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Dokumentenidentifikation DE60308167T2 13.09.2007
EP-Veröffentlichungsnummer 0001499477
Titel ZYLINDRISCHE TROMMEL MIT AUSTAUSCHBAREN SCHLEIFELEMENTEN
Anmelder Jespersen, Poul Erik, Glyngore, DK
Erfinder Jespersen, Erik, Poul, 7870 Glyngore, DK
Vertreter Fleuchaus & Gallo, 81479 München
DE-Aktenzeichen 60308167
Vertragsstaaten AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, RO, SE, SI, SK, TR
Sprache des Dokument EN
EP-Anmeldetag 10.04.2003
EP-Aktenzeichen 037462603
WO-Anmeldetag 10.04.2003
PCT-Aktenzeichen PCT/DK03/00238
WO-Veröffentlichungsnummer 2003086710
WO-Veröffentlichungsdatum 23.10.2003
EP-Offenlegungsdatum 26.01.2005
EP date of grant 06.09.2006
Veröffentlichungstag im Patentblatt 13.09.2007
IPC-Hauptklasse B24D 13/06(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, EP
IPC-Nebenklasse B24D 13/10(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, EP   

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine zylindrische Trommel, die an ihrer Umfangskante mit einer Anzahl Ausnehmungen versehen ist, welche jeweils dafür ausgelegt sind, ein auswechselbares Schleifelement mit einem Haltemittel aufzunehmen, in dem ein Sandpapier, Stützbürsten (Unterstützungsbürsten) und/oder Haltebürsten befestigt sind, wobei die Ausnehmungen in der zylindrischen Trommel mit Seitenwänden versehen sind, die Haltemittel mit entsprechenden äußeren Seitenwänden versehen sind und durch Keilwirkung zwischen den Seitenwänden der Ausnehmungen und den äußeren Seitenwänden der Haltemittel während der Verwendung eine Presskraft in Umfangsrichtung auf die Seitenwände der Haltemittel entsteht (siehe z.B. DE-U-29608280).

Für die Oberflächenbehandlung, wie z.B. das Schleifen oder Polieren verschiedener Werkstücke, werden Schleif- und Polierwerkzeuge verwendet, die mit einer zylindrischen Trommel gestaltet sind, in welcher Schleifelemente befestigt werden, zu denen Sandpapier, Stützbürsten und/oder Haltebürsten gehören.

Typischerweise werden diese Schleifelemente aus einem Kunststoff hergestellt, in dem Sandpapier und Bürsten oft mit eingeformt werden. Erfahrungsgemäß verschleißen Sandpapier und Stützbürsten/Haltebürsten nicht mit derselben Geschwindigkeit. Das führt zu Materialverschwendung, da es erforderlich ist, das gesamte Schleifelement zu entsorgen, obwohl typischerweise nur das Sandpapier verbraucht ist.

Da eine Umfangskante einer zylindrischen Trommel durchschnittlich mit 30 bis 60 Schleifelementen mit Sandpapier und Bürsten versehen ist, die aufgrund der industriellen Verwendung des Schleif- bzw. Polierwerkzeuges regelmäßig ausgewechselt werden müssen, stellt die Menge der entsorgten Schleifelemente ein Problem dar.

Des Weiteren führen die Form des zu schleifenden Werkstückes und die Steuerung der zylindrischen Trommel während des Schleifens zu einem unregelmäßigen Verschleiß des Sandpapiers auf der zylindrischen Trommel, so dass manche der montierten Schleifelemente öfter ausgewechselt werden müssen.

Es gibt verschiedene Arten zylindrischer Trommeln, bei denen eine Lösung dieses Problems dadurch versucht wird, dass Schleifelemente angebracht werden, die wieder abgenommen werden können, woraufhin ein Auswechseln von Sandpapier und/oder Bürsten möglich ist.

Der Nachteil von zylindrischen Trommeln von der Art, bei der das Schleifelement auswechselbar in auf der Umfangskante der zylindrischen Trommel angebrachten Schienen montiert wird, besteht darin, dass die Schienen die Oberfläche eines zu schleifenden Werkstückes beschädigen können, wenn die Schienen unbeabsichtigt mit der Oberfläche in Kontakt kommen.

Der Nachteil von zylindrischen Trommeln von der Art, bei der einzelne Abschnitte des Schleifelementes in Ausnehmungen angebracht werden und das Befestigen des Schleifpapiers an dem Block/dem Formteil (der Form) außerhalb der Umfangskante der zylindrischen Trommel erfolgt, besteht in einem erhöhten Risiko, dass der Befestigungsbereich des Schleifpapiers unnötigem Verschleiß unterliegt und dadurch das Sandpapier leichter von dem Schleifelement heruntergeschlagen/heruntergerissen wird.

Beiden oben genannten Arten ist gemeinsam, dass zum Befestigen sowohl des Schleifelementes an der zylindrischen Trommel als auch des Sandpapiers an dem Schleifelement sowie zum Sichern des Sandpapiers und/oder der Bürsten für das Schleifelement z.B. Klebstoff, Schrauben oder ähnliche mechanische Teile verwendet werden, was ein Abnehmen des Schleifelementes von der zylindrischen Trommel und das anschließende Auswechseln von Sandpapier bzw. Bürsten erschwert.

Die vorliegende Erfindung hat daher die Aufgabe, eine zylindrische Trommel mit auswechselbaren Schleifelementen aufzuzeigen, die so gestaltet sind, dass sowohl die Schleifelemente leicht abzunehmen als auch anschließend das Sandpapier und/oder die Bürsten des Schleifelementes leicht auszuwechseln sind.

Erreicht wird dies durch eine Vorrichtung wie in dem Oberbegriff aus Anspruch 1 beschrieben, wobei die Haltemittel mit Nuten zum Befestigen mindestens eines Sandpapiers ausgestaltet sind und die Nuten sich von einer Oberseite der Haltemittel in die Haltemittel hinein erstrecken, so dass mindestens eine elastische und biegsame Klappe gebildet wird, welche zwischen den Nuten und mindestens einer äußeren Seitenwand angeordnet ist.

Im Folgenden wird eine zylindrische Trommel beschrieben, die in Verbindung mit einem Schleif/Polierwerkzeug für die Oberflächenbehandlung verwendet wird; die Erfindung lässt sich jedoch auch in Verbindung mit anderen Maschineneinrichtungen und/oder Werkzeugen verwenden, bei denen es wünschenswert ist, Teile einfach und schnell auszuwechseln, wie z.B.

  • – eine Kehrmaschine,
  • – eine Autowaschanlage,
  • – die Klinge eines Eiskratzers,
  • – das Blatt eines Scheibenwischers und
  • – das Gummi an einem Kratzer.

