Die Erfindung betrifft eine Leuchte, insbesondere eine abhängbare
Deckenleuchte oder eine Deckeneinbauleuchte, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1. Bei einer bekannten Deckenleuchte ist die Lampe in einer Rinne aus einem Lochblech
aufgenommen, über der ein Sekundärreflektor angeordnet ist, der das nach oben abgestrahlte
Licht nach unten in den Raum reflektiert. Um einen gleichmäßigen Helligkeitseindruck
zu erhalten, ist das Lochblech mit einer weißen Folie hinterlegt. Die nicht gleichmäßige
Ablagerung von Schmutz in der Rinne (z.B. Insekten) führt zu deutlich sichtbaren
dunklen Flecken in der Rinne, die eine häufige Reinigung durch den Benutzer erfordern.
Zur Lösung dieses Problems wurde bislang vorgeschlagen, ein feines
Maschengitter, z.B. aus Stahl, zwischen der Lampe und dem Lochblech anzuordnen.
Das vorangehend skizzierte Verschmutzungsproblem wird dadurch jedoch nicht vollständig
gelöst, da Insekten teilweise auch noch durch relativ Meine Löcher durchfallen
oder kriechen. Ein derartiges Gitter hat außerdem den Nachteil, daß es nicht einfach
zu reinigen ist und, wenn es hinreichend feinmaschig ist, die Lichttransmission
deutlich behindert.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Leuchte gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 zur Verfügung zu stellen, bei der tote Insekten und dgl. von dem
ersten Schirm, wo sie sich optisch deutlich bemerkbar machen, zuverlässig mit geringen
Lichtverlusten zurückgehalten werden.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Leuchte, insbesondere
durch eine Deckenleuchte, mit einer oder mehreren Lampen, die von außen in einer
Weise zugänglich sind, daß Schmutz oder Insekten in den Bereich der Lampen eindringen
kann, sowie einem zumindest teilweise lichtdurchlässigen ersten Schirm, durch den
im Gebrauchszustand der Leuchte Licht nach unten abgegeben wird, welche dadurch
gekennzeichnet ist, daß in dem Lichtweg zwischen dem ersten Schirm und der Lampe
oder den Lampen ein zweiter Schirm aus einem lichtdurchlässigen Material von dem
ersten Schirm beabstandet angeordnet ist. Die Leuchte kann dabei insbesondere eine
Deckeneinbauleuchte, eine Anbauleuchte, eine Pendelleuchte oder eine Stehleuchte
sein.
Dabei ist der zweite Schirm so montiert, daß er im Gebrauchszustand
zumindest für den Bereich der unmittelbaren Umgebung der Lampen verhindert, daß
tote Insekten, Schmutzpartikel oder dgl. aus diesem Bereich auf den ersten Schirm
fallen.
Die Erfindung ist insbesondere bei solchen Lampen einsatzbar, die
eine nach außen weisende Öffnung zu dem Lampenbereich aufweisen, insbesondere solchen,
welche im Gebrauchszustand eine nach oben gerichtete Öffnung aufweisen oder bei
der die Lampe bzw. Lampen nach oben nicht abgeschirmt sind.
Der zweite Schirm kann aus einem klaren Material, insbesondere aus
einer klaren, vorzugsweise formstabilen Folie bestehen. In der Regel sorgt der
Abstand zwischen dem ersten Schirm und dem zweiten Schirm bereits dafür, daß sich
von dem zweiten Schirm zurückgehaltene Partikel nicht oder jedenfalls nicht scharf
auf dem ersten Schirm abbilden. Zur besseren Maskierung kann vorgesehen sein, daß
der zweite Schirm zumindest teilweise streuend, insbesondere diffus streuend, ausgebildet
ist. Auch bei dieser Ausführungsform kann der zweite Schirm im wesentlichen durch
eine vorzugsweise formstabile Folie gebildet werden.
Bei der erfindungsgemäßen Leuchte kann als Material für den zweiten
Schirm jedoch anstelle einer Folie auch ein anderes geeignetes Material vorgesehen
sein.
Erfindungsgemäß weist der zweite Schirm zumindest in dem für die Rückhaltewirkung
relevanten Bereich keine Löcher auf, durch welche Insekten auf den ersten Schirm
fallen können.
Erfindungsgemäß kann weiterhin vorgesehen sein, daß der zweite Schirm
zumindest in dem Bereich zwischen der oder den Lampen und dem ersten Schirm gekrümmt
ist.
Zur besseren Reinigung kann vorgesehen sein, daß der zweite Schirm
eine glatte Oberfläche aufweist.
Weiterbin kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, daß der zweite Schirm
sich im wesentlichen über die gleiche Breite wie der erste Schirm erstreckt.
Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, daß der erste und der zweite
Schirm zwischen sich einen Raumbereich einschließen, der in einem Querschnitt senkrecht
zu der Längsachse der Lampe bzw. den Lampen abgeschlossen ist. Damit wird insbesondere
ein Eindringen von Insekten von der Seite vermieden.
In einer speziellen Ausführungsform kann vorgesehen sein, daß der
erste Schirm ein mit einer diffus streuenden Folie auf der Innenseite ausgekleidetes
Lochblech aufweist.
Dabei kann das Lochblech eine Rinne bilden, von welcher die Lampe
bzw. die Lampen zumindest teilweise umschlossen sind.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung wird mit überraschend einfachen Mitteln
das Problem der Verschlechterung des optischen Erscheinungsbilds der Leuchte durch
tote Insekten und dgl. dadurch beseitigt, daß diese durch einen zweiten Schirm
auf einem Abstand von dem ersten Schirm gehalten werden, so daß sie auf letzterem
nicht mehr sichtbar sind. Damit kann, insbesondere, wenn der zweite Schirm aus
einer transparenten klaren Folie besteht, eine größere Lichttransmission als bei
der herkömmlichen Gitterlösung erreicht werden, da es - anders als bei Stahlgittern
- nicht erforderlich ist, Löcher in das Material einzubringen, um eine Lichttransmission
möglich zu machen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß der zweite Schirm leicht
zu reinigen ist.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden
Beschreibung von zwei Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Leuchte anhand
von schematischen Zeichnungen deutlich.
