Die vorliegende Erfindung betrifft einen Mäher mit einer Anbauvorrichtung
und Mähwerken, der eine Mäh- und eine Transportstellung einnehmen kann.
Ein Mäher-Aufbereiter wird zum Schneiden von Pflanzengut, wie
zum Beispiel Heu oder dergleichen, verwendet. Der Mäher enthält einen
Mähbalken, der das Pflanzengut in einem vorbestimmten Abstand vom Boden schneidet.
Der Mähbalken kann in Form eines Sichel-Mähbalkens oder eines Drehscheiben-Mähbalkens
vorliegen. Bei einem Drehscheiben-Mähbalken trägt eine gemeinsame Plattform
mehrere Mähbalkenmodule, wobei jedes Mähbalkenmodul eine große ovale
Scheibe mit frei schwingenden Messern enthält, die das Erntegut schneiden.
Die ovalen Scheiben werden mit einem in der Plattform getragenen Getriebezug zeitlich
gesteuert angetrieben, so dass sich die Arbeitsbreiten benachbarter Scheiben überlappen,
aber sich nicht gegenseitig behindern. Ein Beispiel für einen Mäher-Aufbereiter,
der einen Drehscheiben-Mähbalken verwendet, ist das Modell Nr. 956, das von
der Anmelderin der vorliegenden Erfindung vertrieben wird.
Bei einem Mäher-Aufbereiter wie oben beschrieben stützt
ein Rahmen einen einzigen Schneidkopf, der den Drehscheiben-Mähbalken trägt.
Eine Zunge erstreckt sich von dem Rahmen und ist hinten an der Zugeinheit, wie zum
Beispiel einem Gerätetransport-Traktor, mit einer Zugstangen-Anbauvorrichtung
verbunden. Von dem Rahmen hinten am Mäher-Aufbereiter gestützte Räder
werden angehoben und abgesenkt, um die Höhe der Schneidplattform einzustellen.
Da in der Landwirtschaftsindustrie der Trend nach weniger und größeren
Bauernhöfen geht, besteht auch die Tendenz, dass, die Größe der zum
Ernten des Ernteguts verwendeten Geräte zunimmt. Mit zunehmender Größe
der Geräte gehen jedoch auch schwerere Lasten, Schwierigkeiten beim Transport
auf öffentlichen Straßen mit typischer Breite, das Erfordernis, dass die
Geräte auf lokalerer Basis eingestellt werden können, um Unebenheiten
der Bodenkontur gerecht zu werden, usw. einher. In der Technik besteht Bedarf an
einem Mäher-Aufbereiter, der ein schnelleres Ernten von Erntegut gewährleistet,
während er sich gleichzeitig leichter transportieren und auf Änderungen
der Bodenkontur einstellen lässt.
Aus der DE 44 27 719 ist das
Vorsehen einer Anbauvorrichtung bekannt, die einen Innenteil jeder der beiden Mähwerke
überlappt, während jedes Mähwerk aus zwei Abschnitten besteht, die
bezüglich einander um eine horizontale Achse schwenkbar sind, um zu gestatten,
dass äußere Abschnitte der Bodenkontur folgen.
In der Broschüre „FELLA Turbo Scheibenmäher" 7/2001
wird ein Anhängemäher hinter einem Traktor mit zwei Mähwerken gezeigt,
die jeweils durch einen Arm aufgehängt sind. Der Arm ist um eine vertikale
Achse an einem Ende schwenkbar mit einer Anbauvorrichtung verbunden und wird durch
ein Rad an einem distalen Ende gestützt. Diese Mähwerke werden voneinander
getrennt gehalten, während der Abstand durch ein drittes Mähwerk überbrückt
wird, das vor dem Traktor angehängt ist.
Ein Mäher gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 ist
aus der WO-A-95/01715 bekannt.
Das zu lösende Problem ist in dem Erfordernis zu sehen, Mäher-Aufbereiter
bereitzustellen, die ein schnelleres Ernten von Erntegut gewährleisten, während
sie sich gleichzeitig leicht transportieren und auf Änderungen der Bodenkontur
einstellen lassen.
Dieses Problem wird durch einen Mäher nach der Lehre von Anspruch
1 gelöst, während weitere Verbesserungen durch die Merkmale der abhängigen
Ansprüche gelehrt werden.