Die Ausnehmungen in der Umfangskante der zylindrischen Trommel sind so gestaltet, dass das Haltemittel des Schleifelementes in seiner Gesamtheit in der zylindrischen Trommel aufgenommen wird. Das bedeutet: Es gibt keine vorstehenden Abschnitte des Haltemittels, welche die Oberfläche des bearbeiteten Werkstückes zerstören könnten, wenn die zylindrische Trommel zu nah an die Oberfläche des Werkstückes gebracht wird.

Des Weiteren wird durch die vollständige Aufnahme der Haltemittel in den Ausnehmungen der zylindrischen Trommel der Befestigungsbereich zwischen dem Haltemittel und dem Schleifpapier/der Bürste gegen Verschleiß und Aufprall geschützt, wenn die zylindrische Trommel rotiert und die Schleifelemente in Kontakt mit der Oberfläche des für die Oberflächenbehandlung vorgesehenen Werkstückes gebracht werden. Das bedeutet: Schleifpapier und Bürsten werden weniger leicht zerbrochen oder aus dem Haltemittel gerissen, und die Nutzungsdauer des Schleifelementes erhöht sich beträchtlich.

Um die Haltemittel der Schleifelemente in den Ausnehmungen zu sichern, sind die Ausnehmungen in der zylindrischen Trommel mit Seitenwänden ausgestaltet, und die Haltemittel der Schleifelemente sind mit entsprechenden äußeren Seitenwänden in der Weise versehen, dass beide zusammenpassen. Die Seitenwände sowohl der Ausnehmung als auch des Haltemittels sind nicht-parallel in einem Winkel ungleich null Grad gestaltet.

Die Querschnittsform der Ausnehmungen mit nichtparallelen Seitenwänden führt dazu, dass das Haltemittel des Schleifelementes entweder in die Ausnehmung hineingeschlagen bzw. keilartig hineingetrieben werden muss, oder dass es durch Versetzung in Längsrichtung in der Ausnehmung anzuordnen ist.

Damit Schleifpapier und/oder Bürsten in dem Haltemittel des Schleifelementes festgehalten werden können, ist dieses mit einer Nut versehen, die von einer Oberseite des Haltemittels in das Haltemittel hinein verläuft, so dass elastische und biegsame Klappen gebildet werden, die als eine Außenkante der Nut angeordnet sind. Sandpapier und/oder Bürsten werden in der Nut zwischen der Klappe und dem übrigen Haltemittel angeordnet.

In einem Haltemittel können auch mehrere Klappen ausgebildet sein, wenn es z.B. möglich sein soll, sowohl Sandpapier als auch Bürsten auszuwechseln.

Aufgrund der Querschnittsform mit nichtparallelen Seitenwänden sowohl der Ausnehmung als auch des Haltemittels entsteht durch das Anbringen des Haltemittels in der Ausnehmung eine Keilwirkung zwischen den Seitenwänden der Ausnehmungen und den äußeren Seitenwänden der Haltemittel, durch die das Schleifelement überhaupt erst in der Ausnehmung festgehalten wird.

Um zu sicherzustellen, dass das Sandpapier und/oder die Bürsten des Schleifelementes während einer Rotation der zylindrischen Trommel, entweder während der Verwendung oder beim Anbringen weiterer Schleifelemente in der zylindrischen Trommel, in dem Haltemittel gesichert werden, muss eine Presskraft in Richtung der Umfangskante auf die Seitenwände des Haltemittels ausgeübt werden, welche dadurch auf die elastischen und biegsamen Klappen einwirken, welche in Verbindung mit den Nuten für die Aufnahme von Sandpapier und/oder Bürsten ausgebildet sind, so dass die Klappen um das Sandpapier und/oder die Bürsten herum pressen, die in den Nuten in den Haltemitteln angeordnet sind.

Die Presskraft kann auf verschiedene Weise entstehen, wobei z.B.

  • – das Haltemittel, bezogen auf die Öffnung, übergroß bemessen sein kann,
  • – sowohl das Haltemittel als auch die Ausnehmung mit entsprechenden Haltemitteln gestaltet sein können oder
  • – die Seitenwände der Ausnehmungen in der Weise gestaltet sein können, dass, wenn die Zentrifugalkraft die Haltemittel nach außen schleudern würde, die Form der Seitenwände und ihre Anordnung zueinander diese Bewegung der Haltemittel nach außen verhindert.

Wenn ein Schleifelement aus einer Ausnehmung entfernt wird, entfällt die Presskraft auf die äußeren Seitenwände des Haltemittels, und somit wird es möglich, das in den Nuten des Haltemittels angeordnete Sandpapier und/oder die dort angeordneten Bürsten durch Biegen der elastischen Klappen nach außen, bezogen auf das Haltemittel, abzunehmen und anschließend ein neues Sandpapier bzw. eine neue Bürste anzubringen, woraufhin das Schleifelement wiederverwendet werden kann.

Die zylindrische Trommel kann von verschiedener Breite sein, wobei die Ausnehmungen der Umfangskante sich vollständig oder teilweise über die gesamte Länge der Umfangskante erstrecken. Vorzugsweise werden die Ausnehmungen ungefähr parallel zu der Rotationswelle der zylindrischen Trommel angeordnet.

Eine Alternative besteht in einer Ausnehmung, die sich von einem Ende der zylindrischen Trommel zum anderen Ende um die Umfangskante herum windet.

Typischerweise sind die Ausnehmungen auf einer kurzen zylindrischen Trommel als Löcher gestaltet, während die Ausnehmungen auf einer längeren zylindrischen Trommel Kanäle oder eine Reihe von nebeneinander liegenden Löchern sind.

In Situationen, in denen die Haltemittel durch die Zentrifugalkraft zusammengepresst werden, ist es erforderlich, dass die Ausnehmungen in der Weise gestaltet sind, dass sie eine radial nach außen konisch zulaufende Querschnittsform aufweisen.

Das bedeutet: Die Haltemittel sind in Längsrichtung versetzbar in den Ausnehmungen anzubringen, wodurch der Öffnungsbereich der Ausnehmung, der kleiner ist als das Haltemittel, typischerweise während des Betriebes, durch Rotation der zylindrischen Trommel ein Herausgleiten der Haltemittel aus den Ausnehmungen verhindert.

Damit die Haltemittel in der Ausnehmung auf einer zylindrischen Trommel mit einer gewissen Breite angebracht werden können, werden die Haltemittel als Formteile (Formen) gestaltet, wobei jedes Formteil dafür ausgelegt ist, durch Versetzung in Längsrichtung in einer Ausnehmung angebracht zu werden.

Das bedeutet: Es ist möglich, das Sandpapier an dem Formteil anzubringen, indem einfach ein Abschnitt des Sandpapiers in die Nut auf dem Formteil eingeführt wird, woraufhin eine Presskraft die Seiten der Nut zusammenpresst und dadurch eine Presswirkung um das Sandpapier herum ausübt und es in dem Formteil festhält.

