Die vorliegende Erfindung betrifft eine Landmaschine, insbesondere
Erntemaschine wie Ladewagen, mit mindestens einer Bearbeitungseinrichtung zur Erntegut-,
Saatgut- und/oder Bodenbearbeitung, einer Bodenerfassungseinrichtung zur berührungslosen
Erfassung von Fremdkörpern im Erntegut und/oder einer Bodeneigenschaft, insbesondere
Höhe und/oder Kontur, zumindest eines Bodenabschnitts vor und/oder hinter der
Bearbeitungseinrichtung, sowie einer Steuereinrichtung zur Steuerung der Bearbeitungseinrichtung
in Abhängigkeit eines Signals der Bodenerfassungseinrichtung.
Bei Landmaschinen ist es bekannt geworden, diverse Arbeitsaggregate
der Maschinen in Abhängigkeit der vor dem Arbeitsaggregat liegenden Bodenkontur
zu steuern. Beispielsweise wurde für Ladewagen vorgeschlagen, die sogenannte
Pick-Up, also die Erntegutaufnahmeeinrichtung, die üblicherweise eine rotierende
Stachelwalze aufweist, sozusagen schwebend über den Boden zu führen. Hierzu
wird mittels eines Bodensensors die Bodenkontur vor der Pick-Up erfaßt, um
die letztere bei Bodenwellen anzuheben und in Senken abzusenken, um eine präzise
Erntegutaufnahme zu erreichen, ohne auf den Boden aufzufahren. Es wurde auch bereits
versucht, mittels solcher Bodensensoren eine Hindernisserkennung zu erreichen, um
das Arbeitsaggregat rechtzeitig anheben zu können, wenn sich beispielsweise
ein größerer Stein im Erntegut befindet.
Beispielsweise beschreibt die
DE 102 12 722 A1
einen Ladewagen, bei dem mit einem Ultraschallsensor der Boden vor der
Pick-Up abgetastet wird. In Abhängigkeit des kontinuierlichen Höhensignals
dieses Sensors wird die Höhenlage der Pick-Up gesteuert. Aus der
DE 102 14 648 A1
ist ein Mähdrescher bekannt, bei dem in ähnlicher Weise das
Getreideschneidwerk hinsichtlich seiner Höhenstellung über dem Boden gesteuert
wird. Der Bodenabstand eines Maschinenrahmens wird hierbei mit Hilfe eines Radarsensors
erfaßt, der den Boden vor dem Schneidwerk abtastet. Eine ähnliche Steuerung
zeigt die
DE 102 27 484 A1
, bei der das Schneidwerk eines Mähdreschers in Abhängigkeit
der Bodenneigung vor dem Schneidwerk gesteuert wird. Die genannte Bodenneigung wird
hier mit Hilfe eines Laserstrahlsensors ermittelt. Die
DE 42 43 172 A1
schlägt vor, die Wirkhöhe des Hächslers einer Rübenerntemaschine
in Abhängigkeit des Signal eines Ultraschallsensors zu steuern, der den Boden
abtastet. Die
EP 1 356 729 B1
schlägt es vor, mittels eines Radarsensors die Dichte und die Feuchte
des Feldbewuchses zu ermitteln und in Abhängigkeit dieser ermittelten Parameter
das Schneidwerk eines Mähdreschers zu steuern. Weiterhin schlägt die
EP 1 190 613 A2
eine Heuwerbungsmaschine in Form eines Schwadrechens vor, bei dem mit
Hilfe eines Ultraschallsensors am Maschinenrahmen die Bodenoberfläche auf Unregelmäßigkeiten
wie Kanten oder Löcher abgetastet werden soll, um den Schwadrechen entsprechend
zu steuern. Aus der
DE 198 59 875 A1
ist es weiterhin bekannt, an einer Heuwerbungsmaschine einen kapazitiven
oder nach dem Dopplereffekt arbeitenden Sensor vorzusehen, mit Hilfe dessen nicht
unmittelbar die Bodenoberfläche selbst, sondern ein darauf liegender Erntegutschwad
erfaßt werden soll. Konkret sollen die Arbeitsorgane der Heuwerbungsmaschine
angehoben werden, wenn dieser Sensor einen Randschwad erfaßt, der nicht von
den Arbeitsorganen bearbeitet werden soll.