Die Erfindung und ihre Verbesserungen zeigen verschiedene Vorteile.
Unter anderem ist jeder Schneidkopf so an einem auskragenden Träger aufgehängt
und wird von diesem so gestützt, dass die Schneidköpfe bezüglich
der Bodenkontur schwimmen können.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die auskragenden Träger
unter Verwendung einer einzigen Einstellvorrichtung und insbesondere unter Verwendung
einer angetriebenen Einstellvorrichtung in Form eines Hydraulikzylinders zwischen
einer Transportstellung und einer Arbeitsstellung schwenken. Noch ein weiterer Vorteil
besteht in der Verwendung des Transportrads zur Abstützung des distalen Endes
jedes Schneidkopfs während des Transports. Noch ein weiterer Vorteil besteht
darin, dass der Mähbalken jedes Schneidkopfs durch ein gemeinsames Getriebe,
das auf beliebige Weise angetrieben wird, zum Beispiel durch eine sich von der Zugeinheit
erstreckende angetriebene Teleskopwelle oder durch einen neben dem Getriebe angebrachten
Hydraulikmotor, zeitlich gesteuert angetrieben wird, so dass sich die proximalen
Mähbalkenmodule überlappen können, ohne sich gegenseitig zu behindern.
Noch ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Schneidkopf den Schwaden von der
Zugeinheit ablenkt, so dass die Räder der Zugeinheit keinen Schwaden überspreizen.
Noch ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das Schwadenformschild des Schneidkopfs
gezielt so eingestellt werden kann, dass es entweder einen relativ breiten Schwaden
zur verbesserten Trocknung oder schmalere Schwaden außerhalb
der Zugeinheit bildet, so dass benachbarte Schwaden von dem gleichen Schneidkopf
eine kombinierte Schwadenbreite aufweisen, die die Aufnahme in einem einzigen Durchgang
mit einem Pickup-Kopf gestattet. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das obere
Verbindungsglied des Dreipunktkupplungsanbaus in einem Schwimmmodus oder -zustand
angeordnet werden kann, damit die Anbauanordnung bezüglich der Zugeinheit schwimmt,
um einem unebenen Boden Rechnung zu tragen.
Noch ein weiterer Vorteil besteht darin, dass mechanische Anschläge
an der Anbauvorrichtung und/oder an den auskragenden Trägern vorgesehen sind,
um eine Schwenkbewegung der Träger bezüglich der Anbauanordnung zu begrenzen.
Noch ein weiterer Vorteil besteht darin, dass, von der Seite betrachtet, das die
auskragenden Träger stützende Rahmenglied von den unteren Vorderenden
zur Verbindung mit den unteren Verbindungsgliedern oder den Armen der Dreipunktkupplung
der Zugeinheit nach oben und nach hinten gebogen ist, wobei diese Form: (a) eine
gleichförmige Spannungskennlinie aufweist, (b) zu einer effizienten Materialverwendung
führt, (c) eine gute Sichtbarkeit bietet und (d) gestattet, dass sich die Schneidköpfe
unter ihnen erstrecken, so dass sich die Schneidköpfe, unter Zusammenwirkung
mit der Arbeitsstellung der auskragenden Träger, dicht neben den Stützrädern
der Zugeinheit befinden, um Spannungen zu minimieren und Schwimmstabilität
zu verbessern.
Durch Bezugnahme auf die folgende Beschreibung einer Ausführungsform
der Erfindung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen werden die oben
genannten und andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung und die Art
und Weise, wie sie erhalten werden können, deutlicher und wird die Erfindung
verständlicher; in den Zeichnungen zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform
eines Mähers der vorliegenden Erfindung mit Schneidköpfen in einer Arbeitsstellung;
2 eine Vorderansicht des Mähers von
1;
3 eine Seitenansicht des Mähers von
1 mit in eine Transportstellung eingeklappten Schneidköpfen;
4 eine perspektivische Ansicht, die eine Anbauanordnung
und auskragende Träger darstellt;
5 eine perspektivische Teilansicht der Anbauanordnung
und der auskragenden Träger, die in 4 gezeigt
werden;
6 eine Seiten-Teilansicht der Anbauanordnung und eines
der auskragenden Träger, die in den 4 und
5 gezeigt werden;
7 eine Draufsicht des in den 1–3
gezeigten Mähers, wobei sich die Schneidköpfe in einer Transportstellung
befinden und bezüglich der Anbauanordnung weg geschwenkt werden; und
8 eine Seitenansicht des in den 1–3
und 7 gezeigten Mähers, wobei die Schneidköpfe
in die Transportstellung gefaltet sind und unebenen Boden überqueren.
