Die vorliegende Erfindung betrifft eine zylindrische Trommel, die
an ihrer Umfangskante mit einer Anzahl Ausnehmungen versehen ist, welche jeweils
dafür ausgelegt sind, ein auswechselbares Schleifelement mit einem Haltemittel
aufzunehmen, in dem ein Sandpapier, Stützbürsten (Unterstützungsbürsten)
und/oder Haltebürsten befestigt sind, wobei die Ausnehmungen in der zylindrischen
Trommel mit Seitenwänden versehen sind, die Haltemittel mit entsprechenden
äußeren Seitenwänden versehen sind und durch Keilwirkung zwischen
den Seitenwänden der Ausnehmungen und den äußeren Seitenwänden
der Haltemittel während der Verwendung eine Presskraft in Umfangsrichtung auf
die Seitenwände der Haltemittel entsteht (siehe z.B. DE-U-29608280).
Für die Oberflächenbehandlung, wie z.B. das Schleifen oder
Polieren verschiedener Werkstücke, werden Schleif- und Polierwerkzeuge verwendet,
die mit einer zylindrischen Trommel gestaltet sind, in welcher Schleifelemente befestigt
werden, zu denen Sandpapier, Stützbürsten und/oder Haltebürsten gehören.
Typischerweise werden diese Schleifelemente aus einem Kunststoff hergestellt,
in dem Sandpapier und Bürsten oft mit eingeformt werden. Erfahrungsgemäß
verschleißen Sandpapier und Stützbürsten/Haltebürsten nicht
mit derselben Geschwindigkeit. Das führt zu Materialverschwendung, da es erforderlich
ist, das gesamte Schleifelement zu entsorgen, obwohl typischerweise nur das Sandpapier
verbraucht ist.
Da eine Umfangskante einer zylindrischen Trommel durchschnittlich
mit 30 bis 60 Schleifelementen mit Sandpapier und Bürsten versehen ist, die
aufgrund der industriellen Verwendung des Schleif- bzw. Polierwerkzeuges regelmäßig
ausgewechselt werden müssen, stellt die Menge der entsorgten Schleifelemente
ein Problem dar.
Des Weiteren führen die Form des zu schleifenden Werkstückes
und die Steuerung der zylindrischen Trommel während des Schleifens zu einem
unregelmäßigen Verschleiß des Sandpapiers auf der zylindrischen Trommel,
so dass manche der montierten Schleifelemente öfter ausgewechselt werden müssen.
Es gibt verschiedene Arten zylindrischer Trommeln, bei denen eine
Lösung dieses Problems dadurch versucht wird, dass Schleifelemente angebracht
werden, die wieder abgenommen werden können, woraufhin ein Auswechseln von
Sandpapier und/oder Bürsten möglich ist.
Der Nachteil von zylindrischen Trommeln von der Art, bei der das Schleifelement
auswechselbar in auf der Umfangskante der zylindrischen Trommel angebrachten Schienen
montiert wird, besteht darin, dass die Schienen die Oberfläche eines zu schleifenden
Werkstückes beschädigen können, wenn die Schienen unbeabsichtigt
mit der Oberfläche in Kontakt kommen.
Der Nachteil von zylindrischen Trommeln von der Art, bei der einzelne
Abschnitte des Schleifelementes in Ausnehmungen angebracht werden und das Befestigen
des Schleifpapiers an dem Block/dem Formteil (der Form) außerhalb der Umfangskante
der zylindrischen Trommel erfolgt, besteht in einem erhöhten Risiko, dass der
Befestigungsbereich des Schleifpapiers unnötigem Verschleiß unterliegt
und dadurch das Sandpapier leichter von dem Schleifelement heruntergeschlagen/heruntergerissen
wird.
Beiden oben genannten Arten ist gemeinsam, dass zum Befestigen sowohl
des Schleifelementes an der zylindrischen Trommel als auch des Sandpapiers an dem
Schleifelement sowie zum Sichern des Sandpapiers und/oder der Bürsten für
das Schleifelement z.B. Klebstoff, Schrauben oder ähnliche mechanische Teile
verwendet werden, was ein Abnehmen des Schleifelementes von der zylindrischen Trommel
und das anschließende Auswechseln von Sandpapier bzw. Bürsten erschwert.
Die vorliegende Erfindung hat daher die Aufgabe, eine zylindrische
Trommel mit auswechselbaren Schleifelementen aufzuzeigen, die so gestaltet sind,
dass sowohl die Schleifelemente leicht abzunehmen als auch anschließend das
Sandpapier und/oder die Bürsten des Schleifelementes leicht auszuwechseln sind.
Erreicht wird dies durch eine Vorrichtung wie in dem Oberbegriff aus
Anspruch 1 beschrieben, wobei die Haltemittel mit Nuten zum Befestigen mindestens
eines Sandpapiers ausgestaltet sind und die Nuten sich von einer Oberseite der Haltemittel
in die Haltemittel hinein erstrecken, so dass mindestens eine elastische und biegsame
Klappe gebildet wird, welche zwischen den Nuten und mindestens einer äußeren
Seitenwand angeordnet ist.
Im Folgenden wird eine zylindrische Trommel beschrieben, die in Verbindung
mit einem Schleif/Polierwerkzeug für die Oberflächenbehandlung verwendet
wird; die Erfindung lässt sich jedoch auch in Verbindung mit anderen Maschineneinrichtungen
und/oder Werkzeugen verwenden, bei denen es wünschenswert ist, Teile einfach
und schnell auszuwechseln, wie z.B.
- – eine Kehrmaschine,
- – eine Autowaschanlage,
- – die Klinge eines Eiskratzers,
- – das Blatt eines Scheibenwischers und
- – das Gummi an einem Kratzer.
Die Ausnehmungen in der Umfangskante der zylindrischen Trommel sind
so gestaltet, dass das Haltemittel des Schleifelementes in seiner Gesamtheit in
der zylindrischen Trommel aufgenommen wird. Das bedeutet: Es gibt keine vorstehenden
Abschnitte des Haltemittels, welche die Oberfläche des bearbeiteten Werkstückes
zerstören könnten, wenn die zylindrische Trommel zu nah an die Oberfläche
des Werkstückes gebracht wird.