Die Anforderungen an die Sensoren für die Bodenerfassung
sind jedoch insbesondere bei Erntemaschinen, die auf dem Boden liegendes Erntegut,
beispielsweise einen Heuschwad bearbeiten, gegenläufig und bislang noch nicht
optimal gelöst. Einerseits soll das Erntegut sozusagen durchleuchtet und tatsächlich
die Bodenkontur selbst erfaßt werden, beispielsweise um Hindernisse wie große
Steine im Erntegut, aber auch das Höhenprofil des Bodens erfassen zu können,
um die Arbeitsaggregate sozusagen schwebend über den Boden zu führen und
eine entsprechende Bodenanpassung zu erreichen und Hindernissen auszuweichen. Hierbei
sind beispielsweise die oftmals vorgeschlagenen Ultraschallsensoren nicht optimal,
da es an der Schwadoberfläche zu Reflektionen kommen kann, so dass der Sensor
das Erntegut nicht durchleuchtet und letztlich die Schwadoberfläche erfaßt
wird. Andererseits soll eben nicht nur die Oberfläche des Bodens selbst erfaßt
werden, sondern auch die Schwadkontur bzw. die Dichte des Erntegutes um beispielsweise
das Schwadvolumen und die Erntegutmenge erfassen zu können und in Abhängigkeit
dessen die Arbeitsleistung der entsprechenden Arbeitseinrichtungen ansteuern zu
können. Hier sind andere vorgeschlagene Radarsensoren wenig befriedigend, die
das Erntegut durchleuchten und nur die Bodenkontur selbst erfassen.
Hier versucht die vorliegende Erfindung Abhilfe zu schaffen.
Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Landmaschine der genannten Art
zu schaffen, die Nachteile des Standes der Technik vermeidet und letzteren in vorteilhafter
Weise weiterbildet. Vorzugsweise soll es mit einer einfachen Sensoranordnung ermöglicht
werden, sowohl das auf dem Boden liegende Erntegut zu durchleuchten und die Bodenoberfläche
selbst zu erfassen als auch einen Erntegutschwad hinsichtlich Schwadoberfläche
und Dichte bzw. Volumen zu erfassen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine
Landmaschine gemäß Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Erfindungsgemäß wird die Bodenerfassung mit Hilfe
eines akustischen Sensors durchgeführt, der im hörbaren Frequenzspektrum
arbeitet. Dabei wird der zu erfassende Bodenabschnitt mit akustischen Signalen in
einem Frequenzbereich von 20 Hz bis 8 kHz abgetastet. Eine Bodenabtastung mit Schallwellen
in diesem Frequenzbereich erweist sich als besonders vorteilhaft, um ein Durchdringen
von Erntegut zu erreichen und Reflektionen des Abtastsignals an der Schwadoberfläche
zu vermeiden. Es wird eine konstante Arbeitsgeschwindigkeit in Luft, Heu, Stroh
und Gras erreicht. Hierdurch können beispielsweise Fremdkörper im aufzunehmenden
Erntegutschwad sicher erkannt werden. Auch das Bodenrelief wird unabhängig
von darauf liegendem Erntegut präzise erfaßt, wodurch eine exakte Höhensteuerung
bzw. Bodenanpassung der Arbeitseinrichtungen der Landmaschine erreicht werden kann.
Vorzugsweise erfolgt die Bodenabtastung im Frequenzbereich von 800 Hz bis 4 kHz.
In besonders vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung
kann der zumindest eine Abtastsensor und/oder auch ein weiterer akustischer Abtastsensor
auch in einem höheren Frequenzbereich des hörbaren Spektrums arbeiten,
um auch die Schwadform und/oder -größe und/oder -dichte des auf dem Boden
liegenden Ernteguts zu erfassen. Dabei wird der Erntegutschwad auf dem genannten
Bodenabschnitt mit akustischen Signalen von etwa 10 kHz bis 22 kHz vorzugsweise
in Form von Chirpsignalen abgetastet. Diese Chirpsignale werden je nach Frequenz
bereits an der Schwadoberfläche reflektiert, so dass eine Aussage über
die Schwadkontur und damit die zu verarbeitende Erntegutmenge und damit die benötigte
Aufnahmeleistung getroffen werden kann.