Einander entsprechende Bezugszeichen zeigen in den mehreren Ansichten
durchweg entsprechende Teile. Das hier angeführte erläuternde Beispiel
zeigt eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung in einer Form, und solch
ein erläuterndes Beispiel soll nicht als den Schutzbereich der Erfindung in
irgendeiner Weise einschränkend aufgefasst werden.
Nunmehr auf die Zeichnungen, und insbesondere auf die 1–3,
Bezug nehmend, wird eine Ausführungsform einer landwirtschaftlichen Arbeitseinheit
10 der vorliegenden Erfindung in Form eines Mähers gezeigt. Der Mäher
10 enthält allgemein eine Zugeinheit 12 oder ist daran befestigt
und weist eine Anbauanordnung 14, ein Paar Arbeitsköpfe
16A und 16B und ein Paar auskragender Träger 18A
und 18B auf.
Die Zugeinheit 12 kann beliebiger Art sein, die sich für
eine gegebene Anwendung eignet, und liegt bei der gezeigten Ausführungsform
vorzugsweise in Form einer bidirektionalen Zugeinheit vor, wie durch den zweiköpfigen
Richtungspfeil 20 gezeigt. Bei einer solchen Konfiguration kann ein Bediener
mit geeignetem Sitz, geeigneten Bedienungselementen usw. beiden Richtungen zugewandt
sein, so dass eine der beiden Längsrichtungen als „Vorwärts"-Richtung
betrachtet werden kann.
Als Alternative dazu kann die Zugeinheit 12 als ein typischer
landwirtschaftlicher Traktor konfiguriert sein, wobei das Vorderende neben der Haube
22 liegt, unter der ein Verbrennungsmotor untergebracht ist. Bei einer
solchen Konfiguration kann das Vorderende der Zugeinheit 12 wahlweise mit
einem (nicht gezeigten) Dreipunktkupplungsanbau versehen sein, so dass die Anbauanordnung
14 entweder mit dem Vorder- oder mit dem Hinterende der Zugeinheit
12 verbunden werden kann.
Die Anbauanordnung 14 liegt in Form eines Dreipunktkupplungsanbaus
vor, der unter Verwendung von zwei unteren Hubarmen oder Verbindungsgliedern
24 und einem oberen Verbindungsglied 26
mit der Zugeinheit 12 verbunden ist. Die untere Hubarme
24 und das obere Verbindungsglied 26 werden in der Regel als Teil
der Zugeinheit 12 angesehen, wodurch gestattet wird, dass die Zugeinheit
12 lösbar mit der Anbauanordnung 14 verbunden wird.
Die unteren Hubarme 24 sind vorzugsweise voneinander getrennt,
werden von innerhalb der Zugeinheit 12 hydraulisch betätigt und heben
und senken die Anbauanordnung 14 in einer Hubrichtung 28. Es versteht
sich, dass die Hubrichtung 28 ein etwas gekrümmtes Profil aufweist,
da die Hubarme 24 um die Schwenkkupplungen mit der Zugeinheit
12 schwenken. Der Einfachheit halber wird die Hubrichtung 28 jedoch
als allgemein linear angenommen, zumindest über einen kurzen Hubweg. In jeden
Fall gestattet der Hubmechanismus, dass die Hubarme 24 während des
Betriebs schwimmen, und zwischen der Zugeinheit 12 und den Hubarmen sind
jeweilige (nicht gezeigte) hydraulische Schwimmzylinder verbunden, die mit einem
(nicht gezeigten) Speicher verbunden sind, um an der Anbauanordnung 14
eine Hubwirkung bereitzustellen und so das Gewicht der Schneidköpfe
16A und 16B auszugleichen, während ein laterales Schwimmen
bereitgestellt wird. Ein Beispiel für eine Anordnung für die Steuerung
der unteren Hubarme 24 wird in der am 16. November 1999 erteilten, auf
die Anmelderin der vorliegenden Anmeldung übertragenen US-PS 5,983,615 offenbart.
