenigstens einen Spreizwinkel aufweisen. Durch die Verwendung
von Spreizwinkel lässt sich eine stabile und gleichzeitig kostengünstige
Befestigung des Gehäuses in der Maueröffnung erzielen.
Vorteilhafterweise sind zum Lösen der Befestigung der Anzeigevorrichtung
Sauggriffe vorgesehen. Die Rastverbindung zwischen den beiden Montageeinheiten ist
zwar lösbar, soll aber nicht ohne Weiteres von einem Anwender oder gar einer
unbefugten Person gelöst werden können. Besonders bei dem Stand der Technik
bekannten Rastverbindungen, bei welchen die Verbindung mittels eines Rucks gelöst
werden kann, ist der Einsatz von Sauggriffen besonders vorteilhaft. Diese werden
auf die Vorderseite der Anzeigevorrichtung aufgesetzt, mit den Händen ergriffen
und daran ruckartig gezogen, so dass die Verbindung gelöst werden kann.
Bevorzugterweise weist das Gehäuse an dessen Rück- und/oder
Seitenwänden wenigstens ein herausbrechenbares oder wegklappbares Element auf,
das als Öffnung zur Kabeldurchführung dient. Als Schutz vor Staub, Schmutz
und dergleichen ist grundsätzlich bevorzugt, dass das Gehäuse im Wesentlichen
geschlossen ist. Da jedoch einerseits Kabeldurchführungen zur Anzeigevorrichtung
möglich sein müssen und andererseits der Austrittspunkt der Kabel aus
der Wand in der Maueröffnung bzw. auch die Länge der Kabel nicht immer
vorgegeben werden kann, ist dies ein flexibles und praxisnahes System, um Öffnungen
vor Ort bereit zu stellen.
Vorteilhafterweise sind im bestimmungsgemäßen Einbauzustand
der Vorrichtung von außen lediglich die Gehäuseblende, die Anzeigevorrichtungsblende
und die Anzeigefläche der Anzeigevorrichtung sichtbar. Es ergibt sich somit
auch ein optisch ansprechender Gesamteindruck, da von außen keine Verbindungen
wie z.B. Schraubenköpfe, sichtbar sind. Die vorzugsweise rahmenförmigen
Blenden sind sozusagen stufenartig und/oder überlappend angeordnet, was nicht
nur gut aussieht, sondern auch für einen gewissen Schutz gegen ungewünschte
Manipulationen bietet, da man nicht so einfach erkennt, wie die Anzeigevorrichtung
für eine unerwünschte Manipulation ausgebaut werden kann.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den
abhängigen Schutzansprüchen offenbart.
Die Erfindung, sowie weitere Merkmale, Ziele, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten
derselben, wird bzw. werden nachfolgend anhand einer Beschreibung von bevorzugten
Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
näher erläutert. Dabei bezeichnen Ausdrücke, wie z.B. „hinten",
„vorne", „links", „rechts" etc. Anordnungen bzw. Orientierungen
entsprechend einer Vorderansicht des Anwenders auf die erfindungsgemäße
Vorrichtung im bestimmungsgemäßen Einbauzustand (vgl. hierzu auch die
2a bis 2e). In den Zeichnungen
bezeichnen dieselben Bezugszeichen dieselben bzw. entsprechende Elemente. Dabei
bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich
oder in beliebiger sinnvoller Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung,
und zwar unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Schutzansprüchen
oder deren Rückbeziehung. In den Zeichnungen zeigen:
1 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in einer auseinandergezogenen Ansicht;
2a eine schematische Darstellung einer Frontansicht
einer Maueröffnung, in welche die erfindungsgemäße Vorrichtung eingebaut
werden soll;
2b eine schematische Darstellung einer Frontansicht
der Maueröffnung mit eingebautem Gehäuse;
2c eine schematische Darstellung einer Frontansicht
der Maueröffnung mit eingebautem Gehäuse nach dem Verputzen;
2d eine schematische Darstellung einer Frontansicht
der Maueröffnung mit eingebautem Gehäuse nach dem Verputzen und mit aufgesetzter
Gehäuseblende; und
2e eine schematische Darstellung einer Frontansicht
der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 1
im bestimmungsgemäßen Einbauzustand.