- Fig. 1
- ist eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Leuchte.
- Fig. 2
- zeigt einen Querschnitt eines Leuchtenkörpers eines Ausführungsbeispiels einer
erfindungsgemäßen Leuchte mit einer Lampe.
- Fig. 3
- zeigt einen Querschnitt durch den Leuchtenkörper eines Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Leuchte mit zwei Lampen.
Das in Fig. 1 und 2 dargestellte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Leuchte weist ein rinnenförmig gebogenes Lochblech 1 auf, das an den beiden Stirnseiten
durch eine Stirnwand 3 abgeschlossen ist, die mit seitlichen Blechen 4 das Lochblech
1 teilweise umgreift. In der Nähe der Stirnwände 3 sind Lampenfassungen 5 gehalten,
zwischen denen sich die Lampe 7 im wesentlichen freitragend in der Rinne 1 erstreckt,
von der sie weitgehend umschlossen ist. Ebenfalls zwischen den Stirnwänden 3 können
Haltewinkel 9 für elektronisches Zubehör, wie Starter oder dgl., vorgesehen sein.
Die Rinne 1 ist nach oben offen, so daß oberhalb der Lampe 7 eine sich im wesentlichen
über die gesamte Länge der Lampe 7 erstreckende Lichtaustrittsöffnung gebildet
wird, über die Licht nach oben abgegeben wird. Oberhalb dieser Lichtaustrittsöffnung
ist ein Leuchtengehäuse 10 vorgesehen, von dem das Lochblech 1, wie aus Fig. 1
ersichtlich, über Halteelemente 11 abgehängt ist. In dem Gehäuse 10 ist ein Sekundärreflektor
(nicht dargestellt) vorgesehen, der das Licht diffus reflektiert und im Raum verteilt.
Durch das Lochblech 1 wird ein Teil des von der Lampe 7 abgestrahlten Lichts direkt
nach unten abgegeben. Um einen direkten Blick auf die Lampe 7 zu verhindern, ist
das Lochblech 1 mit einer opalisierten Spezialfolie 13 ausgekleidet, welche in
etwa 50 % des Lichts reflektiert und das restliche Licht direkt durchläßt. Diese
Folie 13 liegt direkt an der Innenseite der Lochblechrinne 1 an. Um zu vermeiden,
daß Insekten, Staub und sonstiger Schmutz direkt auf die Folie 13 fallen, ist eine
klare, formstabile Rückhaltefolie 15 zwischen der Lampe 7 und dem Lochblech 1 vorgesehen.
Diese Rückhaltefolie 15 ist an den Rändern 17 des Lochblechs befestigt, vorzugsweise
festgeklemmt, und in dem Innenbereich der Lochblechrinne sowohl von der Lampe 7
als auch von der Folie 13 beabstandet. In Längsrichtung erstreckt sich die Folie
15 zumindest über die Länge der Lampe, allgemeiner über denjenigen Bereich, der
dem lichtdurchlässigen Bereich des Lochblechs 1 entspricht. Zwischen der Folie
15 und der Folie 13 wird damit ein Raumbereich 19 gebildet, der in einem Schnitt
quer zur Längsrichtung abgeschlossen ist. Vorzugsweise ist dieser Raumbereich 19
allseitig geschlossen, so daß auch von der Seite keine Insekten eindringen können.
Dieser Raumbereich kann jedoch ggf. an den beiden Stirnseiten offen sein oder es
können in der Rückhaltefolie 15 kleine Löcher vorgesehen sein, durch die Insekten
nicht fallen können, z.B. mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm, etwa in einem
Bereich von 0,01 bis 1 mm.
Die Rückhaltefolie 15 bewirkt, daß Insekten, die in den Bereich der
Lampen 7 gelangen und getötet werden, nicht direkt auf die Folie 13 bzw. auf die
Löcher des Lochblechs 1 fallen, wo sie unmittelbar gesehen werden können, sondern
in einem gewissen Abstand zurückgehalten werden, so daß sie sich optisch nicht
bemerkbar machen. Als Folie 15 kann eine kostengünstige transparente Folie verwendet
werden, die sich leicht abwischen läßt. Als Rückhaltefolie 15 kann auch eine streuende,
vorzugsweise eine diffus streuende Folie verwendet werden.
Fig. 3 zeigt eine Abwandlung der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Leuchte mit zwei Lampen 71 und 72.
Ansonsten entspricht die Konstruktion derjenigen des Ausführungsbeispiels der Fig.
2, wobei gleiche oder einander entsprechende Elemente mit denselben Bezugszeichen
wie in Fig. 2 dargestellt sind.
Die in der vorangehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen
offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger
Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen
wesentlich sein.
Bezugszeichenliste
- 1
- Lochblechrinne
- 3
- Stirnwand
- 4
- Seitenblech
- 5
- Lampenfassung
- 7
- Lampe
- 71, 72
- Lampe
- 9
- Haltewinkel
- 10
- Gehäuse
- 11
- Halteelement
- 13
- Folienauskleidung des Lochblechs
- 15
- Rückhaltefolie
- 17
- Randbereich des Lochblechs
- 19
- Zwischen Lochblech und Rückhaltefolie eingeschlossener Raumbereich