Des Weiteren wird durch die vollständige Aufnahme der Haltemittel
in den Ausnehmungen der zylindrischen Trommel der Befestigungsbereich zwischen dem
Haltemittel und dem Schleifpapier/der Bürste gegen Verschleiß und Aufprall
geschützt, wenn die zylindrische Trommel rotiert und die Schleifelemente in
Kontakt mit der Oberfläche des für die Oberflächenbehandlung vorgesehenen
Werkstückes gebracht werden. Das bedeutet: Schleifpapier und Bürsten werden
weniger leicht zerbrochen oder aus dem Haltemittel gerissen, und die Nutzungsdauer
des Schleifelementes erhöht sich beträchtlich.
Um die Haltemittel der Schleifelemente in den Ausnehmungen zu sichern,
sind die Ausnehmungen in der zylindrischen Trommel mit Seitenwänden ausgestaltet,
und die Haltemittel der Schleifelemente sind mit entsprechenden äußeren
Seitenwänden in der Weise versehen, dass beide zusammenpassen. Die Seitenwände
sowohl der Ausnehmung als auch des Haltemittels sind nicht-parallel in einem Winkel
ungleich null Grad gestaltet.
Die Querschnittsform der Ausnehmungen mit nichtparallelen Seitenwänden
führt dazu, dass das Haltemittel des Schleifelementes entweder in die Ausnehmung
hineingeschlagen bzw. keilartig hineingetrieben werden muss, oder dass es durch
Versetzung in Längsrichtung in der Ausnehmung anzuordnen ist.
Damit Schleifpapier und/oder Bürsten in dem Haltemittel des Schleifelementes
festgehalten werden können, ist dieses mit einer Nut versehen, die von einer
Oberseite des Haltemittels in das Haltemittel hinein verläuft, so dass elastische
und biegsame Klappen gebildet werden, die als eine Außenkante der Nut angeordnet
sind. Sandpapier und/oder Bürsten werden in der Nut zwischen der Klappe und
dem übrigen Haltemittel angeordnet.
In einem Haltemittel können auch mehrere Klappen ausgebildet
sein, wenn es z.B. möglich sein soll, sowohl Sandpapier als auch Bürsten
auszuwechseln.
Aufgrund der Querschnittsform mit nichtparallelen Seitenwänden
sowohl der Ausnehmung als auch des Haltemittels entsteht durch das Anbringen des
Haltemittels in der Ausnehmung eine Keilwirkung zwischen den Seitenwänden der
Ausnehmungen und den äußeren Seitenwänden der Haltemittel, durch
die das Schleifelement überhaupt erst in der Ausnehmung festgehalten wird.
Um zu sicherzustellen, dass das Sandpapier und/oder die Bürsten
des Schleifelementes während einer Rotation der zylindrischen Trommel, entweder
während der Verwendung oder beim Anbringen weiterer Schleifelemente in der
zylindrischen Trommel, in dem Haltemittel gesichert werden, muss eine Presskraft
in Richtung der Umfangskante auf die Seitenwände des Haltemittels ausgeübt
werden, welche dadurch auf die elastischen und biegsamen Klappen einwirken, welche
in Verbindung mit den Nuten für die Aufnahme von Sandpapier und/oder Bürsten
ausgebildet sind, so dass die Klappen um das Sandpapier und/oder die Bürsten
herum pressen, die in den Nuten in den Haltemitteln angeordnet sind.
Die Presskraft kann auf verschiedene Weise entstehen, wobei z.B.
- – das Haltemittel, bezogen auf die Öffnung, übergroß bemessen
sein kann,
- – sowohl das Haltemittel als auch die Ausnehmung mit entsprechenden Haltemitteln
gestaltet sein können oder
- – die Seitenwände der Ausnehmungen in der Weise gestaltet sein können,
dass, wenn die Zentrifugalkraft die Haltemittel nach außen schleudern würde,
die Form der Seitenwände und ihre Anordnung zueinander diese Bewegung der Haltemittel
nach außen verhindert.
Wenn ein Schleifelement aus einer Ausnehmung entfernt wird, entfällt
die Presskraft auf die äußeren Seitenwände des Haltemittels, und
somit wird es möglich, das in den Nuten des Haltemittels angeordnete Sandpapier
und/oder die dort angeordneten Bürsten durch Biegen der elastischen Klappen
nach außen, bezogen auf das Haltemittel, abzunehmen und anschließend ein
neues Sandpapier bzw. eine neue Bürste anzubringen, woraufhin das Schleifelement
wiederverwendet werden kann.
Die zylindrische Trommel kann von verschiedener Breite sein, wobei
die Ausnehmungen der Umfangskante sich vollständig oder teilweise über
die gesamte Länge der Umfangskante erstrecken. Vorzugsweise werden die Ausnehmungen
ungefähr parallel zu der Rotationswelle der zylindrischen Trommel angeordnet.
Eine Alternative besteht in einer Ausnehmung, die sich von einem Ende
der zylindrischen Trommel zum anderen Ende um die Umfangskante herum windet.
Typischerweise sind die Ausnehmungen auf einer kurzen zylindrischen
Trommel als Löcher gestaltet, während die Ausnehmungen auf einer längeren
zylindrischen Trommel Kanäle oder eine Reihe von nebeneinander liegenden Löchern
sind.
In Situationen, in denen die Haltemittel durch die Zentrifugalkraft
zusammengepresst werden, ist es erforderlich, dass die Ausnehmungen in der Weise
gestaltet sind, dass sie eine radial nach außen konisch zulaufende Querschnittsform
aufweisen.
Das bedeutet: Die Haltemittel sind in Längsrichtung versetzbar
in den Ausnehmungen anzubringen, wodurch der Öffnungsbereich der Ausnehmung,
der kleiner ist als das Haltemittel, typischerweise während des Betriebes,
durch Rotation der zylindrischen Trommel ein Herausgleiten der Haltemittel aus den
Ausnehmungen verhindert.
Damit die Haltemittel in der Ausnehmung auf einer zylindrischen Trommel
mit einer gewissen Breite angebracht werden können, werden die Haltemittel
als Formteile (Formen) gestaltet, wobei jedes Formteil dafür ausgelegt ist,
durch Versetzung in Längsrichtung in einer Ausnehmung angebracht zu werden.
Das bedeutet: Es ist möglich, das Sandpapier an dem Formteil
anzubringen, indem einfach ein Abschnitt des Sandpapiers in die Nut auf dem Formteil
eingeführt wird, woraufhin eine Presskraft die Seiten der Nut zusammenpresst
und dadurch eine Presswirkung um das Sandpapier herum ausübt und es in dem
Formteil festhält.