Die Abtastung des Bodens erfolgt dabei vorteilhafter Weise
ausreichend weit vor der jeweiligen Arbeitseinrichtung, so dass diese vorausschauend
angesteuert werden kann, um in der gewünschten Weise zu arbeiten. Insbesondere
kann hierbei die Höhenführung der Arbeitseinrichtung, aber auch deren
Arbeitsleistung an das im nächsten Moment überfahrene Bodenprofil bzw.
den ankommenden Erntegutschwad angepaßt werden. Alternativ oder zusätzlich
kann jedoch auch ein Bodenabschnitt hinter dem Arbeitsaggregat abgetastet werden,
beispielsweise um das von der Arbeitseinrichtung erzielte Arbeitsergebnis zu erfassen.
Grundsätzlich könnte auch ein neben dem Arbeitsaggregat liegender Bodenabschnitt
erfaßt werden, beispielsweise um eine Bearbeitungskante zu erfassen oder bereits
die in der nächsten Schleife erfaßte Wegstrecke zu erfassen.
Grundsätzlich kann die Bodenerfassungseinrichtung
mehrere Abtastsensoren aufweisen, die in den verschiedenen Frequenzbereichen arbeiten.
Um jedoch eine einfach bauende, kostengünstige Ausführung zu erreichen,
kann in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen sein, dass der zumindest eine Abtastsensor
abwechselnd in zwei verschiedenen Betriebsarten betrieben werden kann. Insbesondere
kann der zumindest eine Abtastsensor sowohl in einem Bodenerfassungsmodus arbeiten,
in dem der Boden mit Signalen im Frequenzbereich von 20 Hz bis 8 kHz abgetastet
wird als auch in einem Schwaderfassungsmodus arbeiten, in dem der Boden zur Schwaderfassung
mit Abtastsignalen in einem höheren hörbaren Frequenzbereich insbesondere
von 10 bis 22 kHz abgetastet wird. Während das Bodenrelief möglichst kontinuierlich
erfaßt wird und der Sensor hierzu möglichst kontinuierlich in dem niedrigen
Frequenzbereich arbeitet, kann es für die Schwadformerkennung ausreichend sein,
in vorgegebenen zeitlichen Abständen entsprechende Chirpsignale in dem höheren
Frequenzbereich auszusenden. Durch den Betrieb des Abtastsensors in verschiedenen
Betriebsmodi kann ein und derselbe Sensor verschiedene Abtastaufgaben erledigen.
Vorteilhafterweise arbeitet der zumindest eine Abtastsensor
mit einem breitbandigen Signal. Durch solche breitbandigen Sendesignale wird die
Abtastung sozusagen immun gegen Umgebungsgeräusche.
Nach einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung
arbeitet der zumindest eine Abtastsensor zur Bodenabtastung mit einer Gauß'schen
Pulsfamilie. Besonders vorteilhaft ist dabei die Verwendung einer Gauß'schen
Pulsfamilie zweiter Ordnung mit Frequenzen zwischen 800 Hz und 4 kHz. Mit Hilfe
einer solchen Verteilung der Abtastsignale nach dem sogenannten "Mexican hat" kann
eine präzise Erfassung bei weitestgehender Ausblendung von Störeinflüssen
erreicht werden.
Die Länge der Signalpulse kann dabei grundsätzlich
verschieden festgelegt werden. Als vorteilhafter Weise arbeitet der Abtastsensor
mit Signalpulsen von einer Dauer von weniger als 10 ms, vorzugsweise weniger als
5 ms. Nach einer besonders vorteilhaften Ausführung können Signalspulse
mit einer Dauer von etwa 0,3 ms Verwendung finden.
Um in der gewünschten Weise mit Breitbandsignalen
den Boden abtasten zu können, umfasst der Abtastsensor in Weiterbildung der
Erfindung einen Breitbandlautsprecher sowie einen Breitbandempfänger für
einen Frequenzbereich von 20 Hz bis 22 kHz.