Das obere Verbindungsglied 26 ist ein axial einstellbares
oberes Verbindungsglied, wie zum Beispiel ein Hydraulikzylinder, der von innerhalb
der Kabine der Zugeinheit 12 betätigt werden kann. Der Hydraulikzylinder
26 kann in einer „Schwimm"-Position angeordnet sein, die das Öl
auf einander gegenüberliegenden Seiten des Kolbens im Hydraulikzylinder
26 öffnet, damit der hydraulische Arbeitszylinder frei aus einer eingezogenen
in eine ausgezogene Position schwimmen kann, wie durch den Richtungspfeil
30 (3 und 8)
gezeigt. Dies wird durch Anordnung eines Hydraulikhebels in der Kabine der Zugeinheit
12 in einer „Schwimm"-Position erreicht. Wenn sich der Hydraulikzylinder
26 nicht in der Schwimm-Position befindet, ist der hydraulische Arbeitszylinder
natürlich in einer durch den Benutzer gewählten axialen Position festgelegt.
Durch das Ausziehen oder Einziehen des Arbeitszylinders des Hydraulikzylinders
26 wird die Schneidausrichtung des Schneidkopfs 16A und
16B eingestellt, wie im Folgenden ausführlich beschrieben.
Die Arbeitsköpfe 16A und 16B liegen bei der
gezeigten Ausführungsform in Form von Schneidköpfen zum Schneiden von
Pflanzengut, wie zum Beispiel Heu oder dergleichen, vor. Jeder Schneidkopf
16A und 16B enthält einen Mähbalken 32 zum
Schneiden des Pflanzenguts. Der Mähbalken 32 liegt bei der gezeigten
Ausführungsform in Form eines Drehscheiben-Mähbalkens vor, kann aber auch
in Form eines (nicht gezeigten) Sichel-Mähbalkens vorliegen. Der Mähbalken
32 enthält mehrere Mähbalkenmodule 34, die jeweils eine
allgemein länglich ausgebildete Scheibe mit einem Paar Messer aufweisen, die
jeweils an den Längsenden der Scheibe angeordnet sind. Die jedem Schneidkopf
16A und 16B zugeordneten Mähbalkenmodule 34 werden
(zum Beispiel durch einen in der Plattform unter den Mähbalkenmodulen
34 getragenen Getriebezug) bezüglich einander zeitlich gesteuert angetrieben,
so dass sich benachbarte Mähbalkenmodule ca. 180° bezüglich einander
drehen, um im Gebrauch ihren gegenseitigen Betrieb nicht zu behindern. Ein proximales
Mähbalkenmodul 34A, das am nächsten zur Anbauanordnung
14 angeordnet ist, und ein distales Mähbalkenmodul 34B, das
am weitesten von der Anbauanordnung 14 weg angeordnet ist, tragen jeweils
eine konvergierende Trommel 36 darüber, um den Pflanzengutstrom zur
Mitte jedes Schneidkopfs 16A bzw. 16B zu leiten.
Die proximalen Mähbalkenmodule 34A erhalten Eingangsenergie
von einer gemeinsamen Eingangsenergiequelle und treiben die verbleibenden Mähbalkenmodule
34 aufeinander folgend an. Insbesondere ist jedes proximale Mähbalkenmodul
34A über eine jeweilige Teleskopantriebswelle 40 mit einem
Getriebe 38 verbunden. Das Getriebe 38 ist an einer Anbauanordnung
14 angebracht (wie durch die Linie 39 in den 2
und 3 schematisch gezeigt) und über eine Teleskopzapfwelle
42 mit einer Energiequelle an der Zugeinheit 12 verbunden, kann
aber auch als Alternative mit einer Ausgangswelle eines (nicht gezeigten) Hydraulikmotors
verbunden sein, der neben dem Getriebe angebracht ist und von einer an der Zugeinheit
12 befindlichen Pumpe angetrieben wird. Bei einer anderen nicht gezeigten
Ausführungsform können Hydraulikmotoren mit jeweiligen Enden jedes Schneidkopfs
16A, 16B verbunden sein, während eine Synchronisation mittels
Strömungsteiler oder einer elektronischen Stromregelung erreicht werden kann.