Um dafür zu sorgen, dass das Sandpapier in der Nut des Formteils
aufgenommen wird, und gleichzeitig sicherzustellen, dass das Sandpapier an dem Formteil
gesichert wird, besteht die Nut in dem Formteil aus einem oder mehreren Abschnitten,
wobei ein erster Abschnitt eine vorzugsweise gerade Nut ist und ein zweiter Abschnitt
entweder eine Hohlkehle oder eine vorzugsweise gerade Nut enthält, die bezogen
auf den ersten Abschnitt der Nut des Formteils in einem Winkel damit verbunden ist.
emäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung besteht
die Nut in dem Formteil aus einer vorzugsweise geraden Nut, wobei das Sandpapier
so angeordnet wird, dass es einen beträchtlichen Teil der Nut ausfüllt,
woraufhin eine Presskraft die Seiten der Formteilnut zusammenpresst, dadurch um
das Sandpapier herum eine Presswirkung ausübt und das Sandpapier an dem Formteil
festhält.
Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung
besteht die Nut in dem Formteil aus einem ersten Abschnitt, bei dem es sich um einen
geraden Abschnitt handelt, und einem zweiten Abschnitt, bei dem es sich um eine
Hohlkehle handelt, wobei das Sandpapier in der Weise angeordnet wird, dass der untere
Abschnitt des Sandpapiers sich durch den ersten Abschnitt der Nut und in die Hohlkehle
hinein erstreckt.
Damit das Sandpapier an seinem Platz festgehalten wird, kann der untere
Abschnitt des Sandpapiers in der Weise zusammengerollt werden, dass die Rolle zu
der Größe der Hohlkehle passt. Diese Verdickung des Querschnittes des
unteren Abschnitts des Sandpapiers hat zum Ergebnis, dass der untere Abschnitt des
Sandpapiers einen größeren Querschnitt aufweist als die Breite des ersten
Abschnitts der Nut. Das führt dazu, dass das Sandpapier sowohl im Betrieb als
auch im Stillstand in der Nut festgehalten wird.
Gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung
besteht die Nut in dem Formteil aus einem ersten Abschnitt, der ein gerader Abschnitt
ist, und einem zweiten Abschnitt, der ein gerader Abschnitt ist, wobei beide Abschnitte
in einem Winkel miteinander verbunden sind.
Das Sandpapier ist so angeordnet, dass der untere Abschnitt des Sandpapiers
sich durch den ersten Abschnitt der Nut und in den zweiten Abschnitt der Nut hinein
erstreckt. Das Umschlagen des unteren Abschnitts des Sandpapiers an dem Übergang
zwischen dem ersten Abschnitt der Nut und dem zweiten Abschnitt der Nut führt
dazu, dass das Sandpapier während des Betriebes wie auch während des Stillstandes
in der Nut festgehalten wird.
Da das Umschlagen des Sandpapiers zwischen dem ersten und dem zweiten
Abschnitt der Nut als Haltemittel dient und die Kosten von Sandpapier minimal sind,
ist es nicht notwendig, dass das Sandpapier in dem zweiten Abschnitt der Nut bis
ganz nach unten reicht.
Unabhängig davon, welches der oben genannten Ausführungsbeispiele
des Formteils verwendet wird, ist es wichtig, dass das Sandpapier durch eine auf
einen Teil des ersten Abschnitts der Schleifnut wirkende Presskraft in der Ausnehmung
festgehalten wird.
Die Presskraft ist als Tangentialkraft anzusehen, welche die Klappe
des Formteils gegen die Nut presst, so dass der erste Teil der Nut zusammengepresst
wird, und welche entweder mechanisch oder mithilfe der Zentrifugalkraft erzeugt
wird.
Aufgrund der radial nach außen konisch zulaufenden Querschnittsform
und der entsprechenden Form des Formteils führt ein radial nach außen
gerichteter Druck auf das Formteil dazu, dass das Formteil in der Ausnehmung verkeilt
wird und in einem Teil des ersten Abschnitts der Nut die Keil-
oder Presskraft erzeugt wird.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung wird
die Mündung des ersten Abschnitts der Nut auf der Oberseite des Formteils in
der Nähe der Außenkante der Oberseite angeordnet, so dass zwischen der
Nut und der Außenseite des Formteils eine flexible und biegsame Klappe gebildet
wird.
Somit wird das Sandpapier an einer Seite des Formteiles angeordnet,
und daran anschließend ist Platz für einige Bürsten an der Oberseite.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel der Erfindung, in welchem
die Nut in dem Formteil aus einem ersten Teil, der ein gerader Abschnitt ist, und
einem zweiten Teil besteht, der ein gerader Abschnitt ist, und wobei die beiden
Teile miteinander in einem Winkel verbunden sind, wird eine Klappe erzeugt, die
aus einer der Außenseiten des Formteils und einem Teil des Bodens des Formteils
besteht. Diese Klappe weist am Boden des Teils der Nut einen Drehpunkt auf, und
an diesem Drehpunkt wird eine Scharnierwirkung erzeugt, die bewirkt, dass das Sandpapier
durch Biegen der Klappe aus dem Rest des Formteiles heraus leicht und schnell angebracht/ausgewechselt
werden kann.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei
dem die Presskraft mechanisch erzeugt wird, sind das Formteil und die Nut in dem
Formteil in der Weise gestaltet, dass das Formteil dafür ausgelegt ist, in
einer Ausnehmung angebracht zu werden, wobei eine Federplatte sich in einem unteren
Teil der Ausnehmung befindet, wobei die Federplatte in einer aktiven Stellung einen
radial nach außen gerichteten Druck auf das Formteil ausübt, wodurch eine
Presskraft auf mindestens einem Abschnitt des ersten Abschnitts der Nut entsteht.
Die Federplatte besteht aus einem oberen Teil und einem unteren Teil,
die gegeneinander versetzt werden können. Der obere und der untere Teil der
Federplatte sind als gewellte Platte mit einer Anzahl Erhebungen gestaltet, wobei
der obere und der untere Teil der Federplatte gegeneinander versetzt werden können.
Die Federplatte hat zwei Stellungen, die durch seitliches Versetzen
entweder des oberen und/oder des unteren Teils erreicht werden:
- – eine aktive Stellung, in welcher der obere und der untere Teil der
Federplatte in eine Stellung gebracht werden, in welcher die Erhebungen der beiden
Teile gegeneinander angeordnet sind, wodurch die Höhe der Federplatte erhöht
wird und das Formteil dadurch radial nach außen gedrückt wird,
- – eine passive Stellung, in welcher der obere und der untere Teil der
Federplatte in eine Stellung gebracht werden, in welcher die Erhebungen der beiden
Teile gegeneinander versetzt angeordnet sind, wodurch die Höhe der Federplatte
verringert wird und die radial nach außen gerichtete Kraft verringert wird.
