Vorliegende Erfindung betrifft eine Markise mit einem mittels eines
Solarantriebes bewegbaren Beschattungselement, insbesondere Markisentuch, welche
über ein Markisentragrohr, von dem das Beschattungselement getragen wird, an
einer Wand oder einem ähnlichen Bauteil montierbar ist.
Derartige Markisen sind aus dem Stand der Technik bekannt, wobei hier
unter dem Begriff „Markise" jegliche Sonnen- oder Regenschutzeinrichtung,
also bekannte Gelenkarm-Markisen, als auch Balken-Markisen, Schieberollos, Lamellenvorhänge,
Rollläden oder vergleichbare Einrichtungen subsumiert sein sollen. Im Rahmen
der vorliegenden Erfindung soll folglich der Begriff „Markise" sehr weit
verstanden werden und sämtliche Einrichtungen umfassen, welche der Abschattung
oder dem Regenschutz dienen, und welche in ihrer Ausdehnung bzw. Überdeckung
oder Abschattung, je nach den vorherrschenden Anforderungen veränderbar sind.
Bekanntermaßen werden oben genannte Markisen üblicherweise
vor Gebäudeöffnungen wie Fenstern oder Türen sowie über Aufenthaltsbereichen
wie z.B. Terrassen installiert, um den darunter liegenden Bereich vor Sonneneinstrahlung
und/oder Niederschlag zu schützen.
Wie erwähnt sind eine Vielzahl von Ausführungsformen bekannt.
So wird bei einer Gelenkarmmarkise beim Ausfahren in der Regel ein aus einem textilen
Gewebe bestehendes Markisentuch von einer Vorratsrolle, insbesondere Wickelachse,
die meist in einem Markisengehäuse geschützt untergebracht ist, abgerollt.
Die für das Abrollen der Markise notwendige Energie kann dabei von Hand zugeführt
werden. Vorzugsweise erfolgt das Abrollen der Markise jedoch mit Hilfe eines Elektromotors.
Ein solches Abrollen unter Ausnutzung von elektrischer Hilfsenergie ist zum einen
wesentlich bequemer und erlaubt darüber hinaus die automatisierte Ansteuerung
der Markise meist in Abhängigkeit von Sensorsignalen. So ist es beispielsweise
möglich, Markisen in Abhängigkeit des Sonnenstandes ein- und auszufahren,
oder aber, bei Überschreiten einer bestimmten Windstärke, die Markise
zu schließen bzw. aufzurollen, um eine Beschädigung zu verhindern.
In diesem Zusammenhang ist aus dem Stand der Technik neben der Stromversorgung
aus dem Stromnetz auch die solare Energieversorgung einer solchen Markise bekannt.
So beschreibt die DE 200 00
681 U1 eine solarbetriebene Markise mit einem Solarmodul zur Energieversorgung,
und mit einem Elektromotor zur Bewegung der Markise, wobei das Solarmodul am Kopf
der Markise, also am bewegbaren Vorderteil der Markise angeordnet ist. Die zur Ansteuerung
der Markise notwendige Antriebselektronik, umfassend Funkempfänger, Steuerungselektronik,
Speicherakkumulatoren etc., ist bei der dort beschriebenen Markise in einem Markisengehäuse
untergebracht, der die aufgerollte Markise aufnimmt und diese vor Umwelteinflüssen
schützt.
Solchen Lösungen liegt jedoch der Nachteil zu Grunde, dass zum
einen nicht jede Markise über ein Markisengehäuse verfügt, und so
die Aufnahme der Antriebselektronik dort nicht möglich ist, zum anderen aber
bei der Montage der Markise die Positionierung der Antriebselektronik sehr problematisch
ist, da sie erst nach der Montage des Markisenkastens erfolgen kann. Darüber
hinaus stellt die Anordnung der Antriebselektronik im Markisenkasten bei sehr widrigen
Witterungsbedingungen nur einen unzureichenden Schutz der meist sehr sensiblen Elektronik
dar, so dass es erfahrungsgemäß hier häufig zu Fehlfunktionen kommt.
Vorliegender Erfindung liegt also die Aufgabe zu Grunde, eine Markise
der eingangs genannten Art derart weiter zu entwickeln, dass eine einfachere Montage
und erhöhte Betriebsfestigkeit gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Markise gemäß Patentanspruch
1 gelöst.
Insbesondere wird diese Aufgabe also durch eine Markise, mit einem
mittels eines Solarantriebes bewegbaren Beschattungselement, insbesondere Markisentuch
gelöst, wobei die Markise über ein Markisentragrohr verfügt, an dem
das Beschattungselement befestigt ist und über das die Markise an einer Wand
oder einem ähnlichen Bauteil montierbar ist, und wobei eine Antriebselektronik
des Solarantriebes wenigstens teilweise in einem Innenraum des Markisentragrohres
integriert bzw. integrierbar ist.
