Die Erfindung betrifft ein Wandelement zur außenseitigen Anbindung
an eine Gebäudewand, insbesondere eine Betonwand.
Aus der DE 100 59 552 A1
ist ein Wandelement für den Häuserbau mit einer Tragschale mit einer Vorderseite
und einer Rückseite bekannt, wobei die Rückseite an den Innenwandbereich
eines Hauses angrenzt und die Vorderseite mit einer Schicht aus Wärmedämmmaterial
versehen ist. Die Schicht aus Wärmedämmmaterial ist zur Außenseite
des Hauses hin von einer Vorsatzschale abgeschirmt. Durch diese Ausgestaltung des
Wandelementes soll eine Niedrigenergiebauweise, insbesondere beim Bau mehrstöckiger
Häuser, erreicht werden. Hierzu sind auch Verankerungen mit Klauenelementen
vorgesehen.
Aus der DE 298 09 354 U1
ist eine zweischalige Wand mit einem Hintermauerwerk aus Bausteinen und einer Außenschale
aus plattenförmigen wärmeisolierenden Wandelementen bekannt. Eine Verblendschale
kann aus Klinkern oder sonstigen üblichen Fassadenverkleidungen bestehen. Die
dem Gebrauchsmuster zugrundeliegende Idee sieht vor, den Baustein zur Bildung des
Hintermauerwerks aus einem bekannten Schalungsstein herzustellen, bei dem ein plattenförmiger
Teil entfernt ist. Der Schalungsstein kann auch mit Isolierelementen versehen werden,
die komplementär zu Querstegen geformt sein können, so dass eine formschlüssige
Verbindung mit diesen möglich ist. Wesentlich ist dabei jedoch, dass ein Freiraum
zwischen dem Baustein und der Verblendschale verbleibt, der mit Beton gefüllt
werden soll, damit eine entsprechende Schalung entsteht. Damit handelt es sich bei
dem vorbekannten Baustein grundsätzlich um einen Schalungsstein, der zur Herstellung
eines Gebäudes verwendet wird.
Aufgrund der zunehmenden Forderungen nach Energieeinsparungen und
der Vielzahl von schlecht isolierten vorhandenen Bauwerken wird mit den verschiedensten
Mitteln versucht die Isolierung von Gebäuden zu verbessern.
Häufig wird innenseitig oder bevorzugt auch außenseitig
ein plattenartiger Aufbau aus Isolierelementen auf das vorhandene Mauerwerk angebracht.
Nachteilig dabei ist, dass die Isolierplatten gegen Beschädigungen nicht geschützt
werden können.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde bei einem vorhandenen
Gebäude dessen Isolierung ohne die vorstehend beschriebenen Nachteile des Standes
der Technik zu verbessern.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch ein
Wandelement mit einer äußeren Wandplatte, wenigstens einem rechtwinklig
zur Längsachse der Wandplatte nach innen sich erstreckenden Quersteg, und mit
wenigstens einem Isolierelement, das zwischen der Wandplatte und der anzubindenden
Wand angeordnet ist.
Mit dem erfindungsgemäßen Wandelement lässt sich nachträglich
auf relativ einfache Weise ein Gebäude, dessen vorhandenen Außenwände
geringe Isolierungseigenschaften besitzen, in erheblichem Maße bezüglich
seiner Isolierungseigenschaften verbessern. Die erfindungsgemäßen Wandelemente
werden außenseitig mit der vorhandenen Wand verbunden, was z. B. durch eine
Klebverbindung des oder der Querstege mit der vorhandenen Wand oder auch über
mechanische Mittel, wie z. B. Schrauben, Nägel oder dergleichen z. B. über
Durchgangsbohrungen in den Querstegen, erfolgen kann.
Wenn in einer Ausgestaltung der Erfindung der oder die Querstege aus
einem isolierenden Material bestehen, lässt sich in Verbindung mit dem Isolierelement
zwischen der äußeren Wandplatte und der Wand eine sehr gute Wärmedämmung
ohne Kältebrücken erreichen.