Um dafür zu sorgen, dass das Sandpapier in der Nut des Formteils aufgenommen wird, und gleichzeitig sicherzustellen, dass das Sandpapier an dem Formteil gesichert wird, besteht die Nut in dem Formteil aus einem oder mehreren Abschnitten, wobei ein erster Abschnitt eine vorzugsweise gerade Nut ist und ein zweiter Abschnitt entweder eine Hohlkehle oder eine vorzugsweise gerade Nut enthält, die bezogen auf den ersten Abschnitt der Nut des Formteils in einem Winkel damit verbunden ist.

emäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung besteht die Nut in dem Formteil aus einer vorzugsweise geraden Nut, wobei das Sandpapier so angeordnet wird, dass es einen beträchtlichen Teil der Nut ausfüllt, woraufhin eine Presskraft die Seiten der Formteilnut zusammenpresst, dadurch um das Sandpapier herum eine Presswirkung ausübt und das Sandpapier an dem Formteil festhält.

Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung besteht die Nut in dem Formteil aus einem ersten Abschnitt, bei dem es sich um einen geraden Abschnitt handelt, und einem zweiten Abschnitt, bei dem es sich um eine Hohlkehle handelt, wobei das Sandpapier in der Weise angeordnet wird, dass der untere Abschnitt des Sandpapiers sich durch den ersten Abschnitt der Nut und in die Hohlkehle hinein erstreckt.

Damit das Sandpapier an seinem Platz festgehalten wird, kann der untere Abschnitt des Sandpapiers in der Weise zusammengerollt werden, dass die Rolle zu der Größe der Hohlkehle passt. Diese Verdickung des Querschnittes des unteren Abschnitts des Sandpapiers hat zum Ergebnis, dass der untere Abschnitt des Sandpapiers einen größeren Querschnitt aufweist als die Breite des ersten Abschnitts der Nut. Das führt dazu, dass das Sandpapier sowohl im Betrieb als auch im Stillstand in der Nut festgehalten wird.

Gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung besteht die Nut in dem Formteil aus einem ersten Abschnitt, der ein gerader Abschnitt ist, und einem zweiten Abschnitt, der ein gerader Abschnitt ist, wobei beide Abschnitte in einem Winkel miteinander verbunden sind.

Das Sandpapier ist so angeordnet, dass der untere Abschnitt des Sandpapiers sich durch den ersten Abschnitt der Nut und in den zweiten Abschnitt der Nut hinein erstreckt. Das Umschlagen des unteren Abschnitts des Sandpapiers an dem Übergang zwischen dem ersten Abschnitt der Nut und dem zweiten Abschnitt der Nut führt dazu, dass das Sandpapier während des Betriebes wie auch während des Stillstandes in der Nut festgehalten wird.

Da das Umschlagen des Sandpapiers zwischen dem ersten und dem zweiten Abschnitt der Nut als Haltemittel dient und die Kosten von Sandpapier minimal sind, ist es nicht notwendig, dass das Sandpapier in dem zweiten Abschnitt der Nut bis ganz nach unten reicht.

Unabhängig davon, welches der oben genannten Ausführungsbeispiele des Formteils verwendet wird, ist es wichtig, dass das Sandpapier durch eine auf einen Teil des ersten Abschnitts der Schleifnut wirkende Presskraft in der Ausnehmung festgehalten wird.

Die Presskraft ist als Tangentialkraft anzusehen, welche die Klappe des Formteils gegen die Nut presst, so dass der erste Teil der Nut zusammengepresst wird, und welche entweder mechanisch oder mithilfe der Zentrifugalkraft erzeugt wird.

Aufgrund der radial nach außen konisch zulaufenden Querschnittsform und der entsprechenden Form des Formteils führt ein radial nach außen gerichteter Druck auf das Formteil dazu, dass das Formteil in der Ausnehmung verkeilt wird und in einem Teil des ersten Abschnitts der Nut die Keil- oder Presskraft erzeugt wird.

Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung wird die Mündung des ersten Abschnitts der Nut auf der Oberseite des Formteils in der Nähe der Außenkante der Oberseite angeordnet, so dass zwischen der Nut und der Außenseite des Formteils eine flexible und biegsame Klappe gebildet wird.

Somit wird das Sandpapier an einer Seite des Formteiles angeordnet, und daran anschließend ist Platz für einige Bürsten an der Oberseite.

Gemäß dem Ausführungsbeispiel der Erfindung, in welchem die Nut in dem Formteil aus einem ersten Teil, der ein gerader Abschnitt ist, und einem zweiten Teil besteht, der ein gerader Abschnitt ist, und wobei die beiden Teile miteinander in einem Winkel verbunden sind, wird eine Klappe erzeugt, die aus einer der Außenseiten des Formteils und einem Teil des Bodens des Formteils besteht. Diese Klappe weist am Boden des Teils der Nut einen Drehpunkt auf, und an diesem Drehpunkt wird eine Scharnierwirkung erzeugt, die bewirkt, dass das Sandpapier durch Biegen der Klappe aus dem Rest des Formteiles heraus leicht und schnell angebracht/ausgewechselt werden kann.

Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem die Presskraft mechanisch erzeugt wird, sind das Formteil und die Nut in dem Formteil in der Weise gestaltet, dass das Formteil dafür ausgelegt ist, in einer Ausnehmung angebracht zu werden, wobei eine Federplatte sich in einem unteren Teil der Ausnehmung befindet, wobei die Federplatte in einer aktiven Stellung einen radial nach außen gerichteten Druck auf das Formteil ausübt, wodurch eine Presskraft auf mindestens einem Abschnitt des ersten Abschnitts der Nut entsteht.

Die Federplatte besteht aus einem oberen Teil und einem unteren Teil, die gegeneinander versetzt werden können. Der obere und der untere Teil der Federplatte sind als gewellte Platte mit einer Anzahl Erhebungen gestaltet, wobei der obere und der untere Teil der Federplatte gegeneinander versetzt werden können.

Die Federplatte hat zwei Stellungen, die durch seitliches Versetzen entweder des oberen und/oder des unteren Teils erreicht werden:

  • – eine aktive Stellung, in welcher der obere und der untere Teil der Federplatte in eine Stellung gebracht werden, in welcher die Erhebungen der beiden Teile gegeneinander angeordnet sind, wodurch die Höhe der Federplatte erhöht wird und das Formteil dadurch radial nach außen gedrückt wird,
  • – eine passive Stellung, in welcher der obere und der untere Teil der Federplatte in eine Stellung gebracht werden, in welcher die Erhebungen der beiden Teile gegeneinander versetzt angeordnet sind, wodurch die Höhe der Federplatte verringert wird und die radial nach außen gerichtete Kraft verringert wird.

In der passiven Stellung ist es möglich, zum Auswechseln des Sandpapiers das Formteil in Längsrichtung zu versetzen und aus der Ausnehmung in der zylindrischen Trommel zu entfernen.

Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem die Presskraft mechanisch erzeugt wird, sind das Formteil und die Ausnehmung in der Weise gestaltet, dass das Formteil bezogen auf die Ausnehmung ein leichtes Übermaß hat.

Die Presskraft entsteht durch Anbringen des Formteiles in der Ausnehmung und wird während der ganzen Zeit, in der das Formteil in der Ausnehmung angebracht ist, aufrechterhalten, was dazu führt, dass zum Anbringen des Formteils in der Ausnehmung und zu seinem Entfernen daraus eine gewisse Kraft aufzuwenden ist.

Das Formteil sollte deshalb aus elastischem und relativ formhaltendem Material gefertigt werden, das nicht zu weich ist, da ein zu weiches Material den Nachteil hat, dazu zu führen, dass das Anbringen eines übergroß bemessenen Formteiles erschwert wird.

Gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem die Presskraft mechanisch erzeugt wird, sind das Formteil und die Ausnehmung in der Weise gestaltet, dass am Boden jeder Ausnehmung entweder über die gesamte Länge der Ausnehmung oder auf Teilen der Ausnehmung eine außermittige Einheit angeordnet ist, welche durch Drehen einer Mutter oder einer Schraube die Ausübung eines radial nach außen gerichteten Druckes auf das Formteil bewirkt.

Diese außermittige Einheit kann z.B. entweder an einen Auslöser für jede Ausnehmung gekoppelt sein oder an einen gemeinsamen Auslöser gekoppelt sein, so dass alle außermittigen Einheiten in den Ausnehmungen der zylindrischen Einheit zur selben Zeit freigegeben werden.

Gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung, bei der die Presskraft durch Zentrifugalkraft erzeugt wird, sind das Formteil und die Ausnehmung in der Weise gestaltet, dass die Querschnittform des Formteils und die der Ausnehmung einander unmittelbar entsprechen, wobei die Ausnehmung eine radial nach außen konisch zulaufende Querschnittsform aufweist.

Während des Betriebes übt die Zentrifugalkraft eine radial nach außen gerichtete Kraft aus, was dazu führt, dass das Formteil in der Ausnehmung nach außen zusammengepresst wird und auf einem Teil des ersten Abschnitts der Nut eine Presskraft erzeugt wird, die das Sandpapier zusammenpresst und festhält.

Diese Methode zum Erzeugen der Presskraft kann nur in den Ausführungsformen des Formteils verwendet werden, bei denen die Nut entweder ein Aufrollen des unteren Teils des Sandpapiers in einer Hohlkehle oder ein Umschlagen des Sandpapiers ermöglicht, so dass ein Teil des Sandpapiers sich in dem zweiten Abschnitt der Nut befindet.

Um eine Presskraft zur Verfügung zu stellen, ist das Formteil in der Weise gestaltet, dass es entweder aus einem extrudierten thermoplastischen Material oder aus einer geformten und/oder extrudierten Metalllegierung besteht. Das Material verfügt über eine gewisse Flexibilität und Elastizität, so dass es die Verformung der Klappen des Formteils ohne Bruch ermöglicht.

Durch das Extrudieren eines erfindungsgemäßen Formteiles wird ein weiterer Vorteil dadurch erzielt, dass Lunker in dem Material durch das Extrudieren eines Formteils vermieden werden. Lunker entstehen bei der Fertigung von Werkstücken mit einer gewissen Oberflächengröße, da das Abkühlen der Werkstücke dazu führt, dass die Seiten eine konkave Form annehmen.

Dies ist bei der Fertigung der erfindungsgemäßen Formteile von Nachteil, da die unerwünschte Form, die durch Lunker entsteht, zur Folge haben kann, dass das Formteil nicht in der Ausnehmung der zylindrischen Trommel festgehalten werden kann. Des Weiteren führt die Erzeugung von Nuten in dem Formteil zum Aufnehmen von Sandpapier und/oder Bürsten zu einer Verringerung des Materialverbrauchs und verringert die Gefahr der Lunkerbildung.

Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung wird das Formteil von einer oder mehreren Reihen von Bürsten gebildet, vorzugsweise 2–4 Reihen, wobei die Reihen gegeneinander versetzt sind. Diese Versetzung des Formteils führt dazu, dass das Formteil kleiner bemessen werden kann, da die Versetzung der Bürstenreihen dazu führt, dass auf derselben Fläche mehr Bürstenreihen untergebracht werden können als bei den üblichen Reihen von nebeneinander liegenden Bürsten. Die Anzahl der Bürsten ist außerdem von Bedeutung für die Qualität der Schleif-/Polierleistung des Sandpapiers.

Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung kann die Nut in dem Formteil für die Aufnahme von Sandpapier und einer Anzahl Bürsten ausgelegt sein. Um die Effizienz des Sandpapiers zu erhöhen, kann eine Anzahl von Stützbürsten in derselben Nut in dem Formteil angebracht werden. Dadurch wird ein naher/guter Kontakt zwischen dem Sandpapier und der ersten Bürstenreihe sichergestellt. Das impliziert, dass die Nut breiter sein muss, als wenn nur das Sandpapier festzuhalten ist, und dass höchstwahrscheinlich eine höhere Presskraft erzeugt werden muss, um sowohl das Sandpapier als auch eine Anzahl von Bürsten in derselben Nut festzuhalten.

In Situationen, in denen die Haltemittel mithilfe einer Befestigungsvorrichtung gesichert werden, werden die Haltemittel in den Nuten in der Umfangskante der zylindrischen Trommel angebracht, und daher ist es notwendig, dass die Nuten in der Weise gestaltet sind, dass sie eine radial nach innen konisch zulaufende Querschnittsform aufweisen.

Dies hat zur Folge, dass die Haltemittel in die Ausnehmungen hineingeschlagen werden können, woraufhin die entsprechende Befestigungsvorrichtung damit in Eingriff gelangt und die Haltemittel in den Ausnehmungen sichert.

Um ein Schleifelement zur Verfügung zu stellen, bei dem es möglich ist, Sandpapier und/oder Stützbürsten auszuwechseln, enthalten die Schleifelemente Haltemittel in Blockform, wobei jeder Block dafür ausgelegt ist, in einer Ausnehmung angebracht zu werden, die als ein Loch an der Umfangskante der zylindrischen Trommel gestaltet ist, und in jedem Loch mindestens ein Haltemittel vorgesehen ist, das lösbar mit mindestens einem entsprechenden Haltemittel an mindestens einer der Seitenwände der Blöcke zusammenwirkt.

Auf diese Weise ist es möglich, verschiedene Versionen der zylindrischen Trommel herzustellen, welche

  • – sowohl eine zylindrische Trommel als auch eine Anzahl Schleifelemente umfasst,
  • – eine Anzahl Schleifelemente als Ersatz für verbrauchte Schleifelemente umfasst,
  • – eine zylindrische Trommel umfasst.