Kern der Erfindung ist es also, die meist sehr sensible Antriebselektronik,
umfassend beispielsweise Funkempfänger oder Kabelempfänger von Fernsteuerungen,
Zwischenspeicher für die solare Energieversorgung, Steuerungselektroniken für
den elektrischen Antrieb der Markise bzw. zugeordnete Fotovoltaikzellen, Laderegelungen
etc. innerhalb des Markisentragrohres unterzubringen. Dies hat den Vorteil, dass
die Antriebselektronik zum einen vor Witterungseinflüssen geschützt ist,
zum anderen aber bereits vor der endgültigen Montage der Markise an ihrem Montageort
vollständig montiert werden kann. Darüber hinaus reduziert die Integration
der Antriebselektronik in das Markisentragrohr den Gesamtplatzbedarf der Markise
und führt darüber hinaus zu einer verbesserten ästhetischen Erscheinungsform,
da die elektronischen Baugruppen im Markisentragrohr verschwinden.
Vorzugsweise ist das Markisentragrohr ein Hohlprofil und insbesondere
ein Metallhohlprofil. Neben einer guten Stabilität garantiert diese Ausführungsform
die Ausbildung des Innenraums zur Aufnahme der Antriebselektronik, ohne dass besondere
und kostenintensive Fertigungsschritte nötig sind.
Vorzugsweise weist das Markisentragrohr an seiner Stirnseite eine
Zugangsöffnung auf, so dass die Antriebselektronik auf einfache Weise im Markisentragrohr
bzw. in dessen Innenraum verstaut werden kann.
Vorzugsweise ist die Antriebselektronik selbst im Wesentlichen komplementär
zum Innenraum des Markisentragrohres ausgebildet, so dass sie zum einen einfach
in den Innenraum integriert, zum anderen unter optimaler Ausnutzung des Innenraumvolumens
im Markisentragrohr untergebracht werden kann.
Wie bereits erwähnt, umfasst die Antriebselektronik unter anderem
auch Speicherelemente, die in Verbindung mit den Solarzellen bzw. Fotovoltaikzellen
die Energieversorgung des Solarantriebes sicherstellen. Hier sind unter anderem
Lithium-Ionen-Akkus aufgrund ihrer beträchtlichen Leistungs- und Widerstandsfähigkeit
bevorzugt anwendbar. Wird ein solches Speicherelement insbesondere als ein zum Innenraum
des Markisentragrohres komplementäres Stabspeicherelement ausgebildet, garantiert
dies die effektive Aufnahme und Platzausnutzung im Markisentragrohr. Die Ausbildung
als Stabträger bedeutet hier, dass das Speicherelement insbesondere als komplementär
zum Markisentragrohr längliches Speicherelement ausgebildet wird. Hier sind
sämtliche aus dem Stand der Technik bekannte Verfahren zur Ausbildung von Speicherelementen
anwendbar.
Vorzugsweise ist die Antriebselektronik wenigstens teilweise von einer
Isolationsschicht und insbesondere einer Wärmeisolationsschicht umgeben. Eine
solche Isolationsschicht ist insbesondere bei dem zuvor genannten Speicherelement
vorteilhaft, da sie gerade bei rauen Witterungsbedingungen die einwandfreie Wirkungsweise
und lange Dauerhaftigkeit des Speicherelementes garantiert. Natürlich ist es
in diesem Zusammenhang auch möglich, an Stelle oder aber auch zusätzlich
zu der isolierenden Umkleidung der Antriebselektronik den Innenraum des Markisentragrohres,
also den Raum in dem die Antriebselektronik aufgenommen wird, mit einer Isolationsschicht
zu umgeben.
Wie aus dem Stand der Technik bekannt, werden Markisen oft, insbesondere
im Bereich des Markisentragrohres und des Bereichs, in dem beispielsweise das Markisentuch
auf eine Wickelachse aufgerollt und am Markisentragrohr befestigt ist, durch ein
Gehäuse, insbesondere ein Regendach, vor Witterungseinflüssen geschützt.
Bei solchen Markisen ist es dann bevorzugt, eine Solarzelle und insbesondere eine
Fotovoltaikzelle zur Energieversorgung des Solarantriebes und der Antriebselektronik
an diesem Gehäuse anzuordnen und über entsprechende Leitungsmittel mit
der Antriebselektronik im Markisentragrohr und dem Solarantrieb etc. zu verbinden.