Anhand der 1 wird im Folgenden der Aufbau
eines exemplarischen Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung in weiterer Einzelheit näher erläutert. Die 1
zeigt in einer Explosionsdarstellung den Aufbau eines Systems 1, welches
eine Anzeigevorrichtung 4 sowie eine Vorrichtung zur Befestigung der Anzeigevorrichtung
4 in einer Öffnung 11 einer Wand oder Mauer 10 aufweist.
Die Anzeigevorrichtung 4 ist beispielsweise ein TFT-Display bzw. -Monitor.
Die Anzeigevorrichtung 4 weist einen Grundkörper bzw. Gehäuse
40 auf, an dessen Vorderseite eine Anzeigefläche 41 angeordnet
ist. Die Anzeigefläche 41 ist berührungssensitiv, so dass ein
Anwender beispielsweise mit einem Finger entsprechende Eingaben tätigen kann,
welche von einem (nicht dargestellten) Computer verarbeitet werden können.
Zum Beispiel kann mit der Anzeigevorrichtung 4 ein Heimnetzwerk gesteuert
und Betriebszustände angezeigt werden. An den unteren und oberen Längsseiten
sind entfernt zueinander angeordnete Befestigungslaschen 42a,
42b bzw. 42c, 42d ausgebildet. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung besteht im Wesentlichen aus drei Teilen, nämlich einem Gehäuse
2, welches auch aus Unterputzbox bezeichnet werden kann, einer Gehäuseblende
3 und einer Anzeigevorrichtungsblende 5. Das Gehäuse
2 ist eine quaderförmige Blechkiste mit Außenabmessungen, die
etwas kleiner als diejenige der Öffnung 11 der Wand 10 sind,
so dass das Gehäuse 2 vollständig und bündig in die Öffnung
11 eingesetzt werden kann. An dessen Vorderseite ist das Gehäuse
2 offen, wobei die sich ergebende Aufnahmeöffnung 21 von
einem nach innen in etwa senkrecht ragenden Befestigungsrahmen 22 begrenzt
wird. Einer dem Befestigungsrahmen sind umfangsmäßig in etwa äquidistante
Gewindebohrungen 25a bis 251 ausgebildet. Ferner sind Spreizwinkel
23a bis 23f an den Schmalseiten des Gehäuses 2 angebracht,
um das Gehäuse 2 in der Maueröffnung 11 zu befestigen
bzw. zu verankern. Durch Anziehen von (nicht dargestellten) Schrauben werden die
Spreizwinkel 23a bis 23f auseinandergespreizt und greifen in die
Seitenwände der Maueröffnung 11 ein, um das Gehäuse
2 darin sicher zu verankern. Ferner weist das Gehäuse 2 rechteckförmige
Elemente 24a bis 24f auf, welche umgeklappt oder herausgebrochen
werden können, um Öffnungen für eine Kabeldurchführung von (nicht
dargestellten) weiteren Geräten, wie zum Beispiel einem Computer, zu der Anzeigenvorrichtung
4 vorzusehen. Hierzu ist das Gehäuse 2 an den Stellen der
Elemente 24a bis 24f beispielsweise durch eine Laserbearbeitung
entsprechend präpariert. Um eine möglichst große Flexibilität
zu besitzen, befinden sich die Elemente 24a bis 24f an allen Seiten
des Gehäuses 2, so dass abhängig davon, wo entsprechende Leitungen
innerhalb der Öffnung 11 aus der Wand 10 austreten, eine
entsprechende Durchführung möglich ist. Ferner weist die Vorrichtung
4 eine Gehäuseblende 3 auf. Die Gehäuseblende
3 weist einen äußeren in etwa rechteckigförmigen Rahmenabschnitt
30 und einen inneren nach hinten stufenartig versetzten Befestigungsrahmen
32 auf. Der Befestigungsrahmen 32 begrenzt eine Öffnung
31 der Gehäuseblende 3. Die Öffnung 31 ist
etwas größer als die Außenabmessungen der Anzeigevorrichtung
4, so dass die Anzeigevorrichtung 4 durch diese hindurchpasst.
