Die vorliegende Erfindung betrifft eine manuell betreibbare Pumpe
zur Abgabe von cremigen Substanzen, wobei die Pumpe auf eine solche Weise gebildet
ist, dass ein unbeabsichtigtes Auslaufen der cremigen Substanz verhindert wird,
wenn sich die Pumpe in einer Rastposition befindet.
Es sind viele Arten von manuell betreibbaren Pumpen zur Abgabe von
cremigen Substanzen bekannt: einige Pumpen weisen einen sehr komplexen Aufbau auf
und sind daher teuer, während andere Pumpen einen einfacheren und wirtschaftlicheren
Aufbau aufweisen, aber den Nachteil zeigen, dass sie ein unbeabsichtigtes Auslaufen
oder Auftauchen der cremigen Substanz an der oder um die Außenfläche des
Pumpenbetriebs- und Abgabeschafts gestatten, wenn sich die Pumpe (die an einem Behälter
für die cremige Substanz angebracht ist) in Bezug auf den Behälter an
einer unteren Position befindet.
Zum Beispiel beschreibt DE 17
28 199 A eine Pumpe, die einen becherförmigen Körper
8 und einen hohlen Schaft 2 aufweist, an dem ein Kolben
11 angebracht ist und sowohl an der Oberfläche der Kompressionskammer,
die im Inneren des Körpers 8 definiert ist, als auch an der Außenfläche
des Schafts, in dem ein mit dem Lochhohlraum kommunizierendes Loch 4 bereitgestellt
ist, abdichtend gleitfähig ist, wobei das Loch 4 durch den Kolben
11 abdichtend verschlossen ist, wenn sich die Pumpe in ihrer Rastposition
befindet. Am offenen Ende des Körpers 8 ist eine steife profilierte
Ringkappe 1a angebracht, die aufwärts und abwärts ragende röhrenförmige
Fortsätze aufweist, wovon sich einer außerhalb des Körpers
8 erstreckt und mit einem Loch versehen ist, durch das sich der Schaft
2 erstreckt und in Achsenrichtung beweglich ist, während er einen
ringförmigen Durchgang 17 belässt, der einen freien Durchfluss
von Luft ermöglicht (wie im ersten Absatz von Seite 8 der Patentschrift angegeben),
während der andere röhrenförmige Fortsatz 16, der sich innerhalb
des Körpers 8 erstreckt, einen freien Rand aufweist, gegen den der
Kolben 11 durch einen Schub eines Kragens 12, welcher seitlich
vom freien Ende des Schafts ragt, gepresst wird (wenn sich die Pumpe in der Rastposition
befindet), um den Durchgang 17 abdichtend zu verschließen und einen
Ausfluss der Fluidsubstanz zum Äußeren der Pumpe zu verhindern, wenn sich
diese in ihrer Rastposition befindet (siehe den zweiten Absatz von Seite 8 der deutschen
Patentschrift).
Doch die Pumpe, die in DE 17
28 199 A offenbart ist, verhindert kein unbeabsichtigtes Auslaufen der
Fluidsubstanz aus der Pumpe, wenn sich diese in ihrer Rastposition befindet und
in Bezug auf den Behälter, an dem sie angebracht ist, abwärts gerichtet
ist. Tatsächlich wird zumindest die Menge der Substanz, die im Hohlraum, der
durch den Kolben 11 begrenzt wird, im röhrenförmigen Fortsatz
16 und an der angrenzenden Außenfläche des Schafts
2 vorhanden ist, durch den Durchgang 17 zur Außenseite der
Pumpe fließen oder verlaufen, da der äußere röhrenförmige
Fortsatz der Ringkappe 1a nur als ein mechanischer Anschlag für den
ringförmigen Kragen, welcher sich seitlich vom Schaft 2 erstreckt,
wirkt und der Durchgang 17 (wie bereits oben erwähnt) nur durch den
Kolben 11 abdichtend verschlossen wird, wenn dieser gegen den freien Rand
des röhrenförmigen Fortsatzes 16, der im Inneren des becherförmigen
Körpers 8 angeordnet ist, gepresst wird.