Natürlich sind hier sämtliche aus dem Stand der Technik bekannte Verfahren
zur Verbindung einzelner elektronischer Bauteile anwendbar. Auch ist aber auch grundsätzlich
möglich, die Antriebselektronik nicht nur im Markisentragrohr, sondern wenigstens
teilweise auch im Gehäuse und insbesondere einem Gehäuseseitenteil des
Gehäuses, das meist vom Markisentragrohr zum Gehäuse verläuft, anzuordnen.
Vorzugsweise ist wenigstens ein Verbindungselement und insbesondere
eine Steckerleiste oder ähnliche Leiste am Markisentragrohr angeordnet, die
von außen und/oder vom Innenraum des Markisentragrohres zugänglich ist
und insbesondere den Anschluss der Antriebselektronik vom Innenraum her und/oder
von entsprechenden Leitungsmitteln oder ähnlichen elektrischen Bauteilen von
außen ermöglicht. So kann diese Steckerleiste als eigenständiges
Bauteil in das Markisentragrohr eingesetzt werden, beispielsweise durch eine entsprechende
Aussparung und komplementäre Rastverbinder, so dass die einfache Montage der
gesamten solaren Antriebstechnik unter Verwendung dieses Verbindungselementes erfolgen
kann. Die Antriebselektronik, die im Innenraum des Markisentragrohres untergebracht
werden soll, kann über das Verbindungselement einfach kontaktiert und mit den
außen liegenden Solarzellen und dem Solarantrieb etc. über geeignete Verbindungsmittel
verbunden werden. Vorzugsweise ist dann dieses Verbindungselement fluid geschützt
ausgebildet, um das Eindringen von Niederschlagswasser oder ähnlichem Wasser
von der Außenseite in den Innenraum des Markisentragrohres zu verhindern.
Dies gilt zudem für die gesamte erfindungsgemäße Ausführung
der Antriebselektronikaufnahme im Markisentragrohr.
Üblicherweise weisen gerade Gelenkarm-Markisen, wie bereits erwähnt,
eine Wickelachse auf, die sich meist parallel zum Markisentragrohr erstreckt. Um
die Wickelachse mit dem Markisentragrohr zu verbinden, sind meist stirnseitig jeweils
ein Achswinkel vorgesehen, der sich vom Markisentragrohr zur Wickelachse erstreckt,
die Wickelachse drehbar aufnimmt und bisweilen auch den Solarantrieb trägt.
Bei Markisen mit einem solchen Achswinkel ist es bevorzugt, im Achswinkel eine zum
Innenraum des Markisentragrohres komplementäre Zugangsöffnung vorzusehen,
die insbesondere durch eine Abdeckklappe lösbar verschließbar
ist, so dass über diese Zugangsöffnung die Antriebselektronik einfach
in den Innenraum des Markisentragrohres geschoben werden kann, wobei die Abdeckklappe
dann dem insbesondere fluiddichten Verschließen des Innenraumes dient.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
beschrieben, die anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert werden.
Hierbei zeigen:
1 eine isometrische Darstellung einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Markise;
2 einen Detailausschnitt der Ausführungsform aus
1;
3 die Ausführungsform aus 2
mit teilweise eingesetzter Antriebselektronik;
4 eine Ansicht des Achswinkels der Ausführungsform
aus 1 mit einer Ausführungsform eines Speicherelementes;
und
5 eine Ansicht des Achswinkels der Ausführungsform
aus 1 mit einer weiteren Ausführungsform eines
Speicherelementes.
Im Folgenden werden für gleiche und gleich wirkende Bauteile
dieselben Bezugsziffern verwendet, wobei bisweilen zur Unterscheidung Hochindizes
ihre Verwendung finden.
1 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Markise 1 in einer isometrischen Darstellung und 2
einen diesbezüglichen Detailausschnitt. Gezeigt ist die Markise 1,
die ein Markisentragrohr 6 umfasst, über das die Markise mittels Montagewinkeln
11 an einer Wand 40 befestigbar ist. Am Markisentragrohr
6 ist über Achswinkel 9 eine Wickelachse 7 drehbar
achsenparallel gelagert, die der Aufnahme eines Markisentuches 4 dient.
Die Wickelachse 7 ist dabei über einen Solarantrieb 2, der
innerhalb der Wickelachse 7 angeordnet ist, drehbar, so dass das Markisentuch
4 auf- und abgerollt werden kann. Das Markisentuch 4 ist dabei
mit einem Frontbügel 17 verbunden, der an Gelenkarmen 13
angeschlagen ist und die Spannung des Markisentuches 4 gewährleistet.
Die Gelenkarme 13 selber sind wiederum am Markisentragrohr 6 angelenkt.
Natürlich ist es auch möglich, den Solarantrieb 2 nicht an bzw.
in der Wickelachse 7 anzuordnen, sondern an den Gelenkarmen 13,
und so durch eine aktive Verschwenkung der Gelenkarme 13 das Ein- und Ausfahren
der Markise zu ermöglichen. Hier sind sämtliche aus dem Stand der Technik
bekannte Verfahren anwendbar.