Eine sehr gute Wärmedämmung lässt sich mit einer Ausgestaltung
des oder der Querstege aus einem druckstabilen Kunststoff erreichen. Falls aus Stabilitätsgründen
ein mineralischer Werkstoff verwendet werden soll, der z. B. auch einstückig
mit der äußeren Wandplatte sein kann, kann man in einer Ausgestaltung
der Erfindung hierfür Isolierbeton, wie z. B. Gasbeton, wie Porenbeton, aber
auch Ziegel verwenden.
Die äußere Wandplatte kann erfindungsgemäß so
ausgebildet sein, dass keine weitere Bearbeitung oder nur eine geringfügige
Bearbeitung, wie z. B. Streichen, erforderlich wird. Wenn die Wandplatte aus einem
druckstabilen Material besteht, wie z. B. Beton oder Metall, werden auch mechanische
Beschädigungen vermieden.
Während in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen
ist, dass das Isolierelement vollflächig direkt an der Gebäudewand, mit
der das Wandelement verbunden werden soll bzw. an das Wandelement angebunden werden
soll, anliegt, kann eventuell zwischen der Innenseite der Wandplatte und der Außenseite
des Isolierelementes noch ein geringer Spalt von z. B. ein oder zwei Zentimetern
für eine Hinterlüftung vorgesehen sein.
Neben einer Isolierung eines vorhandenen Gebäudes mit den erfindungsgemäßen
Wandelementen kann in einer sehr vorteilhaften Anwendung der Wandelemente im Bedarfsfalle
auch mit den erfindungsgemäßen Wandelementen eine Gebäudewand neu
erstellt werden. In diesem Falle bilden die Wandelemente mit den
Isolierelementen eine äußere Schalwand, wobei auf Abstand dazu angeordnet
eine innere Schalwand vorgesehen wird. In den Zwischenraum zwischen den äußeren
Wandelementen und der auf Abstand davon angeordneten innere Schalwand wird dann
Beton eingegossen.
Um hier eine entsprechende Verbindung der damit als isolierenden Vorsatzwand
ausgebildeten Wandelemente mit der zu erstellenden Innenwand zu erreichen, kann
in einer sehr vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen sein, dass die
nach innen ragenden Querstege länger sind als die Dicke der Isolierelemente.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den übrigen Unteransprüchen und aus dem nachfolgend anhand der
Zeichnung prinzipmäßig beschriebenen Ausführungsbeispiel.
Es zeigt:
1 ein Wandelement in einem horizontalen Querschnitt;
2 eine perspektivische Ansicht des Wandelementes von
der Innenseite aus gesehen;
3 einen horizontalen Querschnitt durch eine Vorsatzwand
mit mehreren erfindungsgemäßen Wandelementen.
Ein Wandelement ist mit einer äußeren Wandplatte
1, mit zwei rechtwinklig zur Längsachse der Wandplatte 1
nach innen sich erstreckenden Querstegen 2 und 3 und mit einem
Isolierelement 4 versehen. Das Isolierelement 4 besitzt eine Dicke,
die wenigstens annähernd der Länge der sich erstreckenden Querstege
2 und 3 entspricht, womit das Isolierelement zusammen mit den
inneren Stirnseiten der Querstege 2 und 3 bündig an der Außenseite
einer Gebäudewand 5 angesetzt werden kann.
Wie aus der perspektivischen Darstellung in der 2
ersichtlich ist, erstrecken sich die beiden Querstege 2 und 3
nicht über die gesamte Höhe der Wandplatte 1 und sind auch nicht
außenseitig angeordnet, sondern jeweils auf Abstand dazu weiter innen angeordnet.
Wie aus der 2 ersichtlich ist, besitzt das Isolierelement
4 damit eine kammartige Ausgestaltung und kann nach Herstellung des Wandelementes
von oben her über die beiden Querstege 2 und 3 geschoben
werden.