An dem Befestigungsrahmenabschnitt 32 sind Löcher 35a bis
351 in etwa äquidistant ausgebildet, welche dazu dienen, dass mittels
(nicht gezeigter) Schrauben die Gehäuseblende 3 an dem Gehäuse
2 befestigt werden kann. Hierzu werden die Schrauben durch die Löcher
35a bis 351 gesteckt und in den Gewindebohrungen 25a
bis 251 festgeschraubt. Ganz außen bzw. vorne weist die Vorrichtung
eine Anzeigevorrichtungsblende 5 auf, welche einen in etwa rechteckförmigen
Rahmen 50 aufweist, welcher eine Öffnung 51 umgibt, wobei
die Öffnung 51 mindestens so groß wie die Außenabmessungen
der Anzeigenfläche 41 der Anzeigevorrichtung 40 ist. Ferner
weist der Rahmen 50 an den Zeichnungen nicht dargestellten Rückseite
entsprechende Gewindebohrungen auf, so dass die Anzeigenvorrichtung 4 an
der Anzeigevorrichtungsblende 5 befestigt werden kann. Hierzu werden die
Schrauben von hinten durch in den Befestigungslaschen 42a bis
42d vorgesehenen Löcher hindurch gesteckt und an entsprechenden positionierten
Gewindebohrungen auf der Rückseite des Rahmens 50 festgeschraubt.
Das Gehäuse 2 zusammen mit der wie vorstehend erläutert angeschraubten
Gehäuseblende 3 bildet eine erste Montageeinheit 6. Die Anzeigevorrichtung
4 mit wie vorstehend erläutert angeschraubter Anzeigevorrichtungsblende
5 bildet eine zweite Montageeinheit 7. Die ersten und zweiten
Montageeinheiten 6, 7 können so zum Einen Anzeigenvorrichtung
4 in die Maueröffnung 11 an eine Baustelle angeliefert werden.
Das Gehäuse 2 und die Gehäuseblende 3 können auch
integriert einstückig ausgebildet sein. Entsprechend kann die Anzeigevorrichtungsblende
5 auch mit der Anzeigevorrichtung 4 integriert
einstöckig ausgebildet sein. Zur Befestigung der zweiten Montageeinheit
7 an der ersten Montageeinheit 6 ist eine (nicht gezeigte) Rastverbindung
vorgesehen. Hierzu weist das Gehäuse 2 und/oder die Gehäuseblende
3 Rastmittel auf, die mit entsprechenden Gegenrastmitteln, die an der Anzeigevorrichtungsblende
5 und/oder der Anzeigevorrichtung ausgebildet sind, zusammenwirken, um
im bestimmungsgemäßen Einbauzustand die Anzeigevorrichtung 4
an dem Gehäuse 2 lösbar zu befestigen. Beispielsweise können
hierzu an den inneren Seitenwänden des Gehäuses 2 federvorgespannte
Kugeln vorgesehen sein, welche in entsprechenden Vertiefungen an den Seiten des
Gehäuses 40 der Anzeigevorrichtung 4 zusammen wirken, um
beim Einschieben der zweiten Montageeinheit 7 in die erste Montageeinheit
6 eine Rastverbindung zwischen den beiden Montageeinheiten vorzusehen.
Die Federvorspannung ist dabei vorzugsweise derart vorzusehen, dass manuell ein
Trennen der beiden Montageeinheiten 6 und 7 nicht möglich
ist. Mittels Sauggriffen, die außen am Gehäuse 40 der Anzeigevorrichtung
4 in etwa im Bereich der Anzeigefläche 41 angebracht werden
können, ist jedoch durch ein ruckartiges Ziehen ein Trennen der beiden Montageeinheiten
problemlos möglich. Der Vorteil einer derartigen Verbindung besteht darin,
dass diese einfach in der Montage, relativ stabil und von außen nicht sichtbar
ist.