Je nach Ausbildung der Landmaschine und je nach Anwendungszweck
kann bereits die Verwendung eines einzigen Abtastsensors ausreichend sein. Vorteilhafterweise
umfasst die Bodenerfassungseinrichtung zumindest einen sich quer zur Fahrtrichtung
erstreckenden Sensorbalken, an dem voneinander beabstandet mehrere Abtastsensoren
angeordnet sind. Hierdurch wird es ermöglicht, den Boden über die gesamte
Arbeitsbreite der Landmaschine abzutasten. Der Sensorbalken kann dabei bei Ausbildung
der Landmaschine als Anbaugerät, das an einen Schlepper anbaubar ist, an einem
Maschinenrahmen der Landmaschine angeordnet sein. Alternativ kann der Sensorbalken
auch an dem Schlepper befestigt werden. Insbesondere um ein in Fahrtrichtung gesehen
größeres Vorauseilen der Sensoren zu erreichen, kann ein solcher Sensorbalken
frontseitig an dem Schlepper angebaut werden. Es versteht sich, dass auch mehrere
Abtastsensoren und/oder Sensorbalken in Fahrtrichtung betrachtet hintereinander
angeordnet sein können, beispielsweise ein erster Sensorbalken am Schlepper
und ein zweiter Sensorbalken an dem Anbaugerät selbst.
In Weiterbildung der Erfindung können in Abhängigkeit
der verschiedenen Abtastsignale in den verschiedenen Frequenzbereichen, insbesondere
den Auswertungen hiervon, verschiedene Arbeitseinrichtungen bzw. verschiedene Betriebsparameter
der Landmaschine gesteuert werden. Insbesondere kann in Abhängigkeit des niedrigerfrequenten
Abtastsignals im Frequenzbereich unter 8 kHz bzw. der Auswertung dieses Signales
eine Höheneinstellung eines Arbeitsaggregats, beispielsweise einer Aufnahmevorrichtung
eines Ladewagens wie einer Pick-Up mit Stachelwalze, gesteuert werden. Zum anderen
kann in Abhängigkeit des höherfrequenten Chirpsignals im Frequenzbereich
über 10 kHz die Arbeitsleistung eines Arbeitsaggregats gesteuert werden, beispielsweise
kann die Drehgeschwindigkeit der Stachelwalze einer Ladewagen Pick-Up oder der Aufnahmefördereinrichtung
erhöht werden, wenn mit Hilfe der Chirpsignale eine Zunahme des Erntegutvolumens
erfaßt wird.
Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter
Ausführungsbeispiele und zugehöriger Zeichnungen näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
- Figur 1:
- eine schematische Seitenansicht eines Ladewagens nach einer bevorzugten Ausführung
der Erfindung, bei dem ein erster Satz von Abtastsensoren am Ladewagenrahmen und
ein zweiter Satz von Abtastsensoren am Schlepper vorgesehen sind,
- Figur 2:
- eine Darstellung der von den Abtastsensoren verwendeten Gauß'schen Pulsfamilie
zweiter Ordnung, wobei das Diagramm a den Pulsverlauf über der Zeit und das
Diagramm b die Frequenzverteilung zeigt,
- Figur 3:
- eine Darstellung der Chirpsignale zur Schwadabtastung, wobei die Startfrequenz
f0 eines Chirpsignals 10 kHz und die Bandbreite B 12 kHz sowie die Chirpdauer
T 3 ms beträgt,
- Figur 4:
- eine Draufsicht auf eine Heuwerbungsmaschine in Form eines Zetters mit einem
Sensorbalken nach einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung,
- Figur 5:
- eine Draufsicht auf eine Heuwerbungsmaschine in Form eines Vierrechenschwaders
mit einem Sensorbalken nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung,
- Figur 6:
- eine Seitenansicht eines Schwaders mit einem Abtastsensorbalken nach einer vorteilhaften
Ausführung der Erfindung,
- Figur 7:
- eine Draufsicht auf eine Mähmaschine mit frontangebauten und heckangebauten
Mähwerken mit jeweils einem vorgeschalteten Sensorbalken nach einer vorteilhaften
Ausführung der Erfindung und
- Figur 8:
- eine Seitenansicht eines Mähwerks mit Abtastsensoren.
