Die Erfindung betrifft einen Leistenverbinder für eine fugenüberbrückende
Verbindung von (zwei) Leisten, insbesondere Sockelleisten, Wandanschlussleisten,
Deckenanschlussleisten oder dergleichen Abschlussleisten, und zwar vorzugsweise
mit
- – zumindest einem die Fuge zwischen den Leistenstirnseiten sowie die
einander zugewandten Leistenenden (bereichsweise) abdeckenden frontseitigen Abdeckprofil,
- – zumindest einer die Leistenrückseite hintergreifenden und/oder
in die Leistenstirnseite eingreifenden rückseitigen Haltezunge und
- – zumindest einem einer oder beiden Leistenstirnseiten zugeordneten Anschlagsteg,
wobei die Leistenenden unter Bildung eines Klemmsitzes zwischen Abdeckprofil und
Haltezunge gegen den Anschlagsteg einsteckbar sind. – Leisten meint im Rahmen
der Erfindung insbesondere Sockelleisten (Übergang Boden-Wand), Wandanschlussleisten
(Übergang Arbeitsplatte-Wand) oder Deckenanschlussleisten (Übergang Wand-Decke).
Derartige Leisten für einen Übergang zwischen zwei zum Beispiel rechtwinklig
zueinander angeordneten Bereichen werden im Rahmen der Erfindung als Abschlussleisten
bezeichnet. Insoweit kann es sich auch um eine vertikal verlaufende bzw. montierte
Abschlussleiste zwischen zwei Wänden handeln. Es kann sich um Verbundleisten
aus verschiedenen Werkstoffen, zum Beispiel Kernsackelleisten handeln, die aus einem
Leistenkern aus zum Beispiel Holzwerkstoff und einer Kunststoffummantelung sowie
gegebenenfalls oberseitigen und unterseitigen weichelastischen Abschlussprofil bestehen.
Die Leistenverbinder sind jedoch auch für andere Leisten, zum Beispiel Massivleisten
aus Holz und/oder Kunststoff oder auch Hohlprofilleisten geeignet. Üblicherweise
werden mehrere Leisten gleichsam nebeneinander verlegt, wobei die Leistenverbinder
der fugenüberbrückenden Verbindung der "fluchtenden" Leisten dienen.
Es ist bekannt, dass die bekannten Leisten im montierten Zustand Ausdehnungen,
zum Beispiel aufgrund von Temperaturschwankungen und/oder Änderungen der Luftfeuchtigkeit,
unterworfen sind. Da bei den bekannten Leistenverbindern das frontseitige Abdeckprofil
üblicherweise eine Breite aufweist, welche ein mehrfaches der üblicherweise
auftretenden Fugenbreiten entspricht, lassen sich Längenausdehnungen der Leisten
grundsätzlich ausgleichen. Dieses gilt auch für einen aus der
DE 202 10 492 U1 bekannten Leistenverbinder,
bei welchem die Haltezungen bzw. Verbindungszungen zweigeteilt sind und die Leisten
mit ihren Stirnseiten gegen entsprechende Anschlagstege einsteckbar sind. Dabei
sind zwei voneinander beanstandete Anschlagstege vorgesehen, deren Abstand die minimale
Fuge zwischen den Leisten definiert und etwaigen Verformungen des Steges infolge
eines Klemmsitzes Rechnung tragen soll. Es soll dabei möglich sein, dass ein
Steg nach innen in Richtung auf den benachbarten Steg gebogen wird. Die insoweit
bekannten Leistverbinder haben sich in der Praxis bewährt. Sie sind jedoch
weiterentwicklungsfähig. – Hier setzt die Erfindung ein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Leistenverbinder für
eine fugenüberbrückende Verbindung von (zwei) Leisten zu schaffen, welcher
bei einfachem und kostengünstigen Aufbau und einfacher Montage eine einwandfreie
Kompensation von Ausdehnungen bzw. Verformungen der Leisten gewährleistet.
Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung bei einem gattungsgemäßen
Leistenverbinder, dass der Anschlagsteg zumindest bereichsweise als in Richtung
der zugeordneten Leistenstirnseite ausgerichteter federelastischer Kompensationssteg
ausgebildet oder zumindest ein solcher Kompensationssteg an den Anschlagsteg angeschlossen
ist. – Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass sich Ausdehnungen
der Leisten, zum Beispiel durch Temperaturschwankungen oder Luftfeuchtigkeitsschwankungen,
einwandfrei und ohne zum Beispiel stabilitätsmäßige Nachteile ausgleichen
lassen, wenn der Leistenverbinder federelastische Kompensationsstege aufweist, welche
– ausgehend von einem bestimmten Befestigungspunkt an dem Leistenverbinder
– in Richtung der zugeordneten Leistenstirnseite orientiert sind, das heißt
sie verlaufen bzw. wirken der Einschubrichtung der Leiste entgegen. Dieses hat zur
Folge, dass die Leisten selbst dann gegen den Kompensationssteg anliegen, wenn die
Leisten nicht vollständig in den Leistenverbinder eingesteckt sind. Selbst
bei verhältnismäßig großen Ausdehnungen bzw. Kontraktionen einer
Leiste bzw. beider Leisten bleiben die Kompensationsstege bzw. bleibt der Kompensationssteg
zuverlässig in Anlage mit den Leistenstirnseiten, so dass ein stabiler Verbund
erhalten bleibt. Die Kompensationsstege können zugleich die Anschlagstege bilden.
Es können jedoch auch Kompensationsstege an vorhandene Anschlagstege angeschlossen
sein.
In einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist dazu vorgesehen,
dass der Kompensationssteg als in Richtung der zugeordneten Leistenstirnseite (konvex)
gekrümmter federelastischer Steg ausgebildet ist. Um ein hohes Maß an
Elastizität zu gewährleisten ist der Kompensationssteg nicht über
seine gesamt Länge fest an das Abdeckprofil angeschlossen, vielmehr schlägt
die Erfindung vor, dass die Kompensationsstege zumindest bereichsweise parallel
zu der Rückseite des Abdeckprofils und in vorgegebenem Abstand dazu angeordnet
sind. Die Kompensationsstege lassen sich folglich relativ zu dem
Abdeckprofil verformen, und zwar insbesondere in ihrem zentralen Mittelbereich zwischen
ihren Befestigungspunkten.
Die bereits erwähnten Haltezungen sind in an sich bekannter Weise
an rückseitig an das Abdeckprofil angeschlossenen Befestigungsstegen befestigt.
In diesem Zusammenhang schlägt die Erfindung zum Beispiel vor, dass der Kompensationssteg
bzw. die Kompensationsstege mit ihren Enden an diese Befestigungsstege angeschlossen
sind. Die Befestigungsstege, die zum Beispiel jeweils im oberen und unteren Bereich
und unterseitig an dem Abdeckprofil vorgesehen sein können, dienen bei dieser
Ausführungsform folglich einerseits der Befestigung der Haltezungen und andererseits
der Befestigung der. Kompensationsstege. Der Kompensationssteg bzw. die Kompensationsstege
erstrecken sich folglich (bogenförmig bzw. vorgespannt) von einem Befestigungssteg
bis zu dem anderen Befestigungssteg.
In abgewandelter Ausführungsform der Erfindung sind die Kompensationsstege
jedoch nicht unmittelbar an den Befestigungsstegen fixiert, sondern an von den Befestigungsstegen
getrennten bzw. beabstandeten Distanzstegen befestigt. Dieses führt gleichsam
zu einer Entkopplung der Kompensationsstege von den Haltezungen.
In besonders bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist jeder Leistenstirnseite
zumindest jeweils ein (eigener) Kompensationssteg zugeordnet, wobei diese (beiden)
Kompensationsstege dann in entgegengesetzter Richtung orientiert sind. So können
beispielsweise zwei in entgegengesetzten Richtungen konvex gekrümmte federelastische
Stege vorgesehen sein, welche in der Draufsicht eine gleichsam ovale bzw. elliptische
Gestalt bilden, wobei die eingeschobenen Leisten dann aus entgegensetzten Richtungen
auf diese beiden gekrümmten Anschlagstege treffen und diese aufeinander zu
verformen.
