| Dokumentenidentifikation |
DE202007005317U1 13.09.2007 |
| Titel |
Zusätzliche Kochplatte für kleine Gefäße |
| Anmelder |
Özgül, Gazi Ramazan, 67061 Ludwigshafen, DE |
| DE-Aktenzeichen |
202007005317 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
13.09.2007 |
| Registration date |
09.08.2007 |
| Application date from patent application |
12.04.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
F24C 15/10(2006.01)A, F, I, 20070412, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Zusätzliche Kochplatte für kleine Gefäße
Kochfelder üblicher Bauart haben im allgemeinen nur 4 Kochplatten,
die in der Größe ab ca. 15 cm erhältlich sind.
Beim Kochen mit kleineren Gefäßen (unter 15 cm Durchmesser)
wird daher unnötig viel Energie verschwendet.
Der im Schutzanspruch angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde,
ein Kochfeld (A) zu schaffen, dass sowohl die Menge herkömmlicher Kochplatten
enthält und zusätzlich noch eine Kochplatte (A) beinhaltet, die es ermöglicht,
in einem kleineren Gefäß zu kochen, ohne Energie zu verschwenden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnungen
1–3 erläutert.
Zeichnung 1 zeigt die Platzierung der zusätzlichen Kochplatte
(A) bei herkömmlichen Vier-Platten-Kochfeldern.
Zeichnung 2a und 2b zeigen die Platzierung der zusätzlichen Kochplatte
(A) bei herkömmlichen Zwei-Platten-Kochfeldern.
Zeichnung 3 zeigt die Platzierung der zusätzlichen Kochplatte
(A) bei einem herkömmlichen Ein-Platten-Kochfeld.
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| Anspruch[de] |
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Zusätzliche Kochplatte für kleine Gefäße,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kochplatte (A) in der Mitte eines Kochfeldes
(Zeichnung 1) (Ceran-, Gas- oder erhöhte Kochplatten) eingebaut ist, bei Einzel-
oder Zweierkochplattenfeldern auch seitlich rechts oder links (Zeichnung 2a und
3) oder in der Mitte (Zeichnung 2b).
Zusätzliche Kochplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kochplatte (A) vorzugsweise rund ist, aber auch alle anderen geometrischen
Formen aufweisen kann.
Zusätzliche Kochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kochplatte (A) mindestens 2 cm und höchstens
15 cm messen soll, vorzugsweise aber eine Größe von 7,5 cm misst.
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