Die Erfindung betrifft eine Halterung nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches
1.
Aus der DE 200 15 438 U1
ist eine Halterung für einen Gegenstand bekannt, die an einer korrespondierenden
Fläche ansetzbar ist. Die korrespondierende Fläche ist hierbei ein Tellerrand,
an dem die Halterung mittels eines Klemmbereiches befestigt werden kann. Die Halterung
nach der DE 200 15 438 U1 weist
einen schalenförmigen Haltebereich und eine Einführöffnung zur Einführung
des Stieles eines Glases auf, wobei das Glas in dem Haltebereich gelagert wird.
Eine weitere in der Druckschrift offenbarte Möglichkeit zur Anwendung der Halterung
besteht darin, in den Haltebereich ein Frühstücksei einzusetzen und dieses
damit an einem Teller zum Verzehr bereitzustellen.
Nachteilig ist hierbei jedoch, dass in der bekannten Halterung stets
nur ein Gegenstand, also ein Glas oder ein Frühstücksei aufgenommen werden
kann. So muss beispielsweise bei der Lagerung eines Frühstückseis der
Eierlöffel separat aufbewahrt oder transportiert werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Halterung bereitzustellen,
die mehrere Funktionen erfüllen kann und damit multivalent einsetzbar ist.
Die Halterung sollte ferner einfach aufgebaut und fertigungstechnisch ohne großen
Aufwand herzustellen sein.
Die Erfindung löst diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen des
Schutzanspruches 1. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung werden in den sich anschließenden
Unteransprüchen wiedergegeben.
Eine Halterung mit einer ersten, ringförmigen Lagerstelle und
mindestens einer weiteren Lagerstelle an verschiedenen Abschnitten einer die Halterung
bildenden Mantelfläche, bei der die Halterung insgesamt lösbar am Rand
eines Tellers derart ansetzbar ist, dass der Teller einen Bodenbereich der Halterung
bildet, wurde erfindungsgemäß dahingehend weitergebildet, dass die Halterung
an ihrer Mantelfläche einen Bund zur Lagesicherung der Halterung am Rand des
Tellers aufweist.
Eine erfindungsgemäße Halterung dient der Aufnahme von mindestens
zwei Gegenständen und weist demnach eine erste, ringförmige Lagerstelle
und mindestens eine, bevorzugt zwei weitere Lagerstellen an verschiedenen Abschnitten
einer die Halterung bildenden Mantelfläche auf. Die Halterung ist insgesamt
lösbar an einem Tellerrand ansetzbar.
Die Halterung ist sehr einfach aufgebaut und kann aus verschiedenen
Materialien in einem Stück, also ohne erheblichen fertigungstechnischen Aufwand
erzeugt werden. Als verwendbare Materialien seien an dieser Stelle nur beispielhaft
Metall, Keramik oder Kunststoff erwähnt. Ebenso ist jedoch auch eine Herstellung
als Einwegartikel, also beispielsweise aus Pappe möglich.
Die Erfindung kann zum Beispiel eine ideale Ergänzung für
das tägliche und nicht alltäglichen Speise- und Tafelgeschirr darstellen.
Der einfache Aufbau und die Funktionalität lassen Raum für Kreativität
in Form, Material und Farbe, so dass das Anwendungsspektrum weit über den Bereich
des bevorzugten Einsatzbereiches als Geschirrutensil hinausgeht.
Gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen,
dass wenigstens eine der Lagerstellen schlitzförmig ausgebildet ist und einen
geschwungenen Verlauf aufweist. Durch diese Ausführung der Lagerstelle können
mit der Halterung nach der Erfindung insbesondere lang gestreckte Gegenstände,
wie Besteckteile in sehr vorteilhafter Weise gehalten werden, ohne dass sich diese
selbsttätig aus der Halterung herauslösen. Dabei kann es sich bei der
Verwendung als Halterung für ein Ei um den zum Verzehr benötigten Eierlöffel
handeln. Weiterhin ist es möglich, mehrere schlitzförmige Lagerstellen
vorzusehen, sodass auf diese Weise auch mehrere, für ein Menü benötigte
Besteckteile und/oder Servietten unmittelbar am Teller bereitgestellt werden können.
Eine Lösung mit einer schlitzförmigen Lagerstelle hat zur
Folge, dass durch den geschwungenen Verlauf dieser schlitzförmig ausgebildeten
Lagerstelle wenigstens zwei Auflagerpunkte für den zu lagernden Gegenstand
gebildet werden, wodurch eine optimale Lagerung ermöglicht ist.