Der (maximale) Abstand solcher zweier Kompensationsstege beträgt
(zum Beispiel in etwa in deren Mitte) zum Beispiel 5 mm bis 20 mm, zum Beispiel
5 mm bis 15 mm. Sofern beispielsweise bei einer Ausführungsform ein (maximaler)
Abstand im nicht montierten Zustand von 15 mm vorgesehen ist, gewährleistet
der erfindungsgemäße Leistenverbinder, dass die Anschlagstege bzw. Kompensationsstege
selbst dann beidseitig mit den Leistenstirnflächen Kontakt behalten, wenn sich
die Fuge auf bis zu 15 mm verbreitert.
Die beiden den beiden Leistenstirnseiten zugeordneten Kompensationsstege
können an einem oder mehreren gemeinsamen Befestigungsstegen oder Distanzstegen
befestigt sein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die den beiden
Leistenstirnseiten zugeordneten Kompensationsstege an jeweils einem oder mehreren
separaten Befestigungsstegen oder Distanzstegen befestigt sind.
In einer möglichen Variante der Erfindung ist der einer Leistenstirnseite
zugeordnete Kompensationssteg als "durchgehender" Steg ausgebildet, das heißt
er erstreckt sich durchgehend über die gesamte Höhe des Verbinders von
einem Befestigungssteg bis zu dem anderen Befestigungssteg bzw. von einem Distanzsteg
bis zum anderen Distanzsteg. In einer anderen Variante der Erfindung besteht jedoch
die Möglichkeit, dass ein solcher Kompensationssteg als mehrteiliger bzw. unterbrochener
Steg ausgebildet ist. In einem solchen Fall kann sich dann ein gekrümmter Kompensationssteg
von einem Befestigungssteg bzw. Distanzsteg bis in etwa zur Verbindermitte erstrecken
und von dem anderen Befestigungssteg bzw. anderen Distanzsteg erstreckt sich ein
weiterer Kompensationssteg des ebenfalls in etwa in den Bereich der Verbindermitte.
Stets ist gewährleistet, dass die beschriebene Kompensation und damit einwandfreie
Fugenüberbrückung gelingt.
Nach bevorzugter Ausführungsform der Erfindung bilden die beschriebenen
Kompensationsstege zugleich die Anschlagstege, das heißt es sind nicht einerseits
Anschlagstege und anderseits daran befestigte Kompensationsstege vorgesehen. Die
Erfindung umfasst jedoch auch solche Ausführungsformen, bei welchen rückseitig
auf dem Abdeckprofil in an sich bekannter Weise ein oder mehrere Anschlagstege vorgesehen
sind, wobei dann im Bereich dieser Anschlagstege zusätzlich die erfindungsgemäßen
Kompensationsstege befestigt sind. Dazu kann unmittelbar auf der Leistenrückseite
ein Anschlagsteg angeordnet bzw. angeformt sein. Beabstandet von einem solchen Anschlagsteg
kann dann ergänzend der federelastische Kompensationssteg vorgesehen sein.
Ferner umfasst die Erfindung Ausführungsformen, bei welchen an
einen Anschlagsteg und/oder rückseitig an das Abdeckprofil mehrere Kompensationsstege
kammartig angeschlossen sind. Diese Kompensationsstege sind dann unter einem vorgegebenen
Winkel von zum Beispiel 20 bis 45° an den Anschlagsteg oder an das Abdeckprofil
angeschlossen.
Die erfindungsgemäßen Leistenverbinder sind in an sich bekannter
Weise vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt, zum Beispiel aus Polystyrol bzw. Polystyren
(PS). Es werden jedoch auch Ausführungsformen aus anderen Kunststoffen, zum
Beispiel ABS umfasst. Grundsätzlich sind auch Leistenverbinder aus anderen
Werkstoffen bzw. Werkstoffverbindungen möglich. Besonders bevorzugt sind Ausführungsformen
bei welchen die Leistenverbinder einstückig gefertigt sind,
zum Beispiel als Kunststoff-Spritzgießteile.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich Ausführungsbeispielen
darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
1 einen im Bereich einer Fuge zwischen zwei Sockelleisten
montierten Leistenverbinder,
2a eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Leistenverbinders in einer Rückansicht,
2b den Gegenstand nach 2a
in einer Ansicht auf die Leistenstirnseite,
2c einen Schnitt A-A durch den Gegenstand nach
2b,
3a eine zweite Ausführungsform der Erfindung in
einer perspektivischen Ansicht,
3b eine Rückansicht auf den Gegenstand nach
3a,
4a, 4b eine abgewandelte
Ausführungsform des Gegenstandes nach 3a bzw.