Das bedeutet: Der Käufer ist sehr flexibel hinsichtlich der Anschaffungskosten für die verschiedenen Teile und der Menge an Abfall, die durch das Auswechseln von Schleifelementen und/oder der zylindrischen Trommel entsteht.

Die Gestaltung der Löcher der zylindrischen Trommel auf der Umfangskante als radial nach innen konisch zulaufende Löcher, die der Form eines Blocks eines Schleifelementes entsprechen, ermöglicht ein einfaches Anbringen der verschiedenen Schleifelemente in den Löchern. Die Montage erfolgt durch Hinunterpressen eines Schleifelementblocks in eines der Löcher der zylindrischen Trommel.

Wenn alle Blöcke der Schleifelemente in den Löchern der zylindrischen Trommel auf der Umfangskante angeordnet worden sind, erscheint daraus resultierend die zylindrische Trommel als eine solide Einheit ohne Schwachbereiche, die während des Betriebes verformt werden könnten oder brechen könnten.

Die Befestigungsvorrichtungen können von einer Art sein, die es erlaubt, dass der Schleifelementblock unter Verwendung einer mäßigen Presskraft in eines der Löcher der zylindrischen Trommel eingeführt wird, woraufhin der Schleifelementblock gesichert wird.

Dies kann z.B. in der Weise erfolgen, dass der Schleifelementblock aus einem Kunststoff besteht, der während des Einführens in das Schleifscheibenloch leicht nachgeben kann. Diese Arretierung des Schleifelementblocks in einem Loch muss jedoch z.B. durch eine mechanische Freigabe der Schleifelemente wieder aufgehoben werden können.

Die Befestigungsvorrichtung in dem Loch der zylindrischen Trommel muss eine komplementäre Befestigungsvorrichtung arretieren bzw. mit ihr in Eingriff gelangen, die an der Außenseite des Schleifelementblocks vorgesehen ist. Diese Befestigungsvorrichtungen müssen jedoch nicht an allen Außenseiten des Schleifelementes und nicht an allen Seitenwänden in den Löchern vorgesehen sein.

Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann es ausreichen, an einer der Seitenwände in den Löchern der zylindrischen Trommel eine Befestigungsvorrichtung anzuordnen, die mit einer komplementären Befestigungsvorrichtung an einer der Außenseiten des Blocks lösbar in Eingriff gelangt.

Damit ein Schleifelementblock in einem der Löcher der zylindrischen Trommel untergebracht werden kann, können die radial nach innen konisch zulaufenden Löcher an der Umfangskante der zylindrischen Trommel eine oder mehrere der folgenden Formen aufweisen: Kegel/Kegelstumpf, Keil/Obelisk, Pyramide/Pyramidenstumpf und/oder Prismatoid; und ein Schleifelementblock kann eine oder mehrere der folgenden Formen aufweisen: Kegel/Kegelstumpf, Keil/Obelisk, Pyramide/Pyramidenstumpf und/oder Prismatoid. Die Form des Loches der zylindrischen Trommel entspricht stets der Form des Schleifelementblocks.

Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung werden die radial nach innen konisch zulaufenden Löcher und die Blöcke der Schleifelemente obeliskenförmig gestaltet, da Block und Loch in dieser Form leicht zu fertigen sind. Des Weiteren ist ein Schleifelement leicht in einem Loch anzubringen, da der Blockteil des Schleifelementes in der Weise gestaltet sein kann, dass er nur auf eine bestimmte Weise in ein Loch passt. Anhand der Ausrichtung des Sandpapiers lässt sich das Schleifelement leicht einschätzen und korrekt anordnen.

Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem die Löcher und die Blockteile z.B. Kegel- oder Kegelstumpfform haben, kann es schwieriger sein, ein Schleifelement ganz korrekt anzuordnen.

Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem Löcher und Blockteile die Form einer Pyramide/eines Pyramidenstumpfes oder eines Prismatoiden haben, kann derselbe Vorteil erzielt werden wie bei einem Obelisken, dass nämlich der Blockteil nur auf eine bestimmte Weise in einem Loch angebracht werden kann; allerdings ist die Fertigung dieser Schleifblöcke selbst und der entsprechenden Löcher schwieriger.

Damit die Schleifelemente der zylindrischen Trommel rasch ausgewechselt werden können, ist ein unterer Teil jedes Loches in der Umfangskante der zylindrischen Trommel mit einem Kanal verbunden, der vorzugsweise parallel zu der Rotationsachse der zylindrischen Trommel ausgerichtet ist, und die Unterseite des Blocks ist dafür ausgelegt, mit einem Werkzeug zum Lösen der Befestigungsvorrichtungen auf den Haltemitteln des Schleifelementes und in dem Loch zusammenzuwirken.

Dies führt dazu, dass es gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung möglich ist, das Schleifelement mithilfe eines Werkzeugs wie z.B. eines Schraubenziehers abzumontieren. Der Schraubenzieher wird in den Kanal eingeführt, der mit dem unteren Teil des Loches verbunden ist, woraufhin der Schraubenzieher geneigt wird und einen Druck nach außen auf die Unterseite des Blocks ausübt. Der Druck nach außen ist so hoch, dass er die Arretierung durch die Befestigungsvorrichtungen des Schleifelementblocks in dem Loch der zylindrischen Trommel überwindet.

Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist es möglich, dass in Verbindung mit jedem der Löcher der zylindrischen Trommel eine außermittige Einheit vorgesehen wird, die es in einer ersten Stellung erlaubt, dass der Schleifelementblock in einem Loch befestigt/gesichert wird, und die in einer zweiten Stellung in der Weise gedreht werden kann, dass sie einen nach außen gerichteten Druck auf die Unterseite des Blocks ausübt und dadurch den Block des Schleifelementes aus dem Loch herausdrückt.

Diese außermittigen Einheiten können entweder mit einer Freigabeeinheit verbunden sein, die alle außermittigen Einheiten auf einmal aktiviert bzw. deaktiviert, oder sie können mit einer Anzahl von Freigabeeinheiten verbunden sein, die für jedes der Löcher einzeln ausgelöst werden.

Um sicherzustellen, dass ein Schleifelement bei der Verwendung der Schleifanordnung in einem der Schleifscheibenlöcher festgehalten wird, ist die Befestigungsvorrichtung auf eine oder mehrere der folgenden Arten gestaltet: Kehle/Vorsprünge, Ausschnitt und/oder Verriegelungsnut/-feder.

Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem die Befestigungsvorrichtung aus einer Anzahl abgerundeter Kehlen besteht, erlaubt es der Kunststoff, aus dem der Schleifelementblock gefertigt ist, dass das Schleifelement in das Loch hinuntergedrückt wird, woraufhin die Kehlen, die versetzt an einer oder mehreren der Seitenwände in dem Loch und an der Außenseite des Schleifelementblocks angeordnet sind, in Eingriff gelangen und dadurch verhindern, dass das Schleifelement während des Betriebes herausfällt.

Gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung können Ausnehmungen verwendet werden, die z.B. die Form kleiner, spitzer Dreiecke haben und in der Weise angeordnet sind, dass sie es durch ein Herunterdrücken des Schleifelementblocks erlauben, dass die Seitenwand eines Loches und die Außenseite eines Blocks leicht aneinander vorbeigleiten und der Block an den Boden des Loches gleitet, woraufhin jeweils die kleinsten Seitenteile der entsprechenden spitzen Dreiecke miteinander in Eingriff gelangen und den Block in dem Loch sichern.

Gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung können sich entweder in dem Block oder in dem Loch Ausschnitte und auf dem komplementären Teil ein entsprechender Vorsprung befinden, wodurch erreicht wird, dass diese Teile in Eingriff gelangen und ein Herausfallen des Blocks verhindern.

Gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung kann sich auf dem Block selbst eine Federvorrichtung befinden, welche, wenn sie in das Loch hinuntergepresst wird, mit einer Verriegelungsnut in Eingriff gelangt und dadurch den Block während des Betriebes in dem Loch festhält.

Um ein Sandpapier und eine Bürste an dem Block eines Schleifelementes zu sichern, sind Mittel für die Aufnahme von Sandpapier und/oder Bürsten auf dem Block vorgesehen.

Die Mittel für die Aufnahme von Schleifpapier können z.B. Nuten sein, die in einer gewissen Tiefe in dem Schleifelementblock vorgesehen sind, so dass Platz dafür vorhanden ist, ein Sandpapier in die Nut hinunter zu pressen.

Die Nut kann entweder von einer Seite bis zur anderen durchgehen, so dass das Sandpapier seitlich in dem Block angebracht werden kann, oder sie kann in der Weise gestaltet sein, dass die Öffnung sich nur von einer der Seiten aus über eine bestimmte Länge nach innen erstreckt, wodurch das Sandpapier dann nur von einer Seite aus angebracht werden kann.

Das aufmontierte Sandpapier kann entweder dieselbe Breite aufweisen wie die Nut, oder es kann in der Weise gestaltet sein, dass es einen unteren Teil mit einer bestimmten Breite aufweist, die zu der Breite der Nut passt und geringer ist als die Breite des Blocks.

Der Teil des Sandpapiers, der nicht in der Nut gesichert wird, kann eine Breite aufweisen, die entweder gleich der Breite der Nut, gleich der Breite des Blocks oder größer als die Breite des Blocks ist.

Welcher Typ zu wählen ist, kann z.B. von dem zu polierenden/zu schleifenden Werkstück oder von der gewünschten Effizienz der Oberflächenbehandlung abhängen.

Beim Anbringen einer Stützbürste oder einer Haltebürste in einem Schleifelementblock kann das dafür verwendete Mittel ein Loch sein, das entweder nach innen eine dem Block selbst entsprechende Form hat oder nur ein zylindrisches Loch ist, in das ein Teil der Bürste hinuntergepresst werden kann. Das Sichern kann dementsprechend z.B. durch Einkleben der Bürste in das Loch erfolgen.

Ein alternatives Mittel zum Unterbringen der Bürste in dem Block kann eine Kombination aus einer Nut und einem Loch sein, wobei die Bürste in das Loch hinuntergepresst werden kann, indem der Block um die Nut herum auseinandergedrückt wird, wobei die Nut anschließend um den unteren Teil der in dem Loch angebrachten Bürste herum eine Presswirkung ausübt.

Damit sichergestellt wird, dass Sandpapier und Bürsten in dem Schleifelement festen Sitz haben, ist das Schleifelement in der Weise gestaltet, dass die Nut zum Aufnehmen des Sandpapiers eine oder mehrere Kehlen in den Seitenflächen aufweist und dass das Loch zum Aufnehmen der Bürsten eine oder mehrere Kehlen in der Oberfläche aufweist.

Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem das Sandpapier in einer Nut festgehalten wird, ist es möglich, eine Anzahl von Kehlen in den Seitenflächen der Nut vorzusehen, wobei zwei gegenüberliegende Kehlen in der Weise versetzt sind, dass das Schleifpapier zwischen diesen Kehlen gesichert wird. Typischerweise besteht zwischen den Oberseiten der Kehlen ein Abstand von zweimal der Breite des Sandpapiers.

Dies führt dazu, dass das Sandpapier leicht in dem Block angebracht werden kann, und dass beim Einpressen des Blocks in ein Loch die Form des Blocks und des Loches mit zwei komplementären Befestigungsvorrichtungen einen Druck an der Seite des Blocks erzeugt, so dass die Nut für das Sandpapier zusammengepresst wird. Dies bewirkt ein Zusammenpressen der Kehlen um den unteren Teil des Sandpapiers herum, wodurch sie das Sandpapier während der Verwendung sichern.

Das Gleiche kann bei dem Loch für die Aufnahme der Bürste erfolgen. Anstatt dass die Bürsten möglicherweise in das Loch eingeklebt werden, können sie in einem Loch mit einer oder mehreren Kehlen in der Oberfläche angebracht werden, so dass der untere Teil, in dem die Bürsten angebracht sind, in jedem Fall unter den untersten Satz Kehlen gelangt, was dazu führt, dass sie nicht automatisch während des Betriebes herausfallen können. Wenn nach oben hin mehrere Sätze von Kehlen vorhanden sind, können diese eingebracht werden und um den Teil der Bürsten innerhalb des Fußes des Schleifelementes herum eine Sicherungswirkung ausüben.

Eine Alternative zu den oben beschriebenen Mitteln, die zum Befestigen von Schleifpapier an einem Block verwendet werden kann, besteht darin, einen Schleifelementblock mit einer Ausnehmung an der Außenkante des Schleifelementes zu gestalten, so dass durch Anbringen des Schleifelementes in dem Loch der zylindrischen Trommel an der Außenkante ein Stück Sandpapier aufgelegt wird, das in der Ausnehmung liegt und durch Anbringen des Blocks in dem Schleifscheibenloch gesichert wird.

Unabhängig davon, ob das Haltemittel der Schleifelemente ein Block oder ein Formteil ist, kann es mit separaten Nuten für die Aufnahme von Sandpapier und Bürsten versehen sein, so dass es möglich ist, entweder das Sandpapier oder die Bürsten eines Schleifelementes auszuwechseln, wenn dieses von der zylindrischen Trommel abgenommen worden ist.

Gemäß dem Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem das Haltemittel ein Formteil ist, verläuft die Nut in dem Formteil in Längsrichtung, so dass ein Sandpapier oder mehrere Stücke Sandpapier gleichzeitig über die gesamte Länge des Formteils angeordnet werden können.