In der passiven Stellung ist es möglich, zum Auswechseln des
Sandpapiers das Formteil in Längsrichtung zu versetzen und aus der Ausnehmung
in der zylindrischen Trommel zu entfernen.
Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
bei dem die Presskraft mechanisch erzeugt wird, sind das Formteil und die Ausnehmung
in der Weise gestaltet, dass das Formteil bezogen auf die Ausnehmung ein leichtes
Übermaß hat.
Die Presskraft entsteht durch Anbringen des Formteiles in der Ausnehmung
und wird während der ganzen Zeit, in der das Formteil in der Ausnehmung angebracht
ist, aufrechterhalten, was dazu führt, dass zum Anbringen des Formteils in
der Ausnehmung und zu seinem Entfernen daraus eine gewisse Kraft aufzuwenden ist.
Das Formteil sollte deshalb aus elastischem und relativ formhaltendem
Material gefertigt werden, das nicht zu weich ist, da ein zu weiches Material den
Nachteil hat, dazu zu führen, dass das Anbringen eines übergroß bemessenen
Formteiles erschwert wird.
Gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
bei dem die Presskraft mechanisch erzeugt wird, sind das Formteil und die Ausnehmung
in der Weise gestaltet, dass am Boden jeder Ausnehmung entweder über die gesamte
Länge der Ausnehmung oder auf Teilen der Ausnehmung eine außermittige
Einheit angeordnet ist, welche durch Drehen einer Mutter oder einer Schraube die
Ausübung eines radial nach außen gerichteten Druckes auf das Formteil
bewirkt.
Diese außermittige Einheit kann z.B. entweder an einen Auslöser
für jede Ausnehmung gekoppelt sein oder an einen gemeinsamen Auslöser
gekoppelt sein, so dass alle außermittigen Einheiten in den Ausnehmungen der
zylindrischen Einheit zur selben Zeit freigegeben werden.
Gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung,
bei der die Presskraft durch Zentrifugalkraft erzeugt wird, sind das Formteil und
die Ausnehmung in der Weise gestaltet, dass die Querschnittform des Formteils und
die der Ausnehmung einander unmittelbar entsprechen, wobei die Ausnehmung eine radial
nach außen konisch zulaufende Querschnittsform aufweist.
Während des Betriebes übt die Zentrifugalkraft eine radial
nach außen gerichtete Kraft aus, was dazu führt, dass das Formteil in
der Ausnehmung nach außen zusammengepresst wird und auf einem Teil des ersten
Abschnitts der Nut eine Presskraft erzeugt wird, die das Sandpapier zusammenpresst
und festhält.
Diese Methode zum Erzeugen der Presskraft kann nur in den Ausführungsformen
des Formteils verwendet werden, bei denen die Nut entweder ein Aufrollen des unteren
Teils des Sandpapiers in einer Hohlkehle oder ein Umschlagen des Sandpapiers ermöglicht,
so dass ein Teil des Sandpapiers sich in dem zweiten Abschnitt der Nut befindet.
Um eine Presskraft zur Verfügung zu stellen, ist das Formteil
in der Weise gestaltet, dass es entweder aus einem extrudierten thermoplastischen
Material oder aus einer geformten und/oder extrudierten Metalllegierung besteht.
Das Material verfügt über eine gewisse Flexibilität und Elastizität,
so dass es die Verformung der Klappen des Formteils ohne Bruch ermöglicht.
Durch das Extrudieren eines erfindungsgemäßen Formteiles
wird ein weiterer Vorteil dadurch erzielt, dass Lunker in dem Material durch das
Extrudieren eines Formteils vermieden werden. Lunker entstehen bei der Fertigung
von Werkstücken mit einer gewissen Oberflächengröße, da das
Abkühlen der Werkstücke dazu führt, dass die Seiten eine konkave
Form annehmen.
Dies ist bei der Fertigung der erfindungsgemäßen Formteile
von Nachteil, da die unerwünschte Form, die durch Lunker entsteht, zur Folge
haben kann, dass das Formteil nicht in der Ausnehmung der zylindrischen Trommel
festgehalten werden kann. Des Weiteren führt die Erzeugung von Nuten in dem
Formteil zum Aufnehmen von Sandpapier und/oder Bürsten zu einer Verringerung
des Materialverbrauchs und verringert die Gefahr der Lunkerbildung.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung wird
das Formteil von einer oder mehreren Reihen von Bürsten gebildet, vorzugsweise
2–4 Reihen, wobei die Reihen gegeneinander versetzt sind. Diese Versetzung
des Formteils führt dazu, dass das Formteil kleiner bemessen werden kann, da
die Versetzung der Bürstenreihen dazu führt, dass auf derselben Fläche
mehr Bürstenreihen untergebracht werden können als bei den üblichen
Reihen von nebeneinander liegenden Bürsten. Die Anzahl der Bürsten ist
außerdem von Bedeutung für die Qualität der Schleif-/Polierleistung
des Sandpapiers.
Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung
kann die Nut in dem Formteil für die Aufnahme von Sandpapier und einer Anzahl
Bürsten ausgelegt sein. Um die Effizienz des Sandpapiers zu erhöhen, kann
eine Anzahl von Stützbürsten in derselben Nut in dem Formteil angebracht
werden. Dadurch wird ein naher/guter Kontakt zwischen dem Sandpapier und der ersten
Bürstenreihe sichergestellt. Das impliziert, dass die Nut breiter sein muss,
als wenn nur das Sandpapier festzuhalten ist, und dass höchstwahrscheinlich
eine höhere Presskraft erzeugt werden muss, um sowohl das Sandpapier als auch
eine Anzahl von Bürsten in derselben Nut festzuhalten.
In Situationen, in denen die Haltemittel mithilfe einer Befestigungsvorrichtung
gesichert werden, werden die Haltemittel in den Nuten in der Umfangskante der zylindrischen
Trommel angebracht, und daher ist es notwendig, dass die Nuten in der Weise gestaltet
sind, dass sie eine radial nach innen konisch zulaufende Querschnittsform aufweisen.