Da das Isolierelement sowohl auf der Unter- und der Oberseite als
auch auf beiden Querseiten bündig mit der äußeren Wandplatte
1 ist, ergibt sich bei einer Vormauerung vor die Gebäudewand
5 eine durchgehende, sich über die gesamt Fläche der Gebäudewand
erstreckende Isolierung.
Um hier noch eine bessere Isolierung zu erreichen, können die
Wandelemente jeweils wechselseitig an ihren aneinander stoßenden Außenseiten
auch mit Nut und Federn in Form von entsprechenden Vertiefungen und Erhöhungen
versehen sein, die ineinander greifen. Auf diese Weise werden Spalte aufgrund von
Fertigungsungenauigkeiten zwischen den einzelnen Wandelementen, die Kältebrücken
ergeben, vermieden.
Während das Isolierelement 4 an der Gebäudewand
5 zusammen mit den beiden Querstegen 2 und 3 direkt anliegt,
kann die von der Gebäudewand 5 abgewandte Außenseite des Isolierelementes
4 mit geringem Abstand zu der Innenseite der Wandplatte 1 angeordnet
sein, womit sich ein Spalt 7 zur Hinterlüftung ergibt. (Siehe
1 und 2).
Als Material für das Isolierelement 4 wird man in vorteilhafter
Weise Kunststoff, z. B. Polystyrol, verwenden.
Zur Herstellungsvereinfachung wird man die Wandplatte 1 und
die beiden Querstege 2 und 3 einstückig aus dem gleichen
Material herstellen. Hierfür eignen sich z. B. Isolierbeton, Gasbeton oder
auch Ziegel.
Die Verbindung der Wandelemente 1 mit der Gebäudewand
5 kann auf verschiedene Weise erfolgen. Eine Möglichkeit hierfür
besteht in einer vollflächigen Verklebung der der Gebäudewand
5 zugewandten Stirnseiten der Querstege 2 und 3 mit der
Gebäudewand, gegebenenfalls auch in Verbindung mit einer Verklebung der Innenseite
der Isolierelemente 4 mit der Gebäudewand 5.
Alternativ dazu ist auch eine Verbindung über mechanische Mittel,
wie z. B. Schrauben, Bolzen oder Nägel möglich, wozu in vorteilhafter
Weise entsprechend die Querstege 2 und 3 oder die Wandplatte
1 mit Durchgangsbohrungen versehen sind oder bei der Montage entsprechende
Bohrungen eingebracht werden. In der 1 sind derartige
Durchgangsbohrungen 6 vereinfacht als strickpunktierte Linien angedeutet.
In der 3 ist eine Verwendungsmöglichkeit
der Wandelemente nach den 1 und 2
dargestellt, wobei die Wandelemente 1 eine Vorsatzwand und gleichzeitig
auch eine Schalung für eine zu erstellende Gebäudewand bilden.
Wie daraus ersichtlich ist, überragen dabei die Querstege
2 und 3 innenseitig die Isolierelemente 4. Mit anderen
Worten: entweder sind die Querstege 2 und 3 länger ausgebildet
als die Dicke der Isolierelemente 4 oder für diesen Einsatzfall verwendet
man entsprechend geringfügig dünnere Isolierelemente
4. Im Allgemeinen wird für den vorgesehenen Zweck eine vorstehende
Länge von 1 bis 3 cm für die Querstege 2 und 3 ausreichend
sein.
Auf Abstand zu den Wandelementen 1 und den Stirnseiten der
Querstege 2 und 3 ist eine Schalwand 9 angeordnet. Auf
diese Weise ergibt sich ein Zwischenraum 8, der z. B. zwischen 10 und 30
cm betragen kann. In diesen Zwischenraum wird zur Erstellung der Wand Flüssigbeton
eingefüllt, der nach seiner Aushärtung entsprechend eine stabile Gebäudewand
ergibt, wobei die Querstege 2 und 3 und damit auch die Wandelemente
1 fest mit dem eingefüllten Beton aufgrund ihrer vorspringenden und
in den Zwischenraum 8 ragenden Abschnitte verbunden sind.