Das Dokument US-A-3,583,605 offenbart eine Abgabepumpe, die einen
Aufbau aufweist, der dem im Dokument DE 17
28 199 A beschriebenen ähnlich ist, und im Wesentlichen auf die gleiche
Weise tätig ist, weshalb sie an den gleichen Nachteilen (Auslaufen der Fluidsubstanz
aus der Pumpe, wenn sich diese in der Rastposition befindet und in Bezug auf den
Behälter, an dem sie angebracht ist, abwärts gerichtet ist) leidet, die
oben unter besonderer Bezugnahme auf DE 17
28 199 A angeführt wurden. Tatsächlich (siehe die Zeichnungen
und Zeile 23 bis 27 von Spalte 3 der US-Patentschrift) wird "der aufwärts gerichtete
Vorsprung der Tauchkolbenstange durch eine aufwärts gerichtet gebotene Schulter
54 um die Tauchkolbenstange, die für einen auftreffenden Eingriff
mit einer abwärts gerichtet gebotene Schulter in der Führungsöffnung
36 des Tauchkolbens angeordnet ist, geeignet beschränkt" wodurch er
nur als ein mechanischer Anschlag für die Schulter 54 wirkt.
Die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, eine Pumpe
mit einem sehr einfachen und wirtschaftlichen Aufbau bereitzustellen, der das Einsickern
oder Auslaufen von Fluid an der Außenfläche des Pumpenschafts sehr wirksam
verhindert, wenn sich die Pumpe in ihrer Rastposition befindet.
Diese und weitere Aufgaben werden durch die Pumpe, die die in Anspruch
1 angegebenen Merkmale und vorzugsweise auch die Merkmale nach Anspruch 2 aufweist,
erfüllt.
Der Aufbau und die kennzeichnenden Eigenschaften der Pumpe werden
aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform davon, die unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Zeichnungen als nichtbeschränkendes Beispiel gegeben wird,
offensichtlicher sein, wobei
1 ein axialer Schnitt durch die Pumpe in ihrer Rastposition
ist; und
2
1 ähnlich ist, wobei der pumpenbetreibende Schaft
jedoch zum Ende seines Abgabetakts gepresst ist.
Die in den Zeichnungen gezeigte Pumpe umfasst einen becherförmigen
Körper 1, der eine Kammer 2 definiert, die an ihrem unteren
Ende ein Loch zeigt, von dem sich ein hohler Fortsatz 3 erstreckt, an dem
ein Ende eines Tauchrohrs, das in den Zeichnungen zur Einfachheit nicht gezeigt
ist, auf eine bekannte Weise abdichtend angebracht werden kann: an diesem Loch ist
ein Einwegventil bereitgestellt, das eine Kugel 4 umfasst, die an einem
Sitz, der am Loch bereitgestellt ist, ruhen kann und (wie in den Zeichnungen gezeigt)
dichtend gegen diesen gedrängt werden kann, oder vom Sitz weggehoben werden
kann, um einen Ausfluss von Fluid von der Kammer 2 zu verhindern bzw. Fluid
das Betreten der Kammer durch den Fortsatz 3 zu ermöglichen.
Die Pumpe umfasst auch einen hohlen Schaft 5, dessen oberer
Abschnitt (in Bezug auf die Zeichnungen) vom becherförmigen Körper ragt,
und dessen unterer Abschnitt (mit dem ein Stift 6 einen einstückigen
Teil bildet) sich in die Kammer 2 erstreckt.
Ein Kolben 7 ist abgedichtet gleitfähig am Schaft
5 angebracht und ist auch an der gegenüberliegenden Innenfläche
des Körpers 1 in Übereinstimmung mit der Kammer 2 abgedichtet
gleitfähig.
Eine Hülle 8 ist steif mit dem oberen Ende (erneut in
Bezug auf die Zeichnungen) des Körpers 1 ausgeführt und durch
eine profilierte Ringkappe 9, die (durch einen elastischen Dichtungsring
10) an der Mündung eines Behälters (zur Einfachheit nicht gezeigt),
an dem die Pumpe angebracht werden soll, fixiert werden kann, abgedichtet an das
freie Ende des Körpers 1 gesperrt.