Zur weiteren Erläuterung des Aufbaus und der Funktionsweise des
Systems 1 bzw. der Vorrichtung zum Befestigen der Anzeigevorrichtung
4 in der Wand- oder Maueröffnung 11 wird auf die
2a bis 2e verwiesen, in
welchen in einer schematischen Frontalansicht die einzelnen Montageschritte stark
vereinfacht dargestellt sind. In 2a ist die Wand
10 mit der darin ausgebildeten in etwa quaderförmigen Öffnung
11 dargestellt. Zunächst wird das Gehäuse 2 in die Öffnung
11 eingesetzt und mittels der Spreizdübel 23a bis
23h darin verankert (vgl. 2b). Man entnimmt
der Darstellung der 2b, dass die Außenabmessungen
des Gehäuses etwas kleiner als diejenigen der Öffnung 11 sind,
so dass eine Befestigung durch Spreizwinkel möglich ist. Vor dem Befestigen
des Gehäuses 2 in der Öffnung 11 wird ein oder mehrere
der Elemente 24a bis 24f weggeklappt oder herausgebrochen, um
eine entsprechende Kabeldurchführung vorzusehen. In einem nachfolgenden Schritt
wird auf der Wand 10 ein Putz 12 aufgebracht, welcher die noch
sichtbaren Bereiche der Öffnung 11 vollständig abdeckt. Man entnimmt
der 2c deutlich, dass der Putz sich von außen
bis zum Befestigungsrahmen 22 erstreckt. Über den Putz wird in einem
darauffolgenden Schritt die Gehäuseblende 3 an dem Gehäuse
2 mittels einer Schraubverbindung befestigt. Um nun den Einbau der Anzeigevorrichtung
4 in die Maueröffnung 11 zu vollenden, wird die zweite Montageeinheit
7 von vorne in die Öffnung 21 eingesetzt. Zuvor werden die
aus der Maueröffnung 11 und durch eine oder mehrere der Durchführungen
24a bis f hindurch geführten Kabel an die Anzeigevorrichtung
4 angeschlossen. Man entnimmt der 2e deutlich,
dass von außen keine Befestigung, wie z.B. Schraubenköpfe, sichtbar sind.
Die Anzeigefläche 41 der Anzeigevorrichtung 4 ist durch den
Rahmen 50 vollständig sichtbar. Der Rahmen 50 liegt bündig
auf dem Befestigungsrahmen 32 der Gehäuseblende 3 auf, wobei
die Gehäuseblende 30 größere Außenabmessungen als die
Anzeigevorrichtung 5 besitzt und unmittelbar auf dem Putz 12 aufliegt.
Die Erfindung wurde vorstehend anhand von bevorzugten Ausführungsformen
derselben näher erläutert. Für einen Fachmann ist es jedoch offensichtlich,
dass unterschiedliche Abwandlungen und Modifikationen gemacht werden können,
ohne von dem der Erfindung zugrundeliegenden Gedanken abzuweichen. So wurde beispielsweise
die Erfindung oben anhand der Befestigung bzw. des Einbaus einer Anzeigevorrichtung
in eine Wand- oder Maueröffnung beschrieben. Dabei ist jedoch klar, dass die
Wand oder Mauer aus jedem geeigneten Material d.h. nicht unbedingt aus Stein, hergestellt
sein muss. Ebenso eignet sich die erfindungsgemäße Vorrichtung bzw. System
auch zum Einbau in Öffnungen irgendwelcher Körper, wie z.B. Säulen
oder Treppen. Die Erfindung kann sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden
zum Einsatz kommen.
- 1
- System
- 2
- Gehäuse
- 3
- Gehäuseblende
- 4
- Anzeigevorrichtung
- 5
- Anzeigenvorrichtungsblende
- 6
- Erste Montageeinheit
- 7
- Zweite Montageeinheit
- 10
- Wand oder Mauer
- 11
- Wand- oder Maueröffnung
- 21
- Aufnahmeöffnung
- 22
- Befestigungsrahmen
- 23a bis 23f
- Spreizwinkel
- 23a bis 24f
- Element
- 25a bis 25l
- Gewindebohrungen
- 30
- Rahmenabschnitt
- 39
- Öffnung der Gehäuseblende
- 32
- Befestigungsabschnitt
- 35a bis 35l
- Löcher
- 40
- Gehäuse
- 41
- Anzeigefläche
- 42a bis 42d
- Befestigungslaschen
- 50
- Rahmen
- 51
- Öffnung der Anzeigevorrichtungsblende