Der in Figur 1 gezeigte Ladewagen 1 besitzt einen Maschinenrahmen
2, der einen Erntegutspeicher 3 trägt und selbst von einem Fahrwerk 4 getragen
wird, so dass er auf dem zu bearbeitenden Boden 5 fahren kann. Mittels einer Deichsel
6 ist der Ladewagen 1 an einen Schlepper 7 ankuppelbar, so dass er von diesem gezogen
werden kann.
An dem Maschinenrahmen 2 ist als Erntevorsatz eine Aufnahmevorrichtung
in Form einer Pick-Up 8 mit einer rotierenden Stachelwalze zur Aufnahme von auf
dem Boden liegenden Erntegut sowie eine Fördereinrichtung 9 zur Förderung
des aufgenommenen Ernteguts in den Erntegutspeicher 3 vorgesehen.
Die genannte Pick-Up 8 ist an dem Maschinenrahmen 2 höhenverstellbar
angelenkt und kann durch einen Kraftheber 10 in Form eines Hydraulikzylinders gegenüber
dem Maschinenrahmen 2 angehoben und abgesenkt werden. Obwohl eine hydraulische Ausführung
der Hubvorrichtung bevorzugt ist, versteht es sich, dass auch andere Ausbildungen
eines Krafthebers 10 vorgesehen werden können.
Zur Erfassung eines in Fahrtrichtung vor der Pick-Up 8
liegenden Bodenabschnitts 5. umfasst der Ladewagen 1 eine Bodenerfassungseinrichtung
11, die in der gezeichneten Ausführungen zwei Sätze von Abtastsensoren
12 umfasst. Jeder Satz von Abtastsensoren 12 umfasst dabei vorteilhafterweise eine
Mehrzahl von Abtastsensoren, die auf einem sich quer zur Fahrtrichtung erstreckenden
Sensorbalken 13 voneinander beabstandet angeordnet sind. Der erste Sensorbalken
13 ist an der Deichsel 6 des Ladewagens 1 angeordnet, um den unmittelbar vor der
Pick-Up 8 liegenden Bodenabschnitt abzutasten. Der zweite Sensorbalken 13 ist frontseitig
an dem Schlepper 7 anbaubar, um einen weiter vorne liegenden Bodenabschnitt abtasten
zu können.
Die Abtastsensoren 12 sind dabei jeweils akustische Sensoren,
die im hörbaren Frequenzspektrum arbeiten und jeweils einen Breitbandlautsprecher
sowie einen Breitbandempfänger besitzt, die für einen Frequenzbereich
von 20 Hz bis 22 kHz geeignet sind.
Um das Bodenrelief abzutasten, arbeiten die Abtastsensoren
12 mit einem breitbandigen Abtastsignal in einem Frequenzbereich von 20 Hz bis 8
kHz, vorzugsweise 100 Hz bis 4 kHz. Hierdurch kann eine gute Durchdringung eines
auf dem Boden liegenden Erntegutschwads erreicht werden, ohne dass die Abtastsignale
an der Schwadoberfläche reflektiert werden würden. Zudem wird eine gleichbleibende
Ausbreitungsgeschwindigkeit sichergestellt, so dass durch die unterschiedlichen
Signallaufzeiten zwischen im Erntegutschwad liegenden Fremdkörpern wie großen
Steinen und der Bodenoberfläche unterschieden werden kann.
Wie Figur 2 zeigt, arbeiten die Abtastsensoren 12 dabei
vorteilhafterweise mit einer sogenannten Gauß'schen Pulsfamilie zweiter Ordnung,
dem sogenannten "Mexican hat". Wie Figur 2 a verdeutlicht, beträgt dabei die
Dauer des Signalpulses weniger als 1 ms, der Kernbereich des Signales hat eine Pulsdauer
von etwa 0,3 ms. Wie Figur 2 b verdeutlicht, wird dabei mit Signalpulsen in einem
Frequenzbereich von 0,8 bis 4 kHz gearbeitet.