Das Innere der Kammer 2 beherbergt eine Feder 11,
die zusammengepresst ist und zwischen der Basis des becherförmigen Körpers
und einem Kragen 12, der vom hohlen Schaft (konkret vom Stift
6, der einen einstückigen Teil des Schafts bildet) ragt, wirkt, um
diesen aufwärts zu drängen: wenn sich die Pumpe im Rastzustand (1)
befindet, wird der Kragen 12 gegen eine röhrenförmige Lippe
13 des Kolbens 7 gedrängt (um dagegen abzudichten), während
der Kolben wiederum gedrängt wird, um gegen eine röhrenförmige Lippe
14 abzudichten, die von der Hülle 8 ragt.
Aus 1 ist ersichtlich, dass der Kolben
7 im obenerwähnten Rastzustand (mit seiner Lippe 13) ein
Loch 15 abgedichtet verschließt, das zwischen dem Schaft
5 und dem Stift 6 bereitgestellt ist und mit dem Hohlraum des
Schafts kommuniziert, an dessen freiem Ende ein Abgabedruckknopf oder eine Kappe
16 von einer bekannten Art angebracht ist.
Wenn der obere Teil der Figuren der Zeichnungen erneut untersucht
wird, ist erkennbar, dass eine röhrenförmige Lippe 17, auf die
ein ringförmiger Kragen 18, der außerhalb der Kammer
2 und über dem Kolben 7 aus dem Schaft 5 ragt, abdichtend
drückt (wenn sich die Pumpe im Rastzustand von 1
befindet), von der Hülle 8 ragt.
Schließlich ist erkennbar, dass der Ring 10 so geformt
ist, dass er nicht gegen die Außenfläche des Körpers 1 abdichtet
(zum Beispiel weist der Ring 10 eine Mittelöffnung mit einem Profil
auf, das sich von jenem der benachbarten Außenfläche des Körpers
1 unterscheidet), von der Hülle 8 ein Fortsatz
19 ragt, der eine Öffnung aufweist, durch die sich der Schaft
5 erstreckt und in Achsenrichtung gleitfähig ist, wobei dieser Fortsatz
19 ebenfalls nicht gegen die Außenfläche des Schafts abdichtet:
das Nichtvorhandensein einer Dichtung zwischen dem Ring 10 und dem Körper
1 und zwischen dem Fortsatz 19 und dem Schaft 5 ist ein
bekannter Umstand, der nötig ist, um zu ermöglichen, dass Außenluft
in den Behälter, an dem die Pumpe angebracht ist, eindringt, wenn die Pumpe
betrieben wird (zum Beispiel, wenn sie sich am Ende des Abgabetakts von
2 befindet), um die Substanz, die im Behälter enthalten
ist und die die Pumpe abgeben soll, in die Kammer 2 zu ziehen.
Es besteht das Problem, zu verhindern, dass die Fluidsubstanz (die
im Fall der beschriebenen Pumpe vom cremigen Typ ist) ungeachtet des Vorhandenseins
der Luftdurchgänge an der Außenfläche des Pumpenschafts zur Außenseite
der Pumpe fließt oder verläuft, wenn sich die Pumpe im Rastzustand (1)
befindet und so liegt, dass die Pumpe in Bezug auf den Behälter, an dem sie
angebracht ist, abwärts gerichtet ist. Mit anderen Worten muss die Pumpe so
ausgeführt sein, dass sie Luft ermöglicht, den Behälter zu betreten,
wenn die Pumpe betrieben wird, aber die Pumpe eine perfekte Dichtung gegen ein unbeabsichtigtes
Auslaufen der cremigen Substanz sicherstellt, wenn sich die Pumpe im Rastzustand
befindet.
Das Vorhandensein der beiden röhrenförmigen Lippen
14 und 17, die von der Hülle 8 ragen und gleichzeitig
(durch die Feder 11) gegen die ringförmigen Kragen 12 bzw.
18 gepresst gehalten werden, ermöglicht, dass eine doppelte Abdichtung
erzielt wird, die sogar ein minimales unbeabsichtigtes Auslaufen der cremigen Substanz
aus der Pumpe verhindert, wenn sich diese in ihrer Rastposition befindet.