Dadurch werden die proximalen Mähbalkenmodule 34A bezüglich einander
auf zeitlich gesteuert Weise zwangsläufig angetrieben, so dass sich die proximalen
Mähbalkenmodule 34A überlappen, einander jedoch im Betrieb nicht
behindern. Dadurch wird gewährleistet, dass das Pflanzengut ohne irgendwelche
vom distalen Ende eines Schneidkopfs 16A zum distalen Ende des anderen
Schneidkopfs 16B verlaufenden Lücken oder Räume geschnitten wird.
Jeder Schneidkopf 16A und 16B kann wahlweise einen
Aufbereiter zur Bereitstellung eines verbesserten Trocknens des Pflanzenguts enthalten.
Der Aufbereiter kann zum Ausquetschen und/oder Entfernen von wachsartigen Substanzen
von den Außenflächen des Pflanzenguts verwendet werden. Der Aufbereiter
kann beispielsweise in Form eines Laufrads, von Gummi- oder Stahlwalzen vorliegen.
Gemeinhin werden solche Schneidköpfe mit Schwadenformelementen
versehen, die so angeordnet sind, dass sie den den Mähbalken verlassenden Erntegutmaterialstrom
ablenken, um zu bewirken, dass ein Erntegutschwaden mit gewählter variierender
Breite auf den Boden abgelegt wird, und um den Erntegutschwaden von der Arbeitsmittellinie
der Schneidköpfe 16A und 16B gezielt nach außen zu verschieben,
wenn erwünscht ist, dass benachbarte Schwaden eine ausreichend schmale kombinierte
Breite aufweisen, so dass sie durch den Pickup-Kopf von zum Beispiel einem Silagehäcksler
oder einer Ballenpresse aufgenommen werden können. Solche Aufbereiter sind
bekannt und werden deshalb in den Zeichnungen nicht gezeigt und hier der Einfachheit
halber auch nicht weiter beschreiben.
Die auskragenden Träger 18A und 18B erstrecken
sich auskragend von der Anbauanordnung 14. Insbesondere enthält jeder
Träger 18A und 18B ein proximales Ende bezüglich der
Anbauanordnung 14, das mit der Anbauanordnung 14 um eine jeweilige
Schwenkachse 44 schwenkbar verbunden ist, welche allgemein parallel zur
Hubrichtung 28 verläuft (siehe zum Beispiel 2
und 3).
Die Träger 18A und 18B werden unter Verwendung
einer einstellbaren Gelenkmechanismusanordnung in Form eines Hydraulikzylinders
46 bezüglich einander und der Anbauanordnung 14 gedreht.
Die einstellbare Gestängeanordnung oder die Einstellanordnung 46 kann
in Abhängigkeit von der besonderen Anwendung anders konfiguriert sein als ein
Hydraulikzylinder und sogar eine getrennte Einstellvorrichtung für jeden Träger
18A und 18B umfassen. Durch das Ausziehen des Hydraulikzylinders
46 werden die Träger 18A und 18B (und dadurch die
Schneidköpfe 16A und 16B) in eine Transportstellung (3
und 7) bewegt, in der sich die Schneidköpfe
16A und 16B und die Träger 18A und 18B
allgemein parallel zueinander erstrecken. Da die Vorwärtsfahrtrichtung der
Zugeinheit 12 für den Transport umgekehrt ist, befinden sich die Träger
18A und 18B und die Köpfe 16A und 16B in
einer nachlaufenden Beziehung zur Anbauanordnung 14. Durch Einziehen des
Hydraulikzylinders 46 werden die Träger 18A und
18B (und dadurch der Schneidkopf 16A und 16B) in jeweilige
seitliche Ausziehpositionen bewegt (1 und
2), in der die Schneidköpfe 16A und
16B allgemein in Längsrichtung aufeinander ausgerichtet sind.