In die ringförmige Lagerstelle kann erfindungsgemäß
ein Ei oder ein schalenförmiges Behältnis eingesetzt werden. Bei einer
Verwendung der Halterung zur Aufnahme eines Eies mittels der ringförmigen Lagerstelle,
können die vom Ei stammenden Schalenreste in der Halterung aufbewahrt werden,
wenn diese am Rand eines Tellers angesetzt ist. Der Tellerrand bildet dabei für
die Zeit der Befestigung der Halterung an demselben eine Bodenfläche der Halterung,
sodass ein Eierbecher im klassischen Sinne zur Verfügung steht, der zudem die
Eierschalenreste aufnehmen kann. Im Unterschied zu herkömmlichen Eierbechern,
bei denen die Schalenreste nach Gebrauch nur schwer wieder entfernt werden können,
wird die erfindungsgemäße Halterung einfach vom Tellerrand abgezogen und
die Schalenreste können direkt in einen unter dem Teller bereit stehenden Mülleimer
fallen. Die Halterung ist dabei als ein kleiner Tischabfallbehälter nutzbar.
Das Einsetzen einer Schale in die ringförmige Lagerstelle führt
zu zahlreichen weiteren Verwendungsmöglichkeiten, die darin bestehen können,
dass die Halterung beispielsweise an einer Tasse oder einem Teller angesetzt, als
Ablage für einen Teebeutel oder eine Zitrone dienen kann. Ebenso ist es möglich,
in die Schale Zucker, Honig, Marmelade, Pfeffer oder Salz einzufüllen und diese
damit zum Verzehr bereitzustellen, was sich insbesondere bei einem Frühstück
in Hotels sehr vorteilhaft nutzen lässt. Die Schale kann selbstverständlich
ihrerseits in mehrere Segmente aufgeteilt sein, um der Aufnahme unterschiedlicher
Dinge zu dienen.
Ferner kann die Halterung als ein Hohlkörper ausgebildet werden
und ist damit sehr gut und einfach zu reinigen, sofern dies erforderlich ist.
Eine weitere Ausbildung der Erfindung besteht darin, dass eine der
weiteren Lagerstellen die Unterseite der Halterung bildet und somit der die Oberseite
der Halterung definierenden, ringförmigen Lagerstelle gegenüberliegend
angeordnet ist. Diese Unterseite liegt unmittelbar auf dem Rand des Tellers auf
und weist bevorzugt einen Verlauf auf, der dem Verlauf der Mantelfläche der
Halterung entspricht. Dies bedeutet, dass zur Bildung der Lagerstellen kein zusätzliches
Bauelement erforderlich ist und ein Teil der Mantelfläche selbst als Lagerstelle
nutzbar ist.
Entsprechend einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist
die Halterung eine kreiszylinderartige Mantelfläche auf. Damit lässt sich
die Fertigung entscheidend verbessern und die ringförmige Lagerstelle entsteht
bereits bei der Erzeugung des Grundkörpers der Halterung, ohne, dass hierzu
weitere Arbeitsschritte erforderlich sind. Zudem kann die Halterung auf diese Weise
zum Beispiel auch unmittelbar aus einem Rohr zugeschnitten werden, was eine Großserienfertigung
ermöglicht.
Von besonderem Vorteil ist es darüber hinaus auch, wenn zumindest
Teile der Mantelfläche der Halterung begrenzt elastisch verformbar sind. Damit
kann sich die Halterung beispielsweise an verschieden große zu lagernde Gegenstände
anpassen. Zudem wird durch eine Elastizität der Mantelfläche eine Klemmwirkung
erzeugt, die die Fixierung der Gegenstände zumindest verbessert.
Um einem weiteren, sehr häufig zu beobachtenden Problem zu begegnen,
dass in einem Platzmangel besteht, geht eine sehr vorteilhafte Ausgestaltung der
Erfindung dahin, dass die Halterung aus einem verformbaren Werkstoff hergestellt
und bei Nichtgebrauch aufrollbar oder faltbar ist. Bevorzugt sind auch mehrere Halterungen
ineinander steckbar oder miteinander stapelbar ausgeführt. Hier lassen sich
natürlich auch Einwegvarianten aus Pappe oder anderen recyclebaren Materialien
verwenden, um dem Problem der Lagerung vollkommen aus dem Weg zu gehen.
Eine sehr originelle Gestaltung der Erfindung besteht ferner darin,
dass die Mantelfläche der Halterung Dekorationselemente oder figürliche
Darstellungen bildet oder aufweist. So kann eine erfindungsgemäße Halterung
zur Osterzeit beispielsweise die Kontur eines Osterhasen oder bei einer Verwendung
als Eierbecher die Form eines Huhnes oder Kükens aufweisen. Eine Befestigung
als Dekor an der Mantelfläche liegt dabei ebenso im Bereich der Erfindung,
wie die Mantelfläche insgesamt figürlich zu gestalten.