Um die Markise 1 insbesondere im eingerollten Zustand vor
Witterungseinflüssen zu schützen, ist ein Gehäuse bzw. Regendach
20 vorgesehen, das über die Montagewinkel 11 die Markise
wenigstens teilweise umschließend befestigt werden kann. Das Regendach
20 weist eine Oberseite 21 und zwei Gehäuseseitenteile
24 auf, die insbesondere die beweglichen Teile der Markise 1 umschließen.
Auf der Oberseite 21 des Regendaches 20 ist eine
Solarzelle 22 angeordnet, die über Leitungsmittel 26 mit
dem Solarantrieb 2 und einer Antriebselektronik 8; 10
verbunden ist, welche erfindungsgemäß im Inneren des Markisentragrohres
6 angeordnet ist.
Zur Aufnahme dieser Antriebselektronik 8; 10 weist
das Markisentragrohr 6 einen von seiner Stirnseite 16 zugänglichen
Innenraum 12 auf. Um einen ungehinderten Zugang zu diesem Innenraum
12 zu ermöglichen, ist der entsprechende Achswinkel 9 mit
einer Zugangsöffnung 14 versehen, die komplementär zu Innenraum
12 ausgebildet ist und so dass einfache Einschieben der Antriebselektronik
in den Innenraum 12 erlaubt (siehe insbesondere 3).
Das Einsetzen der Antriebselektronik 12 ist in
3 schematisch dargestellt. Die Antriebselektronik umfasst
hier ein Speicherelement 10, das als Stabspeicher ausgebildet ist, und
eine Steuerelektronik 8, die die Ansteuerung des Solarantriebes
2 und die Laderegelung zwischen der von der Solarzelle 22 (siehe
1) gelieferten Energie und der Kapazität des Speicherelementes
10 sicherstellt. Nach dem Einsetzen der Antriebselektronik 8;
10 in den Innenraum 12 des Markisentragrohres 6 kann
dieser durch eine Abdeckkappe 15 so verschlossen werden, dass die Antriebselektronik
8; 10 insbesondere vor Witterungseinflüssen geschützt
ist.
Um das einfache Einsetzen der Antriebselektronik in den Innenraum
12 zu erleichtern, ist diese komplementär zum Innenraum
12 und insbesondere auch komplementär zur Zugangsöffnung
14 des Achswinkels 9 ausgebildet.
Um die einfache Verbindung zwischen Antriebselektronik im Innenraum
12 und den Leitungsmitteln 26 bzw. den zugeordneten elektronischen
Bauteilen 22; 2 etc. zu erleichtern, kann u.a. am Markisentragrohr
eine Steckerleiste (nicht dargestellt) integriert werden, die von außen und/oder
von innen einfach zugänglich ist und den Anschluss bzw. die Verbindung der
genannten Baugruppen insbesondere über standardisierte Stecker oder ähnliche
Verbindungselemente ermöglicht.
4 und 5 zeigen Ansichten
zweiter Achswinkel 9, die jeweils eine zu einem Innenraum
12 des in 3 dargestellten Markisentragrohres
6 komplementäre Zugangsöffnung 14 aufweisen. Über
diese Zugangsöffnung 14 wurde bei beiden hier dargestellten Ausführungsformen
ein Speicherelement 10 in den Innenraum 12 des Markisentragrohres
6 (siehe 3) eingeführt.
Die in 5 dargestellte Ausführungsform
unterscheidet sich von der in 4 dargestellten Ausführungsform
dabei durch die Verwendung eines schmäleren Speicherelementes 10,
das zusätzlich von einer Isolationsschicht 18 umgeben ist. Diese Isolationsschicht
18 schützt das Speicherelement sowohl vor Kälte als auch vor
übermäßiger Hitze, der es evtl. während seiner Verwendung ausgesetzt
ist.
- 1
- Markise
- 2
- Solarantrieb
- 4
- Beschattungselement bzw. Markisentuch
- 6
- Markisentragrohr
- 7
- Wickelachse
- 8
- Antriebselektronik bzw. Steuerungselektronik
- 9
- Achswinkel
- 10
- Antriebselektronik bzw. Speicherelement
- 11
- Montagewinkel
- 12
- Innenraum
- 13
- Gelenkarm
- 14
- Zugangsöffnung
- 15
- Abdeckkappe
- 16
- Stirnseite
- 17
- Frontbügel
- 18
- Isolationsschicht
- 20
- Gehäuse bzw. Regendach
- 21
- Oberseite
- 22
- Solarzelle
- 24
- Gehäuseseitenteil
- 26
- Leitungsmittel
- 40
- Wand