Zusätzlich zu diesem Bodenerfassungs-Betriebsmodus
arbeiten die Abtastsensoren 12 darüber hinaus in einem Schwadformerfassungsmodus,
in dem sie Chirpsignale in einem Frequenzbereich von 10 kHz bis 22 kHz abgeben und
die Signalreflektionen erfassen. Wie Figur 3 zeigt, können diese Chirpsignale
hinsichtlich ihres Frequenzverlaufes ein Sägezahnprofil aufweisen, bei dem
mit einer Startfrequenz f0 von etwa 10 kHz und einer Bandbreite B von
etwa 12 kHz gearbeitet werden. Die Chirpdauer T beträgt dabei etwa 3 ms. Diese
höherfrequenten Chirpsignale werden an der Oberfläche des Erntegutschwads
reflektiert, so dass die empfangenen, reflektierten Signale die Schwadform charakterisieren.
In einer Auswertelogik können hieraus Rückschlüsse über die
Größe des Schwads, also sein Volumen gezogen werden.
Die Abtastsensoren 12 sind dabei mit einer Steuereinrichtung
14 verbunden, die eine Auswerteeinheit aufweist, um die von den Abtastsensoren 12
erhaltenen Signale auszuwerten. Die Auswertung kann dabei grundsätzlich in
verschiedener Art und Weise erfolgen. Nach einer vorteilhaften Ausführung der
Erfindung wird hierbei eine Auswertung mit Korrelation und Hilbert'scher Transformation
vorgenommen.
Die Steuereinrichtung 14 steuert so dann in Abhängigkeit
der ausgewerteten Signale der Abtastsensoren 12 die Arbeitsaggregate des Ladewagens
1 an. Insbesondere wird der Kraftheber 10 zur Höheneinstellung der Pick-Up
8 in Abhängigkeit der Signale der Abtastsensoren 12 gesteuert, um die Höhenführung
der Pick-Up 8 an das erfaßte Bodenrelief anzupassen. Die Höhensteuerung
arbeitet dabei vorteilhafter Weise mit den niedrigerfrequenten Abtastsignalen im
vorgenannten Bereich von 20 Hz bis 8 kHz bzw. den Auswertungen dieser Signale, so
dass die Höhensteuerung exakt dem Verlauf der Bodenkontur folgt bzw. Hindernisse
wie Steine im Erntegutschwad berücksichtigt.
Die Chirpsignale im höherfrequenten Bereich zur Erfassung
der Schwadform werden hingegen vorteilhafterweise zur Steuerung der Arbeitsleistung
der Arbeitsaggregate des Ladewagens 1 verwendet. Insbesondere kann eine Steuerung
der Drehzahl der Pick-Up 8 sowie der nachgeschalteten Fördereinrichtung 9 in
Abhängigkeit dieser Chirpsignale bzw. ihrer Auswertungen erfolgen. Erfassen
die Abtastsensoren 12 eine Zunahme des Schwadvolumens, kann die Drehzahl der Fördereinrichtung
erhöht werden.
Auch wenn ein Ladewagen eine besonders vorteilhafte Anwendung
der vorliegenden Erfindung darstellt, können auch andere Landmaschinentypen
mit der Bodenerfassungseinrichtung 11 mit im hörbaren Frequenzspektrum arbeitenden
akustischen Abtastsensoren ausgestattet werden. Wie Figur 4 zeigt, kann als Landmaschine
eine Heuwerbungsmaschine in Form eines Kreiselzetters vorgesehen sein, wobei vorzugsweise
über die gesamte Arbeitsbreite der Heuwerbungsmaschine ein Sensorbalken 13
am Maschinenrahmen 2 befestigt ist, um den Bodenabschnitt vor den Kreiselrechen
abzutasten. In der gezeichneten Ausführung ist dabei der Sensorbalken 13 abklappbar
ausgebildet. Die in ihrer Arbeitsstellung um aufrechte Achsen rotierenden Kreiselrechen
15 sind an einem Querrahmen 16 angeordnet, der in mehrere Abschnitte unterteilt
ist, die zueinander um in Fahrtrichtung weisende, liegende Schwenkachsen 17 in an
sich bekannter Weise in eine Transportstellung zusammengeklappt werden können
und gegebenenfalls auch um eine aufrechte Schwenkachse zusammengeschwenkt werden
können. Um auch die Arbeitsbreite des Sensorbalkens 13 für den Straßentransport
reduzieren zu können, umfasst auch der Sensorbalken 13 mindestens eine Schwenkachse
17 um entsprechend zusammengeklappt werden zu können. In der gezeichneten Ausführung
sind zwei in Fahrtrichtung weisende, liegende Schwenkachsen 18 an dem Sensorbalken
13 vorgesehen, so dass die außen liegenden Sensorbalkenabschnitte nach oben
und innen geschwenkt werden können.