An dieser Stelle seien nur einige Beispiele für Möglichkeiten
der Verwendung der erfindungsgemäßen Halterung erwähnt. So ist es
beispielsweise denkbar, mehrere Halterungen als Stapelfüße für angerichtete
Teller wie sie zum Aufwärmen in der Mikrowelle nützlich sind, oder als
Spieß- oder Rosthalter für einen Grill, also zur Einrastung der Höhenverstellung
des Grills, zum Einhängen am Topfrand, um Eier einzeln kochen und aus dem siedenden
Wasser herausnehmen zu können, beziehungsweise eine Halterung als Salz- oder
Pfefferstreuer, als Aschenbecher, oder auch als Werbeträger, wie es insbesondere
in Gaststätten oder Hotels zur Anbringung des Betriebsnamens gewünscht
ist, zu nutzen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen
näher erläutert. Durch die Darstellungen ist keine Einschränkung
auf die gezeigten Varianten gegeben, sondern die Figuren dienen lediglich der Erläuterung
des Prinzips der Erfindung. Gleiche oder gleichartige Bauteile sind stets mit denselben
Bezugsziffern bezeichnet worden. Um die erfindungsgemäße Funktionsweise
veranschaulichen zu können, sind in den Figuren nur stark vereinfachte Prinzipdarstellungen
gezeigt, bei denen auf die für die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet
wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einer erfindungsgemäßen
Lösung nicht vorhanden sind.
Es zeigt:
1: eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsvariante
einer erfindungsgemäßen Halterung,
2: eine Halterung mit einem Ei.
In der 1 ist eine perspektivische Ansicht
einer ersten Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Halterung
4 gezeigt. Diese weist eine kreiszylindrische Mantelfläche
5 auf. Die Oberseite der Halterung 4 bildet eine ringförmige
erste Lagerstelle 1. Diese kann beispielsweise dazu verwendet werden, ein
Ei oder ein schalenförmiges Behältnis aufzunehmen. Die Halterung
4 weist ferner zwei weitere Lagerstellen 2 und
3 an ihrer Mantelfläche 5 auf. Die Lagerstelle
2 ist hier schlitzförmig ausgeführt und dient der Aufnahme eines
Besteckteiles 10. Dies kann ein Eierlöffel sein. Durch die schlitzförmige
und leicht geschwungene Ausführung dieser Lagerstelle 2 bildet diese
mindestens zwei Auflagerpunkte 8 und 9 für das Besteckteil
10, sodass dieses in seiner Lage gesichert gehalten ist. Eine weitere,
die Unterseite der Halterung 4 bildende Lagerstelle 3 entspricht
in ihrem Verlauf der Mantelfläche 5 und dient dem Aufsetzen der Halterung
auf einen Teller 6. Um eine Abstützung am Tellerrand zu gewährleisten
weist die Mantelfläche 5 einen Bund 7 auf. Dieser Bund kann
wie bei dem Beispiel zu erkennen ist auch noch einen oder zwei seitlich abstehende
Sporne 12 haben, die bei der Verwendung der Halterung 4 als Serviettenhalterung
ein wegrollen auf dem Untergrund verhindern. Hierzu kann der Bund 7 jedoch
ebenso mit einer ebenen Fläche versehen werden, was in der 1
jedoch nicht gezeigt ist.
Eine hierzu abweichende Ausführung einer erfindungsgemäßen
Halterung 4 stellt die 2 dar. Darin weist
die Mantelfläche 5 die Form eines Osterhasen auf, sodass diese Halterung
sehr dekorativ am Rand eines Tellers 6 wirkt. Sie verfügt ebenfalls
über eine ringförmige Lagerstelle 1, die hinter dem Oberkörper
des Hasen versteckt ist und ein Ei 11 aufnimmt. Die Lagerstelle
3 dient wie bereits bei dem Beispiel in 1
erläutert, dazu, die Halterung 4 auf dem Teller 6 abzusetzen.
Der Bund 7 wurde hier durch die Beine des Osterhasen gebildet, sodass auch
dieses Element ästhetisch ansprechend ausgeführt wurde.
- 1
- ringförmige Lagerstelle
- 2
- schlitzförmige Lagerstelle
- 3
- Lagerstelle
- 4
- Halterung
- 5
- Mantelfläche
- 6
- Teller
- 7
- Bund
- 8
- Auflagerpunkt
- 9
- Auflagerpunkt
- 10
- Besteckteil
- 11
- Ei
- 12
- Sporn