Dies hat zur Folge, dass die Haltemittel in die Ausnehmungen hineingeschlagen
werden können, woraufhin die entsprechende Befestigungsvorrichtung damit in
Eingriff gelangt und die Haltemittel in den Ausnehmungen sichert.
Um ein Schleifelement zur Verfügung zu stellen, bei dem es möglich
ist, Sandpapier und/oder Stützbürsten auszuwechseln, enthalten die Schleifelemente
Haltemittel in Blockform, wobei jeder Block dafür ausgelegt ist, in einer Ausnehmung
angebracht zu werden, die als ein Loch an der Umfangskante der zylindrischen Trommel
gestaltet ist, und in jedem Loch mindestens ein Haltemittel vorgesehen ist, das
lösbar mit mindestens einem entsprechenden Haltemittel an mindestens einer
der Seitenwände der Blöcke zusammenwirkt.
Auf diese Weise ist es möglich, verschiedene Versionen der zylindrischen
Trommel herzustellen, welche
- – sowohl eine zylindrische Trommel als auch eine Anzahl Schleifelemente
umfasst,
- – eine Anzahl Schleifelemente als Ersatz für verbrauchte Schleifelemente
umfasst,
- – eine zylindrische Trommel umfasst.
Das bedeutet: Der Käufer ist sehr flexibel hinsichtlich der Anschaffungskosten
für die verschiedenen Teile und der Menge an Abfall, die durch das Auswechseln
von Schleifelementen und/oder der zylindrischen Trommel entsteht.
Die Gestaltung der Löcher der zylindrischen Trommel auf der Umfangskante
als radial nach innen konisch zulaufende Löcher, die der Form eines Blocks
eines Schleifelementes entsprechen, ermöglicht ein einfaches Anbringen der
verschiedenen Schleifelemente in den Löchern. Die Montage erfolgt durch Hinunterpressen
eines Schleifelementblocks in eines der Löcher der zylindrischen
Trommel.
Wenn alle Blöcke der Schleifelemente in den Löchern der
zylindrischen Trommel auf der Umfangskante angeordnet worden sind, erscheint daraus
resultierend die zylindrische Trommel als eine solide Einheit ohne Schwachbereiche,
die während des Betriebes verformt werden könnten oder brechen könnten.
Die Befestigungsvorrichtungen können von einer Art sein, die
es erlaubt, dass der Schleifelementblock unter Verwendung einer mäßigen
Presskraft in eines der Löcher der zylindrischen Trommel eingeführt wird,
woraufhin der Schleifelementblock gesichert wird.
Dies kann z.B. in der Weise erfolgen, dass der Schleifelementblock
aus einem Kunststoff besteht, der während des Einführens in das Schleifscheibenloch
leicht nachgeben kann. Diese Arretierung des Schleifelementblocks in einem Loch
muss jedoch z.B. durch eine mechanische Freigabe der Schleifelemente wieder aufgehoben
werden können.
Die Befestigungsvorrichtung in dem Loch der zylindrischen Trommel
muss eine komplementäre Befestigungsvorrichtung arretieren bzw. mit ihr in
Eingriff gelangen, die an der Außenseite des Schleifelementblocks vorgesehen
ist. Diese Befestigungsvorrichtungen müssen jedoch nicht an allen Außenseiten
des Schleifelementes und nicht an allen Seitenwänden in den Löchern vorgesehen
sein.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann
es ausreichen, an einer der Seitenwände in den Löchern der zylindrischen
Trommel eine Befestigungsvorrichtung anzuordnen, die mit einer komplementären
Befestigungsvorrichtung an einer der Außenseiten des Blocks lösbar in
Eingriff gelangt.
Damit ein Schleifelementblock in einem der Löcher der zylindrischen
Trommel untergebracht werden kann, können die radial nach innen konisch zulaufenden
Löcher an der Umfangskante der zylindrischen Trommel eine oder mehrere der
folgenden Formen aufweisen: Kegel/Kegelstumpf, Keil/Obelisk, Pyramide/Pyramidenstumpf
und/oder Prismatoid; und ein Schleifelementblock kann eine oder mehrere der folgenden
Formen aufweisen: Kegel/Kegelstumpf, Keil/Obelisk, Pyramide/Pyramidenstumpf und/oder
Prismatoid. Die Form des Loches der zylindrischen Trommel entspricht stets der Form
des Schleifelementblocks.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung werden
die radial nach innen konisch zulaufenden Löcher und die Blöcke der Schleifelemente
obeliskenförmig gestaltet, da Block und Loch in dieser Form leicht zu fertigen
sind. Des Weiteren ist ein Schleifelement leicht in einem Loch anzubringen, da der
Blockteil des Schleifelementes in der Weise gestaltet sein kann, dass er nur auf
eine bestimmte Weise in ein Loch passt. Anhand der Ausrichtung des Sandpapiers lässt
sich das Schleifelement leicht einschätzen und korrekt anordnen.
Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
bei dem die Löcher und die Blockteile z.B. Kegel- oder Kegelstumpfform haben,
kann es schwieriger sein, ein Schleifelement ganz korrekt anzuordnen.
Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
bei dem Löcher und Blockteile die Form einer Pyramide/eines Pyramidenstumpfes
oder eines Prismatoiden haben, kann derselbe Vorteil erzielt werden wie bei einem
Obelisken, dass nämlich der Blockteil nur auf eine bestimmte Weise in einem
Loch angebracht werden kann; allerdings ist die Fertigung dieser Schleifblöcke
selbst und der entsprechenden Löcher schwieriger.
Damit die Schleifelemente der zylindrischen Trommel rasch ausgewechselt
werden können, ist ein unterer Teil jedes Loches in der Umfangskante der zylindrischen
Trommel mit einem Kanal verbunden, der vorzugsweise parallel zu der Rotationsachse
der zylindrischen Trommel ausgerichtet ist, und die Unterseite des Blocks ist dafür
ausgelegt, mit einem Werkzeug zum Lösen der Befestigungsvorrichtungen auf den
Haltemitteln des Schleifelementes und in dem Loch zusammenzuwirken.
Dies führt dazu, dass es gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung möglich ist, das Schleifelement mithilfe eines Werkzeugs wie
z.B. eines Schraubenziehers abzumontieren. Der Schraubenzieher wird in den Kanal
eingeführt, der mit dem unteren Teil des Loches verbunden ist, woraufhin der
Schraubenzieher geneigt wird und einen Druck nach außen auf die Unterseite
des Blocks ausübt. Der Druck nach außen ist so hoch, dass er die Arretierung
durch die Befestigungsvorrichtungen des Schleifelementblocks in dem Loch der zylindrischen
Trommel überwindet.
Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist es möglich, dass in Verbindung mit jedem der Löcher der zylindrischen
Trommel eine außermittige Einheit vorgesehen wird, die es in einer ersten Stellung
erlaubt, dass der Schleifelementblock in einem Loch befestigt/gesichert wird, und
die in einer zweiten Stellung in der Weise gedreht werden kann, dass sie einen nach
außen gerichteten Druck auf die Unterseite des Blocks ausübt und dadurch
den Block des Schleifelementes aus dem Loch herausdrückt.
Diese außermittigen Einheiten können entweder
mit einer Freigabeeinheit verbunden sein, die alle außermittigen Einheiten
auf einmal aktiviert bzw. deaktiviert, oder sie können mit einer Anzahl von
Freigabeeinheiten verbunden sein, die für jedes der Löcher einzeln ausgelöst
werden.
Um sicherzustellen, dass ein Schleifelement bei der Verwendung der
Schleifanordnung in einem der Schleifscheibenlöcher festgehalten wird, ist
die Befestigungsvorrichtung auf eine oder mehrere der folgenden Arten gestaltet:
Kehle/Vorsprünge, Ausschnitt und/oder Verriegelungsnut/-feder.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei
dem die Befestigungsvorrichtung aus einer Anzahl abgerundeter Kehlen besteht, erlaubt
es der Kunststoff, aus dem der Schleifelementblock gefertigt ist, dass das Schleifelement
in das Loch hinuntergedrückt wird, woraufhin die Kehlen, die versetzt an einer
oder mehreren der Seitenwände in dem Loch und an der Außenseite des Schleifelementblocks
angeordnet sind, in Eingriff gelangen und dadurch verhindern, dass das Schleifelement
während des Betriebes herausfällt.
Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung
können Ausnehmungen verwendet werden, die z.B. die Form kleiner, spitzer Dreiecke
haben und in der Weise angeordnet sind, dass sie es durch ein Herunterdrücken
des Schleifelementblocks erlauben, dass die Seitenwand eines Loches und die Außenseite
eines Blocks leicht aneinander vorbeigleiten und der Block an den Boden des Loches
gleitet, woraufhin jeweils die kleinsten Seitenteile der entsprechenden spitzen
Dreiecke miteinander in Eingriff gelangen und den Block in dem Loch sichern.
Gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung
können sich entweder in dem Block oder in dem Loch Ausschnitte und auf dem
komplementären Teil ein entsprechender Vorsprung befinden, wodurch erreicht
wird, dass diese Teile in Eingriff gelangen und ein Herausfallen des Blocks verhindern.
Gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung
kann sich auf dem Block selbst eine Federvorrichtung befinden, welche, wenn sie
in das Loch hinuntergepresst wird, mit einer Verriegelungsnut in Eingriff gelangt
und dadurch den Block während des Betriebes in dem Loch festhält.
Um ein Sandpapier und eine Bürste an dem Block eines Schleifelementes
zu sichern, sind Mittel für die Aufnahme von Sandpapier und/oder Bürsten
auf dem Block vorgesehen.
Die Mittel für die Aufnahme von Schleifpapier können z.B.
Nuten sein, die in einer gewissen Tiefe in dem Schleifelementblock vorgesehen sind,
so dass Platz dafür vorhanden ist, ein Sandpapier in die Nut hinunter zu pressen.
Die Nut kann entweder von einer Seite bis zur anderen durchgehen,
so dass das Sandpapier seitlich in dem Block angebracht werden kann, oder sie kann
in der Weise gestaltet sein, dass die Öffnung sich nur von einer der Seiten
aus über eine bestimmte Länge nach innen erstreckt, wodurch das Sandpapier
dann nur von einer Seite aus angebracht werden kann.
Das aufmontierte Sandpapier kann entweder dieselbe Breite aufweisen
wie die Nut, oder es kann in der Weise gestaltet sein, dass es einen unteren Teil
mit einer bestimmten Breite aufweist, die zu der Breite der Nut passt und geringer
ist als die Breite des Blocks.
Der Teil des Sandpapiers, der nicht in der Nut gesichert wird, kann
eine Breite aufweisen, die entweder gleich der Breite der Nut, gleich der Breite
des Blocks oder größer als die Breite des Blocks ist.
Welcher Typ zu wählen ist, kann z.B. von dem zu polierenden/zu
schleifenden Werkstück oder von der gewünschten Effizienz der Oberflächenbehandlung
abhängen.
Beim Anbringen einer Stützbürste oder einer Haltebürste
in einem Schleifelementblock kann das dafür verwendete Mittel ein Loch sein,
das entweder nach innen eine dem Block selbst entsprechende Form hat oder nur ein
zylindrisches Loch ist, in das ein Teil der Bürste hinuntergepresst werden
kann. Das Sichern kann dementsprechend z.B. durch Einkleben der Bürste in das
Loch erfolgen.
Ein alternatives Mittel zum Unterbringen der Bürste in dem Block
kann eine Kombination aus einer Nut und einem Loch sein, wobei die Bürste in
das Loch hinuntergepresst werden kann, indem der Block um die Nut herum auseinandergedrückt
wird, wobei die Nut anschließend um den unteren Teil der in dem Loch angebrachten
Bürste herum eine Presswirkung ausübt.
Damit sichergestellt wird, dass Sandpapier und Bürsten in dem
Schleifelement festen Sitz haben, ist das Schleifelement in der Weise gestaltet,
dass die Nut zum Aufnehmen des Sandpapiers eine oder mehrere Kehlen in den Seitenflächen
aufweist und dass das Loch zum Aufnehmen der Bürsten eine oder mehrere Kehlen
in der Oberfläche aufweist.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei
dem das Sandpapier in einer Nut festgehalten wird, ist es möglich, eine Anzahl
von Kehlen in den Seitenflächen der Nut vorzusehen, wobei zwei gegenüberliegende
Kehlen in der Weise versetzt sind, dass das Schleifpapier zwischen
diesen Kehlen gesichert wird. Typischerweise besteht zwischen den Oberseiten der
Kehlen ein Abstand von zweimal der Breite des Sandpapiers.