3b,
5a, 5b, 5c
eine weitere Ausführungsform der Erfindung,
6a, 6b eine wiederum abgewandelte
Ausführungsform der Erfindung,
7a, 7b eine weitere Ausführungsform
der Erfindung,
8a, 8b eine weitere Abwandlung
des Gegenstandes nach 7a, 7b,
9a, 9b den Gegenstand
nach 8a, 8b in weiterer
Abwandlung und
10a, 10b, 10c
eine abgewandelte Ausführungsform der Erfindung.
Die in den Figuren dargestellten erfindungsgemäßen Leistenverbinder
1 dienen einer fugenüberbrückenden Verbindung zweier Leisten
2, 3. Im Ausführungsbeispiel handelt es sich um Sockelleisten
2, 3, die zum Beispiel als Kernsockelleisten ausgestaltet sein
können.
Der Leistenverbinder 1 weist zunächst einmal einen die
Fuge 4 zwischen den Leistenstirnseiten 5 sowie die einander zugewandten
Leistenenden abdeckendes frontseitiges Abdeckprofil 6 auf. Dieses Abdeckprofil
6 weist eine Außenkontur auf, die der Kontur der zu verbindenden Leisten
2, 3 angepasst ist. Insofern ist ein der eigentlichen Leiste zugeordneter
zentraler Bereich des Abdeckprofils 6 vorgesehen, an dem sich oberseitig
und unterseitig abgewinkelte Abschlussbereiche anschließen, die dem oberen
und unteren weichelastischen Abschlussprofil der Sockelleiste 2,
3 zugeordnet sind. Ferner weist der Leistenverbinder 1 mehrere
die jeweilige Leistenrückseite hintergreifende bzw. in die Leistenstirnseite
eingreifende (rückseitige) Haltezungen 7a, 7b,
8a, 8b auf. Diese über- bzw. untergreifen in montiertem Zustand
den Leistenkern und hintergreifen dabei das entsprechende Abdeckprofil
6. Darüber hinaus weist der Leistenverbinder 1 zumindest
einen Anschlagsteg 9 auf, der einer oder beiden Leistenstirnseiten
5 zugeordnet ist. Ein solcher Leistenverbinder 1 ist im Ausführungsbeispiel
als einstückig gefertigtes Kunststoffbauteil ausgebildet und zum Beispiel im
Wege des Spritzgießens gefertigt. Eine vergleichende Betrachtung der Figuren
macht deutlich, dass die Leistenenden der beiden Leisten 2, 3
unter Bildung eines Klemmsitzes zwischen Abdeckprofil 6 und Haltezungen
7a, 7b, 8a, 8b gegen den Anschlagsteg
9 eingesteckt werden. Dabei ist erkennbar, dass jeder Leiste
2 bzw. 3 jeweils zwei Haltezungen 7a, 8a, bzw.
7b, 8b zugeordnet sind, wobei die Haltezungen 7a,
7b das Abdeckprofil 6 im oberen Bereich hintergreifen und die
Haltezungen 8a, 8b das Abdeckprofil 6 im unteren Bereich
hintergreifen. Die Haltezungen 7a, 7b bzw. 8a,
8b können dabei unmittelbar miteinander verbunden sein. Es liegt jedoch
auch im Rahmen der Erfindung, dass – wie beispielsweise in 2a
dargestellt –, die Haltezungen 7a und 7b separat mit vorgegebenem
Abstand B zueinander angeordnet sind.
Erfindungsgemäß ist der Anschlag 9 bzw. sind die
Anschläge 9 nun zumindest bereichsweise als in Richtung der zugeordneten
Leitenstirnseite 5 ausgerichtete federelastische Kompensationsstege
10, 10a, 10b bzw. 11, 11a,
11b ausgebildet.
