Die Erfindung bezieht sich auf ein Haushaltgerät mit einer elektrischen
Steuereinrichtung, die hinter einer Bedienelemente aufweisenden Frontblende und
unmittelbar unterhalb einer Arbeitsplatte angeordnet ist, welche Frontblende mit
einem den die Steuereinrichtung enthaltenden Schalterraum geringfügig überziehenden
Schenkel versehen ist.
Bei so genannten Standherden, also bei Backöfen, die nicht in
ein Einbaumöbel eingebaut sind, ist üblicherweise auf dem Backofen ein
z.B. elektrisch betriebenes Kochfeld befestigt, dessen frontseitige Begrenzung mit
der Frontseite des Backofens und damit auch mit der oberhalb des Garraumes des Backofens
angeordneten Anzeige- und Bedienelemente aufweisenden Frontblende in vertikaler
Richtung fluchtet, wobei diese Frontblende einen Schalterraum für eine mit
den Anzeige- und Bedienelementen kooperierende Steuereinrichtung frontseitig begrenzt.
Üblicherweise ist die direkt unterhalb des Kochfeldes liegende Frontblende-Oberkante
mit einem rechtwinklig abgekanteten Blechschenkel versehen, der in einen Spalt zwischen
Frontblende und Kochfeld hineinragt und den Schalterraum geringfügig überdeckt.
Es besteht nun eine Forderung dahingehend, dass auch dann, wenn eine
größere Menge Flüssigkeit, z.B. Kochwasser, auf der Arbeitsplatte,
also auf dem Kochfeld verschüttet wird, ein Eindringen des an der Gerätefrontseite
herabfließenden Wassers nicht durch den erwähnten Spalt zwischen Frontblende
und Kochfeld hindurch z.B. in Folge adhäsiver Kriechströmung entlang des
erwähnten Blechschenkels in den elektrische und elektronische Bauelemente und
stromführende Leiter enthaltenden Schalterraum gelangen kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Haushaltgerät
der eingangs genannten Art so auszugestalten, dass eine Flüssigkeitsströmung
in den Schalterraum verhindert wird, und zwar mit einfachen Mitteln, die eine fertigungstechnisch
problemlose und Kosten sparende Produktdifferenzierung des Haushaltgeräts,
im vorgenannten Beispiel einer Backofen-Reihe mit vielen Varianten mit und ohne
Kochfeld, begünstigen.
Diese Aufgabe wird mit der Erfindung bei einem Haushaltgerät
der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass am Schenkelrand ein gegenüber
Flüssigkeit dichtes, den Schenkel überragendes und sich entlang des gesamten
Schalterraumes erstreckendes Barriereelement befestigbar ist.
Das Barriereelement ist als separates Bauteil im Bedarfsfall, also
wenn sich direkt oberhalb der Frontblende eine Arbeitsplatte, also ein Kochfeld,
eine einen Backofen überziehende Arbeitsplatte mit oder ohne Kochstellen, oder
aber eine Arbeitsplatte oberhalb eines anderen Haushaltgerätes, z.B. einer
Geschirrspülmaschine, in einfacher Weise mit der Frontblende verbindbar, vorzugsweise
durch einfaches Aufstecken derselben auf den Schenkelrand der Frontblende. Zu diesem
Zweck ist es vorteilhaft, wenn das Barriereelement ein federelastisches Klemmelement
aufweist und auf den Schenkelrand verklemmend aufsteckbar ist.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass das Klemmelement gebildet ist aus einem den Schenkelrand untergreifenden Widerlagerteil
und aus einem über einen den Schenkelrand umgreifenden Verbindungsteil mit
dem Widerlagerteil federnd verbundenen Druckteil. Um hierbei ein schon bei mäßiger
Berührung des Barriereelementes erfolgendes Kippen und Loslösen vom Schenkelrand
zu verhindern ist vorgesehen, dass sich der Widerlagerteil über den, den Schenkelrand