Die Abtastsensoren 12 arbeiten analog der zuvor beschriebenen
Ausführung vorteilhafterweise sowohl mit niederfrequenten Basissignalen sowie
höherfrequenten Chirpsignalen, um sowohl das Bodenrelief als auch die Erntegutkontur
zu erfassen. In Abhängigkeit dessen kann eine Höhenführung der Kreiselrechen
erfolgen als auch deren Drehgeschwindigkeit geregelt werden.
Figur 5 zeigt eine Heuwerbungsmaschine in Form eines Kreiselschwaders
mit vier Schwadrechen 19, die gestaffelt hintereinander angeordnet sind, wobei die
beiden äußeren Schwadrechen 19 a und 19 b ähnlich dem zuvor gezeigten
Kreiselzetter um in Fahrtrichtung weisende, liegende Schwenkachsen 20 und den daran
befestigten Tragarmen nach oben und innen in eine Transportstellung geschwenkt werden
können.
Vor den Schwadrechen 19 ist wiederum ein Sensorbalken 13
mit einer Vielzahl von nebeneinander beabstandet angeordneten Abtastsensoren 12
vorgesehen, die den vor den Schwadrechen 19 liegenden Bodenabschnitt abtasten. Auch
hier kann der Sensorbalken 13 um Schwenkachsen 18 zusammengeklappt werden.
In Abhängigkeit der Signale der Abtastsensoren 12
bzw. den Auswertungen hiervon kann ebenfalls die Höheneinstellung der Schwadrechen
19 an das erfaßte Bodenrelief angepaßt und/oder die Arbeitsleistung der
Schwadrechen verändert werden. Beispielsweise kann, wie dies Figur 6 zeigt,
die Höheneinstellung der Schwadrechen 19 über ein verstellbares Fahrwerk
21 erreicht werden, das jeweils unter einem Schwadrechen 19 angeordnet ist. Über
einen Kraftheber 22 kann die Höhenstellung des Fahrwerks 21 verändert
werden, je nach dem welche Bodenhöhe die Abtastsensoren 12, die den Schwadrechen
19 voranlaufen, erfassen.
Ebenso kann eine Bodenerfassungseinrichtung 11 der beschriebenen
Art an einer Mähmaschine vorgesehen sein, wie sie die Figuren 7 und 8 zeigen.
Gezeichnet ist dabei eine Ausführung eines Mähwerks 23 mit einem frontangebauten
Mähwerk 23 a sowie zwei heckangebauten, seitlichen Mähwerken 23 b und
c. Vor jedem der genannten Mähwerke 23 a, b und c ist dabei ein Sensorbalken
13 mit einer Mehrzahl von Abtastsensoren 12 vorgesehen, die quer zur Fahrtrichtung
voneinander beabstandet angeordnet sind. Die Höheneinstellung der Mähwerke
23 kann dabei über eine Dreipunktanlenkung von dem Schlepper 7 her erfolgen,
und zwar in der beschriebenen Weise durch Auswertung der Signale der Abtastsensoren
12. Zusätzlich kann auch hier gegebenenfalls eine Steuerung der Arbeitsleistung
in Abhängigkeit der Chirpsignale der Abtastsensoren 12 erfolgen.
Die seitlichen Mähwerke 23 b und c können analog
den zuvor beschriebenen Ausführungen durch nach oben schwenkende umliegende
Schwenkachsen in eine Transportstellung gebracht werden, wobei vorteilhafterweise
auch hier die Sensorbalken 13, die den seitlichen Mähwerken vorgeschaltet sind,
mitgeschwenkt werden können.