Die 2 bis 9 zeigen dabei Ausführungsformen,
bei welchen der Kompensationssteg 10, 10a, 10b,
11, 11a, 11b als in Richtung der zugeordneten Leistenstirnseite
konvex gekrümmter federelastischer Steg ausgebildet ist. Dazu wird auf die
bevorzugte Ausführungsform gemäß 2a,
2b und 2c verwiesen. Es
sind zwei Kompensationsstege 10, 11 vorgesehen, wobei sich jeder
dieser Kompensationsstege 10 bzw. 11 von den oberen Haltezungen
7a, 7b bis zu den unteren Haltezungen 8a, 8b
durchgehend erstreckt und zwischen diesen Haltezungen gebogen bzw. gekrümmt
und folglich vorgespannt verläuft. Die Haltezungen sind dabei an rückseitig
an das Abdeckprofil angeschlossene Befestigungsstege 12 befestigt. Bei
dem Ausführungsbeispiel gemäß 2a bis
2c sind auch die Kompensationsstege 10,
11 mit ihren Enden an diese Befestigungsstege 12 angeschlossen.
Dabei ist erkennbar, dass im Ausführungsbeispiel nach den 2a
bis 2c zwei Kompensationsstege 10,
11 vorgesehen sind, wobei der Kompensationssteg 10 der Leiste
2 und der Kompensationssteg 11 einer benachbarten Leiste
3 zugeordnet ist. Die Kompensationsstege 10, 11 sind
dabei in entgegengesetzter Richtung orientiert und folglich in entgegengesetzter
Richtung konvex gekrümmt, so dass die in 2a dargestellte
gleichsam ovale bzw. elliptische Grundform der beiden Kompensationsstege
10, 11 entsteht. Während die Kompensationsstege
10, 11 im Bereich ihrer Enden und folglich im Bereich der Befestigungsstege
12 einen Abstand B von etwa 3 mm bis 5 mm, zum Beispiel 4 mm aufweisen,
beträgt der (maximale) Abstand A in unmontiertem Zustand im Bereich der Mitte
der Kompensationsstege 10, 11 etwa 10 mm bis 15 mm. Es wird nun
deutlich, dass die eingesteckten Leisten 2, 3 die Kompensationsstege
10, 11 in Leistenlängsrichtung verformen können, wobei
die Leistenstirnseiten 5 selbst dann an beiden Kompensationsstegen
10, 11 anliegen, wenn die Fuge eine Breite von zum Beispiel 10
mm oder mehr aufweisen sollte.
In den 3a und 3b
ist eine abgewandelte Ausführungsform des Gegenstandes nach 2a
bis c dargestellt. Es sind wiederum zwei Kompensationsstege 10,
11 vorgesehen, die sich im Wesentlichen über die gesamte Leistenhöhe
erstrecken. Diese Kompensationsstege 10, 11 sind jedoch nun nicht
an den Befestigungsstegen 12, sondern an separat vorgesehen Distanzstegen
13 befestigt, welche unter Bildung eines Spaltes beabstandet von den Befestigungsstegen
12 angeordnet sind. Dabei verlaufen auch bei dieser Ausführungsform
die Kompensationsstege 10, 11 im Wesentlichen parallel zu der
Rückseite des Abdeckprofils bzw. des mittleren Bereichs des Abdeckprofils
6, und zwar in einem vorgegebenen Abstand C. Die Kompensationsstege
10, 11 sind durch die Befestigung an den Distanzstegen
13 folglich entkoppelt von den Befestigungsstegen 12 und folglich
auch entkoppelt von den Haltezungen 7a, 7b bzw. 8a,
8b. Im Übrigen entspricht die Ausführungsform nach
3a und 3b im Wesentlichen
der Ausführungsform der 2a bis 2c.
Bei der Ausführungsform gemäß 4a
und 4b sind ebenfalls zwei Kompensationsstege
10, 11 vorgesehen, die jedoch nicht an beabstandeten separaten
Befestigungsstegen, sondern oben und unten jeweils an einem einzigen Befestigungssteg
12 befestigt sind, die beiden Kompensationsstege 10,
11 laufen folglich im Bereich der Befestigungsstege 12 zusammen.