aufweisenden Schenkel zumindest bis unterhalb der Druckstelle des Druckteils erstreckt.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind der
Verbindungsteil und der Druckteil V-förmig zueinander angeordnet. Damit entsteht
innerhalb der V-Form ein Hohlraum, in welchem bei Aufstecken des Barriereelements
auf den am Ende mit einer vertikalen Aufkantung bzw. Aufbiegung versehenen Schenkelrand
die genannte Aufbiegung Platz finden kann, sodass das Barriereelement bei unterschiedlicher
Gestaltung des Schenkelrandes angewandt werden kann.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung schließt
sich an den Druckteil ein den Schenkel überragender Barriereteil einstückig
an, wobei es vorteilhaft ist, wenn der Barriereteil in Richtung der Frontblende
geneigt angeordnet ist. Auf diese Weise erhält man einen sich an den Klemmteil
des Barriereelements anschließenden, z.B. elastischen und flüssigkeitsdichten
Staudamm, der ggf. auch den Spalt zwischen Frontblende und Arbeitsplatte völlig
verschließen kann. Durch die Neigung dieses Barriereteils wird einerseits ein
Hochkriechen von Flüssigkeit über den Barriereteil hinweg erschwert und
andererseits dient die der Frontseite entgegengesetzte schräge Fläche
des Barriereteils als Luftleitfläche für eine aus dem Schalterraum nach
außen abzuführende, erzwungene oder durch natürliche Konvektion bewirkte
Abluftströmung.
Hierzu ist es vorteilhaft, wenn zwischen der obersten Ausdehnung des
Barriereelements und der Arbeitsplatte ein freier Abluft-Strömungsspalt vorgesehen
ist und wenn der Barriereteil den Verbindungsteil vertikal überragt. In vorteilhafter
Weise wird dadurch die erzwungene oder unerzwungene Abluftströmung vom reflektierenden
und strömungsleitenden Barriereteil erfasst und nach außen
abgeleitet.
Mit besonderem Vorteil kann die Erfindung angewendet werden bei einem
Haushaltgerät, das als Backofen und die Arbeitsplatte als unmittelbar auf dem
Backofen angeordnetes Kochfeld ausgebildet ist.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles
nachstehend erläutert.
Es zeigt:
1 Ein Haushaltgerät in Gestalt eines Standherdes
mit Backofen und aufgesetztem Kochfeld,
2 Die Frontblende des Backofens gemäß
1 mit erfindungsgemäßem Barriereelement in
vergrößerter und perspektivischer Darstellung
3 Den oberen Teil der Frontblende gemäß
2 mit aufgestecktem Barriereelement und mit einer ersten
Ausführungsform des mit der Frontblende verbundenen Schenkels,
4 Den oberen Teil der Frontblende des Backofens mit
einer anderen Ausführungsform des Schenkelrandes sowie mit darüber angeordneter
Arbeitsplatte in Gestalt eines Kochfeldes.
Der in 1 dargestellte Standherd besitzt
als wesentlichen Bestandteil einen Backofen (1) mit einer, einen Garraum
verschließenden Ofentür (2) mit Handgriff (3) und mit
einer Frontblende (4), hinter der sich ein Schalterraum (5) (3,
4) für eine elektrische Steuereinrichtung befindet.
Oberhalb der Frontblende (4) trägt der Backofen (1) eine
Arbeitsplatte in Gestalt eines Kochfeldes (6) mit Kochstellen z.B. im Bereich
einer Glaskeramikplatte (7) (4). Zwischen der
Unterseite des Kochfeldes (6) und der Oberseite der Frontblende (4)
und damit auch des Schalterraumes (5) befindet sich ein Abluft-Strömungsspalt
(8) für die Abführung von erhitzter Luft z.B. aus dem Schalterraum
(5). Die Frontblende (4) trägt Anzeige- und Bedienelemente
(9/10) für die Steuereinrichtung.