Jeder Träger 18A und 18B enthält ein distales
Ende bezüglich der Anbauanordnung 14, das schwenkbar mit einem jeweiligen
Schneidkopf 16A und 16B verbunden ist. Insbesondere definiert
jeder Schneidkopf 16A und 16B eine Arbeitsrichtung 48
(1), die der Bewegungsrichtung des Mähers
10 im Betrieb entspricht. Jeder Schneidkopf 16A und
16B schwenkt um eine Schwenkachse 50 am distalen Ende jedes entsprechenden
Trägers 18A und 18B, wodurch die Schneidköpfe
16A und 16B im Betrieb schwimmen oder sich auf die Kontur des
Bodens einstellen können. Jede Schwenkachse 50 erstreckt sich allgemein
parallel zur Arbeitsrichtung 48. Bei der gezeigten Ausführungsform
ist jede Schwenkachse 50 ungefähr in der Mitte zwischen dem proximalen
und dem distalen Ende jedes entsprechenden Schneidkopfs 16A und
16B positioniert, um das Auswuchten des jeweiligen Schneidkopfs
16A oder 16B zu unterstützen.
Zur weiteren Unterstützung des Auswuchtens der Schneidköpfe
16A und 16B wird durch eine hydraulische Auswuchtungsanordnung,
die ein Paar parallel zueinander gekoppelter Hydraulikzylinder 52 und eine
Vorbelastungsfeder 54 enthält, eine gezielte Hubkraft an das distale
Ende jedes Schneidkopfs 16A und 16B angelegt. Die besonderen Einzelheiten
der hydraulischen Auswuchtungsanordnung werden in einer anderen anhängigen
Patentanmeldung ausführlicher beschrieben, die auch auf die Anmelderin der
vorliegenden Erfindung übertragen worden ist, und deshalb hier nicht weiter
beschrieben. Es sollte ausreichen zu erwähnen, dass durch die an den oberen
Hydraulikzylinder 52 unter Verwendung der Feder 54 angelegte Vorbelastungsgröße
die unter Verwendung des unteren Hydraulikzylinders 52 an das distale Ende
eines jeweiligen Schneidkopfs 16A und 16B angelegte Hubkraft eingestellt
wird.
Jeder Schneidkopf 16A und 16B ist des Weiteren wahlweise
mit einem Transportrad 56 konfiguriert. Das Transportrad 56 kann
entfernbar oder einziehbar sein und ist allgemein parallel auf die Laufrichtung
der Zugeinheit 12 ausgerichtet, wenn sich die Schneidköpfe
16A und 16B in der Transportstellung (3
und 8) befinden. Das Transportrad 56 dient
der Abstützung des distalen Endes jedes Schneidkopfs 16A und
16B während des Transports und beseitigt dadurch teilweise Last von
den Trägern 18A und 18B, die infolge von Hüpfen usw.
der Schneidköpfe 16A und 16B während des Transports
auftreten kann.
Die Schneidköpfe 16A und 16B enthalten jeweils
ein Formschild 58, das auf herkömmliche Weise konfiguriert ist und
nicht ausführlich gezeigt wird, zur Einstellung sowohl der Schwadenbreite als
auch der Schwadenposition. Vorzugsweise ist jedes Formschild 58 dazu konfiguriert,
geschnittenes Erntegut zur Bildung eines breiten Schwadens, beginnend knapp außerhalb
der Radspur des benachbarten Rads der Zugeinheit 12, gezielt abzulenken
(wobei breite Schwaden bevorzugt werden, wenn das Erntegut mehr getrocknet werden
soll), oder das geschnittene Erntegut mehr zum distalen Ende jedes jeweiligen Schneidkopfs
16A und 16B (das heißt von der Spurbreite der Zugeinheit
12 weg und außerhalb davon) abzulenken, wie durch die Richtungspfeile
60 in 1 gezeigt, und auf
diese Weise einen schmaleren Erntegutschwaden zu formen. Auf diese Weise überspreizen
die Räder der Zugeinheit 12 keinen durch die Schneidköpfe
16A und 16B geschnittenen Schwaden. Wenn der Schwaden von jedem
Schneidkopf 16A und 16B näher neben dem distalen Ende davon
abgeführt wird, liegt er näher neben dem Schwaden von dem gleichen Schneidkopf,
wenn die Zugeinheit 12 am Ende eines Feldes umgedreht und in einer entgegengesetzten
Richtung über das Feld bewegt wird. Wenn die Zugeinheit 12 zum Beispiel
in Arbeitsrichtung 48 (1) bewegt und dann
am Ende des Felds im Uhrzeigersinn umgedreht und in eine der gezeigten Arbeitsrichtung
entgegengesetzte Arbeitsrichtung bewegt wird, liegen die beiden Schwaden vom Schneidkopf
16A eng nebeneinander und von der Zugeinheit 12 weg. Die Breite
der benachbarten Schwaden vom Schneidkopf 16A wird auch vorzugsweise so
eingestellt, dass die kombinierte Breite der beiden Schwaden von einem einzigen
Pickup-Kopf zum Beispiel eines Futterschneiders oder dergleichen aufgenommen werden
kann.