Dies führt dazu, dass das Sandpapier leicht in dem Block angebracht
werden kann, und dass beim Einpressen des Blocks in ein Loch die Form des Blocks
und des Loches mit zwei komplementären Befestigungsvorrichtungen einen Druck
an der Seite des Blocks erzeugt, so dass die Nut für das Sandpapier zusammengepresst
wird. Dies bewirkt ein Zusammenpressen der Kehlen um den unteren Teil des Sandpapiers
herum, wodurch sie das Sandpapier während der Verwendung sichern.
Das Gleiche kann bei dem Loch für die Aufnahme der Bürste
erfolgen. Anstatt dass die Bürsten möglicherweise in das Loch eingeklebt
werden, können sie in einem Loch mit einer oder mehreren Kehlen in der Oberfläche
angebracht werden, so dass der untere Teil, in dem die Bürsten angebracht sind,
in jedem Fall unter den untersten Satz Kehlen gelangt, was dazu führt, dass
sie nicht automatisch während des Betriebes herausfallen können. Wenn
nach oben hin mehrere Sätze von Kehlen vorhanden sind, können diese eingebracht
werden und um den Teil der Bürsten innerhalb des Fußes des Schleifelementes
herum eine Sicherungswirkung ausüben.
Eine Alternative zu den oben beschriebenen Mitteln, die zum Befestigen
von Schleifpapier an einem Block verwendet werden kann, besteht darin, einen Schleifelementblock
mit einer Ausnehmung an der Außenkante des Schleifelementes zu gestalten, so
dass durch Anbringen des Schleifelementes in dem Loch der zylindrischen Trommel
an der Außenkante ein Stück Sandpapier aufgelegt wird, das in der Ausnehmung
liegt und durch Anbringen des Blocks in dem Schleifscheibenloch gesichert wird.
Unabhängig davon, ob das Haltemittel der Schleifelemente ein
Block oder ein Formteil ist, kann es mit separaten Nuten für die Aufnahme von
Sandpapier und Bürsten versehen sein, so dass es möglich ist, entweder
das Sandpapier oder die Bürsten eines Schleifelementes auszuwechseln, wenn
dieses von der zylindrischen Trommel abgenommen worden ist.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem
das Haltemittel ein Formteil ist, verläuft die Nut in dem Formteil in Längsrichtung,
so dass ein Sandpapier oder mehrere Stücke Sandpapier gleichzeitig über
die gesamte Länge des Formteils angeordnet werden können.
Im Folgenden wird die Erfindung näher mit Bezug auf die Zeichnungen
erläutert, wobei
1 eine perspektivische Ansicht einer zylindrischen
Trommel gemäß der Erfindung zeigt,
2 eine Draufsicht der zylindrischen Trommel aus
1 zeigt,
3 eine Seitenansicht der zylindrischen Trommel aus
1 zeigt,
4 eine Nahansicht eines Lochs in der Umfangskante der
zylindrischen Trommel aus 1 zeigt,
5 eine perspektivische Ansicht eines Schleifelementes
gemäß der Erfindung zeigt,
6 eine Draufsicht des Schleifelementes aus
5 zeigt,
7 ein Detail eines Querschnittes eines Blocks gemäß
der Erfindung zeigt,
8 einen Querschnitt eines Loches in der zylindrischen
Trommel aus 1 zeigt,
9 einen Querschnitt entsprechender Haltemittel für
das Loch aus 8 zeigt,
10 einen Querschnitt eines in einer Ausnehmung angebrachten
Formteils gemäß der Erfindung zeigt,
11 einen Querschnitt eines unteren Teils einer Ausnehmung
zeigt,
12 einen Querschnitt einer alternativen Form einer
Ausnehmung zeigt,
13 einen Querschnitt einer Ausführungsform eines
Formteils gemäß der Erfindung zeigt und
14 einen Querschnitt einer zweiten Ausführungsform
eines Formteils gemäß der Erfindung zeigt.
1 zeigt eine zylindrische Trommel 1, die mit
einer Anzahl von gleichmäßig verteilten Löchern 2 entlang
einer Umfangskante 3 versehen ist, wobei jedes Loch 2 dafür
ausgelegt ist, ein Schleifelement 6 aufzunehmen.
Der untere Teil 2A des Lochs 2 ist mit einem Kanal
4 verbunden, der vorzugsweise parallel zu der Rotationsachse
5 der zylindrischen Trommel 1 verläuft. Diese Löcher
2 werden zum Freigeben der Haltemittel (nicht dargestellt) der Schleifelemente
6 verwendet.
2 zeigt eine zylindrische Trommel 1 mit einem
Durchmesser von ca. 60 mm – 200 mm. Außerdem sind die unterschiedlichen
Umrisse einiger der gleichmäßig verteilten Löcher 2 zu sehen.
3 zeigt eine zylindrische Trommel 1, wobei
die Hälfte der Umfangskante 3 zu sehen ist. Die Schleifelemente
6 sind in Löchern 2 auf der Umfangskante 3 der zylindrischen
Trommel 1 angebracht.
Zu den Schleifelementen 6 gehören ein Sandpapier
7, eine Stützbürste 8 und ein Haltemittel in Form eines
Blocks 9.
Die Schleifelemente 6 sind in der Weise gestaltet, dass in
der Richtung der Umfangskante 3 abwechselnd ein Sandpapier 7 und
eine Bürste 8 vorgesehen sind.
In 4 ist ein Ausführungsbeispiel
eines Loches 2 in Form eines Obelisken für die Aufnahme eines Haltemittels
in der Form eines Blocks (nicht dargestellt) zu sehen.
In 5 ist ein Schleifelement
6 zu sehen, welches ein Haltemittel in Form eines Blocks 9 enthält,
welches der Form des Loches 2 aus 4 entspricht.
Der Block 9 weist eine Quernut 10 auf, die in der
Nähe einer äußeren Seitenwand 11 des Blocks 9 angeordnet
ist.
Die Nut 10 und die äußere Seitenwand
11 des Blocks 9 bilden eine elastische und biegsame Klappe
14, welche die Ausübung einer Presskraft K auf die Seitenwände
11, 15 der Außenseite des Blocks 9 ermöglicht,
welche das Sandpapier 7 in der Nut 10 festklemmen.
An der Seite der Nut 10 ist der Block 9 mit einem
Loch 12 für die Aufnahme einer Bürste (nicht dargestellt) versehen,
bei der es sich z.B. um entweder eine Stützbürste oder eine Haltebürste
handeln kann.