Wie in 2, 3
und 4 gezeigt ist an die frontseitig plane Frontblende
(4) ein rechtwinklig abgebogener Schenkel (11) angeformt, der
sich im Spalt (8) befindet und den Schalterraum (5) geringfügig
überragt. Beim Ausführungsbeispiel gemäß 2
und 3 läuft der Schenkelrand (12) geradlinig
aus, während in 4 der Schenkelrand (12')
mit einer hochgezogenen Kante (13) versehen ist.
Auf den jeweiligen Schenkelrand (12, 12') z.B. in
Pfeilrichtung gemäß 2 aufgesteckt ist ein
aus Kunststoff bestehendes einstückiges und ein separates Bauteil darstellendes
Barriereelement (14), das ein federelastisches Klemmelement (15/16)
aufweist, bestehend aus einem den Schenkel (11) untergreifenden horizontalen
Widerlagerteil (15) mit schrägem Steckansatz (17), und einem
geneigten Druckteil (16) und einem die vorgenannten Teile (15,
16) einstückig verbindenden Verbindungsteil (18). Der Widerlagerteil
(15) erstreckt sich über die Druckstelle (D) hinaus. Der Verbindungsteil
(18) und der Druckteil (16) sind V-förmig zueinander angeordnet,
sodass dazwischen ein Hohlraum (19) ausgebildet ist, in welchem die hochgezogene
Kante (13) des Schenkelrandes (12') gemäß
4 Platz finden kann.
An den Druckteil (16) schließt sich einstückig
ein Barriereteil (20) an, welcher in Richtung der Frontblende (4)
in Richtung der Spaltöffnung um z.B. 45 C° geneigt verläuft, wobei
dessen freies Ende die oberste Kante des Verbindungsteils (18) um die Strecke
(S) überragt.
Es sei unterstellt, dass auf die Kochfläche des Kochfeldes (6)
eine größere Menge Kochwasser (21) verschüttet wurde. In
4 ist durch gestrichelte Linienzüge (22)
angedeutet, dass die Flüssigkeit in Pfeilrichtung z.B. als athäsive Kriechströmung
nach unten entlang der Kontur des Kochfeldes (6) und im schlechtesten Falle
auch entlang der unteren Abkantung (23) des Kochfeldrandes und ggf. auch
entlang des Schenkels (11) der Frontblende (4) in Richtung des
Schenkelrandes (12,12') fließt und ohne Barriereelement (14)
in den Schalterraum (5) abtropfen könnte, was verhindert wird, da
der Barriereteil (20) sich über die gesamte Breite des Schalterraumes
(5) erstreckt (2) und eine wirksame Flüssigkeitssperre
darstellt. Vorteilhafter Weise ist das Barriereelement (14) so bemessen
und angeordnet, dass die Abkantung (23) des Kochfeldes (6) nicht
über das Barriereelement (14) hinausragt, wie 4
zeigt. Die Flüssigkeit kann beidseitig vom Barriereelement (14) in
Hohlräume außerhalb des Schalterraumes (5) abfließen, wie
durch einen Strömungspfeil in 2 angedeutet.
In 4 ist durch Strömungspfeile (24)
verdeutlicht, dass die mittels eines Kühlgebläses oder aber durch natürliche
Konvektion aus dem Schalterraum (5) ausströmende erhitzte Luft einen
Strömungsweg im Spalt (8) findet, da der Barriereteil (20)
mit Abstand vor der unteren Abkantung (23) des Kochfeldes (6)
endet. Dabei wird der Abströmvorgang begünstigt durch die eine Luftleitfläche
bildende Rückseite des schräg geneigten Barriereteils (20), wo
die ankommende Luftströmung in Richtung nach außen reflektiert wird, wie
die Strömungspfeile zeigen. Dies wird durch den Abstand (S) des Barriereteils
(20) begünstigt.