Nunmehr auf die 4–6
Bezug nehmend, werden die Anbauanordnung 14 und die Träger
18A und 18B näher beschrieben. Die Anbauanordnung
14 enthält einen gebogenen Rahmen, der durch einen oberen Querarm
61 und ein Paar gekrümmter Schenkel 63, die sich von dem
oberen Querarm 61 nach unten und quer davon weg erstrecken, definiert.
Statt der beiden Schenkel 63 könnte auch ein einziger Schenkel
63 verwendet werden, der sich an seinem unteren Ende quer zu den unteren
Verbindungsgliedern 24 erstreckt. Die Anbauanordnung 14 enthält
ein Paar unterer Kupplungsstücke 62, die mit den unteren Hubarmen
24 verbunden werden, und ein oberes Kupplungsstück 64, das
mit dem oberen Verbindungsglied 26 verbunden wird. Der Hydraulikzylinder
46 schwenkt die Träger 18A und 18B um jeweilige
Schwenkachsen 44 an oder nahe dem oberen Querarm 61 zwischen einer
Arbeitsstellung (in den 1 und 2
gezeigt) und einer Transportstellung (in den 3–5
und 7–8 gezeigt).
Der Hydraulikzylinder 46 hält die Träger 18A und
18B unabhängig davon, ob die Zugeinheit 12 entweder in einer
Linie mit den Trägern 18A und 18B oder von ihnen versetzt,
wie zum Beispiel während eines Wendemanövers (siehe zum Beispiel
7), positioniert ist, allgemein parallel zueinander.
In der Arbeitsstellung ist der Hydraulikzylinder 46 leicht von einer durch
die Achsen 44 verlaufenden Linie versetzt, um einen Impuls der Träger
18A und 18B zurück in die Transportstellung zu erzeugen.
Es sind nicht gezeigte Anschläge vorgesehen, an denen die Träger
18A, 18B in der Arbeitsstellung anliegen, um zu gewährleisten,
dass der Hydraulikzylinder 46 diese versetzte Position einnimmt. Dieser
Versatz ist in 1 kaum zu sehen.
Die Anbauanordnung 14 enthält ein paar Anschläge
66 zur Begrenzung der Schwenkbewegung der Träger 18A und
18B. Die Anschläge 66 liegen in Form von Vorsprüngen
vor, die sich von der Anbauanordnung 14 mit jeweiligen Stoßflächen
68 erstrecken, welche mechanische Grenzen zur Begrenzung der Schwenkwirkung
der Träger 18A und 18B definieren. Die Stoßflächen
68 sind so konfiguriert, dass sie allgemein parallel zu einem entsprechenden
Träger 18A und 18B liegen, wenn sich der Träger
18A und 18B in einer vorbestimmten Position entsprechend der mechanischen
Grenze befindet. Durch Anordnen der Stoßflächen 68 allgemein
parallel zu einem jeweiligen Träger 18A und 18B in der vorbestimmten
mechanischen Grenzposition wird ein größerer Eingriffsbereich zwischen
den Anschlägen 66 und den Trägern 18A und
18B gestattet, wodurch bei Wendemanövern und dergleichen Lasten dazwischen
besser verteilt werden.
Bei der gezeigten Ausführungsform sind die Anschläge
66 als Teil der Anbauanordnung 14 ausgebildet. Es versteht sich
jedoch, dass die Anschläge zur Begrenzung einer Schwenkbewegung der Schneidköpfe
16A und 16B bezüglich der Anbauanordnung 14 an der
Anbauanordnung 14 und/oder an den Trägern 18A und
18B ausgebildet sein können.