Mit dem Loch 12 verbunden ist eine durchgängige Nut
13, welche zusammen mit der Seitenwand 15 der Außenseite
des Blocks 9 eine zweite elastische und biegsame Klappe 16 bildet,
welche die Ausübung der Presskraft K auf die Seitenwände 11,
15 der Außenseite des Blocks 9 ermöglicht, welche eine
Bürste (nicht dargestellt) in dem Loch 12 festklemmen.
6 zeigt ein Schleifelement 6, wobei in dem
Block 9 ein Sandpapier 7 in der Nut 10 und in dem Loch
12/der Nut 13 eine Stützbürste 8 angebracht
ist.
Die Nut 10 verläuft durchgängig von einer Seite
des Blocks 9 bis zur anderen, was das Anbringen des Sandpapiers
7 von beiden Seiten des Blocks 9 aus ermöglicht.
7 zeigt ein Detail eines Querschnittes eines Blocks
9, wobei die Nut 10 für die Aufnahme des Sandpapiers (nicht
dargestellt) Kehlen 14 an beiden Seitenwänden der Nut 10
aufweist. In dem Loch 12 werden Kehlen 18 dazu verwendet, die
Stützbürste 8 unten in dem Loch 12 festzuhalten.
In 8 ist ein Loch 2 mit einer
Befestigungsvorrichtung 19 zu sehen, wobei die Befestigungsvorrichtung
19 eine Anzahl von nach unten gerichteten dreieckigen Vorsprüngen
umfasst, die an zwei gegenüberliegenden Seitenwänden 21,
22 des Loches 2 vorgesehen sind.
In 9 ist ein Block 9 mit einer
Befestigungsvorrichtung 23 zu sehen, die der Befestigungsvorrichtung
19 an den Seitenwänden 21, 22 in dem Loch
2 aus 8 entspricht.
Die Befestigungsvorrichtung 23 weist eine Anzahl nach oben
gerichteter, dreieckiger Vorsprünge 24 auf, die durch Anordnung des
Blocks 9 in dem Loch 2 mit den nach unten gerichteten, dreieckigen
Vorsprüngen 20 des Loches 2 in Eingriff gelangen und dadurch
den Block 9 in dem Loch 2 sichern.
10 zeigt ein Detail einer zylindrischen Trommel
30, wobei in einer Nut 31 ein Schleifelement 32 in Längsrichtung
versetzbar montiert ist, das ein Haltemittel in Form eines Formteils 33
umfasst, in welchem ein Schleifpapier 34 und eine Anzahl Stützbürsten
35 befestigt sind.
Die Ausnehmung 31 hat eine radial nach außen konisch
zulaufende Querschnittsform, die der Querschnittsform des Formteils 33
entspricht, welche als Schwalbenschwanzprofil mit geraden Seiten gestaltet ist.
Zwischen dem Formteil (list) 33 und dem Boden der Ausnehmung
31 ist eine Federplatte 36 vorgesehen.
11 zeigt eine Federplatte 36, die zwei Teile
umfasst: einen oberen Teil 37 und einen unteren Teil 38, die beide
eine Anzahl Erhebungen 39 aufweisen.
Die Federplatte 36 ist in einem aktiven Zustand dargestellt,
in dem die Erhebungen 39 auf dem oberen Teil 37 und dem unteren
Teil 38 an einander gegenüberliegenden Stellen angeordnet sind, wodurch
sie das Formteil 33 radial nach außen drücken.
Durch eine Versetzung des oberen Teils 37 in Querrichtung
fügen sich die Erhebungen 39 mit den Erhebungen 39 an dem
unteren Teil 38 zusammen und heben dadurch die radial
nach außen gerichtete, auf das Formteil 33 ausgeübte Kraft auf.
12 zeigt einen Querschnitt einer zylindrischen Trommel
30, wobei vier verschiedene Ausführungsformen von Ausnehmungen
31 gezeigt werden.
Allen vier Ausführungsformen der Ausnehmungen 31A,
31B, 31C, 31D ist gemeinsam, dass sie in ihrer Gesamtheit
oder teilweise eine radial nach außen konisch zulaufende Querschnittsform aufweisen,
wobei:
- – Ausnehmung 31A gerade Seiten hat, die zueinander in einem
Winkel ungleich null stehen,
- – Ausnehmung 31B konkave Seiten hat,
- – Ausnehmung 31C konvexe Seiten hat und
- – Ausnehmung 31D kreisförmig ist, wobei die Öffnung
48 wesentlich kleiner ist als der Durchmesser des Kreises 49.
13 zeigt eine zylindrische Trommel 30, an
welcher ein Formteil 33 angebracht ist, in welchem sich eine Nut
40 befindet, die einen ersten Teil 41 enthält, welcher mit
einem zweiten Teil 42 der Nut 40 in der Weise verbunden ist, dass
sie einen Winkel bilden.
Der erste Teil 41 der Nut 40 ist in der Nähe
der Seitenwand 43 des Formteils 33 angeordnet, wodurch eine elastische
und biegsame Klappe 44 gebildet wird, welche an dem Boden des zweiten Teils
42 der Nut 40 einen Drehpunkt aufweist. Das bedeutet, dass das
Anbringen/Auswechseln eines Schleifpapiers (nicht dargestellt) leicht und rasch
durchgeführt werden kann.
Wenn auf das Formteil 33 eine Presskraft K ausgeübt
wird, übt die Klappe 44 um den Teil des Sandpapiers (nicht dargestellt)
herum eine Presskraft aus, der in dem ersten Teil 41 der Nut
40 und teilweise in dem zweiten Teil 42 der Nut 40 angeordnet
ist, wodurch das Sandpapier (nicht dargestellt) in der Nut 40 gesichert
wird.
14 zeigt ein Formteil 45, bei dem der erste
Teil der Nut 40 eine vorzugsweise gerade Nut 46 ist, die mit einer
Hohlkehle 47 verbunden ist.
Dadurch ist es möglich, den unteren Teil eines Sandpapiers (nicht
dargestellt) in der Weise zu biegen, dass es in dem Formteil 45 festgehalten
wird, obwohl auf das Formteil 45 keine Presskraft ausgeübt wird.
Die Erfindung ist nicht auf die in den Figuren gezeigten und beschriebenen
Ausführungsformen beschränkt. Andere Ausführungsformen mit anderen
Querschnittsformen der Ausnehmungen, Arten von Schleifelementen und anderen Gestaltungen
der Nuten in den Haltemitteln sind innerhalb des Umfangs dieser Erfindung möglich,
der durch die Ansprüche definiert ist.