Im Folgenden wird die Erfindung näher mit Bezug auf die Zeichnungen erläutert, wobei

1 eine perspektivische Ansicht einer zylindrischen Trommel gemäß der Erfindung zeigt,

2 eine Draufsicht der zylindrischen Trommel aus 1 zeigt,

3 eine Seitenansicht der zylindrischen Trommel aus 1 zeigt,

4 eine Nahansicht eines Lochs in der Umfangskante der zylindrischen Trommel aus 1 zeigt,

5 eine perspektivische Ansicht eines Schleifelementes gemäß der Erfindung zeigt,

6 eine Draufsicht des Schleifelementes aus 5 zeigt,

7 ein Detail eines Querschnittes eines Blocks gemäß der Erfindung zeigt,

8 einen Querschnitt eines Loches in der zylindrischen Trommel aus 1 zeigt,

9 einen Querschnitt entsprechender Haltemittel für das Loch aus 8 zeigt,

10 einen Querschnitt eines in einer Ausnehmung angebrachten Formteils gemäß der Erfindung zeigt,

11 einen Querschnitt eines unteren Teils einer Ausnehmung zeigt,

12 einen Querschnitt einer alternativen Form einer Ausnehmung zeigt,

13 einen Querschnitt einer Ausführungsform eines Formteils gemäß der Erfindung zeigt und

14 einen Querschnitt einer zweiten Ausführungsform eines Formteils gemäß der Erfindung zeigt.

1 zeigt eine zylindrische Trommel 1, die mit einer Anzahl von gleichmäßig verteilten Löchern 2 entlang einer Umfangskante 3 versehen ist, wobei jedes Loch 2 dafür ausgelegt ist, ein Schleifelement 6 aufzunehmen.

Der untere Teil 2A des Lochs 2 ist mit einem Kanal 4 verbunden, der vorzugsweise parallel zu der Rotationsachse 5 der zylindrischen Trommel 1 verläuft. Diese Löcher 2 werden zum Freigeben der Haltemittel (nicht dargestellt) der Schleifelemente 6 verwendet.

2 zeigt eine zylindrische Trommel 1 mit einem Durchmesser von ca. 60 mm – 200 mm. Außerdem sind die unterschiedlichen Umrisse einiger der gleichmäßig verteilten Löcher 2 zu sehen.

3 zeigt eine zylindrische Trommel 1, wobei die Hälfte der Umfangskante 3 zu sehen ist. Die Schleifelemente 6 sind in Löchern 2 auf der Umfangskante 3 der zylindrischen Trommel 1 angebracht.

Zu den Schleifelementen 6 gehören ein Sandpapier 7, eine Stützbürste 8 und ein Haltemittel in Form eines Blocks 9.

Die Schleifelemente 6 sind in der Weise gestaltet, dass in der Richtung der Umfangskante 3 abwechselnd ein Sandpapier 7 und eine Bürste 8 vorgesehen sind.

In 4 ist ein Ausführungsbeispiel eines Loches 2 in Form eines Obelisken für die Aufnahme eines Haltemittels in der Form eines Blocks (nicht dargestellt) zu sehen.

In 5 ist ein Schleifelement 6 zu sehen, welches ein Haltemittel in Form eines Blocks 9 enthält, welches der Form des Loches 2 aus 4 entspricht.

Der Block 9 weist eine Quernut 10 auf, die in der Nähe einer äußeren Seitenwand 11 des Blocks 9 angeordnet ist.

Die Nut 10 und die äußere Seitenwand 11 des Blocks 9 bilden eine elastische und biegsame Klappe 14, welche die Ausübung einer Presskraft K auf die Seitenwände 11, 15 der Außenseite des Blocks 9 ermöglicht, welche das Sandpapier 7 in der Nut 10 festklemmen.

An der Seite der Nut 10 ist der Block 9 mit einem Loch 12 für die Aufnahme einer Bürste (nicht dargestellt) versehen, bei der es sich z.B. um entweder eine Stützbürste oder eine Haltebürste handeln kann.

Mit dem Loch 12 verbunden ist eine durchgängige Nut 13, welche zusammen mit der Seitenwand 15 der Außenseite des Blocks 9 eine zweite elastische und biegsame Klappe 16 bildet, welche die Ausübung der Presskraft K auf die Seitenwände 11, 15 der Außenseite des Blocks 9 ermöglicht, welche eine Bürste (nicht dargestellt) in dem Loch 12 festklemmen.

6 zeigt ein Schleifelement 6, wobei in dem Block 9 ein Sandpapier 7 in der Nut 10 und in dem Loch 12/der Nut 13 eine Stützbürste 8 angebracht ist.

Die Nut 10 verläuft durchgängig von einer Seite des Blocks 9 bis zur anderen, was das Anbringen des Sandpapiers 7 von beiden Seiten des Blocks 9 aus ermöglicht.

7 zeigt ein Detail eines Querschnittes eines Blocks 9, wobei die Nut 10 für die Aufnahme des Sandpapiers (nicht dargestellt) Kehlen 14 an beiden Seitenwänden der Nut 10 aufweist. In dem Loch 12 werden Kehlen 18 dazu verwendet, die Stützbürste 8 unten in dem Loch 12 festzuhalten.

In 8 ist ein Loch 2 mit einer Befestigungsvorrichtung 19 zu sehen, wobei die Befestigungsvorrichtung 19 eine Anzahl von nach unten gerichteten dreieckigen Vorsprüngen umfasst, die an zwei gegenüberliegenden Seitenwänden 21, 22 des Loches 2 vorgesehen sind.

In 9 ist ein Block 9 mit einer Befestigungsvorrichtung 23 zu sehen, die der Befestigungsvorrichtung 19 an den Seitenwänden 21, 22 in dem Loch 2 aus 8 entspricht.

Die Befestigungsvorrichtung 23 weist eine Anzahl nach oben gerichteter, dreieckiger Vorsprünge 24 auf, die durch Anordnung des Blocks 9 in dem Loch 2 mit den nach unten gerichteten, dreieckigen Vorsprüngen 20 des Loches 2 in Eingriff gelangen und dadurch den Block 9 in dem Loch 2 sichern.

10 zeigt ein Detail einer zylindrischen Trommel 30, wobei in einer Nut 31 ein Schleifelement 32 in Längsrichtung versetzbar montiert ist, das ein Haltemittel in Form eines Formteils 33 umfasst, in welchem ein Schleifpapier 34 und eine Anzahl Stützbürsten 35 befestigt sind.

Die Ausnehmung 31 hat eine radial nach außen konisch zulaufende Querschnittsform, die der Querschnittsform des Formteils 33 entspricht, welche als Schwalbenschwanzprofil mit geraden Seiten gestaltet ist. Zwischen dem Formteil (list) 33 und dem Boden der Ausnehmung 31 ist eine Federplatte 36 vorgesehen.

11 zeigt eine Federplatte 36, die zwei Teile umfasst: einen oberen Teil 37 und einen unteren Teil 38, die beide eine Anzahl Erhebungen 39 aufweisen.