Im Gebrauch werden die Schneidköpfe 16A und
16B unter Verwendung des Hydraulikzylinders 46 in die in
1 gezeigte Arbeitsstellung ausgeklappt. Durch Befestigung
der Schneidköpfe 16A und 16B am oberen Teil der gebogenen
Anbauanordnung 14 und Positionierung der Schneidköpfe 16A
und 16B allgemein in einer Linie miteinander, wenn sie sich in der Arbeitsstellung
befinden, können die Schneidköpfe 16A und 16B im Gebrauch
enger an der Zugeinheit 12 platziert werden. Der Hydraulikzylinder
26 kann ausgezogen oder eingezogen werden, um die Neigung der Schneidköpfe
16A und 16B einzustellen. Die Hubarme 24 der Zugeinheit
12 sind so positioniert, dass sich die Schneidköpfe 16A und
16B in einem gewünschten Abstand über dem Boden befinden. Die
Antriebswelle 42 ist eingerückt, wodurch wiederum das Getriebe
38, die Antriebswellen 40 und die Mähbalken 32 angetrieben
werden. Die Schneidköpfe 16A und 16B werden unter Verwendung
der Zugeinheit 12 in Arbeitsrichtung 48 über das Feld bewegt.
Das Pflanzengut wird durch die Mähbalken 32 geschnitten, durch den
Aufbereiter zur besseren Trocknung aufbereitet und von den Formschildern 58 zum
Formen von breiten Schwaden allgemein direkt hinter den Schneidköpfen, wenn
ein beschleunigtes Trocknen erwünscht ist, oder wahlweise zum Formen von Schwaden,
die zu den distalen Enden des jeweiligen Schneidkopfs 16A und
16B zentriert ist, wenn benachbarte Schwaden in einem Arbeitsgang mit einem
herkömmlichen Pickup-Kopf einer weiteren Erntegut-Behandlungsmaschine, wie
zum Beispiel einem Feldhäcksler oder einer Ballenpresse, aufgenommen werden
soll, abgeführt. Wie aus 2 deutlich
hervorgeht, befinden sich die Gehäuse der Schneidköpfe 16A und
16B nicht so dicht beieinander wie in 1 gezeigt,
sondern weisen zwischen sich einen Spalt auf, der ihre Schwenkbewegung zwischen
der Arbeits- und Transportstellung ohne gegenseitige Behinderung gestattet.
Zur Vorbereitung für den Transport werden die Träger
18A und 18B durch Ausziehen des Arbeitszylinders im Hydraulikzylinder
46 in die in den 3, 7
und 8 gezeigte Transportstellung geschwenkt. Die axiale
Hublänge des Hydraulikzylinders 46 kann so eingestellt sein, dass
die Träger 18A und 18B allgemein parallel zueinander verlaufen,
wenn sich der Arbeitszylinder des Hydraulikzylinders 46 in der ausgezogenen
Position befindet. Die Transporträder 56 sind entweder an einem entsprechenden
Schneidkopf befestigt oder werden davon abgesenkt, um die distalen Enden davon zu
stützen. Der Arbeitszylinder im Hydraulikzylinder 52 zwischen dem
Schneidkopf 16A und 16B und dem jeweiligen Träger
18A und 18B wird während des Transports und insbesondere,
wenn die Schneidköpfe 16A und 16B durch die Transporträder
56 gestützt werden, an jeglicher Bewegung im Zylindergehäuse
gehindert.
Während des Transports hält der Hydraulikzylinder
46 die Schneidköpfe 16A und 16B in einer allgemein
parallelen Beziehung zueinander, während gleichzeitig gestattet wird, dass
sich die Schneidköpfe 16A und 16B bei Wendemanövern
oder dergleichen (7) in einer Längsrichtung bezüglich
einander verschieben. Der Hydraulikzylinder 26, der das obere Verbindungsglied
des Dreipunktkupplungsanbaus definiert, wird in den Schwimmmodus platziert, wodurch
ein Ausziehen und Einziehen seines Arbeitszylinders gestattet wird. Wenn die Zugeinheit
12 und die Schneidköpfe 16A und 16B einen unebenen
Boden überqueren, wird somit die Dreipunktkupplungsanordnung 14 durch
die unteren Hubarme 24 gestützt, kann aber bezüglich der Zugeinheit
12 frei schwenken (vgl. 3 und 8).
Das Ausmaß, zu dem die Schneidköpfe 16A und
16B bezüglich der Anbauanordnung 14 schwenken können,
wird durch die Anschläge 66 beschränkt.