Grundsätzlich besteht auch bei der Ausführungsform nach
4a und 4b die Möglichkeit,
die Kompensationsstege 10, 11 nicht an dem Befestigungssteg
12, sondern an separaten Distanzstegen 13 zu befestigen. Eine
solche Ausführungsform ist in den Figuren nicht dargestellt.
Während bei den bisher erläuterten Ausführungsformen
die Kompensationsstege 10, 11 als gleichsam durchgehende Kompensationsstege
ausgebildet waren, die sich von den oberen Haltezungen 7a, 7b
bis zu den unteren Haltezungen 8a, 8b durchgehend erstrecken,
zeigen die 5a bis 5c eine
abgewandelte Ausführungsform mit "unterbrochenen" Kompensationsstegen, die
von jeweils zwei (Teil-)Kompensationsstegen 10a, 10b bzw.
11a, 11b gebildet werden. Im Bereich der Haltezunge
7a ist an den Befestigungssteg 12 der Kompensationssteg
10a angeschlossen, während an den Befestigungssteg 12 der
unteren Haltezunge 8a der Kompensationssteg 10b angeschlossen
ist. Gleiches gilt für die Kompensationsstege 11a und 11b.
Die Funktionsweise entspricht im Großen und Ganzen der Funktionsweise der Ausführungsformen
gemäß 2a bis 2c.
Die Länge der einzelnen Kompensationsstege gemäß 5a
bis 5c kann variiert werden, um das Kompensationsverhalten
zu beeinflussen.
Die 6a, 6b
und 7a, 7b sowie
8a, 8b und 9a, 9b zeigen abgewandelte Ausführungsformen
der Erfindung, bei welchen einerseits fest an das Abdeckprofil 6 angeschlossene
Anschlagstege 9 und andererseits ergänzende Kompensationsstege
10, 11 bzw. 10a, 10b und 11a,
11b vorgesehen sind. Die Anschlagstege 9 sind fest rückseitig
an das Abdeckprofil 6 angeformt und sie erstrecken sich über die volle
Höhe des Abdeckprofils von den oberen Haltezungen 7a, 7b
bis zu den unteren Haltezungen 8a, 8b. Gleichsam auf diese Haltestege
aufgesetzt, wobei die Kompensationsstege 10, 11 bzw.
10a, 10b und 11a, 11b dennoch mit vorgegebenem
Abstand C von dem Abdeckprofil angeordnet sind, so dass sie biegeelastisch verformbar
sind und die gewünschte Funktion erfüllen können. Die separat vorgesehenen
Anschlagstege 9, die aufgrund der festen Anbindung an das Abdeckprofil
6 nicht bzw. kaum verformbar sind, wird gleichsam ein "minimaler" Endanschlag
definiert, der eine minimale Fuge bestimmt. Im Übrigen zeigen diese Figuren
verschiedenste Ausführungsformen und Möglichkeiten der Gestaltung der
Kompensationsstege, die bereits im Zusammenhang mit den vorangegangenen Figuren
erläutert wurden.
Schließlich zeigen die 10a bis
10c eine weitere Ausführungsform der Erfindung,
bei welcher keine konvex gekrümmten Kompensationsstege vorgesehen sind, sondern
bei welcher an die Anschlagstege 9 jeweils mehrere zinkenartig unter vorgegebenem
Winkel vorkragende Kompensationsstege 10, 11 angeformt sind, so
dass eine gleichsam kammartige Kompensations-Struktur erzeugt wird. Der Winkel &agr;
der Kompensationsstege gegen den Anschlagsteg beträgt im Ausführungsbeispiel
etwa 30°.
Im Übrigen besteht die Möglichkeit, derartige zinkenartige
Kompensationsstege nicht nur an einem Anschlagsteg zu befestigen, sondern beispielsweise
auch unmittelbar rückseitig an dem Abdeckprofil selbst, so dass diese Kompensationsstege
dann gleichsam von dem Abdeckprofil nach oben aufstehen würden. Eine solche
Ausführungsform ist in den Figuren nicht dargestellt.