Die Federplatte 36 ist in einem aktiven Zustand dargestellt, in dem die Erhebungen 39 auf dem oberen Teil 37 und dem unteren Teil 38 an einander gegenüberliegenden Stellen angeordnet sind, wodurch sie das Formteil 33 radial nach außen drücken.

Durch eine Versetzung des oberen Teils 37 in Querrichtung fügen sich die Erhebungen 39 mit den Erhebungen 39 an dem unteren Teil 38 zusammen und heben dadurch die radial nach außen gerichtete, auf das Formteil 33 ausgeübte Kraft auf.

12 zeigt einen Querschnitt einer zylindrischen Trommel 30, wobei vier verschiedene Ausführungsformen von Ausnehmungen 31 gezeigt werden.

Allen vier Ausführungsformen der Ausnehmungen 31A, 31B, 31C, 31D ist gemeinsam, dass sie in ihrer Gesamtheit oder teilweise eine radial nach außen konisch zulaufende Querschnittsform aufweisen, wobei:

  • – Ausnehmung 31A gerade Seiten hat, die zueinander in einem Winkel ungleich null stehen,
  • – Ausnehmung 31B konkave Seiten hat,
  • – Ausnehmung 31C konvexe Seiten hat und
  • – Ausnehmung 31D kreisförmig ist, wobei die Öffnung 48 wesentlich kleiner ist als der Durchmesser des Kreises 49.

13 zeigt eine zylindrische Trommel 30, an welcher ein Formteil 33 angebracht ist, in welchem sich eine Nut 40 befindet, die einen ersten Teil 41 enthält, welcher mit einem zweiten Teil 42 der Nut 40 in der Weise verbunden ist, dass sie einen Winkel bilden.

Der erste Teil 41 der Nut 40 ist in der Nähe der Seitenwand 43 des Formteils 33 angeordnet, wodurch eine elastische und biegsame Klappe 44 gebildet wird, welche an dem Boden des zweiten Teils 42 der Nut 40 einen Drehpunkt aufweist. Das bedeutet, dass das Anbringen/Auswechseln eines Schleifpapiers (nicht dargestellt) leicht und rasch durchgeführt werden kann.

Wenn auf das Formteil 33 eine Presskraft K ausgeübt wird, übt die Klappe 44 um den Teil des Sandpapiers (nicht dargestellt) herum eine Presskraft aus, der in dem ersten Teil 41 der Nut 40 und teilweise in dem zweiten Teil 42 der Nut 40 angeordnet ist, wodurch das Sandpapier (nicht dargestellt) in der Nut 40 gesichert wird.

14 zeigt ein Formteil 45, bei dem der erste Teil der Nut 40 eine vorzugsweise gerade Nut 46 ist, die mit einer Hohlkehle 47 verbunden ist.

Dadurch ist es möglich, den unteren Teil eines Sandpapiers (nicht dargestellt) in der Weise zu biegen, dass es in dem Formteil 45 festgehalten wird, obwohl auf das Formteil 45 keine Presskraft ausgeübt wird.

Die Erfindung ist nicht auf die in den Figuren gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen beschränkt. Andere Ausführungsformen mit anderen Querschnittsformen der Ausnehmungen, Arten von Schleifelementen und anderen Gestaltungen der Nuten in den Haltemitteln sind innerhalb des Umfangs dieser Erfindung möglich, der durch die Ansprüche definiert ist.


Anspruch[de]
Zylindrische Trommel, die an ihrer Umfangskante mit zahlreichen Ausnehmungen versehen ist, die jeweils so beschaffen sind, dass sie ein austauschbares Schleifelement einschließlich eines Haltemittels, in dem ein Sandpapier, Unterstützungsbürsten und/oder Haltebürsten angebracht sind, aufnehmen, wobei die Ausnehmungen in der zylindrischen Trommel mit Seitenwänden hergestellt sind, die Haltemittel mit entsprechenden äußeren Seitenwänden hergestellt sind und während des Gebrauchs durch eine Keilwirkung zwischen den Seitenwänden der Ausnehmungen und den äußeren Seitenwänden der Haltemittel auf die Seitenwände des Haltemittels in Umfangsrichtung eine Presskraft entsteht, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel mit Nuten für die Befestigung wenigstens eines Sandpapiers entworten sind und die Nuten sich von einer Oberseite der Haltemittel und in die Haltemittel hinein erstrecken, um wenigstens eine elastische und biegsame Klappe zu bilden, die zwischen Nuten und wenigstens einer äußeren Seitenwand angeordnet ist. Zylindrische Trommel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen eine radial auswärts spitz zulaufende Querschnittsform haben. Zylindrische Trommel nach einem der Ansprüche 1–2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel als Formen ausgebildet sind, wobei jede Form so beschaffen ist, dass sie in einer Ausnehmung longitudinal angebracht werden kann. Zylindrische Trommel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut in der Form aus einem oder mehreren Abschnitten gebildet ist, wobei ein erster Abschnitt vorzugsweise eine gerade Nut ist und wobei ein zweiter Abschnitt entweder eine Hohlkehle oder vorzugsweise eine gerade Nut aufweist, die mit dem ersten Abschnitt der Nut der Form unter einem Winkel verbunden ist. Zylindrische Trommel nach einem der Ansprüche 3–4, dadurch gekennzeichnet, dass die Form so beschaffen ist, dass sie in einer Ausnehmung so angebracht werden kann, dass sich in einem Bodenabschnitt der Ausnehmung eine Federplatte befindet, wobei die Federplatte in einer aktiven Stellung einen radial auswärts gerichteten Druck auf die Form ausübt, wo- durch wenigstens auf einen Teil des ersten Abschnitts der Nut eine Presskraft ausgeübt wird. Zylindrische Trommel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen eine radial einwärts konisch zulaufende Querschnittsform haben. Zylindrische Trommel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel als Blöcke hergestellt sind, wovon jeder so beschaffen ist, dass er in einer Ausnehmung angebracht werden kann, die als ein Loch in der Umfangskante der zylindrischen Trommel entworfen ist, und dass in jedem Loch wenigstens ein Haltemittel vorgesehen ist, das mit wenigstens einem entsprechenden Haltemittel an wenigstens einer der Seitenwände der Blöcke lösbar zusammenwirkt. Zylindrische Trommel nach einem der Ansprüche 6–7, dadurch gekennzeichnet, dass ein unterer Abschnitt jedes Lochs in der Umfangskante der zylindrischen Trommel mit einem Kanal verbunden ist, der vorzugsweise parallel zur Drehachse der zylindrischen Trommel orientiert ist. Zylindrische Trommel nach einem der Ansprüche 6–8, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel in einer oder in mehreren der folgenden Formen entworfen sind:

– Kehle/Vorsprung,

– Ausschnitt

– Verriegelungsnut/Verriegelungsfeder.
Zylindrische Trommel nach einem der Ansprüche 6–9, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Block Mittel für die Aufnahme von Sandpapier und/oder von Bürsten vorgesehen sind.






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